Kapitulation der DENIC
- Die Domain "katholisch.de" geht an die V2-Sektierer -
(Kirche zum Mitreden, 15.08.1999)
Am 13. August 1999 schickte uns die DENIC folgendes Fax:
"Sehr geehrter Herr L.,
ich komme zurück auf unser Telefonat vom 08.07.1999. Uns wurde
nun das rechtskräftige Urteil vorgelegt. Wie bereits schon mit Ihnen
besprochen, wurde daher die o.g. Domain auf den Verband der Diözesen
Deutschlands übertragen.
Mit freundlichen Grüßen"
Dieses Telephonat hatte sich ergeben wegen unseres Schreibens an die
DENIC vom 24.06.1999 (s. In Nativitate S Joannis Baptistae).
Weil die DENIC unsere Homepage nicht gelesen hatte, hatten wir mündlich
erklärt, warum dieses Urteil niemals rechtskräftig sein kann.
In dem Brief hatten wir bereits geschrieben:
"Nach wie vor gilt, daß der Staat der Kirche keine Vorschriften
über kirchliche Interna - wie z.B. den Titel "katholisch" - machen
kann. Sämtliche Versuche dieser Art, also auch der o.g. Schauprozeß,
verstoßen gegen göttliches Recht. Deshalb darf unter keinen
Umständen den Forderungen, die mit diesen Versuchen in Zusammenhang
stehen, nachgegeben werden. Sämtliche Ansprüche, die der Staat
hier stellt, sind absolut rechtswidrig und deshalb null und nichtig. Ich
bitte dies zu beachten."
Nun, die DENIC hat dies nicht beachtet. Aufgrund dieser Tatsache bringen
wir nicht genügend Vertrauen auf, um noch einmal den Versuch zu starten,
bei der DENIC eine Adresse registrieren zu lassen, wenngleich eine einprägsame
.de-Kurzadresse sicherlich erstrebenswert ist. Wenn sogar der Name katholisch
auf dem Altar der antichristlichen Staatsreligion geopfert wird, welche
Adresse könnte dann noch unverfänglich sein? Immerhin bleiben
ja noch die Adressen http://www.crosswinds.net/~prhl
und http://theologie.tsx.org; außerdem ist
KzM auch im Verzeichnis katholischer Internetseiten (http://www.katholisch.net)
eingetragen, so daß die Weitergabe der Adresse noch immer recht unproblematisch
sein sollte.
Von besonderer Bedeutung ist die Übertragung unserer Adresse an
die V2-Sektierer für diejenigen, die das entsprechende "Gerichtsurteil"
fabriziert haben und gegen die z.Zt. die Kölner Generalstaatsanwaltschaft
wegen Kompetenzüberschreitung und Betrug ermittelt (s. Die
Adresse katholisch.notrix.de) - diese verfallen nämlich jetzt
der Exkommunikation (Kirchenbann). K. Mörsdorf (Lehrbuch des Kirchenrechts,
III. Band, Paderborn (8)1954, 433f) führt aus:
"Anordnungen gegen die Freiheit und die Rechte der Kirche (c. 2334
n. 1). Hierzu gehört der Erlaß von Akten der Gesetzgebung oder
der Verwaltung, die sich gegen die Freiheit der Kirche oder gegen die der
Kirche angeborenen oder ihr kraft geschichtlicher Entwicklung zugewachsenen
Rechte richten, sofern die Kirche auf letztere nicht verzichtet hat, z.
B. Anordnungen, welche die Freiheit des Verkehrs der Bischöfe und
der Gläubigen mit dem Heiligen Stuhl verletzen oder die Ausübung
der kirchlichen Hirtengewalt einschränken oder behindern, namentlich
in den Fragen der kirchlichen Organisation, der Verkündung des Gotteswortes,
der Sakramentsverwaltung, des kirchlichen Schulwesens und des Vermögenserwerbes.
Die Strafdrohung trifft alle, die an dem Erlaß solcher Gesetzgebungs-
oder Verwaltungsakte in verantwortlicher Weise beteiligt sind, aber erst
wenn der kirchenfeindliche Akt wirklich zustandegekommen ist." Dieser Tatbestand
ist "mit dem Kirchenbann als Tatstrafe bedroht; die Lossprechung vom Banne
ist dem Heiligen Stuhl in besonderer Weise vorbehalten."
Daß der 13.08.1999 als Datum gewählt wurde, um uns von der
Übertragung der Domain in Kenntnis zu setzen, könnte mit dem
Text Kriegsrecht vom 10.08.1999 zusammenhängen,
in dem wir auf die Bedeutung der Gerichte als wichtige Instrumente im Vernichtungskrieg
des deutschen Staates gegen die katholische Kirche hingewiesen hatten:
Es findet ein Täuschungsmanöver statt, wenn unter dem Deckmantel
eines "Gerichtsurteils" göttliches Recht gebeugt wird. Der Staat tritt
auf als übergöttliche Instanz, der man dann auch mehr gehorchen
muß als Gott. Feierte die Kirche am 10.08.1999 das Fest des hl. Laurentius,
eines Opfers der Valerianischen Christenverfolgung, so feiert sie am 13.08.1999
das Fest eines anderen Opfers staatlicher Christenverfolgung, i.e. das
Fest des hl. Hippolytus (gest. 235 (236?)). Im Schott wird ausgeführt:
"Nach der Legende soll der hl. Laurentius im Gefängnis den hl.
Hippolyt, seinen Kerkermeister, getauft haben, worauf diesen dann hingerichtet
worden ist. In Wirklichkeit aber war er ein großer Gelehrter und
berühmter Schriftsteller zu Rom. Allerdings verursachte er auch eine
Spaltung in der Kirche und wurde der erste Gegenpapst in der Kirchengeschichte.
Doch kehrte er wieder zur kirchlichen Einheit zurück und sühnte
seine Schuld durch seinen Tod als Martyrer auf der Insel Sardinien, wohin
er mit Papst Pontian in die Verbannung geschickt worden war."
Der Staat kann seinen Krieg gegen die Kirche nicht gewinnen, das sollte
er eigentlich aus der zweitausendjährigen Geschichte der Kirche wissen,
wenn er schon nicht dem Wort Jesu glauben will, daß die Pforten der
Hölle die Kirche nicht überwältigen werden (Mt 16,18). Auch
wenn Gott den Staat nun schon so lange gewähren ließ, ist das
keine Garantie, daß er nicht irgendwann in dieser Erdenzeit die Gottlosen
bestrafen wird; in jedem Falle gefährdet der Staat die Bürger
durch sein Vorgehen. Außerdem weiß die die Kirche um die Begrenztheit
der Erdenzeit und richtet ihren Blick auf die Ewigkeit: "Ich sage euch,
meine Freunde: Fürchtet nicht jene, die den Leib töten können,
aber weiter nichts vermögen. Ich will euch zeigen, wen ihr fürchten
sollt: Fürchtet den, der nach dem Tode die Macht hat, in die Hölle
zu stürzen. Ja, ich sage euch: Den fürchtet!" (Lk 12,4f).
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