Richtigstellung zum Knol-Projekt von Google

- Pressemitteilung zum Knol-Artikel "Rolf Hermann Lingen - Sedisvakantismus" / Zitierung bei onlinezeitung24.de -
(Kirche zum Mitreden, 16.08.2009)
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So steht es in den Knol-Inhaltsrichtlinien. Kürzlich erlangte der Knol-Artikel über den Verf. dieser Mitteilung, "Rolf Hermann Lingen - Sedisvakantismus" v. 22.12.2008 (bis zum 16.08.2009 gerade mal 750 Aufrufe), einen etwas weiteren Bekanntheitsgrad, u.z. durch die vollständige Zitierung im Artikel "Bereits Ausdruck akuter Krankheit oder noch Meinungsfreiheit?" v. 13.08.2009 bei onlinezeitung24.de (oz24), Autor "Chaim", in der Rubrik "Witziges & Skurriles".
Zunächst zum Knol-Artikel: Dieser ist eine Sammlung massiver Falschinformationen zur Diskreditierung des Verf.; einige Beispiele:
1. "Rolf Hermann Lingen verbreitet im Internet seine religiöse Weltanschauung und leitet aus dieser das Recht ab, gegen allgemein anerkannte straf- und zivilrechtliche Normen unserer Gesellschaft verstoßen zu dürfen."
Zu 1) Bereits zu diesem Einleitungstext stellt sich die Frage: Gegen welche "straf- und zivilrechtliche Normen" "verstößt" der Verf., und wer hat diese Normen eigentlich "anerkannt"? Nun, jedem ist sofort klar einsichtig, dass der Verf. eben gegen keinerlei solcher geltenden Normen verstößt. Sowieso ist eine "Anerkennung" einiger Normen für ihre objektive Gültigkeit absolut unerheblich - (Ruf-)Mord bleibt (Ruf-)Mord, Lüge bleibt Lüge usw., unabhängig von Gesetzgebern und Richtern. Recht und Unrecht können im Kern objektiv nicht nach Mehrheit wechseln; selbst rein positive, wandelbare Gesetze / Normen dürfen nicht das Allgemeinwohl schädigen, denn dann können sie gar keine Gesetzeskraft / Rechtskraft erlangen. Das ist schon im Naturrecht begründet und wurde so auch von der Kirche immer klar gelehrt. Rechtspositivistische Alternativen wie der Nationalsozialismus sind eben keine echten Alternativen. Jeder denkende Mensch, somit auch der Verf., muss den Rechtspositivismus ablehnen, und diese Ablehnung wird nun dem Verf. als "Verstoß" gegen "Normen" vorgeworfen. Blieben noch die ganzen "Beleidigungsprozesse" gegen den Verf. - aber diese haben sich allesamt schon per se als gegenstandslos erledigt. Es sei hier nur erinnert an die - jegliche Bestrafung absolut verunmöglichende - vollkommene Unbestimmtheit der "Straftat Beleidigung" (§185 StGB), die schlichtweg ein bloßes "Phantomdelikt" (Dr. Dr. habil. Richard Alberts) ist. "Beleidigungsjustiz" ist an sich immer ein "Verbrechen" (Bert Steffens).
2. Der Verf. kritisiert "die von ihm als V2-Sekte bezeichnete katholische Amtskirche für ihren angeblichen Irrglauben".
Zu 2) Also: Das Rom des sog. "Zweiten Vatikanischen Konzil" (V2) ist bewiesenermaßen eben *NICHT* die "katholische Amtskirche", sondern wegen ihres nicht bloß "angeblichen", sondern eben klar *bewiesenen* Irrglaubens eine nichtkatholische Glaubensgemeinschaft, und solche Gemeinschaften werden nun einmal von der Kirche schlichtweg als "Sekten" bezeichnet.
3. Der Verf. wurde "wegen unbefugter Benutzung einer Amtsbezeichnung der Kirchen am 18.04.2007 und 19.10.2007 rechtskräftig verurteilt".
Zu 3) Es ist direkt zwingend einsichtige und zudem ausdrückliche unfehlbare Lehre (Dogma), dass die Kirche nicht dem Staat unterworfen ist; s. auch die Worte Christi über die Verfolgung der Christen durch Richter, Könige und Statthalter. Folglich ist es vollkommen *unmöglich*, dass der Staat jemanden wie den Verf., dessen Katholizität und gültige Priesterweihe klar bewiesen ist, "rechtskräftig" für seinen Titel verurteilt. Nur wer im krassen Widerspruch zum geltenden Recht steht, "erkennt" derlei "Normen" der BRD an.
4. "Innerhalb der katholischen Kirche ist die Gültigkeit von Lingens Weihe äußerst umstritten."
Zu 4) Das ist in jeder Hinsicht absolut falsch, d.h. unabhängig davon, ob mit "katholische Kirche" nun die wahre katholische Kirche oder die V2-Gruppe gemeint ist: Von beiden Seiten ist vielmehr die Gültigkeit der Weihe des Verf. endgültig anerkannt, was namentlich im Text des Verf. über seinen Weihevater Bischof Georg Schmitz unwiderlegbar dargelegt ist.
5. "Die überwiegende Mehrheit der Kirchenvertreter fassen Lingen lediglich als 'Spinner' auf".
Zu 5) In der Tat wird der Verf. öfters derartig verleumdet. Aber derlei Vorwürfe mussten sich auch Johannes der Täufer, Jesus Christus, der Apostel Paulus etc. pp. anhören. Zugegeben, immerhin haben BRD und V2-Gruppe versucht, den Verf. mit Hilfe eines Psycho-Gutachtens zu entmündigen; dieser Plan ist aber vollständig gescheitert, weil das Ergebnis der Psycho-Begutachtung durch Mihail Kivi lautete, beim Verf. "lassen sich keine sicheren Hinweise eruieren oder wahrscheinlich machen, dass bei ihm eine paranoide Persönlichkeitsstörung vorliegt."
Abschließend: Wozu also so ein massiv verleumderischer Text bei oz24? Wörtlich erklärtermaßen will der oz24-Autor "Chaim" den Verf. "bekämpfen", wozu er ihn obendrein mit schlimmsten Verleumdungen wie "Ayatollah" belegt (der Verf. propagiert *nicht* den Islam). Dabei ist "Chaim" auch erklärter Feind der katholischen Glaubenslehre: Er behauptet im Artikel, die katholische Kirche habe das Dogma von der Heilsnotwendigkeit geändert resp. die Kirche sei doch dem Staat unterworfen. D.h. eigentlich macht "Chaim" dem Verf. nur zum Vorwurf, noch an der unfehlbaren Wahrheit festzuhalten. Und das ist eben der Dreh- und Angelpunkt: Wie jedem sofort unbedingt einsichtig, *können* Dogmen sich unmöglich ändern - Wahrheit bleibt Wahrheit, oder sie war eben niemals Wahrheit. Würde auch nur ein einziges Dogma geändert / zurückgenommen werden, wäre das gesamte Glaubensgebäude der katholischen Kirche rettungslos in sich zusammengestürzt. Es müsste natürlich dann nicht jeder Satz falsch sein - aber kein einziger Satz hätte mehr die kirchliche Autorität. Es ist n.b. sogar eine Häresie zu behaupten, dass eine solche Änderung überhaupt nur möglich sei - unabhängig von irgendeinem konkreten Fall.
Diese Mitteilung wird auch an die Knol-Beschwerdestelle geschickt.

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S. auch Wikipedia.

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