Wolfgang Fröhlich contra Verbotsgesetz

- Appell und Unterschriftenaktion -
(Kirche zum Mitreden, 25.05.2007)
Verhaftung von Dip.-Ing Wolfgang Fröhlich

I. Einleitung

Der österreichische Verfahrenstechnikers Dipl.-Ing. Wolfgang Fröhlich ist Autor folgender Bücher:
Der mißbrauchte Patient. Zehntausende asbestverseuchter Infusionen an Patienten verabreicht - katastrophale Zustände in den Wiener Spitälern
Der Gaskam­mer­schwindel. Psychoterror gegen die Völker - Naturwissenschaftli­che Fakten und politische Hintergründe des Jahrhundertbetruges
Galilei 2000. Doku­men­ta­tion eines politi­schen Schau­prozesses am Landesgericht für Straf­sachen in Wien im Jahre 2003
Amtsmißbrauch. Von der Staatsanwaltschaft zurückgelegte Strafanzeigen – Die österreichische Justiz als Werkzeug der Geschichtsfälscher
Die Renaissance des Austro-Faschismus. Die normative Kraft des Unrechts in der Zweiten Republik Österreich Vom Klerikal-Faschismus zum Zion-Faschismus

Man merkt schnell: Es geht um "Holocaust-Leugnung". Wolfgang Fröhlich ist dabei aus mehreren Gründen für KzM besonders interessant.
1. Während Germar Rudolf und Ernst Zündel als Deutsche Opfer der OMF-"brd" sind, ist Fröhlich als Österreicher Opfer der Republik Österreich. Die politische Konstellation ist also eine etwas andere - aber trotzdem ist das Unrecht im wesentlichen das gleiche. Ähnlich dem nichtssagenden § 130 StGB der OMF-"brd", gibt es in Österreich das "Verbotsgesetz". Darin wird im § 3 verboten, sich für die NSDAP oder ihre Ziele irgendwie zu betätigen; statt "Betätigung im nationalsozialistischen Sinne" wird oft einfach nur von NS-Wiederbetätigung gesprochen. Der von Fröhlich explizit gerügte Abschnitt § 3h lautet:
"§ 3h. Nach § 3g wird auch bestraft, wer in einem Druckwerk, im Rundfunk oder in einem anderen Medium oder wer sonst öffentlich auf eine Weise, daß es vielen Menschen zugänglich wird, den nationalsozialistischen Völkermord oder andere nationalsozialistische Verbrechen gegen die Menschlichkeit leugnet, gröblich verharmlost, gutheißt oder zu rechtfertigen sucht."
Die faktische Auslegung des Paragraphen geschieht anscheinend auch in Österreich völlig subjektivistisch-willkürlich: Jedenfalls kommen auch in diesem Gesetzeswerk nicht die Begriffe "Gaskammern", "6 Millionen", "Seife aus Judenfett" o.ä. vor. Daran bestätigt sich wieder einmal die Notwendigkeit, nicht bloß auf eine klare Gesetzeslage und insbesondere auf einen Friedensvertrag zu spekulieren, sondern in erster Linie umfassende Gerechtigkeit, d.h. die Unterwerfung unter das Naturrecht, zu fordern: Remota itaque iustitia, quid sunt regna nisi magna latrocinia ("Wenn die Gerechtigkeit fehlt, was sind Staaten dann anders als große Räuberbanden"; Augustinus).
2. Fröhlich verwendet sogar selbst dieses Augustinus-Zitat - und zwar, indem er Ratzingers "Enzyklika" "Deus Caritas est" zitiert. Also kommt bei Fröhlich noch ein Moment hinzu, das bei Rudolf und Zündel praktisch komplett fehlt: der Kontakt zur V2-Sekte. Rudolf war zwar früher V2-Sektierer, ist aber jetzt nach eigenem Bekenntnis gar kein Christ; Zündel hat sich nie als katholisch bezeichnet. Wohlgemerkt: Fröhlich ist kein "Sedisvakantist", hat womöglich bis heute noch nie diesen Begriff gehört. Jedenfalls gibt es eine recht umfangreiche Korrespondenz zwischen Fröhlich und der V2-Sekte.

II. Fröhlich und die V2-Sekte

Zentral in der V2-Korrespondenz ist der sieben, mit Anlagen und Endnoten 42 Seiten lange, 25 MB große "Brief an die Österreichische Bischofskonferenz": "Staatlicher Satanismus mit dem Segen der Kirche?", 08.12.2006; Ausschnitte:
Daß Sie es aber mit Ihrem Gewissen und Ihrem Christentum vereinbaren können, Schulkinder nach Maut­hau­sen karren zu lassen, um ihnen dort die satanische Lüge vom Massenmord in Zy­klon B-Gas­kam­mern aufzuti­schen, ist für mich nicht nachvollziehbar! Ob­wohl Ihnen bekannt ist, daß der dort als „Gaskammer zur Menschentötung“ gezeigte Raum nach dem Krieg zum Zweck der Ver­hetzung unserer Jugend EN i Seite 28 adaptiert wor­den war, gewisser­maßen als Tankstelle ewigen Hasses. Daß so eine „Gas­kammer“ gar nicht funktionie­ren kann, störte dabei nicht. Ich verweise auf mein Gutachten in der ihnen am 4.3.2001 zuge­sand­ten Kurz­fassung meines Buches „Der Gaskammer­schwin­del“. [...] Zu tiefst schockiert bin ich auch darüber, daß die österreichischen Bischöfe zur poli­ti­schen Verfol­gung von Men­schen, die hierzulande gewaltfrei ihre Meinung über hi­storische Erei­gnisse zum Ausdruck brin­gen, nicht ein Wort verlieren. Nicht nur weil meine Familie und ich davon betrof­fen sind. Sie haben auch dann nicht reagiert, als ein Nicht­österreicher, der englische Histo­riker und Pu­blizist David Irving ver­haftet und verur­teilt wurde. Verurteilt für An­sichten über die Zeitge­schichte, die er in den Jahren 1989 bis 2005 – im Aus­land (!) – vertreten hatte, wie der Nieder­schrift der vom po­litischen Ge­richt unter Richter Dr. Liebetreu und Staatsanwalt Dr. Klackl ir­regelei­teten Ge­schwore­nen zu ent­nehmen ist. An­sichten, von denen Sie, sehr ge­ehrte Herrn Bischöfe, wissen, daß sie im Kern der Wahr­heit entspre­chen. Man kann es ja kaum glau­ben. Da wird ein britischer Staatsbürger in Öster­reich ver­haftet und ver­ur­teilt, weil er ir­gendwo auf der Welt et­was gesagt hat, was in Österreich als Tabu zu gel­ten hat und worüber bei Politikern der Konsens herrscht, das Wählervolk zu belügen! Eine sogar für österreichische Verhältnisse einzigartige Rechts­beugung. [...] Ich kann es weder mit meiner christlichen Erziehung und noch viel weniger mit meinem Gewissen ver­ein­ba­ren, ei­ner Kirche anzugehö­ren, deren Führung die Men­schen­­rechts­­­verletzun­gen und den faschi­stischen Terror der öster­reichischen Justiz gegen je­den, der sich der Wahrheit verpflichtet fühlt und seine Meinung darüber äußert, durch ihr Schwei­­­gen bil­ligt und für die christliche Werte und Tu­gen­den wie Wahrheit, Ehr­lich­keit, Ge­rech­­tig­keit, Näch­sten­liebe, Barm­her­zigkeit, Ehrfurcht vor dem menschli­chen Leben etc. bloß noch Lippen­bekenntnisse sind. Sie als Bischöfe der ka­tholischen Kirche in Österreich bedienen sich selbst der zionistischen Propa­gan­dalüge vom „Gaskammer-Millionen-Holocaust“ (Anlage 1) und Sie lassen es geschehen, daß Priester sie von den Kanzeln predigen und über die Medien verbreiten (z.B. Kräuterpfarrer Weidinger, der sogar 7 Millionen (!) „ermordete“ Juden ortet: „Kronen Zeitung“, 9.11.2001 – zufällig am Tag der CIA-An­schläge auf das WTC in New York und das Pentagon...) [Nachträgliche Korrektur: die Anschläge waren nicht am 9.11. sondern am ebenso „kabalistischen“ 11.9. Nach amerikanischer Schreibweise 9/11. Die Telefon-Notrufnummer in den USA ist 911 (!!!)] Sie verstoßen dadurch gegen ewige göttliche Ge­setze und Sie haben sich gegen Jesus Christus ver­schworen! Indem Sie sich die­ser teuf­lischen Lüge mit Haut und Haar verschrieben haben, mißbrau­chen Sie auch die Gut­gläu­big­keit un­zäh­liger ehr­ba­rer Prie­ster, Nonnen, Mönche und katholischen Laien und die von Millio­nen von Gläu­bigen, die in der ka­tholi­schen Kirche eine moralische Instanz sehen, die ihnen gerade in die­sem Zeital­ter der Lüge die Wahr­heit vermittelt. In den Beziehungen zwischen Staaten und Völkern ist der Mord an der Wahr­­heit nicht weniger verwerflich als physischer Mord, denn er ist Wegbereiter von Krieg, Not und Elend! – Eine Kirche, die zu all dem nichts zu sagen hat und die selbst satanische Lügen ­ver­brei­tet, ist nicht meine Kirche!


Zudem hat Fröhlich diesen Brief auch an einige V2-Satanisten persönlich geschickt, darunter an Andreas Laun. Laun hat übrigens "geantwortet" (01.03.2007):
Sehr geehrter Herr Fröhlich, Das Verbrechen an den Juden war ungeheuerlich, und es ist unerheblich, wie sie umgebracht wurden und ebenso, ob wir genaue Zahlen wissen. Ich habe anderes zu tun und sehe keinen Grund, mich mit diesen Fragen, die Sie aufwerfen, zu beschäftigen. Mit freundlichen Grüßen

Was Laun da von sich gibt, ist so ungeheuerlich, dass hier auch der Scan angeboten wird: Wer nämlich sagt: "Es es ist unerheblich, wie die Juden in der NS-Zeit umgebracht wurden und ebenso, ob wir genaue Zahlen wissen," der muss normalerweise mit jahrelangem Kerker dafür rechnen. Also: Welcher Österreicher erstattet gegen Laun Strafanzeige?! Man mag auch darüber nachdenken, wie christlich es ist, wenn man "anderes zu tun" hat, als sich für unschuldige Opfer totalitärer Willkür-"Justiz" wenigstens etwas Zeit zu nehmen. Der Satanist Laun ist also wieder ganz in seinem Element.

Als abschließendes Beispiel für Fröhlichs V2-Korrespondenz hier noch sein Brief an Ratzinger v. 12.03.2007:
Sua Santità
Papa Benedetto XVI
Palazzo Apostolico
00120 CITTA' DEL VATICANO
Italien
Wien, 12. März 2007
Eure Heiligkeit!
Ich danke für die Empfangsbestätigung vom 3. Februar 2007 meines Briefes an Sie vom 8.12.2006, dem eine Kopie meines 42seitigen Schreibens an die Österreichische Bischofskonferenz vom 8.12.2006 bei­gefügt war. Beiliegend der Schriftverkehr in der gegenständlichen Causa mit zwei österreichischen Bischöfen, Herrn Weihbi­schof Dr. Andreas Laun und Herrn Diözesanbischof Dr. Egon Kapellari. Die Argu­mentation dieser beiden Herrn ist dermaßen zynisch, insbesondere die von Herrn Weihbischof Laun, daß sich jede weitere Diskussion mit ihnen erübrigt, denn gegen Satanismus verfehlt jedes sach­liche Argument seine Wirkung. Das Schweigen der deutschen Bischöfe zum Schandurteil gegen Ernst Zündel in Mannheim, der im längsten „Kurzen Prozeß“ der neueren Rechtsgeschichte wegen gewaltfreier Meinungsäußerung über den sogenannten Holocaust unter totaler Abschneidung des Beweises seiner Unschuld zu fünf Jahren Gefängnis verurteilt wurde – ob­wohl gerade die deutschen Bischöfe und Sie, Heilige Vater, wissen, daß Ernst Zündel die Wahrheit vertritt (!) – und die kürzlich über die Medien bekundete „Betrof­fenheit“ einiger Bischöfe aus der BRD nach deren Besuch der Holocaust-Schwindel-Gedenkstätte Yad Vashem lassen vermuten, daß der Menschheits­betrug Gaskammer-Millionen-Holo­caust nun­mehr offiziell zur Politik der katho­lischen Kirche geworden ist! Es scheint mir, als hätten sich die führenden Män­ner der Kirche Christi vom Christentum ab und dem Satanismus zuge­wandt! Schon die Opferung des frommen und hoch anständigen Wiener Erzbi­schofs Dr. Hans Hermann Kardinal Groër am Altar der Syna­goge des Satans zugunsten der Holocaust-Lüge hat deutlich gemacht, woher der Wind weht. Ich verweise dazu auf meinen, Eurer Heiligkeit am 8.12.06 übermittelten Brief an die Österreichische Bi­schofs­konferenz vom 8.12.06 und auf mein Buch „Der Gaskammerschwindel“ (Exzerpt in der Beilage). Mit vorzüglicher Hochachtung


III. Meldungen aus dem Weltnetz

Um dem etwaigen Vorwurf der Einseitigkeit zu entgehen, sollen hier auch andere Stimmen bzgl. Fröhlich zitiert werden:

a) August 2003: Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes / Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten, Landesvereinigung NRW, Mitteilungen

Der wegen des Verdachts der NS-Wiederbetätigung seit zwei Jahren gesuchte Dipl. Ing. Wolfgang Fröhlich ist in einer Wohnung in Wien festgenommen worden. Der ehemalige Bezirksrat der FPÖ leugnete in seinen Schriften die Ermordung der Jüdinnen und Juden in Gaskammern und verschickte diese Materialien u.a. an Schulen. 1994 mußte ihn die FPÖ, nachdem der Bezirksrat von einer "multikulturellen Bastardisierung der Gesellschaft" gesprochen hatte, aus der Partei ausschließen. 1995 referierte Fröhlich u.a. beim österreichischen "Freundeskreis für Kultur- und Zeitgeschichte". Bei seiner Festnahme hatte Fröhlich eine Liste mit einschlägigen Adressen bei sich, die nun von der Polizei ausgewertet wird.

b) April 2006: Deutsche Stimme Verlags GmbH, (Herausgeber: NPD-Parteivorstand), Justizterror auf wienerisch. David Irving muß trotz vorübergehender Reue für drei Jahre ins Gefängnis

Am 20. Februar 2006 stand in Wien der britische Historiker David Irving vor Gericht. Vorgeworfen wurden ihm Äußerungen aus dem Jahr 1989, die 1992 aufgrund einer Novelle zum NS-Verbotsgesetz strafbar geworden waren. Die rückwirkende Anwendung des Gesetzes ist schon an sich ein Skandal, aber bei der unabhängigen Gerichtsbarkeit nimmt man es damit nicht so genau. Man glaubt dort über den Gesetzen zu stehen. Ein noch größerer Skandal aber ist das Verbotsgesetz selbst, mit oder ohne Novelle. Gesetze, die bestimmte politische Richtungen verbieten und Naheverhältnisse zu ihnen mit drakonischen Strafen bedrohen, Gesinnungen und Meinungen kriminalisieren, gibt es eigentlich nur in faschistischen (bzw. allgemein totalitären) Diktaturen. Wegen der Geltung des NS-Verbotsgesetzes wird daher Österreich gelegentlich als halbfaschistischer Staat bezeichnet. Dieses Gesetz im Verfassungsrang ist aber nicht nur von totalitärem Geist erfüllt – dadurch, daß es zu Teilen der Verfassung im Widerspruch steht, führt es dazu, daß die österreichische Bundesverfassung die Bedingung der inneren Widerspruchsfreiheit nicht mehr erfüllt. Vor allem aber widerspricht dieses Gesetz dem Prinzip der Rechtssicherheit, weil es Gummiparagraphen und unscharfe Tatbestände enthält. [...] Am 29. August 2005 war bereits der Chemiker Wolfgang Fröhlich wegen einer wissenschaftlich begründeten Meinungsäußerung in gleicher Sache ebenfalls zu drei Jahren verurteilt worden, was zusammen mit einer früheren Verurteilung zu einer insgesamt fünfjährigen Haftstrafe führte (in der Zwischenzeit hat die Berufungsinstanz die Zusatzstrafe allerdings halbiert). Im Verfahren gegen Fröhlich mußte Staatsanwalt Karl Schober sogar gegenüber Auditorium und Geschworenen hinsichtlich § 3 StPO zu einer Notlüge greifen. Er behauptete, dieser Paragraph gelte nicht bei Verfahren nach dem Verbotsgesetz. Das war zwar völlig aus der Luft gegriffen, zeigte aber, daß er sich der Problematik bewußt war. Die Vorsitzende Richterin hätte damals die Lüge des Staatsanwaltes korrigieren müssen, tat es aber nicht. [...] Die Geschworenen (Laienrichter) stimmten im Fall Fröhlich mit 6:2, im Fall Irving mit 8:0 für den Schuldspruch. Seit vor einigen Jahren nach einem Attentat auf den damaligen sozialistischen Landeshauptmann von Kärnten Leopold Wagner der Täter von den Geschworenen sehr milde beurteilt wurde, ist es offiziell, daß die Listen, aus denen die Geschworenen ausgewählt werden, gezinkt sind. Wagner, der es ja wissen mußte, gestand damals verärgert, daß die Namen bei der Vorauswahl in einer Weise gekennzeichnet würden, aus der die politische Einstellung hervorgehe. Man kann daher wohl annehmen, daß es sich bei den acht Geschworenen im Fall Irving um handverlesene Kretins handelte.
Typisch für alle Gerichtsverfahren, bei politischen Prozessen aber besonders deutlich, ist der Umstand, daß Richter und Staatsanwälte von der zu beurteilenden Materie meist keine Ahnung haben. Ihr beschränkter Juristenverstand begreift Verbote und Strafen, aber das ist auch schon alles. Der Chemiker Fröhlich wurde von naturwissenschaftlichen Ignoranten verurteilt, im Fall Irving waren es historisch Halbgebildete (was Richter Liebetreu mit eigenen Äußerungen dokumentierte). [...] Die Urteile vom 29. August 2005 und vom 20. Februar 2006 sind keine Urteile über Fröhlich und Irving, sondern Urteile über die österreichische Justiz. Die schöne Offenheit, mit der Brigitte Bailer-Galanda auf außenpolitische Zusammenhänge hingewiesen hat, zeigt uns, woher der Wind weht. Die Schamlosigkeit, mit der österreichische Gerichte das Gesetz brechen, bewegt sich somit im Sog jener Schamlosigkeit, mit der ein George Bush jr. eine Aggressionshandlung nach der anderen setzt.

c) Jänner 2007: Forum gegen Antisemitismus (FGA) Wien, Der Wissenschaft verpflichtet

Als in Dänemark Karikaturen des Propheten Mohammed veröffentlich wurden schäumte die islamische Welt vor Wut. Als Reaktion darauf wurde im Iran ein Holocaust-Karikaturen-Wettbewerb veranstaltet. Zahlreiche Beiträge aus aller Welt fanden daraufhin ihren Weg nach Teheran und wurden veröffentlicht. Doch dem iranischen Präsidenten Mahmud Ahmadinejad ging diese Maßnahme nicht weit genug. Er kündigte eine internationale Konferenz an, bei der das wahre Ausmaß der Judenvernichtung in der NS-Zeit "erforscht" werden sollte. Er wolle damit auch jenen "Wissenschaftlern" eine Plattform bieten, die ihre Thesen und Theorien in Europa nicht verbreiten können, ohne mit dem Gesetz in Konflikt zu geraten. Selbstverständlich wurde diese Nachricht in den europäischen Holocaustleugner-Kreisen mit großer Freude vernommen. Auf die Ankündigung einiger bekannter deutscher Vertreter der Szene, an der Konferenz teilnehmen zu wollen, reagierten die dortigen Behörden umgehend und nahmen ihnen vorsorglich den Reisepass ab. Da eine solche Maßnahme in Österreich nicht möglich ist, fand die zweitägige Konferenz auch unter österreichischer Beteiligung statt. Denn neben dem französischen Revisionisten Faurisson, Ex-Ku-Klux-Klan-Chef Duke aus den USAund mehreren iranischen Geistlichen trafen auch die Österreicher Wolfgang Fröhlich, Herbert Schaller und Hans Gamlich am 12. Dezember 2006 in der persischen Hauptstadt ein. Auch der von Österreich aus agitierende, selbst ernannte “Oberrabbiner der orthodoxen jüdischen Gemeinde Wien” Moishe Arye Friedman reiste in den Iran um neueste "wissenschaftliche" Erkenntnisse zu teilen. Der Anwalt Herbert Schaller hatte in der Vergangenheit mehrere Holocaust-Leugner und Rechtsextremisten vor Gericht vertreten und nimmt als Vertreter von Gerd Honsik an dieser Konferenz teil. Honsik selbst konnte nicht anreisen, da er keinen gültigen Reisepass besitzt. Er wurde in Österreich nach dem Verbotsgesetz mehrmals zu Geld- und Haftstrafen verurteilt, derer er sich durch Flucht nach Spanien entziehen konnte. Hans Gamlich hat in der Wochenzeitung "Zur Zeit" die Shoah und die Anzahl der sechs Millionen ermordeten Juden als "Dogma" und "Mythos" bezeichnet. Wolfgang Fröhlich ist laut DÖW der bekannteste österreichische Holocaust-Leugner. Auch der ehemalige FPÖ-Politiker wurde bereits wegen Wiederbetätigung verurteilt. Er hatte ebenfalls in diversen Publikationen den Holocaust und andere NS-Verbrechen geleugnet, sowie die Opferzahlen angezweifelt.

IV. Fröhlichs Unterschriftenaktion


Appell an alle anständigen Österreicher!

Fordern Sie mit uns die Rückkehr Österreichs zu Rechts­staat­lich­keit und Demokratie und die vorbehaltlose Einhaltung der Menschen­­rechte und der Verfassung durch Abschaffung des § 3 h des Verbotsgesetzes aus dem Jahr 1992, und bekräftigen Sie dies durch Ihre Unterschrift!

Zur Geschichte des § 3 h des Verbotsgesetzes: Im Jahre 1992 – 47 Jahre nach dem Zweiten Weltkrieg – wurde das Ver­botsgesetz, das Österreich im Jahre 1945 von den Sie­germächten des Zweiten Weltkrie­ges auf­ge­zwungen worden war, um den § 3 h erweitert und verschärft. Dieser, ein halbes Jahr­hundert nach Ende des Krieges eingeführte Para­graph steht in kei­nem sach­lich-logi­schen Be­zug zum ur­sprüng­lichen Ver­botsge­setz, des­sen Sinn und Zweck es war, die Wie­der­er­richtung des NS-Re­gimes zu verhindern.

Das Motive hinter der Einführung des § 3 h VerbotsG im Jahr 1992: Einem Ge­richt in Kanada wurde Ende der 80er Jahre ein naturwissenschaftliches Gut­achten vorgelegt, das soge­nannte Leuchter-Gut­achten, welches Zweifel an einem we­sentlichen Detail des vorherrschenden Bil­des der Ge­schichte des Zweiten Weltkrieges weckte. Eine österreich­feindliche Lobby fürchtete deshalb, daß dieses Gutachten in Österreich publik werden könnte, was deren pekuniären In­teres­sen gefähr­det hätte. Sie sah daher nur einen Aus­weg. Das österreichische Par­lament mußte dazu gebracht werden, auch jene soge­nannten „Leug­ner“ zu krimina­li­sie­ren, die kein Nahverhältnis zum NS-Regime bekun­den und die im Einklang mit unserer Verfassung, aus­schließ­lich aus Liebe zur Wahrheit oder aus der aus ihrem akade­mi­schen Eid er­wach­se­nen Ver­pflich­tung zur Ver­teidigung der wissen­schaftlichen Wahrheit handeln. Tat­säch­lich ge­lang es dieser Lobby im Jahre 1992 – 47 Jahre nach Ende des NS-Regimes – das österreichische Parla­ment zu ver­anlas­sen, eine Verschärfung des Ver­botsgesetzes zu beschließen: die Geburtsstunde des § 3 h VerbotsG.

Die österreichischen Abgeordneten zum Nationalrat des Jahres 1992 müssen un­ter schwerem psy­chischen Druck gestanden haben oder getäuscht worden sein, als sie das menschen­rechts- und ver­fas­sungs­wid­rige Verbots­gesetz aus dem Jahre 1945 nicht wie von seriösen Politikern gefordert, ab­schafften, son­dern im Auftrag einer Lobby noch re­pressi­ver ge­stal­te­ten! Repres­siver, totalitärer und unmenschlicher als das Gesetz, welches unserem Land von den Besatzungs­mächten un­mittelbar nach dem Zweiten Weltkrieg aufgezwungen worden war!

Das Verbotsgesetz ist auch in seiner ursprünglichen Fassung aus dem Jahre 1945 mit einer freiheitlich demokrati­schen Rechts­ordnung völlig unver­ein­bar. Das Österreichische Strafgesetzbuch reicht aus, um alle Straf­taten – auch solche aus rassistischen oder aus politischen Motiven – gerichtlich ver­fol­gen zu können. Darum spra­chen sich sogar schon wäh­rend der Be­sat­zungs­­zeit seriöse Politi­ker aller Par­la­mentsparteien gegen das Ver­bots­gesetz aus: z.B. Dr. Migsch (SPÖ), Dr. Maleta (ÖVP), der spätere Bun­des­kanzler Dr. Gorbach (ÖVP), Dr. Gschnitzer (ÖVP), Justizminister Dr. Klecatzky (ÖVP) u.v.a.m.

Ein renommierter Rechtslehrer bezeichnete schon den § 3 g des VerbotsG als „Straf­be­stimmung von größter Unbe­stimmtheit und uferloser Weite, ohne Tat­bild; alle rech­staatli­che Garantien fehlen. Dazu die drako­nische Härte der Strafdrohung.“ (Vgl. Theodor Rittler, „Lehrbuch des österreichischen Strafrech­tes“ 2. Auflage, 1962, Band 2, be­sonderer Teil, Seite 335).

Sechzig Jahre nach dem Zweiten Weltkrieg hat das Verbotsgesetz nur mehr den Zweck, Men­schen mit „politisch unkorrekten“ Ansichten als „Nazis“ zu diffamie­ren und auf diese Weise Österreich vor der Weltöffentlichkeit als „NAZI-HOCHBURG“ hinzustellen!

Umsomehr gilt dies für den, den Öster­reichern im Jahre 1992 aufgezwungenen Para­graphen 3 h zum Verbotsgesetz, der sich als In­be­griff ei­nes links­­faschistisch-stali­nisti­schen Denk­­ver­bot- und Maul­­­korb­­ge­setzes darstellt. Damit fand der Fa­schismus der 30er-Jahre in der Zweiten Republik seine Re­nais­sance in ei­nem, kaum wenige to­tali­tä­ren neuen Austro-Faschis­mus. Das VerbotsG ver­hindert auch jede öffentliche Kritik an der systematischen Ausplünderung unseres Landes durch immer neue er­pres­­­serische For­de­rungen und darauf folgender „freiwilliger“1 Zahlungen zwecks „Ver­söh­nung“. Daß damit der Anti­se­mi­tis­­mus hoch­gehalten wird, ist Kalkül der selbst­er­nannten Moral­apo­steln. Ist doch der Anti­semi­tismus – den sie rund um die Uhr beklagen – Teil ihres Selbst­ver­ständnisses und obendrein ein ein­träg­­liches Geschäft, welches durch ver­ord­ne­tes Dauer­geden­ken und ritu­elles Warnen vor der „brau­­nen Gefahr“ am Leben erhalten wird. Der Publizist Hans Weigel brachte es auf den Punkt: „Wäre ich Kommunist, so würde ich fortwährend Hakenkreuze schmieren.“ Es lebt sich für einige sehr gut im Sumpf von Unver­söhn­lichkeit und Völker­haß!

Die Auswirkungen dieses Ausnahmegesetzes sind sowohl für die öster­reichische Rechts­kultur als auch für die Menschen dieses Landes verheerend! Dieses Gesetz – ein Gesetz ohne definierten Tatbild, in das alles und jedes hineininterpretiert werden kann – bewirkt, daß Gerichte immer wie­der Menschen – Laien, aber auch Historiker und Natur­­­­wis­sen­­schaft­ler – wegen bloßer Meinungsäußerung zu oft lang­jähri­gen Ge­fäng­nis­­strafen verurteilen. Die Zwangs­beglücker be­trachten nämlich andere Meinun­gen und Sicht­weisen als „sozial­ethisch ver­wirrend“ und als „volks­päda­go­gisch un­­er­­wünscht“. Typisch für Sta­li­nisten! Das tatbild­lose Verbotsgesetz macht es auch möglich, jeden Kritiker „legal“ zu kriminalisieren und zu terrorisieren:

Den Angeklagten nach dem Verbotsgesetz wird es vor österreichischen Gerichten nicht gestattet, sich zu ver­teidigen! Beweise ihrer Unschuld wer­den grundsätzlich zurückgewiesen, weil der Oberste Ge­richts­hof das Ver­bots­­gesetz eigenmächtig durch eine materi­ell­rechtliche ge­setzliche Be­stim­mung, ein so­ge­nanntes „Be­weis­­the­men­­verbot“ 2, ergänzt hat – gravie­rend gesetzwidrig, denn in einem Rechts­­­staat haben Ge­richte weder die Kompe­tenz Gesetze zu beschließen noch Beweise der Unschuld von Ange­klagten zu­rück­zu­wei­sen. Jedes Ge­richts­­ver­fah­ren nach dem Ver­­bots­­­gesetz wird somit zur Farce. Die Schuld­sprü­che ste­hen schon vorher fest! Damit verstoßen die Gerichte gegen die österreichische Straf­prozeß­ord­nung, ge­gen die österreichische Verfassung, gegen die „Euro­päi­sche Kon­vention zum Schutz der Men­schen­rechte und Grund­frei­heiten“ und gegen die „Charta der Verein­ten Natio­nen“!

Eine weitere Auswirkung diese Unrechtsgesetzes: In Österreich werden immer wieder ehrbare Bürger als „Lügner“ und „Ewiggestrige“ diffamiert und über die Medien ei­nes Ver­sto­ßes gegen das Verbots­ge­setz beschuldigt. Selbst wenn keine An­klage erhoben wird, was hin und wie­der vor­kommt, dann schei­tert die ge­richtliche Reha­­bilitie­rung der Betroffenen daran, daß die Justiz die Strafanzeigen gegen die Verleumder unter Beru­fung auf das Ver­bots­gesetz zurück­wei­st! – Die Opfer bleiben im­mer auf der Strecke!
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1 „Freiwillig“ von Politikern aus dem Steuertopf heute lebender Österreicher abgezweigt, um Taten zu „sühnen“, die lange vor ihrer Geburt begangen worden sind. Und das unter Bruch internationaler Verträge. Das Potsdamer Abkommen und der öster­reichische Staats­vertrag (Artikel 21) legen fest, daß von der Republik Österreich keine Kriegsentschädigungen zu leisten sind.

2 Das Verbotsgesetz selbst enthält kein „Beweisthemenverbot“. Es erlaubt sogar ausdrücklich die Befassung mit Ein­zel­­aspek­ten der Zeitgeschichte. Dem zum Trotz errichtete der OHG einen juristischen Cordon sanitär, um die seriöse Aufarbeitung der Geschichte zu verhindern. Um ihrer rechtlich völlig absurden und sittlich verwerflichen Rechtsschöpfung den Anschein von Gesetzmäßigkeit zu geben, ließen sich Richter des OGH sogar dazu herab, einen Bericht des Ju­stiz­aus­schus­ses des Natio­nal­rates falsch zu zitieren und sich dann, nach Winkel­advo­ka­ten­manier auf diese sinn­ver­fälschte Passage zu beziehen! Jeder kleine Beamter müßte sich nach einer solchen Mani­­pula­tion wegen Amts­miß­brauch vor Gericht verantworten. Aber quod licet Iovi, non licet bovi. Es gibt aber noch einer Steigerung der Nieder­tracht: Was sich österreichische Gerichte in der Causa Irving ge­leistet hatten, ist un­faßbar! Der britische Hi­storiker David Irving wurde nach dem VerbotsG verurteilt, weil er im Aus­land (!) eine Mei­nung über ge­schichtli­che Erei­g­nisse ver­treten hatte, die in Österreich zu äußern verboten ist. (Beweis: Nie­der­schrift der Ge­schwore­nen, AZ 409 Hv 3/05y, LGR f. StS Wien). Die Richter am Obersten Gerichts­­hof bestätigten dieses stalini­stische Schand­urteil auch noch – unter Bruch ihres Amt­seides und ihres Eides auf die österreichische Verfassung! Die linksliberale britische Zeitung „Independent“ schrieb über das Irving-Urteil: „Das ist kein Weg Faschismus zu unter­drücken, das ist Faschismus.“ Was noch schwerer wiegt: In einem Teil der islamischen Welt wird Österreich mittler­weile als Stronghold of perverted propa­ganda“, wie sich Diplomaten aus­drückten, betrachtet, und als Unterstützer des Völ­ker­­mor­des an den Palästinensern und als Feind des Islam! – Die Folgen sind absehbar.


Unterschriftenliste als pdf-Datei

Zur Information!

Um die Unterzeichner vor dem politischen Terror linksfaschi­sti­scher Fanatiker zu schützen, dem unbe­stechliche und pa­trio­tisch gesinnte Bürger in Österreich immer wieder aus­ge­setzt sind, werden die un­ter­schrie­benen Li­sten zunächst bei einem No­tar hin­terlegt und der Be­hörde nur die Anzahl der Un­terzeich­ner bekannt gege­ben. Erst nach­­dem die Si­cher­heit der Unter­zeichner und die Einhaltung der Be­stim­mu­ngen des Da­ten­­­schutz­geset­zes ausdrück­lich ga­rantiert worden ist, wer­den die Listen – falls dies über­haupt not­wendig sein wird – an die zuständigen politischen Stellen weitergereicht!

Aufruf französischer Historiker

Der unter anderem in der Pariser Zeitung „Libération“ erschienene Aufruf französi­scher Histo­riker zur Frei­heit in der Geschichtswissenschaft, der inzwischen von Hunderten von Universitäts­bediensteten unter­zeichnet wurde, ist unseres Wissens bisher von der bundesdeut­schen und österreichischen Presse nicht veröffentlicht wor­den. Sicher nicht zufällig. Deshalb bringen wir nachfolgend den Appell in deutscher Übersetzung:

FREIHEIT FÜR DIE GESCHICHTSWISSEN­SCHAFT

Bestürzt über die immer häufigeren politischen Ein­griffe bei der Beurteilung ge­schichtlicher Erei­gnisse und betroffen über die Gerichtsverfahren gegen Hi­stori­ker, forscher und Verfasser, wollen wir an die fol­genden Grundsätze erinnern:

Die Geschichtswissenschaft ist keine Religion. Der Hi­storiker akzeptiert kein Dogma, er respektiert keine Verbote, er kennt keine Tabus. Er kann An­stoß er­regen.

Die Geschichtswissenschaft ist keine moralische In­stanz. Es ist nicht Aufgabe eines Historikers, zu prei­sen oder zu verdammen. Er erklärt. Die Ge­schichtswissenschaft ist nicht der Sklave des Zeit­geistes. Der Historiker über­lagert nicht die Vergan­genheit mit den heutigen ideologi­schen Begriffen und fügt keine jetzigen Emp­findsamkeit in die Erei­gnisse der Vergangenheit ein.

Die Geschichtswissenschaft kann nicht die Aufgabe des Gedenkens wahrnehmen. Der Historiker sam­melt bei seiner wissenschaftlichen Arbeit die Erin­nerungen von Menschen, er vergleicht sie mitein­ander und stellt sie den Dokumenten, den Gegen­ständen und ihren Spuren gegenüber und stellt die Tatsachen fest. Die Geschichte berücksichtigt Erin­nerungen, aber sie beschränkt sich nicht darauf.

Die Geschichtswissenschaft kann nicht Objekt der Justiz sein. In einem freien Staat steht es weder dem Parlament noch der Justiz zu, die historische Wahr­heit festzule­gen. Die Vorgehensweise des Staates ist, selbst wenn sie von den besten Ansichten beseelt ist, nicht die Vorgehens­weise der Geschichtswissen­schaft. Wir verlangen die Abschaf­fung dieser gesetzli­chen Bestimmung, die eines demokrati­schen Re­gimes un­würdig ist.“

Nachdruck aus „Kommentare zum Zeitgeschehen“, Folge 443



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