Doch gab es auch freundlichere, wenn auch keinesfalls erfreuliche Leserreaktionen;
so machte uns ein Medizinstudent auf die Tatsache aufmerksam, daß
Kinder im Mutterleib auch von Professoren an medizinischen Fakultäten
als unpersönliche Fleischmasse bezeichnet werden. In unserem Artikel
"Abtreibung und Ästhetik" hieß es:
"Abtreibungsbefürworter sagen: Das Kind im Mutterleib ist noch
kein Mensch!
Die Wahrheit ist: Mit dem Eindringen der Samenzelle in die Eizelle
liegen alle Anlagen des Menschen vor; es kommen keine neuen Informationen
hinzu. Die nun einsetzende Zellteilung führt zwar zu enormen phänotypischen
Veränderungen, doch ist der Mensch während seines Lebens permanent
von Zellwandlungen gekennzeichnet, er tauscht die Körperzellen immer
wieder aus und verändert sein Aussehen ständig."
An vielen Schulen und Universitäten werden jedoch noch immer längst
falsifizierte Thesen über das Entstehen der menschlichen Person verbreitet,
bei denen offenkundig nur eine Ideologie wissenschaftlich verbrämt
wurde. Wer z.B. sagt, der Mensch stamme vom Affen ab, will damit möglicherweise
sein affiges Verhalten rechtfertigen; wer z.B. sagt, der Mensch durchlaufe
im Mutterleib die verschiedenen Stadien der Evolution (z.B. habe er zeitweilig
Kiemen wie ein Fisch), der will möglicherweise seine Schuldgefühle
wegen einer durchgeführten Abtreibung unterdrücken. Wer sich
näher mit der Materie auseinandersetzen möchte, findet in dem
Buch "Wie beginnt das menschliche Leben", CH - Stein am Rhein (6)1989,
des bekannten Anatomie-Professors Erich Blechschmidt viele wichtige Informationen.
Hier ein Zitat aus dem Schlußkapitel: "Zur Personalität des
Menschen":
"Eine 'Personalisation' als Entwicklungsprozess gibt es nicht. Das
Wesen des Menschen ändert sich während der Entwicklung nicht
- daher kann im Verlauf des menschlichen Lebens keine Personalität
entstehen. Wie sollte man sich einen Keim, der sich auf ein mögliches
personales Dasein ausrichtet, vorstellen? Wie sollte dieses personale Dasein
beginnen? Wäre es zunächst nur zu 1%, dann zu 10% und schliesslich
vielleicht zur Hälfte existent? Würde es möglicherweise
bei geistig Behinderten gar nicht realisiert? Ein einzelliger Keim hat
ebenso viel Personalität wie ein Kind oder ein Erwachsener, nur ist
diese Personalität funktionell von Fall zu Fall nicht in gleichem
Masse auffällig" (S. 159). - Das Buch (Bild
13 kb) ist auch für Nicht-Mediziner sehr gut verständlich
geschrieben und enthält viele verständniserleichternde Bilder
und Skizzen; sicherlich eine lohnenswerte Anschaffung.
N.B: Viele - insbesondere Studenten - sind der Meinung, man müsse
v.a. mehr Milliarden DM in die Hochschulen pumpen, dann sähe es mit
der Bildung im deutschen Volk auch besser aus; in Wahrheit aber müssen
die Hochschulen zuerst von Volksverhetzern wie z.B. den Konzils-"Theologen"
und irreführenden Biologen gesäubert werden, und zwar gründlich
und mit aller Schärfe.
Abschließend noch ein Dauerbrenner: Unsere kritische Haltung gegenüber
der Lefebvre-Gruppe "Priesterbruderschaft St. Pius X." (z.B. in unserem
Text über die Sedisvakanz) sorgt immer wieder
einmal für Anfragen. So fragte uns kürzlich eine Leserin, was
denn von der Behauptung der Pius-Leute zu halten sei, es bestehe in Wahrheit
gar kein Schisma zwischen der Bruderschaft und dem Vatikan.
In der Tat ist dies die gängige Version der Pius-Leute, am hartnäckigsten
vielleicht in einer neueren kleinen Broschüre von 1997 vertreten.
Auf dem Deckblatt dieses Faltblattes steht:
"Ist die Priesterbruderschaft St. Pius X. schismatisch? exkommuniziert?
Rom sagt NEIN
Kann jeder ihre lateinischen Messen besuchen? JA" (die Broschüre
kann bei den üblichen Pius-Stützpunkten bestellt werden).
Gewährsmann für diese kühne These ist ein junger Konzilskleriker
namens Gerald Murray, der das Lizenziat im Konzilskirchenrecht besitzt
und erklärt: [Die Pius-Leute] "sind, soweit ich es erkennen kann,
nicht als Schismatiker exkommuniziert, weil der Vatikan nie gesagt hat,
sie wären es ... Man kann ... nachweisen, daß Lefebvre nie exkommuniziert
war, und daher auch niemand sonst."
Die Pius-Leute fügen dann in einer Anmerkung hinzu: "Ehrlicherweise
muß gesagt werden, daß Fr. Murray auf massiven Druck hin seine
Aussagen inzwischen widerrufen hat. Aber wenn man auf Grund von politischem
Druck behauptet, 2 x 2 = 5, nachdem man das richtige Ergebnis, nämlich
2 x 2 = 4, erkannt und ausgesprochen hat, ändert dies dann etwas an
der Wahrheit?"
Die Lügenbarone von der Pius-Mannschaft treiben hier in bewährter
hauseigener Tradition ein großes Verwirrspiel. Murray, offensichtlich
eine theologische Niete, macht immerhin dankenswerterweise bei seiner kühnen
Behauptung, Lefebvre & Co. seien gar nicht exkommuniziert worden, die
Einschränkung: "soweit ich es erkennen kann". Helfen wir also seiner
geringen Erkenntniskraft auf die Sprünge:
Am 30. Juni 1988 weihte (möglicherweise
ungültig!) Mgr. Marcel Levebvre 4 Bischöfe, ohne die erforderliche
Genehmigung Roms, das "Mandatum apostolicum", erhalten zu haben. Irreführenderweise
wurde vor der Konsekration etwas von einer Art mystischem "Mandatum apostolicum"
gefaselt, von einem Auftrag der Kirche, der sich gegen die Hierarchie der
Kirche richten soll - Schwachsinn zur Potenz!
Am 1. Juli erscheint dann ein "Dekret" der "Heiligen Kongregation für
die Bischöfe":
"Msgr. Marcel Lefebvre, emeritierter Erzbischof von Tulle, hat – trotz
des ausdrücklichen Monitums vom 17. Juni und der wiederholten Bitten,
er möge von seinem Vorhaben absehen – durch die Bischofsweihe von
vier Priestern ohne päpstlichen Auftrag und gegen den Willen des Papstes
einen Akt schismatischer Natur gesetzt und sich damit die von can. 1364
par. l und can. 1382 des Codex des kanonischen Rechtes vorgesehene Strafe
zugezogen.
Ich erkläre mit allen rechtlichen Folgen, daß sowohl der
obengenannte Msgr. Marcel Lefebvre als auch Bernard Fellay, Bernard Tissier
de Mallerais, Richard Williamson und Alfonso de Galarreta "ipso facto"
sich die dem Apostolischen Stuhl vorbehaltene Exkommunikation als Tatstrafe
zugezogen haben. Weiter erkläre ich, daß Msgr. Antonio de Castro
Mayer, emeritierter Bischof von Campos, indem er direkt an der Liturgiefeier
als Konzelebrant teilnahm und öffentlich dem schismatischen Akt zustimmte,
sich die von ca. 1364 par. 1 vorgesehene Exkommunikation als Tatstrafe
zugezogen hat. Die Priester und Gläubigen werden ermahnt, dem Schisma
von Msgr. Lefebvre nicht zuzustimmen, weil sie sich "ipso facto" die schwere
Strafe der Exkommunikation zuziehen würden. Gegeben von der Kongregation
für die Bischöfe, am 1. Juli 1988
gez. Kardinal Bernardin Gantin
Präfekt der Kongregation für die Bischöfe
(Orig. lat. in O.R. 3. 7. 88)"
Am 2. Juli 1988 erklärte Karol Wojtyla, der Konzilspapst "Johannes
Paul II.", dann in einem "Motu proprio" (kirchenrechtliche Entscheidung)
"Ecclesia Dei" über die Weihehandlung Lefebvres u.a.:
"Die Tat als solche war Ungehorsam gegenüber dem Römischen
Papst in einer sehr ernsten und für die Einheit der Kirche höchst
bedeutsamen Sache, wie es die Bischofsweihe ist, womit die apostolische
Sukzession sakramental aufrechterhalten wird. Darum stellt dieser Ungehorsam,
der eine wirkliche Ablehnung des Römischen Primats in sich schließt,
eine schismatische Tat dar. Da sie diese Tat trotz des offiziellen Monitums
vollzogen, das ihnen durch den Kardinalpräfekten der Kongregation
für die Bischöfe am vergangenen 17. Juni übermittelt wurde,
sind Msgr. Lefebvre und die Priester Bernard Fellay, Bernard Tissier de
Mallerais, Richard Williamson und Alfonso de Galarreta der schweren Strafe
der Exkommunikation verfallen, wie sie die kirchliche Disziplin vorsieht."
Noch deutlicher geht es nun wirklich nicht - und außerdem müßten
wenigstens die Pius-Leute von den Dekreten des Vatikans wissen, denn wir
haben aus einem Buch der Pius-Mannschaft zitiert (Erzbischof Marcel Lefebvre,
Damit die Kirche fortbestehe, Stuttgart 1992)!
Diese klare Entscheidung wurde von Rom nie widerrufen; weil die Pius-Leute
von Rom als "Akatholiken" betrachtet werden, sind auch die Maßstäbe
über den Verkehr mit Akatholiken bei ihnen anzuwenden, d.h. es ist
für Konzilskatholiken eindeutig verboten, an den liturgischen Handlungen
der Pius-Leute teilzunehmen (über das katholische Kirchenrecht s.
den Artikel über die SAKA-INFORMATIONEN).
Es bleibt dabei: Grundsätzlich gibt es nur zwei Möglichkeiten,
u.z. a) Wojtyla ist Papst / b) Wojtyla ist nicht Papst.
Fall a) Die Entscheidungen Wojtylas sind rechtsverbindlich / Fall b)
Die Entscheidungen Wojtylas sind nicht rechtsverbindlich.
Fall c) [Sonderfall Pius-Mannschaft]: Karol Wojtyla ist Papst und nicht
Papst; seine Entscheidungen sind rechtsverbindlich und nicht rechtsverbindlich;
2 x 2 = 4 und 2 x 2 = 5.
An dieser Stelle bitten wir nochmals um Verständnis dafür, daß wir Leserbriefe üblicherweise entweder persönlich oder auf unseren Leserbriefseiten beantworten; manchmal ist die Reaktionszeit leider auch sehr lang, es wird aber jede Zuschrift berücksichtigt.