Das Bundesverfassungsgericht, Feind der
Bürger und Menschenrechte
- Pressemitteilung -
(Kirche zum Mitreden, 27.01.2009)
Für den 02.02.2009 ist eine Protestkundgebung vor der UN in Genf
angekündigt. Die Protestierenden bezeichnen sich als
"provisorisches Bündnis gegen Menschenrechtsverletzungen in
Deutschland". Beteiligt sind der "Polnische Verband Eltern gegen
Diskriminierung der Kinder in Deutschland e. V." sowie Peter Briody von
"institut voigt", bekannt z.B. durch seine Studie "Die Beleidigungsgesetze in Deutschland - Die
Protagonisten eines 'infantilen Ehrenkults'".
Bei der Protestkundgebung wird die "Protest Note" (elf Seiten, komplett
in englischer Sprache; zzgl. Unterschriften) übergeben.
Darin heißt es: "Deutschland hat die Europäische Konvention
für Menschenrechte aufgehoben. In einem Urteil des Obersten
Gerichts vom 14.10.2004 wurde ausgeführt (unter dem Lesezeichen
18), dass kein deutsches Gericht an die Entscheidungen des
Europäischen Gerichtes für Menschenrechte gebunden ist. [...]
Die Tatsache, dass das Oberste Verfassungsgericht bereit war, einseitig
- und ungesetzlich - in Bezug auf der EMRK zu handeln, bestätigt
unsere Erfahrung mit diesem Gericht als einer feindseligen
öffentlichen Körperschaft, zumindest was die Menschenrechte
betrifft." Ferner wird im Dokument auf die Qualitätsmangel in der
juristischen Arbeit hingewiesen. Nach gründlicher Untersuchung
konkreter Fälle war die Arbeitsqualität
der Sachverständigen in gutachterlichen Fragen normalerweise
katastrophal, und die Arbeitsqualität der Gerichte war sogar noch
schlechter. Die Protestnote erklärt dazu: "So weit
festgestellt werden kann, ist die einzige notwendige Qualifikation
für den Experten, dass der Richter ihn kennt." Insgesamt lautet
das Fazit der Protestnote, dass Deutschland konkret hinsichtlich der
Justiz "ein willkürliches, schlechtes Qualitätssystem ohne
den notwendigen Instinkt oder die Konsequenz für seine Aufgabe hat
- und alles andere als effizient ist."
Von kirchlicher Seite aus kann die Feststellung der Protestnote, dass
das BVerfG Feind der Bürger und Menschenrechte ist, nicht
geleugnet werden. In den ganzen Jahrzehnten seiner Arbeit hat das
BVerfG stets hartnäckig, gezielt und massiv die Zerstörung
jeder gerechten Ordnung betrieben; insbesondere eindeutige,
unverzichtbare Menschenrechte fanden vor dem BVerfG keine Gnade.
Exemplarisch sei hier nur das Konkordatsurteil
vom 26. März 1957 genannt, wobei das BVerfG Grundgesetz Artt.
25 (Gültigkeit des Völkerrechts) und 26 (friedliches
Zusammenleben der Völker) unanfechtbar für verfassungswidrig
und folglich nichtig erklärte. Insgesamt gilt: Von kirchlicher
Seite kann das Urteil allgemein über die deutsche Justiz und
konkret über das BVerfG keinesfalls besser ausfallen als in der
Protestnote.
Interessenten können sich derzeit über die Internetseite von
Peter Briody (eucars.de) durch Unterschriften sowie Zusendung von
Dokumentationen am Protest gegen Menschenrechtsverletzungen in
Deutschland beteiligen.
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