Petition für Strafverfahren gegen Kirchenrechtler Thomas
Schüller
- Pressemeldung: Wortlaut der Petition bei change.org für die
Einführung rechtsstaatlicher Verhältnisse in Deutschland -
www.petition.ml -
(Kirche zum Mitreden, 16.12.2015)
www.petition.ml
https://www.change.org/p/staatsanwaltschaft-m%C3%BCnster-petition-f%C3%BCr-strafverfahren-gegen-kirchenrechtler-thomas-sch%C3%BCller
https://www.youtube.com/watch?v=2YTMbRSGzcI
http://gloria.tv/media/jXMdwLXkh4w
Bei change.org wurde eine Petition für die Einführung
rechtsstaatlicher Verhältnisse in Deutschland eingerichtet. Der
Wortlaut:
Petition für Strafverfahren gegen
Kirchenrechtler Thomas Schüller
Pater Rolf Hermann Lingen, Goldbrink 2a, 46282 Dorsten, 49236245083,
16.12.2015
Der völlig desaströse Zustand der BRD-Justiz (falsche Anklagen durch
Staatsanwaltschaften, falsche Gutachten durch Sachverständige,
falsche Urteile durch Richter usw. usf.) wird oft thematisiert.
Allerdings geht es in diesbzgl. Foren, Blogs, Zeitungsartikeln,
Fernsehbeiträgen etc. oft nur um Privatanliegen von Privatpersonen,
und v.a. ist es oft nicht nachvollziehbar, inwiefern resp. ob
überhaupt den sog. "Justizopfern" Unrecht geschehen ist.
Das hiermit angestrebte Strafverfahren gegen Thomas Schüller, sog.
"Professor für katholisches Kirchenrecht" an der Universität
Münster, ist aber von allgemeinem notwendigem Interesse bei
gleichzeitiger sofortiger unweigerlicher klarer Erkennbarkeit des
Unrechts. Schüller ist u.a. bekannt für seine Aktivitäten gegen
Franz-Peter Tebartz-van Elst, den er öffentlich als "unfähig,
uneinsichtig und offensichtlich krank" titulierte und gegen den er
ein strafrechtliches Vorgehen seitens der weltlichen Behörden
befürwortete (Frankfurter Rundschau, 09.10.2013). Schüller ist also
sehr direkt.
Hier geht es um Schüllers Aktivitäten in einem Strafverfahren gegen
den Verf.: Die Staatsanwaltschaft Essen (SE) hatte den Verf. des
Missbrauchs von Titeln angeklagt. Die Anklageschrift nennt lauter
Internetadressen von Publikationen, in denen der Verf. als
Kurz-Biographie geschrieben hatte: »Rolf Hermann Lingen, geb. 1967
in Recklinghausen, begann nach Abitur 1986 (1,6) und Bundeswehr 1987
(Obergefreiter) das Studium "katholische Theologie für das
Priesteramt" in Bochum. 1995 machte er das "Diplom katholische
Theologie" mit dem Prädikat "sehr gut" in Chur.«
Die SE erklärte kurzerhand ohne jegliche vernünftige Begründung die
Selbstdarstellungen des Verf. für falsch und v.a. strafbar. Zur
Erläuterung: Der Verf. leistet Aufklärungsarbeit über die Gruppe des
sog. "Zweiten Vatikanischen Konzils" (V2; vulgo "katholische
Kirche"). Zahlreiche hohe V2-Funktionäre, z.B. Jorge Bergoglio
(vulgo "Papst Franziskus I."), Karl Lehmann und Reinhard Marx, sind
Mitglieder im "Rotary Club"; dieser ist gem. bischöflicher Erklärung
(Palencia 1928) "eine neue satanische Organisation, der Freimaurerei
nahestehend, abscheulich und verdorben". Katholischen Klerikern ist
eine Rotary-Mitgliedschaft verboten (Heiliges Offizium, 1952).
Ebenfalls Rotarier sind Angela Merkel, Hans-Jürgen Papier, Andreas
Voßkuhle, Roman Herzog und Horst Köhler. Verständlich also, dass
V2-Gruppe, Justiz und Politik wie verrückt gegen den Verf. wüten.
Dieser radikal verlogene Strafprozess wegen "Missbrauchs von Titeln"
mit erwarteter lebenslänglicher Strafe resp. Psychiatrisierung wegen
"Ungehorsams" sollte dem Verf. nach bereits zahlreichen früheren
Verurteilungen, auch zu Gefängnis, nun endgültig das Genick brechen
sowie generell ein Exempel gegen die römisch-katholische Kirche
statuieren.
Als "Gutachter" gegen den Verf. wurde also Thomas Schüller bestellt,
und tatsächlich: Im "Gutachten" behauptet Schüller gegen den Verf.:
"Gemäß can. 1050 CIC n. 1 müsste er die gemäß can. 1032 § 1
erforderliche fünfjährige Studienzeit nachgewiesen haben. Hierzu ist
nichts ersichtlich. Mithin ist anzunehmen, dass der Angeklagte die
Studien nicht geleistet hat." Klar ist: Durch diese Diplomleugnung
wird der Verf. als theologisch inkompetent hingestellt. Und
überhaupt erscheint damit der sog. "Sedisvakantismus" generell als
bloße schwärmerische Phantasterei exaltierter Versager, die zu faul,
zu dumm, zu etc. pp. sind, um sich wenigstens einmal mit
V2-"Theologie" zu beschäftigen, und die sich ggf. obendrein noch
erdreisten, einen erfundenen Titel "Diplom katholische Theologie",
sogar mit dem Prädikat "sehr gut", als Glaubwürdigkeitsbeweis zu
missbrauchen.
Jeder denkende Mensch erkennt allerdings unverzüglich unweigerlich
unmissverständlich, dass der Schüller-Text kein Gutachten ist,
sondern eine hemmungslose Orgie absurdester verleumderischer Lügen.
Ein ausführlicher Kommentar (via
kommentar.tk) blieb n.b. vollkommen unwiderlegt und v.a.
unwidersprochen. Und sogar im Hauptverhandlungsprotokoll ist
festgehalten: Der Verf. hat gegenüber dem Gericht in Anwesenheit der
Staatsanwaltschaft anhand zahlreicher Dokumente - inkl. Diplom! -
mehrere von Schüllers Lügen unanfechtbar widerlegt. Deshalb befahl
das Gericht dem Verf. nachdrücklich, Schüllers manifestes
Falschgutachten rückhaltlos als "richtiges Gutachten" und v.a. die
Oberhoheit des Staates über die Kirche anzuerkennen. Also im
Klartext lautet der gerichtliche Befehl an den Verf.: "Du sollst
lügen!" Aber das göttliche Gesetz (achtes Gebot) lautet bekanntlich:
"Du sollst nicht lügen!". Cf. Papst Leo XIII., Enzyklika "Sapientiae
christianae, 1890: "Es ist nämlich ein Frevel, Gottes Gebot um der
Menschen willen zu übertreten; es ist verboten, die Gesetze Jesu
Christi zu mißachten, um der Obrigkeit zu folgen, oder die Rechte
der Kirche zu verletzen unter dem Vorwande, das Recht des Staates zu
wahren. [...] Es gibt keinen besseren Bürger weder im Krieg noch im
Frieden, als der pflichttreue Christ es ist; demnach muß er alles
erdulden, ja selbst den Tod, als die Sache Gottes oder der Kirche
preisgeben. [...] Nur das ist ein wahres Gesetz, welches als
vernünftiger Befehl von der rechtmäßigen Gewalt zum allgemeinen
Wohle erlassen ist. Nur jene ist eine wahre und rechtmäßige Gewalt,
welche von Gott, dem höchsten Fürsten und Herrn aller stammt; er
allein kann einem Menschen Macht über einen Menschen verleihen."
Weil der Verf. dementsprechend trotz aller gerichtlicher Drohungen
keinerlei Bereitschaft aufbrachte, dem gerichtlichen Befehl zur Lüge
zu gehorchen, erklärte das Gericht den Verf. für "schuldunfähig".
Vorerst verzichtete es dabei zwar auf weitere Strafmaßnahmen /
Zwangseinweisung, drohte aber dem Verf. nachdrücklich, dass er
trotzdem jederzeit für seine Missachtung naturrechtswidriger Befehle
sehr schwer bestraft werden könne. O-Ton Urteil: "Beim Angeklagten
fällt schwer eine Unrechtseinsicht festzustellen. Das ergibt sich
daraus, dass er grundsätzlich der Auffassung ist, dass göttliches
Recht höher einzuschätzen ist, als weltliche gesetzliche
Bestimmungen." Cf. das Schreiben der SE v. 12.11.2014 an den Verf.:
"Nach dem rechtskräftigen Urteil des für Sie zuständigen
Amtsgerichts Dorsten vom 27.09.2012, Az. 7 Ls - 29 Js 74/08 - 43/11,
sind Sie im Zusammenhang mit der Selbstzuschreibung theologischer
Qualifikationen und Titel als schuldunfähig anzusehen."
Wichtig: Schüller schreibt nicht als "Privatmann", sondern mit dem
Absender "Katholisch-Theologische Fakultät", d.h. als hochrangiger
Repräsentant der V2-Gruppe. Und die vollkommene Richtigkeit
uneingeschränkt aller Aussagen des Schüller-Textes wurde - bis vor
kurzem - von der ganzen Autorität der gesamten V2-Gruppe ex silentio
ausdrücklich vollumfänglich bestätigt. Die zahlreichen Schreiben des
Verf. an zahlreiche V2-Stellen bzgl. der absurden Verlogenheit des
"Gutachtens" blieben in der Sache bislang alle komplett
unbeantwortet; normalerweise erfolgte darauf einfach gar keine
Reaktion. Und mittlerweile ist der Schüller-Text auch unanfechtbar
endgültig rechtskräftig für absolut unantastbar erklärt worden
(Bundesverfassungsgericht AR 1670/15, 15.06.2015).
Allerdings am 09.12.2015 schrieb plötzlich Martin Rohrer, sog.
"Regens des Priesterseminars St. Luzi in Chur", an den Verf.:
"Unser Archivar hat im Archiv nachgeschaut: Ihr Diplom ist als Kopie
dort abgelegt und ist somit echt. Es gibt auch Unterlagen, dass sie
bei uns ihr Studium abgeschlossen haben. Bei uns hat aber unseres
Wissens nie jemand nachgefragt von der BRD Behörde."
Rohrers Schreiben mag zwar nur dazu dienen, dass sich die V2-Gruppe
herauslügt, sie hätte sich ja hinreichend für den Verf. eingesetzt,
obwohl in Wahrheit erst Jahre nach der Verurteilung und auch nur in
einer Mail an den Verf. und v.a. ohne sonst etwas gegen das
gigantische Unrecht zu unternehmen. Wie auch immer: Dieses
Rohrer-Bekenntnis macht nun absolut unbestreitbar ein umfangreiches
Strafverfahren gegen Schüller zwingend erforderlich. Verleumdung
eines römisch-katholischen Priesters, Volksverhetzung gegen die
katholische Kirche, Falschbehauptungen als Gutachter in einem
Strafprozess beim Schöffengericht - das sind nur einige wenige der
zu überprüfenden Anklagepunkte.
Dass zu dem Strafverfahren zunächst eine Petition erfolgt, liegt
u.a. daran, dass die Justiz sich bislang und bis einschließlich
Bundesverfassungsgericht immer auf die Seite Schüllers gestellt
hatte und sich dementsprechend weigerte, Schüllers Lügenorgie
ordentlich zu würdigen.
Objektiv ist jeder von diesem Unrecht aus Justiz, Politik und
V2-Gruppe direkt und unmittelbar betroffen und sollte hier seine
Stimme erheben.
Es geht ganz elementar um die Beendigung zahlreicher gravierender
Missstände, v.a.:
Die V2-Gruppe gibt sich als "katholische Kirche" aus, obwohl sie
offenkundig nicht "die Säule und Grundfeste der Wahrheit" (1 Tim
3,15) ist, sondern eine Propagandagruppe der Neuen Weltordnung; cf.
den "Novus Ordo Missae": An die Stelle des Sakraments tritt ein
gotteslästerliches Spektakel.
Grundsätzlich darf niemand der V2-Gruppe etwas glauben, was sie
nicht nachvollziehbar beweist! Aber es gibt noch allgemeinere
Misstände, z.B.:
Staatsanwälte dürfen ungestraft mit verlogenen Anklageschriften
gegen notorisch Unschuldige vorgehen.
Gutachter dürfen ungestraft in Gerichtsprozessen nach Lust und Laune
lügen und notorisch Unschuldige zu Straftätern erklären.
Richter dürfen ungestraft, nur gestützt auf absurde Lügen und
manifeste Irrlehren, notorisch Unschuldige verurteilen resp. für
geisteskrank erklären.
Politiker dürfen ungestraft eine notorisch nichtkatholische
Gemeinschaft wie die V2-Gruppe zur katholischen Kirche erklären.
Politiker dürfen gigantische Summen aus "Kirchensteuer"-Geldern
sowie sogar aus allgemeinen Steuergeldern zugunsten der V2-Gruppe
veruntreuen.
Politiker, Staatsanwälte und Richter dürfen ungestraft das
katholische Glaubensbekenntnis unterdrücken und bestrafen.
"Die deutsche Justiz ruiniert häufig Leben" (Max Steller, Professor
emer. für forensische Psychologie). Schluss damit!
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