Ziel des brd-"Strafvollzugs": die Hölle

- Briefzensur der JVA Mannheim im Fall Germar Rudolf -
(Kirche zum Mitreden, 15.02.2008)

Dass der "Strafvollzug" der OMF-"brd" als eigentliches Ziel hat, die Rechtschaffenen zu Dienern Satans umzuerziehen, bestreitet niemand ernsthaft. Das ist anhand der "Bestrafung" von Lebensschützern wie Klaus Günter Annen und Dr. Johannes Lerle schon lange bewiesen. Nun hat die "Justizvollzugsanstalt Mannheim" obendrein erklärt, dass der Bekehrungsruf zur katholischen Kirche "das Ziel des Vollzugs gefährdet"!

01.02.2008 Brief an Germar Rudolf, Herzogenriedstr. 111, 68169 Mannheim:

Grüß Gott, sehr geehrter Herr Rudolf,
kürzlich wurde im Weltnetz eine Meldung über Sie verbreitet: a**** Er hatte ein Gespräch mit einem Gefängnispsychologen. "Ich habe diesem Herrn gesagt, der gekommen war, um mein Grad der gesellschaftlichen Wiedereingliederung zu beurteilen, er solle seine Sachen wieder einpacken und mich mit seinem ganzen Paket an Heuchelei und Lügen in Ruhe lassen. Das bedeutet also, daß ich keine vorzeitige Entlassung bekommen werde“, schreibt er. ****e Inwieweit Sie sonst noch von Psycho-Fritzen beackert werden, weiß ich nicht; jedenfalls ist die Psycho-Waffe eines der Lieblingsspielzeuge des Systems. Nicht mehr derjenige ist normal, der das Naturrecht befolgt, sondern der, der es (wie die "Obrigkeit") skrupellos bricht. Dementsprechend wurden schon damals Jesus Christus und Johannes der Täufer als "dämonisch besessen" und Paulus als "von Sinnen" verleumdet. Die OMF wandelt hartnäckig und mit noch weitaus größerer Bosheit (u.a. mit höherer Erkenntnis) auf diesem teuflischen Pfad weiter. Wer also "Heuchelei und Lügen" verabscheut, gilt dementsprechend als Feind / Bedrohung der Gesellschaft. Wie auch immer der Psycho-Schwindel bei Ihnen aussehen mag, in jedem Falle ist Ihre Abscheu vor "Heuchelei und Lügen" anerkennenswert.
Wie weit sind Sie bereit, für Ihre Abscheu vor "Heuchelei und Lügen" zu gehen? Diese Frage könnten Sie sich vielleicht auch in der diesjährigen Fastenzeit verstärkt stellen. Wie verkorkst ein Leben momentan auch noch sein mag: Der Mensch kann sich bis zum letzten Augenblick noch mit Gott versöhnen. Ich füge diesem Brief drei Texte an: a) Predigt Sexagesima 2006; b) Predigt Septuagesima 2008; c) Sylvia Stolz, eine "deutsche Jeanne d’Arc"?
Die drei Sonntage vor der vierzigtägigen Fastenzeit (Quadragesima) gehören zur Vorfastenzeit und werden einfach in Zehnerstufen heruntergezählt; der Sonntag unmittelbar vor Aschermittwoch heißt also Quinquagesima. Ich weiß, Sylvia Stolz war zeitweilig Ihre Verteidigerin, bis Sie ihr das Mandat gekündigt haben (Brief von Maximilian Pauls an Sie vom 27.04.2007). Wie genau Sie zu Stolz stehen, ist mir dabei immer noch nicht ganz klar. Jedenfalls wurde der Stolz-Text (leicht gekürzt) auch bei kreuz.net, der mit weitem Abstand größten deutschsprachigen Nachrichtenseite zur V2-Sekte, veröffentlicht. kreuz.net mit Sitz in den USA steht ideologisch Lefebvre nahe, ist also Gegner des "Sedisvakantismus" und verspottet mich eigentlich lieber. In manchen Fällen, wie auch bei Stolz, sind denen meine Texte aber gut genug. Allerdings schreibt kreuz.net öfters über den "Holocaust", weswegen es bisweilen auch "hakenkreuz.net" genannt wird. In Sedi-Kreisen heißt es öfters "spottkreuz.net".
Mit christlichem Gruß


Einige Anmerkungen zum Schreiben:
1. Bei den Ausdrucken der Predigten hat es sich nur um die Predigtzettel, von denen die Predigten einfach abgelesen werden, und bei dem Stolz-Text hingegen um eine Pressemitteilung unter http://pressemitteilung.ws/node/120537 gehandelt, d.h. um eine auf einer Presseseite veröffentlichte, damit weitverbreitete und dort immer unbeanstandet gebliebene Meldung: pressemitteilung.ws hat eine Kommentarfunktion integriert, wo jedes Mitglied Antworten zu den Beiträgen einstellen kann. Nach unseren Beobachtungen der integrierten Statistik sind fast zu jeder Uhrzeit zwischen 1.500 und 2.000 (zweitausend!) Nutzer bei pressemitteilung.ws online. Im Januar 2008 wurden über 390.000 Besuche gezählt; zum Vergleich: unsere Seite zählte im Januar 2008 über 18.000 Besuche, d.h. pressemitteilung.ws zählt mehr als zwanzigmal so viele Besuche wie KzM.
2. a) Die Bezeichnung "spottkreuz.net" findet sich z.B. bei sedisvakantismus.org, etwa: "Hin und wieder haben wir kurz die antikatholischen Machenschaften von der dem Lefebvrosatanismus nahestehenden Seite (spott)kreuz.net gestreift, ohne näher auf die Häresien einzugehen, welche die Grundlagen der lefebvristischen Ideologie bilden, und welche demzufolge von besagter Seite ganz ungeniert in alle Welt gerotzt werden." b) "hakenkreuz.net" ist als Bezeichnung für kreuz.net öfters gebräuchlich, und sie findet sich nicht nur z.B. bei atheisten.org und mykath.de, sondern (im Gegensatz zu "spottkreuz.net") auch direkt bei kreuz.net - momentan immerhin mit 12 Treffern.
3. Kürzlich wurde bei kreuz.net auch ein Artikel über das Strafverfahren gegen "Deutsche Bischofskonferenz" veröffentlicht, der übrigens recht schnell den ersten Platz der meistgelesenen Artikel erklommen hat.
Strafanzeige gegen die Deutsche Bischofskonferenz bei kreuz.net
kreuz.net war zwar von uns über das Strafverfahren informiert worden, hat aber ganz aus eigenem Antrieb darüber berichtet; über den Artikel wurden wir auch nicht informiert. Der Artikel beginnt: "Der Sedisvakantisten- Pater Rolf-Hermann Lingen hat wieder zugeschlagen. Kürzlich veröffentlichte er den Text einer Strafanzeige gegen die Deutsche Bischofskonferenz. In seinem zum Teil etwas wirren Ausführungen erwähnt Lingen auch Synonyme für die von ihm beklagte Institution: V2-Sekte Deutschland, Kinderschänder-Kirche, größte transnationale Schwulenorganisation, Haßprediger." Das klingt nicht unbedingt so, als ob kreuz.net zu unseren größten Fans gehören würde. Zugegeben, auch wir schreiben nicht unbedingt so, als ob wir der größte Fan von kreuz.net wären. Aber eben: Während wir die katholische Lehre vertreten, vertritt kreuz.net die V2-Ideologie, demzufolge auch die ärgsten Häresien katholische Lehre und die ärgsten Häretiker Mitglieder der katholischen Kirche sein sollen.

15.02.2008 (Datum der Zustellung): Brief von JVA Mannheim an "Herrn P. Rolf Lingen":
Justizvollzugsanstalt Mannheim Abteilung IV
Mannheim, den 08.02.2008
Strafgefangener Germar RUDOLF, geb. 29.10.1964, HR: 4228 hier: Briefzensur durch Verfügung vom 23.01.2008
Verfügung: 1. Das Schreiben des P. Rolf Lingen vom 01.02.2008 an den Strafgefangenen Germar RUDOLF wird angehalten und an den Absender zurückgeschickt.
Gründe:
Sein Inhalt gefährdet das Ziel des Vollzugs i.S.v. § 31 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 2 StVollzG.
Der Gefangene verbüßt in der JVA Mannheim aus dem Urteil des LG Mannheim vom 15.03.2007 wegen Volksverhetzung in Tateinheit mit Beleidigung und Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener eine Gesamtfreiheitsstrafe von 2 Jahren und 6 Monaten. Hinsichtlich der Einzelheiten wird auf die Urteilsgründe verwiesen.
In dem genannten Schreiben sind rechtsextreme und antisemitische Textpassagen enthalten.
Zudem werden die, z.Zt. in der JVA Heidelberg wegen des Vorwurfs der Volksverhetzung in Untersuchungshaft befindliche, ehemalige Anwältin Sylvia Stolz als „deutsche Jeanne d'Arc" und Papst Benedikt XVI als „Krypto-Nazi" bezeichnet.
Der Absender des Briefes ist eindeutig zu den Anhängern Rudolfs zu zählen und als „Gesinnungsgenosse" zu betrachten. Lingen der ursprünglich die Homepages www.katholisch.de und www.katholisch.net betrieb, veröffentlicht nun, nachdem ihm der Betrieb der o.g. Domains verboten worden war, seine Inhalte unter www.revisionisten.de.
Im Übrigen wurden dem Briefe Seiten Internet-Ausdrucke beigefügt, die dem Gef. Rudolf ebenfalls nicht ausgehändigt werden können, da es sich hierbei nicht um Schriftwechsel im Sinne des § 28 StVollzG handelt; es findet diesbezüglich kein Gedankenaustausch zwischen Absender und Empfänger statt. Eine Aushändigung der Schriftstücke an den Gefangenen kommt auch deshalb nicht in Betracht, da ihr Inhalt das Ziel des Vollzugs gefährdet.
[KEINE UNTERSCHRIFT, KEIN SIEGEL, NADA] gez. Haupert


Zunächst die von der JVA bemühten Paragraphen aus dem "Gesetz über den Vollzug der Freiheitsstrafe und der freiheitsentziehenden Maßregeln der Besserung und Sicherung" (StVollzG):
§ 2 Aufgaben des Vollzuges
1 Im Vollzug der Freiheitsstrafe soll der Gefangene fähig werden, künftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen (Vollzugsziel). 2 Der Vollzug der Freiheitsstrafe dient auch dem Schutz der Allgemeinheit vor weiteren Straftaten.

§ 28 Recht auf Schriftwechsel
(1) Der Gefangene hat das Recht, unbeschränkt Schreiben abzusenden und zu empfangen.
(2) Der Anstaltsleiter kann den Schriftwechsel mit bestimmten Personen untersagen,
1. wenn die Sicherheit oder Ordnung der Anstalt gefährdet würde,
2. bei Personen, die nicht Angehörige des Gefangenen im Sinne des Strafgesetzbuches sind, wenn zu befürchten ist, daß der Schriftwechsel einen schädlichen Einfluß auf den Gefangenen haben oder seine Eingliederung behindern würde.

§ 31 Anhalten von Schreiben
(1) Der Anstaltsleiter kann Schreiben anhalten,
1. wenn das Ziel des Vollzuges oder die Sicherheit oder Ordnung der Anstalt gefährdet würde,
2. wenn die Weitergabe in Kenntnis ihres Inhalts einen Straf- oder Bußgeldtatbestand verwirklichen würde,
3. wenn sie grob unrichtige oder erheblich entstellende Darstellungen von Anstaltsverhältnissen enthalten,
4. wenn sie grobe Beleidigungen enthalten,
5. wenn sie die Eingliederung eines anderen Gefangenen gefährden können oder
6. wenn sie in Geheimschrift, unlesbar, unverständlich oder ohne zwingenden Grund in einer fremden Sprache abgefaßt sind.
(2) Ausgehenden Schreiben, die unrichtige Darstellungen enthalten, kann ein Begleitschreiben beigefügt werden, wenn der Gefangene auf der Absendung besteht.
(3) 1Ist ein Schreiben angehalten worden, wird das dem Gefangenen mitgeteilt. 2Angehaltene Schreiben werden an den Absender zurückgegeben oder, sofern dies unmöglich oder aus besonderen Gründen untunlich ist, behördlich verwahrt.
(4) Schreiben, deren Überwachung nach § 29 Abs. 1 und 2 ausgeschlossen ist, dürfen nicht angehalten werden.


Und nun zu der Lügenorgie im einzelnen:
1. Obwohl die Verfügung mit "1." beginnt, folgt kein "2."; das als Einstimmung in die OMF-"brd"-"Logik"!
2. "Sein Inhalt gefährdet das Ziel des Vollzugs i.S.v. § 31 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 2 StVollzG."
Um das zu verstehen, muss man wissen, was laut OMF-"brd" "Straftaten" sind, nämlich rechtschaffene Handlungen wie Lebensschutz, Kritik an Menschenrechtsverbrechen etc. Es kommt nicht von ungefähr, dass die OMF-"Justiz" sich Synonyme verdient hat wie "Saustall", "Rechtsbeugermafia", "gefährlichste kriminelle Vereinigung" etc. pp.
3. "Der Gefangene verbüßt in der JVA Mannheim aus dem Urteil des LG Mannheim vom 15.03.2007 wegen Volksverhetzung in Tateinheit mit Beleidigung und Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener eine Gesamtfreiheitsstrafe von 2 Jahren und 6 Monaten. Hinsichtlich der Einzelheiten wird auf die Urteilsgründe verwiesen."
Das ist komplett gelogen - Rudolf ist eingekerkert wegen bloß *angeblicher* Delikte. "Volksverhetzung" wurde ihm gleich gar nicht nachgewiesen, und "Beleidigung" ist überhaupt keine Straftat i.S.d. StGB (nulla poena sine lege). Das Andenken wessen Verstorbener Rudolf "verunglimpft" haben soll, spielt dann auch gar keine Rolle mehr.
4. "In dem genannten Schreiben sind rechtsextreme und antisemitische Textpassagen enthalten."
Da wäre es unerlässlich gewesen, welche Textpassagen "rechtsextrem" sein sollen; in dieser Form kann man der JVA ausschließlich Verleumdung attestieren.
5. "Zudem werden die, z.Zt. in der JVA Heidelberg wegen des Vorwurfs der Volksverhetzung in Untersuchungshaft befindliche, ehemalige Anwältin Sylvia Stolz als „deutsche Jeanne d'Arc" und Papst Benedikt XVI als „Krypto-Nazi" bezeichnet."
Das ist wiederum komplett gelogen: In dem Stolz-Text wird ausdrücklich erklärt, dass Stolz eben keine "deutsche Jeanne d'Arc" ist. Papst Benedikt XVI kann schon deswegen nicht als als "Krypto-Nazi" bezeichnet werden, weil es gar keinen Papst Benedikt XVI. gibt. Was aber immerhin stimmt: Ratzinger war Hitlerjunge, und Ratzingers Mitgliedschaft in der Hitlerjugend ist nun wahrlich kein Geheimnis mehr, s. bekannte Schlagzeilen wie "From Hitler Youth to Papa Ratzi".
6. "Der Absender des Briefes ist eindeutig zu den Anhängern Rudolfs zu zählen und als „Gesinnungsgenosse" zu betrachten."
Wieder eine komplette Verleumdung: Rudolf ist - wie er uns selbst geschrieben hat - "kein Christ"! Außerdem hat er in seinen "Vierteljahresheften für freie Geschichtsforschung" (VffG) mehrfach radikal antichristliche Hetztexte veröffentlicht, z.B. über das Volk Israel (das es demnach nicht gegeben haben soll) oder über den Buddhismus (der demnach die Wurzel des Christentums sein soll). Die antikirchliche Hetze ist ein oft zu beobachtendes Krebsgeschwür im "Revisionismus", s. z.B. den Fall Galilei. Einen katholischen Priester als "Gesinnungsgenossen" eines erklärten Nichtchristen und Kirchenhetzers hinzustellen, erfüllt definitiv den Straftatbestand der äußerst schweren Verleumdung.
7. "Lingen[,] der ursprünglich die Homepages www.katholisch.de und www.katholisch.net betrieb, veröffentlicht nun, nachdem ihm der Betrieb der o.g. Domains verboten worden war, seine Inhalte unter www.revisionisten.de."
Auch das ist gelogen: Wir veröffentlichen unsere Texte keineswegs unter revisionisten.de! Rein zufällig leitet der Inhaber dieser Domain, der n.b. noch nicht mal zu unseren Verbündeten zählt, momentan tatsächlich auf kirchenlehre.com um, aber das ist eben nicht unsere Sache. Ein lustiges Detail: Für den Hinweis, dass "Kirche zum Mitreden" die ursprüngliche Seite der Domain katholisch.de ist, wurden wir zu zehn Tagen Kerker verurteilt. Nun aber schreibt die OMF-"brd" höchstselbst, dass wir "ursprünglich die Homepages www.katholisch.de und www.katholisch.net" betrieben - wo also bleibt jetzt der Kerker für die OMF-"brd"-Schergen?!
8. "Im Übrigen wurden dem Briefe Seiten Internet-Ausdrucke beigefügt, die dem Gef. Rudolf ebenfalls nicht ausgehändigt werden können, da es sich hierbei nicht um Schriftwechsel im Sinne des § 28 StVollzG handelt; es findet diesbezüglich kein Gedankenaustausch zwischen Absender und Empfänger statt."
Wie gesagt: Die Predigten sind keine Internet-Ausdrucke, sondern einfach die Blätter, die wir selbst beim Predigen verwenden. Es gab bei den Anlagen also nur einen Internet-Ausdruck, und der stammt von einer gutbesuchten allgemeinen Seite für Pressemeldungen. Der bemühte "§ 28 StVollzG" stellt hier wieder nur ausschließlich auf eine "Gefährdung" der "Sicherheit oder Ordnung der Anstalt" ab.
9. "Eine Aushändigung der Schriftstücke an den Gefangenen kommt auch deshalb nicht in Betracht, da ihr Inhalt das Ziel des Vollzugs gefährdet."
So, es ist also "amtlich": Predigten, in denen die Worte Christi zitiert werden, in denen zu Gebet und guten Werken aufgerufen wird, "gefährden das Ziel des Vollzugs". Die OMF will ihre Insassen unbedingt in die Hölle führen! Wahrheit und Gerechtigkeit haben in der OMF keinen Platz, sie werden mit aller Gewalt bekämpft. Die OMF duldet nur gewissenlose, skrupellose Zombies. Deswegen ja auch das Kruzifixverbot, die Satanssymbole im Personalausweis etc. pp.
Abschließend: Bei der ganzen Paragraphen-Schleuderei aus dem StVollzG hat die JVA Mannheim seltsamerweise einen ganz wichtigen Paragraphen unterschlagen:
§ 53 Seelsorge
(1) 1 Dem Gefangenen darf religiöse Betreuung durch einen Seelsorger seiner Religionsgemeinschaft nicht versagt werden. 2 Auf seinen Wunsch ist ihm zu helfen, mit einem Seelsorger seiner Religionsgemeinschaft in Verbindung zu treten.
(2) 1 Der Gefangene darf grundlegende religiöse Schriften besitzen. 2 Sie dürfen ihm nur bei grobem Mißbrauch entzogen werden.
(3) Dem Gefangenen sind Gegenstände des religiösen Gebrauchs in angemessenem Umfang zu belassen.

Nun war Germar Rudolf V2-"Katholik", u.a. in einer "katholischen Studentenverbindung"; anscheinend hat er sogar heute noch ein gewisses Interesse am wahren katholischen Glauben, denn andernfalls hätte er uns wohl nicht immer auf unsere Schreiben geantwortet. Mehr noch: Unseren Hinweis auf Pater Rupert Mayer hat Rudolf sogar ausdrücklich in seiner Verhandlung zitiert! Es ist bereits an sich eine ungeheuerliche Verletzung des Rechts auf Bekenntnis der wahren Religion, wenn man Interessierten den Kontakt zum katholischen Religionsdiener verweigert. Und bewiesenermaßen geschieht diese Verweigerung hier ausschließlich gestützt auf Lügen und Verleumdungen.

15.02.2008 Fax an Justiz-Mini Baden-Württemberg, SA Mannheim, JVA Mannheim:
Hiermit erstatte ich Dienstaufsichtsbeschwerde sowie Strafanzeige mit Strafantrag gegen JVA Mannheim; für die Einzelheiten s. http://www.kirchenlehre.com/rudolf04.htm


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