Bundesfamilienministerin Claudia Nolte, CDU, zeigte sich
kürzlich ein wenig unzufrieden mit den Abtreibungszahlen in
Deutschland; Nolte beklagte, daß die nun geltende praktisch
völlige Straffreiheit bei Abtreibung nicht zu einer Reduzierung
der Abtreibungen geführt hätte, und regte eine erneute
Diskussion in Richtung auf eine Gesetzesänderung des
entscheidenden §218 StGB an. Bundeskanzler Kohl und
Bundestagspräsidentin Süssmuth, ebenfalls von der C-Partei,
lehnten eine Neubehandlung der Abtreibungsthematik rigoros ab. Man habe
ja schließlich nun eine friedliche Lösung gefunden, und man
dürfe diesen Frieden nicht gefährden.
Wegen der kritischen Haltung Wojtylas gegenüber dem deutschen
"Beratungsmodell", demgemäß konzilskirchliche
"Beratungsstellen" ein Gespräch mit der Frau, die ihr Kind
ermorden lassen will, führen und dann einen "Beratungsschein"
ausstellen, der einer Lizenz zum Töten gleichkommt, appellierten
führende C-Politiker wie Rita Süssmuth und Alois Glück
(CSU-Fraktionsvorsitzender) an die Konzilsfunktionäre (die - wie
allgemein üblich - irreführenderweise als "Bischöfe der
katholischen Kirche" bezeichnet werden), auch künftig das
Todesurteil für Ungeborene zu unterschreiben. Die bayerische
Ministerin Ursula Männle, also auch eine C-Politikerin, verstieg
sich (in einer Radiosendung) sogar zu der gottlosen Behauptung, die
Konzilssekte "versündige" sich, wenn sie nicht weiter die Beratung
anbiete; m.a.W. die Konzilssekte versündige sich, wenn sie den
Müttern und Ärzten beim Massenmord keine Beihilfe leiste -
wie weit ist es mit Frau Männle schon gekommen?
Auch in den Medien, v.a. in den "Kommentaren" irgendwelcher
dahergelaufener Journalisten, wird oft die Direktive Roms kritisiert,
derzufolge es zukünftig keine Mithilfe von Konzilssektenstellen
bei der straffreien Ermordung von Ungeborenen mehr geben soll. In
verschiedenen Artikeln hieß es marktschreierisch, die Kirche
verliere ohnehin immer mehr an Überzeugungskraft, und wenn die
Kirche jetzt die Frauen im Schwangerschaftskonflikt alleine
ließe, dann drohe eine ganz enorme Spannung zwischen Kirche und
Welt.
Das Kernproblem bei der Diskussion liegt darin, daß statt solider
Ethik eine oberflächliche Ästhetik, ein unreflektiertes
Schönheitsempfinden das Denken oder wenigstens das Reden - der
Begriff "Argumentation" paßt hier nicht - der Politiker, ob nun
mit oder ohne "C", bestimmt. In dieser Hinsicht sind sie womöglich
wirklich Volksvertreter - was nur einmal mehr beweisen würde,
daß die Mehrheit nicht unbedingt ein Garant für die Wahrheit
ist. Muß die Kirche immer das sagen, was das Volk hören
will? Oder, mit Blick auf die "kirchenkritischen" Journalisten, ist nur
das überzeugend, was jeder oder zumindest der überwiegende
Teil für richtig hält? Na denn: Heil Hitler! Adolf von
Österreich hatte nämlich einen nicht unbeträchtlichen
Teil des Deutschen Volkes auf seiner Seite, mit Sicherheit jedenfalls
eine weit größere Anhängerschaft als die Kirche heute
weltweit. Nach Journalisten- und Politiker-Logik ist damit der
unumstößliche Beweis erbracht, daß Hitler - wenigstens
zeitweise - im Recht war. Er handelte tatsächlich so, wie es ja
von vielen Demokraten gefordert wird: Im Namen des Volkes! Die Kirche
handelt dagegen im Namen des Vaters; sie schuldet nicht Mehrheiten
gegenüber Rechenschaft, sondern Gott gegenüber.
Zunächst zum Begriff "Ästhetik": Dieser ist abgeleitet von
Aisthesis (Wahrnehmung (griechisch)) und bezeichnet sowohl die
wissenschaftliche Lehre vom Schönen (Gesetzmäßigkeit
von Harmonie und Ordnung) als auch den schönen Stil selbst.
"Schön und gut" ist bereits in der klassischen Antike ein
wichtiges Begriffspaar; damit sind Edelmut und sittliche Güte
verbunden.
In einer oberflächlichen Ästhetik, bei einem unreflektierten
Gefallen bzw. Mißfallen fehlt die Frage, warum etwas als angenehm
oder unangenehm empfunden wird, d.h. es wird nicht nach
Gesetzmäßigkeit und Harmonie gefragt, diese Frage wird
vielmehr, weil lästig, direkt vermieden. Es ist bei einer
oberflächlichen Ästhetik nicht mehr erlaubt, etwas als
"Geschmacksverirrung" oder "Geschmacklosigkeit" zu beurteilen,
zumindest nicht mit Anspruch auf Objektivität und damit
Verpflichtung. Man schaue sich einmal an, was heutzutage in den
Bereichen Malerei, bildende Kunst, Musik, Mode etc. als "Kunst" bzw.
als "schön" ausgegeben wird. Wieviel Schmiererei, Verunstaltung,
Lärm, Schamlosigkeit etc. gibt es da. Eigentlich gilt heute die
Maxime "häßlich und gut", doch das lassen die Modernen nicht
gelten, weil eben kein objektiver Maßstab mehr akzeptiert wird.
Was Ekel hervorruft, ist schlecht, was Wohlgefallen hervorruft, ist
gut. Der Konsum von pornographischem Material z.B. wird deshalb
heutzutage nicht mehr als schamlos verurteilt, sondern ist "gut", weil
er eben Wohlgefallen bei den vielen hervorruft, die faktisch an
massiven Geschmacksverirrungen leiden. Es konnte allerdings noch
niemand plausibel erklären, weshalb z.B. der Konsum bzw. bereits
der Besitz von kinderpornographischem Material "häßlich" und
damit "schlecht" sein soll. Das ist auch völlig unmöglich,
wenn man nur das heute gängige Geschmacksmodell anwendet. Wenn es
den Kindern Spaß macht, sich in pornographischem Material
darzustellen, und wenn die Kinder es sogar ausdrücklich
wünschen, dann wäre es im demokratischen Sinne absolut
verwerflich, den Kindern ihren Spaß zu verbieten. Man denke nur
daran, daß bis vor wenigen Jahren Homosexualität noch eine
strafbare Handlung war; heute diskutiert man schon öffentlich
darüber, "Homosexuellen-Ehen" einzuführen. Der Geschmack hat
sich geändert - Homosexualität wird allgemein nicht mehr als
"häßlich" empfunden - und damit ändert sich auch das
Gesetz. In der Antike war Kinderschändung bzw. Kinderpornographie
übrigens nicht generell verboten, sondern eine häufig
anzutreffende Praxis.
Zurück zum Thema Abtreibung: Mord wird von vielen als
"häßlich" empfunden, und dies aus verschiedenen
Gründen, z.B. weil Blut vergossen wird, weil eine liebgewonnene
Person genommen wird, weil bei einer eventuellen Straffreiheit für
Mörder auch die Angst um das eigene Leben wachsen würde etc.;
Abtreibung hingegen wird von vielen nicht als Mord gesehen bzw.
wahrgenommen: Das Blut des ermordeten Kindes ist schnell weggewischt,
die Mutter bekommt ihr Kind bzw. dessen Einzelteile oft gar nicht zu
Gesicht, d.h. es besteht noch keine Beziehung über den Sehsinn,
Kinder im Mutterleib werden nicht als schutzbedürftige Personen
betrachtet etc.
Am eindrücklichsten läßt sich diese ästhetische
Pseudo-Ethik am Wirken des relativ bekannten ehemaligen Leiter einer
amerikanischen Abtreibungsklinik und nun entschiedenen
Abtreibungsgegner Bernhard Nathanson veranschaulichen: Wir haben
bereits vor vielen Jahren Nathansons Filme "The Silent Scream" (Der
stumme Schrei) und "Eclipse of Reason" (Aussetzen des Verstandes)
gesehen. In "The Silent Scream" wird eine mit Ultraschall
aufgezeichnete Abtreibung durch Absaugegerät gezeigt; man sieht,
wie das Kind im Mutterleib bei seiner Hinrichtung infolge der Schmerzen
seinen Mund zu einem unhörbaren Schrei verformt. "Eclipse of
Reason", übrigens eingeleitet von dem Hollywood-Schauspieler
Charlton Heston (bekannt aus verschiedenen Horror- und
Science-Fiction-Filmen; spielte aber auch z.B. Moses und die Romanfigur
"Ben Hur", also einen Christen), enthält eine Aufzeichnung einer
anderen Abtreibungsmethode, bei der die einzelnen Gliedmaßen des
Kindes per Zange aus dem Mutterleib gerissen werden. Jedesmal, wenn der
Mörder (im Volksmund: "Arzt") ein Stück herausgezogen hat,
wird die Kamera angehalten und das jeweilige Teil in Großaufnahme
mit Beschreibung gezeigt. Schließlich wird der Kopf des Leichnams
zertrümmert und aus dem Mutterleib in den Abfalleimer verfrachtet.
Nathanson bekennt, daß er "formal nicht religiös" ist und
gibt letztlich nur den Ekel als Grund dafür an, daß er gegen
Abtreibung eingestellt ist. Das Wissen, bei der Abtreibung einen
empfindenden Menschen auf bestialische Weise zu töten, führte
bei Nathanson zu seiner Einstellung gegen die Abtreibung.
Nathanson meint, wenn mehr Menschen wüßten, was bei der
Abtreibung passiert, so würden weniger Menschen Abtreibung
billigen. Ferner weist Nathanson auf Fälle hin, bei denen
Abtreibungen bei den Müttern "irreparable psychische und
körperliche Schäden" verusacht haben. Man erkennt sehr
schnell, daß Nathansons Ansatz letztlich zu nichts führt.
Denn dieser Geschmack, daß die Ermordung eines Menschen im
Mutterleib "häßlich" ist, kann sich ändern. Und einmal
angenommen, solche Damen wie Claudia Nolte, Rita Süssmuth oder
Ursula Männle würden die beiden Nathanson-Filme sehen: Man
kann zwar nicht sagen, ob diese Politikerinnen die Filme mit Ekel, mit
Gleichgültigkeit oder mit Wohlgefallen sehen, aber man kann sagen,
daß sich keine dieser Politikerinnen dann für ein absolutes
Abtreibungsverbot aussprechen würde; vielmehr müßte
objektiv klar sein, daß Abtreibung Mord ist, und daß Mord
immer absolut verboten ist.
Listen wir nun einige häufig genannte Argumente gegen die Abtreibung auf, formuliert als Einwände gegen die Aussagen der Abtreibungsbefürworter:
Abtreibungsbefürworter sagen: Das Kind im Mutterleib ist
noch kein Mensch!
Die Wahrheit ist: Mit dem Eindringen der Samenzelle in die Eizelle
liegen alle Anlagen des Menschen vor; es kommen keine neuen
Informationen hinzu. Die nun einsetzende Zellteilung führt zwar zu
enormen phänotypischen Veränderungen, doch ist der Mensch
während seines Lebens permanent von Zellwandlungen gekennzeichnet,
er tauscht die Körperzellen immer wieder aus und verändert
sein Aussehen ständig.
Abtreibungsbefürworter sagen: Das Kind fühlt keinen
Schmerz!
Die Wahrheit ist: Bereits nach wenigen Wochen lassen sich Empfindungen
beim Kind nachweisen; doch selbst wenn in den ersten Tagen noch kein
Empfinden beim Kind vermutet wird, rechtfertigt das nicht die
Tötung; sonst müßte man jeden, der einen Menschen z.B.
im Schlaf oder unter Narkose ermordet hat, freisprechen, weil das Opfer
ja keinen Schmerz empfunden hat.
Abtreibungsbefürworter sagen: Der Tod des Kindes ist das
geringere Übel.
Die Wahrheit ist: Das Nützlichkeitsdenken (Utilitarismus) ist
ähnlich wertlos wie das Schönheitsdenken. Mit diesem Denken
wäre es z.B. bei Flutkatastrophen die einzig sinnvolle
Lösung, die Rettungssuchenden zu ermorden, Opfer einer Lawine
unter dem Schnee zu belassen etc., denn wozu denn möglicherweise
Millionenbeträge in die Rettung und Versorgung von
Katastrophenopfern investieren, wo es doch äußerst
wahrscheinlich ist, daß die Opfer im Falle des Überlebens
ein unglückliches Dasein fristen werden, etwa durch
körperliche Schäden, Trauer über den Tod von Verwandten,
soziale Notlage etc.; zudem könnte man per Gesetz "lebensunwertes
Leben" definieren und z.B. alte und behinderte Menschen dann wie
Müll entsorgen.
"Ist es etwa so, wie man uns böswillig nachredet und wie einige
uns in den Mund legen: 'Laßt uns Böses tun, damit Gutes
daraus entspringt'? Solche erwartet die gerechte Strafe" (Röm
3,8).
Abtreibungsbefürworter sagen: Das junge Kind ist nicht
alleine lebensfähig.
Die Wahrheit ist: Diese Aussage ist medizinisch nicht mehr haltbar.
Doch was heißt hier "nicht alleine lebensfähig"? So
müßte man z.B. jeden, der Opfer eines schweren Autounfalls
geworden ist, verbluten lassen oder ihm gar den "Gnadenschuß"
verpassen, und unterlassene Hilfeleistung wäre nicht mehr
strafbar, sondern die einzig akzeptable Verhaltensweise. Ebenso
müßten die Intensivstationen der Krankenhäuser
geschlossen und z.B. Sauerstoffzelte vernichtet werden, da sie ja die
Gefahr bergen, menschliches Leben, das nicht ohne besondere Hilfe
erhalten werden kann, künstlich zu verlängern. Und hier ist
der Begriff "künstlich" ja auch wirklich angebracht, während
das Wachstum des Kindes im Mutterleib ein natürlicher Vorgang ist.
Es kommt übrigens bisweilen vor, daß Kinder die Abtreibung
überleben. Wenn der Mörder feststellen sollte, daß das
Kind noch lebt, muß er es dann nur zerdrücken, zertreten,
weiter zerfetzen, ihm den Kopf abbeißen oder ähnliches
unternehmen. Es gibt aber auch Kinder, die aus dem Abfalleimer
herausgenommen werden und - selbstverständlich sehr schwer
behindert - ein "normales" Leben führen. Uns ist ein Fall bekannt,
in dem eine junge Frau über ihr Heranwachsen als abgetriebenes
Kind berichtet hat. Unlängst gab es auch eine Klage von Eltern,
die ihr Kind abtrieben ließen und dann feststellten, daß
das Kind mit sehr schweren körperlichen Schäden die
Abtreibung überlebt hatte, und deshalb den Vollstrecker wegen
Schadensersatzes in Anspruch nahmen. Kurz: Selbst der durch die
Abtreibung schwer geschädigte Organismus besitzt noch enorme
Lebenskraft.
Abtreibungsbefürworter sagen: Die Frau muß selbst
bestimmen können; schließlich gehört ja der Bauch ihr.
Die Wahrheit ist: In der Tat ist der Bauch, in dem das Kind
heranwächst, ein Teil der Mutter. Aber z.B. kann jemandem auch ein
Haus gehören - sind dann alle, die in diesem Hause wohnen, seiner
Willkür ausgeliefert? Ferner: Wenn man auch zugeben muß,
daß die Schwangerschaft mit körperlichen Belastungen
für die Frau verbunden ist, so ist doch die Belastung durch das
entbundene Kind oft größer, seien diese Belastungen nun
finanzieller oder anderer Natur, z.B. der sog. "Generationenkonflikt".
Was sollte die Eltern nun davon abhalten, ihr Kind wenigstens in der
Zeit straffrei zu ermorden, solange es noch in Abhängigkeit von
den Eltern lebt, z.B. wenn es Unterhaltszahlungen von den Eltern
erhält?
Doch durch den katholischen Glauben wissen wir, daß uns der Leib
nicht gehört! "Fliehet die Unzucht! Jede andere Sünde, die
ein Mensch begeht, bleibt außerhalb seines Leibes. Wer sich aber
der Unzucht hingibt, versündigt sich an seinem eigenen Leibe.
Wißt ihr nicht, daß euer Leib ein Tempel des Heiligen
Geistes ist, der in euch wohnt? Daß ihr somit nicht mehr euch
selbst angehört? Ihr seid um einen teuren Preis erkauft. Darum
verherrlicht Gott mit eurem Leibe!" (1 Kor 6,19).
Es gibt noch mehr scheinbare "Argumente" für die Abtreibung,
aber alle lassen sich leicht als völlig absurd erweisen. Der
katholische Glaube läßt uns den diabolischen Hintergrund der
Aussagen aus den Reihen der "C"-Parteien leicht erkennen. Wir gehen
hier nicht weiter auf diese politische Thematik ein und verweisen auf
die Texte "Faustrecht" und "Staat und Legalität".
Wir halten fest: Daß Abtreibung praktisch straffrei bleibt, liegt
an einem oberflächlichen ästhetischen Weltbild, das keiner
Prüfung standhält und durch die katholische Lehre leicht als
gottfeindlich entlarvt wird.
Was nun die Direktive Roms betrifft, derzufolge keine
"Beratungsscheine" mehr von konzilskirchlichen Stellen mehr ausgestellt
werden sollen: Hier liegt wieder die typische Augenwischerei Roms vor,
mit der das trughafte Bild eines "konservativen Papstes" aufrecht
erhalten werden soll. De facto wird damit das konzilskirchliche Chaos
weiter vorangetrieben; so haben verschiedene deutsche
Konzilsfunktionäre angedeutet, sie wollten der Weisung des
"Papstes" nicht Folge leisten. Die Konzilssekte ist nun einmal ein
Chaos-Verein mit dem Motto: "Je verrückter und
widersprüchlicher, desto besser!" Der Fuldaer
Konzilsfunktionär Johannes Dyba hat sich schon seit geraumer Zeit
aus dem Geschäft mit der Legalisierung von Kindermord
zurückgezogen, in anderen Bistumsgebieten füllen die
V2-Anhänger noch immer willig die Ermordungserlaubnis aus.
Auch die Herren "Theologen" wollen im Chaos mitmischen, z.B. der
angebliche "Moraltheologe" Dietmar Mieth (Tübingen), der im ZDF
verkündete, die formale Mitschuld der Beratungsstellen werde von
führenden Theologen bestritten, und deswegen könne die
Direktive Roms in der Abtreibungsfrage nicht als verpflichtend gelten.
Wer sind denn diese "führenden Theologen"? Doch nichts weiter als
ein paar lärmende Ketzer, die kaum noch wissen, wie "Gott"
überhaupt geschrieben wird. Herr Mieth hat sich anscheinend nie
mit Moraltheologie beschäftigt, denn sonst müßte er
wissen, weshalb die Kirche sich nicht in den Ermordungsmechanismus mit
den Beratungsscheinen einspannen lassen kann. Wir erklären es ihm
hier mit wenigen Worten:
Ganz zweifelsfrei bedeutet das Ausstellen dieses Beratungsscheins
Mithilfe zum Kindermord, d.h. es ist in jedem Falle verboten, einen
Beratungsschein auszustellen. Theologisch unterscheidet man
verschiedene Arten der Mitwirkung (vgl. H. Jone, Katholische
Moraltheologie, Paderborn (7) 1935, 115):
1. formelle Mitwirkung zur Sünde eines anderen, d.h. eine
Mitwirkung, wobei man zur äußeren sündhaften Tat
mithilft und zugleich auf die böse Absicht des anderen eingeht;
diese ist immer unerlaubt.
2. unmittelbare materielle Mitwirkung, d.h. eine Mitwirkung zur
sündhaften Handlung selbst, aber ohne Eingehen auf die böse
Absicht; diese ist ebenfalls unerlaubt; Ausnahmen gibt es nur bei
Vermögenswerten, und auch bei diesen nur in einigen Fällen;
3. mittelbare materielle Mitwirkung, d.h. eine Mitwirkung zu einer
Handlung, die nur als Vorbereitung einer sündhaften Tat dient;
dies ist gewöhnlich unerlaubt; nur bei entsprechenden
schwerwiegenden Gründen kann diese Mitwirkung erlaubt sein, und
auch nur, wenn die eigene Handlung an sich gut oder wenigstens
indifferent ist.
Es könnte im Einzelfall zwar zu prüfen sein, ob Fall 1) oder
Fall 2), d.h. ob eine formelle Mitwirkung oder eine unmittelbare
materielle Mitwirkung bei den Beratungsstellen vorliegt; aber weil es
um das Leben eines Menschen geht, ist die Mitwirkung in jedem Falle
schwer sündhaft. Die Kirche muß den Müttern als erstes
unmißverständlich einschärfen, daß Abtreibung
niemals eine Lösung sein kann und immer ein durch und durch
verabscheuungswürdiges Verbrechen ist. Ferner muß sich die
Kirche nach Kräften gegen jede Abtreibung einsetzen; einen
"Beratungsschein" ausstellen kann sie nicht.
Eine Bemerkung zum Schluß: Im Bereich "Klonen" bzw. "Klonen
von Menschen" wird es voraussichtlich eine ähnliche Entwicklung
geben wie seinerzeit bei der künstlichen Befruchtung. Die
"In-Vitro-Fertilisation" ("Befruchtung im Reagenzglas") rief anfangs
bei einigen Ablehnung und Empörung hervor, weil sie "geschmacklos"
und "häßlich" war, heute gehört sie zu den
alltäglichen Vorkommnissen. Das Klonen von Menschen wird
möglicherweise sehr bald eine weitaus größere Akzeptanz
und Anwendung als die künstliche Befruchtung finden, wenn sich der
jetzige Geschmack, der das Klonen von Menschen als "häßlich"
empfindet, gewandelt hat.
"Wird aber der Menschensohn auf Erden den Glauben finden, wenn er
kommt?" (Lk 18,8).
Nachtrag 28.02.98: Wichtige Informationen bietet das Buch "Wie beginnt
das menschliche Leben", CH - Stein am Rhein (6)1989, des bekannten
Anatomie-Professors Erich Blechschmidt (s. Leserbriefe
vom 28.02.98)