Strafbarkeit von Rechtsbeugung wiederherstellen
- Pressemeldung: Petition von Gisela Müller zur Wiederherstellung des
Rechtsstaates -
(Kirche zum Mitreden, 05.01.2015)
"Bundesjustizminister Heiko Maas - Strafbarkeit von Rechtsbeugung
wiederherstellen, Bürgergerichte einführen!" Diese "Petition zur
Wiederherstellung des Rechtsstaates" wurde bereits vor knapp einem
Jahr (12.01.2014) von Gisela Müller bei change.org veröffentlicht,
hat aber bis heute (05.01.2015) nur 3.743 Unterschriften erhalten.
Das Anliegen ist zutreffend begründet, sachlich berechtigt und
inhaltlich notwendig: "Das Ziel der Petition ist, die Strafbarkeit
der Richter wegen Rechtsbeugung wiederherzustellen und in den
Rechtsmittelinstanzen reine Bürgergerichte (Geschworenengerichte)
als unabhängige und wirksame Kontrolle der Berufsrichter
einzuführen."
Zum Hintergrund:
1. Einerseits hat der Bundesgerichtshof die Strafbarkeit
von Rechtsbeugung praktisch aufgehoben, als er behauptete (Az.
5 StR 92/01 - 04.09.2001): Nur ein Amtsträger, der sich bewusst und
schwerwiegend von Recht und Gesetz entfernt, macht sich strafbar;
die bloße Unvertretbarkeit einer Entscheidung begründet eine
Rechtsbeugung hingegen noch nicht. Damit wird die gesetzlich
bestimmte allgemeine Strafbarkeit von Rechtsbeugung (§ 339 StGB)
unzulässig reduziert, d.h. wesentlich entstellt und ad absurdum
geführt. Ob ungelernter Hilfsarbeiter oder hochgebildeter
Fachspezialist: Wer einen Fehler macht, und sei es auch nur aus
einem kurzen Moment der Schwäche heraus, muss ggf. mit sehr
schweren, vielleicht sogar ruinösen Strafen rechnen; erst recht
dann, wenn die erbrachte Leistung "unvertretbar" ist. Hingegen die
Arbeit der Richter und Staatsanwälte scheint gem. den Machthabern so
absolut völlig bedeutungslos zu sein, so dass diese Amtsträger
praktisch niemals einem Leistungsdruck ausgesetzt sind, geschweige
denn irgendwie Rechenschaft ablegen müssen. Und
wer einem Richter oder Staatsanwalt Rechtsbeugung nachweist, der
erreicht damit allenfalls seine eigene Verurteilung wegen
"Beleidigung" - deren Verfolgung und Bestrafung wegen
fehlender gesetzlicher Bestimmtheit n.b. immer Rechtsbeugung ist.
2. Anderseits kontrolliert die Justiz sich selbst, d.h. sie ist
selbst völlig unkontrolliert und rettungslos außer Kontrolle. Denn
eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus. Cf. Wolfgang Neskovic,
ZAP 25.7.1990, S. 625: "Der Tiefschlaf richterlicher
Selbstzufriedenheit wird selten gestört. Kritik von Prozessparteien,
Anwälten und Politikern prallt an einem Wall gutorganisierter und
funktionierender Selbstimmunisierungsmechanismen ab. Die Kritik von
Anwälten und Prozessparteien wird regelmäßig als einseitig
zurückgewiesen, die von Journalisten mangels Fachkompetenz nicht
ernst genommen und die von Politikern als Angriff auf die
richterliche Unabhängigkeit denunziert. Es ist ein Phänomen unserer
Mediendemokratie, dass ein Berufsstand, der über eine so zentrale
politische, soziale und wirtschaftliche Macht verfügt wie die
Richterschaft, sich so erfolgreich dem Prüfstand öffentlicher Kritik
entzogen hat."
Erst eine von Bürgern geleitete Kontrollinstanz gegen Richter hätte
Aussicht, die Zustände in der sog. "Rechtsbeugermafia" etwas zu
bessern. Nur: Wer will diesen Wandel? Und was ist man bereit, für
diesen Wandel zu opfern?
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