Antworten geben z.B. die Briefe, die von V2-Stellen an unseren Weihevater Bischof Schmitz geschrieben wurden, ferner ein Dokument aus der größten V2-Außendienststelle, dem Levebre-Lager, zudem die bezeugte mündliche Auskunft eines V2-Genossen. Hier die Texte in chronologischer Reihenfolge; nähere Auskunft erteilen anscheinend unter gar keinen Umständen sämtliche V2-Behörden. Übrigens wurden einige Texte auch bei der Polizei vorgelegt, als der deutsche Staat mal wieder einen seiner immer wieder scheiternden Versuche unternahm, uns durch seine gesetzeswidrigen Kampagnen zum Abschwören vom katholischen Glauben zu zwingen (letzter Text in diesem Zusammenhang: Schuldig im Sinne der Anklage (4)).
Karl Gnädinger, Weihbischof in Freiburg
78 Freiburg i. Brsg., Herrenstrasse 35
Hl. Abend 1974
Sehr geehrter Herr Bischof!
Mit dem herzlichen Dank für Ihr freundliches Gedenken zu den
Festtagen
verbinde ich den Wunsch, daß der Segen und der Friede der hl.
Nacht
Ihr bischöfliches Wirken begleiten und fruchtbar machen
mögen.
Auch in diesem Verlagen bin ich mit Ihnen eins: Es möchten unsere
beiden religiösen Gemeinschaften noch mehr den Weg zueinander
finden.
Ich nehme teil an Ihren Sorgen und Freuden und bin in der Liebe Christi
mit Ihnen verbunden. Aus dieser Verbundenheit sende ich Ihnen gerne den
bischöflichen Segen. Ihr Mitbruder + Karl Gnädinger [Anm.
PRHL:
Dieser Brief ist handgeschrieben; für die direkte Lektüre und
ggf. Korrektur unserer Transkription haben wir den Brief gescannt
(76 KB).]
Karl Gnädinger, Weihbischof in Freiburg
Freiburg i. Brsg., den 2.April 1975
Hochwürden Herrn Weihbischof P. Georg Schmitz
Sehr geehrter Herr Weihbischof,
für Ihre Zeilen zum Osterfest danke ich Ihnen aufrichtig. Auch
ich bin darüber sehr befriedigt, daß Sie die Erlaubnis zur
Zelebration
in einer katholischen Kapelle im Stadtzentrun erhalten haben. Nun haben
Sie Ihre Wohnung an den Stadtrand von Villingen verlegt. Ich hoffe,
daß
das keine Erschwernis Ihrer pastoralen Aufgaben für Ihre
St.Gebhard-Gemeinde
bedeutet. Das Anliegen einer immer größeren Einheit zwischen
Ihrer Glaubensgemeinschaft und unserer Kirche geht immer mit mir. Ich
will
auch in Zukunft versuchen, was in meinen Kräften möglich ist,
um dieses Ziel inner besser verwirklichen zu helfen. Möge die
Freude
und der Friede unseres auferstanden Herrn Sie und Ihre Gemeinde
begleiten.
Herzliche Grüße
Ihr ergebener Karl Gnädinger, Weihbischof
Erzbischöfl. Pfarramt Welschingen, Landkreis Konstanz, Tel.
07733
/ 484
Welschingen, den 29.1.77
Sehr geehrter, lieber Mitbruder!
Mit Aufmerksamkeit lese ich immer Ihre Gemeindebriefe... besonders
den letzten. Sie wollen Ihren gewiß nicht schlechten Zivilberuf
aufgeben,
um sich ganz Ihrer geistlichen Tätigkeit zu widmen. Als Grund
geben
Sie Ihren angegriffenen Gesundheitszustand an. Ich kann das gut
verstehen.
Doch welche Probleme kommen nun auf Sie zu? Sollten Sie nicht aus der
Situation
den Willen und den Weg Gottes erkennen... und doch "in unsere Reihen
eintreten"
in der Weise, wie es Ihnen von Freiburg angedeutet wurde. Sie
wären
dann von den finanziellen Problemen befreit und könnten Ihre
Fähigkeiten
einem großeren Kreis von Menschen zukommen lassen. Daß wir
heute jeden Priester nötig brauche, bedarf keines Kommentars.
Prälat
Gabel von Freiburg hat mir gesagt, daß Sie eventuelle in der
r.-kath.
Kirche als Seelsorger in einem Krankenhaus eingesetzt werden
könnnten.
Bitte überlegen Sie sich alles einmal gut. Ich würde mich
freuen,
wenn Sie mich hier wieder einmal besuchen wollten. Auch wenn Sie sich
anders
entshcheiden sollten, brauchen Sie keinen Bogen um Welschingen zu
machen.
Melden Sie sich bitte zuvor an. Übrigens ein Herr Theissen
fungiert
jetzt als "Gemeindepriester" in Würzburg bei den Altkatholiken.
Bischof
Brinkhues hat diesem jedoch die Prieterweihe ein zweites Mal gespendet.
Mit den besten Wünschen grüße ich Sie und Frau R.
herzlich,
Ihr Robert B...
Erzbischöfliches Ordinariat
D-7800 Freiburg i. Br., den 9. Aug. 1977
Herrenstraße 35
Fernruf (0761) 21 88-1
Herrn Weihbischot P. Georg Schmitz B.C.
Sehr geehrter Herr Weihbischof,
bei der Durchsicht der Korrespondenz des verstorbenen Herrn Erzbischofs
fand ich den Glückwunsch, den Sie ihm zu seinem 70. Geburtstag
übermittelt
hatten. Der Herr Erzbischof hatte ihn zur Seite gelegt, um Ihnen
für
Ihren aufmerksamen Gruß selbst zu danken. Eine zweimalige
längere
Erkrankung und die dadurch noch drängender gewordenen anderen
Verpflichtungen
seines Amtes haben ihn daran gehindert, dies noch vor seinem
unerwarteten
Heimgang zu tun. Als langjähriger Sekretär des Verstorbenen
darf
ich mir erlauben, Ihnen stellvertretend für Ihre guten
Wünsche
und für alle äußeren Zeichen der Verbundenheit ein sehr
herzliches Wort des Dankes zu sagen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr W. Zwingmann, Ordinariatsrat
Das Domkapitel
64FULDA,den 12. Oktober 1977
Az.: 005-01
Herrn Weihbischof
P. Georg Schmitz B.C.
Sehr geehrter Herr Weihbischof!
Dankend bestätige ich den Eingang Ihres Schreibens vom 8. Oktober
1977. Nachdem die Bauarbeiten im Dom abgeschlossen sind, besteht die
Möglichkeit,
wie in den vergangenen Jahren am Samstag, dem 29. Oktober 1977, um
10.00
Uhr, am Grabaltar des hl. Bonifatius eine heilige Messe zu feiern.
Durchschrift
dieses Briefes erhält der Herr Domküster. Mit freundlicher
Begrüßung
Domdechant
Bestätigung der Rückkehr zur Einheit der katholischen
Kirche
von Bischof Georg Schmitz
Nach knapp zwei Jahren des Gedankenaustausches und verschiedener
Begegnungen
zwischen Herrn Abbe Franz Schmidberger, Regens des Priesterseminars der
Priesterbruderschaft St. Pius X im deutschen Sprachraua, wohnhaft in
Weissbad
(Kanton Appenzell) in der Schweiz und Bischof Georg Schmitz, wohnhaft
in
Villingen in Deutschland, mit dem Gutheißen S.E., Mgr. Marcel
Lefebvre,
Generaloberer der Priesterbruderschaft St.Pius X, schien nichts mehr
dagegen
zu sprechen, daß Bischof Schmitz abschwört und so zur
Einheit
der katholischen Kirche zurückkehrt. So haben wir - ich selbst und
die Herrn Abbes Franz Schmidberger und Denis Roch - uns am Montag, den
6.Februar 1978, zum Wohnsitz von Bischof Schmitz in Villingen,
Wöschhalde
59, begeben, und um 12 Uhr mittags habe ich die Abschwörung von
Bischof
Schmitz gemäß der vom Hl.Offizium vorgeschriebenen Form vom
4.Dezember 1946 entgegengenommen, die erwähnten Herrn Abbes waren
Zeugen. Bischof Schmitz hat versprochen, sein Bischofsamt bis auf eine
etwaige andere Anweisung hin nicht auszuüben, und nur Ring und
Pektoralkreuz
zu tragen. Außerdem hat er versprochen, das römische
Messbuch
nach dem hl.Plus V beizubehalten und die Konsekrationsworte in
lateinischer
Sprache zu sprechen. Sobald die Beziehungen mit Rom wieder normal sind,
wird der Fall dem Hl. Stuhl unterbreitet. In diesem Glauben haben wir
diese
Bestätigung ausgestellt und unterzeichnet, indem wir Gott, Unserem
Herrn Jesus Christus und der Allerseligsten Jungfrau Maria von Herzen
danken.
Ausgestellt in Ecône am 24.Februar 1978 dem Fest des hl.Apostels
Mathias
Marcel Lefebvre, Franz Schmidberger, Denis Roch
Bei einer Zusammenkunft in Bad Säckingen am 5.10.85
erzählte
Dr. Kurrus, Vorsitzender der Bewegung für Papst und Kirche, von
einem
Dies (Priesterkonferenz), in der Weihbischof Gnädinger über
die
Person von Pater Georg erklärte: "Was wollen Sie, meine Herren,
der
Mann ist gültig geweiht." Auf nochnalige telefonische Nachfrage am
lo.4.1986 wiederholte Dr. Kurrus seine Aussage und präzisierte
sie:
1.) Weibbischof Gnädinger war vom Erzbischof von Freiburg mit der
Untersuchung des Falles betraut worden. Sein Ergebnis: Pater Georg ist
zum Bischof geweiht worden. Das sei vollkommen einwandfrei. 2.)
Anläßlich
einer Firmung in Villingen erklärte auf Anfrage Weihbischof
Gnädinger
den dortigen Stadtpfarrer: "Da ist nichts zu machen. Der Mann ist
gültig
geweiht."
Spaichingen, den l0.4.1986
J.u.L. S., Obertudienräte
Dr. h.c. Karl Gnädinger, Weihbischof in Freiburg
7800 Freiburg, den 12.August 1989
An Tridentinisches Meßzentrum St. Gebhard
Verehrter, lieber Herr Bischof,
am 15. August, dem Hochfest der Aufnahme Mariens in den Himmel,
können
Sie auf 25 Jahre priesterlichen Wirkens zurückschauen und das
Silberne
Priesterjubiläum feiern. Ich beglückwünsche Sie dazu von
Herzen und nehme an Ihrem Festtag freudigen Anteil. Sie dürfen an
diesem Tag sicher die Dankbarkeit vieler Menschen erfahren, denen Sie
als
"Knecht Jesu Christi" in Treue gedient haben. In einer kleinen
Glaubensgemeinschaft
ist die Verbundenheit unter den Gliedern der Gemeinde umso
größer
und tiefer. An Ihrem Festtag bitte ich Christus, unseren Herrn,
daß
er Sie noch lange im Dienst für sein Reich erhalte und Ihnen die
Kraft
zu einer täglich neuen Hingabe schenken möge. Ich danke Ihnen
auch für die regelmäßige Zusendung Ihres
Gemeindebriefes
und lege zum Ausgleich für das aufgewendete Porto 100,-- DM bei.
Ich
wünsche Ihnen einen frohen Festtag und grüße Sie
herzlich
Ihr Karl Gnädinger, Weihbischof
Thomas Floren aus der Indultszene hatte an uns bzgl. unserer Weihelinie geschrieben: "Nach dem Grundsatz 'in dubio pro reo' gehe ich davon aus, dass Ihre Priesterweihe gültig ist, solange nicht das Gegenteil eindeutig bewiesen ist." Das ist eine durch und durch antikatholische Haltung, denn die Kirche verlangt, dass eine moralische Gewissheit bzgl. der Gültigkeit eines Sakramentes angestrebt wird. Ist die Gültigkeit eines Sakramentes nicht sicher, z.B. weil der Spender notwendig ein Priester sein muss, dann darf man grundsätzlich NICHT das Sakrament empfangen. Diese - auch von Floren gepredigte - absolut unzulässige Oberflächlichkeit bzgl. der Frage des ewigen Heiles ist leider, leider im "Traditionalismus" sehr verbreitet, s. z.B. Willkommen im Club.
Nachdem nun einmal mehr exemplarisch dargelegt worden ist, was für ein Chaotenhaufen die V2-Sekte ist, die sich mit ihren eigenen Entscheidungen auch noch ganz nach Lust und Laune selbst widerspricht, wollen wir noch kurz auf einen Artikel bzgl. der - bekanntlich ungültigen - "Bischofsweihe" in der V2-Linie hinweisen. Der Artikel "Theologische Erwägungen zum neuen Ritus der Bischofsweihe", aus dem wir hier einen Abschnitt zitieren, stammt von dem 1982 verstorbenen V2-"Benediktiner" Athanasius Kröger.
"Was nun die Bischofsweihe angeht, so haben wir zum Glück ein historisches Beispiel, das einiges zur Lösung beitragen kann. Es ist die Erklärung Leos XIII. zur Frage der Gültigkeit der anglikanischen Weihen: "Nun aber bezeichnen die Wörter, die von den Anglikanern bis in die jüngste Zeit allgemein als eigentliche Form (forma propria) zur Priesterweihe verwendet wurden, nämlich ,Empfange den Heiligen Geist', überhaupt nicht mit Bestimmtheit (minime sane significant definite) die Priesterweihe oder die Gnade und Vollmacht des Priestertums, die hauptsächlich eine Vollmacht zur Wandlung und Opferung (potestatem consecrandi et offerendi) des wahren Leibes und Blutes des Herrn ist, nämlich zu dem Opfer, das keine bloße Erinnerung an das am Kreuz vollzogene Opfer ist. Diese Form (= gesprochene Weiheformel) ist allerdings später mit folgenden Wörtern verlängert worden: '... zum Amt und zur Aufgabe eines Priesters' (ad officium et opus presbyteri). Aber dies beweist gerade, daß die Anglikaner selbst bemerkt haben, daß ihre erste Form mangelhaft und zur Sache ungeeignet war" (DS 3316). Bei der Bischofsweihe lautet die Hinzufügung zu "Empfange den Heiligen Geist": "... zum Amt und zur Aufgabe eines Bischofs" (DS 3317). Leo XIII. stellt also fest, daß der Satz ,Empfange den Heiligen Geist' unzureichend ist, daß damit allein keine Weihe zum Priester oder Bischof bewirkt werden kann. Man ist geneigt, dies sofort auf die neue Bischofsweihe anzuwenden, sofern nämlich wirklich feststeht, daß mit dem "Spiritus principalis" die dritte göttliche Person gemeint ist. Dann wäre es Leo XIII. selbst, der die neue Formel schon im voraus verurteilt hätte. Er argumentiert sehr einfach, es fehle in dieser verstümmelten forma die fest umrissene Bezeichnung (definita significatio). Die anglikanischen Weiheformeln wären als solche wahrscheinlich gültig gewesen, wenn man die späteren Hinzufügungen von vorneherein gehabt hätte. Denn darin liegt die "fest umrissene Bezeichnung". Aber bei den Anglikanern fehlte außerdem die richtige Absicht, jemanden zum Priester oder Bischof im katholischen Sinn zu weihen (vgl. DS 3317 b, ed. 34 S.831). Was die Bischöfe angeht, so spricht Leo XIII. von einem "Priestertum vorrangigen Grades (praecellenti gradu sacerdotium), das allerdings sowohl gemäß der Stimme der heiligen Väter als auch gemäß dem Brauch in unserem Rituale Hohespriestertum, Fülle des heiligen Dienstes (summum sacerdotium, sacri ministerii summa) genannt wird" (DS 3317; vgl. für diese Ausdrücke das Vat. II, LG 21, 2). Von diesen drei Kennzeichen wäre jedes für sich eine "fest umrissene Bezeichnung". In der neuen Weiheformel - im engeren Sinn - ist jedoch keines davon enthalten. Pius XII. hat für die "forma sacramenti" dieselben Forderungen aufgestellt, und zwar noch präziser. Er spricht von den "Wirkungen", die durch die Weihen hervorgerufen werden, und die darum angegeben werden müssen (significare debent). Man findet die Wirkungen in allen Riten ausreichend bezeichnet, "durch die Auflegung der Hände und durch Wörter, die die Handauflegung näherhin bestimmen" (verbis eam determinantibus, DS 3858). "Die Form aber - und sie ist auf die gleiche Weise (wie die Materie = Handauflegung) eine einzige - sind die Wörter, die die Anwendung dieser Materie bestimmen (verba applicationem huius materiae determinatia), und wodurch eindeutig die sakramentalen Wirkungen bezeichnet werden (quibus univoce significantur effectus sacramentales), nämlich die Weihegewalt und die Gnade des Heiligen Geistes, so wie sie von der Kirche aufgefaßt werden und im Gebrauch sind" (DS 3859). Die gesprochenen Wörter der Weiheformel müssen also gemäß Leo XIII. enthalten eine "definita significatio" und gemäß Pius XII. "verba determinatia" oder eine "univoca significatio". Deutsch: Wörter, die sinngebend oder sinnbestimmend für die Handauflegung sind, die eindeutig auf die sakramentalen Wirkungen hinweisen. Der neue Ordo 1968 bietet darum eine bisher nicht gekannte Schwierigkeit Denn der Bischof, der die Weihe erteilt, tut genau das, was die Kirche (zur Zeit) tut, was die Kirche ihm vorschreibt. Die begleitenden Riten lassen sowieso keinen Zweifel zu, daß hier eine Bischofsweihe beabsichtigt ist: von der Handauflegung angefangen über die Salbung des Kopfes mit Chrisam bis zur Übergabe des Ringes, der Mitra und des Stabes. Und dennoch ist deswegen nicht alles in Ordnung. Wegen des Textes kommt man nicht daran vorbei zu sagen, daß die Kirche selbst etwas Unklares und nicht einwandfrei Sinnbestimmendes vorgeschrieben hat. Das ist eine noch nie dagewesene Situation!"
Sicher, Krögers richtiger Ansatz bleibt eben nur ein Ansatz,
dennoch:
Krögers Ansatz wurde aufgrund gegebener Unmöglichkeit nie als
unberechtigt zurückgewiesen, d.h. selbst in den "eigenen Reihen"
wird
die Gültigkeit der V2-"Sakramente" wenigstens angezweifelt, was
aber
bereits notwendig zur Folge hat, dass es grundsätzlich verboten
ist,
bei jemandem mit "Novus-Ordo-Weihe" die "Messe" (auch im katholischen
Ritus!)
zu besuchen oder das "Beichtsakrament" (auch im katholischen Ritus!) zu
empfangen.
Insofern gibt es offensichtlich nichts mehr, was die V2-Mannschaft
noch zu ihrer Entschuldigung vorbringen kann. Diese tobende
Laienspielschar
mit "Sepp", "Claus" etc. hat nur eine Möglichkeit, der
Gerechtigkeit
Folge zu leisten: Sie muss sich zur römisch-katholischen Kirche
bekehren.
Bei kreuz.net (s. http://www.kreuz.net/reader.936.html) behauptet
jemand unter dem Pseudonym "Stefan68" u.a. folgendes:
1. "Ich selbst habe im Auftrag
kirchlicher Kreise zur Person Lingen Nachforschungen angestellt. Herr
Lingen behauptet auf seinen Internetseiten dass er von einem G. Schmitz
zum Priester geweiht wurde. Diesen Schmitz gibt es tatsächlich und
er lebt in Villingen. G. Schmitz hat eine gültige Priesterweihe
auch im Sinne der röm.-kath. Kirche, ist aber nicht Mitglied der
Kirche. Ich konnte mit Herrn Schmitz persönlich reden, und er gab
zu, als Bischof aufgetreten zu sein, aber nie eine gültige Weihe
erhalten zu haben. Die Klärung, ob ein Herr Lingen Priester ist,
erübrigt sich damit."
2. "Was für einen Sinn hat es
auf eine Weihelinie einzugehen? Stellen sie sich vor, ich würde
behaupten, Ratzinger hätte mich im Jahr X am Ort Y zum Priester
geweiht, Ratzinger selbst, behauptet aber es ist nicht so und Zeugen
für meine Weihe gibt es auch keine… Rein theoretisch könnte
jeder solche Behauptungen aufstellen, und ich hätte den lieben
langen Tag nichts anderes zu tun als auf irgendwelche Weihelinie
einzugehen. Für mich ist diese sinnlose Diskussion damit bendet.
Da aber viele auf einen Herrn Lingen hereinfallen, weise ich von Zeit
zu Zeit mal wieder darauf hin, um was für einen Menschen, der
nichts als beleidigen kann, es sich hier handelt."
Ggf. wird dazu noch ein eigener Text veröffentlicht; hier vorerst
als Beweise, dass Schmitz durchaus die Weihe zugegeben hat und dass es
dafür Zeugen gab, sowohl ein Photo von der Weihehandlung (mit dem
Ministranten gab es auch Jahre nach der Weihe noch Briefwechsel) sowie
die Weiheurkunde.