Ablehnung des Pflichtverteidigers

- Fax an diverse Justizstellen -
(Kirche zum Mitreden, 12.05.2011)
Zur Vorgeschichte s. hier.

Fax an
- Joachim Lichtinghagen, c/o Staatsanwaltschaft Essen, Fax: 0201 803-2920
- Wolfhart Timm, c/o Amtsgericht Dorsten, Fax: 02362 2008-51
- Klaus Tolksdorf, c/o Bundesgerichtshof, Fax: +49 - 721 - 159-2512
- Andreas Voßkuhle, c/o Bundesverfassungsgericht, Fax: 0721/9101-382
- Monika Harms, c/o Generalbundesanwalt beim BGH, Fax: (0721) 81 91 59 0
- Egon Bartker, c/o Polizeiwache Wulfen / Dorsten, Fax: (0 23 69) 913 2569
- Manfred Proyer, c/o Generalstaatsanwaltschaft Hamm, Fax: 02381 272-403

Dorsten, 12.05.2011

Az. 7 Ls-29 Js 74/08-43-11 - Amtsgericht / Schöffengericht Dorsten

Hiermit lehne ich den Pflichtverteidiger ab.

1. Es gibt bereits keinerlei Rechtfertigung für das Verfahren selbst.
Die Anklageschrift enthält keinerlei Begründung einer Straftat: Es wird nirgends begründet, dass ich mich *UNBEFUGT* römisch-katholischer Priester nenne. Damit ist der Prozess als solcher bereits komplett nichtig und illegal. Er kann auch gar keine Rechtswirkungen entfalten. Man muss Gott mehr gehorchen als den Menschen.

2. Es gibt in dieser Sache gar keine "Schwierigkeit der Sach- oder Rechtslage".
Dementsprechend wurde das erste Strafverfahren gegen mich wegen angeblichen "Missbrauchs von Titeln" i.J. 2000 bereits auf Antrag der Staatsanwaltschaft selbst eingestellt, nachdem ich die Beweise meiner gültigen Priesterweihe bei der Polizei Dorsten vorgelegt hatte. S. zudem die weit verbreitete Pressemitteilung "Pflichtverteidigung wegen Schwierigkeit der Sach- oder Rechtslage -  Der unrechtmäßige Pflichtverteidiger als Faktor zur Kostenexplosion".

3. Ich kann mich sowieso selbst verteidigen.
Wie z.B. mein "Diplom katholische Theologie" mit dem Prädikat "sehr gut", meine über tausend Publikationen und speziell auch der bereits am 08.05.2011 übermittelte Entwurf meines Plädoyers beweisen, kenne ich mich in der Sach- und Rechtslage bestens aus. Somit fehlt die zwingend notwendige Voraussetzung für eine Pflichtverteidigung komplett.

4. Das Vertrauensverhältnis zum Pflichtverteidiger darf nicht zerrüttet sein.
Das wäre es aber z.B., wenn der Pflichtverteidiger a) ein weltliches Gericht für kompetent in innerkirchlichen Angelegenheiten halten würde, b) von meiner Unschuld nicht felsenfest überzeugt wäre (z.B. selbst meinen Pater-Titel für unberechtigt halten würde) oder c) sich nicht als hinreichend kompetent in Theologie, speziell bzgl. des "Sedisvakantismus", ausweisen könnte.

5. Wer sich verteidigen muss, ist ausschließlich die BRD.
Diese hat ja a) keinerlei eigene Argumente für ihre Anschuldigungen gegen mich und b) keinerlei Gegenargumente zu meinen Ausführungen. Speziell die Anklageschrift ist nur hohles Geblubbere mit absurden Lügen und Verleumdungen.
Fairerweise wird darauf hingewiesen, dass die Empörung über diesen Schauprozess mittlerweile immer weitere Kreise zieht. Es haben sich für die "Hauptverhandlung" bereits mehrere Freiwillige als Zeugen angekündigt, dass die BRD nichts als brutale Gewalt hat, um ihre Christenverfolgung zu rechtfertigen.

Deshalb fordere ich nochmals die SOFORTIGE EINSTELLUNG dieses Verfahrens!

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