Heute erhielten wir das vierte Schreiben vom Europäischen Gerichtshof (für den bisherigen Schriftwechsel s. den 3. Teil). Der Brieftext (Datum: 06.06.2000) lautet:
"ECHR-LGerl.l R
MK/rs
Beschwerde Nr. 57886/00
R. H. L. v. Deutschland
Sehr geehrter Herr L.,
hiermit bestätige ich den Erhalt Ihrer Beschwerde, die am 19. Mai
2000 eingegangen ist. Sie wurde am 6. Juni 2000 unter dem Aktenzeichen Nr.
57886/00 registriert. Dieses Aktenzeichen sollte in allen künftigen
Eingaben oder Schriftstücken an den Gerichtshof angeführt
werden. Vorbehaltlich einer anderen Entscheidung des Gerichtshofs gilt als
Datum der Einbringung der 5. Februar 2000. Gemäß der
Verfahrensordnung des Gerichtshofs wird ein Richter des Gerichtshofs als
Berichterstatter den Fall vorprüfen und dem Gerichtshof über die
Zulässigkeit berichten. Der Gerichtshof wird sich mit dem Fall beschäftigen,
sobald es der Geschäftsgang erlaubt. Das Verfahren ist in erster
Linie schriftlich und Sie müssen nur auf Vorladung des Gerichtshofs
persönlich erscheinen. Die Entscheidung des Gerichtshofs wird Ihnen
mitgeteilt. Sie sollten jede Adressenänderung mitteilen. Des weiteren
sollten Sie dem Gerichtshof jede weitere Entwicklung in bezug auf Ihre
Beschwerde sowie diesbezügliche Gerichtsentscheidungen unaufgefordert
mitteilen.
Mit freundlichen Grüßen
Der Kanzler des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte
M. Keller, Rechtsreferentin"
Alles in allem ein wenig spannendes Schreiben; sicherlich nur eine
Textkonserve, bei der die Variablen die Datumsangaben und die
Aktenzeichennummer sind.
Zudem erhält der EGH umgehend unsere Anzeige
gegen die Sozietät Redeker und die im folgenden zitierte
Mitteilung der Anwaltskammer; dieses Schreiben vom 05.06.2000, das uns am
06.06.2000 erreichte, fällt positiv durch die Adressierung "Herrn
Priester P. R. L." auf. Der Text, sicherlich ebenfalls ein
Konservenprodukt:
"ER III 739/00
Ihr Schreiben vom 31.05.2000
betr. RAe Prof. Dr. Konrad Redeker und Kollegen, Mozartstr. 4, 53115 Bonn
Sehr geehrter Herr L.,
der Eingang Ihres Schreibens vom 31.05.2000 am 31.05.2000 wird bestätigt.
Die Sache wird hier unter dem Aktenzeichen ER III 739/00 bearbeitet, das
Sie bitte bei zukünftiger Korrespondenz stets angeben wollen. Schon
jetzt wird darauf hingewiesen, dass die Prüfung der Angelegenheit
einige Zeit in Anspruch nehmen kann. Sie werden deshalb bereits jetzt um
ein wenig Geduld gebeten. Zugleich werden Sie gebeten, von
zwischenzeitlichen Sachstandsanfragen abzusehen. Der Kammervorstand kommt
nach Prüfung der Angelegenheit unaufgefordert auf die Sache zurück.
Mit freundlichen Grüßen
Vorstand der Rechtsanwaltskammer"