Damit in der täglichen Flut von Nachrichten wichtige Meldungen, die den weltweiten Glaubensabfall und insbesondere den Glaubensabfall im Vatikan exemplarisch belegen, nicht übersehen werden, bieten wir hier eine kleine Zusammenstellung. Für den vollen Wortlaut der Nachrichten, die Radio Vatikan verbreitet, s. kath.de. Informationen über die Auseinandersetzung zwischen RV und KzM gibt es hier. Nach Maßgabe wird der Originalwortlaut der Nachrichten korrigiert, z.B. heißt es statt "katholische Bischöfe" bei uns "V2-Funktionäre"; falsche Titel (z.B. Papst, Kardinal, Dr. theol. etc.) werden meistens entfernt oder in Anführungsstriche gesetzt. Rechtschreibfehler bleiben hingegen üblicherweise unkorrigiert. Wenn RV-Meldungen (nahezu) ungekürzt und unverändert wiedergegeben werden, sind sie mit einem * am Anfang gekennzeichnet. Bei Bedarf werden auch Nachrichten von der UNEC verwendet.
Erklärung Dominus Iesus, Zwangsarbeiter,
Religionsunterricht...
Die letzten Ausgaben von RV (berücksichtigt bis 11.09.2000)
enthielten so viel Material zu den o.g. Themen, dass wir uns entschieden
haben, das jeweilige Material in eigenen Texten zu sammeln. Dabei werden
wir auch ggf. sehr ausgiebig zitieren und weniger kommentieren.
Quasi als Ausgleich zitieren wir in dieser Ausgabe der Nachrichten nur
sehr wenig aus RV:
Mega-Event der neuen Menschheit
Kaum ist der Weltjugendtag verklungen, da steht der nächste
Mega-Event in Rom bevor: Zum Heiligjahr-Jubiläum der Universitäten,
das vom 3. nis zum 10 September stattfindet, werden rund 10 000
Hochschullehrer, Studenten, Seelsorger und Manager von 80 Universitäten
erwartet. "Eine Fortsetzung des Jugendtreffens", wie Wojtyla
beim vergangenen Angelus schon andeutete. Es steht unter dem Motto: Die
Universtität für eine neue Menschheit. - Neuer Advent, neues
Pfingsten, neue Sakramente, neue Glaubenlehren, neue Menschheit - alles
frei von Christus!
Heilige Schrift weiter kastriert
* Zwischen den Frauen und der katholischen Kirche als Institution gab es
immer wieder Reibungspunkte. Jetzt wollen die katholischen Bischöfe
Irlands einen Beitrag zur Versöhnung leisten: Zwei bischöfliche
Kommissionen empfehlen die Streichung frauenfeindlicher Bibeltexte. "Die
Frau solle dem Mann untertan sein." Diese und andere Formulierungen,
die die heute Frauen demütigen, sollen nicht mehr im Gottesdienst
gelesen werden. Insgesamt haben die beiden bischöflichen Kommissionen
sieben Stellen im Neuen Testament gefunden, die in das neue Lektionar
nicht mehr aufgenommen werden sollen. Die irischen Bischöfe empfehlen
überdies eine Kommentierung, sollten diese Bibelstellen bei anderer
Gelegenheit verwendet werden. Die Ratschläge finden sich in einem
Dokument mit dem Titel Häusliche Gewalt". Darin wird
beklagt, dass in Irland jedes Jahr mehr Frauen in der Familie misshandelt
werden. Rund 18 000 von ihnen suchten jährlich Hilfe. Nach
Expertenmeinung meldet sich jedoch nur ein Drittel der tatäschlich
Betroffenen. Bischof Laurence Ryan von Kildare räumt in einem Vorwort
ein, dass auch die katholische Kirche nicht ohne Schuld an diesen Misständen
sei. Das gegenseitige eheliche Versprechen, dem Partner untertan sein zu
wollen, sei oft einseitig ausgelegt worden". In der Lehre der
katholischen Kirche gebe es keine Begründung für häusliche
Gewalt, und eine Vergewaltigung könne es innerhalb und ausserhalb der
Ehe geben, so der Bischof. Weiter unterstreicht er, dass sowohl der Mann
als auch die Frau das Recht- und vielleicht sogar die Pflicht
haben könne, aus einer gewalttätigen Partnerschaft
auszubrechen". - Nicht vergessen: Die V2-Sekte ist ein Verein für
Personen mit "gewissen psychologischen Schwierigkeiten", deshalb
wurde auch das Psalmengebet einer Säuberung unterzogen, s.
Nachwuchsschauspieler. Die Rebellion gegen die
vom Schöpfer vorgegebene Ordnung in der Ehe ist ein Steckenpferd der
V2-Sektierer, s. z.B. "katholisches
bildungswerk".
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UNEC
"In Dessau legt Schröder einen Kranz nieder, aber der
Schuldige ist er !
- DEUTSCHLAND: In Dessau hielt es Kanzler Schroeder für gut, am 1.
September einen Trauerkranz an dem Ort niederzulegen, wo ein afrikanischer
Einwanderer von einer Jugendmeute brutal ermordet worden war. Der
wirkliche Schuldige für solche "rassistische Verbrechen"
ist jedoch Schroeder selbst. Er ist es, der die Grenzen Deutschlands für
jedweden öffnet, der hereinkommen will; seine Regierung wünscht
massive Immigration, um die deutsche Bevölkerung zu ersetzen; er ist
es, der heutzutage das deutsche Volk und die deutsche Nation umbringt. Er
ist es, der eine dieses Namens würdige Familienpolitik, die es jungen
Paaren erleichtern würde, Kinder zu haben, verweigert. Ist es
erstaunlich, daß angesichts dieser Regierungsschizophrenie einige
Jugendliche die Selbstkontrolle verlieren ? Sie greifen in einer Straßenecke
einen armen Schwarzen an, aber sie täuschen sich über den
wirklichen Feind. In Frankreich sagt Herr Le Pen seit über 20 Jahren
: "5 Prozent Einwanderung ist erträglich, 10 % bringt
Gewalttaten, und 15 % führt zu Mörderei und Bürgerkrieg."
Aber niemand wagt, dieser Wahrheit ins Gesicht zu sehen, weder in
Frankreich noch in Deutschland. Und doch ist die ganze Welt da, um dafür
zu zeugen. Nun vergießen sie Krokodilstränen in einer
verlorenen Straße von Dessau in Ostdeutschland, wobei sie selbst die
Schuldigen sind ! Man verrät nicht ungeschont eine Nation, "die
Familie der Familien". Gott will aus sehr guten Gründen, daß
die Familie geschützt wird, einschließlich der Nation. Wenn
aber die gegenwärtige exzessive Immigrationspolitik in den europäischen
Ländern so weitergeht, wird alles schlimmer und schlimmer werden, von
Verbrechen zu Verbrechen, bis hin zum Bürgerkrieg (ohne hier weitere
Referenzen anzugeben). Sie wollten es ! Wir haben sie vor dieser fürchterlichen
Entwicklung gewarnt !"
Ein deftiger Text, der dringend nach einer Stellungnahme aus dem
Kanzleramt verlangt! Wir schickten diese RU-Ausgabe unverzüglich an
den Bundeskanzler und fügten hinzu:
"Im Anhang erhalten Sie einen Text, der u.a. das Thema behandelt:
'DEUTSCHLAND: In Dessau legt Schröder einen Kranz nieder, aber der
Schuldige ist er !' Darüber werde ich die Leser meiner Homepage
informieren. Ich sichere Ihnen zu, einen Kommentar Ihrerseits zu diesem
Thema zu veröffentlichen, falls mich Ihre Nachricht bis spätestens
Montag, 04.09.2000, erreicht haben sollte. Im Herrn"
Bis heute blieb unsere mail unbeantwortet. Zwischenzeitlich ist Schröder
zum Weltstaatsmann gewählt worden.
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Sonstige Nachrichten:
Rheinische Post contra katholische Kirche
Wegen der vermeintlichen Seligsprechung von
Papst Pius IX. wurden in verschiedenen Zeitungen antichristliche Artikel
veröffentlicht. An die "Rheinische Post" schrieben wir am
04.09.2000:
"Bzgl. Ihres Artikels "Papst spricht umstrittenen Vorgänger
selig" empfehle ich Ihnen die Lektüre des Textes:
http://www.crosswinds.net/~prhl/pius_joh.htm In einem meiner nächsten
Texte werde ich Ihre Zeitung als Beispiel dafür nennen, wie exzessiv
im Journalismus Irreführung betrieben wird. Wenn Sie eine
Rechtfertigung Ihres Treibens abgeben wollen, bin ich gerne bereit, diese
zu kommentieren."
Darauf erhielten wir die Mitteilung:
"Sehr geehrter Herr Pater L., zur Bearbeitung von Leserbriefen benötigen
wir Ihre vollständige Adresse und Telefonnummer. Teilen Sie uns diese
bitte mit. Rheinische Post Düsseldorf, Sekretariat"
Stimmt das, was uns das Sekretariat da mitteilt? In vielen Zeitschriften
steht bei Leserbriefseiten als Absenderangabe oft genug nur ein Name und
eine e-mail-Adresse, d.h. absolut besteht keine Notwendigkeit, die vollständige
Adresse inkl. Telephonnummer anzugeben. Wir selbst verlangen von unseren
Lesern nie, dass sie diese Angaben machen, und wir haben sogar anonyme
Schreiben beantwortet - privat oder auf KzM. Schließlich hat die RP
selbst einen früheren Leserbrief von uns beantwortet, ohne diese
Angaben zu verlangen (s. Mea culpa?). Und selbst
wenn es für die RP so unverzichtbar wichtig wäre, dass ihr
unsere Adresse und Telephonnummer vorliegen - selbst dann hätte sie
uns nicht zu schreiben brauchen, weil diese Daten ihr direkt zugänglich
sind. Alles in allem also nur ein Ausweichmanöver von recht
zweifelhaftem Erfolg.
Computermagazin c't contra katholische Kirche
Unter der Überschrift "Die Katholische Kirche mischt im
Internet mit" veröffentlichte die Zeitschrift c't einen Artikel,
der ausschließlich über Internet-Aktivitäten der V2-Sekte,
insbesondere kath.de, berichtet; die katholische
Kirche wurde zwar namentlich, aber sonst mit keinem Wort erwähnt.
Interessant ist dabei, dass wir kurz vorher im Forum von c't eine
Nachricht - mit Verweis auf unsere Seiten! - eingetragen hatten, s. die
N. v. 08.08.2000 (zu "www.heil-hitler.de").
c't schien uns bislang gut genug zu sein, um sich über die
Geschwindigkeitsleistung von Computern (Prozessoren, Festplatten etc.) zu
informieren. Als wir feststellten, dass c't immer "das DENIC"
statt richtigerweise "die DENIC" schrieb, wiesen wir auf diesen
Fehler hin, was allerdings keine Korrektur zur Folge hatte. Nun gibt es
zwar Unternehmen, die eine Abkürzung als Namen tragen und die ihren
Artikel geändert haben (z.B. statt "das RWE" nun "die
RWE"), eine solche Wandlung hat die Denic u.W. aber nicht
durchgemacht. Jedenfalls verwendet die Denic immer den femininen Artikel,
was jeder auf der Denic-Homepage nachprüfen kann. Wenn c't - als
Computermagazin, das ausgiebig das Internet zum Thema hat! - noch nicht
einmal dies richtig auf die Reihe bekommt, fällt es uns nicht leicht,
echte Experten in der dortigen Redaktion zu vermuten. Der "katholische
Kirche"-Artikel ist allerdings restlos grottenschlecht. Ob es jetzt
genügt zu sagen: "Schuster, bleib bei deinen Leisten"? Ist
der Schuster nicht bereits mit seinen Leisten überfordert?
Schutzmaßnahmen der Polizei in der Kritik
Der "Weiße Ring", eine Organisation, die im Schutz von
Verbrechensopfern aktiv ist, hat die Schutzmaßnahmen der Polizei als
zu gering kritisiert und forderte mehr Einsatzbereitschaft von den
Beamten. Näherer Anlass für diese Kritik war ein Fall in
Hamburg, bei dem der Täter drei Menschen ermordet hatte. Die Opfer
hatten vorher die Polizei um Schutz gebeten, die Beamten hatten dieser
Bitte aber nicht entsprochen. - Mit Blick auf die ganzen Negativ-Meldungen
über deutsche Polizeibeamte kommt diese Kritik seitens des Weißen
Rings nicht überraschend.
Zahl der Holocaust-Opfer anscheinend nicht definitiv entschieden
Wie es scheint, wird der Verfassungsschutz endgültig nicht unsere
Frage bzgl. der Zahl der Holocaust-Opfer beantworten. Wir hatten mehrfach
über unsere diesbezügliche Anfrage berichtet (s. z.B.
Heil Hitler?), und heute erreichte uns nun
folgende Mitteilung:
"Sehr geehrter Herr L., haben Sie bitte Verständnis für
die verzögerte Beantwortung Ihrer Anfrage. In der aktuellen
Diskussion über den Rechtsextremismus erhalten wir eine deutlich
gesteigerte Anzahl von Anfragen, die unsere Kapazitäten mehr als
auslastet. Zu Ihrer Anfrage: Zum rechtsextremistischen Revisionismus möchste
ich auf das entsprechende Kapitel in unserem Verfassungsschutzbericht
hinweisen (siehe Rubrik "Verfassungsschutzbericht"). Als
strafrechtlich relevante Vorschrift kommt in der Regel die Volksverhetzung
in Betracht (§130 StGB). Mit freundlichen Grüßen Im
Auftrag v.Hagen"
Dieses Kapitel war ja der ANLASS für unsere Frage, da wirkt es schon
etwas sonderbar, dass mit diesem Kapitel geantwortet wird. Der Absatz in §130
StGB lautet:
"(3) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe
wird bestraft, wer eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus
begangene Handlung der in §220 a Abs. 1 bezeichneten Art in einer
Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich
oder in einer Versammlung billigt, leugnet oder verharmlost."
M.a.W.: Es ist anscheinend wirklich nicht strafbar, die Auffassung z.B.
der Basler Nachrichten zu wiederholen, s. Massenmord.
§ 220aStGB (Völkermord) zitieren wir hier vollständig:
"(1) Wer in der Absicht, eine nationale, rassische, religiöse
oder durch ihr Volkstum bestimmte Gruppe als solche ganz oder teilweise zu
zerstören, 1. Mitglieder der Gruppe tötet, 2. Mitgliedern der
Gruppe schwere körperliche oder seelische Schäden, insbesondere
der in §224 bezeichneten Art, zufügt, 3. die Gruppe unter
Lebensbedingungen stellt, die geeignet sind, deren körperliche Zerstörung
ganz oder teilweise herbeizuführen, 4. Maßregeln verhängt,
die Geburten innerhalb der Gruppe verhindern sollen, 5. Kinder der Gruppe
in eine andere Gruppe gewaltsam überführt, wird mit lebenslanger
Freiheitsstrafe bestraft. (2) In minder schweren Fällen des Absatzes
1 Nr. 2 bis 5 ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren."
Damit ist also die rigorose Christenverfolgung, die der deutsche Staat
schon seit Jahrzehnten betreibt, je länger, je schlimmer, - auch nach
dem StGB - kein Kavaliersdelikt! Was das für die gesammelte
Mannschaft von Justiz-Profis bedeutet, die permanent gegen uns Sturm
laufen und ihrem Ziel, sämtliche Katholiken in Deutschland komplett
ausradiert zu haben, zum Greifen nahe sind, kann sich jeder selbst
ausrechnen. Wir raten dringend allen unseren Gegnern, nun endgültig
zu kapitulieren und die Rechte der Kirche anzuerkennen und zu schützen.
S. auch die nachfolgende Meldung:
Schnelle Reaktionslosigkeit aus Österreich
Heute vormittag veröffentlichten wir den Text über die
Strömer Rechtsanwälte und schickten
Kopien an alle Betroffenen, i.e. an die Kanzlei und den österreichischen
Aktivisten. Wenige Stunden später erhielten wir folgendes Schreiben
von dem Österreicher:
"Ich möchte Sie mit Nachdruck ersuchen, die nach § 101 österr.
Telekommunikatoinsgesetz rechtswidrigen und mit Verwaltungsstrafe bis zu
ATS 500.000,- (!) bedrohten Mailings an mich einzustellen. Die Domain
katholisch.net wurde auf meinen Bozo-Filter gesetzt. Mit besten Grüßen"
Zur Erklärung: Ein "Bozo-Filter" ist ein Programm zur
automatischen Löschung / Rücksendung von e-mails. Wenn gewisse
Parameter (außer Absender z.B. auch Betreff) erfüllt sind,
landen e-mails gar nicht erst im Posteingang. Der Österreicher
bezieht sich auf folgenden Gesetzestext, den wir erst im Internet suchen
mussten:
"§ 101. Anrufe - einschließlich das Senden von Fernkopien
- zu Werbezwecken ohne vorherige Einwilligung des Teilnehmers sind unzulässig.
Der Einwilligung des Teilnehmers steht die Einwilligung einer Person, die
vom Teilnehmer zur Benützung seines Anschlusses ermächtigt
wurde, gleich. Die erteilte Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden;
der Widerruf der Einwilligung hat auf ein Vertragsverhältnis mit dem
Adressaten der Einwilligung keinen Einfluß."
Dieses Gesetz gilt mittlerweile auch für e-mails.
Unsere prompte Antwort:
"Schade, dass Sie Ihren katastrophalen Fehler dadurch 'gutzumachen'
versuchen, dass Sie eine haltlose Drohung gegen mich schleudern. Sie müssen
sich bei mir ordnungsgemäß für Ihre mail entschuldigen,
wenn Sie nicht schlüssig nachweisen können, dass ich eine
Massen- oder Werbemail (§ 101 TKG) an Sie geschickt habe. Die
Adresse, von der aus ich geschrieben habe, ist übrigens
wahrscheinlich schon wieder gelöscht, wenn Sie diese Zeilen lesen.
Schreiben Sie - um Ihres Seelenheiles willen - deshalb bitte an:
katholisch@katholisch.net Ich werde dies bei KzM kommentieren. Aber keiner
Angst: Wenn ich das tue, werde ich Sie zukünftig nicht mehr
informieren - versprochen! Nur wenn Sie es ausdrücklich wünschen,
werde ich noch einmal in Erwägung ziehen, mit Ihnen zu
korrespondieren. Große Lust habe ich dazu aber nicht ... Im Herrn"
Etwas später kontrollierten wir, ob der Österreicher die
notwendigen Korrekturen an seiner Ausgabe des Märtyrer-Urteils
vorgenommen hat. Erwartungsgemäß blieb er aber bislang auf
seinem katastrophalen Fehler beharren.
Die SR haben sich bislang ebenfalls nicht aus der Ruhe bringen lassen.
Ggf. werden wir auf die Sache zurückkommen.