Verblödung als Grundrecht

- Zur Diskussion um den "katholischen Religionsunterricht" -
(Kirche zum Mitreden, 19.09.2000)
Initiative katholischer Religionsunterricht bei G.
Partnerschaft Religionsunterricht -hr-online.de bei G.
10 Gebote Religionsunterricht Grundschule -schule.de bei G.

Kompliment für alle Religionslehrerinnen und Religionslehrer

Jeder weiß, dass der "katholische Religionsunterricht" an deutschen Schulen ein Hochfest für den Teufel ist. Hier toben sich Apostaten aus, indem sie die böse Saat in die Kinder einpflanzen. Was wir ausführlich für die Bereiche Universität und Bildung dargelegt haben, gilt auch für den Religionsunterricht. Die Religionslehrer sind ja durch die Mühlen des V2-Studiums gegangen, und was man ihnen an Flöhen ins Ohr gesetzt hat, das geben sie weiter. Es ist so gut wie unmöglich, dass ein Katholik einen Abschluss schafft in dem Fach, das - zu Unrecht und mit staatlicher Unterstützung - "katholische Theologie" heißt: Entweder man unterwirft sich der V2-Diktatur, oder man muss auf den Abschluss verzichten, dadurch ist sichergestellt, dass auch in der Schule der Tanz der Teufel betrieben wird. Und der Staat wacht ebenso wie die V2-Sekte mit strengen Augen darüber, dass im RU nur ja nicht die katholische Lehre verbreitet wird - das steht nämlich unter massivster Strafe. Außer der obligatorischen Amtsenthebung ist auch nicht sicher auszuschließen, dass Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden. Wer z.B. im RU sagt, dass Homosexualität eine Todsünde ist, der sollte sich auf gewisse Konsequenzen gefasst machen.
In unseren Texten stützen wir uns ausschließlich auf Geschriebenes, d.h. Zitate, die wir nicht schwarz auf weiß belegen können, verwenden wir nie als alleinige Argumente; so haben wir auch im Zusammenhang mit den "Professoren" Borse und Höhn unsere Erfahrungen in den "Vorlesungen" nicht als alleinige Beweismittel angeführt (s. Faustrecht). Anekdoten aus unserem eigenen Religionsunterricht können wir ebenso reichlich erzählen wie Anekdoten, die uns andere über ihren Religionsunterricht erzählt haben. Unser letzter Religionslehrer, ein "promovierter Ordenspriester", den wir fast die gesamte Oberstufe (Sekundarstufe II) genießen durften und der später eine geschiedene Frau "geheiratet" hat, zeigte uns sehr eindrücklich, was den erwartet, der sich auf die V2-Sekte einlässt: Eines schönen Tages fassten wir uns ein Herz und wagten unserem Lehrer gegenüber ein offenes Wort: "Ihr Unterricht ist der reinste Kindergarten." Der Lehrer sprach darauf die inhaltsschweren Worte: "Mit dir ist es zum Kotzen." Also: In der V2-Sekte regiert die brutalste Gewalt, herrscht ein völliges Gossenniveau und triumphiert die endgültige Weigerung, vernünftig vorzugehen.

Nun sind Staat und V2-Sekte dafür bekannt, unentwegt und radikal die Geschichte zu fälschen. Kein Aufhänger ist zu billig, als dass er nicht noch für die Geschichtsfälschung hergenommen werden könnte, kein Widerspruch ist zu groß, als dass sich diese Weltmeister des Widerspruchs daran stören würden, exemplarisch erinnern wir an die Texte Passionszeit, Kaiser und Gott und Autonome Ideologie. Egal, wohin man blickt: Die Mächtigen erschaffen die Illusion einer "neuen Menschheit", und die Untergebenen nehmen dieses Illusion willig an - die Welt will betrogen werden.
Bezogen auf den RU kam die so gen. "Deutsche Bischofskonferenz" auf die Idee, mit Hilfe einer "Studie" diejenigen zu beschwichtigen, die in der Gefahr stehen, den Braten zu riechen und der V2-Sekte (darunter z.B. deren "Religionslehrer") das Vertrauen zu entziehen.
In den "Mainzer Bistumsnachrichten" Nr. 30, 13. September 2000, steht unter der Schlagzeile: "Religionsunterricht hat erstaunlich hohe Akzeptanz" einleitend:
"Der schulische Religionsunterricht ist sehr viel weniger umstritten, als vielfach angenommen. Im Gegenteil: Er erfreut sich, wie der Bischof von Mainz, Dr. Karl Lehmann, beim Religionslehrer/innen/tag Oberhessen, am Donnerstag, 7. September, in Bad Nauheim feststellte, einer "erstaunlich hohen Akzeptanz". Dies sei das Ergebnis der bisher größten empirischen Untersuchung zum katholischen Religionsunterricht in der Bundesrepublik Deutschland, die der Salzburger Religionspädagoge Prof. Dr. Anton Bucher durchgeführt und unter dem Titel "Religionsunterricht zwischen Lehrfach und Lebenshilfe" als Buch veröffentlicht hat."
Der Abschnitt schließt mit den Worten:
"Zur Forderung, dass Pfarrer, Kapläne, Pastoralreferent/inn/en und Gemeindereferent/inn/en mehr in der Schule präsent sein sollten, erklärte Bischof Lehmann: "Die Pastoral darf den Religionsunterricht nicht ausklammern." Er fände es auch unsolidarisch, die Religionslehrer allein zu lassen. Er wünsche sich auch, dass sich die Pfarrgemeinderäte mehr für die Schulen und für den Religionsunterricht interessierten und ihre Verantwortung wahrnähmen. Wichtig sei ihm vor allem der Kontakt zwischen Pfarrgemeinde und Schule. "Ich würde es als schlimmen Verlust empfinden, wenn wir uns zurückzögen", betonte er. Frau Dr. Pollak wies darauf hin, dass z.B. die Gemeindereferent/inn/en in ihrer praxisbezogenen Ausbildung schon sehr früh den Religionsunterricht und die Lebenswirklichkeit Schule erleben. In ihrer Einführung zum Beginn des Tages hatte Pollak betont, dass der Religionsunterricht immer Wissensvermittlung und Lebenshilfe zugleich sein sollte. Sie unterstrich die zahlreichen methodischen Innovationen, die den Religionsunterricht voran gebracht haben. Dies spiegele sich auch in den zehn Workshops, die den Vormittag dieses Religionslehrer/innen ausfüllten mit Themen wie "Internet im Religionsunterricht" oder "Stilleübungen". Der Tag schloss mit einer Eucharistiefeier in St. Bonifatius, die musikalisch von der Gruppe "Rückenwind", Band der Gemeindereferent/inn/en, gestaltet wurde."

Die Verfassungsfalle

Staat und V2-Sekte berufen sich für ihren RU-Schwindel gerne auf Art. 7 Abs. 3 GG: "Der Religionsunterricht ist in den öffentlichen Schulen mit Ausnahme der bekenntnisfreien Schulen ordentliches Lehrfach." Indem Deutschland 1958 den Apostaten Roncalli zum Papst erhob und dessen Sekte zum neuen Vertragspartner des Konkordates, das er ursprünglich mit der römisch-katholischen Kirche geschlossen hatte, machte, bestehen seit diesem Zeitpunkt faktisch keinerlei vertraglichen Regelungen mehr zwischen dem deutschen Staat und der katholischen Kirche. Dabei gab es Vorboten dieses Vertragsbruchs, und ein sehr deutlicher Vorbote ist erwähnt in E. Eichmann, K. Mörsdorf, Lehrbuch des Kirchenrechts, I. Band, München (10)1959, 70 (s. für vorausgehende Zitate Schranken der Staatsgewalt). Thema ist die Gültigkeit des Reichskonkordates (RK) und seine Bedeutung für die Schulgesetzgebung:


"Durch das im niedersächsischen Schulstreit ergangene Konkordatsurteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 26. März 1957 ist mit innerstaatlicher Wirkung die rechtliche Fortgeltung des RK anerkannt, die praktische Durchführung der Schulbestimmungen des RK aber in nebelhafte Ferne gerückt, weil nach der Meinung des Gerichts keine verfassungsrechtliche Pflicht der Länder bestehe, das RK bei ihrer Schulgesetzgebung zu beachten [FN: Das dem Konkordatsurteil zugrunde liegende Material ist abgedruckt in dem von F. Gieße und F. A. Frh. v. d. Heydte hrsg. Sammelwerk: Der Konkordatsprozeß, München 1956 ff.]. In diesem Ja und Nein zeigt sich eine innere Widersprüchlichkeit des Urteils [FN: Vgl. J. Kaiser, Die Erfüllung der völkerrechtlichen Verträge des Bundes durch die Länder, Zeitschrift für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht 18 (1958) 526—558 mit der S. 526 Anm. 3 angegebenen Literatur.]. Im Teil D der Urteilsgründe stellt das Gericht fest, daß das RK als völkerrechtlicher Vertrag gültig zustandegekommen (I, 1) und zu innerstaatlich verbindlichem Recht geworden ist (I, 2), daß es während der Zeit des nationalsozialistischen Regimes völkerrechtlich und innerstaatlich in Kraft geblieben ist (I, 3), daß es durch den Zusammenbruch der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft seine Geltung nicht verloren und diese auch nicht durch Maßnahmen der Besatzungsmächte eingebüßt hat (I, 4), daß es kraft der Identität der Bundesrepublik Deutschland mit dem Deutschen Reich heute noch völkerrechtlich verbindlich ist (I, 5), daß die Länder nicht hinsichtlich der Schulbestimmungen Vertragspartner geworden sind (I, 6) und daß die Schulbestimmungen des RK nicht dem Grundrecht der Gewissensfreiheit (GG Art. 4) widersprechen. Gleichwohl kommt das Gericht im Teil E seiner Urteilsbegründung zu der Auffassung, daß die Länder verfassungsrechtlich nicht verpflichtet seien, das RK bei ihrer Schulgesetzgebung zu beachten. Zu GG Art. 123 Abs. 2 wird u. a. geltend gemacht, daß diese Vorschrift nur das Fortgelten des einem völkerrechtlichen Vertrag entsprechenden Rechtes anordne, ohne den nunmehr zuständigen Gesetzgeber an der Änderung dieses Rechtes zu hindern (I, 2). Der innere Widerspruch ist offensichtlich; denn was soll die Anordnung des Fortgeltens bedeuten, wenn dadurch die Änderung des Rechtes nicht behindert wird? Selbst wenn man mit dem Gericht unterstellen wollte, daß völkerrechtliches Vertragsrecht dem GG untergeordnet sei (I, 2, b), behielte immer noch der nicht abzustreitende Kern der Vorschrift des Art. 123 Abs. 2 'bleiben in Kraft, bis' als verfassungsrechtliche Festlegung den Vorrang, und zwar als lex specialis, die ihrer Entstehungsgeschichte nach eindeutig auf die Fortgeltung des RK bezogen ist, auch den Vorrang vor den in Art. 7, 30, 70 ff. GG getroffenen Grundentscheidungen, wonach die Länder, wie das Gericht meint, zu ausschließlichen Trägern der Kulturhoheit erklärt und in der bekenntnismäßigen Gestaltung des Schulwesens nur durch Art. 7 und 141 begrenzt seien (II). In den Ausführungen über die Bundestreue (III) kommt das Gericht abschließend zu der Feststellung, daß rechtliche Folgen aus einem den Bundesstaat verpflichtenden völkerrechtlichen Vertrag für die Gliedstaaten ausschließlich nach Maßgabe des Verfassungsrechtes entstehen. Das Gericht mißachtet dabei die anerkannte Lehre, daß sich kein Staat auf seine Verfassung berufen kann, um sich der Bindungen eines gültigen völkerrechtlichen Vertrages zu entledigen, wobei es keinen Unterschied zwischen übernommenen und überkommenen Bindungen geben kann. Die von dem Gericht unterstellte 'Dreiteilung des Bundesstaates', wonach Bund und Länder gleichsam Glieder eines imaginären Gesamtstaates sind, 'denaturiert den Bundesstaat zu einem schizophrenen Partner völkerrechtlicher Verträge' [FN: J. Kaiser, Erfüllung, a. a. 0. S. 535. ], der nach innen nicht die Erfüllung der nach außen übernommenen Pflichten zu gewährleisten vermag. Das Gericht hat diese Zwiespältigkeit bewußt in Kauf genommen und den Ländern die verfassungsrechtliche Freiheit zum Konkordatsbruch eingeräumt [FN: W. Wengler, NJW 1957, S. 1421, stellt mit Recht fest, das Urteil habe 'eine verfassungsrechtlich gesicherte Freiheit zur Aufrechterhaltung der bereits vollzogenen Konkordatsbrüche und zur weiteren Nichtbeobachtung des Konkordats' angenommen.]. Es ist damit über das Verhältnis von Kirche und Staat hinaus eine ernste Lage geschaffen, weil das Vertrauen auf die Vertragstreue in seiner rechtlichen Grundlage erschüttert ist."


Damit war bereits vor Eintritt der Sedisvakanz entschieden, dass Deutschland sich durch verbindliche Normen nicht gebunden fühlt. Der Schritt zur nun herrschenden radikalen Religionsdiktatur war also weitaus kleiner, als man vielleicht vermuten könnte. Interessant ist dabei, dass dieses Urteil in die Amtszeit des ersten deutschen Bundespräsidenten, Theodor Heuss (1949-1959), fiel: Bekanntlich hat die Theodor-Heuss-Stiftung Hans Küng als idealen Europäer hingestellt, anscheinend ganz im Geiste ihres Namenspatrons.

Locker, friedlich, gerecht

Wir dürfen also nun unbefangen einen Blick auf diese Studie werfen, wobei wir uns der "Skizze einiger Ergebnisse" bedienen, die von der DB angeboten wird. Diese beginnt mit der "Problemstellung" ("LER" ist das Religions-Ersatzfach "Lebensgestaltung-Ethik-Religionskunde"):
"In den letzten Jahren wurde, geschürt zumal durch die Debatte um LER, der konfessionelle Religionsunterricht in der Bundesrepublik kontrovers diskutiert. Dabei wurde gelegentlich behauptet, dieses Fach stoße bei den Schülerinnen und Schülern, da diese kaum mehr religiös sozialisiert würden, überwiegend auf Desinteresse; seine Akzeptanz sei gering. Auch habe es seine eigentlichen religiösen Themen weitgehend aufgegeben und sei zu einem Laberfach geworden, in dem unverbindlich über aktuelle Gefühlslagen geredet werde, nicht aber mehr über Gott, Jesus, christliche Ethik etc. Solche pauschalisierenden Urteile über den Religionsunterricht speisen sich zumeist aus singulären Erfahrungen, sei es dem selber erlebten Religionsunterricht, der oft Jahrzehnte zurückliegt, sei es demjenigen eigener Kinder. Um die Diskussion zu versachlichen und zu einem einigermaßen gültigen Bild des Religionsunterrichts zu gelangen, befragte das Institut für Religionspädagogik der Universität Salzburg insgesamt 7239 Schüler aller Schularten, mehr als das Sechsfache der Enquete zum Religionsunterricht, die das demoskopische Institut Allensbach vor mehr als einem Jahrzehnt durchführte."

So, damit sind erst einmal alle Gegner des V2-RU mundtot gemacht! Wer es noch wagt, am guten Ansehen des RU zu kratzen, der kriegt den Vorwurf der "Pauschalierung" zu hören. Wir räumen ein, dass wir nicht insgesamt 7239 Schüler befragt haben, aber:
1. Wir können eine ganze Menge eigener Erfahrungen vorweisen und uns auf Aussagen anderer (Lehrer wie Schüler!) berufen. Und das EINHELLIGE Ergebnis ist ein vernichtendes Urteil über den RU. Übrigens muss das aus den o.g. Gründen so sein - die V2-Sekte und der Staat lassen nichts anderes als die apostatische Phantasiewelt zu.
2. Und wenn nur EIN EINZIGES Urteil negativ ausfallen würde - Mehrheit ist kein Garant für Wahrheit. Wenn dieses einzige Urteil begründetermaßen negativ ausfiele, dann würde damit das Urteil für den RU insgesamt ebenfalls nur negativ ausfallen können, selbst wenn 99,9% vom RU aus unstatthaften Gründen begeistert wären.
Damit hat sich Buchner mit seiner tollen Studie bereits ins Aus manövriert - von "Sachlichkeit" und erst recht von "Gültigkeit" kann bei seiner Studie schlichtweg keine Rede mehr sein.
Gegenstand von Buchners Studie waren vier Fragen:
"Ist Religionsunterricht akzeptiert? Wie wird er eingeschätzt: als friedlich, hilfreich, wichtig etc.? Welche Effizienz (für Bildung, Lebenshilfe etc.) bescheinigen ihm die Schüler? Wie ausgeprägt ist die Abmeldungsbereitschaft?"
Das objektiv restlos wertlose Mehrheitsprinzip wird also zum alleinigen Maßstab erhoben: Wenn viele den RU als gut bewerten, dann ist er auch gut!

Buchner sortiert die Ergebnisse nach Schulart (Grundschule, Sekundarstufe I etc.). Als Kernaussage der Studie zitieren wir drei Sätze, die Buchner in Bezug auf die Grundschule aufstellt:
"Die Akzeptanz des Religionsunterrichts ist unerwartet hoch; für mehr als drei Viertel ist er ausdrücklich ein beliebtes Fach.
Religionsunterricht ist für die Befragten das drittliebste Fach: nur Kunst und Sport – wo besonders viel Aktivität möglich ist – sind noch beliebter.
Mit steigendem Alter geht die Akzeptanz des Faches deutlich zurück."
Also: Abstrakt-logisches Denken und akribische Analyse gehören möglicherweise nur selten zu den hervorstechendsten Interessen von Grundschülern. Fest steht, dass mit der stärkeren Ausbildung der Vernunft das Interesse am RU abnimmt - er ist schlichtweg öde, hat Kindergarten-Niveau, bietet keine ernstzunehmenden Inhalte. Hier kann man sich sein "Befriedigend" dadurch sichern, dass man in allen Stunden fehlt oder wenigstens schläft, also haben besonders schlechte Schüler einen verlässlichen Partner im RU.

Die V2-Sekte versucht bekanntlich auf zweifache Weise, den Glauben an Gott auszurotten, a) negativ (indem sie nicht über Gott spricht) und b) positiv (indem sie einen falschen Glauben verbreitet). Dies findet auch im RU seinen Niederschlag, wie Buchner als Ergebnis für die Sek I (Unter- und Mittelstufe) angibt: "Das wichtigste Thema ist "Liebe/Partnerschaft" (72%), dicht gefolgt von "Gott" und "Drogen"."
Buchner versteigt sich bzgl. des RU in der Sek II zu der Behauptung: "In der Oberstufe des Gymnasiums nehmen die Abmeldungen vom Religionsunterricht zu, wohl nicht zuletzt, weil die faktische Wahlsituation zwischen Religionsunterricht und Philosophie bzw. Ethik den philosophisch interessierten Schülern keine andere Möglichkeit lässt. Der Religionsunterricht behält den Nimbus, ein lockeres, friedliches, gerechtes Fach zu sein, in dem nun häufiger auch philosophisch-ethische Themen diskutiert werden." Für die Themen in der Sek II gilt: "Die häufigsten Themen sind lebenskundlicher Art: Tod ("oft": 62%), Drogen (57%), Probleme in Schule, Familie, Arbeitsplatz (56%); theologische Themen wie Bibel (19%) und Gott (32%) sind vergleichsweise selten und werden auch als signifikant weniger wichtig eingestuft (Gott 39%) als die stärker anthropologischen Themen, speziell Drogen (76%).

Damit ist es nun amtlich: Das Urteil über den RU kann nur restlos vernichtend ausfallen, er ist ein primitives Laberfach, bei dem die Schüler dazu erzogen werden, den katholischen Glauben zu verachten und zu verurteilen. Dementsprechend zieht Buchner das Fazit:
"Insgesamt: Religionsunterricht ist keine vergebliche Liebesmühe, trotz der vielen Schwierigkeiten, die ihn behindern, sei es schulintern (organisatorische Schwierigkeiten mit Kleingruppen), sei es schulextern (säkulares Umfeld, lädiertes Kirchenimage). Dass auch heutige Schülern mit Namen wie Moses, Kain, Jesus und nicht zuletzt Gott etwas anfangen können, dass etliche der Zehn Gebote nach wie vor bekannt sind und mitunter handlungsleitend werden, dass sie über eine Semantik verfügen, um mit den letzten Fragen umzugehen, das ist angesichts der geringer gewordenen religiösen Sozialisation in den Familien ein wesentliches Verdienst der abertausend Religionslehrern, die sich in ihrem Beruf Tag für Tag engagieren."
M.a.W. Buchner freut sich, dass der RU einen effizienten Beitrag zur Volksverblödung leistet. Bei der Formulierung: "... dass etliche der Zehn Gebote nach wie vor bekannt sind ..." kommt ein Minimalismus zum Ausdruck, der schon beängstigend ist.

Buchner bringt einige Schülerzitate:
a) "Was mir am Religionsunterricht am besten gefällt"
"Wieder gemeinsam zu singen, Meditationsübungen zu machen, um zu relaxen"
"Es ist gut, dass die Lehrer so locker sind und versuchen, einem Reli nahe zu bringen, ohne Druck. Sie akzeptieren die Meinung der anderen."
"Ich finde es gut, dass uns Gott nähergebracht wird, und ich finde es auch gut, im Unterricht etwas zu hören, malen oder selbst Geschichten zu schreiben. Wenn der Unterricht abwechslungsreich gestaltet ist, hat es mir immer Spaß gemacht und ich bin sehr gerne zur Stunde gegangen und habe mich darauf gefreut."
b) "Was mir am Religionsunterricht nicht gefällt"
"Alte biblische Geschichten, weil ich an diese nicht glaube und keiner beweisen kann, dass sie wahr sind. Langweilige Gespräche über alte biblische Schriften. Zu viele Themen über Gott."
"Dass wir nicht mehr mit Gott, Bibel, Meditationen machen und dass wir nicht beten und singen."
"Dass unser Lehrer so laut schreit. Und die Klasse so laut ist."

Nach derlei Zitaten schließt Buchner seine "Skizze": "Die wenigen Beispiele zeigen, wie unterschiedlich Religionsunterricht von den Schülerinnen und Schülern beurteilt wird, und wie unstatthaft es wäre, subjektive Eindrücke zu verallgemeinern."
So lässt sich auch Lehmanns Wort vom "Kompliment für alle Religionslehrerinnen und Religionslehrer" richtig einordnen: Der RU ist ein effizientes Moment der deutschen Religionsdiktatur.

Arbeitskreis Theologie und Katechese

Ein Schwerpunktthema von KzM ist das Schattenboxen zwischen den "Konservativen" und den "Progressiven". Dies wurde bereits im Sedisvakanz-Text erwähnt und kam auch z.B. in den Texten über die Nachwuchsschauspieler oder die V2-Protestbriefe zur Sprache.
So fehlen auch im Bereich des RU nicht die "Konservativen", die den Schülern mehr bieten wollen als Sex und Drogen und Rock´n Roll. Eine Interessengemeinschaft dieser Art ist anscheinend der "Arbeitskreis Theologie und Katechese". Ob es diesen Verein überhaupt noch gibt, entzieht sich unserer Kenntnis. Im Internet haben wir nur zwei Texte gefunden, in denen er genannt wird, und beide sind nicht brandaktuell. Aufmerksam auf diesen Verein wurden wir durch ein Werbeblatt, etwa im DIN A4-Format, das mit Bildern aus der Schule geschmückt ist, an der unsere Schwester ihr Abitur gemacht hat. Da dies eine Opus-Dei-Schule ist und da die Interessen des ATK sich mit denen des Opus Dei durchaus vertragen, können wir nicht sicher ausschließen, dass es dort gewisse Verbindungen gibt. Die auf dem Zettel genannte Kölner Adresse ist offensichtlich nicht mehr aktuell, denn lt. einer Telephonbuch-Eintrag wohnt nun eine Privatperson dort. Möglicherweise ist der Verein nach Münster ausgewandert, denn in einem Internet-Text wurde auf einen ATK Münster hingewiesen. Deshalb fragten wir beim "Bistum Münster" nach der genauen Adresse, aber dort hüllte man sich in eisiges Schweigen.

Ob es den ATK nun noch gibt oder nicht mehr gibt, spielt hier keine Rolle: Sicher gibt es noch immer Lehrer, die vergleichbare Auffassungen vertreten wie der ATK, der auf dem Flugblatt über sich schreibt:


"Arbeitskreis Theologie und Katechese e.V. - eine Initiative der Basis

Religionsbücher und Pädagogen verfälschen den Glauben
Immer wieder wird der katholische Glaube in Theologie, Verkündigung und Katechese verfälscht wiedergegeben. Dies gilt vor allem für die katholische Glaubens- und Morallehre. Die Lehrmittel für den Religionsunterricht und die Gemeindekatechese enthalten häufig mehr Ideologisches als Religiöses. Die Inhalte der Aus- und Fortbildung unserer Seelsorger und Religionslehrer orientieren sich an einer Vielzahl wissenschaftlicher und pädagogischer Modelle und Methoden, doch kaum noch an der tatsächlichen katholischen Lehre.

Klagen allein hilft nicht
Wir wollten etwas hiergegen tun. Und so fand sich im November 1989 erstmalig ein Kreis von Religionslehrern und Eltern, Theologen, Studenten und Schülern zusammen, aus dem sehr bald der Arbeitskreis Theologie und Katechese ATK hervorging. Also eine echte Basisinitiative, die heute als eingetragener gemeinnütziger Verein arbeitet.

Der ATK setzt sich ein
• für eine klare Orientierung des Religionsunterrichts und der universitären Ausbildung an der authentischen katholischen Lehre und den Aussagen des Lehramtes, einschließlich des II. Vatikanums und der Liturgiereform.

• für eine entsprechende Revision der Lehrpläne und Curricula und für die Zurücknahme ungerechtfertigter Lehrmittel-Zulassungen durch die Bischöfliche(n) Lehrbuchkommission(en).

• für die Unterstützung der Pädagogen, die sich gemäß ihrem Lehrauftrag um die Vermittlung des authentischen katholischen Glaubens bemühen, und für die Förderung der Religionsbücher, die in zeitgemäßer Methodik und Didaktik die katholische Glaubenslehre lehren.

Wenn Sie mitarbeiten möchten, wenden Sie sich an uns
Sie haben viele Möglichkeiten, unsere Arbeit zu unterstützen. So bitten wir die Sie, die Eltern, uns ihre Erfahrungen mit dem Religionsunterricht ihrer Kinder mitzuteilen. Die Lehrer bitten wir um ihren Beitrag zur (Neu-)Orientierung des Religionsunterrichts in ihren Schulen. Und alle Leser möchten wir herzlich darum bitten, Kontakt mit uns aufzunehmen, konkret mitzuarbeiten und, falls Sie nicht persönlich unmittelbar betroffen sind, diesen Aufruf weiterzureichen!"


Der ATK ist also ein überzeugter Mitläufer des weithin beliebten toten Rennens, das als Ziel hat, die V2-Sekte weiterhin als "römisch-katholische Kirche" zu verkaufen. Er nennt die Wurzel des Übels nicht beim Namen, versteckt sich hinter Alibi-Kritiken an "Religionsbücher und Pädagogen", statt deren eigentliche Urheber zu kritisieren, i.e. die so gen. "Bischöfe", an erster Stelle den so gen. "Papst". Mit dem Bekenntnis zu Vatikanum 2 und dessen Folgen wie der "Liturgiereform" hält er unverbrüchlich an der Wurzel des Übels fest.

Wie alles in der V2-Sekte, so wird auch der RU immer dreistere Wege im Kampf gegen Gott beschreiten. Wir raten jedem, sich aus diesem Haufen zu verabschieden und sich zur römisch-katholischen Kirche zu bekehren.

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