Urteil: Auch komplett Unbeteiligte können für Internetinhalte haftbar gemacht werden

- Text der Pressemeldung - zur freien Verwendung und Verbreitung -
(Kirche zum Mitreden, 23.03.2007)
landgericht ralf möbius bei G.
Rechtsanwaelte LAAKE & MOEBIUS bei G.
Folgender Text (nur ASCII) ging heute (23.03.2007) mitsamt den ausführlichen Kontaktdaten u.a. an zahlreiche Pressestellen:
Urteil: Auch komplett Unbeteiligte können für Internetinhalte haftbar gemacht werden.
Am 12. Februar 2007 hat das "Landgericht Hamburg", namentlich "Richter am Landgericht Zink", "Richter am Landgericht Dr. Weyhe", "Richter am Landgericht Dr. Korte", per "einstweiliger Verfügung ohne mündliche Verhandlung" und komplett hinter dem Rücken des Opfers beschlossen, dass jemand Texte von einer Homepage löschen muss. Bemerkenswert dabei: Das Opfer 1. ist nicht Autor der Seite, 2. ist nicht Inhaber der Domain, und 3. hat rein gar nichts mit der Seite zu tun.
Dies konnte auch am 12. Februar 2007 anhand der Whois-Informationen nachgeprüft werden; das Gericht hat aber nicht nur von einer mündlichen Verhandlung, sondern gleich von jeglicher Prüfung der Sachlage abgesehen.
Beantragt hatte die Einstweilige Verfügung der für seine antikirchlichen Aktionen international bekannte Anwalt Ralf Möbius, der in Isernhagen gemeinsam mit Dieter Laake eine Kanzlei führt. Mit dieser Einstweiligen Verfügung wollte Möbius verhindern, dass notwendige Informationen über ihn auf der Internetpräsenz der römisch-katholischen Kirche in Deutschland (www.kirchenlehre.com) verbreitet werden. Erschwerend wirkt dabei, dass Möbius schon früher als Lügner überführt worden war und mit der jetzigen EV auch diese höchst wichtige Tatsache vertuschen wollte; dabei konnte er also auf die volle Unterstützung seitens der Justiz zählen.
Zahlreiche Justizstellen, darunter sämtliche Justiziministerien und mehrere Justizbehörden in Hamburg, sowie Möbius selbst wurden per Fax auf die Sachlage hingewiesen. Zudem wurden gegen Möbius sowie die beteiligten Justizstellen bereits am 20. Februar 2007 ebenfalls per Fax Strafanzeigen wegen Erpressung u.a. erstattet; von allen Faxsendungen liegen die Protokolle vor. Die einzige Reaktion auf die zahlreichen Mitteilungen und Strafanzeigen traf am 10. März 2007 beim Opfer ein, u.z. eine sofort vollstreckbare Zahlungsaufforderung für die Verfügungsgebühren in Höhe von über 1.000 Euro.
Da das Opfer auch zukünftig den Forderungen des Gerichts schlichtweg gar nicht nachkommen kann, eben weil es ja mit der Seite nichts zu tun hat, können damit quasi grenzenlos noch weitere Bestrafungen wie Bußgelder und Gefängnis gegen das Opfer verhängt werden.


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