Bestrafungsantrag gegen KzM
- Die Nachwehen des katholisch.de-Justizverbrechens -
(Kirche zum Mitreden, 25.10.2003)
Zur Vorgeschichte
Wie in www.katholisch.net erwähnt,
wurde
am 12.09.2003 Strafanzeige gegen die "Sozietät Redeker" wegen
Völkermordes
erstattet. Am 30.09.2003 kam dann die Mitteilung von der
Staatsanwaltschaft
Bonn, Herbert-Rabius-Straße 3 53225 Bonn [Beuel], Telefon: (0228)
9752-0, Durchwahl: (0228) 9752-318, Telefax: (0228) 9752-600:
Datum: 25.09.03
Geschäfts-Nr.: 63 US 371/03 (Bitte bei allen Schreiben angeben)
Ihre Strafanzeige vom 12.09.2003
gegen Rechtsanwalt Professor Dr. Konrad Redeker und Andere
wegen "Völkermordes"
Sehr geehrter Herr L., den von Ihnen vorgetragenen Sachverhalt habe
ich geprüft, Anlass zu Maßnahmen der Strafverfolgung jedoch
nicht gefunden. Ihrem Vorbringen sind keine konkreten Tatsachen zu
entnehmen,
die geeignet wären, den zur Aufnahme von Ermittlungen
erforderlichen
Verdacht zu begründen, dass die von Ihnen Beschuldigten eine durch
ein Gesetz mit Strafe bedrohte Handlung begangen haben könnten.
Hochachtungsvoll
Brodöfel, Oberstaatsanwalt
Also wieder der übliche Trick. Unsere Argumente werden
vollständig
ignoriert, Gegenargumente werden gar keine genannt, nur der Grundsatz
wird
wiederholt: "Ich mach die Augen zu, dann sieht mich keiner." Dabei hat
n.b. noch nie eine Staatsanwaltschaft auch nur im Ansatz den
"begründeten
Anfangsverdacht" begründet, weswegen wir mit Strafprozessen
lawinenartig
überzogen werden, so jüngst wieder im Amtsanmaßungstheater
(dazu bei Gelegenheit mehr). Deshalb schickten wir direkt am 01.10.2003
ein Fax an die Generalstaatsanwaltschaft in Köln,
Reichenspergerplatz
1, 50670 Köln, Fax: 0221 / 7711 - 418:
"Krimineller Abschaum ... versammelt sich nun in
der ersten großen Metropole des früheren freien Westens.
[...]
Nach Öffnung der Grenzen kam auch viel Abschaum, Kriminalität
in die Stadt [...]. Es ist nun einmal so, daß dort, wo Müll
ist, Ratten sind, und dass dort, wo Verwahrlosung herrscht, Gesindel
ist.
Das muß in der Stadt beseitigt werden." (Klaus Landowsky,
ehemaliger
Fraktionsvorsitzender der CDU).
"Ich will die katholische Kirche zertreten wie eine Kröte!" (Adolf
Hitler, ehemaliger Führer des deutschen Volkes).
Geschäfts-Nr. 63 Js 371/03
Staatsanwaltschaft Bonn, 25.09.2003
Die Staatsanwaltschaft Bonn hat sich mit ihrer fanatischen Weigerung,
gegen die Völkermordorganisation "Sozietät Redeker" die
erforderlichen
Schritte zu unternehmen, zur Komplizin beim Völkermord gemacht.
Diesem Verbrecherpack Redeker / StA Bonn muss dringend endgültig
das Handwerk gelegt werden. Ich räume Ihnen hiermit eine Frist ein
bis zum 12.10.2003, in angemessener Weise gegen dieses Verbrecherpack
vorzugehen
und mir Ihren schriftlichen Bericht vorzulegen. Nach Ablauf dieser
Frist
werde ich weitere Schritte gegen Sie unternehmen.
Rechtsbelehrung:
"Wer z.B. sich zur Ansicht bekennt, [...] die Kirche sei dem Staate
unterworfen, der ist ein Häretiker" (H. Jone, Katholische
Moraltheologie,
Paderborn 1936, 93).
"Die Obrigkeit hat die Pflicht, in erster Linie für das allgemeine
Wohl zu sorgen. Sie muß deshalb nach Kräften alle Übel
vom Staate fernhalten und sein Wohl fördern, Religion und
Sittlichkeit
beschützen, für gerechte Verteilung der Rechte und Pflichten
sorgen, die Gesetze ohne persönliche Rücksichten
durchführen,
die öffentlichen Ämter nur geeigneten Personen geben und
ungeeignete
aus denselben entfernen" (a.a.O., 164).
Am 03.10.2003 schickten wir ein Fax an das "Bundesverfassungsgericht",
Schloßbezirk 3, 76131 Karlsruhe, Fax: 0721 / 9101 - 382:
Ich werde meinen Text "connis
Credo"
gleich an die Mailadresse "bverfg@bundesverfassungsgericht.de"
schicken.
Ich setze voraus, dass sämtliche "Justiz"-Stellen in Deutschland
diesen
Text kennen. Damit ist einmal mehr bewiesen, dass die deutsche "Justiz"
ein verbrecherisches Unternehmen eines verbrecherischen Staates ist.
Remota itaque iustitia, quid sunt regna nisi magna latrocinia.
Das Augustinus-Zitat ("Wenn die Gerechtigkeit fehlt, was sind Staaten
dann anders als große Räuberbanden") wurde bereits in Tod
den Lebensschützern! erwähnt. Auf die mail erhielten wir
die Empfangsbestätigung am 3 Oct 2003 10:45:25 -0500, ansonsten
keine
weiteren Reaktionen.
Der Bestrafungantrag
Heute traf dann vom Landgericht Bonn, Postfach 53105, 53111 Bonn, 7.
Zivilkammer,
Wilhelmstr.21-23, 53111 Bonn, Telefon: 0228-7020, Durchwahl: 1268,
Telefax:
0228-702-1600, folgender Brief als "Förmliche Zustellung" (Alle
Achtung!)
ein:
Datum 23.10.2003
Unsere Geschäfts-Nr.: (Bitte bei allen Schreiben angeben) 7 O
154/99
In dem Rechtsstreit Verband der Diözesen Deutschlands ./. L.
Sehr geehrter Herr L., anliegende Durchschrift erhalten Sie zur
Kenntnisnahme
übersandt. Zusatz: Ihnen wird Gelegenheit zur Stellungnahme zu dem
Bestrafungsantrag vom 21.10.2003 binnen einer Frist von 2 Wochen ab
Zustellung
gegeben. Hochachtungsvoll
Dilger, Richter
Beglaubigt
Karp Justizhauptsekretärin
Daran angehängt war das Schreiben des Redekianers Andreas Okonek,
der zwar auf den Namen oki hört, aber nicht auf das hören
will,
war wir ihm damals mitgeteilt haben (s. Leserbriefe
v. 07.10.2003):
Sekretariat Rechtsanwalt Okonek, Telefon
+49/228/72625-
130 (Frau Edler-Matz), Telefax +49/228/650479, e-mail:
okonek@redeker.de
Bestrafungsantrag gemäß 890 ZPO
des Verbandes der Diözesen Deutschlands, Körperschaft des
öffentlichen Rechts, vertreten durch den Geschäftsführer
Pater Dr. Hans Langendörfer S.J., Kaiserstraße 163, 53113
Bonn,
- Gläubiger -, Prozeßbevollmächtigte:
Rechtsanwälte
Redeker Selner Dahs & Widmaier, Mozartstraße 4-10, 53115 Bonn
gegen
Herrn R. L. [Adresse] - Schuldner -
Wir bestellen uns für das Vollstreckverfahren zu
Verfahrensbevollmächtigten
des Gläubigers. Im Namen und kraft Vollmacht des Gläubigers
beantragen
wird gegen den Schuldner wegen Zuwiderhandlung gegen das
Unterlassungsverbot
des Urteils des Landgerichts Bonn vom 07.06.1999 - 7 O 154/99 - ein
empfindliches
Ordnungsgeld zu verhängen, ersatzweise Ordnungshaft.
Begründung:
1. Durch Versäumnisurteil der Kammer vom 07.06.1999,
Anlage Ast l,
wurde der Schuldner verurteilt, es bei Meidung von Ordnungsgeld bis
zu 500.000,- DM, ersatzweise von Ordnungshaft bis zu 6 Monaten zu
unterlassen,
die Domain "katholisch.de" und/oder die Domain "katho-lisch.notrix.de"
im Internet als Adresse zu verwenden und/oder zu verbreiten.
2. Zwar wurde die Domain "www.katholisch.de" gelöscht. Dennoch
verwendet der Schuldner auf der nunmehr von ihm verwendeten
Internetseite
"www.katholisch.net" den Hinweis,
Beweis:
"Die ursprüngliche Seite der Domain www.katholisch.de."
Auszug aus der Internetpräsentation des Beklagten, in Kopie als
Anlage Ast 2 vorgelegt.
Katholisch wird hierbei zwar nicht als technische Adresse verwendet
oder verbreitet. Katholisch.de kommt jedoch gleichwohl eine
Zuordnungsfunktion
zu. Der Betrachter soll erkennen, dass es sich um die ursprünglich
unter katholisch.de verbreiteten Inhalte handelt. Überdies dient
ein
solcher Hinweis heutzutage dazu, dass bei der Eingabe der
entsprechenden
Begriffe in die Suchmaschinen wie google oder altavista die eigene und
eben nicht nur die ursprünglich anmaßend benutzte Domain
gefunden
und aufgerufen wird.
Zur Information legen wir die Erklärung der Funktionsweise der
Suchmaschine google als
Anlage Ast 3
bei.
Damit wird die Adresse katholisch.de weiterhin verwendet und
verbreitet,
wenngleich nicht zur unmittelbar technischen, so doch zumindest zur
inhaltlichen
Zuordnung.
3. Der Schuldner hat daher gegen das aus dem Versäumnisurteil
vom 07.06.1999 ergebende Unterlassungsverbot verstoßen und ihm
ist
ein empfindliches Ordnungsgeld aufzuerlegen.
Im Anhang befinden sich in Kopie resp. Ausdruck:
1. das Herzjesu-Urteil;
2. die KzM-Startseite;
3. die Seite "Warum man Google benutzen sollte", eine Selbstdarstellung
der Suchmaschine Google. Google gehört wohl zusammen mit alltheweb
zu den größten Suchmaschinen und ist sicherlich mit Abstand
die bekannteste Suchmaschine - so bekannt, dass "im Internet suchen"
häufig
als "googlen" bezeichnet wird. Allerdings ist sie wegen ihrer rigorosen
Zensurleidenschaft nicht ganz unumstritten und hat sich auch schon die
Bezeichnung "Zensoogle" eingefangen (Google listet für "Zensoogle"
"ungefähr 92" Fundstellen). Hier einige Überschriften aus
Googles
Eigenlobparade: "Google bringt Ordnung ins Web. Google ermöglicht
die Suche nach mehr als einer Milliarde URLs. Google zeigt nur Seiten
an,
die Ihren Suchbegriff enthalten. Google berücksichtigt den Ort
Ihres
Suchwortes auf der Seite. Google bietet eine aussagekräftige
Voransicht
für jedes Ergebnis an. Google kann Sie glücklich machen!" Und
wenn man sieht, dass katholisch.net tatsächlich auch bei google
oft
als Nr.-1-Treffer bei "katholischen" Suchanfragen gelistet wird,
überrascht
dieser exzessive Neid der V2-Sekte nicht.
Da oki nichts Neues bringt, braucht man seinen Sud hier nicht
großartig
zu kommentieren. Allerdings steht der Hinweis "Die ursprüngliche
Seite
der Domain www.katholisch.de." in Wahrheit nicht auf der Internetseite
"www.katholisch.net"; dort steht nur auf der Seite "Zugriffszahlen von
katholisch.net" der Hinweis: "Interessant ist z.B. ein kürzlich
erfolgter
Zugriff von "gate.bonn.redeker.de". Wir wissen zwar nicht genau, wer
dahintersteckt,
aber wir wollen jetzt noch nicht kategorisch ausschließen, dass
dieser
Zugriff im Zusammenhang steht mit der Sozietät Redeker, einer
Anwaltskanzlei,
die durch ihren brutalen Feldzug gegen die katholische Kirche zu
zweifelhaftem
internationalem Ruhm gelangt ist. Mehrere ausführliche
Hintergrundtexte
zu diesem Thema gibt es bei "Kirche zum Mitreden". Bedenkenswert ist
dabei,
dass die Kirche heute (03.07.2000) in der Oktav des Herz-Jesu-Festes
steht;
zum Herz-Jesu-Fest des vergangenen Jahres feierte die Sozietät
Redeker
ihren großen Sieg über Wahrheit und Gerechtigkeit
(Stichwort:
katholisch.de). Ob hier nur Nostalgie im Spiel oder ein neuer
Großangriff
geplant ist, können wir jetzt noch nicht sagen." KzM wird zwar als
"die Pionierhomepage der katholischen Kirche" erwähnt, aber NICHT
mit dem Hinweis "Die ursprüngliche Seite der Domain
www.katholisch.de."
Das wäre obendrein auch sachlich falsch, denn die
ursprüngliche
Seite der Domain www.katholisch.de ist nun einmal KzM, wohingegen
katholisch.net
das Gesamtverzeichnis katholischer Internetseiten ist - das steht auch
so auf der KzM-Startseite, und davon hat oki obendrein einen Ausdruck
dem
Bestrafungsantrag beigelegt. Ob dieser Schnitzer auf okis
übergroße
Dummheit, Bosheit oder beides oder sonst was zurückgeht, lassen
wir
momentan dahingestellt. Und an Falschaussagen hat sich eh noch kein
Gericht
gestört, wenn es einen Unschuldigen verurteilen wollte.
Dass wir uns angeblich strafbar machen, weil auf unserer Homepage die
Zeichenfolge www.katholisch.de zu finden ist, beweist nur den
kompletten
Irrsinn der deutschen "Justiz". Dann würden sich ja auch Strömer
etc. strafbar machen - das tun sie zwar objektiv auch, aber nicht
deswegen,
weil sie das Herzjesu-Urteil nennen, sondern weil sie bewusst falsch
darüber
berichten. Nächstens macht sich jeder strafbar, der den Namen des
Bundeskanzlers auf seiner Homepage nennt, weil z.B. die Gefahr besteht,
dass eine Seite gefunden wird, weil jemand nach "Gerhard Schröder"
gesucht hat. Oder alle, die einen Städtenamen tragen und ihren
Namen
im Impressum angeben, machen sich strafbar,
weil
bei dem entsprechenden Namen nicht die Stadt, sondern der
Namensträger
gefunden werden könnte. Deutsche "Justiz": Irrsinn ohne Grenzen!
Ferner:
Bei katholisch an einen Gebrauchsmusterschutzfall zu denken, ist
bereits
absurd zur Potenz, schließlich ist katholisch keine (prinzipiell
veränderliche) Marke, sondern ein Bekenntnis, das einen durch
Dogmen
definierten unveränderlichen Inhalt hat. Diesen Inhalt bekennen
wir,
während die V2-Sekte ihn (cf. connis Credo) bestreitet. Dass man
aber
auch schon dadurch strafbar macht, dass man eine offensichtliche
Tatsache
berichtet (i.e. dass KzM die ursprüngliche Seite der Domain
www.katholisch.de
ist), lässt die deutsche "Justiz" im allergünstigsten Fall
als
ein gigantisches Irrenhaus erscheinen. Allerdings: Unter Hitler war die
"Justiz" auch nicht unbedingt ein Hort der Gerechtigkeit, s. z.B.
Die
Weiße Rose oder den Justizmord.
Deutschland:
ein gleichgeschalteter Verbrecherstaat!
Man beachte ferner die ganzen Unterschlagungen, die sich oki erlaubt;
so ist z.B. noch immer nicht erläutert, warum uns das
"katholische"
Auftreten strafbewehrt verweigert, einer Lesbenpornoseite
aber uneingeschränkt gestattet wird. Wie pervers sind die Bonner
Richter
eigentlich?
Wichtig: Dieser Bestrafungsantrag darf nicht mit dem zweiten
Zivilverfahren
wegen katholisch.net verwechselt werden. Sinn und Zweck dieses ganzen
V2-Treibens
besteht ja darin, uns völlig ausbluten zu lassen. Da die V2-Sekte
keine Argumente besitzt, kann sie nur zur brutalen Gewalt greifen, um
uns
zum Schweigen zu bringen. Indem uns der Lebensunterhalt geraubt / wir
irgendwelchen
Verbrechern zum Zeitvertreib vorgeworfen werden, betreiben Staat und
V2-Sekte
unser Ausbluten. Dass es noch einen dritten Prozess geben soll,
vermuten
wir wegen des Schröder-Vorfalls.
Die Stellungnahme
Unverzüglich schickten wir folgendes Fax an
"Landgericht Bonn", Wilhelmstr. 21-23, z. H. dilger, 53111 Bonn, Fax:
0228 / 702- 1600
nachrichtlich an
Staatskanzlei NRW, Stadttor 1, 40190 Düsseldorf, Fax: 0211 / 837
- 1150
Generalstaatsanwaltschaft in Köln, Reichenspergerplatz 1, 50670
Köln, Fax: 0221 / 7711 - 418
Geschäfts-Nr. 7 O 154 / 99
Hi dilger, ich habe heute deinen Brief erhalten, dass du das dich
aufgrund
eines "Bestrafungsantrags" seitens der V2-Sekte / Redeker an dem
Vernichtungskrieg
gegen die katholische Kirche beteiligen willst.
Zunächst beweist du mit deiner hemmungslosen Pöbelei gegen
mich, dass du meine Priesterweihe nicht anerkennst. Ich bin gerne
bereit,
deine diesbezüglichen Argumente zu prüfen, muss dich aber
doch
an die kirchlichen Entscheidungen unter Pius XI. und Pius XII.
erinnern.
Und auch Eberhard Heller wird dir kein Glück bringen - vertrau
mir!
Du resp. dein "Landgericht Bonn" hat sich bis heute nicht mir
gegenüber
legitimiert, und dies trotz meiner Texte gegen euch im Internet. Ihr
handelt
ergo als bloße Privatpersonen (deswegen auch die Du-Form: keine
Beamtenbeleidigung!),
wenngleich ihr euch des sehr schweren Amtsmissbrauchs schuldig gemacht
habt. Ich erinnere zudem an das gegen dein "Landgericht" und gegen die
"Sozietät Redeker" laufende Verfahren.
Ich erkläre dir die rechtliche Situation anhand eines
Gleichnisses:
Ein Polizist betritt während seiner Dienstzeit in Uniform eine
Bankfiliale,
erschießt mit seiner Dienstwaffe ein paar der Kassierer und
verlangt
Geld, damit er seine Schulden bei Prostituierten, Drogendealern etc.
bezahlen
kann. Und damit niemand der Bankbesucher gegen den Polizisten aussagt,
erschießt der Polizist nun einen nach dem anderen. Einer der
Bankbesucher
aber fällt über den Polizisten her, entwaffnet ihn und setzt
ihn endgültig außer Gefecht. Für dich ist die Sache
klar:
Der Polizist hat während seiner Dienstzeit in Uniform seine
Dienstwaffe
gebraucht; der Retter muss wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt und
wegen Polizistenmords bestraft werden. Für mich ist die Sache auch
klar: Der Polizist hat seinen Status missbraucht, der Retter hat in
Notwehr
und damit vorbildlich gehandelt. Der Kern ist die Legitimation: Der
Polizist
war nicht legitimiert zum Raubmord, und du bist nicht legitimiert zur
Kirchenvernichtung.
Du bist in kirchlichen Angelegenheiten eigentlich gar nicht
legitimiert,
aber auch da bin ich bereit, deine diesbezüglichen Argumente zu
prüfen.
Kannst du dich nicht legitimieren, gilt das Notwehrrecht. Auch wenn du
dir eine schicke Robe überwirfst, du bist mir gegenüber nicht
im Dienst, weil du nicht legitimiert bist, du vertrittst nicht die
Staatsgewalt,
weil der Staat diese gegenüber der Kirche nicht ausüben kann.
Was für ein Natterngezücht du bist, zeigt besonders gut mein
Text "connis Credo", den du als zweites Fax erhältst. Zwar musste
das BVerfG dir diesen bereits Text zuschicken, aber du sollst dich da
nicht
herausreden können. Diesen Brief samt "connis Credo" werde ich
auch
an die NRW-Regierung faxen; die sollen mir eine Erklärung abgeben,
weswegen so ein Natterngezücht wie du "Richter" werden und bleiben
konnte.
Zu dem Strafantrag selbst ist zu sagen: Ich bin bereit, den
inkriminierten
Vermerk "Die ursrüngliche Seite der Domain www.katholisch.de" zu
löschen,
wenn mir der Nachweis vorliegt, dass dieser Satz falsch ist. Wenn er
richtig
ist (und das kann ich beweisen), weswegen sollte ich ihn dann
löschen?
Und nicht vergessen: Eine Realinjurie gegen einen katholischen Priester
- und die willst du ja anordnen - ist ein Sakrileg. Wenn du dich
über
mein Erspartes hermachst, raubst du mir meinen Lebensunterhalt. Mein
Weihetitel
ist, wie du weißt, das Patrimonium (steht alles auf meiner
Homepage).
Und was heißt "empflindliche Geldstrafe"? Ich bin nicht
"empfindlich";
ich würde eher sterben als den Glauben verraten! Auch solche
Über-Nazis
wie du können mich nicht zur Kapitulation vor Satan resp. seinen
Dienern
wie "Johannes Paul II." bewegen!
Denke daran: Es wird auch für dich einmal ein Gericht geben, und
dieses wird obendrein gerecht sein! Schließlich lege ich dir und
der Landesregierung noch ganz besonders meine Predigten vom 14.09.2003
und 05.10.2003 (steht alles auf meiner Homepage) ans Herz. Mach´s
gut, dilger. Christus vincit.
"Natterngezücht" ist übrigens kein liebloser
Ausdruck; und gegen die Anrede "Hallo Völkermörder, ihr" (s.
Nachrichten
v. 11.07.2003) hat sich noch niemand, auch niemand vom LG Bonn, bei
uns beschwert.
Es mag nur ein bloßer Zufall sein, aber morgen (letzer Sonntag
im Oktober) feiert die Kirche das Christkönigsfest (s. die
Predigten
2000
und 2002). Mit Blick auf das Königtum
Christi,
das er auch vor Pilatus bezeugt hat, sind wir bereit, alles zu
ertragen.
Es gibt übrigens noch mehr zu veröffentlichen, wodurch die
blutgeile,
sadistische Grausamkeit von Wojtyla und seiner Truppe eindrücklich
bestätigt wird. Auch andere reagieren - zu Recht - auf die
Vorgehensweise
der V2-Sekte "mit Abscheu und Entsetzen". So Gott will, werden wir auf
die Sache zu gegebener Zeit zurückkommen.
Wir raten jedem noch einmal eindringlich, aus der V2-Sekte auszutreten.
Wer eingetragenes Mitglied dieser Körperschaft des
öffentlichen
Unrechts bleibt, hat das Blut eines katholischen Priesters an seinen
Händen.
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