Urteil: Auch komplett Unbeteiligte können für
Internetinhalte haftbar gemacht werden
- Text der Pressemeldung - zur freien Verwendung und Verbreitung -
(Kirche zum Mitreden, 23.03.2007)
Folgender Text (nur ASCII) ging heute (23.03.2007) mitsamt den
ausführlichen
Kontaktdaten u.a. an zahlreiche Pressestellen:
Urteil: Auch komplett
Unbeteiligte können für Internetinhalte haftbar gemacht
werden.
Am 12. Februar 2007 hat das "Landgericht Hamburg", namentlich "Richter
am Landgericht Zink", "Richter am Landgericht Dr. Weyhe", "Richter am
Landgericht Dr. Korte", per "einstweiliger Verfügung ohne
mündliche Verhandlung" und komplett hinter dem Rücken des
Opfers beschlossen, dass jemand Texte von einer Homepage löschen
muss. Bemerkenswert dabei: Das Opfer 1. ist nicht Autor der Seite, 2.
ist nicht Inhaber der Domain, und 3. hat rein gar nichts mit der Seite
zu tun.
Dies konnte auch am 12. Februar 2007 anhand der Whois-Informationen
nachgeprüft werden; das Gericht hat aber nicht nur von einer
mündlichen Verhandlung, sondern gleich von jeglicher Prüfung
der Sachlage abgesehen.
Beantragt hatte die Einstweilige Verfügung der
für seine
antikirchlichen Aktionen international bekannte Anwalt Ralf
Möbius, der in Isernhagen gemeinsam mit Dieter Laake eine
Kanzlei
führt. Mit dieser Einstweiligen Verfügung wollte Möbius
verhindern, dass notwendige Informationen über ihn auf der
Internetpräsenz der römisch-katholischen Kirche in
Deutschland (www.kirchenlehre.com) verbreitet
werden. Erschwerend wirkt
dabei, dass Möbius schon früher als Lügner
überführt worden war und mit der jetzigen EV auch diese
höchst wichtige Tatsache vertuschen wollte; dabei konnte er also
auf die volle Unterstützung seitens der Justiz zählen.
Zahlreiche Justizstellen, darunter sämtliche Justiziministerien
und mehrere Justizbehörden in Hamburg, sowie Möbius selbst
wurden per Fax auf die Sachlage hingewiesen. Zudem wurden gegen
Möbius sowie die beteiligten Justizstellen bereits am 20. Februar
2007 ebenfalls per Fax Strafanzeigen wegen Erpressung u.a. erstattet;
von allen Faxsendungen liegen die Protokolle vor. Die einzige Reaktion
auf die zahlreichen Mitteilungen und Strafanzeigen traf am 10.
März 2007 beim Opfer ein, u.z. eine sofort vollstreckbare
Zahlungsaufforderung für die Verfügungsgebühren in
Höhe von über 1.000 Euro.
Da das Opfer auch zukünftig den Forderungen des Gerichts
schlichtweg gar nicht nachkommen kann, eben weil es ja mit der Seite
nichts zu tun hat, können damit quasi grenzenlos noch weitere
Bestrafungen wie Bußgelder und Gefängnis gegen das Opfer
verhängt werden.
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