Leider hat es die Staatsanwaltschaft Gelsenkirchen bislang unterlassen, uns darüber zu informieren, worum es eigentlich in dem Prozess wegen "Beleidigung von Gunnar Anger" geht. Fast zwei Jahre und enorm viele Justizvorfälle weiter, als Ankläger der Bundesrepubklik Deutschland, ist es nun an der Zeit, für reinen Tisch zu sorgen. Also schrieben wir heute an den Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Gelsenkirchen:
Hiermit erstatte ich
Strafanzeige
gegen den ermittelnden Staatsanwalt im Fall AZ 47 Js 1028 /98 (Gunnar
Anger)
wegen Verstoßes gegen § 152 Abs. 2 StPO
Begründung:
Seit September 1998, d.h. seit über 20 Monaten, wird nun schon in
der Sache Gunnar Anger ermittelt, ohne dass mir auch nur eine
Anklageschrift vorliegt. Im Zusammenhang mit der gegen den deutschen Staat
geführten Menschenrechtsklage soll nun die Sache geklärt werden.
Die Fakten:
1.) Die Klage hätte, wenn man schon aus unerfindlichen Gründen
den Kontakt mit dem Autor scheut, direkt der kirchlichen Obrigkeit
vorgetragen werden müssen (privilegium fori); der Staatsanwalt hat
dieser Bestimmung in keiner Weise Rechnung getragen.
2.) Selbst bei Missachtung des privilegium fori bestand keine Zulässigkeit
der Untersuchung, da ja wenigstens ein Anfangsverdacht begründet
werden müsste; gem. § 152 Abs. 2 StPO sind "zureichende
tatsächliche Anhaltspunkte" erforderlich. Solche wurden mir
gegenüber nie angegeben, damit wurde mir die Möglichkeit
vorenthalten, etwaige Vorwürfe zu entkräften, d.h. ich hatte
keine Möglichkeit zur Gegenwehr.
3.) Von unbefangenen Dritten wird der Vorwurf der Beleidigung als
unhaltbar zurückgewiesen. Letztlich entscheidend ist, dass ich auf
eigenen Antrieb der kirchlichen Obrigkeit von dem Fall Anger Nachricht
gegeben habe; die kirchliche Obrigkeit hat z.B. meinen Text nachwux.htm
als "sehr gut" bewertet. Damit ist nun auch von kompetenter
Seite ausdrücklich entschieden, dass meine Aussagen über Anger
nicht revidiert zu werden brauchen. Alle Aktionen, die mich zu einer Änderung
/ Zurücknahme meiner Äußerungen bewegen sollen, sind unzulässig;
sakrilegische Handlungen werden nachdrücklich verworfen.
Ich setze bei der Staatsanwaltschaft Gelsenkirchen die Kenntnis aller
Texte meiner Homepage KzM voraus. Ferner verlange ich die unverzügliche
Zusendung aller relevanten Unterlagen, um die Notwendigkeit einer
Strafanzeige gegen Gunnar Anger zu prüfen.
Ich werde eine Beurteilung Ihrer Reaktion im Internet veröffentlichen
und den Dokumenten der Menschenrechtsklage hinzufügen.
Rechtsbelehrung:
"Wer z.B. sich zur Ansicht bekennt, [...] die Kirche sei dem Staate
unterworfen, der ist ein Häretiker" (H. Jone, Katholische
Moraltheologie, Paderborn (7)1936, 93).
"Die Obrigkeit hat die Pflicht, in erster Linie für das
allgemeine Wohl zu sorgen. Sie muß deshalb nach Kräften alle Übel
vom Staate fernhalten und sein Wohl fördern, Religion und
Sittlichkeit beschützen, für gerechte Verteilung der Rechte und
Pflichten sorgen, die Gesetze ohne persönliche Rücksichten
durchführen, die öffentlichen Ämter nur geeigneten Personen
geben und ungeeignete aus denselben entfernen" (a.a.O., 164).
Im Herrn
Bei der Gelegenheit ein Blick auf die neuerlichen Aktivitäten von
Anger: Eine Verbesserung ist da keineswegs festzustellen, d.h. alle
Kritikpunkte, die wir früher vorgetragen haben, haben nach wie vor
ihre volle Berechtigung. Im Sinne des Allgemeinwohls, aber auch im Sinne
von Anger selbst, ist es uns nicht erlaubt, unsere Kritik zurückzunehmen.
Wie wir bei den V2-Sektierern immer wieder festgestellt haben, ist ihnen
der Gedanke, es könne nach dem Tod ein Gericht geben, unerträglich,
und deshalb hämmern die V2-Oberideologen sich und anderen immer
wieder ein, dass es die Auferstehung, die zu den fundamentalen
Glaubenslehren gehört, nicht gibt. Die Apostaten versuchen, die so
klare Lehre in den Bereich der Phantasie abzudrängen. Wenn überhaupt
noch von Auferstehung die Rede ist, dann nur in einem "übertragenen"
Sinn, der dann angeblich der "eigentliche" sein soll; s. z.B.
den Text über Publik-Forum.
Auch Anger zieht es vor, diese Verfälschung der christlichen Lehre zu verbreiten, statt sich die Konsequenzen seines Treibens vor Augen zu führen und sich zu bekehren. Seine Homepage, die sich noch immer wesentlich in einer Zusammenstellung von Links zu antichristlichen Texten erschöpft, die ergo seine Ideologie widerspiegeln, enthält einen Link zu einem Text von Josef Imbach: "Was die Theologie unter «leiblicher Auferstehung» versteht", der in der Basler Zeitung (BaZ), Ausg. v. 22.04.2000, veröffentlicht wurde. Man ahnt es schon: Imbach vereinnahmt kurzerhand die "Theologie", statt ehrlich zu sein und zu schreiben: "Wie ich, der Apostat Josef Imbach, die «leibliche Auferstehung» definiere". Die BaZ erhält unseren Text per e-mail zur Kenntnisnahme.
Man könnte jetzt den gesamten, gar nicht mal so langen Text Wort für Wort auseinandernehmen, doch auch mit Blick auf frühere Texte genügt es, einige Zitate kurz zu kommentieren.
1. "Dass der Auferstehungsleib als immaterielle Wirklichkeit zu
verstehen ist, zeigen auch die Evangelisten. Zwar heisst es im
Johannesevangelium (20, 27), dass der Apostel Thomas die Wunden des
Auferstandenen berührt. Auf narrative Weise wird hier die
Wirklichkeit der Auferstehung betont. Gleichzeitig finden sich,
gewissermassen korrigierend, andere Aussagen, welche die Immaterialität
des Auferstehungsleibes hervorheben."
"Narrativ" heißt also "lügnerisch". Warum
man die Evangelienberichte einerseits als lügnerisch, andererseits
als wahrheitsgemäß auffassen kann oder soll, bleibt Imbachs
Geheimnis. An anderer Stelle (Welche Wahrheit lehrt die Bibel? BaZ
18.01.2000), schreibt Imbach: "Wohl aber ist zu bedenken, dass die
Evangelisten - genau wie Jesus selber - gelegentlich Geschichten erfanden,
um Handlungsanleitungen oder Glaubenslehren erzählerisch zu
vermitteln." Man vergleiche dies mit dem Dogma: "Christus ist am
dritten Tage glorreich von den Toten auferstanden." Dazu
Pohle-Gierens, Lehrbuch der Dogmatik, II. Band, Paderborn (9)1937, 220: "Lehre
der Kirche. Das Resurrexit tertia die [Er ist auferstanden am dritten
Tage] fand nicht bloß in allen Glaubensbekenntnissen seine
stereotype Stelle, sondern auch in vielen Lehrentscheidungen der Kirche,
welche vor allem zwei Momente der Auferstehung betont: ihre Wirklichkeit
oder Wahrheit, sodann ihre glorreiche Verklärtheit.
In ersterer Beziehung ward auf die reale Wiedervereinigung von Leib
und Seele Gewicht gelegt (vgl. Lateran. IV. cap. "Firmiter";
s. o. S. 215), in letzterer dem origenistischen Irrwahn von der "Ätherhaftigkeit
und Kugelgestalt" des auferstandenen Leibes vorgebeugt, zugleich aber
das "Bedürfnis nach Speise" und damit die leibliche
Korruptibilität zurückgewiesen." Mit seiner Lehre von der
Immaterialität landet Imbach also beim "origenistischen Irrwahn".
2. "Es wäre daher verfehlt, die Identität zwischen dem
irdischen Körper und dem Auferstehungsleib auf der
biologisch-physikalischen Ebene begründen zu wollen, wie das in den
Handbüchern für Dogmatik früher fast durchwegs geschah.
Solche Bemühungen führten notwendigerweise zu Fragestellungen,
die uns heute kurios anmuten - zum Beispiel welches Aussehen ein mit einem
Geburtsfehler behafteter Mensch haben werde. Das zeigt, in welche
Sackgasse eine Auferstehungstheologie hineingerät, wenn sie zu einer
Physik der letzten Dinge entartet."
Das Dogma lautet: "Er (Jesus Christus) wird kommen am Ende der Welt
zum Gericht über Lebende und Tote, einem jeden zu vergelten nach
seinen Werken, den Verworfenen wie den Auserwählten. Diese werden
alle mit dem eigenen Leib, den sie hier tragen, auferstehen, damit die
einen mit dem Teufel die ewige Strafe, und die andern mit Christus die
ewige Herrlichkeit empfangen, je nach ihren guten oder schlechten Werken"
(D 429; NR 813). Imbach verspottet hier wohl ganz bewusst den Römischen
Katechismus (nach dem Konzil von Trient), darin die Ausführungen zum
elften Glaubensartikel "Auferstehung des Fleisches".
3. "Dass derart abwegige Spekulationen überhaupt möglich
waren, hängt damit zusammen, dass das Christentum schon in seinen Anfängen
ein anthropologisches Denkmodell der griechischen Philosophie übernahm,
das im Menschen ein aus Leib und Seele zusammengesetztes Wesen sah, wobei
der Leib gleichzeitig als «Gefängnis» der Seele betrachtet
wurde. Erst wenn die Seele vom Leib befreit ist, hat sie nach dieser
Auffassung vollständig teil an der Welt des Geistigen und Göttlichen.
Nach biblischer Vorstellung hingegen trennt sich im Tod nicht die Seele
vom Leib; vielmehr stirbt der ganze Mensch, so wie auch der ganze Mensch
von Gott zu einem neuen Leben erweckt wird."
Alles gelogen, s. das Dogma: "Der Sämann des Unkrauts, der alte
Feind des Menschengeschlechtes, wagte es [..], in unseren Tagen einige
ganz verderbliche, von den Gläubigen immer verabscheute Irrtümer
in das Ackerfeld Gottes auszustreuen und wachsen zu lassen, besonders über
die Natur der vernünftigen Menschenseele: sie sei sterblich oder sie
sei ein und dieselbe in allen Menschen. Einige, die in ihrer Philosophie
keine Vorsicht kennen, halten dies, wenigstens philosophisch gesehen, für
wahr. Gegen ein solches Unheil wollen wir geeignete Heilmittel anwenden.
Mit Zustimmung der heiligen Kirchenversammlung verurteilen wir also alle
und weisen wir alle zurück, die behaupten, die vernünftige
Menschenseele sei sterblich oder sie sei nur eine einzige in allen
Menschen. Ebenso alle, die diese Wahrheit in Zweifel ziehen; denn die
Seele ist nicht nur wirklich, durch sich selbst und wesentlich die Form
des menschlichen Körpers, wie es in dem von der Kirchenversammlung in
Vienne veröffentlichten Lehrsatz unseres Vorgängers, des Papstes
Klemens V. seligen Angedenkens, enthalten ist, sondern auch unsterblich
und, entsprechend der Vielheit der Körper, in die sie eingegossen
wird, kann sie vervielfältigt werden, wurde sie vervielfältigt,
und muß sie vervielfältigt werden" (D 538; NR 205). Da die
Seele die Form des Leibes ist, ist der Tod die Trennung der unsterblichen
Seele vom sterblichen Leib. Bzgl. der wahren biblischen Auffassung: "Das
Alte Testament kennt wohl eine Fortdauer der Seele von Anfang an, aber
nicht im Sinne von Belohnung und Bestrafung gemäß dem Vorleben.
Geleugnet wird sie indes an keiner Stelle ... Christus konnte diese
vollkommene Unsterblichkeit als Dogma seines Volkes einfach voraussetzen
und darauf seine ganze Wirksamkeit gründen. Hier nur ein paar Aussprüche
... [Mt 10,28; Mt 22,32; Lk 16,19-31]" (B. Bartmann, Lehrbuch der
Dogmatik, Bd. 1, Freiburg (4)1920, 283f).
4. "Dem einhelligen Zeugnis der Evangelisten zufolge sind es die
Erfahrungen mit dem Auferstandenen, welche die zweiflerischen Jünger
schliesslich doch noch zum Glauben führen. Das Neue Testament spricht
in diesem Zusammenhang von Erscheinungen. Der Streit, ob diese «natürlich»
oder «übernatürlich» zu erklären seien, ist hier
nicht von Interesse. Entscheidend ist vielmehr, dass die Jünger diese
Erfahrungen als gnadenvolle Zuwendung des Auferstandenen, will sagen als
Geschenk, interpretiert haben."
Wie bitte?? Ein Geschenk, das gar nicht wirklich ist?? Seltsames
Geschenk, und noch seltsamer, das man deshalb zum Glauben kommen soll!
5. "Wenn immer ein Mensch stirbt, trägt er gleichsam ein Stück
Beziehungs- und Weltgeschichte mit sich, das er vor Gott zu beurteilen und
zu verantworten hat, wobei er schmerzlich erkennt, wie und wer er ist, und
wer und wie er hätte sein können. So geht mit dem Tod jedes
Menschen die Menschheitsgeschichte in einem schrittweisen Prozess auf Gott
zu. Theologisch gesehen scheint es legitim, dieses Geschehen als
Weltgericht zu interpretieren. Vor diesem Hintergrund gewinnt dann auch
die These an Konturen, nach welcher die Auferstehung nicht erst am
Zeitenende (was immer man sich darunter vorstellt), sondern im Tod
erfolgt."
Legitim ist daran natürlich nichts. Laut Dogma gilt: "Die
Seelen der Gerechten, die im Augenblick des Todes von aller Sündenschuld
und Sündenstrafe frei sind, gehen in den Himmel ein; die Seelen
derer, die im Zustand der persönlichen schweren Sünde sterben,
gehen in die Hölle ein; die Seelen der Gerechten, die im Augenblick
des Todes noch mit läßlichen Sünden oder zeitlichen Sündenstrafen
belastet sind, gehen in das Fegefeuer ein; alle Toten werden am Jüngsten
Tage mit ihren Leibern auferstehen; Christus wird nach seiner Wiederkunft
alle Menschen richten" (cf. L. Ott, Grundriß der Dogmatik,
Freiburg (10)1981 [Erstauflage 1952], 568-586).
6. "«Jeder hat seine eigene, geheime, persönliche Welt.
Es gibt in dieser Welt den besten Augenblick, es gibt in dieser Welt die
schrecklichste Stunde; aber dies alles ist uns verborgen. Und wenn ein
Mensch stirbt, dann stirbt mit ihm sein erster Schnee und sein erster Kuss
und sein erster Kampf. All das nimmt er mit sich.» Mit diesen Versen
umschreibt der russische Schriftsteller Jewgenij Aleksandrowitsch
Jewtuschenko, was die christliche Lehre von der leiblichen Auferstehung
letztlich beinhaltet, nämlich dass der Mensch im Tod «alles mit
sich nimmt». Und dass nichts davon verloren geht, weil Gott jede Träne
auffängt und auch das leiseste Lächeln hinüberrettet in
seine zeitlose Zeit."
Das ist das obligatorische Sahnehäubchen obendrauf, auf dem Berg von
Häresien. Damit soll verdeckt werden, dass es in der V2-Sekte keinen
Auferstehungsglauben gibt. So beruhigt man die naiven Gemüter, die
einerseits mit ihrem "Heiligen Vater" Wojtyla halten wollen,
aber nicht so konsequent sind, die Apostasie dieses Wojtyla-Vereins zu
sehen: Wir kommen alle, alle in den Himmel, niemand wird mit der Hölle
bestraft werden. Möglicherweise ist bei manchen V2-Sektierern die
Autosuggestion so weit fortgeschritten, dass sie von der Richtigkeit ihrer
Lügen überzeugt sind.
Es lässt Schlimmes für die V2-Sektierer erahnen, wenn man sieht, dass sie zu solch offensichtlichen Lügen ihre Zuflucht nehmen, um nicht an eine Bestrafung für ihre Untaten denken zu müssen. Es ist eindeutig: Mit unserem Kampf gegen die V2-Sekte im allgemeinen und Gunnar Anger als V2-Durchschnitts-Repräsentanten im besonderen geht es tatsächlich um Leben und Tod; falsche Rücksichtnahme hat hier keinen Platz.