Kapitulation der DENIC

- Die Domain "katholisch.de" geht an die V2-Sektierer -
(Kirche zum Mitreden, 15.08.1999)
Am 13. August 1999 schickte uns die DENIC folgendes Fax:


"Sehr geehrter Herr L.,
ich komme zurück auf unser Telefonat vom 08.07.1999. Uns wurde nun das rechtskräftige Urteil vorgelegt. Wie bereits schon mit Ihnen besprochen, wurde daher die o.g. Domain auf den Verband der Diözesen Deutschlands übertragen.
Mit freundlichen Grüßen"


Dieses Telephonat hatte sich ergeben wegen unseres Schreibens an die DENIC vom 24.06.1999 (s. In Nativitate S Joannis Baptistae). Weil die DENIC unsere Homepage nicht gelesen hatte, hatten wir mündlich erklärt, warum dieses Urteil niemals rechtskräftig sein kann. In dem Brief hatten wir bereits geschrieben:
"Nach wie vor gilt, daß der Staat der Kirche keine Vorschriften über kirchliche Interna - wie z.B. den Titel "katholisch" - machen kann. Sämtliche Versuche dieser Art, also auch der o.g. Schauprozeß, verstoßen gegen göttliches Recht. Deshalb darf unter keinen Umständen den Forderungen, die mit diesen Versuchen in Zusammenhang stehen, nachgegeben werden. Sämtliche Ansprüche, die der Staat hier stellt, sind absolut rechtswidrig und deshalb null und nichtig. Ich bitte dies zu beachten."
Nun, die DENIC hat dies nicht beachtet. Aufgrund dieser Tatsache bringen wir nicht genügend Vertrauen auf, um noch einmal den Versuch zu starten, bei der DENIC eine Adresse registrieren zu lassen, wenngleich eine einprägsame .de-Kurzadresse sicherlich erstrebenswert ist. Wenn sogar der Name katholisch auf dem Altar der antichristlichen Staatsreligion geopfert wird, welche Adresse könnte dann noch unverfänglich sein? Immerhin bleiben ja noch die Adressen http://www.crosswinds.net/~prhl und http://theologie.tsx.org; außerdem ist KzM auch im Verzeichnis katholischer Internetseiten (http://www.katholisch.net) eingetragen, so daß die Weitergabe der Adresse noch immer recht unproblematisch sein sollte.

Von besonderer Bedeutung ist die Übertragung unserer Adresse an die V2-Sektierer für diejenigen, die das entsprechende "Gerichtsurteil" fabriziert haben und gegen die z.Zt. die Kölner Generalstaatsanwaltschaft wegen Kompetenzüberschreitung und Betrug ermittelt (s. Die Adresse katholisch.notrix.de) - diese verfallen nämlich jetzt der Exkommunikation (Kirchenbann). K. Mörsdorf (Lehrbuch des Kirchenrechts, III. Band, Paderborn (8)1954, 433f) führt aus:



"Anordnungen gegen die Freiheit und die Rechte der Kirche (c. 2334 n. 1). Hierzu gehört der Erlaß von Akten der Gesetzgebung oder der Verwaltung, die sich gegen die Freiheit der Kirche oder gegen die der Kirche angeborenen oder ihr kraft geschichtlicher Entwicklung zugewachsenen Rechte richten, sofern die Kirche auf letztere nicht verzichtet hat, z. B. Anordnungen, welche die Freiheit des Verkehrs der Bischöfe und der Gläubigen mit dem Heiligen Stuhl verletzen oder die Ausübung der kirchlichen Hirtengewalt einschränken oder behindern, namentlich in den Fragen der kirchlichen Organisation, der Verkündung des Gotteswortes, der Sakramentsverwaltung, des kirchlichen Schulwesens und des Vermögenserwerbes. Die Strafdrohung trifft alle, die an dem Erlaß solcher Gesetzgebungs- oder Verwaltungsakte in verantwortlicher Weise beteiligt sind, aber erst wenn der kirchenfeindliche Akt wirklich zustandegekommen ist." Dieser Tatbestand ist "mit dem Kirchenbann als Tatstrafe bedroht; die Lossprechung vom Banne ist dem Heiligen Stuhl in besonderer Weise vorbehalten."

Daß der 13.08.1999 als Datum gewählt wurde, um uns von der Übertragung der Domain in Kenntnis zu setzen, könnte mit dem Text Kriegsrecht vom 10.08.1999 zusammenhängen, in dem wir auf die Bedeutung der Gerichte als wichtige Instrumente im Vernichtungskrieg des deutschen Staates gegen die katholische Kirche hingewiesen hatten: Es findet ein Täuschungsmanöver statt, wenn unter dem Deckmantel eines "Gerichtsurteils" göttliches Recht gebeugt wird. Der Staat tritt auf als übergöttliche Instanz, der man dann auch mehr gehorchen muß als Gott. Feierte die Kirche am 10.08.1999 das Fest des hl. Laurentius, eines Opfers der Valerianischen Christenverfolgung, so feiert sie am 13.08.1999 das Fest eines anderen Opfers staatlicher Christenverfolgung, i.e. das Fest des hl. Hippolytus (gest. 235 (236?)). Im Schott wird ausgeführt:
"Nach der Legende soll der hl. Laurentius im Gefängnis den hl. Hippolyt, seinen Kerkermeister, getauft haben, worauf diesen dann hingerichtet worden ist. In Wirklichkeit aber war er ein großer Gelehrter und berühmter Schriftsteller zu Rom. Allerdings verursachte er auch eine Spaltung in der Kirche und wurde der erste Gegenpapst in der Kirchengeschichte. Doch kehrte er wieder zur kirchlichen Einheit zurück und sühnte seine Schuld durch seinen Tod als Martyrer auf der Insel Sardinien, wohin er mit Papst Pontian in die Verbannung geschickt worden war."
Der Staat kann seinen Krieg gegen die Kirche nicht gewinnen, das sollte er eigentlich aus der zweitausendjährigen Geschichte der Kirche wissen, wenn er schon nicht dem Wort Jesu glauben will, daß die Pforten der Hölle die Kirche nicht überwältigen werden (Mt 16,18). Auch wenn Gott den Staat nun schon so lange gewähren ließ, ist das keine Garantie, daß er nicht irgendwann in dieser Erdenzeit die Gottlosen bestrafen wird; in jedem Falle gefährdet der Staat die Bürger durch sein Vorgehen. Außerdem weiß die die Kirche um die Begrenztheit der Erdenzeit und richtet ihren Blick auf die Ewigkeit: "Ich sage euch, meine Freunde: Fürchtet nicht jene, die den Leib töten können, aber weiter nichts vermögen. Ich will euch zeigen, wen ihr fürchten sollt: Fürchtet den, der nach dem Tode die Macht hat, in die Hölle zu stürzen. Ja, ich sage euch: Den fürchtet!" (Lk 12,4f).

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