Angeklagt: Deutschland (4)

- Bestätigung des Erhalts der Beschwerde -
(Kirche zum Mitreden, 09.06.2000)

Heute erhielten wir das vierte Schreiben vom Europäischen Gerichtshof (für den bisherigen Schriftwechsel s. den 3. Teil). Der Brieftext (Datum: 06.06.2000) lautet:


"ECHR-LGerl.l R
MK/rs
Beschwerde Nr. 57886/00
R. H. L. v. Deutschland
Sehr geehrter Herr L.,
hiermit bestätige ich den Erhalt Ihrer Beschwerde, die am 19. Mai 2000 eingegangen ist. Sie wurde am 6. Juni 2000 unter dem Aktenzeichen Nr. 57886/00 registriert. Dieses Aktenzeichen sollte in allen künftigen Eingaben oder Schriftstücken an den Gerichtshof angeführt werden. Vorbehaltlich einer anderen Entscheidung des Gerichtshofs gilt als Datum der Einbringung der 5. Februar 2000. Gemäß der Verfahrensordnung des Gerichtshofs wird ein Richter des Gerichtshofs als Berichterstatter den Fall vorprüfen und dem Gerichtshof über die Zulässigkeit berichten. Der Gerichtshof wird sich mit dem Fall beschäftigen, sobald es der Geschäftsgang erlaubt. Das Verfahren ist in erster Linie schriftlich und Sie müssen nur auf Vorladung des Gerichtshofs persönlich erscheinen. Die Entscheidung des Gerichtshofs wird Ihnen mitgeteilt. Sie sollten jede Adressenänderung mitteilen. Des weiteren sollten Sie dem Gerichtshof jede weitere Entwicklung in bezug auf Ihre Beschwerde sowie diesbezügliche Gerichtsentscheidungen unaufgefordert mitteilen.
Mit freundlichen Grüßen
Der Kanzler des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte
M. Keller, Rechtsreferentin"


Alles in allem ein wenig spannendes Schreiben; sicherlich nur eine Textkonserve, bei der die Variablen die Datumsangaben und die Aktenzeichennummer sind.
Zudem erhält der EGH umgehend unsere Anzeige gegen die Sozietät Redeker und die im folgenden zitierte Mitteilung der Anwaltskammer; dieses Schreiben vom 05.06.2000, das uns am 06.06.2000 erreichte, fällt positiv durch die Adressierung "Herrn Priester P. R. L." auf. Der Text, sicherlich ebenfalls ein Konservenprodukt:


"ER III 739/00
Ihr Schreiben vom 31.05.2000
betr. RAe Prof. Dr. Konrad Redeker und Kollegen, Mozartstr. 4, 53115 Bonn
Sehr geehrter Herr L.,
der Eingang Ihres Schreibens vom 31.05.2000 am 31.05.2000 wird bestätigt. Die Sache wird hier unter dem Aktenzeichen ER III 739/00 bearbeitet, das Sie bitte bei zukünftiger Korrespondenz stets angeben wollen. Schon jetzt wird darauf hingewiesen, dass die Prüfung der Angelegenheit einige Zeit in Anspruch nehmen kann. Sie werden deshalb bereits jetzt um ein wenig Geduld gebeten. Zugleich werden Sie gebeten, von zwischenzeitlichen Sachstandsanfragen abzusehen. Der Kammervorstand kommt nach Prüfung der Angelegenheit unaufgefordert auf die Sache zurück.
Mit freundlichen Grüßen
Vorstand der Rechtsanwaltskammer"


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