Der Fall Galilei - damals und heute
- Pressemeldung z.Th. Justizunrecht -
(Kirche zum Mitreden, 16.06.2007)
Auch heute noch dient das Schlagwort vom "Fall Galilei" als Inbegriff
von Justizunrecht. So veröffentlichte der österreichische
Revisionist Wolfgang Fröhlich ein Buch "Galilei 2000.
Dokumentation eines politischen Schauprozesses am Landesgericht
für Strafsachen in Wien im Jahre 2003" über seine
Verurteilung zu Gefängnis wegen angeblicher Holocaustleugnung. In
den immerhin 200 Seiten (ohne den Anhang mit Presseberichten) wird
Galilei aber nur einmal erwähnt, u.z. im Beweisantrag v.
04.03.2002, den Fröhlichs Anwalt Dr. Herbert Schaller eingereicht
hat: "Wird nicht bedacht, daß ebenso wie das im Falle des Galileo
Galilei von den Machthabern erzwungene Verbot der Benutzung von
Fernrohren ihr überholtes Weltbild nicht zu retten vermochte, es
möglicherweise auch nicht gelingen könnte, durch Verbot der
naturwissenschaftlich-technisch-kriminologisch ausgerichteten Forschung
über die historischen Geschehnisse das offiziöse
Geschichtsbild zu retten?"
Ein anderes Beispiel: Der bekannte
Justizkritiker Bert Steffens
veröffentlichte am 10.05.2007 einen Text "Von der (Un-)Klarheit
der Gesetze, Teil 2. Artikel 97 Abs. 1 Grundgesetz. Unabhängig
oder unterworfen ?", worin Galilei ebenfalls nur kurz erwähnt
wird: "Wurde Galileo Galilei und seine Zeitgenossen vor und nach ihm
noch vom Terror kirchlicher Inquisition drangsaliert, so ist heute eine
Justiz, die sich ihrer Gesetzesunterworfenheit entzogen hat, an die
Stelle kirchlicher Macht getreten."
Was hat es nun mit dem angeblichen "Verbot der Benutzung von
Fernrohren" und dem "Terror kirchlicher Inquisition" in Wahrheit auf
sich? Zunächst ist zuzugeben, dass Galilei anscheinend nicht das
zu seiner Zeit vorherrschende ptolemäische - geozentrische,
sondern das kopernikanische - heliozentrische System für richtig
hielt, demzufolge sich die Erde um die Sonne dreht, auch wenn Galilei
seine Vermutung nicht einwandfrei beweisen konnte. Inwiefern man heute
noch von der Sonne als "Fixstern" sprechen kann, mag jetzt
dahingestellt bleiben. Jedenfalls kam es 1615 zum Prozess gegen
Galilei. Weder musste Galilei etwas widerrufen, noch wurde er für
seine bisherigen Ausführungen bestraft; es wurde nur angeordnet,
dass Galilei seine heliozentrische Vermutung nicht öffentlich als
bewiesene Lehre ausgeben durfte. Galilei hielt sich an diese Auflage,
bis er 1632 dann doch wieder die kopernikanische Lehre öffentlich
verbreitete, was dann zum zweiten Prozess führte. 1633 wurde
Galilei dann auch tatsächlich bestraft: Er wurde zu Gefängnis
verurteilt, wobei er die Strafe aber bei seinem Freund, dem Erzbischof
von Siena, und später bis zu seinem Tod 1642 in seiner Villa zu
Arcetri verbüßen musste. Galilei wurde zwar nie gefoltert,
aber ihm wurde Folter angedroht: Bei seinem zweiten Prozess musste er
tatsächlich seine kopernikanische Vermutung widerrufen.
Wissenschaftliche Forschung hingegen wurde Galilei nie verboten, und er
starb mit der Kirche versöhnt. Auch wenn die Verurteilung Galileis
bedauerlich ist, so war Galilei keineswegs der aufrichtige, sondern
vielmehr der überhebliche Wissenschaftler, der in einer damals
sehr sensiblen Frage wie dem geozentrischen System unwissenschaftlich
gehandelt hat und lieber auf die Schnelle
persönlichen Ruhm erhaschen wollte, als seine Position solide
abzusichern.
Wenn also heute der "Fall Galilei" als Inbegriff von Justizunrecht
missbraucht wird, so machen sich die jeweiligen Autoren selbst
wenigstens in dieser Hinsicht gröblichst unglaubwürdig. Man
fordert Gerechtigkeit, indem man auf den "Fall Galilei" verweist - und
begeht also im selben Atemzug mit Lügenpropaganda à la
"Verbot von Fernrohren" und "Terror kirchlicher Inquisition" selbst
schlimmstes Unrecht. Um etwas konkreter zu werden: Die "Revisionisten"
behaupten, sie wollen untersuchen, welches Ausmaß die -
auch von ihnen unbestrittenene - Judenverfolgung der Nazi-Zeit wirklich
hatte. Und
dafür berufen sie sich ausgerechnet auf jemanden, der seine
Position nicht sicher begründen konnte; man will die Wahrheit ans
Licht bringen und bedient sich dafür notorischer
Lügenpropaganda. Wie seriös können selbst ernannte
"Geschichtsforscher" sein, die sich nicht nur weigern, die bekannten
Fakten über Galilei zur Kenntnis zu nehmen, sondern die auch noch
die Kirche verleumden? Ähnliches gilt für selbst ernannte
"Justizkritiker": Sie wollen Gerechtigkeit schaffen, indem sie die
Kirche verleumden. Ein solcher Ansatz ist zum Scheitern verurteilt.
Fehlurteile können nun einmal vorkommen, weil sogar ein Richter
noch immer Mensch bleibt. Es kommt aber nicht von ungefähr, dass
die Justiz der BRD immer wieder öffentlich mit Titeln belegt wird
wie "Rechtsbeugermafia", "übles Pack", "Saustall",
"gefährlichste kriminelle Vereinigung" etc. pp. Denn kennzeichnend
für Justizunrecht - und das ist der entscheidende Gegensatz zum
Galilei-Prozess - ist es gerade, dass die Richter grob fahrlässig,
wenn nicht gar klar wider besseres Wissen handeln. Damals gab es
für die Richter schlichtweg keinen überzeugenden Grund, das
geozentrische System für widerlegt zu halten, und es war in
Anbetracht der damaligen Zeitverhältnisse durchaus nicht absurd,
von Galilei zu erwarten, dass er seine Hypothesen nicht als bewiesene
Lehre ausgibt. Aber wenn heute von der Justiz Verbrecher straflos
gelassen werden, wenn heute von der Justiz ohne jeden Anfangsverdacht,
ja sogar gegen klar bewiesene Unschuld Verurteilungen ausgesprochen
werden, und das quasi am Fließband und unter beständigem
Protest der Opfer, die dafür dann oft noch brutaler bestraft
werden, dann ist eine äußerst ernste Situation gegeben. Wer
den Kampf gegen Unrecht aufnehmen will, der sollte nicht selbst Unrecht
an der Kirche verüben, sondern sachlich prüfen, wie sich die
Kirche für Wahrheit und Gerechtigkeit eingesetzt hat.
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