Staatsanwaltschaft Gelsenkirchen (2)

- Bekanntgabe der Reaktionslosigkeit -
(Kirche zum Mitreden, 21.06.2000)

Am 12.06.2000 hatten wir einen Brief an die Staatsanwaltschaft Gelsenkirchen geschrieben, doch bis heute hat uns leider keine Antwort seitens der Staatsanwaltschaft erreicht. Warum wir dies jetzt in einem eigenen Text bekanntgeben:

Zum einen rechnen wir nicht mehr mit einer Reaktion aus Gelsenkirchen, d.h. es erscheint uns wenig sinnvoll, so lange mit einem neuen Text zu warten, bis uns eine Reaktion vorliegt, die wir ausschlachten können. Nach über zwanzig Monaten intensivster Ermittlungsarbeit hätte die Reaktion auf unseren Brief quasi aus der Pistole geschossen kommen müssen, d.h. die Staatsanwaltschaft brauchte realistisch betrachtet so gut wie gar keine Zeit für weitere Untersuchungen aufzuwenden. Und wenn doch: Die angeforderten Unterlagen hätten nur schnell kopiert, eingetütet und der Poststelle übergeben werden müssen - fertig! Dabei darf man v.a. nicht vergessen, unter welchen Zeitdruck wir immer gesetzt werden, wenn deutsche Justizbehörden uns belästigen. Es kann ja nicht angehen, dass wir sofort in die Stiefel springen müssen, um irgendwelche Termine einzuhalten, während der Staat selber kein gutes Vorbild schneller Erledigung ist.

Zum anderen steht der Vorfall in gewissem Zusammenhang mit unserer Menschenrechtsklage (unzulässige Behinderung unseres apostolischen Wirkens), und wir wollen natürlich den Europäischen Gerichtshof umgehend über bedeutsame Vorkommnisse unterrichten. Unsere Situation ist - wie wir es auch schon anhand der Anzeige wegen "Missbrauchs von Titeln" nachgewiesen haben - kafkaesk. Wir wissen nur, dass ein Prozess gegen uns geführt wird, aber nicht, warum. Mit der Eröffnung des Verfahrens ist gem. der Strafprozessordnung bereits eindeutig festgestellt, dass Indizien gegen uns sprechen, d.h. es besteht der objektiv begründete Verdacht, dass wir schuldig sind. Um uns aber gegen diese Verleumdung, u.U. ganz konkret auch gegen Gunnar Anger, und unserem daraus resultierenden hundsmiserablen öffentlichen Ruf zur Wehr setzen zu können, müssten wir erst einmal wissen, was uns genau vorgeworfen wird, und daran fehlt es leider.

Sollten wir also doch noch eine Reaktion seitens der Staatsanwaltschaft mitbekommen, werden wir darüber berichten. Aber wir behalten uns vor, die Sache recht gemächlich anzugehen, was die Beurteilung und Weiterleitung an den EGH betrifft. Heute schicken wir jedenfalls die beiden Texte "Staatsanwaltschaft Gelsenkirchen" nach Strasbourg, zusammen mit unserem Hinweis (S. 1 der ausgedruckten Datei) auf die Enzyklika Mystici Corporis.

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