Staatsanwaltschaft Gelsenkirchen

- Neues von Gunnar Anger -
(Kirche zum Mitreden, 12.06.2000)

Leider hat es die Staatsanwaltschaft Gelsenkirchen bislang unterlassen, uns darüber zu informieren, worum es eigentlich in dem Prozess wegen "Beleidigung von Gunnar Anger" geht. Fast zwei Jahre und enorm viele Justizvorfälle weiter, als Ankläger der Bundesrepubklik Deutschland, ist es nun an der Zeit, für reinen Tisch zu sorgen. Also schrieben wir heute an den Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Gelsenkirchen:


Hiermit erstatte ich
Strafanzeige
gegen den ermittelnden Staatsanwalt im Fall AZ 47 Js 1028 /98 (Gunnar Anger)
wegen Verstoßes gegen § 152 Abs. 2 StPO
Begründung:
Seit September 1998, d.h. seit über 20 Monaten, wird nun schon in der Sache Gunnar Anger ermittelt, ohne dass mir auch nur eine Anklageschrift vorliegt. Im Zusammenhang mit der gegen den deutschen Staat geführten Menschenrechtsklage soll nun die Sache geklärt werden.
Die Fakten:
1.) Die Klage hätte, wenn man schon aus unerfindlichen Gründen den Kontakt mit dem Autor scheut, direkt der kirchlichen Obrigkeit vorgetragen werden müssen (privilegium fori); der Staatsanwalt hat dieser Bestimmung in keiner Weise Rechnung getragen.
2.) Selbst bei Missachtung des privilegium fori bestand keine Zulässigkeit der Untersuchung, da ja wenigstens ein Anfangsverdacht begründet werden müsste; gem. § 152 Abs. 2 StPO sind "zureichende tatsächliche Anhaltspunkte" erforderlich. Solche wurden mir gegenüber nie angegeben, damit wurde mir die Möglichkeit vorenthalten, etwaige Vorwürfe zu entkräften, d.h. ich hatte keine Möglichkeit zur Gegenwehr.
3.) Von unbefangenen Dritten wird der Vorwurf der Beleidigung als unhaltbar zurückgewiesen. Letztlich entscheidend ist, dass ich auf eigenen Antrieb der kirchlichen Obrigkeit von dem Fall Anger Nachricht gegeben habe; die kirchliche Obrigkeit hat z.B. meinen Text nachwux.htm als "sehr gut" bewertet. Damit ist nun auch von kompetenter Seite ausdrücklich entschieden, dass meine Aussagen über Anger nicht revidiert zu werden brauchen. Alle Aktionen, die mich zu einer Änderung / Zurücknahme meiner Äußerungen bewegen sollen, sind unzulässig; sakrilegische Handlungen werden nachdrücklich verworfen.
Ich setze bei der Staatsanwaltschaft Gelsenkirchen die Kenntnis aller Texte meiner Homepage KzM voraus. Ferner verlange ich die unverzügliche Zusendung aller relevanten Unterlagen, um die Notwendigkeit einer Strafanzeige gegen Gunnar Anger zu prüfen.
Ich werde eine Beurteilung Ihrer Reaktion im Internet veröffentlichen und den Dokumenten der Menschenrechtsklage hinzufügen.
Rechtsbelehrung:
"Wer z.B. sich zur Ansicht bekennt, [...] die Kirche sei dem Staate unterworfen, der ist ein Häretiker" (H. Jone, Katholische Moraltheologie, Paderborn (7)1936, 93).
"Die Obrigkeit hat die Pflicht, in erster Linie für das allgemeine Wohl zu sorgen. Sie muß deshalb nach Kräften alle Übel vom Staate fernhalten und sein Wohl fördern, Religion und Sittlichkeit beschützen, für gerechte Verteilung der Rechte und Pflichten sorgen, die Gesetze ohne persönliche Rücksichten durchführen, die öffentlichen Ämter nur geeigneten Personen geben und ungeeignete aus denselben entfernen" (a.a.O., 164).
Im Herrn


Bei der Gelegenheit ein Blick auf die neuerlichen Aktivitäten von Anger: Eine Verbesserung ist da keineswegs festzustellen, d.h. alle Kritikpunkte, die wir früher vorgetragen haben, haben nach wie vor ihre volle Berechtigung. Im Sinne des Allgemeinwohls, aber auch im Sinne von Anger selbst, ist es uns nicht erlaubt, unsere Kritik zurückzunehmen.
Wie wir bei den V2-Sektierern immer wieder festgestellt haben, ist ihnen der Gedanke, es könne nach dem Tod ein Gericht geben, unerträglich, und deshalb hämmern die V2-Oberideologen sich und anderen immer wieder ein, dass es die Auferstehung, die zu den fundamentalen Glaubenslehren gehört, nicht gibt. Die Apostaten versuchen, die so klare Lehre in den Bereich der Phantasie abzudrängen. Wenn überhaupt noch von Auferstehung die Rede ist, dann nur in einem "übertragenen" Sinn, der dann angeblich der "eigentliche" sein soll; s. z.B. den Text über Publik-Forum.

Auch Anger zieht es vor, diese Verfälschung der christlichen Lehre zu verbreiten, statt sich die Konsequenzen seines Treibens vor Augen zu führen und sich zu bekehren. Seine Homepage, die sich noch immer wesentlich in einer Zusammenstellung von Links zu antichristlichen Texten erschöpft, die ergo seine Ideologie widerspiegeln, enthält einen Link zu einem Text von Josef Imbach: "Was die Theologie unter «leiblicher Auferstehung» versteht", der in der Basler Zeitung (BaZ), Ausg. v. 22.04.2000, veröffentlicht wurde. Man ahnt es schon: Imbach vereinnahmt kurzerhand die "Theologie", statt ehrlich zu sein und zu schreiben: "Wie ich, der Apostat Josef Imbach, die «leibliche Auferstehung» definiere". Die BaZ erhält unseren Text per e-mail zur Kenntnisnahme.

Man könnte jetzt den gesamten, gar nicht mal so langen Text Wort für Wort auseinandernehmen, doch auch mit Blick auf frühere Texte genügt es, einige Zitate kurz zu kommentieren.

1. "Dass der Auferstehungsleib als immaterielle Wirklichkeit zu verstehen ist, zeigen auch die Evangelisten. Zwar heisst es im Johannesevangelium (20, 27), dass der Apostel Thomas die Wunden des Auferstandenen berührt. Auf narrative Weise wird hier die Wirklichkeit der Auferstehung betont. Gleichzeitig finden sich, gewissermassen korrigierend, andere Aussagen, welche die Immaterialität des Auferstehungsleibes hervorheben."
"Narrativ" heißt also "lügnerisch". Warum man die Evangelienberichte einerseits als lügnerisch, andererseits als wahrheitsgemäß auffassen kann oder soll, bleibt Imbachs Geheimnis. An anderer Stelle (Welche Wahrheit lehrt die Bibel? BaZ 18.01.2000), schreibt Imbach: "Wohl aber ist zu bedenken, dass die Evangelisten - genau wie Jesus selber - gelegentlich Geschichten erfanden, um Handlungsanleitungen oder Glaubenslehren erzählerisch zu vermitteln." Man vergleiche dies mit dem Dogma: "Christus ist am dritten Tage glorreich von den Toten auferstanden." Dazu Pohle-Gierens, Lehrbuch der Dogmatik, II. Band, Paderborn (9)1937, 220: "Lehre der Kirche. Das Resurrexit tertia die [Er ist auferstanden am dritten Tage] fand nicht bloß in allen Glaubensbekenntnissen seine stereotype Stelle, sondern auch in vielen Lehrentscheidungen der Kirche, welche vor allem zwei Momente der Auferstehung betont: ihre Wirklichkeit oder Wahrheit, sodann ihre glorreiche Verklärtheit. In ersterer Beziehung ward auf die reale Wiedervereinigung von Leib und Seele Gewicht gelegt (vgl. Lateran. IV. cap. "Firmiter"; s. o. S. 215), in letzterer dem origenistischen Irrwahn von der "Ätherhaftigkeit und Kugelgestalt" des auferstandenen Leibes vorgebeugt, zugleich aber das "Bedürfnis nach Speise" und damit die leibliche Korruptibilität zurückgewiesen." Mit seiner Lehre von der Immaterialität landet Imbach also beim "origenistischen Irrwahn".

2. "Es wäre daher verfehlt, die Identität zwischen dem irdischen Körper und dem Auferstehungsleib auf der biologisch-physikalischen Ebene begründen zu wollen, wie das in den Handbüchern für Dogmatik früher fast durchwegs geschah. Solche Bemühungen führten notwendigerweise zu Fragestellungen, die uns heute kurios anmuten - zum Beispiel welches Aussehen ein mit einem Geburtsfehler behafteter Mensch haben werde. Das zeigt, in welche Sackgasse eine Auferstehungstheologie hineingerät, wenn sie zu einer Physik der letzten Dinge entartet."
Das Dogma lautet: "Er (Jesus Christus) wird kommen am Ende der Welt zum Gericht über Lebende und Tote, einem jeden zu vergelten nach seinen Werken, den Verworfenen wie den Auserwählten. Diese werden alle mit dem eigenen Leib, den sie hier tragen, auferstehen, damit die einen mit dem Teufel die ewige Strafe, und die andern mit Christus die ewige Herrlichkeit empfangen, je nach ihren guten oder schlechten Werken" (D 429; NR 813). Imbach verspottet hier wohl ganz bewusst den Römischen Katechismus (nach dem Konzil von Trient), darin die Ausführungen zum elften Glaubensartikel "Auferstehung des Fleisches".

3. "Dass derart abwegige Spekulationen überhaupt möglich waren, hängt damit zusammen, dass das Christentum schon in seinen Anfängen ein anthropologisches Denkmodell der griechischen Philosophie übernahm, das im Menschen ein aus Leib und Seele zusammengesetztes Wesen sah, wobei der Leib gleichzeitig als «Gefängnis» der Seele betrachtet wurde. Erst wenn die Seele vom Leib befreit ist, hat sie nach dieser Auffassung vollständig teil an der Welt des Geistigen und Göttlichen. Nach biblischer Vorstellung hingegen trennt sich im Tod nicht die Seele vom Leib; vielmehr stirbt der ganze Mensch, so wie auch der ganze Mensch von Gott zu einem neuen Leben erweckt wird."
Alles gelogen, s. das Dogma: "Der Sämann des Unkrauts, der alte Feind des Menschengeschlechtes, wagte es [..], in unseren Tagen einige ganz verderbliche, von den Gläubigen immer verabscheute Irrtümer in das Ackerfeld Gottes auszustreuen und wachsen zu lassen, besonders über die Natur der vernünftigen Menschenseele: sie sei sterblich oder sie sei ein und dieselbe in allen Menschen. Einige, die in ihrer Philosophie keine Vorsicht kennen, halten dies, wenigstens philosophisch gesehen, für wahr. Gegen ein solches Unheil wollen wir geeignete Heilmittel anwenden. Mit Zustimmung der heiligen Kirchenversammlung verurteilen wir also alle und weisen wir alle zurück, die behaupten, die vernünftige Menschenseele sei sterblich oder sie sei nur eine einzige in allen Menschen. Ebenso alle, die diese Wahrheit in Zweifel ziehen; denn die Seele ist nicht nur wirklich, durch sich selbst und wesentlich die Form des menschlichen Körpers, wie es in dem von der Kirchenversammlung in Vienne veröffentlichten Lehrsatz unseres Vorgängers, des Papstes Klemens V. seligen Angedenkens, enthalten ist, sondern auch unsterblich und, entsprechend der Vielheit der Körper, in die sie eingegossen wird, kann sie vervielfältigt werden, wurde sie vervielfältigt, und muß sie vervielfältigt werden" (D 538; NR 205). Da die Seele die Form des Leibes ist, ist der Tod die Trennung der unsterblichen Seele vom sterblichen Leib. Bzgl. der wahren biblischen Auffassung: "Das Alte Testament kennt wohl eine Fortdauer der Seele von Anfang an, aber nicht im Sinne von Belohnung und Bestrafung gemäß dem Vorleben. Geleugnet wird sie indes an keiner Stelle ... Christus konnte diese vollkommene Unsterblichkeit als Dogma seines Volkes einfach voraussetzen und darauf seine ganze Wirksamkeit gründen. Hier nur ein paar Aussprüche ... [Mt 10,28; Mt 22,32; Lk 16,19-31]" (B. Bartmann, Lehrbuch der Dogmatik, Bd. 1, Freiburg (4)1920, 283f).

4. "Dem einhelligen Zeugnis der Evangelisten zufolge sind es die Erfahrungen mit dem Auferstandenen, welche die zweiflerischen Jünger schliesslich doch noch zum Glauben führen. Das Neue Testament spricht in diesem Zusammenhang von Erscheinungen. Der Streit, ob diese «natürlich» oder «übernatürlich» zu erklären seien, ist hier nicht von Interesse. Entscheidend ist vielmehr, dass die Jünger diese Erfahrungen als gnadenvolle Zuwendung des Auferstandenen, will sagen als Geschenk, interpretiert haben."
Wie bitte?? Ein Geschenk, das gar nicht wirklich ist?? Seltsames Geschenk, und noch seltsamer, das man deshalb zum Glauben kommen soll!

5. "Wenn immer ein Mensch stirbt, trägt er gleichsam ein Stück Beziehungs- und Weltgeschichte mit sich, das er vor Gott zu beurteilen und zu verantworten hat, wobei er schmerzlich erkennt, wie und wer er ist, und wer und wie er hätte sein können. So geht mit dem Tod jedes Menschen die Menschheitsgeschichte in einem schrittweisen Prozess auf Gott zu. Theologisch gesehen scheint es legitim, dieses Geschehen als Weltgericht zu interpretieren. Vor diesem Hintergrund gewinnt dann auch die These an Konturen, nach welcher die Auferstehung nicht erst am Zeitenende (was immer man sich darunter vorstellt), sondern im Tod erfolgt."
Legitim ist daran natürlich nichts. Laut Dogma gilt: "Die Seelen der Gerechten, die im Augenblick des Todes von aller Sündenschuld und Sündenstrafe frei sind, gehen in den Himmel ein; die Seelen derer, die im Zustand der persönlichen schweren Sünde sterben, gehen in die Hölle ein; die Seelen der Gerechten, die im Augenblick des Todes noch mit läßlichen Sünden oder zeitlichen Sündenstrafen belastet sind, gehen in das Fegefeuer ein; alle Toten werden am Jüngsten Tage mit ihren Leibern auferstehen; Christus wird nach seiner Wiederkunft alle Menschen richten" (cf. L. Ott, Grundriß der Dogmatik, Freiburg (10)1981 [Erstauflage 1952], 568-586).

6. "«Jeder hat seine eigene, geheime, persönliche Welt. Es gibt in dieser Welt den besten Augenblick, es gibt in dieser Welt die schrecklichste Stunde; aber dies alles ist uns verborgen. Und wenn ein Mensch stirbt, dann stirbt mit ihm sein erster Schnee und sein erster Kuss und sein erster Kampf. All das nimmt er mit sich.» Mit diesen Versen umschreibt der russische Schriftsteller Jewgenij Aleksandrowitsch Jewtuschenko, was die christliche Lehre von der leiblichen Auferstehung letztlich beinhaltet, nämlich dass der Mensch im Tod «alles mit sich nimmt». Und dass nichts davon verloren geht, weil Gott jede Träne auffängt und auch das leiseste Lächeln hinüberrettet in seine zeitlose Zeit."
Das ist das obligatorische Sahnehäubchen obendrauf, auf dem Berg von Häresien. Damit soll verdeckt werden, dass es in der V2-Sekte keinen Auferstehungsglauben gibt. So beruhigt man die naiven Gemüter, die einerseits mit ihrem "Heiligen Vater" Wojtyla halten wollen, aber nicht so konsequent sind, die Apostasie dieses Wojtyla-Vereins zu sehen: Wir kommen alle, alle in den Himmel, niemand wird mit der Hölle bestraft werden. Möglicherweise ist bei manchen V2-Sektierern die Autosuggestion so weit fortgeschritten, dass sie von der Richtigkeit ihrer Lügen überzeugt sind.

Es lässt Schlimmes für die V2-Sektierer erahnen, wenn man sieht, dass sie zu solch offensichtlichen Lügen ihre Zuflucht nehmen, um nicht an eine Bestrafung für ihre Untaten denken zu müssen. Es ist eindeutig: Mit unserem Kampf gegen die V2-Sekte im allgemeinen und Gunnar Anger als V2-Durchschnitts-Repräsentanten im besonderen geht es tatsächlich um Leben und Tod; falsche Rücksichtnahme hat hier keinen Platz.

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