Bestrafungsantrag gegen KzM

- Die Nachwehen des katholisch.de-Justizverbrechens -
(Kirche zum Mitreden, 25.10.2003)
dilger richter bei G.

Zur Vorgeschichte

Wie in www.katholisch.net erwähnt, wurde am 12.09.2003 Strafanzeige gegen die "Sozietät Redeker" wegen Völkermordes erstattet. Am 30.09.2003 kam dann die Mitteilung von der Staatsanwaltschaft Bonn, Herbert-Rabius-Straße 3 53225 Bonn [Beuel], Telefon: (0228) 9752-0, Durchwahl: (0228) 9752-318, Telefax: (0228) 9752-600:
Datum: 25.09.03
Geschäfts-Nr.: 63 US 371/03 (Bitte bei allen Schreiben angeben)
Ihre Strafanzeige vom 12.09.2003
gegen Rechtsanwalt Professor Dr. Konrad Redeker und Andere
wegen "Völkermordes"
Sehr geehrter Herr L., den von Ihnen vorgetragenen Sachverhalt habe ich geprüft, Anlass zu Maßnahmen der Strafverfolgung jedoch nicht gefunden. Ihrem Vorbringen sind keine konkreten Tatsachen zu entnehmen, die geeignet wären, den zur Aufnahme von Ermittlungen erforderlichen Verdacht zu begründen, dass die von Ihnen Beschuldigten eine durch ein Gesetz mit Strafe bedrohte Handlung begangen haben könnten. Hochachtungsvoll
Brodöfel, Oberstaatsanwalt

Also wieder der übliche Trick. Unsere Argumente werden vollständig ignoriert, Gegenargumente werden gar keine genannt, nur der Grundsatz wird wiederholt: "Ich mach die Augen zu, dann sieht mich keiner." Dabei hat n.b. noch nie eine Staatsanwaltschaft auch nur im Ansatz den "begründeten Anfangsverdacht" begründet, weswegen wir mit Strafprozessen lawinenartig überzogen werden, so jüngst wieder im Amtsanmaßungstheater (dazu bei Gelegenheit mehr). Deshalb schickten wir direkt am 01.10.2003 ein Fax an die Generalstaatsanwaltschaft in Köln, Reichenspergerplatz 1, 50670 Köln, Fax: 0221 / 7711 - 418:
"Krimineller Abschaum  ... versammelt sich nun in der ersten großen Metropole des früheren freien Westens. [...] Nach Öffnung der Grenzen kam auch viel Abschaum, Kriminalität in die Stadt [...]. Es ist nun einmal so, daß dort, wo Müll ist, Ratten sind, und dass dort, wo Verwahrlosung herrscht, Gesindel ist. Das muß in der Stadt beseitigt werden." (Klaus Landowsky, ehemaliger Fraktionsvorsitzender der CDU).
"Ich will die katholische Kirche zertreten wie eine Kröte!" (Adolf Hitler, ehemaliger Führer des deutschen Volkes).

Geschäfts-Nr. 63 Js 371/03
Staatsanwaltschaft Bonn, 25.09.2003
Die Staatsanwaltschaft Bonn hat sich mit ihrer fanatischen Weigerung, gegen die Völkermordorganisation "Sozietät Redeker" die erforderlichen Schritte zu unternehmen, zur Komplizin beim Völkermord gemacht.
Diesem Verbrecherpack Redeker / StA Bonn muss dringend endgültig das Handwerk gelegt werden. Ich räume Ihnen hiermit eine Frist ein bis zum 12.10.2003, in angemessener Weise gegen dieses Verbrecherpack vorzugehen und mir Ihren schriftlichen Bericht vorzulegen. Nach Ablauf dieser Frist werde ich weitere Schritte gegen Sie unternehmen.

Rechtsbelehrung:
"Wer z.B. sich zur Ansicht bekennt, [...] die Kirche sei dem Staate unterworfen, der ist ein Häretiker" (H. Jone, Katholische Moraltheologie, Paderborn 1936, 93).
"Die Obrigkeit hat die Pflicht, in erster Linie für das allgemeine Wohl zu sorgen. Sie muß deshalb nach Kräften alle Übel vom Staate fernhalten und sein Wohl fördern, Religion und Sittlichkeit beschützen, für gerechte Verteilung der Rechte und Pflichten sorgen, die Gesetze ohne persönliche Rücksichten durchführen, die öffentlichen Ämter nur geeigneten Personen geben und ungeeignete aus denselben entfernen" (a.a.O., 164).



Am 03.10.2003 schickten wir ein Fax an das "Bundesverfassungsgericht", Schloßbezirk 3, 76131 Karlsruhe, Fax: 0721 / 9101 - 382:
Ich werde meinen Text "connis Credo" gleich an die Mailadresse "bverfg@bundesverfassungsgericht.de" schicken. Ich setze voraus, dass sämtliche "Justiz"-Stellen in Deutschland diesen Text kennen. Damit ist einmal mehr bewiesen, dass die deutsche "Justiz" ein verbrecherisches Unternehmen eines verbrecherischen Staates ist.
Remota itaque iustitia, quid sunt regna nisi magna latrocinia.

Das Augustinus-Zitat ("Wenn die Gerechtigkeit fehlt, was sind Staaten dann anders als große Räuberbanden") wurde bereits in Tod den Lebensschützern! erwähnt. Auf die mail erhielten wir die Empfangsbestätigung am 3 Oct 2003 10:45:25 -0500, ansonsten keine weiteren Reaktionen.
 

Der Bestrafungantrag

Heute traf dann vom Landgericht Bonn, Postfach 53105, 53111 Bonn, 7. Zivilkammer, Wilhelmstr.21-23, 53111 Bonn, Telefon: 0228-7020, Durchwahl: 1268, Telefax: 0228-702-1600, folgender Brief als "Förmliche Zustellung" (Alle Achtung!) ein:
Datum 23.10.2003
Unsere Geschäfts-Nr.: (Bitte bei allen Schreiben angeben) 7 O 154/99
In dem Rechtsstreit Verband der Diözesen Deutschlands ./. L.
Sehr geehrter Herr L., anliegende Durchschrift erhalten Sie zur Kenntnisnahme übersandt. Zusatz: Ihnen wird Gelegenheit zur Stellungnahme zu dem Bestrafungsantrag vom 21.10.2003 binnen einer Frist von 2 Wochen ab Zustellung gegeben. Hochachtungsvoll
Dilger, Richter
Beglaubigt
Karp Justizhauptsekretärin

Daran angehängt war das Schreiben des Redekianers Andreas Okonek, der zwar auf den Namen oki hört, aber nicht auf das hören will, war wir ihm damals mitgeteilt haben (s. Leserbriefe v. 07.10.2003):
Sekretariat Rechtsanwalt Okonek, Telefon +49/228/72625- 130 (Frau Edler-Matz), Telefax +49/228/650479, e-mail: okonek@redeker.de

Bestrafungsantrag gemäß 890 ZPO
des Verbandes der Diözesen Deutschlands, Körperschaft des öffentlichen Rechts, vertreten durch den Geschäftsführer Pater Dr. Hans Langendörfer S.J., Kaiserstraße 163, 53113 Bonn,
- Gläubiger -, Prozeßbevollmächtigte: Rechtsanwälte Redeker Selner Dahs & Widmaier, Mozartstraße 4-10, 53115 Bonn
gegen
Herrn R. L. [Adresse] - Schuldner -
Wir bestellen uns für das Vollstreckverfahren zu Verfahrensbevollmächtigten des Gläubigers. Im Namen und kraft Vollmacht des Gläubigers beantragen wird gegen den Schuldner wegen Zuwiderhandlung gegen das Unterlassungsverbot des Urteils des Landgerichts Bonn vom 07.06.1999 - 7 O 154/99 - ein empfindliches Ordnungsgeld zu verhängen, ersatzweise Ordnungshaft.

Begründung:
1. Durch Versäumnisurteil der Kammer vom 07.06.1999,
Anlage Ast l,
wurde der Schuldner verurteilt, es bei Meidung von Ordnungsgeld bis zu 500.000,- DM, ersatzweise von Ordnungshaft bis zu 6 Monaten zu unterlassen, die Domain "katholisch.de" und/oder die Domain "katho-lisch.notrix.de" im Internet als Adresse zu verwenden und/oder zu verbreiten.
2. Zwar wurde die Domain "www.katholisch.de" gelöscht. Dennoch verwendet der Schuldner auf der nunmehr von ihm verwendeten Internetseite "www.katholisch.net" den Hinweis,
Beweis:
"Die ursprüngliche Seite der Domain www.katholisch.de."
Auszug aus der Internetpräsentation des Beklagten, in Kopie als Anlage Ast 2 vorgelegt.
Katholisch wird hierbei zwar nicht als technische Adresse verwendet oder verbreitet. Katholisch.de kommt jedoch gleichwohl eine Zuordnungsfunktion zu. Der Betrachter soll erkennen, dass es sich um die ursprünglich unter katholisch.de verbreiteten Inhalte handelt. Überdies dient ein solcher Hinweis heutzutage dazu, dass bei der Eingabe der entsprechenden Begriffe in die Suchmaschinen wie google oder altavista die eigene und eben nicht nur die ursprünglich anmaßend benutzte Domain gefunden und aufgerufen wird.
Zur Information legen wir die Erklärung der Funktionsweise der Suchmaschine google als
Anlage Ast 3
bei.
Damit wird die Adresse katholisch.de weiterhin verwendet und verbreitet, wenngleich nicht zur unmittelbar technischen, so doch zumindest zur inhaltlichen Zuordnung.
3. Der Schuldner hat daher gegen das aus dem Versäumnisurteil vom 07.06.1999 ergebende Unterlassungsverbot verstoßen und ihm ist ein empfindliches Ordnungsgeld aufzuerlegen.



Im Anhang befinden sich in Kopie resp. Ausdruck:
1. das Herzjesu-Urteil;
2. die KzM-Startseite;
3. die Seite "Warum man Google benutzen sollte", eine Selbstdarstellung der Suchmaschine Google. Google gehört wohl zusammen mit alltheweb zu den größten Suchmaschinen und ist sicherlich mit Abstand die bekannteste Suchmaschine - so bekannt, dass "im Internet suchen" häufig als "googlen" bezeichnet wird. Allerdings ist sie wegen ihrer rigorosen Zensurleidenschaft nicht ganz unumstritten und hat sich auch schon die Bezeichnung "Zensoogle" eingefangen (Google listet für "Zensoogle" "ungefähr 92" Fundstellen). Hier einige Überschriften aus Googles Eigenlobparade: "Google bringt Ordnung ins Web. Google ermöglicht die Suche nach mehr als einer Milliarde URLs. Google zeigt nur Seiten an, die Ihren Suchbegriff enthalten. Google berücksichtigt den Ort Ihres Suchwortes auf der Seite. Google bietet eine aussagekräftige Voransicht für jedes Ergebnis an. Google kann Sie glücklich machen!" Und wenn man sieht, dass katholisch.net tatsächlich auch bei google oft als Nr.-1-Treffer bei "katholischen" Suchanfragen gelistet wird, überrascht dieser exzessive Neid der V2-Sekte nicht.

Da oki nichts Neues bringt, braucht man seinen Sud hier nicht großartig zu kommentieren. Allerdings steht der Hinweis "Die ursprüngliche Seite der Domain www.katholisch.de." in Wahrheit nicht auf der Internetseite "www.katholisch.net"; dort steht nur auf der Seite "Zugriffszahlen von katholisch.net" der Hinweis: "Interessant ist z.B. ein kürzlich erfolgter Zugriff von "gate.bonn.redeker.de". Wir wissen zwar nicht genau, wer dahintersteckt, aber wir wollen jetzt noch nicht kategorisch ausschließen, dass dieser Zugriff im Zusammenhang steht mit der Sozietät Redeker, einer Anwaltskanzlei, die durch ihren brutalen Feldzug gegen die katholische Kirche zu zweifelhaftem internationalem Ruhm gelangt ist. Mehrere ausführliche Hintergrundtexte zu diesem Thema gibt es bei "Kirche zum Mitreden". Bedenkenswert ist dabei, dass die Kirche heute (03.07.2000) in der Oktav des Herz-Jesu-Festes steht; zum Herz-Jesu-Fest des vergangenen Jahres feierte die Sozietät Redeker ihren großen Sieg über Wahrheit und Gerechtigkeit (Stichwort: katholisch.de). Ob hier nur Nostalgie im Spiel oder ein neuer Großangriff geplant ist, können wir jetzt noch nicht sagen." KzM wird zwar als "die Pionierhomepage der katholischen Kirche" erwähnt, aber NICHT mit dem Hinweis "Die ursprüngliche Seite der Domain www.katholisch.de." Das wäre obendrein auch sachlich falsch, denn die ursprüngliche Seite der Domain www.katholisch.de ist nun einmal KzM, wohingegen katholisch.net das Gesamtverzeichnis katholischer Internetseiten ist - das steht auch so auf der KzM-Startseite, und davon hat oki obendrein einen Ausdruck dem Bestrafungsantrag beigelegt. Ob dieser Schnitzer auf okis übergroße Dummheit, Bosheit oder beides oder sonst was zurückgeht, lassen wir momentan dahingestellt. Und an Falschaussagen hat sich eh noch kein Gericht gestört, wenn es einen Unschuldigen verurteilen wollte.
Dass wir uns angeblich strafbar machen, weil auf unserer Homepage die Zeichenfolge www.katholisch.de zu finden ist, beweist nur den kompletten Irrsinn der deutschen "Justiz". Dann würden sich ja auch Strömer etc. strafbar machen - das tun sie zwar objektiv auch, aber nicht deswegen, weil sie das Herzjesu-Urteil nennen, sondern weil sie bewusst falsch darüber berichten. Nächstens macht sich jeder strafbar, der den Namen des Bundeskanzlers auf seiner Homepage nennt, weil z.B. die Gefahr besteht, dass eine Seite gefunden wird, weil jemand nach "Gerhard Schröder" gesucht hat. Oder alle, die einen Städtenamen tragen und ihren Namen im Impressum angeben, machen sich strafbar, weil bei dem entsprechenden Namen nicht die Stadt, sondern der Namensträger gefunden werden könnte. Deutsche "Justiz": Irrsinn ohne Grenzen! Ferner: Bei katholisch an einen Gebrauchsmusterschutzfall zu denken, ist bereits absurd zur Potenz, schließlich ist katholisch keine (prinzipiell veränderliche) Marke, sondern ein Bekenntnis, das einen durch Dogmen definierten unveränderlichen Inhalt hat. Diesen Inhalt bekennen wir, während die V2-Sekte ihn (cf. connis Credo) bestreitet. Dass man aber auch schon dadurch strafbar macht, dass man eine offensichtliche Tatsache berichtet (i.e. dass KzM die ursprüngliche Seite der Domain www.katholisch.de ist), lässt die deutsche "Justiz" im allergünstigsten Fall als ein gigantisches Irrenhaus erscheinen. Allerdings: Unter Hitler war die "Justiz" auch nicht unbedingt ein Hort der Gerechtigkeit, s. z.B. Die Weiße Rose oder den Justizmord. Deutschland: ein gleichgeschalteter Verbrecherstaat!
Man beachte ferner die ganzen Unterschlagungen, die sich oki erlaubt; so ist z.B. noch immer nicht erläutert, warum uns das "katholische" Auftreten strafbewehrt verweigert, einer Lesbenpornoseite aber uneingeschränkt gestattet wird. Wie pervers sind die Bonner Richter eigentlich?
Wichtig: Dieser Bestrafungsantrag darf nicht mit dem zweiten Zivilverfahren wegen katholisch.net verwechselt werden. Sinn und Zweck dieses ganzen V2-Treibens besteht ja darin, uns völlig ausbluten zu lassen. Da die V2-Sekte keine Argumente besitzt, kann sie nur zur brutalen Gewalt greifen, um uns zum Schweigen zu bringen. Indem uns der Lebensunterhalt geraubt / wir irgendwelchen Verbrechern zum Zeitvertreib vorgeworfen werden, betreiben Staat und V2-Sekte unser Ausbluten. Dass es noch einen dritten Prozess geben soll, vermuten wir wegen des Schröder-Vorfalls.
 

Die Stellungnahme

Unverzüglich schickten wir folgendes Fax an
"Landgericht Bonn", Wilhelmstr. 21-23, z. H. dilger, 53111 Bonn, Fax: 0228 / 702- 1600
nachrichtlich an
Staatskanzlei NRW, Stadttor 1, 40190 Düsseldorf, Fax: 0211 / 837 - 1150
Generalstaatsanwaltschaft in Köln, Reichenspergerplatz 1, 50670 Köln, Fax: 0221 / 7711 - 418
Geschäfts-Nr. 7 O 154 / 99
Hi dilger, ich habe heute deinen Brief erhalten, dass du das dich aufgrund eines "Bestrafungsantrags" seitens der V2-Sekte / Redeker an dem Vernichtungskrieg gegen die katholische Kirche beteiligen willst.
Zunächst beweist du mit deiner hemmungslosen Pöbelei gegen mich, dass du meine Priesterweihe nicht anerkennst. Ich bin gerne bereit, deine diesbezüglichen Argumente zu prüfen, muss dich aber doch an die kirchlichen Entscheidungen unter Pius XI. und Pius XII. erinnern. Und auch Eberhard Heller wird dir kein Glück bringen - vertrau mir! Du resp. dein "Landgericht Bonn" hat sich bis heute nicht mir gegenüber legitimiert, und dies trotz meiner Texte gegen euch im Internet. Ihr handelt ergo als bloße Privatpersonen (deswegen auch die Du-Form: keine Beamtenbeleidigung!), wenngleich ihr euch des sehr schweren Amtsmissbrauchs schuldig gemacht habt. Ich erinnere zudem an das gegen dein "Landgericht" und gegen die "Sozietät Redeker" laufende Verfahren.
Ich erkläre dir die rechtliche Situation anhand eines Gleichnisses: Ein Polizist betritt während seiner Dienstzeit in Uniform eine Bankfiliale, erschießt mit seiner Dienstwaffe ein paar der Kassierer und verlangt Geld, damit er seine Schulden bei Prostituierten, Drogendealern etc. bezahlen kann. Und damit niemand der Bankbesucher gegen den Polizisten aussagt, erschießt der Polizist nun einen nach dem anderen. Einer der Bankbesucher aber fällt über den Polizisten her, entwaffnet ihn und setzt ihn endgültig außer Gefecht. Für dich ist die Sache klar: Der Polizist hat während seiner Dienstzeit in Uniform seine Dienstwaffe gebraucht; der Retter muss wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt und wegen Polizistenmords bestraft werden. Für mich ist die Sache auch klar: Der Polizist hat seinen Status missbraucht, der Retter hat in Notwehr und damit vorbildlich gehandelt. Der Kern ist die Legitimation: Der Polizist war nicht legitimiert zum Raubmord, und du bist nicht legitimiert zur Kirchenvernichtung. Du bist in kirchlichen Angelegenheiten eigentlich gar nicht legitimiert, aber auch da bin ich bereit, deine diesbezüglichen Argumente zu prüfen. Kannst du dich nicht legitimieren, gilt das Notwehrrecht. Auch wenn du dir eine schicke Robe überwirfst, du bist mir gegenüber nicht im Dienst, weil du nicht legitimiert bist, du vertrittst nicht die Staatsgewalt, weil der Staat diese gegenüber der Kirche nicht ausüben kann.
Was für ein Natterngezücht du bist, zeigt besonders gut mein Text "connis Credo", den du als zweites Fax erhältst. Zwar musste das BVerfG dir diesen bereits Text zuschicken, aber du sollst dich da nicht herausreden können. Diesen Brief samt "connis Credo" werde ich auch an die NRW-Regierung faxen; die sollen mir eine Erklärung abgeben, weswegen so ein Natterngezücht wie du "Richter" werden und bleiben konnte.
Zu dem Strafantrag selbst ist zu sagen: Ich bin bereit, den inkriminierten Vermerk "Die ursrüngliche Seite der Domain www.katholisch.de" zu löschen, wenn mir der Nachweis vorliegt, dass dieser Satz falsch ist. Wenn er richtig ist (und das kann ich beweisen), weswegen sollte ich ihn dann löschen? Und nicht vergessen: Eine Realinjurie gegen einen katholischen Priester - und die willst du ja anordnen - ist ein Sakrileg. Wenn du dich über mein Erspartes hermachst, raubst du mir meinen Lebensunterhalt. Mein Weihetitel ist, wie du weißt, das Patrimonium (steht alles auf meiner Homepage). Und was heißt "empflindliche Geldstrafe"? Ich bin nicht "empfindlich"; ich würde eher sterben als den Glauben verraten! Auch solche Über-Nazis wie du können mich nicht zur Kapitulation vor Satan resp. seinen Dienern wie "Johannes Paul II." bewegen!
Denke daran: Es wird auch für dich einmal ein Gericht geben, und dieses wird obendrein gerecht sein! Schließlich lege ich dir und der Landesregierung noch ganz besonders meine Predigten vom 14.09.2003 und 05.10.2003 (steht alles auf meiner Homepage) ans Herz. Mach´s gut, dilger. Christus vincit.

"Natterngezücht" ist übrigens kein liebloser Ausdruck; und gegen die Anrede "Hallo Völkermörder, ihr" (s. Nachrichten v. 11.07.2003) hat sich noch niemand, auch niemand vom LG Bonn, bei uns beschwert.
Es mag nur ein bloßer Zufall sein, aber morgen (letzer Sonntag im Oktober) feiert die Kirche das Christkönigsfest (s. die Predigten 2000 und 2002). Mit Blick auf das Königtum Christi, das er auch vor Pilatus bezeugt hat, sind wir bereit, alles zu ertragen. Es gibt übrigens noch mehr zu veröffentlichen, wodurch die blutgeile, sadistische Grausamkeit von Wojtyla und seiner Truppe eindrücklich bestätigt wird. Auch andere reagieren - zu Recht - auf die Vorgehensweise der V2-Sekte "mit Abscheu und Entsetzen". So Gott will, werden wir auf die Sache zu gegebener Zeit zurückkommen.
Wir raten jedem noch einmal eindringlich, aus der V2-Sekte auszutreten. Wer eingetragenes Mitglied dieser Körperschaft des öffentlichen Unrechts bleibt, hat das Blut eines katholischen Priesters an seinen Händen.

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