Anne Frank und die teuflische Holocaust-Religion

- Pressemeldung: Reaktion der SA Nürnberg-Fürth auf die Strafanzeige wegen Bibelverbrennung -
(Kirche zum Mitreden, 15.08.2007)

Erster Text: Bibelverbrennung in der ARD



Anne Frank und die teuflische Holocaust-Religion
»Heute ist "Das Tagebuch der Anne Frank" das meistgelesene Buch nach der Bibel.«
Diese Behauptung wird des öfteren verbreitet, und es mag hier dahingestellt bleiben, ob sie der Wahrheit entspricht. Fest steht jedenfalls, dass das "Tagebuch der Anne Frank" (TAF) - wenigstens in der brd - einen ungleich viel größeren Schutz genießt als die Bibel.
Um dies zu beweisen, wurde am 19.07.2007 folgende Strafanzeige an rund fünfzig Stellen verschickt, darunter an sämtliche "Justizministerien" der brd, an zahlreiche "Gerichte" und "Staatsanwaltschaften", sogar an die ARD:
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Geschäftsnummern ECHR-LGer1.1R (37843/05), (40449/06) und (4271/07) [Bei Antwort angeben!]
Hiermit erstatte ich Strafanzeige mit Strafantrag gegen ARD Erstes Deutsches Fernsehen (Das Erste) und gegen "Justiz" Magdeburg; Tatbestand: Volksverhetzung.
Begründung: Im ARD-Beitrag "Die Hardliner des Herrn. Christliche Fundamentalisten in Deutschland" (11.07.2007, 22.45 Uhr) ließ der Hessische Rundfunk für die Sendung eine Bibel verbrennen. Film-Autor Tilman Jens zu BILD: "Es geht darum, die Bibel als drohendes, als Angst machendes Instrument und gleichzeitig als Feuerschwert Gottes darzustellen."
Zunächst eine Begriffsklärung, zit. aus B. Brinkmann, Kleines katholisches Kirchenlexikon, Kevelaer 1951:
"BIBEL oder HEILIGE SCHRIFT, die Gesamtheit der Bücher des AT u. NT, die Gott zum Verfasser haben, da sie unter Eingebung des Hl. Geistes geschrieben sind (Inspiration). Als solche wurden sie der Kirche zu treuen Händen übergeben (Kanon). Sie bilden neben der mündlichen Überlieferung die Glaubensquelle, aber nur entsprechend der authentischen Auslegung des Lehramtes der Kirche, deren Aufgabe es ist, sie unversehrt zu bewahren u. wahrheitsgetreu auszulegen."
In diesem Zusammenhang soll an die Verbrennung eines Exemplars des "Tagebuchs der Anne Frank" (TAF) erinnert werden: Dafür - d.h. wegen angedichteter "Volksverhetzung und Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener" / für einen angedichteten "Akt der kulturellen Barbarei" - wurden im März 2007 fünf junge Männer unschuldig zu jeweils neun Monaten Kerker (auf Bewährung; Bewährungszeit: drei Jahre) sowie zur unbedingten Zahlung von hohen Geldstrafen verurteilt (Magdeburg, "Amtsgericht Schönebeck").
Zugegebenermaßen gibt es einige eklatante Unterschiede zwischen der TAF-Verbrennung und der Bibelverbrennung.
Die Bibel ist Gottes Wort und eine Quelle der wahren Religion; der Staat hat die Pflicht, die wahre Religion zu schützen. Selbst wenn man die Problematik der Authentizität des TAF leugnen wollte, bliebe noch immer die Tatsache, dass das TAF gem. den kirchlichen Bestimmungen hinsichtlich seines antimoralischen, sozial desorientierenden Inhaltes grundsätzlich als verboten zu betrachten ist und von daher objektiv auch nichts gegen ein Bücherverbrennung spricht, s.  cann. 1384-1405 CIC (allgemeine Bestimmungen des Bücherverbotes); can. 2318 CIC (Verhängung der Exkommunikation).  Verboten sind ipso iure [durch das Gesetz selbst] durch die allgemeinen Regeln des Kodex u.a. Bücher, die in ausgesprochener Weise über laszive oder obszöne Dinge handeln, sie erzählen oder lehren. Es ist Volksverhetzung, eine solche Bücherverbrennung als "Akt der kulturellen Barbarei" hinzustellen. Will man aber das unumstößliche Recht und die Pflicht der Kirche leugnen, moralische Weisung zu geben, muss man wenigstens berücksichtigen, was unverdächtige Zeugen wie der Jude J.G. Burg über das TAF äußern: »Das "Tagebuch der Anne Frank" ist eine prädestinierte Droge, immerwährende Sühnegefühle und Schuldkomplexe zu erzeugen. [...] Das "Tagebuch der Anne Frank" ist ein Ring in der Kette, mit dem Bonn gefesselt gehalten wird. Weil das "Tagebuch der Anne Frank" okkultische Kräfte ausstrahlt, muß es als Dauerbrenner unbedingt erhalten bleiben.«
Ferner war die TAF-Verbrennung eine kleine Privatveranstaltung einiger weniger; die Bibelverbrennung hingegen war ein öffentlicher Propaganda-Akt, der über das Fernsehen Millionen Haushalte erreichen konnte und sollte. Obwohl die Wahrheit befreit (cf. Joh 8,31-32), wird die Bibel ausdrücklich "als drohendes, als Angst machendes Instrument" hingestellt.
Und selbst damit noch nicht genug: Die jungen Leute haben ihre Privatveranstaltung auch noch aus freien Stücken selbst bezahlt. Die ARD hingegen ist nicht bloß irgendein Sender, sondern eine Anstalt des öffentlichen Unrechts, d.h. sie wird als illegales Zwangs-Pay-TV von den absolut illegalen Rundfunksteuern finanziert, die prinzipiell von jedem erpresst werden, der auch nur einen internetfähigen Computer hat. Selbst wer offensichtlich nicht das Angebot der ARD nutzt, musste die Bibelverbrennung finanziell unterstützen.
Es wird eingeräumt, dass diese "öffentlich-rechtliche Bibelverbrennung" immerhin sehr sinnfällig den Völkermord veranschaulicht, den die OMF-"brd" gegen die katholische Kirche betreibt. Damit wird der Völkermord als solcher aber auch nicht gerechtfertigt, ganz im Gegenteil: Das Ergreifen angemessener Maßnahmen gegen die "Mächtigen" der OMF-"brd" wird dadurch nur einmal mehr als dringend notwendig unterstrichen.
Weiteres Material:
http://www.revisionisten.de/anefrank.htm
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Heute, knapp einen Monat später, traf endlich die erste Reaktion ein, u.z. seitens der SA Nürnberg-Fürth:
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Aktenzeichen: 403 AR 232507/07
Sehr geehrter Herr Lingen, Ihrer Strafanzeige habe ich mit Verfügung vom 19.07.2007 gemäß § 152 Abs. 2 Strafprozeßordnung keine Folge gegeben.
Gründe: Gemäß § 152 Abs. 2 Strafprozeßordnung ist ein Ermittlungsverfahren wegen verfolgbarer Straftaten nur dann einzuleiten, wenn hierfür zureichende tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen. Diese müssen es nach den kriminalistischen Erfahrungen als möglich erscheinen lassen, daß eine verfolgbare Straftat vorliegt. Hochachtungsvoll Zeißner Staatsanwältin
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Man kann nun im einzelnen sorgfältig untersuchen, mit welchen Argumenten jeweils die in der Strafanzeige vorgebrachten Punkte reflektiert und widerlegt worden sind, doch der Einfachheit halber hier nur das Ergebnis der Analyse: Es wird einfach mit keinem Wort auf die Argumente der Strafanzeige eingegangen.
Bei dem Text handelt es sich übrigens um eine Konserve, die immer gerne verwendet wird, um Anzeigeerstatter zu verhöhnen, weil sie sich für Wahrheit und Gerechtigkeit einsetzen. Denn die Grundaussage dieser Konserve besteht ja darin, den Anzeigeerstatter als Volltrottel zu diffamieren, der noch nicht einmal merkt, dass noch nicht mal die Möglichkeit denkbar ist, dass es sich bei der angezeigten Handlung um eine verfolgbare Straftat handelt. Oder global gesprochen: Der Anzeigeerstatter wird deshalb als Volltrottel hingestellt, eben weil er sich für Wahrheit und Gerechtigkeit einsetzt. Fairerweise ist aber zuzugeben, dass es nicht immer bei der Diffamierung als Volltrottel bleibt: Die SA geht auch sehr gerne zum Gegenangriff über, d.h. sie verurteilt den  Anzeigeerstatter noch zusätzlich wegen angeblicher "falscher Verdächtigung". Die Argumentation ist dabei ähnlich aufgebaut wie die Gründe zur Nichtbearbeitung der Strafanzeige.

Somit ist also unwiderlegbar bewiesen, dass das TAF - wenigstens in der brd - einen ungleich viel größeren Schutz genießt als die Bibel. Da - wie in der Strafanzeige zitiert - sogar "okkultische Kräfte" des TAF behauptet werden, soll hier auch an den durch und durch teuflischen Charakter der Holocaust-Religion erinnert werden. Das TAF gehört quasi zu den "liturgischen Schriften" ("Heiligen Schriften" kann man ja dann nicht sagen) dieses Teufelskultes, der als solcher mit brutalster Gewalt und unter massivster Verletzung der elementarsten Menschenrechte wenigstens allen brd-Insassen unerbittlich eingetrichtert und an dem gleichermaßen jede Kritik - gerne mitsamt dem Kritiker - ausgeschaltet wird.

Die griffigste Formulierung der HC-Religion ist das Bonmot von Claude Lanzmann: "Wenn Auschwitz wahr ist, gibt es ein menschliches Leiden, das sich mit jenem Christi überhaupt nicht auf eine Stufe stellen lässt (...) In diesem Fall ist Christus falsch, und nicht von ihm wird das Heil kommen. Fanatismus des Leidens! Wenn nun Auschwitz weitaus extremer als die Apokalypse ist, weitaus schreckerregender als das, was der Johannes in der Apokalypse erzählt (denn die Apokalypse ist beschreibbar und gemahnt sogar an ein grosses, hollywoodähnliches Spektakel, während Ausschwitz unaussprechlich und undarstellbar ist), dann ist das Buch der Apokalypse falsch, und das Evangelium desgleichen. Auschwitz ist die Widerlegung Christi." Angesichts dessen, dass die HC-Religion als unendlich über dem Christentum stehend gefeiert wird, leuchtet es durchaus ein, dass eine private TAF-Verbrennung mit absurden bestialischen Strafen belegt wird, während die öffentlich-rechtliche Bibelverbrennung noch nicht mal ein Ermittlungsverfahren zur Folge hat. Ähnlich: Robert Jan van Pelt, der seit Jahren als namhaftester Verfechter des offiziellen Auschwitz-Bildes gilt, schreibt in seinem Buch The Case for Auschwitz über die (angebliche) Gaskammer des Krematorium II von Birkenau: "Diese 2500 Quadratfuss, auf denen die Deutschen vielleicht nicht weniger als 500.000 Leichen produziert haben, waren für die Neuzeit, was der Parthenon für die griechische Polis und die Kathedrale von Chartres für die Christenheit gewesen war."

Wie wird eine Religion glaubwürdig? Gemäß der christlichen Lehre hat Christus seine Gottheit v.a. durch Wundertaten bewiesen. S.  Katechismus von Pius X.: "Ein Wunder ist eine wahrnehmbare Tatsache, die alle Kräfte und Gesetze der Natur übersteigt und deshalb nur von Gott, dem Herrn der Natur, kommen kann. Jesus Christus bekräftigte Seine Lehre und bewies, wahrer Gott zu sein, vor allem dadurch, daß er in einem Augenblick den Blinden die Sehkraft, den Tauben das Gehör, den Stummen die Sprache, jeder Art von Kranken die Heilung und den Toten das Leben wiederschenkte; daß Er den Dämonen und den Mächten der Natur als Herr gebot; und vor allem durch Seine Auferstehung von den Toten."

Tatsächlich ist die HC-Religion übervoll mit Aussagen, die den Naturgesetzen radikal widersprechen. Eine kleine Übersicht bietet Jürgen Graf, Der Holocaust auf dem Prüfstand. Augenzeugenberichte versus Naturgesetze, 1992: »Warum fürchtet man eine offene Debatte mit den Revisionisten über den Holocaust wie der Teufel das Weihwasser? [...] Die Verbreitung der revisionistischen Erkenntnisse wird durch die perfekteste Zensur verhindert, die jemals in der Geschichte existiert hat, jene Zensur, von der so gut wie niemand weiss, daß es sie gibt. Wem diese Zensur nutzt, für wen sie existenznotwendig ist, wie sie gehandhabt wird, warum es in unser angeblich tabufreien Gesellschaft ein grosses Tabu gibt, nämlich den Holocaust, weswegen wir heutzutage an allem und jedem zweifeln dürfen, sogar am himmlischen Vater, seinem Sohne Jesu Christ und dem Heiligen Geist, nicht aber an den Gaskammern von Auschwitz und Treblinka -- all diesen Fragen werden wir später nachgehen. [...] In Evas Geschichte (Wilhelm Heyne Verlag, 1991) berichtet Eva Schloss, Stieftochter Otto Franks, wie ihre Mutter der Gaskammer durch eine wundersame Fügung entrann. Der Abschnitt endet mit folgenden Worten: 'Stundenlang brannten in dieser Nacht die Öfen im Krematorium, und orangefarbene Flammen schossen durch die Kamine in den nachtschwarzen Himmel' (S. 113). Ähnliche Passagen stehen in zahllosen "Überlebendenberichten"; die aus den Krematoriumskaminen hochschiessenden Flammen gehören einfach zum Holocaust. Wenn nur endlich einmal jemand den Holocaust -- Überlebenden klarmachen könnte, daß bei einem Krematorium gar keine Flammen aus dem Kamin schiessen! Eine ganz besonders unappetitliche Legende, die in vielen solcher Berichte auftaucht, ist die von dem beim Verbrennen der Leichen abfliessenden und als zusätzlicher Brennstoff verwendeten Menschenfett. In Sonderbehandlung schreibt Filip Müller: 'Zusammen mit seinem Helfer Eckhard stieg der Mordingenieur in eine der Graben hinunter und markierte auf dem Grund einen 25 bis 30 cm breiten Streifen, der in Längsrichtung mitten durchlief. Hier sollte durch Ausstechen der Erde ein von der Mitte nach beiden Seiten hin leicht abschüssiger Kanal entstehen, damit das Fett der Leichen, wenn sie in der Grube brannten, in zwei Auffangbehälter abfliessen konnte' (S.207ff.). Man frage einen Kremationsfachmann, was er dazu meint! Diese unsägliche Schauergeschichte hat auch in ein "seriöses" Buch wie dasjenige Hilbergs Einzug gehalten (S. 1046). Solche Beispiele lassen deutlich erkennen, wie diese "Überlebendenberichte" entstehen: Irgendein "Holocaust -- Überlebender" saugt sich dergleichen Blödsinn aus den Fingern, und alle andern "Überlebenden" schreiben den Blödsinn dann ab.«

Bemerkenswerterweise wird aber gerade dieser überwältigende Wundercharakter dieser ganzen Berichte nicht nur nicht so herausgestellt, wie etwa im Christentum die Wunder Jesu betrachtet werden; ganz im Gegenteil: Bücher, in denen der überwältigende Wundercharakter so klar dargelegt ist wie von Jürgen Graf, werden verboten und der Autor als "Nazi", als "Fanatiker" etc. verleumdet. Wenn doch Auschwitz "unaussprechlich und undarstellbar" ist, dann muss man sich doch über jeden Text freuen, der die Augenzeugenberichte nach naturwissenschaftlichen Gesichtspunkten würdigt.
Zugegeben, was so "unaussprechlich und undarstellbar" ist, ist an allererster Stelle bereits die Tatwaffe, d.h. die Gaskammer. Es gibt zwar auch heute noch Gaskammern, in denen Menschen hingerichtet werden - aber deren Aufbau sowie der Ablauf der Vergasung lässt sich absolut nicht mit den Massengaskammern der Nazis vergleichen. Es hilft auch nichts, die Auschwitz-Gaskammer näher zu untersuchen, denn wie nun endlich vom Auschwitz-Museum zugegeben ist, handelt es sich dabei gar nicht um einen Originalbau. Insofern ist es dann auch egal, dass es in dieser Attrappe unmöglich die beschriebenen Massenvergasungen geben konnte. Und wie eine solche Massengaskammer aussehen müsste, weiß man nicht nur nicht, man will es auch gar nicht wissen: 32 französische Historiker formulierten das in einer öffentlichen Erklärung so (Le Monde, 21.02.1979): "Man darf nicht fragen, wie ein solcher Massenmord technisch möglich war. Er war technisch möglich, weil er stattgefunden hat. Diese Wahrheit wollen wir uns einfach ins Gedächtnis rufen: Es gibt keine Debatte über die Existenz der Gaskammern, und es darf keine geben."
Auch wenn mit diesem radikalen Forschungsverbot das Gaskammer-Wunder vielleicht geschützt sein mag, so wäre es dann aber ein Wunder, dass von den Nazi-Konstrukteuren vollbracht wurde; nicht die HC-Religion, sondern die Nazis wären dann von Gott bestätigt.

Vielleicht lässt sich auch das TAF selbst in die Wunderberichte einreihen. Das Bundeskriminalamt erklärte 1978 in einem Gutachten zur Echtheit des TAF: "Die auf den losen Blättern nachträglich angebrachten Korrekturschriften sind [...] zum Teil auch mittels schwarzer, grüner und blauer Kugelschreiberfarbpaste niedergeschrieben worden. Kugelschreiberfarbpasten in der vorliegenden Art sind aber erst seit dem Jahre 1951 auf dem Markt erschienen." Aber statt diese Analyse als Beweis für ein unaussprechliches und undarstellbares Wunder zu feiern, wurde von der brd alles daran gesetzt, eine naturgesetzliche Auflösung des Tintenwunders zu formulieren. Tatsächlich wird das Tintenwunder auch in revisionistischen Kreisen allenfalls selten mal und dann oft nur mit Vorbehalten gewürdigt, weil die Informationen darüber schlichtweg zu spärlich sind. Hier nur ein Ausschnitt aus Robert Faurisson, Meine revisionistische Methode: »Als ich aus Basel nach Hause zurückgekehrt war, entwarf ich einen Bericht über die Frage des Tagebuchs und stellte diesen einem deutschen Freund zur Verfügung, der Probleme mit der deutschen Justiz hatte, weil er es gewagt hatte, Zweifel an der Echtheit des Tagebuchs zu äußern. Ein deutscher Richter hat eine Analyse der Handschrift der "Anne Frank"-Manuskripte in Auftrag gegeben. Hier müssen wir Revisionisten vorsichtig sein. Ich höre die Leute oft sagen: "Man hat handschriftliche Eintragungen mit einem Kugelschreiber gefunden." Seien Sie vorsichtig! Der Bericht war vollkommen unzulänglich. Er kam zum Ergebnis, das ganze Manuskript sei von derselben Hand geschrieben. Halten Sie dies fest. Im Bericht steht, es gebe handgeschriebene Passagen in Tinte aus einem Kugelschreiber, doch werden keine Einzelheiten mitgeteilt. Wir wissen deshalb nicht, ein wie großer Teil mit Kugelschreiber geschrieben ist, um welche Stellen es sich handelt, usw. Genießen Sie deshalb den deutschen Bericht mit Vorsicht.«

Echt oder nicht echt, das ist nicht die Frage, die beim TAF zuallerst interessieren darf. Unleugbar gehört das TAF zu den liturgischen Schriften der teuflischen HC-Religion, und angesichts seines sozialethisch desorientierenden Inhaltes darf man das TAF ohnehin nicht zur Lektüre empfehlen.

Die von der "Justiz" verteidigte öffentlich-rechtliche Bibelverbrennung ist das Korrelat zur von der "Justiz" bestraften privaten TAF-Verbrennung. Mediale Volksverblödung und -verhetzung und teuflische Justiz ergänzen sich perfekt beim geistig-seelischen Niederdrücken des Volkes. Jeder muss sich die Frage stellen, ob er diese teuflische HC-Religion dulden darf. Mit Verweis auf diesen Text wurde heute gegen den Nichtstuerbescheid Beschwerde eingelegt.


Bonus: Vorlage zur Unterstützung der Beschwerde (pdf)

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