Kirche zum Mitreden: Nachrichten (12.09.2000)

Damit in der täglichen Flut von Nachrichten wichtige Meldungen, die den weltweiten Glaubensabfall und insbesondere den Glaubensabfall im Vatikan exemplarisch belegen, nicht übersehen werden, bieten wir hier eine kleine Zusammenstellung. Für den vollen Wortlaut der Nachrichten, die Radio Vatikan verbreitet, s. kath.de. Informationen über die Auseinandersetzung zwischen RV und KzM gibt es hier. Nach Maßgabe wird der Originalwortlaut der Nachrichten korrigiert, z.B. heißt es statt "katholische Bischöfe" bei uns "V2-Funktionäre"; falsche Titel (z.B. Papst, Kardinal, Dr. theol. etc.) werden meistens entfernt oder in Anführungsstriche gesetzt. Rechtschreibfehler bleiben hingegen üblicherweise unkorrigiert. Wenn RV-Meldungen (nahezu) ungekürzt und unverändert wiedergegeben werden, sind sie mit einem * am Anfang gekennzeichnet. Bei Bedarf werden auch Nachrichten von der UNEC verwendet.

Erklärung Dominus Iesus, Zwangsarbeiter, Religionsunterricht...
Die letzten Ausgaben von RV (berücksichtigt bis 11.09.2000) enthielten so viel Material zu den o.g. Themen, dass wir uns entschieden haben, das jeweilige Material in eigenen Texten zu sammeln. Dabei werden wir auch ggf. sehr ausgiebig zitieren und weniger kommentieren.
Quasi als Ausgleich zitieren wir in dieser Ausgabe der Nachrichten nur sehr wenig aus RV:

RV 01.09.2000

Mega-Event der neuen Menschheit
Kaum ist der Weltjugendtag verklungen, da steht der nächste Mega-Event in Rom bevor: Zum Heiligjahr-Jubiläum der Universitäten, das vom 3. nis zum 10 September stattfindet, werden rund 10 000 Hochschullehrer, Studenten, Seelsorger und Manager von 80 Universitäten erwartet. "Eine Fortsetzung des Jugendtreffens", wie Wojtyla beim vergangenen Angelus schon andeutete. Es steht unter dem Motto: Die Universtität für eine neue Menschheit. - Neuer Advent, neues Pfingsten, neue Sakramente, neue Glaubenlehren, neue Menschheit - alles frei von Christus!

RV 31.8.2000

Heilige Schrift weiter kastriert
* Zwischen den Frauen und der katholischen Kirche als Institution gab es immer wieder Reibungspunkte. Jetzt wollen die katholischen Bischöfe Irlands einen Beitrag zur Versöhnung leisten: Zwei bischöfliche Kommissionen empfehlen die Streichung frauenfeindlicher Bibeltexte. "Die Frau solle dem Mann untertan sein." Diese und andere Formulierungen, die die heute Frauen demütigen, sollen nicht mehr im Gottesdienst gelesen werden. Insgesamt haben die beiden bischöflichen Kommissionen sieben Stellen im Neuen Testament gefunden, die in das neue Lektionar nicht mehr aufgenommen werden sollen. Die irischen Bischöfe empfehlen überdies eine Kommentierung, sollten diese Bibelstellen bei anderer Gelegenheit verwendet werden. Die Ratschläge finden sich in einem Dokument mit dem Titel „Häusliche Gewalt". Darin wird beklagt, dass in Irland jedes Jahr mehr Frauen in der Familie misshandelt werden. Rund 18 000 von ihnen suchten jährlich Hilfe. Nach Expertenmeinung meldet sich jedoch nur ein Drittel der tatäschlich Betroffenen. Bischof Laurence Ryan von Kildare räumt in einem Vorwort ein, dass auch die katholische Kirche nicht ohne Schuld an diesen Misständen sei. Das gegenseitige eheliche Versprechen, dem Partner untertan sein zu wollen, sei oft „einseitig ausgelegt worden". In der Lehre der katholischen Kirche gebe es keine Begründung für häusliche Gewalt, und eine Vergewaltigung könne es innerhalb und ausserhalb der Ehe geben, so der Bischof. Weiter unterstreicht er, dass sowohl der Mann als auch die Frau das Recht- und „vielleicht sogar die Pflicht„ haben könne, „aus einer gewalttätigen Partnerschaft auszubrechen". - Nicht vergessen: Die V2-Sekte ist ein Verein für Personen mit "gewissen psychologischen Schwierigkeiten", deshalb wurde auch das Psalmengebet einer Säuberung unterzogen, s. Nachwuchsschauspieler. Die Rebellion gegen die vom Schöpfer vorgegebene Ordnung in der Ehe ist ein Steckenpferd der V2-Sektierer, s. z.B. "katholisches bildungswerk".

---

UNEC

RU 35/2000 (03.09.2000)

"In Dessau legt Schröder einen Kranz nieder, aber der Schuldige ist er !
- DEUTSCHLAND: In Dessau hielt es Kanzler Schroeder für gut, am 1. September einen Trauerkranz an dem Ort niederzulegen, wo ein afrikanischer Einwanderer von einer Jugendmeute brutal ermordet worden war. Der wirkliche Schuldige für solche "rassistische Verbrechen" ist jedoch Schroeder selbst. Er ist es, der die Grenzen Deutschlands für jedweden öffnet, der hereinkommen will; seine Regierung wünscht massive Immigration, um die deutsche Bevölkerung zu ersetzen; er ist es, der heutzutage das deutsche Volk und die deutsche Nation umbringt. Er ist es, der eine dieses Namens würdige Familienpolitik, die es jungen Paaren erleichtern würde, Kinder zu haben, verweigert. Ist es erstaunlich, daß angesichts dieser Regierungsschizophrenie einige Jugendliche die Selbstkontrolle verlieren ? Sie greifen in einer Straßenecke einen armen Schwarzen an, aber sie täuschen sich über den wirklichen Feind. In Frankreich sagt Herr Le Pen seit über 20 Jahren : "5 Prozent Einwanderung ist erträglich, 10 % bringt Gewalttaten, und 15 % führt zu Mörderei und Bürgerkrieg." Aber niemand wagt, dieser Wahrheit ins Gesicht zu sehen, weder in Frankreich noch in Deutschland. Und doch ist die ganze Welt da, um dafür zu zeugen. Nun vergießen sie Krokodilstränen in einer verlorenen Straße von Dessau in Ostdeutschland, wobei sie selbst die Schuldigen sind ! Man verrät nicht ungeschont eine Nation, "die Familie der Familien". Gott will aus sehr guten Gründen, daß die Familie geschützt wird, einschließlich der Nation. Wenn aber die gegenwärtige exzessive Immigrationspolitik in den europäischen Ländern so weitergeht, wird alles schlimmer und schlimmer werden, von Verbrechen zu Verbrechen, bis hin zum Bürgerkrieg (ohne hier weitere Referenzen anzugeben). Sie wollten es ! Wir haben sie vor dieser fürchterlichen Entwicklung gewarnt !"
Ein deftiger Text, der dringend nach einer Stellungnahme aus dem Kanzleramt verlangt! Wir schickten diese RU-Ausgabe unverzüglich an den Bundeskanzler und fügten hinzu:
"Im Anhang erhalten Sie einen Text, der u.a. das Thema behandelt: 'DEUTSCHLAND: In Dessau legt Schröder einen Kranz nieder, aber der Schuldige ist er !' Darüber werde ich die Leser meiner Homepage informieren. Ich sichere Ihnen zu, einen Kommentar Ihrerseits zu diesem Thema zu veröffentlichen, falls mich Ihre Nachricht bis spätestens Montag, 04.09.2000, erreicht haben sollte. Im Herrn"
Bis heute blieb unsere mail unbeantwortet. Zwischenzeitlich ist Schröder zum Weltstaatsmann gewählt worden.

---

Sonstige Nachrichten:

Rheinische Post contra katholische Kirche
Wegen der vermeintlichen Seligsprechung von Papst Pius IX. wurden in verschiedenen Zeitungen antichristliche Artikel veröffentlicht. An die "Rheinische Post" schrieben wir am 04.09.2000:
"Bzgl. Ihres Artikels "Papst spricht umstrittenen Vorgänger selig" empfehle ich Ihnen die Lektüre des Textes: http://www.crosswinds.net/~prhl/pius_joh.htm In einem meiner nächsten Texte werde ich Ihre Zeitung als Beispiel dafür nennen, wie exzessiv im Journalismus Irreführung betrieben wird. Wenn Sie eine Rechtfertigung Ihres Treibens abgeben wollen, bin ich gerne bereit, diese zu kommentieren."
Darauf erhielten wir die Mitteilung:
"Sehr geehrter Herr Pater L., zur Bearbeitung von Leserbriefen benötigen wir Ihre vollständige Adresse und Telefonnummer. Teilen Sie uns diese bitte mit. Rheinische Post Düsseldorf, Sekretariat"
Stimmt das, was uns das Sekretariat da mitteilt? In vielen Zeitschriften steht bei Leserbriefseiten als Absenderangabe oft genug nur ein Name und eine e-mail-Adresse, d.h. absolut besteht keine Notwendigkeit, die vollständige Adresse inkl. Telephonnummer anzugeben. Wir selbst verlangen von unseren Lesern nie, dass sie diese Angaben machen, und wir haben sogar anonyme Schreiben beantwortet - privat oder auf KzM. Schließlich hat die RP selbst einen früheren Leserbrief von uns beantwortet, ohne diese Angaben zu verlangen (s. Mea culpa?). Und selbst wenn es für die RP so unverzichtbar wichtig wäre, dass ihr unsere Adresse und Telephonnummer vorliegen - selbst dann hätte sie uns nicht zu schreiben brauchen, weil diese Daten ihr direkt zugänglich sind. Alles in allem also nur ein Ausweichmanöver von recht zweifelhaftem Erfolg.

Computermagazin c't contra katholische Kirche
Unter der Überschrift "Die Katholische Kirche mischt im Internet mit" veröffentlichte die Zeitschrift c't einen Artikel, der ausschließlich über Internet-Aktivitäten der V2-Sekte, insbesondere kath.de, berichtet; die katholische Kirche wurde zwar namentlich, aber sonst mit keinem Wort erwähnt. Interessant ist dabei, dass wir kurz vorher im Forum von c't eine Nachricht - mit Verweis auf unsere Seiten! - eingetragen hatten, s. die N. v. 08.08.2000 (zu "www.heil-hitler.de"). c't schien uns bislang gut genug zu sein, um sich über die Geschwindigkeitsleistung von Computern (Prozessoren, Festplatten etc.) zu informieren. Als wir feststellten, dass c't immer "das DENIC" statt richtigerweise "die DENIC" schrieb, wiesen wir auf diesen Fehler hin, was allerdings keine Korrektur zur Folge hatte. Nun gibt es zwar Unternehmen, die eine Abkürzung als Namen tragen und die ihren Artikel geändert haben (z.B. statt "das RWE" nun "die RWE"), eine solche Wandlung hat die Denic u.W. aber nicht durchgemacht. Jedenfalls verwendet die Denic immer den femininen Artikel, was jeder auf der Denic-Homepage nachprüfen kann. Wenn c't - als Computermagazin, das ausgiebig das Internet zum Thema hat! - noch nicht einmal dies richtig auf die Reihe bekommt, fällt es uns nicht leicht, echte Experten in der dortigen Redaktion zu vermuten. Der "katholische Kirche"-Artikel ist allerdings restlos grottenschlecht. Ob es jetzt genügt zu sagen: "Schuster, bleib bei deinen Leisten"? Ist der Schuster nicht bereits mit seinen Leisten überfordert?

Schutzmaßnahmen der Polizei in der Kritik
Der "Weiße Ring", eine Organisation, die im Schutz von Verbrechensopfern aktiv ist, hat die Schutzmaßnahmen der Polizei als zu gering kritisiert und forderte mehr Einsatzbereitschaft von den Beamten. Näherer Anlass für diese Kritik war ein Fall in Hamburg, bei dem der Täter drei Menschen ermordet hatte. Die Opfer hatten vorher die Polizei um Schutz gebeten, die Beamten hatten dieser Bitte aber nicht entsprochen. - Mit Blick auf die ganzen Negativ-Meldungen über deutsche Polizeibeamte kommt diese Kritik seitens des Weißen Rings nicht überraschend.

Zahl der Holocaust-Opfer anscheinend nicht definitiv entschieden
Wie es scheint, wird der Verfassungsschutz endgültig nicht unsere Frage bzgl. der Zahl der Holocaust-Opfer beantworten. Wir hatten mehrfach über unsere diesbezügliche Anfrage berichtet (s. z.B. Heil Hitler?), und heute erreichte uns nun folgende Mitteilung:
"Sehr geehrter Herr L., haben Sie bitte Verständnis für die verzögerte Beantwortung Ihrer Anfrage. In der aktuellen Diskussion über den Rechtsextremismus erhalten wir eine deutlich gesteigerte Anzahl von Anfragen, die unsere Kapazitäten mehr als auslastet. Zu Ihrer Anfrage: Zum rechtsextremistischen Revisionismus möchste ich auf das entsprechende Kapitel in unserem Verfassungsschutzbericht hinweisen (siehe Rubrik "Verfassungsschutzbericht"). Als strafrechtlich relevante Vorschrift kommt in der Regel die Volksverhetzung in Betracht (§130 StGB). Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag v.Hagen"
Dieses Kapitel war ja der ANLASS für unsere Frage, da wirkt es schon etwas sonderbar, dass mit diesem Kapitel geantwortet wird. Der Absatz in §130 StGB lautet:
"(3) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung der in §220 a Abs. 1 bezeichneten Art in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich oder in einer Versammlung billigt, leugnet oder verharmlost."
M.a.W.: Es ist anscheinend wirklich nicht strafbar, die Auffassung z.B. der Basler Nachrichten zu wiederholen, s. Massenmord.
§ 220aStGB (Völkermord) zitieren wir hier vollständig:
"(1) Wer in der Absicht, eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihr Volkstum bestimmte Gruppe als solche ganz oder teilweise zu zerstören, 1. Mitglieder der Gruppe tötet, 2. Mitgliedern der Gruppe schwere körperliche oder seelische Schäden, insbesondere der in §224 bezeichneten Art, zufügt, 3. die Gruppe unter Lebensbedingungen stellt, die geeignet sind, deren körperliche Zerstörung ganz oder teilweise herbeizuführen, 4. Maßregeln verhängt, die Geburten innerhalb der Gruppe verhindern sollen, 5. Kinder der Gruppe in eine andere Gruppe gewaltsam überführt, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft. (2) In minder schweren Fällen des Absatzes 1 Nr. 2 bis 5 ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren."
Damit ist also die rigorose Christenverfolgung, die der deutsche Staat schon seit Jahrzehnten betreibt, je länger, je schlimmer, - auch nach dem StGB - kein Kavaliersdelikt! Was das für die gesammelte Mannschaft von Justiz-Profis bedeutet, die permanent gegen uns Sturm laufen und ihrem Ziel, sämtliche Katholiken in Deutschland komplett ausradiert zu haben, zum Greifen nahe sind, kann sich jeder selbst ausrechnen. Wir raten dringend allen unseren Gegnern, nun endgültig zu kapitulieren und die Rechte der Kirche anzuerkennen und zu schützen. S. auch die nachfolgende Meldung:

Schnelle Reaktionslosigkeit aus Österreich
Heute vormittag veröffentlichten wir den Text über die Strömer Rechtsanwälte und schickten Kopien an alle Betroffenen, i.e. an die Kanzlei und den österreichischen Aktivisten. Wenige Stunden später erhielten wir folgendes Schreiben von dem Österreicher:
"Ich möchte Sie mit Nachdruck ersuchen, die nach § 101 österr. Telekommunikatoinsgesetz rechtswidrigen und mit Verwaltungsstrafe bis zu ATS 500.000,- (!) bedrohten Mailings an mich einzustellen. Die Domain katholisch.net wurde auf meinen Bozo-Filter gesetzt. Mit besten Grüßen"
Zur Erklärung: Ein "Bozo-Filter" ist ein Programm zur automatischen Löschung / Rücksendung von e-mails. Wenn gewisse Parameter (außer Absender z.B. auch Betreff) erfüllt sind, landen e-mails gar nicht erst im Posteingang. Der Österreicher bezieht sich auf folgenden Gesetzestext, den wir erst im Internet suchen mussten:
"§ 101. Anrufe - einschließlich das Senden von Fernkopien - zu Werbezwecken ohne vorherige Einwilligung des Teilnehmers sind unzulässig. Der Einwilligung des Teilnehmers steht die Einwilligung einer Person, die vom Teilnehmer zur Benützung seines Anschlusses ermächtigt wurde, gleich. Die erteilte Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden; der Widerruf der Einwilligung hat auf ein Vertragsverhältnis mit dem Adressaten der Einwilligung keinen Einfluß."
Dieses Gesetz gilt mittlerweile auch für e-mails.
Unsere prompte Antwort:
"Schade, dass Sie Ihren katastrophalen Fehler dadurch 'gutzumachen' versuchen, dass Sie eine haltlose Drohung gegen mich schleudern. Sie müssen sich bei mir ordnungsgemäß für Ihre mail entschuldigen, wenn Sie nicht schlüssig nachweisen können, dass ich eine Massen- oder Werbemail (§ 101 TKG) an Sie geschickt habe. Die Adresse, von der aus ich geschrieben habe, ist übrigens wahrscheinlich schon wieder gelöscht, wenn Sie diese Zeilen lesen. Schreiben Sie - um Ihres Seelenheiles willen - deshalb bitte an: katholisch@katholisch.net Ich werde dies bei KzM kommentieren. Aber keiner Angst: Wenn ich das tue, werde ich Sie zukünftig nicht mehr informieren - versprochen! Nur wenn Sie es ausdrücklich wünschen, werde ich noch einmal in Erwägung ziehen, mit Ihnen zu korrespondieren. Große Lust habe ich dazu aber nicht ... Im Herrn"
Etwas später kontrollierten wir, ob der Österreicher die notwendigen Korrekturen an seiner Ausgabe des Märtyrer-Urteils vorgenommen hat. Erwartungsgemäß blieb er aber bislang auf seinem katastrophalen Fehler beharren.
Die SR haben sich bislang ebenfalls nicht aus der Ruhe bringen lassen.
Ggf. werden wir auf die Sache zurückkommen.

[Zurück zur KzM Startseite]