Missbrauch von Titeln - Verteidigung

- Plädoyer und Schlusswort für die Hauptverhandlung am 26.05.2011, 10.00 Uhr, Amtsgericht Dorsten / Schöffengericht -
(Kirche zum Mitreden, 15.05.2011)
Zur Vorgeschichte s. hier.

Fax an
- Joachim Lichtinghagen, c/o Staatsanwaltschaft Essen, Fax: 0201 803-2920
- Wolfhart Timm, c/o Amtsgericht Dorsten, Fax: 02362 2008-51
- Klaus Tolksdorf, c/o Bundesgerichtshof, Fax: +49 - 721 - 159-2512
- Andreas Voßkuhle, c/o Bundesverfassungsgericht, Fax: 0721/9101-382
- Monika Harms, c/o Generalbundesanwalt beim BGH, Fax: (0721) 81 91 59 0
- Egon Bartker, c/o Polizeiwache Wulfen / Dorsten, Fax: (0 23 69) 913 2569
- Manfred Proyer, c/o Generalstaatsanwaltschaft Hamm, Fax: 02381 272-403

Dorsten, 15.05.2011

Az. 7 Ls-29 Js 74/08-43-11 - Amtsgericht / Schöffengericht Dorsten

Hauptverhandlung am 26.05.2011, 10. 00 Uhr

Plädoyer, Endfassung; 15.05.2011, 21:00 Uhr

Nachfolgend wird der Text meiner Einlassung für die Hauptverhandlung am 26.05.2011 übermittelt (drei Seiten). Dies ist kein Entwurf mehr, sondern die endgültige Fassung. Das ist alles, was ich zu dieser Hauptverhandlung noch zu sagen habe. Das Vorlesen dauert, bei recht zügigem Tempo, ca. 20 (zwanzig) Minuten. Ein Video habe ich dazu bereits veröffentlicht:

www.viddler.com/explore/sedisvakantist

Dieselbe Adresse in kurz:
tinyurl.com/5uhyfao

Damit besteht die Hauptverhandlung nur noch
1. aus dem Verlesen der Anklageschrift;
2. aus dem Verlesen der Verteidigungsschrift;
3. ggf. aus der Verkündigung des "Urteils" und meiner Verhaftung.

Es war immer absolut klar, dass bei der Hauptverhandlung nur öffentlich in unmissverständlicher Deutlichkeit vollkommen bestätigt wird, was ohnehin schon jetzt jeder untrüglich weiß, i.e. dass man mir rein gar nichts zur Last legen kann. Und weil nun auch restlos alle "Verhandlungsgegenstände" schriftlich vorliegen, lässt sich spätestens jetzt selbst beim schlechtesten Willen rein gar nichts mehr vorbringen, womit man der Hauptverhandlung überhaupt noch irgendeinen Sinn andichten könnte, außer halt dem Terror gegen die katholische Kirche.


a****
In der Anklageschrift heißt es: "Der Angeschuldigte gehört einer Gruppierung in der Kirche, den Sedisvakantisten an." Diese absurde Falschaussage ist der Dreh- und Angelpunkt.
Zur Erläuterung: "Sedisvakanz" bedeutet übersetzt: "Frei sein bzw. unbesetzt sein des Stuhles." "Sedisvakantismus" ist also nur die einfache Feststellung, dass der päpstliche Stuhl seit dem Tod von Papst Pius XII. i.J. 1958 nicht rechtmäßig besetzt ist. Ich selbst war Schüler an einer sog. Klosterschule und habe dort 1986 das Abitur mit dem Durchschnitt 1,6 gemacht. Nach Bundeswehr und einigen Semestern Pädagogik war ich sog. Priesteramtskandidat in einem sog. "katholischen Priesterseminar" und habe dort 1995 das sog. "Diplom katholische Theologie" mit dem Prädikat "sehr gut" gemacht. Noch zwei Tage nach dem "Diplom", als ich schon wieder vom "Priesterseminar" nach Hause  zurückgekehrt war, hat mir der sog. "Regens" des Seminars eine Karte geschrieben: "Auf alle Fälle möchte ich Ihnen nochmals danken für so vieles, was Sie der Seminargemeinschaft (mir inkl.) gegeben haben: Orgel, Klavier & Gitarre! Kraftraum & Turnhalle (Vorturner!), Anregungen, Mitarbeit, Mittragen, Pfortendienst, ... Gebet. u.s.w. Herzlich verbunden im Herrn." Trotz allen Werbens hatte ich mich geweigert, von dem sog. "Bischof" die sog. "Priesterweihe" zu empfangen. Denn wenige Monate vor dem Diplom habe ich endlich die Richtigkeit des "Sedisvakantismus" erkannt.
Nach unfehlbarer Lehre ist die einzig wahre Kirche Christi einig, heilig, katholisch und apostolisch. Daraus wurde in der Theologie folgende Definition der Kirche gebildet: Sie ist die Gemeinschaft derer, die geeint sind im wahren Glauben, in den wahren Sakramenten und unter den rechtmäßigen Hirten, d.h. den Nachfolgern der Apostel. Weil alle Menschen in diese Gemeinschaft gerufen sind, ja alle ihr angehören müssen, ist diese Gemeinschaft katholisch, d.h. allgemein. Das, was aber heute allgemein für die katholische Kirche gehalten wird und dessen jetziges Oberhaupt Joseph Ratzinger ist, ist nicht die katholische Kirche, sondern eine Antikirche, eine Gegenkirche. Diese Antikirche ist eine Ansammlung verschiedenster Anschauungen. Diese Antikirche ist also nicht einig. Diese Antikirche bekämpft den wahren Glauben; außerdem hat sie die wahren Sakramente abgeändert. Diese Antikirche ist also nicht heilig. Diese Antikirche steht nicht mehr in der Tradition zu den Aposteln. Diese Antikirche ist also nicht apostolisch. Andere religiöse Gemeinschaften werden hochgeschätzt, und die Bekehrung von Nichtkatholiken wird abgelehnt. Diese Antikirche ist also nicht katholisch.
Der Publizist Gerd-Klaus Kaltenbrunner hat das so formuliert: "Das heutige 'Rom' lehrt eine völlig andere Religion als das Rom von Petrus dem Ersten bis zu Pius dem Letzten. Die einzig mögliche Konsequenz für alle denkfähigen, einsichtigen, glaubenstreuen und überlieferungssinnigen Katholiken ist der Austritt aus der vorgeblichen 'römisch-katholischen Kirche'. Der 'Sedisvakantismus' ist keine Sekte, keine neue Religion, sondern bloß eine Kurzformel für die Situation, wie sie sich einem intelligenten, urteilsfähigen Katholiken, der den Mut hat, die Realitäten wahrzunehmen, unvermeidbar darstellt. Dies sollten wir immer wieder unseren Gegnern klarmachen." Zitat Ende. Die "Sedisvakantisten" können also unmöglich eine "Gruppierung in der Kirche" sein wie z.B. ein Orden. Ganz im Gegenteil: Wer heute Katholik ist, ist damit gleichzeitig auch Sedisvakantist.
Nochmals: Das "heutige Rom" ist *NICHT* die Kirche. Das heutige Rom definiert sich über das sog. "Zweite Vatikanische Konzil", oder einfach "Vatikanum 2". Dementsprechend nenne ich das "heutige Rom" üblicherweise "V2-Sekte", aber niemals "katholische Kirche".
Hier nur ein einziges ganz konkretes Beispiel für eine V2-Irrlehre. Laut V2 hat der Geist Christi "sich gewürdigt", die "getrennten Kirchen ... als Mittel des Heiles zu brauchen" (UR I,3). Die katholische Kirche dagegen hat als unfehlbare Lehre verkündet: "[Die heilige römische Kirche ...] glaubt fest, bekennt und verkündet, daß 'niemand außerhalb der katholischen Kirche, weder Heide noch Jude noch Ungläubiger oder ein von der Einheit Getrennter - des ewigen Lebens teilhaftig wird, vielmehr dem ewigen Feuer verfällt, das dem Teufel und seinen Engeln bereitet ist, wenn er sich nicht vor dem Tod ihr [der Kirche] anschließt. So viel bedeutet die Einheit des Leibes der Kirche, daß die kirchlichen Sakramente nur denen zum Heile gereichen, die in ihr bleiben, und daß nur ihnen Fasten, Almosen, andere fromme Werke und der Kriegsdienst des Christenlebens den ewigen Lohn erwirbt. Mag einer noch so viele Almosen geben, ja selbst sein Blut für den Namen Christi vergießen, so kann er doch nicht gerettet werden, wenn er nicht im Schoß und in der Einheit der katholischen Kirche bleibt" (DS 1351). Zitat Ende. Also: Es geht hier nicht bloß einfach nur um Leben und Tod. Es geht hier um Himmel oder Hölle, es geht hier um ewige Seligkeit oder ewige Verdammnis. Wer dem V2-Glauben anhängt, ist von der kirchlichen Einheit getrennt und muss mit den entsprechenden Konsequenzen rechnen.
Es lässt sich nicht leugnen: Katholischer Glaube und V2-Glaube sind absolut unvereinbar. Dementsprechend ist auch der Sedisvakantismus unvermeidbar. Und eben weil ich von dem sog. "Sedisvakantismus" felsenfest überzeugt bin, habe ich mich geweigert, sog. "Priester" in dieser Sekte zu werden. Übrigens hätte mich der sog. "Bischof" auch gar nicht zum Priester weihen können, selbst wenn ich gewollt hätte: Dieser angebliche Bischof hat nämlich die neuen, d.h. die geänderten Weihen empfangen. Er hat somit gar keine gültige Bischofsweihe empfangen und ist dementsprechend auch gar kein Bischof. Statt also Karriere in dieser Sekte zu machen und ein ungestörtes Leben zu führen, wurde ich Priester der katholischen Kirche, die diesen Namen wirklich verdient. Ich habe in den über fünfzehn Jahren über tausend Texte publiziert und wurde dafür immer wieder aufs schlimmste verleumdet, schikaniert und terrorisiert. Diese Anklageschrift ist dafür ein Beispiel.
Laut Anklageschrift habe ich "keine offizielle Priesterweihe empfangen" bzw. ist meine Weihe "nicht anerkannt." Also: In der Sakramentenlehre behandelt man die Themen "erlaubte" und "gültige" Sakramentenspendung. Aber was soll eine "offizielle Priesterweihe" sein? Man halte sich das bitte ganz genau vor Augen: Jemand, der den absolut fundamentalen Begriff "Sedisvakantimus", auf dem der gesamte Prozess beruht, in vollkommen absurder Weise falsch darstellt; jemand, der selbst allerelementarste Grundbegriffe aus der Sakramentenlehre nicht einordnen kann, so einer erhebt sich zum Ankläger gegen mich! Wie auch immer: Sollte mit "offiziell" "gültig" gemeint sein: Die Gültigkeit meiner Priesterweihe ist allgemein bekannt und anerkannt. Auf meiner Homepage sind ein Photo von meiner Weihe und die Weiheurkunde veröffentlicht, außerdem verschiedene Zeugnisse, dass der Bischof, der mich zum Priester geweiht hat, als Bischof anerkannt ist, u.z. auch vom "heutigen Rom", d.h. von der "Vatikanum-2'"-Sekte. Wie auch auf der Homepage nachzulesen, standen verschiedene sog. "Priester" und "Bischöfe" der V2-Sekte in gutem Kontakt zu meinem Bischof und haben ihm sogar eine Stelle z.B. als Krankenhausseelsorger in Aussicht gestellt, wenn er sich der V2-Sekte anschließt.
Angesichts der ganzen öffentlich bekannten Einzelheiten und Einzelbeweise darf niemand behaupten, die Gültigkeit meiner Weihe sei nicht anerkannt. Und was speziell die Justiz betrifft: Schon vor elf Jahren wurde ich wegen "Missbrauchs von Titeln" angeklagt. Daraufhin habe ich der "Polizei Dorsten" meine Weiheurkunde und verschiedene andere Dokumente persönlich im Original vorgelegt, mit denen sowohl die Gültigkeit als auch die Anerkennung meiner Weihe klar bewiesen ist. Daraufhin wurde das Verfahren eingestellt. Wenn diese Beweise damals anerkannt wurden, warum nicht heute?
In der Anklageschrift werden zudem willkürlich 27 Texte - bloß - aufgezählt, aber inhaltlich komplett ignoriert. Und v.a.: Nirgends in der Anklageschrift wird erklärt, worin denn meine Straftat bestehen soll. Denn lt. Gesetzestext mach ich mich ja gerade nicht strafbar, wenn ich mich als katholischer Priester bezeichne. Das wäre absolut ausschließlich nur dann der Fall, wenn ich es UNBEFUGT tun würde. Aber ich bin bekanntlich bewiesenermaßen gültig geweihter Priester. Ich bin katholisch, d.h. ich gehöre der echten katholischen Kirche an. Aus der "Vatikanum-2"-Sekte habe ich meinen Austritt erklärt. Mit der größten Selbstverständlichkeit wird immer davon ausgegangen, dass lt. Gesetzestext die V2-Sekte die katholische Kirche ist. Aber so einen Gesetzestext gibt es nicht. Um mich wegen des Sedisvakantismus - und genau darum geht es ja hier - bestrafen zu können, müsste der Sedisvakantismus als Straftat beschrieben sein. Nulla poena sine lege - keine Strafe ohne Gesetz. So steht es auch im Grundgesetz für die BRD: "Eine Tat kann nur bestraft werden, wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war, bevor die Tat begangen wurde." Zuzugeben ist allerdings. Selbst wenn es so ein Gesetz gegen den Sedisvakantismus geben würde, wäre es nichtig, weil der Gesetzgeber nicht über der Wahrheit steht, sondern der Wahrheit dienen muss.
Aber ist es nicht offenkundig, dass der Sedisvakantismus falsch ist? Sieht und sagt nicht jeder, dass Joseph Ratzinger der Papst ist? Also selbst wenn der Sedisvakantismus ein Irrtum wäre, könnte ich nicht bestraft werden, weil nur vorsätzliches Handeln strafbar ist. Außerdem dazu ein Vergleich: Ist es nicht offenkundig, dass die Erde eine Scheibe ist? Ein Blick auf den Fußboden genügt doch wohl, um das zu beweisen. Oder anders: Wieviele Menschen müssen glauben, dass die Erde eine Scheibe ist, damit die Erde zur Scheibe wird? Aber natürlich hinkt der Vergleich. Denn die Frage nach der Form der Erde ist eigentlich völlig belanglos. Bei der Frage nach der wahren Kirche aber geht es, wie gesagt, um ewige Seligkeit oder ewige Verdammnis. Und v.a.: Es ist tatsächlich nicht ganz einfach, die Form der Erde zu erkennen. Hingegen der Sedisvakantismus ist eine unvermeidbare Erkenntnis, sofern man katholische Lehre und V2-Lehre vergleicht.
Aber mal ehrlich: Wer kennt denn überhaupt den katholischen Glauben? Wer interessiert sich denn überhaupt dafür? Sicherlich, die Medien überschlagen sich mit Meldungen, wenn sich mal wieder jemand für die Abschaffung des Zölibats ausgesprochen hat. Aber selbst die schlimmsten Irrlehren und Gotteslästerungen der V2-Sekte sind den Medien keine Kritik, oft noch nicht mal eine Meldung wert. Der Vorsitzende des sog. "Deutschen Bischofskonferenz", Robert Zollitsch, leugnet im Fernsehen ganz ausdrücklich den Sühnetod Christi, also das gesamte Christentum. Wie haben die Medien auf diesen öffentlichen Glaubensabfall reagiert? Praktisch gar nicht! Wen hat es interessiert? Praktisch niemanden! Auf ein paar privaten Internetseiten gibt es zwar ein paar Kommentare, dass diese Verleugnung des katholischen Glaubens nicht so schön ist, aber das war's eigentlich auch schon. Ich selbst habe gegen Zollitsch wegen dieses Betrugs Strafanzeige erstattet, und das sogar mit einem gewissen Erfolg: Meine Strafanzeige gegen Zollitsch wurde tatsächlich Bestandteil einer Anklageschrift, u.z. dieser Anklageschrift gegen mich wegen "Missbrauchs von Titeln".
Zugegeben, es wäre strafbarer Betrug, wenn ich mich als Priester der V2-Sekte ausgegeben hätte. Aber das habe ich niemals getan. Ich verweigere V2-Mitgliedern die Sakramente. Ich nehme keine Spenden an. Immer und immer wieder sage ich, dass ich nicht zu dem Verein gehöre, dessen jetziges sichtbares Oberhaupt Joseph Ratzinger ist. Seit Jahren kämpfe ich dafür, dass endlich der katholischen Kirche das Namensrecht am Begriff katholisch zugestanden wird. Seit Jahren kämpfe ich dafür, dass die V2-Sekte endlich für ihre illegale Verwendung des Begriffs katholisch bestraft wird. Und weil es hier um unendlich viel mehr geht als nur um Leben oder Tod, deswegen habe ich mich auch durch noch so viele Verleumdungen, Schikanen und Terror nicht einschüchtern lassen. Also: Wen habe ich betrogen? Niemanden! Und wen hat die V2-Sekte betrogen? Alle!
In der Anklageschrift heißt es außerdem, ich würde mich zur Titelführung "berechtigt fühlen". Dieses "Gefühl" müsste doch wohl als - vollkommen schuldausschließender - Irrtum bewertet werden. Und kann es wirklich sein, dass ich mich nur vom Gefühl treiben lasse? Wenn dem so wäre: Hätte ich mich dann über fünfzehn Jahre den schlimmsten Verleumdungen, Schikanen und Terrorhandlungen ausgesetzt? Wäre ich nicht den Weg des geringsten Widerstands gegangen oder hätte sonst irgendwie resigniert? Wenn mich fünfzehn Jahre voller Verleumdungen und Terror nicht einschüchtern konnten, dann nur deshalb, weil ich Gott mehr gehorche als den Menschen.
Glaubt man der Anklageschrift, bin ich absolut unglaubwürdig. Z.B. wird behauptet, bei mir sei "eine erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit festgestellt" worden. Also in Wahrheit gibt es nur ein einziges Gutachten über mich, und darin steht: "Bei Herrn Lingen lassen sich keine sicheren Hinweise eruieren oder wahrscheinlich machen, dass bei ihm eine paranoide Persönlichkeitsstörung vorliegt." Doch wie kam es überhaupt zur Psycho-Lüge gegen mich? Nun, die V2-Sekte hatte jahrelang erfolglos mit allem nur erdenklichen Terror, insbesondere mit Hilfe der Justiz, versucht, mich einzuschüchtern. Schließlich hat sie an meinen Vater geschrieben, dieser sollte mich zum Schweigen bringen, andernfalls würde die V2-Sekte noch mehr Justiz-Terror gegen mich anwenden, was dann auch für meinen Vater äußerst unangenehme Konsequenzen hätte. Darauf hat mein Vater geantwortet: "Fest steht unbestreitbar, daß mein Sohn Rolf gültig geweihter römisch katholischer Priester ist. In seinen Veröffentlichungen im Internet nimmt er Stellung zu Glaubensfragen, die nach allgemeinem Verständnis infolge seiner Berufung zum Priester auch seine Angelegenheit sind. Seine Darlegungen sind fundiert und werden unter Anführung der Quellen seiner Argumentation begründet. Mit dem 2. Vatikanischen Konzil wurde eine zunehmend stärker zutage tretende Abkehr vom bis dahin als unerschütterlich geltenden Glaubensinhalt der Lehre der UNA SANCTA CATHOLICA ET APOSTOLICA ECCLESIA eingeleitet. Daß mein Sohn sich verpflichtet fühlt, auf diese Mutation aufmerksam zu machen und sie als sektiererisch anzuprangern, paßt natürlich der Anhängerschaft des 2. Vatikanischen Konzils nicht. Der häufig genug seitens meines Sohnes geäußerten Aufforderung, ihm Unzutreffendes in seinen Darlegungen nachzuweisen, ist - offensichtlich wegen gegebener Unmöglichkeit - mit der Einschaltung eines weltlichen Gerichts begegnet worden - als ob es sich um einen gewerblichen Gebrauchsmusterschutzfall handelte. Nicht nur für meinen Sohn, sondern auch für mich ist es nicht einzusehen, daß ein weltliches Gericht die Zuständigkeit und Kompetenz haben kann, meinen Sohn an seinem apostolischen Wirken in der Öffentlichkeit zu hindern. Eine Verfolgung von Absichten dieser Art würde für die Initiatoren und für alle daran Beteiligten die Begehung einer Todsünde bedeuten." Darauf ging die V2-Sekte gar nicht mehr ein, sondern versuchte statt dessen, mich für geisteskrank erklären zu lassen.
Zur Erinnerung: Dieser Verein, der mir ein Abitur mit 1,6 und ein "Diplom katholische Theologie" mit dem Prädikat "sehr gut" ausgestellt hat; dieser Verein, der sich nochmals bedankt hat für so vieles, was ich der Seminargemeinschaft gegeben habe, dieser Verein also möchte mich plötzlich als geisteskrank hinstellen. Die Justiz spielt zwar eifrig bei diesem Spiel mit, findet aber eben niemanden, der bei mir eine Geisteskrankheit feststellt. Ganz im Gegenteil: Psychische Störungen werden bei mir eindeutig ausgeschlossen. Es ist natürlich auch niemals bei mir "eine erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit festgestellt" worden. Richtig ist, dass ein Diplom-Sozialarbeiter mal ausdrücklich festgestellt hat, dass ich - so wörtlich - "offensichtlich klug" bin. Derselbe Sozialarbeiter äußerte dann, er habe bei mir nur den bloßen "Verdacht einer paranoiden Persönlichkeitsstörung". Und aus diesem bloßen "Verdacht" wiederum heraus äußerte der Sozialarbeiter dann seine bloße Vermutung, dass bei mir eine "verminderte Schuldfähigkeit" vorliegen könnte. Von einer "erheblichen" Schuldminderung war allerdings keine Rede. Der Sozialarbeiter begründete seinen "Verdacht" folgendermaßen: 1. mit meinen angeblich "aggressiven Reaktionen auf freundliche Handlungen". Diese sog. "freundlichen Handlungen" sind die ganzen Verleumdungen, Vorladungen, Strafbefehle, Prozesse, Verurteilungen und sonstiger Terror; darauf hätte ich laut dem Sozialarbeiter nicht "aggressiv" reagieren dürfen, also ich hätte diesen Terror nicht als Unrecht erweisen dürfen. 2. mit meinem "Sendungsbewusstsein". Laut dem Sozialarbeiter dürfte ich nicht von meiner Berufung zum Priester überzeugt sein. D.h. wer davon überzeugt ist, den Willen Gottes zu erfüllen, der ist "paranoid".
Über die ganzen angeblichen "Beleidigungen" habe ich mich in zahlreichen Texten sehr ausführlich geäußert. Hier nur ganz kurz: Die "Beleidigungs"-Justiz ist reinste Willkürjustiz und damit illegal. Es ist nicht gesetzlich bestimmt, was überhaupt eine Beleidigung ist, außerdem sind die unüberschaubar zahlreichen "Beleidigungs"-Urteile vollkommen widersprüchlich. Faktisch gilt aber: Ehrenschutz ist Täterschutz. In Deutschland wird z.B. nicht derjenige bestraft, der Kindermord im Mutterleib verübt, sondern derjenige, der - entsprechend der kirchlichen Lehre - diesen Kindermord als Todsünde bezeichnet. Ich bin erklärter Abtreibungsgegner und damit laut BRD ein "Straftäter". Objektiv aber darf niemand den Beleidigungs-Urteilen irgendeine Rechtskraft zusprechen.
In der Anklageschrift erscheine ich im Grunde nur wie ein rücksichtsloser, gewissenloser, durch und durch böser, nichtswürdiger Mensch. Andere hingegen urteilen deutlich anders über mich. Z.B. das Deutsche Rote Kreuz bedankte sich bei mir ausdrücklich für meine über 25 Blutspenden. Mehrfach wurde mir gedankt für meine Hilfen zur Verbesserung der körperlichen Gesundheit, namentlich für meine Publikationen zu Themen wie Sport, Zahnpflege und gesunde Ernährung.
Unvergleichlich viel wichtiger aber bin ich natürlich als Seelsorger für die mir anvertrauten Gläubigen. Und jetzt versuche man zu erahnen, was es für die mir anvertrauten Gläubigen bedeutet, wenn ich nicht mehr als Priester wirken kann. Die Gläubigen werden ihres sakramentalen Lebens beraubt. Nicht nur ich als Einzelperson, sondern die kirchliche Gemeinschaft als solche wird Opfer im Falle meiner "Bestrafung". Unsägliches Leid kommt über andere, weil man mir eine Straftat "Missbrauch von Titeln" andichtet, die ich niemals begangen habe und auch niemals begehen würde.
Und was beweisen frühere Verurteilungen? Beweist die Verurteilung Christi, dass Christus im Unrecht war? Beweisen die Millionen von Märtyrern, die auch von Gerichten verurteilt wurden, dass das Christentum falsch ist? Warum hat Christus gesagt: "Nehmt euch in acht vor den Menschen! Denn sie werden euch den Gerichten ausliefern (...) Um meinetwillen werdet ihr vor Statthalter und Könige geführt werden"? Zusammengefasst: Die gesamte Anklageschrift und der gesamte Prozess sind völlig absurd. Das ist in Wahrheit BRUTALE CHRISTENVERFOLGUNG. Das Bekenntnis des katholischen Glaubens wird bestraft und soll ausgerottet werden. Gegen den Sedisvakantismus gibt es keinerlei Argumente, sondern nur absolut illegale, nackte Gewalt.
Eigentlich müsste man auch noch über die moralische Qualität von Justiz und V2-Sekte nachdenken. Selbst ungeachtet meiner Ausführungen zur Anklageschrift, könnte man z.B. zu Themen wie Kinderschändung oder Rechtsbeugung recherchieren. Doch hier endet meine Einlassung, und dies ist zugleich mein Schlusswort zu dieser Hauptverhandlung. Jeder kann meine Texte im Internet lesen. Jeder kann sich meine Weiheurkunde anschauen und Zeugnisse über die Gültigkeit und allgemeine Anerkennung meiner Priesterweihe.
Abschließend ein Zitat von Papst Pius XI. aus seiner Enzyklika gegen den Nationalsozialismus: "Die erste, die selbstverständlichste Liebesgabe des Priesters an seine Umwelt ist der Dienst an der Wahrheit und zwar der ganzen Wahrheit, die Entlarvung und Widerlegung des Irrtums, gleich in welcher Form, in welcher Verkleidung, in welcher Schminke er einherschreiten mag. Der Verzicht hierauf wäre nicht nur ein Verrat an Gott und Eurem heiligen Beruf, er wäre auch eine Sünde an der wahren Wohlfahrt Eures Volkes und Vaterlandes."
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