Anne Frank und die teuflische Holocaust-Religion
- Pressemeldung: Reaktion der SA Nürnberg-Fürth auf die
Strafanzeige
wegen Bibelverbrennung -
(Kirche zum Mitreden, 15.08.2007)
Anne Frank und
die teuflische Holocaust-Religion
»Heute ist "Das Tagebuch der Anne Frank" das meistgelesene Buch
nach der Bibel.«
Diese Behauptung wird des öfteren verbreitet, und es mag hier
dahingestellt bleiben, ob sie der Wahrheit entspricht. Fest steht
jedenfalls, dass das "Tagebuch der Anne Frank" (TAF) - wenigstens in
der brd - einen ungleich viel größeren Schutz genießt
als die Bibel.
Um dies zu beweisen, wurde am 19.07.2007 folgende Strafanzeige an rund
fünfzig Stellen verschickt, darunter an sämtliche
"Justizministerien" der brd, an zahlreiche "Gerichte" und
"Staatsanwaltschaften", sogar an die ARD:
a****
Geschäftsnummern ECHR-LGer1.1R (37843/05), (40449/06) und
(4271/07) [Bei Antwort angeben!]
Hiermit erstatte ich Strafanzeige mit Strafantrag gegen ARD Erstes
Deutsches Fernsehen (Das Erste) und gegen "Justiz" Magdeburg;
Tatbestand: Volksverhetzung.
Begründung: Im ARD-Beitrag "Die Hardliner des Herrn. Christliche
Fundamentalisten in Deutschland" (11.07.2007, 22.45 Uhr) ließ der
Hessische Rundfunk für die Sendung eine Bibel verbrennen.
Film-Autor Tilman Jens zu BILD: "Es geht darum, die Bibel als
drohendes, als Angst machendes Instrument und gleichzeitig als
Feuerschwert Gottes darzustellen."
Zunächst eine Begriffsklärung, zit. aus B. Brinkmann, Kleines
katholisches Kirchenlexikon, Kevelaer 1951:
"BIBEL oder HEILIGE SCHRIFT, die Gesamtheit der Bücher des AT u.
NT, die Gott zum Verfasser haben, da sie unter Eingebung des Hl.
Geistes geschrieben sind (Inspiration). Als solche wurden sie der
Kirche zu treuen Händen übergeben (Kanon). Sie bilden neben
der mündlichen Überlieferung die Glaubensquelle, aber nur
entsprechend der authentischen Auslegung des Lehramtes der Kirche,
deren Aufgabe es ist, sie unversehrt zu bewahren u. wahrheitsgetreu
auszulegen."
In diesem Zusammenhang soll an die Verbrennung eines Exemplars des
"Tagebuchs der Anne Frank" (TAF) erinnert werden: Dafür - d.h.
wegen angedichteter "Volksverhetzung und Verunglimpfung des Andenkens
Verstorbener" / für einen angedichteten "Akt der kulturellen
Barbarei" - wurden im März 2007 fünf junge Männer
unschuldig zu jeweils neun Monaten Kerker (auf Bewährung;
Bewährungszeit: drei Jahre) sowie zur unbedingten Zahlung von
hohen Geldstrafen verurteilt (Magdeburg, "Amtsgericht Schönebeck").
Zugegebenermaßen gibt es einige eklatante Unterschiede zwischen
der TAF-Verbrennung und der Bibelverbrennung.
Die Bibel ist Gottes Wort und eine Quelle der wahren Religion; der
Staat hat die Pflicht, die wahre Religion zu schützen. Selbst wenn
man die Problematik der Authentizität des TAF leugnen wollte,
bliebe noch immer die Tatsache, dass das TAF gem. den kirchlichen
Bestimmungen hinsichtlich seines antimoralischen, sozial
desorientierenden Inhaltes grundsätzlich als verboten zu
betrachten ist und von daher objektiv auch nichts gegen ein
Bücherverbrennung spricht, s. cann. 1384-1405 CIC
(allgemeine Bestimmungen des Bücherverbotes); can. 2318 CIC
(Verhängung der Exkommunikation). Verboten sind ipso iure
[durch das Gesetz selbst] durch die allgemeinen Regeln des Kodex u.a.
Bücher, die in ausgesprochener Weise über laszive oder
obszöne Dinge handeln, sie erzählen oder lehren. Es ist
Volksverhetzung, eine solche Bücherverbrennung als "Akt der
kulturellen Barbarei" hinzustellen. Will man aber das
unumstößliche Recht und die Pflicht der Kirche leugnen,
moralische Weisung zu geben, muss man wenigstens berücksichtigen,
was unverdächtige Zeugen wie der Jude J.G. Burg über das TAF
äußern: »Das "Tagebuch der Anne Frank" ist eine
prädestinierte Droge, immerwährende Sühnegefühle
und Schuldkomplexe zu erzeugen. [...] Das "Tagebuch der Anne Frank" ist
ein Ring in der Kette, mit dem Bonn gefesselt gehalten wird. Weil das
"Tagebuch der Anne Frank" okkultische Kräfte ausstrahlt, muß
es als Dauerbrenner unbedingt erhalten bleiben.«
Ferner war die TAF-Verbrennung eine kleine Privatveranstaltung einiger
weniger; die Bibelverbrennung hingegen war ein öffentlicher
Propaganda-Akt, der über das Fernsehen Millionen Haushalte
erreichen konnte und sollte. Obwohl die Wahrheit befreit (cf. Joh
8,31-32), wird die Bibel ausdrücklich "als drohendes, als Angst
machendes Instrument" hingestellt.
Und selbst damit noch nicht genug: Die jungen Leute haben ihre
Privatveranstaltung auch noch aus freien Stücken selbst bezahlt.
Die ARD hingegen ist nicht bloß irgendein Sender, sondern eine
Anstalt des öffentlichen Unrechts, d.h. sie wird als illegales
Zwangs-Pay-TV von den absolut illegalen Rundfunksteuern finanziert, die
prinzipiell von jedem erpresst werden, der auch nur einen
internetfähigen Computer hat. Selbst wer offensichtlich nicht das
Angebot der ARD nutzt, musste die Bibelverbrennung finanziell
unterstützen.
Es wird eingeräumt, dass diese "öffentlich-rechtliche
Bibelverbrennung" immerhin sehr sinnfällig den Völkermord
veranschaulicht, den die OMF-"brd" gegen die katholische Kirche
betreibt. Damit wird der Völkermord als solcher aber auch nicht
gerechtfertigt, ganz im Gegenteil: Das Ergreifen angemessener
Maßnahmen gegen die "Mächtigen" der OMF-"brd" wird dadurch
nur einmal mehr als dringend notwendig unterstrichen.
Weiteres Material:
http://www.revisionisten.de/anefrank.htm
****e
Heute, knapp einen Monat später, traf endlich die erste Reaktion
ein, u.z. seitens der SA Nürnberg-Fürth:
a****
Aktenzeichen: 403 AR 232507/07
Sehr geehrter Herr Lingen, Ihrer Strafanzeige habe ich mit
Verfügung vom 19.07.2007 gemäß § 152 Abs. 2
Strafprozeßordnung keine Folge gegeben.
Gründe: Gemäß § 152 Abs. 2
Strafprozeßordnung ist ein Ermittlungsverfahren wegen
verfolgbarer Straftaten nur dann einzuleiten, wenn hierfür
zureichende tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen. Diese
müssen es nach den kriminalistischen Erfahrungen als möglich
erscheinen lassen, daß eine verfolgbare Straftat vorliegt.
Hochachtungsvoll Zeißner Staatsanwältin
****e
Man kann nun im einzelnen sorgfältig untersuchen, mit welchen
Argumenten jeweils die in der Strafanzeige vorgebrachten Punkte
reflektiert und widerlegt worden sind, doch der Einfachheit halber hier
nur das Ergebnis der Analyse: Es wird einfach mit keinem Wort auf die
Argumente der Strafanzeige eingegangen.
Bei dem Text handelt es sich übrigens um eine Konserve, die immer
gerne verwendet wird, um Anzeigeerstatter zu verhöhnen, weil sie
sich für Wahrheit und Gerechtigkeit einsetzen. Denn die
Grundaussage dieser Konserve besteht ja darin, den Anzeigeerstatter als
Volltrottel zu diffamieren, der noch nicht einmal merkt, dass noch
nicht mal die Möglichkeit denkbar ist, dass es sich bei der
angezeigten Handlung um eine verfolgbare Straftat handelt. Oder global
gesprochen: Der Anzeigeerstatter wird deshalb als Volltrottel
hingestellt, eben weil er sich für Wahrheit und Gerechtigkeit
einsetzt. Fairerweise ist aber zuzugeben, dass es nicht immer bei der
Diffamierung als Volltrottel bleibt: Die SA geht auch sehr gerne zum
Gegenangriff über, d.h. sie verurteilt den Anzeigeerstatter
noch zusätzlich wegen angeblicher "falscher Verdächtigung".
Die Argumentation ist dabei ähnlich aufgebaut wie die Gründe
zur Nichtbearbeitung der Strafanzeige.
Somit ist also unwiderlegbar bewiesen, dass das TAF - wenigstens in der
brd - einen ungleich viel größeren Schutz genießt als
die Bibel. Da - wie in der Strafanzeige zitiert - sogar "okkultische
Kräfte" des TAF behauptet werden, soll hier auch an den durch und
durch teuflischen Charakter der Holocaust-Religion erinnert werden. Das
TAF gehört quasi zu den "liturgischen Schriften" ("Heiligen
Schriften" kann man ja dann nicht sagen) dieses Teufelskultes, der als
solcher mit brutalster Gewalt und unter massivster Verletzung der
elementarsten Menschenrechte wenigstens allen brd-Insassen unerbittlich
eingetrichtert und an dem gleichermaßen jede Kritik - gerne
mitsamt dem Kritiker - ausgeschaltet wird.
Die griffigste Formulierung der HC-Religion ist das Bonmot von Claude
Lanzmann: "Wenn Auschwitz wahr ist, gibt es ein menschliches Leiden,
das sich mit jenem Christi überhaupt nicht auf eine Stufe stellen
lässt (...) In diesem Fall ist Christus falsch, und nicht von ihm
wird das Heil kommen. Fanatismus des Leidens! Wenn nun Auschwitz
weitaus extremer als die Apokalypse ist, weitaus schreckerregender als
das, was der Johannes in der Apokalypse erzählt (denn die
Apokalypse ist beschreibbar und gemahnt sogar an ein grosses,
hollywoodähnliches Spektakel, während Ausschwitz
unaussprechlich und undarstellbar ist), dann ist das Buch der
Apokalypse falsch, und das Evangelium desgleichen. Auschwitz ist die
Widerlegung Christi." Angesichts dessen, dass die HC-Religion als
unendlich über dem Christentum stehend gefeiert wird, leuchtet es
durchaus ein, dass eine private TAF-Verbrennung mit absurden
bestialischen Strafen belegt wird, während die
öffentlich-rechtliche Bibelverbrennung noch nicht mal ein
Ermittlungsverfahren zur Folge hat. Ähnlich: Robert Jan van Pelt,
der seit Jahren als namhaftester Verfechter des offiziellen
Auschwitz-Bildes gilt, schreibt in seinem Buch The Case for Auschwitz
über die (angebliche) Gaskammer des Krematorium II von Birkenau:
"Diese 2500 Quadratfuss, auf denen die Deutschen vielleicht nicht
weniger als 500.000 Leichen produziert haben, waren für die
Neuzeit, was der Parthenon für die griechische Polis und die
Kathedrale von Chartres für die Christenheit gewesen war."
Wie wird eine Religion glaubwürdig? Gemäß der
christlichen Lehre hat Christus seine Gottheit v.a. durch Wundertaten
bewiesen. S. Katechismus von Pius X.: "Ein Wunder ist eine
wahrnehmbare Tatsache, die alle Kräfte und Gesetze der Natur
übersteigt und deshalb nur von Gott, dem Herrn der Natur, kommen
kann. Jesus Christus bekräftigte Seine Lehre und bewies, wahrer
Gott zu sein, vor allem dadurch, daß er in einem Augenblick den
Blinden die Sehkraft, den Tauben das Gehör, den Stummen die
Sprache, jeder Art von Kranken die Heilung und den Toten das Leben
wiederschenkte; daß Er den Dämonen und den Mächten der
Natur als Herr gebot; und vor allem durch Seine Auferstehung von den
Toten."
Tatsächlich ist die HC-Religion übervoll mit Aussagen, die
den Naturgesetzen radikal widersprechen. Eine kleine Übersicht
bietet Jürgen Graf, Der Holocaust auf dem Prüfstand.
Augenzeugenberichte versus Naturgesetze, 1992: »Warum
fürchtet man eine offene Debatte mit den Revisionisten über
den Holocaust wie der Teufel das Weihwasser? [...] Die Verbreitung der
revisionistischen Erkenntnisse wird durch die perfekteste Zensur
verhindert, die jemals in der Geschichte existiert hat, jene Zensur,
von der so gut wie niemand weiss, daß es sie gibt. Wem diese
Zensur nutzt, für wen sie existenznotwendig ist, wie sie
gehandhabt wird, warum es in unser angeblich tabufreien Gesellschaft
ein grosses Tabu gibt, nämlich den Holocaust, weswegen wir
heutzutage an allem und jedem zweifeln dürfen, sogar am
himmlischen Vater, seinem Sohne Jesu Christ und dem Heiligen Geist,
nicht aber an den Gaskammern von Auschwitz und Treblinka -- all diesen
Fragen werden wir später nachgehen. [...] In Evas Geschichte
(Wilhelm Heyne Verlag, 1991) berichtet Eva Schloss, Stieftochter Otto
Franks, wie ihre Mutter der Gaskammer durch eine wundersame Fügung
entrann. Der Abschnitt endet mit folgenden Worten: 'Stundenlang
brannten in dieser Nacht die Öfen im Krematorium, und
orangefarbene Flammen schossen durch die Kamine in den nachtschwarzen
Himmel' (S. 113). Ähnliche Passagen stehen in zahllosen
"Überlebendenberichten"; die aus den Krematoriumskaminen
hochschiessenden Flammen gehören einfach zum Holocaust. Wenn nur
endlich einmal jemand den Holocaust -- Überlebenden klarmachen
könnte, daß bei einem Krematorium gar keine Flammen aus dem
Kamin schiessen! Eine ganz besonders unappetitliche Legende, die in
vielen solcher Berichte auftaucht, ist die von dem beim Verbrennen der
Leichen abfliessenden und als zusätzlicher Brennstoff verwendeten
Menschenfett. In Sonderbehandlung schreibt Filip Müller: 'Zusammen
mit seinem Helfer Eckhard stieg der Mordingenieur in eine der Graben
hinunter und markierte auf dem Grund einen 25 bis 30 cm breiten
Streifen, der in Längsrichtung mitten durchlief. Hier sollte durch
Ausstechen der Erde ein von der Mitte nach beiden Seiten hin leicht
abschüssiger Kanal entstehen, damit das Fett der Leichen, wenn sie
in der Grube brannten, in zwei Auffangbehälter abfliessen konnte'
(S.207ff.). Man frage einen Kremationsfachmann, was er dazu meint!
Diese unsägliche Schauergeschichte hat auch in ein "seriöses"
Buch wie dasjenige Hilbergs Einzug gehalten (S. 1046). Solche Beispiele
lassen deutlich erkennen, wie diese "Überlebendenberichte"
entstehen: Irgendein "Holocaust -- Überlebender" saugt sich
dergleichen Blödsinn aus den Fingern, und alle andern
"Überlebenden" schreiben den Blödsinn dann ab.«
Bemerkenswerterweise wird aber gerade dieser überwältigende
Wundercharakter dieser ganzen Berichte nicht nur nicht so
herausgestellt, wie etwa im Christentum die Wunder Jesu betrachtet
werden; ganz im Gegenteil: Bücher, in denen der
überwältigende Wundercharakter so klar dargelegt ist wie von
Jürgen Graf, werden verboten und der Autor als "Nazi", als
"Fanatiker" etc. verleumdet. Wenn doch Auschwitz "unaussprechlich und
undarstellbar" ist, dann muss man sich doch über jeden Text
freuen, der die Augenzeugenberichte nach naturwissenschaftlichen
Gesichtspunkten würdigt.
Zugegeben, was so "unaussprechlich und undarstellbar" ist, ist an
allererster Stelle bereits die Tatwaffe, d.h. die Gaskammer. Es gibt
zwar auch heute noch Gaskammern, in denen Menschen hingerichtet werden
- aber deren Aufbau sowie der Ablauf der Vergasung lässt sich
absolut nicht mit den Massengaskammern der Nazis vergleichen. Es hilft
auch nichts, die Auschwitz-Gaskammer näher zu untersuchen, denn
wie nun endlich vom Auschwitz-Museum zugegeben ist, handelt es sich
dabei gar nicht um einen Originalbau. Insofern ist es dann auch egal,
dass es in dieser Attrappe unmöglich die beschriebenen
Massenvergasungen geben konnte. Und wie eine solche Massengaskammer
aussehen müsste, weiß man nicht nur nicht, man will es auch
gar nicht wissen: 32 französische Historiker formulierten das in
einer öffentlichen Erklärung so (Le Monde, 21.02.1979): "Man
darf nicht fragen, wie ein solcher Massenmord technisch möglich
war. Er war technisch möglich, weil er stattgefunden hat. Diese
Wahrheit wollen wir uns einfach ins Gedächtnis rufen: Es gibt
keine Debatte über die Existenz der Gaskammern, und es darf keine
geben."
Auch wenn mit diesem radikalen Forschungsverbot das Gaskammer-Wunder
vielleicht geschützt sein mag, so wäre es dann aber ein
Wunder, dass von den Nazi-Konstrukteuren vollbracht wurde; nicht die
HC-Religion, sondern die Nazis wären dann von Gott bestätigt.
Vielleicht lässt sich auch das TAF selbst in die Wunderberichte
einreihen. Das Bundeskriminalamt erklärte 1978 in einem Gutachten
zur Echtheit des TAF: "Die auf den losen Blättern
nachträglich angebrachten Korrekturschriften sind [...] zum Teil
auch mittels schwarzer, grüner und blauer Kugelschreiberfarbpaste
niedergeschrieben worden. Kugelschreiberfarbpasten in der vorliegenden
Art sind aber erst seit dem Jahre 1951 auf dem Markt erschienen." Aber
statt diese Analyse als Beweis für ein unaussprechliches und
undarstellbares Wunder zu feiern, wurde von der brd alles daran
gesetzt, eine naturgesetzliche Auflösung des Tintenwunders zu
formulieren. Tatsächlich wird das Tintenwunder auch in
revisionistischen Kreisen allenfalls selten mal und dann oft nur mit
Vorbehalten gewürdigt, weil die Informationen darüber
schlichtweg zu spärlich sind. Hier nur ein Ausschnitt aus Robert
Faurisson, Meine revisionistische Methode: »Als ich aus Basel
nach Hause zurückgekehrt war, entwarf ich einen Bericht über
die Frage des Tagebuchs und stellte diesen einem deutschen Freund zur
Verfügung, der Probleme mit der deutschen Justiz hatte, weil er es
gewagt hatte, Zweifel an der Echtheit des Tagebuchs zu
äußern. Ein deutscher Richter hat eine Analyse der
Handschrift der "Anne Frank"-Manuskripte in Auftrag gegeben. Hier
müssen wir Revisionisten vorsichtig sein. Ich höre die Leute
oft sagen: "Man hat handschriftliche Eintragungen mit einem
Kugelschreiber gefunden." Seien Sie vorsichtig! Der Bericht war
vollkommen unzulänglich. Er kam zum Ergebnis, das ganze Manuskript
sei von derselben Hand geschrieben. Halten Sie dies fest. Im Bericht
steht, es gebe handgeschriebene Passagen in Tinte aus einem
Kugelschreiber, doch werden keine Einzelheiten mitgeteilt. Wir wissen
deshalb nicht, ein wie großer Teil mit Kugelschreiber geschrieben
ist, um welche Stellen es sich handelt, usw. Genießen Sie deshalb
den deutschen Bericht mit Vorsicht.«
Echt oder nicht echt, das ist nicht die Frage, die beim TAF zuallerst
interessieren darf. Unleugbar gehört das TAF zu den liturgischen
Schriften der teuflischen HC-Religion, und angesichts seines
sozialethisch desorientierenden Inhaltes darf man das TAF ohnehin nicht
zur Lektüre empfehlen.
Die von der "Justiz" verteidigte öffentlich-rechtliche
Bibelverbrennung ist das Korrelat zur von der "Justiz" bestraften
privaten TAF-Verbrennung. Mediale Volksverblödung und -verhetzung
und teuflische Justiz ergänzen sich perfekt beim
geistig-seelischen Niederdrücken des Volkes. Jeder muss sich die
Frage stellen, ob er diese teuflische HC-Religion dulden darf. Mit
Verweis auf diesen Text wurde heute gegen den Nichtstuerbescheid
Beschwerde eingelegt.
Bonus: Vorlage zur Unterstützung der
Beschwerde (pdf)
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