Rechtsanwalt Ralf Möbius - Nachschlag

- Und wieder erhält ein Antichrist aus der Anwaltszunft staatliche Unterstützung gegen KzM -
(Kirche zum Mitreden, 31.05.2004 / 18.02.2006)
Ralf Moebius bei Google
[18.02.2006: Der nachfolgende Text wurde bei KzM bereits am 18.08.2003 veröffentlicht, aber bald wieder entfernt, mit Rücksicht auf die uns anvertrauten Gläubigen - der kriminelle Abschaum vom "Amtsgericht Hannover" hat nämlich eine "Verurteilung" zu 30 Tagen Kerker gegen uns zusammengelogen, und wenn wir im Kerker sitzen, müssen auch andere auf die Sakramente verzichten. Nachdem wir nun unausweichlich zu lebenslänglichem Kerker verurteilt sind, spielt es aber wohl keine Rolle mehr, wenn nochmal lebenslänglich hinzukommt. Abgesehen davon hat sich Ralf Möbius erlaubt, uns unter Nennung von Namen und Adresse durch Veröffentlichung dieses Pseudo-Urteils auf seiner Homepage zu diffamieren, was schon wegen Verletzung des Datenschutzes und erst recht eben wegen Verleumdung eine strafbare Handlung ist, ferner wegen Betrugs hinsichtlich des Strafrechts ("Beleidigung" ist auch gem. BRD-Gesetzen nicht strafbar, was der "Strafrechtsexperte" Möbius wissen muss) etc., und selbstverständlich erhält er auch dafür Schützenhilfe von dem totalitären Verbrechersystem BRD. Lustigerweise veröffentlicht Möbius damit höchstselbst genau die Dinge, für deren Veröffentlichung wir "verurteilt" wurden. Da Ralfis Diffamierungskampagne sich in Anti-KzM-Kreisen enormer Beliebtheit erfreut (erst heute triumphierte wieder ein V2-"Diakon" damit), ist es unsere besondere Pflicht, die Fakten offenzulegen.]

Kinder des Teufels

Aus dem Katechismus von Franz Spirago:
Alle, welche lügen, sind Kinder des Teufels (hl. Augustinus).
Wer lügt, gleicht einer falschen Münze, auf welcher das Bild des Teufels ist; wenn diese Münze am Gerichtstage wird hervorgezogen werden, so wird der Richter fragen: "Wessen ist dieses Bild?" und da es heißen wird: "des Teufels", so wird er unverzüglich sprechen: "So gebet dem Teufel, was des Teufels ist" (hl. Thomas von Aquin).
Die ungerechte Verletzung der Ehre des Nächsten ist eine Art Mord, weil man durch dieselbe dessen bürgerliches Leben zugrunde richtet, welches seinem Bestand in Ehre und gutem Rufe hat (hl. Franz von Sales).

Zum Thema

Am 18.08.2003 wurde der erste Möbius-Text veröffentlicht. Der Fall Möbius ist prinzipiell nur ein Ausfluss des Herz-Jesu-Urteils. Möbius und seine Komplizen wollen verhindern, dass die Wahrheit über das Herz-Jesu-Urteil bekannt wird; sie beteiligen sich am Vernichtungskrieg gegen die katholische Kirche und bedienen sich dafür derselben Mittel wie das Völkermordinstitut "Landgericht Bonn": der Lüge und der Gewalt.
Auch die "Ordnungsstrafe" zum Herz-Jesu-Urteil ist aus der Lüge geboren; sie wurde uns aufgedrückt für etwas, was a) wir gar nicht getan hatten und b) an sich auch in keiner Weise verwerflich ist. Im hartnäckigen Widerspruch zur klaren Sachlage behaupten die Bonner "Richter", der "Strafantrag" gegen uns sei "begründet", und sie lügen und terrorisieren hartnäckig weiter.

Die Korrespondenz mit der "Justiz"

20.08.2003: Strafanzeige gegen Ralf Möbius per Fax an Staatsanwaltschaft Hannover, Volgersweg 67, 30175 Hannover, Fax: 05 11 / 3 47 - 25 91:
Tatbestände:
- Rufmord
- Völkermord
Die Hintergrundinformationen entnehmen Sie dem KzM-Text "Rechtsanwalt Ralf Möbius", den Sie im Anschluss an diese Mitteilung per Fax erhalten; weitere KzM-Texte müssen Sie aus dem Internet abrufen. Ich werde Ihre Arbeit bei KzM kommentieren.

16.09.2003: Brief von StA Hannover:


Geschäftsnummer (Bitte stets angeben): NZS - 1151 Js 72095/03
Ihre Strafanzeige vom 20.08.2003 gegen Rechtsanwalt Ralf Möbius wegen Rufmord und Völkermord
Sehr geehrter Herr L., die Staatsanwaltschaft führt nur dann Ermittlungen durch, wenn zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für eine Straftat bestehen (§ 152 StPO). Solche zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte vermag ich weder Ihrer Strafanzeige noch dem mit Rechtsanwalt Möbius geführten E-Mail-Wechsel zu entnehmen. Ich darf darum kein Ermittlungsverfahren gegen Rechtsanwalt Möbius führen. Mit freundlichem Gruß
Olmes Staatsanwältin
Beglaubigt Arnold Justizangestellte

29.09.2003: Fax an GStA Celle, Postfach 1267, 29202 Celle, Telefax: (0 51 41) 2 06-3 28, Telefon: (051 41) 2 06-0 Durchwahl: 740:


Geschäftsnummer NZS - 1151 Js 72095/03
Ihre Mitteilung vom 16.09.2003 (Ablehnung des Ermittlungsverfahrens gegen Möbius)
Hiermit lege ich gegen die o.g. Mitteilung Beschwerde ein. Staatsanwältin Olmes hat ein Schreiben zusammengeschustert, dass noch bedeutend unter Kindergartenniveau liegt.
1. Sie befleißigt sich einer massiv pöbelhaften Anrede gegen mich.
2. Sie "belehrt" mich über § 152 StPO, so als ob ich nicht zigmal über den Missbrauch dieses Paragraphen seitens der "Justiz" geschrieben hätte.
3. Ihre "Argumentation" erschöpft sich in dem Axiom: "Ich mach die Augen zu, dann sieht mich keiner".
Damit ist Olmes eine Komplizin von Möbius bei den Verbrechen des Rufmordes und des Völkermordes. Ich räume Ihnen hiermit eine Frist ein bis zum 12.10.2003, in angemessener Weise gegen Olmes und Möbius vorzugehen und mir Ihren schriftlichen Bericht vorzulegen. Nach Ablauf dieser Frist werde ich weitere Schritte gegen Sie unternehmen.
Rechtsbelehrung: "Wer z.B. sich zur Ansicht bekennt, [...] die Kirche sei dem Staate unterworfen, der ist ein Häretiker" (H. Jone, Katholische Moraltheologie, Paderborn 1936, 93). "Die Obrigkeit hat die Pflicht, in erster Linie für das allgemeine Wohl zu sorgen. Sie muß deshalb nach Kräften alle Übel vom Staate fernhalten und sein Wohl fördern, Religion und Sittlichkeit beschützen, für gerechte Verteilung der Rechte und Pflichten sorgen, die Gesetze ohne persönliche Rücksichten durchführen, die öffentlichen Ämter nur geeigneten Personen geben und ungeeignete aus denselben entfernen" (a.a.O., 164).

20.10.2003: Brief von GStA Celle:


Geschäftsnummer - bitte stets angeben: 6 Zs 1837/03
Ihre Strafanzeige gegen Rechtsanwalt Rolf Möbius
Tatvorwurf: Beleidigung - 1151 Js 72095/03 StA Hannover -
Sehr geehrter Herr L., auf Ihre Beschwerde vom 29. September 2003, die sich gegen den Bescheid der Staatsanwaltschaft vom 16. September 2003 und gegen Staatsanwältin Olmes persönlich richtet, habe ich den Sachverhalt im Aufsichtswege geprüft, jedoch keinen Grund gefunden, dem Verfahren Fortgang zu geben. Der angefochtene Bescheid entspricht der Sach- und Rechtslage. Die Sachbehandlung und die Anrede "Sehr geehrter Herr" sind ebenfalls nicht zu beanstanden. Ich weise deshalb die Beschwerde als unbegründet zurück. Hochachtungsvoll Im Auftrag
Kochheim Oberstaatsanwalt

01.02.2004: erneute Strafanzeige gegen Möbius:


Tatbestände: falsche Anzeige, Rufmord, Völkermord
Gegen Möbius habe ich bereits am 20. August 2003 Strafanzeige wegen Rufmords und Völkermords erstattet. Das Verfahren wurde ohne Angabe von Gründen eingestellt. Nun hat Möbius mir gegenüber schriftlich zugegeben, dass er gegen mich Strafanzeige gestellt hat. Seine - wohlgemerkt offenkundig absolut unbegründete und restlos absurde - Behauptung lautet: Ich hätte ihn "tief verletzt, beleidigt und damit aufs äußerste herabgewürdigt."
Ich schreibe deshalb z.Zt. an einer ausführlichen Erklärung der Hintergründe und Stellungnahme zu diesen Vorwürfen. Da die Staatsanwaltschaft Recklinghausen das Verfahren gegen mich illegal eröffnet hat, habe ich sie und die Polizei Recklinghausen bereits bei der Staatsanwaltschaft Bochum angezeigt, deshalb der Fax-Verteiler. In meinem neuen Text wird viel belastendes Material gegen die Angezeigten hinsichtlich der Delikte falsche Anzeige, illegale Verfahrenseröffnung, Rufmord und Völkermord enthalten sein.
Der neue Text hat den Dateinamen
moebius2.htm
und sollte spätestens am kommenden Donnerstag, 05.02.2004, bei KzM abrufbar sein. Die zuständen Stellen sind hiermit aufgefordert, spätestens dann den Text im Internet aufzurufen. Eine weitere Mitteilung meinerseits in dieser Sache ist derzeit nicht geplant. Da ich aber nun permanent mit meiner sofortigen Verhaftung oder Ermordung rechnen muss (Auskünfte darüber sind bereits jetzt bei KzM zu lesen), kann es sein, dass mein neuer Text nicht mehr von mir ins Internet gestellt werden kann. In diesem Fall müssen die Staatsanwaltschaften Hannover und Bochum einen Ausdruck der Torso-Datei vom Besitzer des Computers erbeten (i.e. von meinem Vater). Mein Vater ist berechtigt, Ausdrucke dieser Datei zu veröffentlichen. Bereits jetzt sind in moebius2.htm wesentliche Aspekte der Verfahren genannt, wenn auch noch nicht alles ausformuliert und abschließend gegliedert ist.

19.03.2004: Brief von StA Hannover:


Geschäftsnummer (Bitte stets angeben): NZS - 1151 Js 9349/04
Ihre Strafanzeigen vom 30.01. und 01.02.2004 gegen Rechtsanwalt Möbius u.a. wegen falscher Verdächtigung u.a. Sehr geehrter Pater L., wegen des von Ihnen angezeigten Sachverhalts ist gegen Sie selbst ein Ermittlungsverfahren unter dem Aktenzeichen 1151 Js 9899/04 StA Hannover anhängig. Um wegen desselben Sachverhalts nicht doppelte Ermittlungen führen zu müssen, sieht § 154e Abs. 1 StPO vor, dass von der Erhebung der öffentlichen Klage wegen einer falschen Verdächtigung oder Beleidigung (§§ 164, 185 bis 18 StGB) abgesehen werden soll, solange wegen der angezeigten oder behaupteten Handlung ein Strafverfahren anhängig ist. Ich habe von der Vorschrift des § 154e StPO Gebrauch gemacht und werde die Ermittlungen wegen Ihrer Strafanzeigen erst dann wieder aufnehmen, wenn sich im Ausgangsverfahren 1151 Js 9899/04 ergeben sollte, dass die von Ihnen erhobenen Vorwürfe gegen Rechtsanwalt Möbius unzutreffend sein sollten. Anderenfalls werde ich das Verfahren endgültig ohne gesonderten Bescheid einstellen. Den Ausgang des gegen Sie selbst gerichteten Verfahrens 1151 Js 9899/04 werde ich von hieraus selbständig überwachen. Gegen diesen Bescheid steht Ihnen die Beschwerde an die Generalstaatsanwaltschaft zu. Die Beschwerde ist binnen zwei Wochen nach der Bekanntmachung bei der Generalstaatsanwaltschaft Gelle, Schloßplatz 2, 29221 Gelle, einzulegen. Durch die rechtzeitige Einlegung der Beschwerde bei der hiesigen Staatsanwaltschaft wird die Frist gewahrt. Bitte geben Sie im Falle der Einlegung der Beschwerde auf jeden Fall das Aktenzeichen an. Falls Sie die Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft Gelle einlegen, werden Sie gebeten, in der Beschwerdeschrift auch anzugeben, welche Staatsanwaltschaft den angefochtenen Bescheid erlassen hat. Mit freundlichem Gruß
Olmes Staatsanwältin
Scharlemann Justizangestellte

29.03.2004: Fax an GStA Celle:


1151 Js 9899/04 StA Hannover (Strafverfahren gegen mich; Anzeigeerstatter: Möbius) und
1151 Js 9349/04 StA Hannover (Strafverfahren gegen Möbius; Anzeigeerstatter: PRHL)
Hiermit lege ich Beschwerde gegen das Verfahren 1151 Js 9899/04 und gegen den Einstellungsbescheid 1151 Js 9349/04 ein.
Begründung: Im Einstellungsbescheid (zugestellt am 27.04.04) heißt es, dass erst das Verfahren gegen mich abgeschlossen werden muss, bevor gegen Möbius ermittelt wird; sollte ich verurteilt werden, wird das Verfahren gegen Möbius endgültig eingestellt.
1. Wenn es nach dem Motto gehen sollte: "Wer zuerst klagt, kommt zuerst dran", ist sowieso nur gegen Möbius zu ermitteln, denn der wurde lange Zeit zuvor von mir angezeigt. Das Verfahren wurde allerdings ohne Angabe von Gründen, damit unberechtigterweise, eingestellt. Bis heute liegt mir keine ernstzunehmende Begründung vor, weshalb die V2-Sekte von Möbius als "katholische Kirche", weshalb ein katholischer Priester von Möbius als "Privatperson" bezeichnet wrden darf etc. Vor allem anderen müssten erst diese Dinge geklärt werden.
2. Möbius ist der Angreifer, und ich bin nun einmal verpflichtet, mich gegen seine zutiefst ehrverletzenden öffentlichen Lügen zu verteidigen, zumal die StA ja ihrer Arbeitspflicht nicht nachkommt.
3. Während ich meine Beurteilung über Möbius begründet habe, fehlt bis heute jeder begründete Anfangsverdacht gegen mich, der ja zur Verfahrenseröffnung gegen mich notwendig wäre. Ergo ist das Verfahren 1151 Js 9899/04 komplett illegal.
4. Das einzige, was ich in meinem Text über Möbius nicht ausführlich begründet habe, ist die Verwendung von privatem Schriftverkehr. Darüber sollte aber jeder "Jurist" Bescheid wissen. Zudem habe ich erst kürzlich etwas zu diesem Thema veröffentlicht, s. http://www.kirchenlehre.de/priest08.htm.
5. Ferner zeugt die Anzeigen seitens Möbius "gegen Unbekannt" (so als ob ich meine Identität nicht preisgegeben hätte) nicht gerade von Seriösität, was selbst dem klar erkenntlich ist, der nur die jedem sofort zugänglichen Unterlagen begutachtet.
6. Über die sonstige Arbeit von Möbius müsste die StAH mehr Informationen haben als ich, und sogar ich habe Informationen, die nicht zu Möbius Gunsten sprechen.
Wegen der offenkundigen Fakten sehe ich es nicht als meine dringendste Aufgabe an, einen - bereits angefangenen - weiteren Möbius-Text bei KzM zu veröffentlichen. Die gegenwärtige Christenverfolgung, die sich nicht nur in dem Treiben der StAH zeigt, lässt mir dazu ohnehin wenig Muße. Hinweis: Die Strafanzeige gegen die Völkermordorganisation "Landgericht Bonn" kann jeder unterstützen, s. http://www.kirchenlehre.de/muster02.htm.

11.04.2004: Fax an "Justiz" Hannover: Predigt am 11.04.2004

13.04.2004: Fax an die GStA Celle:


1151 Js 9899/04 StA Hannover (Strafverfahren gegen mich; Anzeigeerstatter: Möbius) und
1151 Js 9349/04 StA Hannover (Strafverfahren gegen Möbius; Anzeigeerstatter: PRHL)
"Strafbefehl" 1151 Js 9899/04 Amtsgericht Hannover, zugestellt heute
Hiermit lege Einspruch gegen den Strafbefehl ein und erstatte Strafanzeige gegen das Amtsgericht Hannover.
Begründung:
1. Im "Strafbefehl" fehlt die Begründung für den Tatvorwurf vollständig. Es wird zwar wiederholt, was ich geschrieben habe, aber es wird in keiner Weise erklärt, wo ich etwas Unberechtigtes geschrieben habe: "Habe ich unrecht gehandelt, so beweise das Unrecht; habe ich aber recht geredet, warum schlägst du mich?" (Joh 18,24).
2. V.a. wird in keiner Weise auf die Tatsache eingegangen, dass Möbius der Angreifer ist, der in seinem Buch mich und im Grunde die gesamte Kirche öffentlich auf das schwerste beschimpft hat. Der "Strafbefehl" ist also der Versuch, mich mundtot zu machen und damit der nachgewiesenen Lügenpropaganda ungehemmten Lauf zu lassen. Das werde ich nicht dulden!
3. Das Verfahren ist zudem noch gar nicht abgschlossen - bei der Generalstaatsanwaltschaft Celle wurde noch am 29.03.2004 Widerspruch gegen das Treiben der StA Hannover eingelegt.
Wenn das Amtsgericht Hannover nachweisen kann, dass die Möbius-Vorwürfe gegen mich berechtigt sind, werde ich natürlich meinen Text revidieren.
Die Beweislage ist aber momentan die, dass sich das Amtsgericht die Möbius-Schandtaten zueigen gemacht hat. Insofern ist auch das Amtsgericht Hannover eine antichristliche Organisation. Und die totale Sturheit von Möbius, statt auf Argumente rein auf brutalste Gewalt zu setzen, bestätigt die Richtigkeit und Notwendigkeit meines Vorgehens gegen Möbius. Ich werde also bei KzM weiter vor ihm warnen, bis er sich bei mir entschuldigt und insbesondere sämtliche Hetzpropaganda gegen mich resp. die Kirche zurückgenommen hat. Christus vincit!

18.04.2004: Fax an "Justiz" Hannover: Predigt am 18.04.2004

28.04.2004: Brief von StA Hannover:


Geschäftsnummer (Bitte stets angeben): NZS - 1151 Js 29369/04
Strafanzeige gegen die Richterin am Amtsgericht Hannover Carstens wegen des Verdachts der Rechtsbeugung zu Ihrem Nachteil
Sehr geehrter Pater L., im Zusammenhang mit dem gegen Sie beantragten Strafbefehl im Verfahren 1151 Js 9899/04 haben Sie mit Ihrem dagegen gerichteten Einspruch gleichzeitig Strafanzeige gegen die den Strafbefehl erlassende Richterin am Amtsgericht Carstens erstattet. Es ergeben sich auch nicht Ansatzweise Hinweise darauf, dass die beschuldigte Richterin hierbei gegen Rechtsvorschriften verstoßen hätte. Ich darf deshalb kein Ermittlungsverfahren gegen die Richterin führen, weil die Staatsanwaltschaft nur einschreiten darf, sofern sich aus einer Strafanzeige zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für Straftaten ergeben, § 152 Abs. 2 StPO. Gegen diesen Bescheid steht Ihnen die Beschwerde an die Generalstaatsanwaltschaft zu. Die Beschwerde ist binnen zwei Wochen nach der Bekanntmachung bei der Generalstaatsanwaltschaft Gelle, Schloßplatz 2, 29221 Gelle, einzulegen. Durch die rechtzeitige Einlegung der Beschwerde bei der hiesigen Staatsanwaltschaft wird die Frist gewahrt. Bitte geben Sie im Falle der Einlegung der Beschwerde auf jeden Fall das Aktenzeichen an. Falls Sie die Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft Gelle einlegen, werden Sie gebeten, in der Beschwerdeschrift auch anzugeben, welche Staatsanwaltschaft den angefochtenen Bescheid erlassen hat. Mit freundlichem Gruß
Olmes Staatsanwältin

13.04.2004 (06.04.2004): Strafbefehl von Amtsgericht Hannover, Vermittlung: 0511/3470, Telefax: 0511/3472723, Dienstsitz: Volgersweg l, 30175 Hannover, Postanschrift: Postfach, 30002 Hannover:


Geschäftsnummer: 222 Cs 1151 Js 9899/04 (Bitte stets angeben)
Pater RHL - Beruf: Pater - Staatsangehörigkeit: deutsch - Familienstand: ledig
Strafbefehl
Die Staatsanwaltschaft Hannover beschuldigt Sie, in Hannover und andernorts am 18.08.2003 und 22.12.2003 durch 2 Straftaten 1.+ 2. einen anderen beleidigt zu haben, indem Sie
1. am 18.08.2003 einen mit Rechtsanwalt Ralf Möbius geführten E-Mailwechsel unter der URL http://prhl.crosswinds.net/moebius.htm ins Internet stellten in dem Sie unter dem Absatz: Einige Aspekte in Bezug auf Rechtsanwalt Möbius äußerten:
"1. Ralfi ist ein Rüpel-...; 2. Ralfi ist ein Zyniker-...; 3. Ralfi ist ein Rufmörder-...; 4. Ralfi ist ein Völkermörder-...; 5. Ralfi ist ein Träumer-...; 6. Ralfi ist ein Faulpelz-...; 7. Ralfi ist ein Lügner-..."
um so Ihre Missachtung und Nichtachtung gegenüber dem Geschädigten kundzutun und ihn öffentlich als "Antichristen aus der Anwaltzunft" anzuprangern,
2. Sie am 22.12.2003 die unter Ziff. 1) bezeichneten Werturteile über Rechtsanwalt Ralf Möbius auf der sog. Gästeseite des heise online-Leserforms erneut ins Internet stellten, um den Geschädigten wiederum öffentlich anzuprangern.
Vergehen, strafbar nach §§ 185, 194, 52 StGB, worauf die Strafverfolgung gem. § 154a StPO beschränkt worden ist.
Strafantrag hat der Geschädigte am 03.09.2003 und 18.03.2003 gestellt. - Bl. 1, 35
Beweismittel:
I. Ihre Angaben, soweit Sie sich eingelassen haben.
II. Zeuge: Ralf Möbius, Hannover
III. Auqenscheinsobiekte: Ausdrucke aus dem Internet; - Bl. 1 - Bl.2-11; 19-23 d.A.
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft wird gegen Sie eine Gesamtgeldstrafe von 30 Tagessätzen festgesetzt. (Die Einzelstrafen betragen: zu 1. = 20 Tagessätze und zu 2. = 20 Tagessätze). Die Höhe des Tagessatzes beträgt 50,00 EURO, die Geldstrafe insgesamt mithin 1.500,00 EURO . Im Falle der Uneinbringlichkeit tritt an die Stelle eines Tagessatzes ein Tag Freiheitsstrafe. Es wird Ihnen gestattet, die Geldstrafe in monatlichen Teilbeträgen von 150,00 EURO, fällig erstmals am 10. des auf die Rechtskraft folgenden Monats, zu zahlen. Die Folgeraten sind jeweils bis zum 10. eines jeden Monats einzuzahlen. Zahlen Sie nicht oder nicht rechtzeitig, entfällt diese Vergünstigung. In diesem Falle ist der gesamte Restbetrag auf einmal fällig. Sie haben auch die Kosten des Verfahrens und Ihre notwendigen Auslagen zu tragen. Dieser Strafbefehl wird rechtskräftig und vollstreckbar, wenn Sie nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung bei dem unten bezeichneten Amtsgericht Hannover schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle Einspruch einlegen.
Esteht Ihnen frei, den Einspruch zu begründen. Es empfiehlt sich jedoch anzugeben, ob sie den Einspruch auf bestimmte Beschwerdepunkte, z.B. das Strafmaß, beschränken möchten. In der Einspruchsschrift können Sie auch weitere Beweismittel (Zeugen, /Sachverständige, Urkunden) angeben. Ist der Einspruch rechtzeitig eingegangen, findet eine Hauptverhandlung statt. In dieser entscheidet das Gericht, nachdem es die Sach- und Rechtslage erneut geprüft hat. Dabei ist es an den Schuld- und Strafausspruch in dem Strafbefehl nicht gebunden. Bei Durchführung einer Hauptverhandlung und Erlass eines Urteils kann das Gericht ein im Strafbefehl nicht verhängtes Fahrverbot oder eine Entziehung der Fahrerlaubnis anordnen. Wenn Sie den Einspruch in zulässiger Weise auf bestimmte Beschwerdepunkte beschränken, erstreckt sich die Hauptverhandlung in der Regel nur darauf. In den übrigen Punkten steht der Strafbefehl dann einem rechtskräftigem Urteil gleich. Gegen die Entscheidung über die Verpflichtung, Kosten oder notwendigen Auslagen zu tragen, können Sie sofortige Beschwerde einlegen, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 100,-€ übersteigt. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht innerhalb einer Woche einzulegen. Bei schriftlichen Erklärungen genügt es zur Fristwahrung nicht, dass die Erklärung innerhalb der Frist zur Post gegeben wird, die Frist ist vielmehr nur dann gewahrt, wenn die Erklärung in deutscher Sprache vor dem Ablauf der Frist beim Gericht eingeht. Fällt das Ende der Frist auf einen Sonntag, einen allgemeinen Feiertag oder einen Sonnabend, so endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktages. Falls Sie kein Rechtsmittel einlegen wollen und der Strafbefehl rechtskräftig geworden ist, Sie aber zur Zahlung von Geldstrafe und Kosten nicht in der Lage sein sollten, können Sie einen begründeten Ratenzahlungsantrag bei der Staatsanwaltschaft Hannover -Volgersweg 67, 30175 Hannover, stellen.
Hannover, 02.04.2004
Carstens Richterin

STGB §§ 52 185, 194:


§ 52 Tateinheit
(1) Verletzt dieselbe Handlung mehrere Strafgesetze oder dasselbe Strafgesetz mehrmals, so wird nur auf eine Strafe erkannt. (2) Sind mehrere Strafgesetze verletzt, so wird die Strafe nach dem Gesetz bestimmt, das die schwerste Strafe androht. Sie darf nicht milder sein, als die anderen anwendbaren Gesetze es zulassen. (3) Geldstrafe kann das Gericht unter den Voraussetzungen des § 41 neben Freiheitsstrafe gesondert verhängen. (4) Läßt eines der anwendbaren Gesetze die Vermögensstrafe zu, so kann das Gericht auf sie neben einer lebenslangen oder einer zeitigen Freiheitsstrafe von mehr als zwei Jahren gesondert erkennen. Im übrigen muß oder kann auf Nebenstrafen, Nebenfolgen und Maßnahmen (§ 11 Abs. 1 Nr. 8) erkannt werden, wenn eines der anwendbaren Gesetze sie vorschreibt oder zuläßt.

§ 185 Beleidigung
Die Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Beleidigung mittels einer Tätlichkeit begangen wird, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

§ 194 Strafantrag
(1) Die Beleidigung wird nur auf Antrag verfolgt. Ist die Tat durch Verbreiten oder öffentliches Zugänglichmachen einer Schrift (§ 11 Abs. 3), in einer Versammlung oder durch eine Darbietung im Rundfunk begangen, so ist ein Antrag nicht erforderlich, wenn der Verletzte als Angehöriger einer Gruppe unter der nationalsozialistischen oder einer anderen Gewalt- und Willkürherrschaft verfolgt wurde, diese Gruppe Teil der Bevölkerung ist und die Beleidigung mit dieser Verfolgung zusammenhängt. Die Tat kann jedoch nicht von Amts wegen verfolgt werden, wenn der Verletzte widerspricht. Der Widerspruch kann nicht zurückgenommen werden. Stirbt der Verletzte, so gehen das Antragsrecht und das Widerspruchsrecht auf die in § 77 Abs. 2 bezeichneten Angehörigen über. (2) Ist das Andenken eines Verstorbenen verunglimpft, so steht das Antragsrecht den in § 77 Abs. 2 bezeichneten Angehörigen zu. Ist die Tat durch Verbreiten oder öffentliches Zugänglichmachen einer Schrift (§ 11 Abs. 3), in einer Versammlung oder durch eine Darbietung im Rundfunk begangen, so ist ein Antrag nicht erforderlich, wenn der Verstorbene sein Leben als Opfer der nationalsozialistischen oder einer anderen Gewalt- und Willkürherrschaft verloren hat und die Verunglimpfung damit zusammenhängt. Die Tat kann jedoch nicht von Amts wegen verfolgt werden, wenn ein Antragsberechtigter der Verfolgung widerspricht. Der Widerspruch kann nicht zurückgenommen werden. (3) Ist die Beleidigung gegen einen Amtsträger, einen für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteten oder einen Soldaten der Bundeswehr während der Ausübung seines Dienstes oder in Beziehung auf seinen Dienst begangen, so wird sie auch auf Antrag des Dienstvorgesetzten verfolgt. Richtet sich die Tat gegen eine Behörde oder eine sonstige Stelle, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt, so wird sie auf Antrag des Behördenleiters oder des Leiters der aufsichtführenden Behörde verfolgt. Dasselbe gilt für Träger von Ämtern und für Behörden der Kirchen und anderen Religionsgesellschaften des öffentlichen Rechts. (4) Richtet sich die Tat gegen ein Gesetzgebungsorgan des Bundes oder eines Landes oder eine andere politische Körperschaft im räumlichen Geltungsbereich dieses Gesetzes, so wird sie nur mit Ermächtigung der betroffenen Körperschaft verfolgt.


10.05.2004 (04.05.2004): Ladung von Amtsgericht Hannover:


Zutreffendes ist angekreuzt bzw. ausgefüllt
Bitte bringen Sie diese Ladung zum Termin mit! Die wichtigen Hinweise auf der Rückseite belehren Sie unter anderem über die Folgen Ihres unentschuldigten Ausbleibens
Geschäfts-Nr.: (Bitte stets angeben) 222Cs 1151 Js 9899/04
Datum: 04.05.2004
Ladung als Angeklagte / Angeklagter zum Termin am
Datum 2. Juni 2004 Uhrzeit 13.15
im Gebäude (Straße, Hausnr., Etage) Volgersweg 1/ Neubau, 1. Stock Zimmer-Nr. 3112 - Eingang Altbau -
[x| zur Hauptverhandlung vor dem/der Strafrichter wegen Beleidigung
[x| in der Strafsache gegen Pater RHL
Sehr geehrte Dame! Sehr geehrter Herr! Nachdem Sie gegen den Ihnen zugestellten Strafbefehl rechtzeitig Einspruch erhoben haben, werden Sie hiermit zur Hauptverhandlung geladen und gebeten, rechtzeitig zu erscheinen. Sie können sich durch eine Verteidigerin oder einen Verteidiger vertreten lassen, die/der mit einer schriftlichen Vollmacht versehen sein muss. Wenn Sie ohne genügende Entschuldigung ausbleiben und sich auch nicht vertreten lassen, wird Ihr Einspruch ohne Beweisaufnahme verworfen werden. Zur Hauptverhandlung sind als Zeugen/Sachverständige geladen worden. s. Strafbefehl Daneben werden die weiteren im Strafbefehl aufgeführten Beweismittel herangezogen. Sie können die Ladung weiterer Zeugen und Sachverständiger oder die Herbeischaffung anderer Beweismittel unter Angabe der Tatsachen, über die Beweis erhoben werden soll, bei dem Gericht beantragen. Zeugen und Sachverständige, deren Vernehmung Sie wünschen, können Sie auch zur Hauptverhandlung mitbringen; Sie müssen aber deren Namen und Anschriften dem Gericht rechtzeitig mitteilen. Hochachtungsvoll Auf Anordnung
Hoppe, Justizangestellte

10.05.2004: Fax an GStA Celle u.a.:


1151 Js 9899/04 StA Hannover (Strafverfahren gegen mich; Anzeigeerstatter: Möbius) und
1151 Js 9349/04 StA Hannover (Strafverfahren gegen Möbius; Anzeigeerstatter: PRHL)
Beschwerde gegen den Einstellungsbescheid StA Hannover v. 28.04.2004
Erklärung zur "Ladung" zur "Hauptverhandlung" am 02.06.2004
Beschwerde gegen Möbius bei der Anwaltskammer Celle
Hiermit lege Beschwerde gegen den Einstellungsbescheid ein und erstatte Strafanzeige gegen die StA Hannover und (erneut) gegen das Amtsgericht Hannover.
Außerdem lege beim Nds. "Justiz"-Ministerium ich Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die StA Hannover und gegen das Amtsgericht Hannover ein.
Schließlich beantrage ich die sofortige Aufhebung der Anwaltszulassung von Möbius.
Begründung: Bereits vor knapp einem Monat, am 13.04.2004, wurde die StA aufgefordert: "Habe ich unrecht gehandelt, so beweise das Unrecht; habe ich aber recht geredet, warum schlägst du mich?" (Joh 18,24). Dieser Aufforderung ist sie bis heute nicht nachgekommen.
Damit ist die Richtigkeit meiner Feststellung einmal mehr bestätigt: Der "Strafbefehl" resp. jetzt die "Hauptverhandlung ist nur der Versuch, mich mundtot zu machen und damit der nachgewiesenen Lügenpropaganda ungehemmten Lauf zu lassen. Das werde ich nicht dulden!
Die "Justiz" Hannover erweist sich damit als schwerkriminelle Vereinigung: Zunächst lässt sie ungestraft, dass einer ihrer "Rechtsanwälte" in einem Buch die schlimmsten verleumderischen Lügen gegen die Kirche schleudert. Und weil ein Priester die katholische Kirche gegen diese Diffamierungen verteidigen will, führt sie obendrein einen Krieg auf Staatskosten gegen den Priester! Wer also noch am Recht festhält, wird vom Staat zum Kriminellen erklärt, das hat in Deutschland ja lange Tradition. Nicht nur Möbius (der immerhin als Initiator), sondern auch der Staat begehen damit Völkermord in ganz großem Stil.
Da das Verfahren gegen die "Justiz" Hannover noch gar nicht abgeschlossen ist, ja in weiten Teilen jetzt erst eingeleitet wird, zeugt die Anberaumung einer "Hauptverhandlung" an sich bereits von erheblicher Unlauterkeit. Am schwersten wiegt aber die Tatsache, dass sich die "Justiz" Hannover die Möbius-Schandtaten zueigen gemacht hat. Eine solche im Kern antichristliche Organisation ist befangen und zu einer ordentlichen Verhandlung weder fähig noch willig. Dass ich bei der "Hauptverhandlung" nicht erscheinen werde, liegt also keineswegs nur an dem unverantwortbaren zeitlichen und finanziellen Aufwand.
Christus vincit!

27.05.2004: Fax an GStA Celle u.a.:


1151 Js 9899/04 StA Hannover (Strafverfahren gegen mich; Anzeigeerstatter: Möbius) und
1151 Js 9349/04 StA Hannover (Strafverfahren gegen Möbius; Anzeigeerstatter: PRHL)
Beschwerde gegen den Einstellungsbescheid StA Hannover v. 28.04.2004
Erklärung zur "Ladung" zur "Hauptverhandlung" am 02.06.2004
In dieser Sache ist ein neuer Text veröffentlicht worden, dessen unverzügliche Kenntnisnahme ich von den Adressaten dieses Faxes verlange:
http://www.kirchenlehre.de/ehre.htm.
Der guten Ordnung halber weise ich darauf hin, dass mich die Mitteilung der Einstellung des gegen mich geführten Schauprozesses noch nicht erreicht hat und ich deshalb die sofortige Durchführung der notwendigen Schritte verlange. Das desaströse Ansehen, dass sich die "Justiz" "erarbeitet" hat, bedaure ich aufrichtig. Christus vincit!

 

Was leistet die "Justiz"?

A. Sie geht in keiner Weise auf unsere Argumente ein. Es wird nirgends erklärt, warum Möbius die V2-Sekte zur katholischen Kirche erklären kann, warum Möbius uns zur bloßen Privatperson degradieren kann, warum Möbius das Datum des Herz-Jesu-Festes abändern kann usw. Indem die "Justiz" also behauptet, es gäbe keinerlei Anlass für ein Strafverfahren gegen Möbius, lügt sie.

B. Sie bringt für ihre Anschuldigungen gegen uns keinerlei Argumente. Sie wiederholt nur, was wir geschrieben haben, aber nicht, warum das zu beanstanden sein sollte. Es ist schon richtig, dass wir die Begriffe Rüpel usw. für Möbius gebrauchen. Wir begründen jeden einzelnen Begriff einwandfrei, die "Justiz" unterschlägt diese Begründung einfach, sie will den Eindruck entstehen lassen, als hätten wir nur ein paar Beleidigungen geschleudert, während wir in Wahrheit begründete und nachvollziehbare Urteile über Möbius gefällt haben. Dass die "Justiz" lügt, indem sie die von uns gefällten Urteile als "Beleidigungen" hinstellt, ist allerdings selbst dann klar, wenn man die von uns gemachten Begründungen ignoriert und ganz generell fragt, was gemeinhin als "Beleidigung" gilt. Da wäre z.B. an das "A****loch-Urteil" gegen den Fußballer Stefan Effenberg zu denken. Das "Amtsgericht Braunschweig" verurteilte SE zu einer Geldstrafe von 100 000 Euro, weil ein Polizist behauptet hatte, SE hätte ihn als "A****loch" [zensiert durch PHRL] bezeichnet, während SE und eine Zeugin versichern, er habe dem Polizisten einen "schönen Abend" gewünscht. Also: Für ein Gericht reicht es, wenn ein Polizist, der sich z.B. verhört haben könnte und der v.a. keine Zeugen hat, etwas behauptet, was von dem Angeklagten und einer Zeugin bestritten wird. Von Unschuldsvermutung, von "im Zweifel für den Angeklagten", ja überhaupt von Recht und Ordnung will die "Justiz" anscheinend nichts wissen. Nemo malus nisi probetur (Niemand ist [als] böse [zu betrachten], wenn es nicht nachgewiesen wurde), dieser elementare Grundsatz gilt in Deutschland nicht nur nichts, vielmehr werden von der "Justiz" einfach "rechtskräftige Urteile" produziert, die aus offenkundigen Lügen gestrickt sind, und wehe dem, der noch an der Wahrheit festhält: Der wird als "nicht rechtstreu" verurteilt. Der Fall SE mag ein weiteres Horrorkapitel deutschen "Justiz"-Handelns sein, aber in jedem Fall gelten "A****"-Wörter als beleidigend. Anwalt Kotz nennt auf seiner Homepage "A****loch" [zensiert durch PHRL] als besonders klares Beispiel für eine schwere Beleidigung. In dem heise-Artikel "Beleidigungen auch im Netz rechtswidrig [18.07.2002 11:10 ]" wird Anwalt Michael Heng zitiert: "Daran, dass die Bezeichnung eines anderen als 'A****loch' [zensiert durch PHRL] eine Beleidigung darstellt, bestehen überhaupt keine Zweifel", und heise fügt hinzu: "Zwar vertrete das Bundesverfassungsgericht in ständiger Rechtsprechung die Ansicht, dass im Meinungskampf auch starke, eindringliche Ausdrücke und "sinnfällige Schlagworte" benutzt werden dürften (BVerfG, NJW 1991, 2074 [2075]). Jedoch müssten Art und Weise des Vortrages in jedem Fall auf die Ehre des Betroffenen Rücksicht nehmen. Denn ehrverletzende Äußerungen, die lediglich der Stimmungsmache dienen oder Formalbeleidigungen (BGH, NJW 1979, 266) sind, werden gerade nicht mehr vom Grundrecht der freien Meinungsäußerung aus Artikel 5 (Absatz 1 Satz 1) des Grundgesetzes gedeckt." Während vielen Menschen solche Wörter im Affekt herausrutschen können, was schuldmindernd sein kann, ist es hochgradig verwerflich, wenn ganz gezielt und bewusst mit solchem Gossenvokabular hantiert wird. Als einen besonderen Tiefpunkt wird man die "A****geigen"-Initiative werten müssen, deren Schirmherr ausgerechnet Bundespräsident Johannes Rau ist. Immerhin: Obwohl Rau von uns nachdrücklich als "der deutschstaatliche Oberantichrist" gewürdigt worden ist, haben wir deswegen noch keinerlei "Justiz"-Schreiben erhalten. "Nazi" und "Lügner" sind gem. den von Kotz angeführten Beispielen in keinem Falle so schwer wiegend wie "A****loch", und zudem haben wir völlig offensichtlich die Möbius-Urteile gerade nicht als "Stimmungsmache", als Verächtlichmachung eingesetzt, sondern sie als sachlich gerechtfertigte Urteile begründet, selbst wenn die "Justiz" das einfach unterschlägt.
Aber selbst wenn man unsere Begründungen nicht wahrhaben will, sollte man wenigstens so ehrlich sein und über die von uns verwendeten Urteile nachdenken. Wir machen keinen Hehl daraus, dass wir uns fleißig der Suchmöglichkeiten bedienen: In Nachschlagewerken bemühen wir das Register, im Internet bemühen wir die Suchmaschinen. Wir haben zwar eine immense Abscheu gegen Gossenniveau, und das nicht erst seit unserer Priesterweihe, weswegen wir "A****"-Wörter schon ganz natürlich meiden. Aber trotzdem müssen wir uns bei einigen Begriffen vorher vergewissern, ob sie allen Ernstes als Beleidigung aufgefasst werden können. Das Paradebeispiel für die Schwierigkeit bei manchen Vokabeln, ihren "Beleidigungswert" richtig einzuschätzen, ist vielleicht noch immer die Anekdote, die uns ein Kollege in Chur erzählte, i.e. dass in seiner Schweizer Mundart das Wort "schwätzen" völlig normal i.S.v. "reden" wäre, während sich Schweizer anderer Mundarten beleidigt fühlen, wenn man ihr Reden als "Schwätzen" bezeichnet. Es ist wohl wahr, dass unsere Umgebung uns irgendwie beeinflusst hat und subjektive Momente eine Rolle spielen. Wie dem auch sei, wir haben uns natürlich vorher kundig gemacht und den Möbius-Text erst dann veröffentlicht, nachdem wir ein Missverstehen aller Begriffe als Beleidigungen sicher ausschließen konnten. Der ADAC hat ein paar Beispiele für Strafen zusammengestellt, die fällig werden, wenn das Beleidigungsopfer ein Polizist ist:


Herausgestreckte Zunge: 153 Euro
"Kleine fette Sau": 204 Euro
Vogelzeigen: 383 Euro
"Bei dir piept es wohl": 767 Euro
"Fieses Miststück": 2556 Euro
"Alte Sau": 2556 Euro
Stinkefinger zeigen: 4090 Euro
Ohrfeige + Beleidigung: 6135 Euro

So ein Verhalten läge uns ganz natürlich fern, auch bei Nicht-Beamten. Aber zu unseren Urteilen über Möbius:
1. Rüpel
Als Rüpel werden Leute mit unhöflichem, rücksichtslosem Benehmen bezeichnet. Wer sich im Straßenverkehr, im Fußballstadion usw. rücksichtslos benimmt, ist ein "Rüpel". Wer einen anderen beleidigt, ist ein Rüpel. Die Computerbild ernennt regelmäßig "Reklame-Rüpel der Woche", was sich auf Internetangebote bezieht, bei denen der Besucher überdimensionierte Werbeeinblendungen hinnehmen muss. Und ohne auf die ganzen politischen Einzelheiten und Zusammenhänge einzugehen, hier ein Ausschnitt aus der österreichischen Tageszeitung "Der Standard", "Wer sind hier die Postfaschisten?" von Doron RABINOVICI: "Selbst van der Bellen erklärt, Zeman sei ebenso ein Rüpel wie Haider." Also auch in der Politik wird dieser Begriff "Rüpel" offensichtlich straflos verwendet. Unbestreitbar ist dabei die Tatsache, dass Möbius hartnäckig u.a. an der laikalen Anrede uns gegenüber festgehalten hat. Diese Pöbelei müssen / dürfen wir uns nicht bieten lassen, und man beachte die inkonsequente Haltung der "Justiz", die uns erst versichert, diese laikale Anrede gegen uns sei "nicht zu beanstanden", um dann nachher von dieser laikalen Anrede weit gehend Abstand zu nehmen. Also: "Rüpel" ist zwar kein Kompliment, fällt aber auch ganz sicher nicht ins Strafrecht.
2. Zyniker
Etymologisch stammt dieser Begriff von der kynischen Schule, cf. das Standardwerke H. Hirschberger, Geschichte der Philosophie, Freiburg (14)1976, 69.:
Bedeutsamer [als die elisch-eretrische Schule wurde von Phaidon] sind die Kyniker. An ihrer Spitze steht Antisthenes von Athen (445—365). Er lehrt im Gymnasien Kynosarges und wird damit der ganzen Schule den Namen gegeben haben. Als das Wichtigste am Sokratismus erscheint ihm das Autarkie-Ideal. Nichts in der Welt ist ihm wertvoll als nur die Tugend. Sie allein genügt. Er steigert die Verachtung der äußeren Güter bis zum Extrem. "Lieber will ich verrückt werden als Lust genießen." Das führt zu einer Verachtung auch der Kultur, der Wissenschaft, der Religion, der nationalen Bindungen, und besonders auch der Sitte und des Anstandes. Was die Menschen sonst aus diesen Gründen scheuen, wird hier ohne Scham getan, um seine Unabhängigkeit von äußeren Dingen zu demonstrieren. Damit erhält der heutige Begriff "Zyniker" seine Nuance. Um so größerer Nachdruck liegt auf der Pflege der "sokratischen Stärke", d. h. des schmalen und steilen Weges zur Tugend, die zum Ideal der Überwindung, Mühe und Standhaftigkeit wird, wie Herakles dies vorgelebt hat. "Herakles" lautet auch der Titel des Hauptwerkes des Antisthenes.

Die Herleitung des Begriffes "zynisch" von griech. Hund (kyon), ergo "wie ein Hund", ist Volksetymologie. Möbius bringt mit seiner Lügenkanonade bzgl. des Herz-Jesu-Urteils seine zynische Haltung ganz speziell hinsichtlich der Religion zum Ausdruck. Selbst wenn die Hannoveraner "Justiz" tatsächlich nicht soviel Wissen sich aneignen wollte, um den Begriff Zyniker zu verstehen, würde das a) sie noch nicht entschuldigen, denn Unwissenheit schützt vor Strafe üblicherweise nicht, und würde das b) nichts daran ändern, dass auch im Umgangssprachlichen der Begriff Zyniker nicht nur schlichtweg keine Beleidigung, sondern oft genug noch eine Art Kompliment ist. So findet man z.B. folgende Aphorismen:
Zyniker: Schuft, dessen mangelhafte Wahrnehmung Dinge sieht, wie sie sind, statt wie sie sein sollen. «Ambrose Bierce»
Wer die Wahrheit im falschen Moment sagt, gilt als Zyniker. «Oliver Hassencamp»
Der Zyniker, der Schmarotzer der Zivilisation, lebt davon, sie zu verneinen, gerade weil er überzeugt ist, daß sie ihn nicht im Stich lassen wird. «José Ortega y Gasset, Aufstand»
›Was ist ein Zyniker?‹ - ›Ein Mann, der von allem den Preis und von nichts den Wert kennt.‹ «Oscar Wilde»
Ich bin durchaus nicht zynisch, ich habe nur meine Erfahrungen, was allerdings ungefähr auf dasselbe herauskommt. «Oscar Wilde»

Und um das Desaster der Hannoveraner "Justiz" komplett zu machen: Am 04.05.2004 brachte Focus eine Meldung: "Dirty Harry live. Zyniker-Gott tourt durch Provinz" über Harald Schmidt. Über den V2-Sektierer Schmidt haben wir schon eine Menge Material gesammelt, was schon für einen eigenen Artikel reicht. Hier soll die Feststellung genügen, dass Schmidt, der regelmäßig für Focus schreibt, als "Zyniker-Gott" gelobt und gefeiert wird. Und hier ein Ausschnitt aus dem Grußwort von Bundespräsident Johannes Rau bei der Festveranstaltung und Preisverleihung "40 Jahre Grimme Preis“ im Theater Marl am 3. April 2004
Ich will nun nicht für die Rückkehr zum Bildungsfernsehen werben. Die Medienvielfalt ist auch Ausdruck der Pluralität unserer Gesellschaft und schon deswegen ein Gewinn für die Demokratie. Ich gebe auch gerne zu, dass ich Harald Schmidt vermisse und gerne bei "Wer wird Millionär" einschalte.

Bzgl. der deutschstaatlichen Bildungsideale erinnern wir an Totalitäre Verblödungsinstitutionen.
3. Rufmörder
Das ist erst recht keine Beleidigung, sondern eine nüchterne Feststellung: Möbius zerstört unseren guten Ruf, indem er seine antichristlichen Lügenkanonaden vom Stapel lässt, ungeachtet unserer Rufe zur Besinnung.
4. Völkermörder
Hierfür gilt im Prinzip dasselbe wie für den "Rufmörder". Wir erinnern zudem an unseren Eintrag im Forum von heise, nachzulesen im Abschnitt "Taliban und Masochismus" in den Leserbriefen 01.03.2004 ("Terror" und "Völkermord" sind klar definierte Begriffe). Ja, aber hat nicht die StA Hannover bewiesen, dass Möbius weder ein Rufmörder noch ein Völkermörder ist? Nein, sie hat es nur unter klarer Missachtung der Realität bestritten. Zu einer Argumentation gehört mehr als das bloße Ignorieren von Fakten. Wer sich an dem Vergleich von Verleumdung mit Mord stört, sei auf das o.g. Zitat des hl. Franz von Sales verwiesen: "Die ungerechte Verletzung der Ehre des Nächsten ist eine Art Mord".
5. Träumer
Auch das ist in den Augen mancher ein Kompliment, niemals aber eine Beleidigung. Wir haben nachgewiesen, dass die V2-Sekte ein Haufen von Träumern ist, ob nun mit ihrer "Musik zum Träumen", ihren "Traumwelten" oder womit auch immer. Möbius beteiligt sich aktiv an dieser Träumerei, dass die V2-Sekte die katholische Kirche ist.
6. Faulpelz
Wie nennt man jemanden, der faul ist? Ganz einfach: Faulpelz! Faulheit, objektiv ein Laster, wird allerdings auch von manchen regelrecht zur Tugend erklärt. Schon so mancher hat uns gegenüber seinen Wunsch, wenn nicht gar sein Ideal zum Ausdruck gebracht, faulenzen zu können. In der "Frauenzeitschrift" Brigitte, Heft 4/2004, gab es einen Artikel "Gute Sünden" mit dem Abschnitt: "Faule Politiker sind die besten":
John Cowperthwaite hieß der mächtige Faulpelz. Er war viele Jahre lang leitender Sekretär für Finanzen der ehemaligen britischen Kronkolonie Hongkong und tat in dieser Funktion extrem wenig. Er verzichtete auf Zölle, interessierte sich nicht dafür, wie viel Geld ins Land kam oder hinausging, und erhob nur zwei einfache Steuern. Das tat der wirtschaftlichen Entwicklung des Landes ausgesprochen gut. Hongkong stieg an die dritte Stelle der asiatischen Wohlstandsnationen auf - nach Japan und Singapur. Nichtstun war auch die Spezialität des EU-Kommissars Martin Bangemann. Dem guten Leben aufgeschlossen, wurde er nur selten hinter seinem Schreibtisch gesichtet. Seinem eigentlichen Aufgabengebiet, der Öffnung des europäischen Telekommunikationsmarktes, tat das ausgesprochen gut.

Und zu den bekanntesten Sprüchen Bangemanns gehört: "Besser ein genialer Faulpelz als ein fleißiger Idiot."
Und wir haben klar nachgewiesen, dass Möbius noch nicht einmal die minimalen Anstrengungen unternommen hat, sich bzgl. der katholisch-Domains kundig zu machen; noch nicht einmal den klitzekleinen Herz-Jesu-Text, auf den wir ihn so überdeutlich hingewiesen haben, wollte er zur Kenntnis nehmen. Wer sich so verhält, dass er hartnäckig die Erfüllung der absolut notwendigen Arbeiten verweigert, den nennen wir einen Faulpelz.
7. Lügner
Für das achte Gebot, gegen das Möbius hartnäckig und entschlossen verstoßen hat, haben wir in einen separaten Text zusammengestellt. Dort beachte man in Bezug auf den Möbius-Skandal besonders den Abschnitt aus der Braun-Predigt:
Es ist ein außerordentlich miserabler Grundsatz, in der jeweiligen Zeitung immer nur jene Nachrichten zu bringen, die der eigenen Sache günstig klingen, aber jede Nachricht zu unterschlagen, die den politischen Gegner in einem hellen Lichte zeigen könnte; auf diese Weise wird ein ganz falsches und verlogenes Bild der Öffentlichkeit vorgetäuscht und die Leserschaft wird bewußt irregeführt. Jeder Redakteur muß sich bewußt bleiben, daß man nicht nur dadurch lügt, daß man falsche Nachrichten bringt, sondern auch dadurch, daß man wahre Nachrichten unterschlägt - und vor allem muß der Leser um diese Möglichkeit des Betruges wissen.

8. Antichrist
Indem die Hannoveraner "Justiz" uns sogar zum Vorwurf macht, dass wir jemanden als Antichristen bezeichnen, drängt sie sich restlos ins Aus. Schon seit einiger Zeit ist auf der Startseite der Text äußerst plakativ hervorgehoben: "Die Nazis haben gewonnen", der einen Lexikonartikel zum Begriff "Antichrist" enthält. An der antichristlichen Gesinnung von Möbius und der Hannoveraner "Justiz" kann nicht der geringste Zweifel bestehen. Sie sind bereit, einen der ganz, ganz wenigen katholischen Priester unter Anwendung durch und durch illegaler Mittel auszuschalten, indem sie ihn faktisch ohne zeitliche Beschränkung in den Kerker sperren. Sie verhindern, dass er selbst die hl. Messe zelebriert und dass andere von ihm die Sakramente empfangen können. Sie ruinieren seinen guten Ruf restlos, indem sie ihn anhand von Lügen unter die Verbrecher einreihen. Alle diese furchtbaren Schandtaten begehen sie skrupellos, cf. Adolf Hitler: "Den deutschen Priester als Diener Gottes werden wir beschützen, den Priester als politischen Feind des Deutschen Reiches werden wir vernichten." Ihr sakrilegisches Treiben begehen sie unter einem an Lächerlichkeit kaum zu überbietenden Vorwand "im Namen des Volkes", so als ob das Volk über Gott stehen würde.
Dass der Staat antichristlich ist, sieht man nicht nur an Kruzifixverbot usw., sondern z.B. auch daran, dass erklärte Atheisten vom Staat proportional am stärksten finanziell gefördert werden. So meldete kath.net am 11. 05. 2004    12:22 Uhr: (Gottesleugner lassen sich fast komplett vom Staat finanzieren. 3.000 \'Humanisten\' erhalten jährlich fast 600.000 Euro Zuschüsse: - Proportional gesehen weit mehr Unterstützung als für andere Religionsgemeinschaften):
1999 habe der Verband knapp 3.000 Mark pro Mitglied erhalten. Zum Vergleich: Der jüdischen Gemeinde Adas Jissroel zahlte der Senat knapp 1.100 Mark pro Person, die beiden großen Kirchen erhielten etwa 20 Mark.

Zum Vergleich: Die katholische Kirche erhält vom Staat Geld- und Kerkerstrafen.

C. Sie beschuldigt uns einer bösen Absicht. Dieser Vorwurf ist wirklich äußerst schlimm, und unsere Gegner werden nicht darum herumkommen, sich öffentlich und bei uns persönlich dafür zu entschuldigen. Also: Die "Justiz" schleudert unter hartnäckiger Ignorierung der Fakten unbegründete Verleumdungen gegen uns, wir hätten uns "strafbar" gemacht gem. § 185 StGB. Unser Möbius-Artikel aber war und ist wegen unserer Verteidigungspflicht notwendig. Nicht nur ist ist darin nirgends "Stimmungsmache" / Verächtlichmachung enthalten, obendrein verteidigen wir bei KzM sogar immer wieder das Recht auf den guten Ruf. Trotz der unentwegten Gehässigkeiten gegen uns resp. die Kirche rufen wir immer wieder dazu auf, für die Christenhasser und -verfolger zu beten, cf. die Predigt am 08.06.2003: "Kein Tag möge vergehen, ohne dass wir für unsere Gegner, ganz besonders für unsere größten Gegner, beten. Sie mögen sich dem Hl. Geist öffnen, von ihrem bösen Tun ablassen, wahre Buße tun und gerettet werden. An der Realität will sich die "Justiz" trotzdem nicht aufhalten. Die christliche Liebe schließt allerdings keineswegs aus, dass Verfehlungen, sofern sie von öffentlichem Interesse sind, auch öffentlich mit deutlichen Worten bezeichnet werden. Sogar Papst Pius XI. bezeichnete sogar einen so gen. Großen dieser Welt als "fleischgewordene Lüge"! Die "Staatsanwaltschaft" hat bereits sehr schwere Schuld auf sich geladen, dass sie uns den Schutz versagte, den sie uns gem. geltendem Recht verschaffen musste. Nun dichtet sie uns in hartnäcker Verdrehung der Tatsachen genau diese böse Gesinnung an, vor der wir immer wieder warnen. Das ist bezeichnend für "Kinder des Teufels".
Man könnte noch Einzelheiten analysieren, z.B. den astronomischen "Tagessatz" von 50 Euro, der das sechs- bis siebenfache unseres gewöhnlichen priesterlichen Einkommens pro Tag beträgt. Zur Erläuterung: Gedacht ist der "Tagessatz" als dreißigster Teil des Netto-Monatsgehalts. Dazu wäre noch zu ergänzen, dass wir, noch bevor die illegale Herz-Jesu-"Vollstreckung" anlief, den Stipendienempfang kräftig gedrosselt haben und nun nur noch ganz selten Stipendien einnehmen. Setzt man ein monatliches priesterliches Einkommen von ca. 30 Euro an, wovon wir dann - wenn wir schnell zahlen - monatlich "nur" 150 Euro abgeben sollen, liegt der Schluss nahe, dass die "Justiz" uns unbedingt in den Kerker werfen will. Und da der "Tagessatz" ja an das Netto-Monatseinkommen (bei uns ca. 30 Euro) angepasst werden soll, müssten die 1.500 Euro auf ca. 1.500 Tage, d.h. auf über vier Jahre Kerker umverteilt werden! Wow - und das ist bloß der Anfang, weil wir uns solange nicht unterwerfen, bis Möbius resp. seine Komplizen uns Beweise vorgelegt haben, dass sie im Recht und wir im Unrecht sind! Allerdings räumen wir ein, dass wir ja noch nicht einmal einen Cent bezahlen würden, wie ja auch das "Vollsteckungs"-Theater im Herz-Jesu-Prozess klar beweist.
 

e-mail-Korrespondenz mit Möbius

PRHL an Möbius, 30 Jan 2004 19:09:45 +0100
Hi Ralfi, hast du gegen mich Strafanzeige erstattet? Solange du das nicht abstreitest, muss ich davon ausgehen, dass du es getan hast. Schade für dein Seelenheil!
> Weiterhin frohes Schaffen im Netz,
Ja, dann mach ich mal damit weiter. In Christo

Möbius an PRHL, 30 Jan 2004 19:53:16 +0100


Hi Rolfi,
> hast du gegen mich Strafanzeige erstattet?
Nein, ich habe Strafanzeige gegen unbekannt bzw. denjenigen erstattet, der meine e-mail-Korrespondenz an katholisch@katholisch.net unter der URL http://prhl.crosswinds.net/moebius.htm veröffentlicht hat und dazu ( unter anderem) - auch im Heiseforum wg. schaumburg-lippe.de - geschrieben hat:
Rechtsanwalt Ralf Möbius - Und wieder hetzt ein Antichrist aus der Anwaltszunft gegen KzM -(Kirche zum Mitreden, 18.08.2003)
Ralfi ist ein Rüpel......
Ralfi ist ein Rufmörder.....
Ralfi ist ein Völkermörder.....
Ralfi ist ein Lügner......
Das hat mich tief verletzt, beleidigt und damit aufs äußerste herabgewürdigt. Aber die Rechtsordnung gebietet derartigem Treiben hoffentlich Einhalt und ich denke doch, daß das bundesdeutsche Strafrecht unter Aspekten der General- und Spezialprävention mich in Zukunft vor derartigen Angriffen auf meine Person schützt! Warst Du das etwa, Rolfi?
Mit freundlichen Grüßen

 

Anmerkungen zum Mailwechsel

Die Frage, ob Möbius uns angezeigt hat, beantwortet er mit einem uneingeschränkten "Nein". Nun, Tatsache ist doch, dass er uns angezeigt hat, auch wenn ihm der angebliche Beleidiger "unbekannt" sein sollte. Insofern hätte Möbius, wenn er ehrlich wäre, maximal schreiben können: "Nicht, dass ich wüsste", "Jedenfalls nicht bewusst" o.ä. Es stimmt schon: Euer Ja sei ein Ja, euer Nein sei ein Nein, und gerade deswegen MUSSTE Möbius wenigstens diese Einschränkung in seiner Sicherheit machen.
Aber um ganz offen zu sein: Wir glauben nicht, dass wir Möbius unbekannt waren. In der Möbius-Version erscheinen wir wie ein Heckenschütze, der sich in der vermeintlichen Anonymität des Internet verstecken möchte. Doch schauen wir einmal auf die Texte selbst. Hier unsere erste Mail an ihn mit dem Header ...
Mail an Möbius, oben
und dem Schluss ...
Mail an Möbius, unten
sowie unserem Forumseintrag bei heise oben ...
Forumeintrag über Möbius, oben
und unten ...
Forumeintrag über Möbius, unten
und hier noch der Header der mail, in der Möbius klagt, dass ein "Unbekannter" seine e-mail-Korrespondenz an katholisch@katholisch.net veröffentlicht hat:
mail von Möbius an den Unbekannten

Wir nennen immer unseren Namen, unsere e-mail-Adresse, unsere Internetadresse, wo sich ein ausführliches Impressum befindet, und wer möchte, kann in die NIC-Einträge schauen oder sich an die auf der Startseite genannten V2-Kontaktadressen resp. jede x-beliebige V2-Stelle wenden (okay, die V2-Sekte bezeichnet uns offiziell als Unbekannten, aber da kann man immerhin beweisen, dass diese Bezeichnung verlogen ist). Unser Name und unsere Homepage sind außerdem an zig Stellen im Internet zu finden (Leserbriefe, Gästebucheinträge usw.), aber das gilt alles nichts für Möbius: Wir sind "unbekannt", auch wenn Möbius mit uns sogar per e-mail korrespondiert, basta! Um ganz ehrlich zu sein, lässt diese "Anzeige gegen Unbekannt" nicht auf Ehrlichkeit bei Möbius schließen. Bleibt zu fragen, ob die Staatsanwaltschaft versucht hat, unseren Namen zu "ermitteln" (durch Überprüfung der IP-Adressen, Anfragen beim Hoster oder wie auch immer). Wenn ja, wäre das ein weiteres Beispiel für die bekannte Verschwendung, die man im Schwarzbuch des Bundes der Steuerzahler nachlesen kann.
Man kann natürlich auch dem radikalen Skeptizismus frönen, also behaupten, die Mailadressen, die Signaturen, NIC-Einträge usw. wären ja alle "ungewiss", also wäre dementsprechend doch unbekannt, wer nun hinter "katholisch.net" steckt, aber über solche Albernheiten meditieren wir nicht.
Übrigens, die lobenden Worte an uns, die wir in Spindelböcks Klageschrift, zitiert hatten ("Alles sehr richtig! Jedenfalls von Ihrem Standpunkt aus gesehen."), stammen aus eben diesem Thread. Derselbe heise-Diskutant hat am 18.01.2004 noch eingetragen, dass er einen Link zu KzM gelegt hat. "Wenngleich ich Ihre Ansicht nicht gerade teile - Ihre Haltung schon. Viel Glück und Erfolg!".
Im Endeffekt wendet Möbius nur einen alten Satz an: "Angriff ist die beste Verteidigung", während wir meinen, dass Argumente die beste Verteidigung sind. Möbius hat aber sicher seine Gründe, warum er sich hartnäckig weigert, Argumente zu bringen resp. auf Argumente einzugehen, schließlich ist ja bewiesen, dass die Aussagen, die er in seinem Buch trotz allen guten Zuredens unsererseits gegen uns verbreitet hat, inhaltlich falsch, zutiefst beleidigend und damit ein Fall für die Strafverfolgung sind. Möbius und der Staate arbeiten beim Vernichtungskrieg gegen die Kirche Hand in Hand.
Vielleicht will Möbius nur die Möglichkeit des Verkaufs seines Buches sichern. Man bedenke: Wegen der bewiesenen Falschinformationen (z.B. Datierung des Herz-Jesu-Festes, Bezeichnung der V2-Sekte als katholische Kirche, Leugnung unseres Status römisch-katholischer Priester) darf das Domain-Buch in der jetzigen Form objektiv gar nicht verkauft werden. Ähnlich, wie durch den Domain-Klau, demzufolge unter unseren Ex-Domains nun Lesbenpornos und Blasphemie angeboten werden (wobei Möbius den notrix-Fall kurzerhand unter den Tisch fallen lässt), die Ausbreitung der kirchlichen Lehre verhindert wurde, wird durch den Möbius-Prozess die Ausbreitung der kirchlichen Lehre gehindert. Schon die Nazis haben die Verbreitung der Enzyklika "Mit brennender Sorge" unter Strafe gestellt, während "Mein Kampf" und "Der Mythus des 20. Jahrhunderts" verbreitet wurden.
Kurzum: Unsere Gegner haben uns "tief verletzt, beleidigt und damit aufs äußerste herabgewürdigt" und wollen uns darüber hinaus jede Möglichkeit nehmen, unsere Ehre und v.a. die christliche Lehre zu verteidigen. Da heißt es tapfer den Kreuzweg beten: "Mein Erlöser, alles hast Du für mich hingegeben: Deine Freiheit, Deine Habe, Deine Ehre vor den Menschen, selbst Dein Leben. An Deine opferstarke Liebe will ich denken, wenn mir etwas genommen wird, woran mein Herz hängt, wovon ich mich nicht trennen kann. Und sollte mir sogar der gute Name genommen werden, sollte mein Leben verleumdet und meine Ehre zertreten werden, dann laß mich auf Dich schauen und meine Rechtfertigung Deinem Gericht überlassen."
 

Veröffentlichung von mails

Datenschutz resp. Briefgeheimnis sind im Prozess kein Thema; wer sich aber für das Thema interessiert, kann ein paar Ausschnitte aus dem Bundesdatenschutzgesetz lesen.

Möbius und das Abkassieren

Wer nach Ralf Möbius im Netz sucht, wird wohl bald auf seinen - erfolglosen - Coup stoßen, über den die Hannoversche Allgemeine Zeitung am 29.06.2003 meldete (zitiert bei o.g. Möbius-Diskussion, Thread "Etwas zum Thema Rechtsanwalt Möbius", 23. Dezember 2003 18:16):
Klage eines Juristen gegen Spendensammler ist vor dem Landgericht endgültig abgewiesen
Mit deutlichen Worten in Richtung eines hannoverschen Anwalts hat das Landgericht jetzt einen zehn Monate währenden Rechtsstreit beendet. Die 12. Zivilkammer hielt dem Juristen vor, den Prozess, bei dem es um einen gut gemeinten Spendenaufruf ging, nur wegen seiner Anwaltsgebühren vom Zaun gebrochen zu haben. [...] Das Gericht blieb unbeeindruckt und wies die Berufung zurück. Zwar sei unverlangte Werbung per Mail rechtswidrig, erklärte die Kammer. Im Falle Huwe sei aber für "jeden unbefangenen Leser der E-Mail eindeutig", dass es gar nicht um Werbung ging. Möbius habe daher mit seiner Abmahnung eine "formale Rechtsposition ausnutzen" wollen, was nicht gerechtfertigt sei. Bei ihm stehe "erkennbar die Ausnutzung dieser Rechtsposition zur Berechnung von Anwaltsgebühren (!) im Vordergrund". Deutlicher hätte das hohe Gericht seine Haltung nicht formulieren können: Hier wollte ein Anwalt nur abkassieren.

Wir meinen, dass diese Zeitungsmeldung kaum geeignet ist, das Vertrauen in die moralische Integrität von Möbius zu stärken. Hat Möbius vielleicht auch das Gericht resp. die Zeitung verklagt wegen der Formulierung: "Hier wollte ein Anwalt nur abkassieren"? Jedenfalls ging nach dem ausführlichen Zitat der HAZ-Meldung im heise-Thread ziemlich die Post ab, und nicht in allen Einträgen wurde Möbius besonders viel Sympathie bekundet.

Menschenverachtung als Prinzip der Bundesrepublik Deutschland

Sinn und Zweck der deutschen "Justiz" ist es anscheinend, die Wahrheit zu unterdrücken und die Lüge triumphieren zu lassen. Boshheit wird geschützt, Rechtschaffenheit wird bekämpft, s. z.B. die Problemfälle Chatwin oder Abtreibung. Die deutsche "Justiz" ist eine Luftnummer: Argumente, mit denen die Wahrheit bewiesen wird, werden einfach ignoriert, Argumente, mit denen die Position der "Justiz" bewiesen werden könnte, werden - mangels Möglichkeit - gar nicht erst vorgebracht. Die "Justiz" verlangt, dass man ihr absolut blind vertraut; in der Tat muss man absolut blind sein, wenn man der "Justiz" vertraut. Will sich jemand mit dem Unrecht nicht abfinden, holt der Staat noch seine Keule "Widerstand gegen die Staatsgewalt".
Die letzte Hoffnung im "Justiz"-Wesen ist das Bundesministerium der Justiz, das in letzter Instanz über das rechtmäßige Funktionieren des "Justiz"-Apparetes wacht. Bundesministerin der "Justiz" ist derzeit Brigitte Zypries, die z.B. in "Nummer 4 lebt nicht mehr!" gewürdigt wurde. Man suche einmal im Internet nach "zypries embryonen", und da wird man massenweise Proteste gegen Zypries´ "Embryonen-Vorstoß" finden. Sogar die "tageszeitung" (taz), nicht gerade bekannt als Verteidigerin christlicher Werte, konnte sich für die Zypries-Ideologie nicht so recht begeistern, s. den Kommentar OLIVER TOLMEIN: "Wesen mit Würde. Brigitte Zypries will der Biotechnologie in Deutschland den Weg bahnen und dafür den Embryonenschutz schmälern. Den Begriff der Menschenwürde weicht sie gefährlich auf", taz Nr. 7202 vom 7.11.2003, Seite 11:
Ihr Schlüsselsatz ist: "Von Verfassungs wegen ist dies jedenfalls nicht untersagt." Denn der in vitro erzeugte Embryo soll zwar menschliches Leben sein und auch ein Recht auf Leben haben. Menschenwürde komme ihm aber nicht zu, weil er nur "die lediglich abstrakte Möglichkeit" habe, sich als Mensch zu entwickeln. [...] Das Ziel von Brigitte Zypries Rede ist deutlich: Der Biotechnologie soll auch in Deutschland freie Bahn geschaffen werden. Dass dafür Menschenwürde bisweilen Platz machen muss, nimmt sie in Kauf.

Momentan ist Zypries besonders im Gespräch wegen ihres Einsatzes für die höchst fragwürdigen Softwarepatente, und im Forum von heise formulieren derzeit einige ziemlich deutlich ihre Verdrossenheit angesichts der Meldung "Justizministerin verteidigt Software-Patente" (28.05.2004 16:35). Hier mal einige Kostproben, was im heise-Forum vom Stapel gelassen wird:
28. Mai 2004 18:51, bitkocher
Frau Zypries erhalt die Merkbefreiungsnadel in Gold. Sie hat auf beeindruckende Weise demonstriert, dass sie für den Job völlig ungeeignet ist. Hier das Ergebnis der Auswertung
Keine Ahnung von
[x] Software Entwicklung
[x] Patentrecht
[x] Volkswirtschaft
[x] Arbeitsmarkt
[x] Politik
Meine Empfehlung: Frau Zypris sollte sich einen anderen Job suchen.

29. Mai 2004 13:07, lackzerkratzer
Die Zypries ist ne dumme Kuh... das hat sich ja schon bei zahlreichen Gelegenheiten gezeigt. Inkompetent und eine absolute Dilettantin. Und das als Justizministerin. Da wäre mit so eine doppelnamen Tante schon sehr viel lieber. Wie kann sowas nur ein so hohes und wichtiges Amt innehaben? Ich versteh das nicht...

29. Mai 2004 14:04, Zeitmaschine
Bitte nicht die Kühe beleidigen. Das sind sehr nützliche Tiere.

29. Mai 2004 14:17, lackzerkratzer
Ne, ich wollte die Zypries beleidigen, nicht die Kühe. [...] Natürlich sind Kühe grosse, liebenswürdige Pflanzenfresser, die niemanden was zu leide tun wollen und von grundauf gutmütig sind. Diese Eigenschaften habe ich beim Vergleich mit der Zypries natürlich _nicht_ gemeint.



Und Zypries ist keineswegs die einzige Person aus der Politiker-Kaste, die im heise-Forum mit Kritik bedacht wird. Ein anderer Favorit dafür ist Otto Schily, unlängst in der heise-Diskussion wegen der dortigen Meldung "Otto Schily will Verbindungsdaten länger speichern" (30.05.2004 08:27):
30. Mai 2004 10:42, phosmo
Heil Schily
So werden wir in 10000 Jahren noch Terrorismus haben, selbst wenn wir dank Schily und Konsorten wieder totalitäre Staaten haben werden. Was für eine geistige Armut.

30. Mai 2004 14:23, MZC
Und warum wählt ihr die Ä****e [zensiert durch PRHL] eigentlich!!! Wenn immer nur Grüne, CDU, SPD, FDP, CSU und PDS gewählt werden - die alle letztlich die selbe Politik machen - warum wählen wir die dann? Bildet Alternativen, wählt mal kleinere, freiheitlich demokratische Parteien und engagiert euch. Sonst landen wir noch in einer neuen DDR oder einem vierten Nazi Reich.

30. Mai 2004 17:03, Postradamus
Wieso sch**sst [zensiert durch PRHL] Schilly ständig auf das Grundgesetz? Schilly ist nachweislich verfassungsfeindlich und sollte eingesperrt werden.



Ferner wird im heise-Forum ein besonders in der Computer-Szene äußerst bekannter Anwalt nachdrücklich als (unzensiertes Zitat) "Ar$chl0ch" bezeichnet.

Ob diese Äußerungen ein juristisches Nachspiel haben werden, wissen wir offen gestanden derzeit nicht. Allerdings geben wir zu bedenken, dass Tiermetaphern auch für die "Großen" bereits im Neuen Testament enthalten sind, und insbesondere jemand, der Menschen die Menschenwürde abspricht und dabei nachgewiesenermaßen wirklich haarsträubende kontradiktorische Thesen schleudert, sollte sich nicht wundern, wenn ihm selbst nicht über alle Maßen Unterwürfigkeit entgegengebracht wird. Zypries ist mit ihrer Menschenverachtung keineswegs allein, und im Fall Nida-Rümelin wurde sogar Strafanzeige gestellt.
Wir erinnern zudem noch an den Fall Holger Voss: Das Forum von heise wurde Zeuge, wie sich die "Justiz" öffentlich und ausgiebig zum Gespött machte, als sie unter hartnäckiger Verweigerung, die Realität anzuerkennen, Voss bis zur "Hauptverhandlung" verfolgte. Immerhin hat sie damals das "Verfahren" gerade noch im letzten Moment eingestellt. An solchen "Justiz"-Leistungen entzündet sich nicht nur bei heise die Verdrossenheit, die dazu führt, dass für die Obrigkeit resp. die Trittbrettfahrer des Establishments manchmal auch gewisse deutliche Formulierungen fallen. Ein allgemeineres Beispiel: Im "politikforum" eröffnete "Ollenhauer" einen Thread "Unsere ganze Politiker-Kaste ekelt mich an!" mit dem Beitrag:


Die ganzen Politbonzen wiedern mich zutiefst an; wenn ich die schon sehe- alle gleich, egal ob SPD, CDU, FDP, Grüne, CSU, teils auch PDS udn REPS alle karrieregeil und völlig profilos, nur hinter der Kohle her Und Macht haben die Witzfiguren innenpolitisch schon gar nicht, die dürfen bei der Industrie antreten und ihre Befehle abholen, dann dürfen sie den Clown auf öffentlichen Veranstaltungen spielen- wenn ich die nicht so verachten würde, täten sie mir echt leid

Unsere Empfehlung: Der Staat, die "Justiz" eingeschlossen, sollte sich endlich am Recht orientieren und für Recht und Ordnung sorgen; von ihrem Unrechtsweg sollte sie sich demütig bekehren und würdig Buße tun.

Freude und Jubel

"Wenn  jemand ihn [den KzM-Autor] wirklich ausschalten wollte, würde er es schaffen, und zwar juristisch ("jakob" bei kath.de). Zur - wenn auch wohl nur vorläufigen - großen Freude unserer Gegner dürfen wir nun verkünden, dass die Zeit unseres "juristischen Ausgeschaltetwerdens" nun gekommen zu sein scheint. Trotz allem verfallen wir nicht in Traurigkeit oder gar Depression: "Selig seid ihr, wenn euch die Menschen hassen, verstoßen und schmähen und euch um euren guten Namen bringen um des Menschensohnes willen! Freut euch an jenem Tage und frohlocket; denn seht: groß ist euer Lohn im Himmel, ihre Väter haben es ja mit den Propheten ebenso gemacht" (Lk 6,23).

Fax an Generalbundesanwalt, Nds. "Justiz"-Ministerium und "Justiz" Hannover


31.05.2004
1151 Js 9899/04 StA Hannover (Strafverfahren gegen mich; Anzeigeerstatter: Möbius) und
1151 Js 9349/04 StA Hannover (Strafverfahren gegen Möbius; Anzeigeerstatter: PRHL)
In dieser Sache ist ein neuer Text veröffentlicht worden, dessen unverzügliche Kenntnisnahme ich von den Adressaten dieses Faxes verlange:
http://www.kirchenlehre.de/moebius2.htm.
Der guten Ordnung halber weise ich darauf hin, dass mich die Mitteilung der Einstellung des gegen mich geführten Schauprozesses noch nicht erreicht hat und ich deshalb die sofortige Durchführung der notwendigen Schritte verlange. Weil sich meine Gegner (Möbius, StA und AG Hannover) des Völkermordes schuldig gemacht haben, indem sie einen aus Lügen gestrickten Vernichtungskrieg gegen die katholische Kirche angezettelt haben, geht die Sache nun auch an die Generalbundesanwalt; dies ist auch deshalb notwendig, weil die GStA Celle und das "Justiz"-Ministerium anscheinend keinerlei Anstrengungen zur Verhinderung des Schauprozesses unternommen haben und bereits jetzt wenigstens in dem Verdacht der Mitschuld stehen. Der Generalbundesanwalt muss in Anbetracht der gegebenen höchsten Dringlichkeit nun sofort handeln. Ich werde die weiteren Vorgänge nach Möglichkeit bei KzM kommentieren.
Das radikal desaströse Ansehen, dass sich die "Justiz" hartnäckig "erarbeitet" hat, bedaure ich aufrichtig. Christus vincit!

"Oberheuchler mit sektiererischem Wahn"

- Post am Tag der Verurteilung im Möbius-Fall -
(Kirche zum Mitreden, 02.06.2004 / 18.02.2006)

Ab heute gehören wir offiziell zu den "Kriminellen", den "verurteilten Straftätern". Im Möbius-Fall wurden wir zu 30 Tage Kerkerhaft "verurteilt". Und just an diesem denkwürdigen Tag erhielten wir Post von der Staatsanwaltschaft Berlin, Turmstraße 91, 10559 Berlin, Tel.: Vermittlung 030/90 14-0 (intern 914-111) Durchwahl/Apparat 030/90 14 - 3457 Telefax 030/90 14-33 10:
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Gesch.- Nr. bitte stets angeben 91 Js 1852/04 Dez.: 914
Berlin, 17. Mai 2004
Sehr geehrter Herr L.,
in dem auf Ihre Strafanzeige vom 22. Dezember 2003 wegen Beschimpfung von Religionsgesellschaften haben die Ermittlungen nicht zu dem für eine Anklageerhebung erforderlichen hinreichenden Tatverdacht geführt.
Sie hatten angezeigt, dass eine Person unter dem Namen "isbjörn" im Internet-Forum von Heise einen Beitrag veröffentlicht hat, in dem die katholische Kirche als der größte Waffenhändler der Welt, die Organisation mit den meisten zu verantwortenden Völkermorden, mit der am längsten dauernden Unterdrückung von Wissen, als Hexen- und Hexerverfolger, Oberheuchler mit sektiererischem Wahn bezeichnet wurde. Im Rahmen der Ermittlungen wurde festgestellt, dass sich unter dem Decknamen "isbjörn" der Beschuldigte befindet, der auch im Rahmen des rechtlichen Gehöres zugegeben hat, verantwortlich für die Veröffentlichung des Artikels zu sein. Er hat sich dahingehend eingelassen, dass sein Beitrag auf eine im Heise-Online-Leserforum heftig geführte Diskussion sei, die nach seiner Meinung dort - als Forum für IT-Themen - nicht hingehört und gibt an, dass seine Äußerung einen realen Hintergrund habe, so dass eine Straftat nicht in Betracht kommt.
Voraussetzung für die Erfüllung des Tatbestandes des § 166 StGB ist, dass eine im Inland bestehende Kirche in einer Weise beschimpft wird, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören. Nach herrschender Meinung reicht es für die Erfüllung des Tatbestandsmerkmales "den öffentlichen Frieden zu stören", wenn die Handlung die (konkrete) Besorgnis begründet, der Friedenszustand oder das Vertrauen in seine Fortdauer werde mindestens in Teilen der Bevölkerung erschüttert oder deren Neigung zu Rechtsbrüchen angereizt (Tröndle/Fischer, Strafgesetzbuch, Randnummer 9 zu § 126 StGB). Der von dem Beschuldigten ins Internet gestellte Beitrag ist nicht geeignet, die Voraussetzung für ein friedliches Zusammenleben in einer Gesellschaft zu stören.
Ein Beleidigungsdelikt scheidet aus, da die katholische Kirche keine nach äußeren Kennzeichen abgrenzbare Mehrheit ist.
Ich habe daher das strafrechtliche Ermittlungsverfahren gemäß § 170 Abs. 2 StPO eingestellt.
Gegen diesen Bescheid steht Ihnen binnen zwei Wochen nach der Bekanntgabe die Beschwerde an die Generalstaatsanwaltschaft Berlin, Elßholzstraße 30-33, 10781 Berlin, zu. Durch Einlegung der Beschwerde bei der Staatsanwaltschaft Berlin wird die Frist gewahrt.
Etwaige zivilrechtliche Ansprüche werden durch diesen Bescheid nicht berührt. Mit freundlichem Gruß
(Gaedtke) Staatsanwalt
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Also gegen die Kirche zu hetzen, geht prinzipiell in Ordnung. Sich als Repräsentant der Kirche gegen die Hetze zu verteidigen, führt zu Kerkerhaft.
Einige Aspekte des Gaedtke-Schreibens:
1. § 166 StGB wurde bereits erwähnt im Zusammenhang mit der Playstation und dem Antichristenspiel.
2. Unsere Urteile über Möbius sind allesamt begründet und gerechtfertigt, so dass eine Straftat nicht in Betracht kommt.
3. Wir hatten in der Strafanzeige geschrieben: "Als katholischer Priester bin ich durch diese Beschimpfung direkt betroffen." Darauf wird gar nicht eingegangen.
4. "Ein Beleidigungsdelikt scheidet aus, da die katholische Kirche keine nach äußeren Kennzeichen abgrenzbare Mehrheit ist." Dazu vergleiche man die Enzyklika "Mystici Corporis" von Pius XII., wo Leo XIII. zitiert wird: "Aus alledem, was Wir in unserem Schreiben an Euch, Ehrwürdige Brüder, bisher dargelegt haben, geht klar hervor, daß sich jene in einem schweren Irrtum befinden, die sich nach eigener Willkür eine verborgene, ganz unsichtbare Kirche vorstellen".

Deutschland wird wohl nicht Ruhe geben, bis die katholische Kirche restlos ausgerottet ist.

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