Wolfgang Fröhlich contra
Verbotsgesetz
- Appell und Unterschriftenaktion -
(Kirche zum Mitreden, 25.05.2007)
I. Einleitung
Der österreichische Verfahrenstechnikers Dipl.-Ing. Wolfgang
Fröhlich ist Autor folgender Bücher:
Der mißbrauchte Patient. Zehntausende asbestverseuchter
Infusionen an Patienten verabreicht - katastrophale Zustände in
den Wiener Spitälern
Der Gaskammerschwindel. Psychoterror gegen die Völker -
Naturwissenschaftliche Fakten und politische Hintergründe des
Jahrhundertbetruges
Galilei 2000. Dokumentation eines politischen
Schauprozesses am Landesgericht für Strafsachen in Wien
im Jahre 2003
Amtsmißbrauch. Von der Staatsanwaltschaft zurückgelegte
Strafanzeigen – Die österreichische Justiz als Werkzeug der
Geschichtsfälscher
Die Renaissance des Austro-Faschismus. Die normative Kraft des Unrechts
in der Zweiten Republik Österreich Vom Klerikal-Faschismus zum
Zion-Faschismus
Man merkt schnell: Es geht um "Holocaust-Leugnung".
Wolfgang Fröhlich ist dabei aus mehreren Gründen für KzM
besonders interessant.
1. Während Germar Rudolf und Ernst Zündel als Deutsche Opfer der
OMF-"brd" sind, ist Fröhlich als Österreicher Opfer der
Republik Österreich. Die politische Konstellation ist also eine
etwas andere - aber trotzdem ist das Unrecht im wesentlichen das
gleiche. Ähnlich dem nichtssagenden §
130 StGB der OMF-"brd", gibt es in Österreich das
"Verbotsgesetz". Darin wird im § 3 verboten, sich für die
NSDAP oder ihre Ziele irgendwie zu betätigen; statt
"Betätigung im nationalsozialistischen Sinne" wird oft einfach nur
von NS-Wiederbetätigung gesprochen. Der von Fröhlich explizit
gerügte Abschnitt § 3h lautet:
"§ 3h. Nach § 3g wird auch bestraft, wer in einem Druckwerk,
im Rundfunk oder in einem anderen Medium oder wer sonst öffentlich
auf eine Weise, daß es vielen Menschen zugänglich wird, den
nationalsozialistischen Völkermord oder andere
nationalsozialistische Verbrechen gegen die Menschlichkeit leugnet,
gröblich verharmlost, gutheißt oder zu rechtfertigen sucht."
Die faktische Auslegung des Paragraphen geschieht anscheinend auch in
Österreich völlig subjektivistisch-willkürlich:
Jedenfalls kommen auch in diesem Gesetzeswerk nicht die Begriffe
"Gaskammern", "6 Millionen", "Seife aus Judenfett" o.ä. vor. Daran
bestätigt sich wieder einmal die Notwendigkeit, nicht bloß
auf eine klare Gesetzeslage und
insbesondere auf einen Friedensvertrag zu
spekulieren, sondern in erster Linie umfassende Gerechtigkeit, d.h. die
Unterwerfung unter das Naturrecht, zu fordern:
Remota itaque iustitia, quid sunt regna nisi magna latrocinia ("Wenn
die Gerechtigkeit fehlt, was sind Staaten dann anders als große
Räuberbanden"; Augustinus).
2. Fröhlich verwendet sogar selbst dieses Augustinus-Zitat - und
zwar,
indem er Ratzingers "Enzyklika" "Deus Caritas est" zitiert. Also kommt
bei Fröhlich noch ein Moment hinzu, das bei Rudolf und Zündel
praktisch komplett fehlt: der Kontakt zur V2-Sekte. Rudolf war zwar
früher V2-Sektierer, ist aber jetzt nach
eigenem Bekenntnis gar kein Christ; Zündel hat sich nie als
katholisch bezeichnet. Wohlgemerkt: Fröhlich ist kein
"Sedisvakantist", hat womöglich bis heute noch nie diesen Begriff
gehört. Jedenfalls gibt es eine recht umfangreiche Korrespondenz
zwischen Fröhlich und der V2-Sekte.
II. Fröhlich und die V2-Sekte
Zentral in der V2-Korrespondenz ist der sieben, mit Anlagen und
Endnoten 42 Seiten lange, 25 MB große "Brief an die
Österreichische Bischofskonferenz": "Staatlicher Satanismus mit
dem Segen der Kirche?", 08.12.2006; Ausschnitte:
Daß Sie es aber mit Ihrem
Gewissen und Ihrem Christentum vereinbaren können, Schulkinder
nach Mauthausen karren zu lassen, um ihnen dort die
satanische Lüge vom Massenmord in Zyklon
B-Gaskammern aufzutischen, ist für mich nicht
nachvollziehbar! Obwohl Ihnen bekannt ist, daß der dort als
„Gaskammer zur Menschentötung“ gezeigte Raum nach dem Krieg zum
Zweck der Verhetzung unserer Jugend EN i Seite 28 adaptiert
worden war, gewissermaßen als Tankstelle ewigen Hasses.
Daß so eine „Gaskammer“ gar nicht funktionieren kann,
störte dabei nicht. Ich verweise auf mein Gutachten in der ihnen
am 4.3.2001 zugesandten Kurzfassung meines Buches „Der
Gaskammerschwindel“. [...] Zu tiefst schockiert bin ich auch
darüber, daß die österreichischen Bischöfe zur
politischen Verfolgung von Menschen, die
hierzulande gewaltfrei ihre Meinung über historische
Ereignisse zum Ausdruck bringen, nicht ein Wort verlieren.
Nicht nur weil meine Familie und ich davon betroffen sind. Sie
haben auch dann nicht reagiert, als ein Nichtösterreicher,
der englische Historiker und Publizist David Irving
verhaftet und verurteilt wurde. Verurteilt für
Ansichten über die Zeitgeschichte, die er in den Jahren
1989 bis 2005 – im Ausland (!) – vertreten hatte, wie der
Niederschrift der vom politischen Gericht unter Richter
Dr. Liebetreu und Staatsanwalt Dr. Klackl irregeleiteten
Geschworenen zu entnehmen ist. Ansichten, von denen
Sie, sehr geehrte Herrn Bischöfe, wissen, daß sie im
Kern der Wahrheit entsprechen. Man kann es ja kaum
glauben. Da wird ein britischer Staatsbürger in
Österreich verhaftet und verurteilt, weil er
irgendwo auf der Welt etwas gesagt hat, was in
Österreich als Tabu zu gelten hat und worüber bei
Politikern der Konsens herrscht, das Wählervolk zu belügen!
Eine sogar für österreichische Verhältnisse einzigartige
Rechtsbeugung. [...] Ich kann es weder mit meiner christlichen
Erziehung und noch viel weniger mit meinem Gewissen
vereinbaren, einer Kirche anzugehören,
deren Führung die
Menschenrechtsverletzungen und den
faschistischen Terror der österreichischen Justiz gegen
jeden, der sich der Wahrheit verpflichtet fühlt und seine
Meinung darüber äußert, durch ihr
Schweigen billigt und für die christliche
Werte und Tugenden wie Wahrheit, Ehrlichkeit,
Gerechtigkeit, Nächstenliebe,
Barmherzigkeit, Ehrfurcht vor dem menschlichen Leben
etc. bloß noch Lippenbekenntnisse sind. Sie als
Bischöfe der katholischen Kirche in Österreich bedienen
sich selbst der zionistischen Propagandalüge vom
„Gaskammer-Millionen-Holocaust“ (Anlage 1) und Sie lassen es geschehen,
daß Priester sie von den Kanzeln predigen und über die
Medien verbreiten (z.B. Kräuterpfarrer Weidinger, der sogar 7
Millionen (!) „ermordete“ Juden ortet: „Kronen Zeitung“, 9.11.2001 –
zufällig am Tag der CIA-Anschläge auf das WTC in New
York und das Pentagon...) [Nachträgliche Korrektur: die
Anschläge waren nicht am 9.11. sondern am ebenso „kabalistischen“
11.9. Nach amerikanischer Schreibweise 9/11. Die Telefon-Notrufnummer
in den USA ist 911 (!!!)] Sie verstoßen dadurch gegen ewige
göttliche Gesetze und Sie haben sich gegen Jesus Christus
verschworen! Indem Sie sich dieser teuflischen Lüge
mit Haut und Haar verschrieben haben, mißbrauchen Sie auch
die Gutgläubigkeit unzähliger
ehrbarer Priester, Nonnen, Mönche und katholischen
Laien und die von Millionen von Gläubigen, die in der
katholischen Kirche eine moralische Instanz sehen, die ihnen
gerade in diesem Zeitalter der Lüge die Wahrheit
vermittelt. In den Beziehungen zwischen Staaten und Völkern ist
der Mord an der Wahrheit nicht weniger verwerflich als
physischer Mord, denn er ist Wegbereiter von Krieg, Not und Elend! –
Eine Kirche, die zu all dem nichts zu sagen hat und die selbst
satanische Lügen verbreitet, ist nicht meine Kirche!
Zudem hat Fröhlich diesen Brief auch an einige V2-Satanisten
persönlich geschickt, darunter an Andreas
Laun. Laun hat übrigens "geantwortet" (01.03.2007):
Sehr geehrter Herr Fröhlich,
Das Verbrechen an den Juden war ungeheuerlich, und es ist unerheblich,
wie sie umgebracht wurden und ebenso, ob wir genaue Zahlen wissen. Ich
habe anderes zu tun und sehe keinen Grund, mich mit diesen Fragen, die
Sie aufwerfen, zu beschäftigen. Mit freundlichen Grüßen
Was Laun da von sich gibt, ist so
ungeheuerlich, dass hier auch der Scan angeboten
wird: Wer nämlich sagt: "Es es ist unerheblich, wie die Juden in
der NS-Zeit umgebracht wurden und ebenso, ob wir genaue Zahlen wissen,"
der muss normalerweise mit jahrelangem Kerker dafür rechnen. Also:
Welcher Österreicher erstattet gegen Laun Strafanzeige?! Man mag
auch darüber nachdenken, wie christlich es ist, wenn man "anderes
zu tun" hat, als sich für unschuldige Opfer totalitärer
Willkür-"Justiz" wenigstens etwas Zeit zu nehmen. Der Satanist
Laun ist also wieder ganz in seinem Element.
Als abschließendes Beispiel für Fröhlichs
V2-Korrespondenz hier noch sein Brief an Ratzinger v. 12.03.2007:
Sua Santità
Papa Benedetto XVI
Palazzo Apostolico
00120 CITTA' DEL VATICANO
Italien
Wien, 12. März 2007
Eure Heiligkeit!
Ich danke für die Empfangsbestätigung vom 3. Februar 2007
meines Briefes an Sie vom 8.12.2006, dem eine Kopie meines 42seitigen
Schreibens an die Österreichische Bischofskonferenz vom 8.12.2006
beigefügt war. Beiliegend der Schriftverkehr in der
gegenständlichen Causa mit zwei österreichischen
Bischöfen, Herrn Weihbischof Dr. Andreas Laun und Herrn
Diözesanbischof Dr. Egon Kapellari. Die Argumentation dieser
beiden Herrn ist dermaßen zynisch, insbesondere die von Herrn
Weihbischof Laun, daß sich jede weitere Diskussion mit ihnen
erübrigt, denn gegen Satanismus verfehlt jedes sachliche
Argument seine Wirkung. Das Schweigen der deutschen Bischöfe zum
Schandurteil gegen Ernst Zündel in Mannheim, der im längsten
„Kurzen Prozeß“ der neueren Rechtsgeschichte wegen gewaltfreier
Meinungsäußerung über den sogenannten Holocaust unter
totaler Abschneidung des Beweises seiner Unschuld zu fünf Jahren
Gefängnis verurteilt wurde – obwohl gerade die deutschen
Bischöfe und Sie, Heilige Vater, wissen, daß Ernst
Zündel die Wahrheit vertritt (!) – und die kürzlich
über die Medien bekundete „Betroffenheit“ einiger
Bischöfe aus der BRD nach deren Besuch der
Holocaust-Schwindel-Gedenkstätte Yad Vashem lassen vermuten,
daß der Menschheitsbetrug Gaskammer-Millionen-Holocaust
nunmehr offiziell zur Politik der katholischen Kirche
geworden ist! Es scheint mir, als
hätten sich die führenden Männer der Kirche Christi
vom Christentum ab und dem Satanismus zugewandt! Schon die
Opferung des frommen und hoch anständigen Wiener Erzbischofs
Dr. Hans Hermann Kardinal Groër am Altar der Synagoge des
Satans zugunsten der Holocaust-Lüge hat deutlich gemacht, woher
der Wind weht. Ich verweise dazu auf meinen, Eurer Heiligkeit am
8.12.06 übermittelten Brief an die Österreichische
Bischofskonferenz vom 8.12.06 und auf mein Buch „Der
Gaskammerschwindel“ (Exzerpt in der Beilage). Mit vorzüglicher
Hochachtung
III. Meldungen aus dem Weltnetz
Um dem etwaigen Vorwurf der Einseitigkeit zu entgehen, sollen hier auch
andere Stimmen bzgl. Fröhlich zitiert werden:
a) August 2003: Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes / Bund
der
Antifaschistinnen und Antifaschisten, Landesvereinigung NRW,
Mitteilungen
Der wegen des Verdachts der NS-Wiederbetätigung seit zwei Jahren
gesuchte Dipl. Ing. Wolfgang Fröhlich ist in einer Wohnung in Wien
festgenommen worden. Der ehemalige Bezirksrat der FPÖ leugnete in
seinen Schriften die Ermordung der Jüdinnen und Juden in
Gaskammern und verschickte diese Materialien u.a. an Schulen. 1994
mußte ihn die FPÖ, nachdem der Bezirksrat von einer
"multikulturellen Bastardisierung der Gesellschaft" gesprochen hatte,
aus der Partei ausschließen. 1995 referierte Fröhlich u.a.
beim österreichischen "Freundeskreis für Kultur- und
Zeitgeschichte". Bei seiner Festnahme hatte Fröhlich eine Liste
mit einschlägigen Adressen bei sich, die nun von der Polizei
ausgewertet wird.
b) April 2006: Deutsche Stimme Verlags GmbH, (Herausgeber:
NPD-Parteivorstand),
Justizterror auf wienerisch. David Irving muß trotz
vorübergehender
Reue für drei Jahre ins Gefängnis
Am 20. Februar 2006 stand in Wien der britische Historiker David Irving
vor Gericht. Vorgeworfen wurden ihm Äußerungen aus dem Jahr
1989, die 1992 aufgrund einer Novelle zum NS-Verbotsgesetz strafbar
geworden waren. Die rückwirkende Anwendung des Gesetzes ist schon
an sich ein Skandal, aber bei der unabhängigen Gerichtsbarkeit
nimmt man es damit nicht so genau. Man glaubt dort über den
Gesetzen zu stehen. Ein noch größerer Skandal aber ist das
Verbotsgesetz selbst, mit oder ohne Novelle. Gesetze, die bestimmte
politische Richtungen verbieten und Naheverhältnisse zu ihnen mit
drakonischen Strafen bedrohen, Gesinnungen und Meinungen
kriminalisieren, gibt es eigentlich nur in faschistischen (bzw.
allgemein totalitären) Diktaturen. Wegen der Geltung des
NS-Verbotsgesetzes wird daher Österreich gelegentlich als
halbfaschistischer Staat bezeichnet. Dieses Gesetz im Verfassungsrang
ist aber nicht nur von totalitärem Geist erfüllt – dadurch,
daß es zu Teilen der Verfassung im Widerspruch steht, führt
es dazu, daß die österreichische Bundesverfassung die
Bedingung der inneren Widerspruchsfreiheit nicht mehr erfüllt. Vor
allem aber widerspricht dieses Gesetz dem Prinzip der Rechtssicherheit,
weil es Gummiparagraphen und unscharfe Tatbestände enthält.
[...] Am 29. August 2005 war bereits der Chemiker Wolfgang
Fröhlich wegen einer wissenschaftlich begründeten
Meinungsäußerung in gleicher Sache ebenfalls zu drei Jahren
verurteilt worden, was zusammen mit einer früheren Verurteilung zu
einer insgesamt fünfjährigen Haftstrafe führte (in der
Zwischenzeit hat die Berufungsinstanz die Zusatzstrafe allerdings
halbiert). Im Verfahren gegen Fröhlich mußte Staatsanwalt
Karl Schober sogar gegenüber Auditorium und Geschworenen
hinsichtlich § 3 StPO zu einer Notlüge greifen. Er
behauptete, dieser Paragraph gelte nicht bei Verfahren nach dem
Verbotsgesetz. Das war zwar völlig aus der Luft gegriffen, zeigte
aber, daß er sich der Problematik bewußt war. Die
Vorsitzende Richterin hätte damals die Lüge des
Staatsanwaltes korrigieren müssen, tat es aber nicht. [...] Die
Geschworenen (Laienrichter) stimmten im Fall Fröhlich mit 6:2, im
Fall Irving mit 8:0 für den Schuldspruch. Seit vor einigen Jahren
nach einem Attentat auf den damaligen sozialistischen Landeshauptmann
von Kärnten Leopold Wagner der Täter von den Geschworenen
sehr milde beurteilt wurde, ist es offiziell, daß die Listen, aus
denen die Geschworenen ausgewählt werden, gezinkt sind. Wagner,
der es ja wissen mußte, gestand damals verärgert, daß
die Namen bei der Vorauswahl in einer Weise gekennzeichnet würden,
aus der die politische Einstellung hervorgehe. Man kann daher wohl
annehmen, daß es sich bei den acht Geschworenen im Fall Irving um
handverlesene Kretins handelte.
Typisch für alle Gerichtsverfahren, bei politischen Prozessen aber
besonders deutlich, ist der Umstand, daß Richter und
Staatsanwälte von der zu beurteilenden Materie meist keine Ahnung
haben. Ihr beschränkter Juristenverstand begreift Verbote und
Strafen, aber das ist auch schon alles. Der Chemiker Fröhlich
wurde von naturwissenschaftlichen Ignoranten verurteilt, im Fall Irving
waren es historisch Halbgebildete (was Richter Liebetreu mit eigenen
Äußerungen dokumentierte). [...] Die Urteile vom 29. August
2005 und vom 20. Februar 2006 sind keine Urteile über
Fröhlich und Irving, sondern Urteile über die
österreichische Justiz. Die schöne Offenheit, mit der
Brigitte Bailer-Galanda auf außenpolitische Zusammenhänge
hingewiesen hat, zeigt uns, woher der Wind weht. Die Schamlosigkeit,
mit der österreichische Gerichte das Gesetz brechen, bewegt sich
somit im Sog jener Schamlosigkeit, mit der ein George Bush jr. eine
Aggressionshandlung nach der anderen setzt.
c) Jänner 2007: Forum gegen Antisemitismus (FGA) Wien, Der
Wissenschaft verpflichtet
Als in Dänemark Karikaturen des Propheten Mohammed
veröffentlich wurden schäumte die islamische Welt vor Wut.
Als Reaktion darauf wurde im Iran ein Holocaust-Karikaturen-Wettbewerb
veranstaltet. Zahlreiche Beiträge aus aller Welt fanden daraufhin
ihren Weg nach Teheran und wurden veröffentlicht. Doch dem
iranischen Präsidenten Mahmud Ahmadinejad ging diese
Maßnahme nicht weit genug. Er kündigte eine internationale
Konferenz an, bei der das wahre Ausmaß der Judenvernichtung in
der NS-Zeit "erforscht" werden sollte. Er wolle damit auch jenen
"Wissenschaftlern" eine Plattform bieten, die ihre Thesen und Theorien
in Europa nicht verbreiten können, ohne mit dem Gesetz in Konflikt
zu geraten. Selbstverständlich wurde diese Nachricht in den
europäischen Holocaustleugner-Kreisen mit großer Freude
vernommen. Auf die Ankündigung einiger bekannter deutscher
Vertreter der Szene, an der Konferenz teilnehmen zu wollen, reagierten
die dortigen Behörden umgehend und nahmen ihnen vorsorglich den
Reisepass ab. Da eine solche Maßnahme in Österreich nicht
möglich ist, fand die zweitägige Konferenz auch unter
österreichischer Beteiligung statt. Denn neben dem
französischen Revisionisten Faurisson, Ex-Ku-Klux-Klan-Chef Duke
aus den USAund mehreren iranischen Geistlichen trafen auch die
Österreicher Wolfgang Fröhlich, Herbert Schaller und Hans
Gamlich am 12. Dezember 2006 in der persischen Hauptstadt ein. Auch der
von Österreich aus agitierende, selbst ernannte “Oberrabbiner der
orthodoxen jüdischen Gemeinde Wien” Moishe Arye Friedman reiste in
den Iran um neueste "wissenschaftliche" Erkenntnisse zu teilen. Der
Anwalt Herbert Schaller hatte in der Vergangenheit mehrere
Holocaust-Leugner und Rechtsextremisten vor Gericht vertreten und nimmt
als Vertreter von Gerd Honsik an dieser Konferenz teil. Honsik selbst
konnte nicht anreisen, da er keinen gültigen Reisepass besitzt. Er
wurde in Österreich nach dem Verbotsgesetz mehrmals zu Geld- und
Haftstrafen verurteilt, derer er sich durch Flucht nach Spanien
entziehen konnte. Hans Gamlich hat in der Wochenzeitung "Zur Zeit" die
Shoah und die Anzahl der sechs Millionen ermordeten Juden als "Dogma"
und "Mythos" bezeichnet. Wolfgang Fröhlich ist laut DÖW der
bekannteste österreichische Holocaust-Leugner. Auch der ehemalige
FPÖ-Politiker wurde bereits wegen Wiederbetätigung
verurteilt. Er hatte ebenfalls in diversen Publikationen den Holocaust
und andere NS-Verbrechen geleugnet, sowie die Opferzahlen angezweifelt.
IV. Fröhlichs Unterschriftenaktion
Appell
an alle anständigen Österreicher!
Fordern
Sie mit uns die Rückkehr Österreichs zu
Rechtsstaatlichkeit und Demokratie und die
vorbehaltlose Einhaltung der Menschenrechte und der
Verfassung durch Abschaffung
des
§ 3 h des
Verbotsgesetzes aus dem Jahr 1992,
und bekräftigen Sie dies durch Ihre Unterschrift!
Zur
Geschichte des § 3 h des Verbotsgesetzes: Im Jahre
1992 – 47 Jahre nach dem Zweiten Weltkrieg – wurde das
Verbotsgesetz, das Österreich im Jahre 1945 von den
Siegermächten des Zweiten Weltkrieges
aufgezwungen
worden war, um den § 3 h erweitert und verschärft. Dieser,
ein halbes Jahrhundert nach Ende des Krieges eingeführte
Paragraph steht in keinem sachlich-logischen
Bezug zum ursprünglichen Verbotsgesetz,
dessen Sinn und Zweck es war, die Wiedererrichtung
des NS-Regimes zu verhindern.
Das Motive
hinter der Einführung des § 3 h VerbotsG im Jahr 1992:
Einem Gericht in Kanada wurde Ende der 80er Jahre ein
naturwissenschaftliches Gutachten vorgelegt, das sogenannte
Leuchter-Gutachten, welches Zweifel an einem wesentlichen
Detail des vorherrschenden Bildes der Geschichte des
Zweiten Weltkrieges weckte. Eine österreichfeindliche Lobby
fürchtete deshalb, daß dieses Gutachten in Österreich
publik werden könnte, was deren pekuniären
Interessen
gefährdet hätte. Sie sah daher nur einen Ausweg.
Das österreichische Parlament mußte dazu gebracht
werden, auch jene sogenannten „Leugner“ zu
kriminalisieren, die kein Nahverhältnis
zum NS-Regime bekunden und die im Einklang mit unserer
Verfassung, ausschließlich aus Liebe zur Wahrheit
oder aus der aus ihrem akademischen Eid
erwachsenen Verpflichtung zur
Verteidigung
der wissenschaftlichen Wahrheit handeln.
Tatsächlich
gelang es dieser Lobby im Jahre 1992 – 47 Jahre nach Ende des
NS-Regimes – das österreichische Parlament zu
veranlassen, eine Verschärfung des
Verbotsgesetzes zu beschließen: die Geburtsstunde des §
3 h VerbotsG.
Die
österreichischen Abgeordneten zum Nationalrat des Jahres 1992
müssen unter schwerem psychischen Druck gestanden
haben oder getäuscht worden sein, als sie das menschenrechts-
und verfassungswidrige Verbotsgesetz aus dem
Jahre 1945 nicht wie von seriösen Politikern gefordert,
abschafften, sondern im Auftrag einer Lobby noch
repressiver gestalteten! Repressiver,
totalitärer und unmenschlicher als das
Gesetz, welches unserem Land von den Besatzungsmächten
unmittelbar nach dem Zweiten Weltkrieg aufgezwungen worden war!
Das
Verbotsgesetz ist auch in seiner ursprünglichen Fassung aus dem
Jahre 1945 mit einer freiheitlich demokratischen
Rechtsordnung
völlig unvereinbar. Das Österreichische
Strafgesetzbuch reicht aus, um alle Straftaten – auch solche
aus rassistischen oder aus politischen Motiven – gerichtlich
verfolgen zu können. Darum sprachen sich
sogar schon während der Besatzungszeit
seriöse Politiker aller Parlamentsparteien gegen
das Verbotsgesetz aus: z.B. Dr. Migsch (SPÖ), Dr.
Maleta (ÖVP), der spätere Bundeskanzler
Dr. Gorbach (ÖVP), Dr. Gschnitzer (ÖVP), Justizminister Dr.
Klecatzky (ÖVP) u.v.a.m.
Ein renommierter Rechtslehrer
bezeichnete schon den § 3 g des VerbotsG als
„Strafbestimmung von größter Unbestimmtheit
und uferloser Weite, ohne Tatbild; alle rechstaatliche
Garantien fehlen. Dazu die drakonische Härte der
Strafdrohung.“ (Vgl. Theodor Rittler, „Lehrbuch des
österreichischen Strafrechtes“ 2. Auflage, 1962, Band 2,
besonderer Teil, Seite 335).
Sechzig
Jahre nach dem Zweiten Weltkrieg hat das Verbotsgesetz nur mehr den
Zweck, Menschen mit „politisch unkorrekten“ Ansichten als
„Nazis“ zu diffamieren und auf diese Weise Österreich
vor der Weltöffentlichkeit als „NAZI-HOCHBURG“ hinzustellen!
Umsomehr gilt dies für den,
den Österreichern im Jahre 1992 aufgezwungenen
Paragraphen
3 h zum Verbotsgesetz, der sich als Inbegriff eines
linksfaschistisch-stalinistischen
Denkverbot-
und Maulkorbgesetzes darstellt. Damit
fand der Faschismus der 30er-Jahre in der Zweiten Republik seine
Renaissance in einem, kaum wenige
totalitären
neuen Austro-Faschismus. Das VerbotsG verhindert auch jede
öffentliche Kritik an der systematischen Ausplünderung
unseres Landes durch immer neue erpresserische
Forderungen und darauf folgender „freiwilliger“
Zahlungen zwecks „Versöhnung“. Daß damit der
Antisemitismus hochgehalten wird, ist
Kalkül der selbsternannten Moralaposteln.
Ist doch der Antisemitismus – den sie rund um die Uhr
beklagen – Teil ihres Selbstverständnisses und
obendrein ein einträgliches Geschäft,
welches durch verordnetes Dauergedenken und
rituelles Warnen vor der „braunen Gefahr“ am Leben
erhalten wird. Der Publizist Hans Weigel brachte es auf den Punkt:
„Wäre ich Kommunist, so würde ich fortwährend
Hakenkreuze schmieren.“ Es lebt sich für einige
sehr gut im Sumpf von Unversöhnlichkeit und
Völkerhaß!
Die Auswirkungen dieses
Ausnahmegesetzes sind sowohl für die österreichische
Rechtskultur als auch für die Menschen dieses Landes
verheerend! Dieses Gesetz – ein Gesetz ohne definierten Tatbild, in
das alles und jedes hineininterpretiert werden kann – bewirkt,
daß
Gerichte immer wieder Menschen – Laien, aber auch Historiker
und Naturwissenschaftler –
wegen bloßer Meinungsäußerung zu oft
langjährigen
Gefängnisstrafen verurteilen. Die
Zwangsbeglücker betrachten nämlich andere
Meinungen und Sichtweisen als „sozialethisch
verwirrend“ und als „volkspädagogisch
unerwünscht“. Typisch für
Stalinisten! Das tatbildlose Verbotsgesetz macht es
auch möglich, jeden Kritiker „legal“ zu kriminalisieren und
zu terrorisieren:
-
Wer in Österreich die scheußliche Schütt-
Klecks- und Fäkal-„Kunst“ kritisiert, und sie als „entartet“
bezeichnet, der wird kriminalisiert und zum Nazi gestempelt – und
er verstößt dadurch gegen das Verbotsgesetz!
-
Wer in Österreich ein Benachteilung von
Österreichern und Privilegien von Asylanten kritisiert, der
wird kriminalisiert und zum Nazi gestempelt – und
er verstößt dadurch gegen das Verbotsgesetz!
-
Wer in Österreich einen politisch vertuschten
Massenmord an Spitalspatienten durch die Verabreichung
zehntausender asbestverseuchter Infusionen kritisiert (geschehen in Wien!), der wird
kriminalisiert und zum Nazi gestempelt – und er
verstößt dadurch gegen das Verbotsgesetz. Usw.
Den Angeklagten nach dem
Verbotsgesetz wird es vor österreichischen Gerichten nicht
gestattet, sich zu verteidigen! Beweise ihrer Unschuld
werden grundsätzlich zurückgewiesen, weil der Oberste
Gerichtshof das Verbotsgesetz eigenmächtig
durch eine materiellrechtliche gesetzliche
Bestimmung, ein sogenanntes
„Beweisthemenverbot“ ,
ergänzt hat – gravierend gesetzwidrig, denn in
einem Rechtsstaat haben Gerichte weder die
Kompetenz Gesetze zu beschließen noch Beweise der Unschuld
von Angeklagten zurückzuweisen. Jedes
Gerichtsverfahren nach dem
Verbotsgesetz wird somit zur Farce. Die
Schuldsprüche stehen schon vorher fest! Damit
verstoßen die Gerichte gegen die österreichische
Strafprozeßordnung, gegen die
österreichische Verfassung, gegen die „Europäische
Konvention zum Schutz der Menschenrechte und
Grundfreiheiten“ und gegen die „Charta der Vereinten
Nationen“!
Eine weitere Auswirkung diese Unrechtsgesetzes: In Österreich
werden immer wieder ehrbare Bürger als „Lügner“
und „Ewiggestrige“ diffamiert und über die Medien
eines Verstoßes gegen das Verbotsgesetz
beschuldigt. Selbst wenn keine Anklage erhoben wird, was hin und
wieder vorkommt, dann scheitert die gerichtliche
Rehabilitierung der Betroffenen daran, daß die
Justiz die Strafanzeigen gegen die Verleumder unter Berufung auf
das Verbotsgesetz zurückweist! – Die
Opfer bleiben immer auf der Strecke!
______________________
Zur
Information!
Um
die
Unterzeichner vor dem politischen Terror linksfaschistischer
Fanatiker zu schützen, dem unbestechliche und
patriotisch
gesinnte Bürger in Österreich immer wieder
ausgesetzt
sind, werden die unterschriebenen Listen
zunächst
bei einem Notar hinterlegt und der Behörde nur
die Anzahl der Unterzeichner
bekannt gegeben. Erst nachdem die Sicherheit
der Unterzeichner und die Einhaltung der
Bestimmungen
des Datenschutzgesetzes ausdrücklich
garantiert worden ist, werden die
Listen – falls dies überhaupt notwendig sein wird –
an die zuständigen politischen Stellen weitergereicht!
Aufruf französischer
Historiker
Der unter anderem in der Pariser Zeitung
„Libération“ erschienene Aufruf französischer Historiker zur Freiheit in der
Geschichtswissenschaft, der inzwischen von Hunderten von Universitätsbediensteten
unterzeichnet wurde, ist unseres Wissens bisher von der bundesdeutschen und
österreichischen Presse nicht veröffentlicht worden.
Sicher nicht zufällig. Deshalb bringen wir nachfolgend den Appell
in deutscher
Übersetzung:
FREIHEIT FÜR
DIE GESCHICHTSWISSENSCHAFT
„Bestürzt
über die immer häufigeren politischen Eingriffe bei der
Beurteilung geschichtlicher Ereignisse und betroffen
über die Gerichtsverfahren gegen Historiker, forscher und Verfasser, wollen wir an die
folgenden Grundsätze erinnern:
Die
Geschichtswissenschaft ist keine Religion. Der Historiker
akzeptiert kein Dogma, er
respektiert keine Verbote, er kennt keine Tabus. Er kann
Anstoß erregen.
Die
Geschichtswissenschaft ist keine moralische Instanz. Es ist nicht
Aufgabe eines Historikers, zu
preisen oder zu verdammen. Er erklärt. Die
Geschichtswissenschaft ist nicht der Sklave des Zeitgeistes. Der Historiker
überlagert nicht die Vergangenheit mit den heutigen
ideologischen Begriffen und fügt keine jetzigen
Empfindsamkeit in die Ereignisse der Vergangenheit ein.
Die
Geschichtswissenschaft kann nicht die Aufgabe des Gedenkens wahrnehmen.
Der Historiker
sammelt bei seiner wissenschaftlichen Arbeit die Erinnerungen
von Menschen, er
vergleicht sie miteinander und stellt sie den Dokumenten, den
Gegenständen und
ihren Spuren gegenüber und stellt die Tatsachen fest. Die
Geschichte berücksichtigt
Erinnerungen, aber sie beschränkt sich nicht darauf.
Die Geschichtswissenschaft kann
nicht Objekt der Justiz sein. In einem freien Staat steht es weder dem
Parlament noch der Justiz zu, die historische Wahrheit
festzulegen. Die Vorgehensweise des Staates ist, selbst wenn sie
von den besten Ansichten beseelt ist, nicht die Vorgehensweise der
Geschichtswissenschaft. Wir verlangen die Abschaffung dieser
gesetzlichen Bestimmung, die eines demokratischen
Regimes unwürdig ist.“
Nachdruck aus
„Kommentare zum Zeitgeschehen“, Folge 443
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