Unter der obigen Geschäftsnummer wurde angeblich am 27. Oktober 1999 ein zweiter Schauprozess gegen die römisch-katholische Kirche geführt, der zu einem weiteren Möchtegernurteil (12. November 1999) geführt haben soll:
Sehr geehrter Herr L..
auf Ihre Anfrage vom heutigen Tage teile ich Ihnen mit, daß unter
dem Ihnen bekannten Aktenzeichen 7 O 154/99 am 07.06.1999 ein
Versäumnisurteil
ergangen ist, welches Ihnen am 11.07.1999 ordnungsgemäß
zugestellt
ist.
Ein zulässiges Rechtsmittel ist hiergegen nicht eingelegt.
Der Rechtsstreit ist damit erledigt.
Hochachtungsvoll
Weber, Vors. Richter am Landgericht
Der Brief von Weber ist eine einzige Katastrophe (was wohl keinen überrascht)!
Weber geht eigentlich überhaupt nicht auf unser Schreiben ein:
- Weder berücksichtigt er, dass dieses Theater, das Pilger,
Schwill,
Ink brav für die V2-Sekte abgezogen haben, kein rechtlich
zulässiger
Prozess war und deshalb auch das "Urteil" keine Rechtskraft erlangen
kann,
- noch berücksichtigt er, dass wir das Datum dieses Schauprozesses
kennen,
- noch berücksichtigt er, dass wir von ihm einen Bericht verlangt
haben, was er gegen die Falschinformanten unternehmen wird,
- noch hat er etwas gegen die Falschinformanten unternommen (seit dem
Strömer-Text bis zum jetzigen Zeitpunkt blieben die
irreführenden
Texte unverändert),
- noch berücksichtigt er, dass das Landgericht Bonn der schwersten
Menschenrechtsverletzungen überführt wurde und nun vom
Europäischen
Gerichtshof für Menschenrechte mit aller erforderlichen Härte
bestraft werden muss.
Man könnte den Brief jetzt im einzelnen analysieren (z.B. versucht Weber aufs neue, gleichwohl wiederum vergeblich, uns zum Laien degradieren, die V2-Sekte dagegen zur katholischen Kirche zu erheben), aber das Ergebnis würde dennoch nicht günstiger für das Landgericht Bonn ausfallen.
Das Landgericht Bonn ist damit endgültig erledigt.