Verfassungsbeschwerde
gegen illegales Staatskirchentum
- Pressemitteilung / Bonus: Begleitschreiben an das BVerfG -
(Kirche zum Mitreden, 03.06.2010)
"(1) Es besteht keine Staatskirche. (2) Die
Freiheit der Vereinigung zu Religionsgesellschaften wird
gewährleistet. Der Zusammenschluß von
Religionsgesellschaften innerhalb des Reichsgebiets unterliegt
keinen Beschränkungen. (3) Jede Religionsgesellschaft ordnet
und verwaltet ihre Angelegenheiten selbständig innerhalb der
Schranken des für alle geltenden Gesetzes. Sie verleiht ihre
Ämter ohne Mitwirkung des Staates oder der bürgerlichen
Gemeinde." So beginnt Art. 137 der Weimarer Reichsverfassung (WRV)
v. 11.08.1919, der lt. Art. 140 GG Bestandteil des
BRD-Grundgesetzes ist. Zum 29.05.2010 haben nun sowohl der
Bundestag sowie alle Landtage der BRD einstimmig erklärt,
dass Art. 137 WRV in der BRD in Wahrheit keinerlei Geltung
besitzt.
Vorausgegangen war eine Petition - mit
Fristsetzung 29.05.2010 - des Verf., »dass die Gruppe
des sog. "Zweiten Vatikanischen Konzils" (V2) nicht mehr
fälschlich als "katholische Kirche" ausgegeben wird.
Begründung: Die BRD behauptet durchgängig, die Gruppe
des sog. "Zweiten Vatikanischen Konzils" (V2) sei die katholische
Kirche. Dies wirkt sich in vielfältigen Bereichen aus, z.B.
im sog. "katholischen Religionsunterricht", bei der
"Kirchensteuer" usw. usf. Bewiesenermaßen ist aber die
V2-Gruppe nicht die katholische Kirche, da sie nicht die
Wesensmerkmale besitzt, die dieser Kirche gem. unfehlbarer Lehre
eigentümlich sind: una, sancta, catholica, apostolica (einig,
heilig, katholisch, apostolisch). Diese Tatsache der Sedisvakanz
wurde von sog. "Sedisvakantisten" weltweit in zahlreichen
unwiderlegbaren Studien dargelegt.«
Zugegeben, deutsches antikirchliches Treiben ist nicht neu: Z.B.
Kaiser Ludwig IV. der Bayer (1281-1347) bestimmte den Gegenpapst
"Nikolaus V." (Pietro Rainalducci / Peter von Corbara;
Malachias-Weissagungen: "corvus schismaticus"); Rainalducci
residierte in Rom, der rechtmäßige Papst Johannes XXII.
hingegen in Avignon. Pragmatischerweise beschuldigte Ludwig den
echten Papst der Häresie, denn: "Zu den Gliedern der Kirche
sind nicht zu rechnen: [...] die öffentlichen Apostaten und
Häretiker. Auch diejenigen öffentlichen Häretiker,
die guten Glaubens irren (materielle Häretiker), gehören
nicht zum Leib der Kirche" (L. Ott, Grundriß der Dogmatik,
Freiburg (10)1981, 375). Ludwigs Häresie-Vorwurf war
unbegründet. Heute hingegen ist unleugbar bewiesen, dass die
V2-Gruppe radikal häretisch ist (z.B. "Ökumene", "Novus
Ordo", öffentliche Apostasien etc. pp.). Zudem geht es heute
nicht nur um eine Einzelperson, sondern um das komplette Gebilde,
das sich zu den häretischen Texten von "Vatikanum 2" bekennt.
Immerhin ähnlich wie Ludwig, so beschuldigt
die BRD die Katholiken, Nicht-Katholiken zu sein. Aber
obendrein ignoriert die BRD hartnäckig die unwiderlegbaren
Beweise, dass Häresie das Wesensmerkmal der V2-Gruppe ist.
Und die BRD äußert sogar offen (1 BvR 143/80 zu LG
Hanau, 2 S 231/79, Giselbert Grohe), dass die V2-Gruppe zwar
notorisch häretisch ist - aber eben trotzdem "die katholische
Kirche" sein soll! Kurz: Die BRD pervertiert die Gerechtigkeit
fundamental und kumuliert schwerstes Unrecht.
Die BRD könnte allenfalls sagen, dass die V2-Gruppe
"römisch" ist, resp. der V2-Gruppe z.B. ein Namensrecht an
"Anhängerschaft von [Angelo Roncalli, ..., Joseph Ratzinger]" zubilligen. Indem
aber die BRD der V2-Gruppe widerrechtlich und rechtsunwirksam den
Titel "katholische Kirche" zuspricht, herrscht ein verlogenes und
illegales Staatskirchentum, das der naturrechtlichen,
konkordatären und allgemeinen bürgerlichen Ordnung
vollkommen widerspricht.
Ein auf Wahrheit und Gerechtigkeit gegründetes
Staatskirchentum wird von der Kirche keinesfalls verurteilt. Aber
die BRD macht sich mit ihrem verlogenen, illegalen
Staatskirchentum permanent schwerster
Verstöße sogar gegen ihre eigenen Normen schuldig,
z.B. Art. 3 und Art. 4 GG, § 344 und § 339 StGB, §6
VStGB etc.
Deshalb wird hiermit gegen dieses illegale Staatskirchentum
Verfassungsbeschwerde eingelegt: Die diesbzgl. Entscheidungen des
Bundestages sowie aller Landtage, aber auch von Gerichten etc.
müssen sofort vom BVerfG als in sich nichtig zugegeben
werden. Eine sofortige umfassende Korrektur auch der
Sprachregelung inkl. Namensrecht ist zwingend erforderlich. Die
Beabeitungsfrist beträgt eine Woche (12.06.2010) - die vielen
Jahrzehnte voll von massiven Rechtsbrüchen und
Menschenrechtsverletzungen sind weit mehr als genug.
Pater Rolf Hermann Lingen, römisch -
katholischer Priester, Befürworter der Todesstrafe
Bonus: Begleitschreiben an das BVerfG
"Bundes"-"Grundgesetz"-"Gericht" (vulgo:
"Bundesverfassungsgericht"), 0721/9101-382
nachrichtlich (ohne Pressemitteilung "Satanismus als
BRD-Zwangsreligion") an:
Staatsanwaltschaft Bochum, (0234) 967 - 2587
CDU-Stadtverband Dorsten, (0 23 62) 4 52 65
Staatsanwaltschaft Essen, (0201) 803-2920
Staatsanwaltschaft Bonn, 0228 / 9752-600
Polizei Recklinghausen, 02362 / 601-3429
Amtsgericht Dorsten, 02362 2008-51
Dorsten, den 3. Juni 2010
Hiermit lege ich "Grundgesetzbeschwerde" (vulgo:
"Verfassungsbeschwerde") ein.
Für die Einzelheiten s. die anliegenden Pressemitteilungen:
1. "Verfassungsbeschwerde gegen illegales Staatskirchentum";
2. "Satanismus als BRD-Zwangsreligion".
Die Bearbeitungsfrist zum 12.06.2010 ist nicht verlängerbar.
(Pater Rolf Hermann Lingen, römisch - katholischer Priester,
Befürworter der Todesstrafe)
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