Richtigstellung zum Knol-Projekt von
Google
- Pressemitteilung zum Knol-Artikel "Rolf Hermann Lingen -
Sedisvakantismus" / Zitierung bei onlinezeitung24.de -
(Kirche zum Mitreden, 16.08.2009)
"Die Knol-Artikel sind ein kostenloser Dienst von Google, über den
Sie kommunizieren, zusammenarbeiten und Ihr Wissen an die ganze Welt
weitergeben können. [...] Den Nutzern ist es untersagt,
Materialien zu veröffentlichen, die Hass gegenüber Gruppen im
Hinblick auf ethnische Zugehörigkeit, Herkunft, Religion,
Behinderungen, Geschlecht, Alter, Status als Veteran und sexuelle
Orientierung/Geschlechtsidentität schüren."
So steht es in den Knol-Inhaltsrichtlinien. Kürzlich erlangte der
Knol-Artikel über den Verf. dieser Mitteilung, "Rolf Hermann
Lingen - Sedisvakantismus" v. 22.12.2008 (bis zum 16.08.2009 gerade mal
750 Aufrufe), einen etwas weiteren Bekanntheitsgrad, u.z. durch die
vollständige Zitierung im Artikel "Bereits Ausdruck akuter
Krankheit oder noch Meinungsfreiheit?" v. 13.08.2009 bei
onlinezeitung24.de (oz24), Autor "Chaim", in der Rubrik "Witziges &
Skurriles".
Zunächst zum Knol-Artikel: Dieser ist eine Sammlung massiver
Falschinformationen zur Diskreditierung des Verf.; einige Beispiele:
1. "Rolf Hermann Lingen verbreitet im Internet seine religiöse
Weltanschauung und leitet aus dieser das Recht ab, gegen allgemein
anerkannte straf- und zivilrechtliche Normen unserer Gesellschaft
verstoßen zu dürfen."
Zu 1) Bereits zu diesem Einleitungstext stellt sich die Frage: Gegen
welche "straf- und zivilrechtliche Normen" "verstößt" der
Verf., und wer hat diese Normen eigentlich "anerkannt"? Nun, jedem ist
sofort klar einsichtig, dass der Verf. eben gegen keinerlei solcher
geltenden Normen verstößt. Sowieso ist eine "Anerkennung"
einiger Normen für ihre objektive Gültigkeit absolut
unerheblich - (Ruf-)Mord bleibt (Ruf-)Mord, Lüge bleibt Lüge
usw., unabhängig von Gesetzgebern und Richtern. Recht und Unrecht
können im Kern objektiv nicht nach Mehrheit wechseln; selbst rein
positive, wandelbare Gesetze / Normen dürfen nicht das
Allgemeinwohl schädigen, denn dann können sie gar keine
Gesetzeskraft / Rechtskraft erlangen. Das ist schon im Naturrecht begründet und wurde so auch von
der Kirche immer klar gelehrt. Rechtspositivistische Alternativen wie
der Nationalsozialismus sind eben keine echten Alternativen. Jeder
denkende Mensch, somit auch der Verf., muss den Rechtspositivismus
ablehnen, und diese Ablehnung wird nun dem Verf. als "Verstoß"
gegen "Normen" vorgeworfen. Blieben noch die ganzen "Beleidigungsprozesse" gegen den Verf. - aber
diese haben sich allesamt schon per se als gegenstandslos erledigt. Es
sei hier nur erinnert an die - jegliche Bestrafung absolut
verunmöglichende - vollkommene Unbestimmtheit der "Straftat
Beleidigung" (§185 StGB), die schlichtweg ein bloßes
"Phantomdelikt" (Dr. Dr. habil. Richard Alberts) ist.
"Beleidigungsjustiz" ist an sich immer ein "Verbrechen" (Bert Steffens).
2. Der Verf. kritisiert "die von ihm als V2-Sekte bezeichnete
katholische Amtskirche für ihren angeblichen Irrglauben".
Zu 2) Also: Das Rom des sog. "Zweiten Vatikanischen Konzil" (V2) ist
bewiesenermaßen eben *NICHT* die "katholische Amtskirche",
sondern wegen ihres nicht bloß "angeblichen", sondern eben klar
*bewiesenen* Irrglaubens eine nichtkatholische Glaubensgemeinschaft,
und solche Gemeinschaften werden nun einmal von der Kirche schlichtweg
als "Sekten" bezeichnet.
3. Der Verf. wurde "wegen unbefugter Benutzung einer Amtsbezeichnung
der Kirchen am 18.04.2007 und 19.10.2007 rechtskräftig verurteilt".
Zu 3) Es ist direkt zwingend einsichtige und zudem ausdrückliche
unfehlbare Lehre (Dogma), dass die Kirche nicht dem Staat unterworfen
ist; s. auch die Worte Christi über die Verfolgung der Christen
durch Richter, Könige und Statthalter. Folglich ist es vollkommen
*unmöglich*, dass der Staat jemanden wie den Verf., dessen
Katholizität und gültige Priesterweihe klar bewiesen ist,
"rechtskräftig" für seinen Titel verurteilt. Nur wer im
krassen Widerspruch zum geltenden Recht steht, "erkennt" derlei
"Normen" der BRD an.
4. "Innerhalb der katholischen Kirche ist die Gültigkeit von
Lingens Weihe äußerst umstritten."
Zu 4) Das ist in jeder Hinsicht absolut falsch, d.h. unabhängig
davon, ob mit "katholische Kirche" nun die wahre katholische Kirche
oder die V2-Gruppe gemeint ist: Von beiden Seiten ist vielmehr die
Gültigkeit der Weihe des Verf. endgültig anerkannt, was
namentlich im Text des Verf. über seinen Weihevater
Bischof Georg Schmitz unwiderlegbar dargelegt ist.
5. "Die überwiegende Mehrheit der Kirchenvertreter fassen Lingen
lediglich als 'Spinner' auf".
Zu 5) In der Tat wird der Verf. öfters derartig verleumdet. Aber
derlei Vorwürfe mussten sich auch Johannes der Täufer, Jesus
Christus, der Apostel Paulus etc. pp. anhören. Zugegeben, immerhin
haben BRD und V2-Gruppe versucht, den Verf. mit Hilfe eines
Psycho-Gutachtens zu entmündigen; dieser Plan ist aber
vollständig gescheitert, weil das Ergebnis der Psycho-Begutachtung
durch Mihail Kivi lautete, beim Verf. "lassen
sich keine sicheren
Hinweise eruieren oder wahrscheinlich machen, dass bei ihm eine
paranoide Persönlichkeitsstörung vorliegt."
Abschließend: Wozu also so ein massiv verleumderischer Text bei
oz24? Wörtlich erklärtermaßen will der oz24-Autor
"Chaim" den Verf. "bekämpfen", wozu er ihn obendrein mit
schlimmsten Verleumdungen wie "Ayatollah" belegt (der Verf. propagiert
*nicht* den Islam). Dabei ist "Chaim" auch erklärter Feind der
katholischen Glaubenslehre: Er behauptet im Artikel, die katholische
Kirche habe das Dogma von der Heilsnotwendigkeit geändert resp.
die Kirche sei doch dem Staat unterworfen. D.h. eigentlich macht
"Chaim" dem Verf. nur zum Vorwurf, noch an der unfehlbaren Wahrheit
festzuhalten. Und das ist eben der Dreh- und Angelpunkt: Wie jedem
sofort unbedingt einsichtig, *können* Dogmen sich unmöglich
ändern - Wahrheit bleibt Wahrheit, oder sie war eben niemals
Wahrheit. Würde auch nur ein einziges Dogma geändert /
zurückgenommen werden, wäre das gesamte Glaubensgebäude
der katholischen Kirche rettungslos in sich zusammengestürzt. Es
müsste natürlich dann nicht jeder Satz falsch sein - aber
kein einziger Satz hätte mehr die kirchliche Autorität. Es
ist n.b. sogar eine Häresie zu behaupten, dass eine solche
Änderung überhaupt nur möglich sei - unabhängig von
irgendeinem konkreten Fall.
Diese Mitteilung wird auch an die Knol-Beschwerdestelle geschickt.
****
S. auch Wikipedia.
[Zurück zur KzM - Startseite]