Rechtsanwalt Ralf Möbius - Nachschlag
- Und wieder erhält ein Antichrist aus der Anwaltszunft
staatliche
Unterstützung gegen KzM -
(Kirche zum Mitreden, 31.05.2004 / 18.02.2006)
[18.02.2006: Der nachfolgende Text wurde bei KzM bereits am 18.08.2003
veröffentlicht, aber bald wieder entfernt, mit Rücksicht auf
die uns anvertrauten Gläubigen - der kriminelle
Abschaum vom "Amtsgericht Hannover" hat nämlich eine
"Verurteilung" zu 30 Tagen Kerker gegen uns zusammengelogen, und wenn
wir im Kerker sitzen, müssen auch andere auf die Sakramente
verzichten. Nachdem wir nun unausweichlich zu
lebenslänglichem Kerker verurteilt
sind, spielt es aber wohl
keine
Rolle mehr, wenn nochmal lebenslänglich hinzukommt. Abgesehen
davon hat sich Ralf Möbius erlaubt, uns unter Nennung von Namen
und Adresse durch Veröffentlichung dieses Pseudo-Urteils auf
seiner
Homepage zu
diffamieren, was schon wegen Verletzung des Datenschutzes und erst
recht eben wegen Verleumdung eine strafbare Handlung ist, ferner wegen
Betrugs hinsichtlich des Strafrechts ("Beleidigung" ist auch gem.
BRD-Gesetzen nicht strafbar, was der "Strafrechtsexperte" Möbius
wissen muss) etc., und
selbstverständlich erhält er auch dafür
Schützenhilfe von dem totalitären Verbrechersystem BRD.
Lustigerweise
veröffentlicht Möbius damit höchstselbst genau die
Dinge, für deren
Veröffentlichung wir "verurteilt" wurden. Da
Ralfis Diffamierungskampagne sich in Anti-KzM-Kreisen enormer
Beliebtheit erfreut (erst heute triumphierte wieder ein V2-"Diakon"
damit), ist es unsere besondere Pflicht, die Fakten offenzulegen.]
Kinder des Teufels
Aus dem Katechismus von Franz Spirago:
Alle, welche lügen, sind Kinder des Teufels (hl. Augustinus).
Wer lügt, gleicht einer falschen Münze, auf welcher das Bild
des Teufels ist; wenn diese Münze am Gerichtstage wird
hervorgezogen
werden, so wird der Richter fragen: "Wessen ist dieses Bild?" und da es
heißen wird: "des Teufels", so wird er unverzüglich
sprechen:
"So gebet dem Teufel, was des Teufels ist" (hl. Thomas von Aquin).
Die ungerechte Verletzung der Ehre des Nächsten ist eine Art Mord,
weil man durch dieselbe dessen bürgerliches Leben zugrunde
richtet,
welches seinem Bestand in Ehre und gutem Rufe hat (hl. Franz von Sales).
Zum Thema
Am 18.08.2003 wurde der erste Möbius-Text
veröffentlicht. Der Fall Möbius ist prinzipiell nur ein
Ausfluss
des Herz-Jesu-Urteils. Möbius und
seine
Komplizen wollen verhindern, dass die Wahrheit über das
Herz-Jesu-Urteil
bekannt wird; sie beteiligen sich am Vernichtungskrieg gegen die
katholische
Kirche und bedienen sich dafür derselben Mittel wie das
Völkermordinstitut
"Landgericht Bonn": der Lüge und der Gewalt.
Auch die "Ordnungsstrafe" zum Herz-Jesu-Urteil
ist aus der Lüge geboren; sie wurde uns aufgedrückt für
etwas, was a) wir gar nicht getan hatten und b) an sich auch in keiner
Weise verwerflich ist. Im hartnäckigen Widerspruch zur klaren
Sachlage
behaupten die Bonner "Richter", der "Strafantrag" gegen uns sei
"begründet",
und sie lügen und terrorisieren
hartnäckig
weiter.
Die Korrespondenz mit der "Justiz"
20.08.2003: Strafanzeige gegen Ralf Möbius per Fax an
Staatsanwaltschaft
Hannover, Volgersweg 67, 30175 Hannover, Fax: 05 11 / 3 47 - 25 91:
Tatbestände:
- Rufmord
- Völkermord
Die Hintergrundinformationen entnehmen Sie dem KzM-Text
"Rechtsanwalt Ralf Möbius", den Sie im Anschluss an diese
Mitteilung
per Fax erhalten; weitere KzM-Texte müssen Sie aus dem Internet
abrufen.
Ich werde Ihre Arbeit bei KzM kommentieren.
16.09.2003: Brief von StA Hannover:
Geschäftsnummer (Bitte stets angeben): NZS - 1151
Js 72095/03
Ihre Strafanzeige vom 20.08.2003 gegen Rechtsanwalt Ralf Möbius
wegen Rufmord und Völkermord
Sehr geehrter Herr L., die Staatsanwaltschaft führt nur dann
Ermittlungen
durch, wenn zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für eine
Straftat
bestehen (§ 152 StPO). Solche zureichenden tatsächlichen
Anhaltspunkte
vermag ich weder Ihrer Strafanzeige noch dem mit Rechtsanwalt
Möbius
geführten E-Mail-Wechsel zu entnehmen. Ich darf darum kein
Ermittlungsverfahren
gegen Rechtsanwalt Möbius führen. Mit freundlichem Gruß
Olmes Staatsanwältin
Beglaubigt Arnold Justizangestellte
29.09.2003: Fax an GStA Celle, Postfach 1267, 29202 Celle,
Telefax:
(0 51 41) 2 06-3 28, Telefon: (051 41) 2 06-0 Durchwahl: 740:
Geschäftsnummer NZS - 1151 Js 72095/03
Ihre Mitteilung vom 16.09.2003 (Ablehnung des Ermittlungsverfahrens
gegen Möbius)
Hiermit lege ich gegen die o.g. Mitteilung Beschwerde ein.
Staatsanwältin
Olmes hat ein Schreiben zusammengeschustert, dass noch bedeutend unter
Kindergartenniveau liegt.
1. Sie befleißigt sich einer massiv pöbelhaften Anrede gegen
mich.
2. Sie "belehrt" mich über § 152 StPO, so als ob ich nicht
zigmal über den Missbrauch dieses Paragraphen seitens der "Justiz"
geschrieben hätte.
3. Ihre "Argumentation" erschöpft sich in dem Axiom: "Ich mach
die Augen zu, dann sieht mich keiner".
Damit ist Olmes eine Komplizin von Möbius bei den Verbrechen des
Rufmordes und des Völkermordes. Ich räume Ihnen hiermit eine
Frist ein bis zum 12.10.2003, in angemessener Weise gegen Olmes und
Möbius
vorzugehen und mir Ihren schriftlichen Bericht vorzulegen. Nach Ablauf
dieser Frist werde ich weitere Schritte gegen Sie unternehmen.
Rechtsbelehrung: "Wer z.B. sich zur Ansicht bekennt, [...] die Kirche
sei dem Staate unterworfen, der ist ein Häretiker" (H. Jone,
Katholische
Moraltheologie, Paderborn 1936, 93). "Die Obrigkeit hat die Pflicht, in
erster Linie für das allgemeine Wohl zu sorgen. Sie muß
deshalb
nach Kräften alle Übel vom Staate fernhalten und sein Wohl
fördern,
Religion und Sittlichkeit beschützen, für gerechte Verteilung
der Rechte und Pflichten sorgen, die Gesetze ohne persönliche
Rücksichten
durchführen, die öffentlichen Ämter nur geeigneten
Personen
geben und ungeeignete aus denselben entfernen" (a.a.O., 164).
20.10.2003: Brief von GStA Celle:
Geschäftsnummer - bitte stets angeben: 6 Zs
1837/03
Ihre Strafanzeige gegen Rechtsanwalt Rolf Möbius
Tatvorwurf: Beleidigung - 1151 Js 72095/03 StA Hannover -
Sehr geehrter Herr L., auf Ihre Beschwerde vom 29. September 2003,
die sich gegen den Bescheid der Staatsanwaltschaft vom 16. September
2003
und gegen Staatsanwältin Olmes persönlich richtet, habe ich
den
Sachverhalt im Aufsichtswege geprüft, jedoch keinen Grund
gefunden,
dem Verfahren Fortgang zu geben. Der angefochtene Bescheid entspricht
der
Sach- und Rechtslage. Die Sachbehandlung und die Anrede "Sehr geehrter
Herr" sind ebenfalls nicht zu beanstanden. Ich weise deshalb die
Beschwerde
als unbegründet zurück. Hochachtungsvoll Im Auftrag
Kochheim Oberstaatsanwalt
01.02.2004: erneute Strafanzeige gegen Möbius:
Tatbestände: falsche Anzeige, Rufmord,
Völkermord
Gegen Möbius habe ich bereits am 20. August 2003 Strafanzeige
wegen Rufmords und Völkermords erstattet. Das Verfahren wurde ohne
Angabe von Gründen eingestellt. Nun hat Möbius mir
gegenüber
schriftlich zugegeben, dass er gegen mich Strafanzeige gestellt hat.
Seine
- wohlgemerkt offenkundig absolut unbegründete und restlos absurde
- Behauptung lautet: Ich hätte ihn "tief verletzt, beleidigt und
damit
aufs äußerste herabgewürdigt."
Ich schreibe deshalb z.Zt. an einer ausführlichen Erklärung
der Hintergründe und Stellungnahme zu diesen Vorwürfen. Da
die
Staatsanwaltschaft Recklinghausen das Verfahren gegen mich illegal
eröffnet
hat, habe ich sie und die Polizei Recklinghausen bereits bei der
Staatsanwaltschaft
Bochum angezeigt, deshalb der Fax-Verteiler. In meinem neuen Text wird
viel belastendes Material gegen die Angezeigten hinsichtlich der
Delikte
falsche Anzeige, illegale Verfahrenseröffnung, Rufmord und
Völkermord
enthalten sein.
Der neue Text hat den Dateinamen
moebius2.htm
und sollte spätestens am kommenden Donnerstag, 05.02.2004, bei
KzM abrufbar sein. Die zuständen Stellen sind hiermit
aufgefordert,
spätestens dann den Text im Internet aufzurufen. Eine weitere
Mitteilung
meinerseits in dieser Sache ist derzeit nicht geplant. Da ich aber nun
permanent mit meiner sofortigen Verhaftung oder Ermordung rechnen muss
(Auskünfte darüber sind bereits jetzt bei KzM zu lesen), kann
es sein, dass mein neuer Text nicht mehr von mir ins Internet gestellt
werden kann. In diesem Fall müssen die Staatsanwaltschaften
Hannover
und Bochum einen Ausdruck der Torso-Datei vom Besitzer des Computers
erbeten
(i.e. von meinem Vater). Mein Vater ist berechtigt, Ausdrucke dieser
Datei
zu veröffentlichen. Bereits jetzt sind in moebius2.htm wesentliche
Aspekte der Verfahren genannt, wenn auch noch nicht alles ausformuliert
und abschließend gegliedert ist.
19.03.2004: Brief von StA Hannover:
Geschäftsnummer (Bitte stets angeben): NZS - 1151
Js 9349/04
Ihre Strafanzeigen vom 30.01. und 01.02.2004 gegen Rechtsanwalt
Möbius
u.a. wegen falscher Verdächtigung u.a. Sehr geehrter Pater L.,
wegen
des von Ihnen angezeigten Sachverhalts ist gegen Sie selbst ein
Ermittlungsverfahren
unter dem Aktenzeichen 1151 Js 9899/04 StA Hannover anhängig. Um
wegen
desselben Sachverhalts nicht doppelte Ermittlungen führen zu
müssen,
sieht § 154e Abs. 1 StPO vor, dass von der Erhebung der
öffentlichen
Klage wegen einer falschen Verdächtigung oder Beleidigung
(§§
164, 185 bis 18 StGB) abgesehen werden soll, solange wegen der
angezeigten
oder behaupteten Handlung ein Strafverfahren anhängig ist. Ich
habe
von der Vorschrift des § 154e StPO Gebrauch gemacht und werde die
Ermittlungen wegen Ihrer Strafanzeigen erst dann wieder aufnehmen, wenn
sich im Ausgangsverfahren 1151 Js 9899/04 ergeben sollte, dass die von
Ihnen erhobenen Vorwürfe gegen Rechtsanwalt Möbius
unzutreffend
sein sollten. Anderenfalls werde ich das Verfahren endgültig ohne
gesonderten Bescheid einstellen. Den Ausgang des gegen Sie selbst
gerichteten
Verfahrens 1151 Js 9899/04 werde ich von hieraus selbständig
überwachen.
Gegen diesen Bescheid steht Ihnen die Beschwerde an die
Generalstaatsanwaltschaft
zu. Die Beschwerde ist binnen zwei Wochen nach der Bekanntmachung bei
der
Generalstaatsanwaltschaft Gelle, Schloßplatz 2, 29221 Gelle,
einzulegen.
Durch die rechtzeitige Einlegung der Beschwerde bei der hiesigen
Staatsanwaltschaft
wird die Frist gewahrt. Bitte geben Sie im Falle der Einlegung der
Beschwerde
auf jeden Fall das Aktenzeichen an. Falls Sie die Beschwerde bei der
Generalstaatsanwaltschaft
Gelle einlegen, werden Sie gebeten, in der Beschwerdeschrift auch
anzugeben,
welche Staatsanwaltschaft den angefochtenen Bescheid erlassen hat. Mit
freundlichem Gruß
Olmes Staatsanwältin
Scharlemann Justizangestellte
29.03.2004: Fax an GStA Celle:
1151 Js 9899/04 StA Hannover (Strafverfahren gegen
mich;
Anzeigeerstatter: Möbius) und
1151 Js 9349/04 StA Hannover (Strafverfahren gegen Möbius;
Anzeigeerstatter:
PRHL)
Hiermit lege ich Beschwerde gegen das Verfahren 1151 Js 9899/04 und
gegen den Einstellungsbescheid 1151 Js 9349/04 ein.
Begründung: Im Einstellungsbescheid (zugestellt am 27.04.04)
heißt
es, dass erst das Verfahren gegen mich abgeschlossen werden muss, bevor
gegen Möbius ermittelt wird; sollte ich verurteilt werden, wird
das
Verfahren gegen Möbius endgültig eingestellt.
1. Wenn es nach dem Motto gehen sollte: "Wer zuerst klagt, kommt zuerst
dran", ist sowieso nur gegen Möbius zu ermitteln, denn der wurde
lange
Zeit zuvor von mir angezeigt. Das Verfahren wurde allerdings ohne
Angabe
von Gründen, damit unberechtigterweise, eingestellt. Bis heute
liegt
mir keine ernstzunehmende Begründung vor, weshalb die V2-Sekte von
Möbius als "katholische Kirche", weshalb ein katholischer Priester
von Möbius als "Privatperson" bezeichnet wrden darf etc. Vor allem
anderen müssten erst diese Dinge geklärt werden.
2. Möbius ist der Angreifer, und ich bin nun einmal verpflichtet,
mich gegen seine zutiefst ehrverletzenden öffentlichen Lügen
zu verteidigen, zumal die StA ja ihrer Arbeitspflicht nicht nachkommt.
3. Während ich meine Beurteilung über Möbius
begründet
habe, fehlt bis heute jeder begründete Anfangsverdacht gegen mich,
der ja zur Verfahrenseröffnung gegen mich notwendig wäre.
Ergo
ist das Verfahren 1151 Js 9899/04 komplett illegal.
4. Das einzige, was ich in meinem Text über Möbius nicht
ausführlich begründet habe, ist die Verwendung von privatem
Schriftverkehr.
Darüber sollte aber jeder "Jurist" Bescheid wissen. Zudem habe ich
erst kürzlich etwas zu diesem Thema veröffentlicht, s. http://www.kirchenlehre.de/priest08.htm.
5. Ferner zeugt die Anzeigen seitens Möbius "gegen Unbekannt"
(so als ob ich meine Identität nicht preisgegeben hätte)
nicht
gerade von Seriösität, was selbst dem klar erkenntlich ist,
der
nur die jedem sofort zugänglichen Unterlagen begutachtet.
6. Über die sonstige Arbeit von Möbius müsste die StAH
mehr Informationen haben als ich, und sogar ich habe Informationen, die
nicht zu Möbius Gunsten sprechen.
Wegen der offenkundigen Fakten sehe ich es nicht als meine dringendste
Aufgabe an, einen - bereits angefangenen - weiteren Möbius-Text
bei
KzM zu veröffentlichen. Die gegenwärtige Christenverfolgung,
die sich nicht nur in dem Treiben der StAH zeigt, lässt mir dazu
ohnehin
wenig Muße. Hinweis: Die Strafanzeige gegen die
Völkermordorganisation
"Landgericht Bonn" kann jeder unterstützen, s. http://www.kirchenlehre.de/muster02.htm.
11.04.2004: Fax an "Justiz" Hannover: Predigt
am 11.04.2004
13.04.2004: Fax an die GStA Celle:
1151 Js 9899/04 StA Hannover (Strafverfahren gegen
mich;
Anzeigeerstatter: Möbius) und
1151 Js 9349/04 StA Hannover (Strafverfahren gegen Möbius;
Anzeigeerstatter:
PRHL)
"Strafbefehl" 1151 Js 9899/04 Amtsgericht Hannover, zugestellt heute
Hiermit lege Einspruch gegen den Strafbefehl ein und erstatte
Strafanzeige
gegen das Amtsgericht Hannover.
Begründung:
1. Im "Strafbefehl" fehlt die Begründung für den Tatvorwurf
vollständig. Es wird zwar wiederholt, was ich geschrieben habe,
aber
es wird in keiner Weise erklärt, wo ich etwas Unberechtigtes
geschrieben
habe: "Habe ich unrecht gehandelt, so beweise das Unrecht; habe ich
aber
recht geredet, warum schlägst du mich?" (Joh 18,24).
2. V.a. wird in keiner Weise auf die Tatsache eingegangen, dass
Möbius
der Angreifer ist, der in seinem Buch mich und im Grunde die gesamte
Kirche
öffentlich auf das schwerste beschimpft hat. Der "Strafbefehl" ist
also der Versuch, mich mundtot zu machen und damit der nachgewiesenen
Lügenpropaganda
ungehemmten Lauf zu lassen. Das werde ich nicht dulden!
3. Das Verfahren ist zudem noch gar nicht abgschlossen - bei der
Generalstaatsanwaltschaft
Celle wurde noch am 29.03.2004 Widerspruch gegen das Treiben der StA
Hannover
eingelegt.
Wenn das Amtsgericht Hannover nachweisen kann, dass die
Möbius-Vorwürfe
gegen mich berechtigt sind, werde ich natürlich meinen Text
revidieren.
Die Beweislage ist aber momentan die, dass sich das Amtsgericht die
Möbius-Schandtaten zueigen gemacht hat. Insofern ist auch das
Amtsgericht
Hannover eine antichristliche Organisation. Und die totale Sturheit von
Möbius, statt auf Argumente rein auf brutalste Gewalt zu setzen,
bestätigt
die Richtigkeit und Notwendigkeit meines Vorgehens gegen Möbius.
Ich
werde also bei KzM weiter vor ihm warnen, bis er sich bei mir
entschuldigt
und insbesondere sämtliche Hetzpropaganda gegen mich resp. die
Kirche
zurückgenommen hat. Christus vincit!
18.04.2004: Fax an "Justiz" Hannover: Predigt
am 18.04.2004
28.04.2004: Brief von StA Hannover:
Geschäftsnummer (Bitte stets angeben): NZS - 1151
Js 29369/04
Strafanzeige gegen die Richterin am Amtsgericht Hannover Carstens wegen
des Verdachts der Rechtsbeugung zu Ihrem Nachteil
Sehr geehrter Pater L., im Zusammenhang mit dem gegen Sie beantragten
Strafbefehl im Verfahren 1151 Js 9899/04 haben Sie mit Ihrem dagegen
gerichteten
Einspruch gleichzeitig Strafanzeige gegen die den Strafbefehl
erlassende
Richterin am Amtsgericht Carstens erstattet. Es ergeben sich auch nicht
Ansatzweise Hinweise darauf, dass die beschuldigte Richterin hierbei
gegen
Rechtsvorschriften verstoßen hätte. Ich darf deshalb kein
Ermittlungsverfahren
gegen die Richterin führen, weil die Staatsanwaltschaft nur
einschreiten
darf, sofern sich aus einer Strafanzeige zureichende tatsächliche
Anhaltspunkte für Straftaten ergeben, § 152 Abs. 2 StPO.
Gegen
diesen Bescheid steht Ihnen die Beschwerde an die
Generalstaatsanwaltschaft
zu. Die Beschwerde ist binnen zwei Wochen nach der Bekanntmachung bei
der
Generalstaatsanwaltschaft Gelle, Schloßplatz 2, 29221 Gelle,
einzulegen.
Durch die rechtzeitige Einlegung der Beschwerde bei der hiesigen
Staatsanwaltschaft
wird die Frist gewahrt. Bitte geben Sie im Falle der Einlegung der
Beschwerde
auf jeden Fall das Aktenzeichen an. Falls Sie die Beschwerde bei der
Generalstaatsanwaltschaft
Gelle einlegen, werden Sie gebeten, in der Beschwerdeschrift auch
anzugeben,
welche Staatsanwaltschaft den angefochtenen Bescheid erlassen hat. Mit
freundlichem Gruß
Olmes Staatsanwältin
13.04.2004 (06.04.2004): Strafbefehl
von Amtsgericht Hannover, Vermittlung: 0511/3470, Telefax:
0511/3472723,
Dienstsitz: Volgersweg l, 30175 Hannover, Postanschrift: Postfach,
30002
Hannover:
Geschäftsnummer: 222 Cs 1151 Js 9899/04 (Bitte
stets
angeben)
Pater RHL - Beruf: Pater - Staatsangehörigkeit: deutsch -
Familienstand:
ledig
Strafbefehl
Die Staatsanwaltschaft Hannover beschuldigt Sie, in Hannover und
andernorts
am 18.08.2003 und 22.12.2003 durch 2 Straftaten 1.+ 2. einen anderen
beleidigt
zu haben, indem Sie
1. am 18.08.2003 einen mit Rechtsanwalt Ralf Möbius geführten
E-Mailwechsel unter der URL http://prhl.crosswinds.net/moebius.htm ins
Internet stellten in dem Sie unter dem Absatz: Einige Aspekte in Bezug
auf Rechtsanwalt Möbius äußerten:
"1. Ralfi ist ein Rüpel-...; 2. Ralfi ist ein Zyniker-...; 3.
Ralfi ist ein Rufmörder-...; 4. Ralfi ist ein
Völkermörder-...;
5. Ralfi ist ein Träumer-...; 6. Ralfi ist ein Faulpelz-...; 7.
Ralfi
ist ein Lügner-..."
um so Ihre Missachtung und Nichtachtung gegenüber dem
Geschädigten
kundzutun und ihn öffentlich als "Antichristen aus der
Anwaltzunft"
anzuprangern,
2. Sie am 22.12.2003 die unter Ziff. 1) bezeichneten Werturteile
über
Rechtsanwalt Ralf Möbius auf der sog. Gästeseite des heise
online-Leserforms
erneut ins Internet stellten, um den Geschädigten wiederum
öffentlich
anzuprangern.
Vergehen, strafbar nach §§ 185, 194, 52 StGB, worauf die
Strafverfolgung gem. § 154a StPO beschränkt worden ist.
Strafantrag hat der Geschädigte am 03.09.2003 und 18.03.2003
gestellt.
- Bl. 1, 35
Beweismittel:
I. Ihre Angaben, soweit Sie sich eingelassen haben.
II. Zeuge: Ralf Möbius, Hannover
III. Auqenscheinsobiekte: Ausdrucke aus dem Internet; - Bl. 1 -
Bl.2-11;
19-23 d.A.
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft wird gegen Sie eine Gesamtgeldstrafe
von 30 Tagessätzen festgesetzt. (Die Einzelstrafen betragen: zu 1.
= 20 Tagessätze und zu 2. = 20 Tagessätze). Die Höhe des
Tagessatzes beträgt 50,00 EURO, die Geldstrafe insgesamt mithin
1.500,00
EURO . Im Falle der Uneinbringlichkeit tritt an die Stelle eines
Tagessatzes
ein Tag Freiheitsstrafe. Es wird Ihnen gestattet, die Geldstrafe in
monatlichen
Teilbeträgen von 150,00 EURO, fällig erstmals am 10. des auf
die Rechtskraft folgenden Monats, zu zahlen. Die Folgeraten sind
jeweils
bis zum 10. eines jeden Monats einzuzahlen. Zahlen Sie nicht oder nicht
rechtzeitig, entfällt diese Vergünstigung. In diesem Falle
ist
der gesamte Restbetrag auf einmal fällig. Sie haben auch die
Kosten
des Verfahrens und Ihre notwendigen Auslagen zu tragen. Dieser
Strafbefehl
wird rechtskräftig und vollstreckbar, wenn Sie nicht innerhalb von
zwei Wochen nach Zustellung bei dem unten bezeichneten Amtsgericht
Hannover
schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle Einspruch
einlegen.
Esteht Ihnen frei, den Einspruch zu begründen. Es empfiehlt sich
jedoch anzugeben, ob sie den Einspruch auf bestimmte Beschwerdepunkte,
z.B. das Strafmaß, beschränken möchten. In der
Einspruchsschrift
können Sie auch weitere Beweismittel (Zeugen,
/Sachverständige,
Urkunden) angeben. Ist der Einspruch rechtzeitig eingegangen, findet
eine
Hauptverhandlung statt. In dieser entscheidet das Gericht, nachdem es
die
Sach- und Rechtslage erneut geprüft hat. Dabei ist es an den
Schuld-
und Strafausspruch in dem Strafbefehl nicht gebunden. Bei
Durchführung
einer Hauptverhandlung und Erlass eines Urteils kann das Gericht ein im
Strafbefehl nicht verhängtes Fahrverbot oder eine Entziehung der
Fahrerlaubnis
anordnen. Wenn Sie den Einspruch in zulässiger Weise auf bestimmte
Beschwerdepunkte beschränken, erstreckt sich die Hauptverhandlung
in der Regel nur darauf. In den übrigen Punkten steht der
Strafbefehl
dann einem rechtskräftigem Urteil gleich. Gegen die Entscheidung
über
die Verpflichtung, Kosten oder notwendigen Auslagen zu tragen,
können
Sie sofortige Beschwerde einlegen, wenn der Wert des
Beschwerdegegenstandes
100,-€ übersteigt. Die sofortige Beschwerde ist bei dem
Amtsgericht
innerhalb einer Woche einzulegen. Bei schriftlichen Erklärungen
genügt
es zur Fristwahrung nicht, dass die Erklärung innerhalb der Frist
zur Post gegeben wird, die Frist ist vielmehr nur dann gewahrt, wenn
die
Erklärung in deutscher Sprache vor dem Ablauf der Frist beim
Gericht
eingeht. Fällt das Ende der Frist auf einen Sonntag, einen
allgemeinen
Feiertag oder einen Sonnabend, so endet die Frist mit Ablauf des
nächsten
Werktages. Falls Sie kein Rechtsmittel einlegen wollen und der
Strafbefehl
rechtskräftig geworden ist, Sie aber zur Zahlung von Geldstrafe
und
Kosten nicht in der Lage sein sollten, können Sie einen
begründeten
Ratenzahlungsantrag bei der Staatsanwaltschaft Hannover -Volgersweg 67,
30175 Hannover, stellen.
Hannover, 02.04.2004
Carstens Richterin
STGB §§ 52 185, 194:
§ 52 Tateinheit
(1) Verletzt dieselbe Handlung mehrere Strafgesetze oder dasselbe
Strafgesetz
mehrmals, so wird nur auf eine Strafe erkannt. (2) Sind mehrere
Strafgesetze
verletzt, so wird die Strafe nach dem Gesetz bestimmt, das die
schwerste
Strafe androht. Sie darf nicht milder sein, als die anderen anwendbaren
Gesetze es zulassen. (3) Geldstrafe kann das Gericht unter den
Voraussetzungen
des § 41 neben Freiheitsstrafe gesondert verhängen. (4)
Läßt
eines der anwendbaren Gesetze die Vermögensstrafe zu, so kann das
Gericht auf sie neben einer lebenslangen oder einer zeitigen
Freiheitsstrafe
von mehr als zwei Jahren gesondert erkennen. Im übrigen muß
oder kann auf Nebenstrafen, Nebenfolgen und Maßnahmen (§ 11
Abs. 1 Nr. 8) erkannt werden, wenn eines der anwendbaren Gesetze sie
vorschreibt
oder zuläßt.
§ 185 Beleidigung
Die Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit
Geldstrafe und, wenn die Beleidigung mittels einer Tätlichkeit
begangen
wird, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe
bestraft.
§ 194 Strafantrag
(1) Die Beleidigung wird nur auf Antrag verfolgt. Ist die Tat durch
Verbreiten oder öffentliches Zugänglichmachen einer Schrift
(§
11 Abs. 3), in einer Versammlung oder durch eine Darbietung im Rundfunk
begangen, so ist ein Antrag nicht erforderlich, wenn der Verletzte als
Angehöriger einer Gruppe unter der nationalsozialistischen oder
einer
anderen Gewalt- und Willkürherrschaft verfolgt wurde, diese Gruppe
Teil der Bevölkerung ist und die Beleidigung mit dieser Verfolgung
zusammenhängt. Die Tat kann jedoch nicht von Amts wegen verfolgt
werden,
wenn der Verletzte widerspricht. Der Widerspruch kann nicht
zurückgenommen
werden. Stirbt der Verletzte, so gehen das Antragsrecht und das
Widerspruchsrecht
auf die in § 77 Abs. 2 bezeichneten Angehörigen über.
(2)
Ist das Andenken eines Verstorbenen verunglimpft, so steht das
Antragsrecht
den in § 77 Abs. 2 bezeichneten Angehörigen zu. Ist die Tat
durch
Verbreiten oder öffentliches Zugänglichmachen einer Schrift
(§
11 Abs. 3), in einer Versammlung oder durch eine Darbietung im Rundfunk
begangen, so ist ein Antrag nicht erforderlich, wenn der Verstorbene
sein
Leben als Opfer der nationalsozialistischen oder einer anderen Gewalt-
und Willkürherrschaft verloren hat und die Verunglimpfung damit
zusammenhängt.
Die Tat kann jedoch nicht von Amts wegen verfolgt werden, wenn ein
Antragsberechtigter
der Verfolgung widerspricht. Der Widerspruch kann nicht
zurückgenommen
werden. (3) Ist die Beleidigung gegen einen Amtsträger, einen
für
den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteten oder einen
Soldaten
der Bundeswehr während der Ausübung seines Dienstes oder in
Beziehung
auf seinen Dienst begangen, so wird sie auch auf Antrag des
Dienstvorgesetzten
verfolgt. Richtet sich die Tat gegen eine Behörde oder eine
sonstige
Stelle, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt, so
wird
sie auf Antrag des Behördenleiters oder des Leiters der
aufsichtführenden
Behörde verfolgt. Dasselbe gilt für Träger von
Ämtern
und für Behörden der Kirchen und anderen
Religionsgesellschaften
des öffentlichen Rechts. (4) Richtet sich die Tat gegen ein
Gesetzgebungsorgan
des Bundes oder eines Landes oder eine andere politische
Körperschaft
im räumlichen Geltungsbereich dieses Gesetzes, so wird sie nur mit
Ermächtigung der betroffenen Körperschaft verfolgt.
10.05.2004 (04.05.2004): Ladung von Amtsgericht Hannover:
Zutreffendes ist angekreuzt bzw. ausgefüllt
Bitte bringen Sie diese Ladung zum Termin mit! Die wichtigen Hinweise
auf der Rückseite belehren Sie unter anderem über die Folgen
Ihres unentschuldigten Ausbleibens
Geschäfts-Nr.: (Bitte stets angeben) 222Cs 1151 Js 9899/04
Datum: 04.05.2004
Ladung als Angeklagte / Angeklagter zum Termin am
Datum 2. Juni 2004 Uhrzeit 13.15
im Gebäude (Straße, Hausnr., Etage) Volgersweg 1/ Neubau,
1. Stock Zimmer-Nr. 3112 - Eingang Altbau -
[x| zur Hauptverhandlung vor dem/der Strafrichter wegen Beleidigung
[x| in der Strafsache gegen Pater RHL
Sehr geehrte Dame! Sehr geehrter Herr! Nachdem Sie gegen den Ihnen
zugestellten Strafbefehl rechtzeitig Einspruch erhoben haben, werden
Sie
hiermit zur Hauptverhandlung geladen und gebeten, rechtzeitig zu
erscheinen.
Sie können sich durch eine Verteidigerin oder einen Verteidiger
vertreten
lassen, die/der mit einer schriftlichen Vollmacht versehen sein muss.
Wenn
Sie ohne genügende Entschuldigung ausbleiben und sich auch nicht
vertreten
lassen, wird Ihr Einspruch ohne Beweisaufnahme verworfen werden. Zur
Hauptverhandlung
sind als Zeugen/Sachverständige geladen worden. s. Strafbefehl
Daneben
werden die weiteren im Strafbefehl aufgeführten Beweismittel
herangezogen.
Sie können die Ladung weiterer Zeugen und Sachverständiger
oder
die Herbeischaffung anderer Beweismittel unter Angabe der Tatsachen,
über
die Beweis erhoben werden soll, bei dem Gericht beantragen. Zeugen und
Sachverständige, deren Vernehmung Sie wünschen, können
Sie
auch zur Hauptverhandlung mitbringen; Sie müssen aber deren Namen
und Anschriften dem Gericht rechtzeitig mitteilen. Hochachtungsvoll Auf
Anordnung
Hoppe, Justizangestellte
10.05.2004: Fax an GStA Celle u.a.:
1151 Js 9899/04 StA Hannover (Strafverfahren gegen
mich;
Anzeigeerstatter: Möbius) und
1151 Js 9349/04 StA Hannover (Strafverfahren gegen Möbius;
Anzeigeerstatter:
PRHL)
Beschwerde gegen den Einstellungsbescheid StA Hannover v. 28.04.2004
Erklärung zur "Ladung" zur "Hauptverhandlung" am 02.06.2004
Beschwerde gegen Möbius bei der Anwaltskammer Celle
Hiermit lege Beschwerde gegen den Einstellungsbescheid ein und erstatte
Strafanzeige gegen die StA Hannover und (erneut) gegen das Amtsgericht
Hannover.
Außerdem lege beim Nds. "Justiz"-Ministerium ich
Dienstaufsichtsbeschwerde
gegen die StA Hannover und gegen das Amtsgericht Hannover ein.
Schließlich beantrage ich die sofortige Aufhebung der
Anwaltszulassung
von Möbius.
Begründung: Bereits vor knapp einem Monat, am 13.04.2004, wurde
die StA aufgefordert: "Habe ich unrecht gehandelt, so beweise das
Unrecht;
habe ich aber recht geredet, warum schlägst du mich?" (Joh 18,24).
Dieser Aufforderung ist sie bis heute nicht nachgekommen.
Damit ist die Richtigkeit meiner Feststellung einmal mehr
bestätigt:
Der "Strafbefehl" resp. jetzt die "Hauptverhandlung ist nur der
Versuch,
mich mundtot zu machen und damit der nachgewiesenen
Lügenpropaganda
ungehemmten Lauf zu lassen. Das werde ich nicht dulden!
Die "Justiz" Hannover erweist sich damit als schwerkriminelle
Vereinigung:
Zunächst lässt sie ungestraft, dass einer ihrer
"Rechtsanwälte"
in einem Buch die schlimmsten verleumderischen Lügen gegen die
Kirche
schleudert. Und weil ein Priester die katholische Kirche gegen diese
Diffamierungen
verteidigen will, führt sie obendrein einen Krieg auf Staatskosten
gegen den Priester! Wer also noch am Recht festhält, wird vom
Staat
zum Kriminellen erklärt, das hat in Deutschland ja lange
Tradition.
Nicht nur Möbius (der immerhin als Initiator), sondern auch der
Staat
begehen damit Völkermord in ganz großem Stil.
Da das Verfahren gegen die "Justiz" Hannover noch gar nicht
abgeschlossen
ist, ja in weiten Teilen jetzt erst eingeleitet wird, zeugt die
Anberaumung
einer "Hauptverhandlung" an sich bereits von erheblicher Unlauterkeit.
Am schwersten wiegt aber die Tatsache, dass sich die "Justiz" Hannover
die Möbius-Schandtaten zueigen gemacht hat. Eine solche im Kern
antichristliche
Organisation ist befangen und zu einer ordentlichen Verhandlung weder
fähig
noch willig. Dass ich bei der "Hauptverhandlung" nicht erscheinen
werde,
liegt also keineswegs nur an dem unverantwortbaren zeitlichen und
finanziellen
Aufwand.
Christus vincit!
27.05.2004: Fax an GStA Celle u.a.:
1151 Js 9899/04 StA Hannover (Strafverfahren gegen
mich;
Anzeigeerstatter: Möbius) und
1151 Js 9349/04 StA Hannover (Strafverfahren gegen Möbius;
Anzeigeerstatter:
PRHL)
Beschwerde gegen den Einstellungsbescheid StA Hannover v. 28.04.2004
Erklärung zur "Ladung" zur "Hauptverhandlung" am 02.06.2004
In dieser Sache ist ein neuer Text veröffentlicht worden, dessen
unverzügliche Kenntnisnahme ich von den Adressaten dieses Faxes
verlange:
http://www.kirchenlehre.de/ehre.htm.
Der guten Ordnung halber weise ich darauf hin, dass mich die Mitteilung
der Einstellung des gegen mich geführten Schauprozesses noch nicht
erreicht hat und ich deshalb die sofortige Durchführung der
notwendigen
Schritte verlange. Das desaströse Ansehen, dass sich die "Justiz"
"erarbeitet" hat, bedaure ich aufrichtig. Christus vincit!
Was leistet die "Justiz"?
A. Sie geht in keiner Weise auf unsere Argumente ein. Es wird nirgends
erklärt, warum Möbius die V2-Sekte zur katholischen Kirche
erklären
kann, warum Möbius uns zur bloßen Privatperson degradieren
kann,
warum Möbius das Datum des Herz-Jesu-Festes abändern kann
usw.
Indem die "Justiz" also behauptet, es gäbe keinerlei Anlass
für
ein Strafverfahren gegen Möbius, lügt sie.
B. Sie bringt für ihre Anschuldigungen gegen uns keinerlei
Argumente.
Sie wiederholt nur, was wir geschrieben haben, aber nicht, warum das zu
beanstanden sein sollte. Es ist schon richtig, dass wir die Begriffe
Rüpel
usw. für Möbius gebrauchen. Wir begründen jeden
einzelnen
Begriff einwandfrei, die "Justiz" unterschlägt diese
Begründung
einfach, sie will den Eindruck entstehen lassen, als hätten wir
nur
ein paar Beleidigungen geschleudert, während wir in Wahrheit
begründete
und nachvollziehbare Urteile über Möbius gefällt haben.
Dass die "Justiz" lügt, indem sie die von uns gefällten
Urteile
als "Beleidigungen" hinstellt, ist allerdings selbst dann klar, wenn
man
die von uns gemachten Begründungen ignoriert und ganz generell
fragt,
was gemeinhin als "Beleidigung" gilt. Da wäre z.B. an das
"A****loch-Urteil"
gegen den Fußballer Stefan Effenberg zu denken. Das "Amtsgericht
Braunschweig" verurteilte SE zu einer Geldstrafe von 100 000 Euro, weil
ein Polizist behauptet hatte, SE hätte ihn als "A****loch"
[zensiert
durch PHRL] bezeichnet, während SE und eine Zeugin versichern, er
habe dem Polizisten einen "schönen Abend" gewünscht. Also:
Für
ein Gericht reicht es, wenn ein Polizist, der sich z.B. verhört
haben
könnte und der v.a. keine Zeugen hat, etwas behauptet, was von dem
Angeklagten und einer Zeugin bestritten wird. Von Unschuldsvermutung,
von
"im Zweifel für den Angeklagten", ja überhaupt von Recht und
Ordnung will die "Justiz" anscheinend nichts wissen. Nemo malus nisi
probetur
(Niemand ist [als] böse [zu betrachten], wenn es nicht
nachgewiesen
wurde), dieser elementare Grundsatz gilt in Deutschland nicht nur
nichts,
vielmehr werden von der "Justiz" einfach "rechtskräftige Urteile"
produziert, die aus offenkundigen Lügen gestrickt sind, und wehe
dem,
der noch an der Wahrheit festhält: Der wird als "nicht rechtstreu"
verurteilt. Der Fall SE mag ein weiteres Horrorkapitel deutschen
"Justiz"-Handelns
sein, aber in jedem Fall gelten "A****"-Wörter als beleidigend.
Anwalt
Kotz nennt auf seiner Homepage "A****loch" [zensiert durch PHRL] als
besonders
klares Beispiel für eine schwere Beleidigung. In dem heise-Artikel
"Beleidigungen auch im Netz rechtswidrig [18.07.2002 11:10 ]" wird
Anwalt
Michael Heng zitiert: "Daran, dass die Bezeichnung eines anderen als
'A****loch'
[zensiert durch PHRL] eine Beleidigung darstellt, bestehen
überhaupt
keine Zweifel", und heise fügt hinzu: "Zwar vertrete das
Bundesverfassungsgericht
in ständiger Rechtsprechung die Ansicht, dass im Meinungskampf
auch
starke, eindringliche Ausdrücke und "sinnfällige Schlagworte"
benutzt werden dürften (BVerfG, NJW 1991, 2074 [2075]). Jedoch
müssten
Art und Weise des Vortrages in jedem Fall auf die Ehre des Betroffenen
Rücksicht nehmen. Denn ehrverletzende Äußerungen, die
lediglich
der Stimmungsmache dienen oder Formalbeleidigungen (BGH, NJW 1979, 266)
sind, werden gerade nicht mehr vom Grundrecht der freien
Meinungsäußerung
aus Artikel 5 (Absatz 1 Satz 1) des Grundgesetzes gedeckt."
Während
vielen Menschen solche Wörter im Affekt herausrutschen
können,
was schuldmindernd sein kann, ist es hochgradig verwerflich, wenn ganz
gezielt und bewusst mit solchem Gossenvokabular hantiert wird. Als
einen
besonderen Tiefpunkt wird man die "A****geigen"-Initiative
werten müssen, deren Schirmherr ausgerechnet Bundespräsident
Johannes Rau ist. Immerhin: Obwohl Rau von uns nachdrücklich
als
"der deutschstaatliche Oberantichrist"
gewürdigt
worden ist, haben wir deswegen noch keinerlei "Justiz"-Schreiben
erhalten.
"Nazi" und "Lügner" sind gem. den von Kotz angeführten
Beispielen
in keinem Falle so schwer wiegend wie "A****loch", und zudem haben wir
völlig offensichtlich die Möbius-Urteile gerade nicht als
"Stimmungsmache",
als Verächtlichmachung eingesetzt, sondern sie als sachlich
gerechtfertigte
Urteile begründet, selbst wenn die "Justiz" das einfach
unterschlägt.
Aber selbst wenn man unsere Begründungen nicht wahrhaben will,
sollte man wenigstens so ehrlich sein und über die von uns
verwendeten
Urteile nachdenken. Wir machen keinen Hehl daraus, dass wir uns
fleißig
der Suchmöglichkeiten bedienen: In Nachschlagewerken bemühen
wir das Register, im Internet bemühen wir die Suchmaschinen. Wir
haben
zwar eine immense Abscheu gegen Gossenniveau,
und das nicht erst seit unserer Priesterweihe, weswegen wir
"A****"-Wörter
schon ganz natürlich meiden. Aber trotzdem müssen wir uns bei
einigen Begriffen vorher vergewissern, ob sie allen Ernstes als
Beleidigung
aufgefasst werden können. Das Paradebeispiel für die
Schwierigkeit
bei manchen Vokabeln, ihren "Beleidigungswert" richtig
einzuschätzen,
ist vielleicht noch immer die Anekdote, die uns ein Kollege in Chur
erzählte, i.e. dass in seiner Schweizer Mundart das Wort
"schwätzen"
völlig normal i.S.v. "reden" wäre, während sich
Schweizer
anderer Mundarten beleidigt fühlen, wenn man ihr Reden als
"Schwätzen"
bezeichnet. Es ist wohl wahr, dass unsere Umgebung uns irgendwie
beeinflusst
hat und subjektive Momente eine Rolle spielen. Wie dem auch sei, wir
haben
uns natürlich vorher kundig gemacht und den Möbius-Text erst
dann veröffentlicht, nachdem wir ein Missverstehen aller Begriffe
als Beleidigungen sicher ausschließen konnten. Der ADAC hat ein
paar
Beispiele für Strafen zusammengestellt, die fällig werden,
wenn
das Beleidigungsopfer ein Polizist ist:
Herausgestreckte Zunge: 153 Euro
"Kleine fette Sau": 204 Euro
Vogelzeigen: 383 Euro
"Bei dir piept es wohl": 767 Euro
"Fieses Miststück": 2556 Euro
"Alte Sau": 2556 Euro
Stinkefinger zeigen: 4090 Euro
Ohrfeige + Beleidigung: 6135 Euro
So ein Verhalten läge uns ganz natürlich fern, auch bei
Nicht-Beamten.
Aber zu unseren Urteilen über Möbius:
1. Rüpel
Als Rüpel werden Leute mit unhöflichem, rücksichtslosem
Benehmen bezeichnet. Wer sich im Straßenverkehr, im
Fußballstadion
usw. rücksichtslos benimmt, ist ein "Rüpel". Wer einen
anderen
beleidigt, ist ein Rüpel. Die Computerbild
ernennt regelmäßig "Reklame-Rüpel der Woche", was sich
auf Internetangebote bezieht, bei denen der Besucher
überdimensionierte
Werbeeinblendungen hinnehmen muss. Und ohne auf die ganzen politischen
Einzelheiten und Zusammenhänge einzugehen, hier ein Ausschnitt aus
der österreichischen Tageszeitung "Der Standard", "Wer sind hier
die
Postfaschisten?" von Doron RABINOVICI: "Selbst van der Bellen
erklärt,
Zeman sei ebenso ein Rüpel wie Haider." Also auch in der Politik
wird
dieser Begriff "Rüpel" offensichtlich straflos verwendet.
Unbestreitbar
ist dabei die Tatsache, dass Möbius hartnäckig u.a. an der
laikalen
Anrede uns gegenüber festgehalten hat. Diese Pöbelei
müssen
/ dürfen wir uns nicht bieten lassen, und man beachte die
inkonsequente
Haltung der "Justiz", die uns erst versichert, diese laikale Anrede
gegen
uns sei "nicht zu beanstanden", um dann nachher von dieser laikalen
Anrede
weit gehend Abstand zu nehmen. Also: "Rüpel" ist zwar kein
Kompliment,
fällt aber auch ganz sicher nicht ins Strafrecht.
2. Zyniker
Etymologisch stammt dieser Begriff von der kynischen Schule, cf. das
Standardwerke H. Hirschberger, Geschichte der Philosophie, Freiburg
(14)1976,
69.:
Bedeutsamer [als die elisch-eretrische Schule wurde
von
Phaidon] sind die Kyniker. An ihrer Spitze steht Antisthenes von Athen
(445—365). Er lehrt im Gymnasien Kynosarges und wird damit der ganzen
Schule
den Namen gegeben haben. Als das Wichtigste am Sokratismus erscheint
ihm
das Autarkie-Ideal. Nichts in der Welt ist ihm wertvoll als nur die
Tugend.
Sie allein genügt. Er steigert die Verachtung der
äußeren
Güter bis zum Extrem. "Lieber will ich verrückt werden als
Lust
genießen." Das führt zu einer Verachtung auch der Kultur,
der
Wissenschaft, der Religion, der nationalen Bindungen, und besonders
auch
der Sitte und des Anstandes. Was die Menschen sonst aus diesen
Gründen
scheuen, wird hier ohne Scham getan, um seine Unabhängigkeit von
äußeren
Dingen zu demonstrieren. Damit erhält der heutige Begriff
"Zyniker"
seine Nuance. Um so größerer Nachdruck liegt auf der Pflege
der "sokratischen Stärke", d. h. des schmalen und steilen Weges
zur
Tugend, die zum Ideal der Überwindung, Mühe und
Standhaftigkeit
wird, wie Herakles dies vorgelebt hat. "Herakles" lautet auch der Titel
des Hauptwerkes des Antisthenes.
Die Herleitung des Begriffes "zynisch" von griech. Hund (kyon), ergo
"wie ein Hund", ist Volksetymologie.
Möbius
bringt mit seiner Lügenkanonade bzgl. des Herz-Jesu-Urteils seine
zynische Haltung ganz speziell hinsichtlich der Religion zum Ausdruck.
Selbst wenn die Hannoveraner "Justiz" tatsächlich nicht soviel
Wissen
sich aneignen wollte, um den Begriff Zyniker zu verstehen, würde
das
a) sie noch nicht entschuldigen, denn Unwissenheit schützt vor
Strafe
üblicherweise nicht, und würde das b) nichts daran
ändern,
dass auch im Umgangssprachlichen der Begriff Zyniker nicht nur
schlichtweg
keine Beleidigung, sondern oft genug noch eine Art Kompliment ist. So
findet
man z.B. folgende Aphorismen:
Zyniker: Schuft, dessen mangelhafte Wahrnehmung Dinge
sieht, wie sie sind, statt wie sie sein sollen. «Ambrose
Bierce»
Wer die Wahrheit im falschen Moment sagt, gilt als Zyniker.
«Oliver
Hassencamp»
Der Zyniker, der Schmarotzer der Zivilisation, lebt davon, sie zu
verneinen,
gerade weil er überzeugt ist, daß sie ihn nicht im Stich
lassen
wird. «José Ortega y Gasset, Aufstand»
›Was ist ein Zyniker?‹ - ›Ein Mann, der von allem den Preis und von
nichts den Wert kennt.‹ «Oscar Wilde»
Ich bin durchaus nicht zynisch, ich habe nur meine Erfahrungen, was
allerdings ungefähr auf dasselbe herauskommt. «Oscar
Wilde»
Und um das Desaster der Hannoveraner "Justiz" komplett zu machen: Am
04.05.2004 brachte Focus eine Meldung: "Dirty Harry live. Zyniker-Gott
tourt durch Provinz" über Harald Schmidt. Über den
V2-Sektierer
Schmidt haben wir schon eine Menge Material gesammelt, was schon
für
einen eigenen Artikel reicht. Hier soll die Feststellung genügen,
dass Schmidt, der regelmäßig für Focus schreibt, als
"Zyniker-Gott"
gelobt und gefeiert wird. Und hier ein Ausschnitt aus dem
Grußwort
von Bundespräsident Johannes Rau bei der Festveranstaltung und
Preisverleihung
"40 Jahre Grimme Preis“ im Theater Marl am 3. April 2004
Ich will nun nicht für die Rückkehr zum
Bildungsfernsehen
werben. Die Medienvielfalt ist auch Ausdruck der Pluralität
unserer
Gesellschaft und schon deswegen ein Gewinn für die Demokratie. Ich
gebe auch gerne zu, dass ich Harald Schmidt vermisse und gerne bei "Wer
wird Millionär" einschalte.
Bzgl. der deutschstaatlichen Bildungsideale erinnern wir an Totalitäre
Verblödungsinstitutionen.
3. Rufmörder
Das ist erst recht keine Beleidigung, sondern eine nüchterne
Feststellung:
Möbius zerstört unseren guten Ruf, indem er seine
antichristlichen
Lügenkanonaden vom Stapel lässt, ungeachtet unserer Rufe zur
Besinnung.
4. Völkermörder
Hierfür gilt im Prinzip dasselbe wie für den
"Rufmörder".
Wir erinnern zudem an unseren Eintrag im Forum
von
heise, nachzulesen im Abschnitt "Taliban und Masochismus" in den Leserbriefen
01.03.2004 ("Terror" und "Völkermord" sind klar definierte
Begriffe).
Ja, aber hat nicht die StA Hannover bewiesen, dass Möbius weder
ein
Rufmörder noch ein Völkermörder ist? Nein, sie hat es
nur
unter klarer Missachtung der Realität bestritten. Zu einer
Argumentation
gehört mehr als das bloße Ignorieren von Fakten. Wer sich an
dem Vergleich von Verleumdung mit Mord stört, sei auf das o.g.
Zitat
des hl. Franz von Sales verwiesen: "Die ungerechte Verletzung der Ehre
des Nächsten ist eine Art Mord".
5. Träumer
Auch das ist in den Augen mancher ein Kompliment, niemals aber eine
Beleidigung. Wir haben nachgewiesen, dass die V2-Sekte ein Haufen von
Träumern
ist, ob nun mit ihrer "Musik zum Träumen",
ihren "Traumwelten" oder womit auch immer.
Möbius
beteiligt sich aktiv an dieser Träumerei, dass die V2-Sekte die
katholische
Kirche ist.
6. Faulpelz
Wie nennt man jemanden, der faul ist? Ganz einfach: Faulpelz! Faulheit,
objektiv ein Laster, wird allerdings auch von manchen regelrecht zur
Tugend
erklärt. Schon so mancher hat uns gegenüber seinen Wunsch,
wenn
nicht gar sein Ideal zum Ausdruck gebracht, faulenzen zu können.
In
der "Frauenzeitschrift" Brigitte, Heft 4/2004, gab es einen Artikel
"Gute
Sünden" mit dem Abschnitt: "Faule Politiker sind die besten":
John Cowperthwaite hieß der mächtige
Faulpelz.
Er war viele Jahre lang leitender Sekretär für Finanzen der
ehemaligen
britischen Kronkolonie Hongkong und tat in dieser Funktion extrem
wenig.
Er verzichtete auf Zölle, interessierte sich nicht dafür, wie
viel Geld ins Land kam oder hinausging, und erhob nur zwei einfache
Steuern.
Das tat der wirtschaftlichen Entwicklung des Landes ausgesprochen gut.
Hongkong stieg an die dritte Stelle der asiatischen Wohlstandsnationen
auf - nach Japan und Singapur. Nichtstun war auch die Spezialität
des EU-Kommissars Martin Bangemann. Dem guten Leben aufgeschlossen,
wurde
er nur selten hinter seinem Schreibtisch gesichtet. Seinem eigentlichen
Aufgabengebiet, der Öffnung des europäischen
Telekommunikationsmarktes,
tat das ausgesprochen gut.
Und zu den bekanntesten Sprüchen Bangemanns gehört: "Besser
ein genialer Faulpelz als ein fleißiger Idiot."
Und wir haben klar nachgewiesen, dass Möbius noch nicht einmal
die minimalen Anstrengungen unternommen hat, sich bzgl. der
katholisch-Domains
kundig zu machen; noch nicht einmal den klitzekleinen Herz-Jesu-Text,
auf
den wir ihn so überdeutlich hingewiesen haben, wollte er zur
Kenntnis
nehmen. Wer sich so verhält, dass er hartnäckig die
Erfüllung
der absolut notwendigen Arbeiten verweigert, den nennen wir einen
Faulpelz.
7. Lügner
Für das achte Gebot, gegen das Möbius hartnäckig und
entschlossen verstoßen hat, haben wir in einen separaten
Text zusammengestellt. Dort beachte man in Bezug auf den
Möbius-Skandal
besonders den Abschnitt aus der Braun-Predigt:
Es ist ein außerordentlich miserabler Grundsatz,
in der jeweiligen Zeitung immer nur jene Nachrichten zu bringen, die
der
eigenen Sache günstig klingen, aber jede Nachricht zu
unterschlagen,
die den politischen Gegner in einem hellen Lichte zeigen könnte;
auf
diese Weise wird ein ganz falsches und verlogenes Bild der
Öffentlichkeit
vorgetäuscht und die Leserschaft wird bewußt
irregeführt.
Jeder Redakteur muß sich bewußt bleiben, daß man
nicht
nur dadurch lügt, daß man falsche Nachrichten bringt,
sondern
auch dadurch, daß man wahre Nachrichten unterschlägt - und
vor
allem muß der Leser um diese Möglichkeit des Betruges
wissen.
8. Antichrist
Indem die Hannoveraner "Justiz" uns sogar zum Vorwurf macht, dass wir
jemanden als Antichristen bezeichnen, drängt sie sich restlos ins
Aus. Schon seit einiger Zeit ist auf der Startseite der Text
äußerst
plakativ hervorgehoben: "Die Nazis haben gewonnen",
der einen Lexikonartikel zum Begriff "Antichrist" enthält. An der
antichristlichen Gesinnung von Möbius und der Hannoveraner
"Justiz"
kann nicht der geringste Zweifel bestehen. Sie sind bereit, einen der
ganz,
ganz wenigen katholischen Priester unter Anwendung durch und durch
illegaler
Mittel auszuschalten, indem sie ihn faktisch ohne zeitliche
Beschränkung
in den Kerker sperren. Sie verhindern, dass er selbst die hl. Messe
zelebriert
und dass andere von ihm die Sakramente empfangen können. Sie
ruinieren
seinen guten Ruf restlos, indem sie ihn anhand von Lügen unter die
Verbrecher einreihen. Alle diese furchtbaren Schandtaten begehen sie
skrupellos,
cf. Adolf Hitler: "Den deutschen Priester
als
Diener Gottes werden wir beschützen, den Priester als politischen
Feind des Deutschen Reiches werden wir vernichten." Ihr sakrilegisches
Treiben begehen sie unter einem an Lächerlichkeit kaum zu
überbietenden
Vorwand "im Namen des Volkes", so als ob das Volk über Gott stehen
würde.
Dass der Staat antichristlich ist, sieht man nicht nur an
Kruzifixverbot
usw., sondern z.B. auch daran, dass erklärte Atheisten vom Staat
proportional
am stärksten finanziell gefördert werden. So meldete kath.net
am 11. 05. 2004 12:22 Uhr: (Gottesleugner lassen sich
fast komplett vom Staat finanzieren. 3.000 \'Humanisten\' erhalten
jährlich
fast 600.000 Euro Zuschüsse: - Proportional gesehen weit mehr
Unterstützung
als für andere Religionsgemeinschaften):
1999 habe der Verband knapp 3.000 Mark pro Mitglied
erhalten.
Zum Vergleich: Der jüdischen Gemeinde Adas Jissroel zahlte der
Senat
knapp 1.100 Mark pro Person, die beiden großen Kirchen erhielten
etwa 20 Mark.
Zum Vergleich: Die katholische Kirche erhält vom Staat Geld- und
Kerkerstrafen.
C. Sie beschuldigt uns einer bösen Absicht. Dieser Vorwurf ist
wirklich äußerst schlimm, und unsere Gegner werden nicht
darum
herumkommen, sich öffentlich und bei uns persönlich
dafür
zu entschuldigen. Also: Die "Justiz" schleudert unter hartnäckiger
Ignorierung der Fakten unbegründete Verleumdungen gegen uns, wir
hätten
uns "strafbar" gemacht gem. § 185 StGB. Unser Möbius-Artikel
aber war und ist wegen unserer
Verteidigungspflicht
notwendig. Nicht nur ist ist darin nirgends "Stimmungsmache" /
Verächtlichmachung
enthalten, obendrein verteidigen wir bei KzM sogar immer wieder das Recht
auf den guten Ruf. Trotz der unentwegten Gehässigkeiten gegen
uns resp. die Kirche rufen wir immer wieder dazu auf, für die
Christenhasser
und -verfolger zu beten, cf. die Predigt am
08.06.2003:
"Kein Tag möge vergehen, ohne dass wir für unsere Gegner,
ganz
besonders für unsere größten Gegner, beten. Sie
mögen
sich dem Hl. Geist öffnen, von ihrem bösen Tun ablassen,
wahre
Buße tun und gerettet werden. An der Realität will sich die
"Justiz" trotzdem nicht aufhalten. Die christliche
Liebe schließt allerdings keineswegs aus, dass Verfehlungen,
sofern sie von öffentlichem Interesse sind, auch öffentlich
mit
deutlichen Worten bezeichnet werden. Sogar Papst
Pius
XI. bezeichnete sogar einen so gen. Großen dieser Welt als
"fleischgewordene
Lüge"! Die "Staatsanwaltschaft" hat bereits sehr schwere Schuld
auf
sich geladen, dass sie uns den Schutz versagte, den sie uns gem.
geltendem
Recht verschaffen musste. Nun dichtet sie uns in hartnäcker
Verdrehung
der Tatsachen genau diese böse Gesinnung an, vor der wir immer
wieder
warnen. Das ist bezeichnend für "Kinder des Teufels".
Man könnte noch Einzelheiten analysieren, z.B. den astronomischen
"Tagessatz" von 50 Euro, der das sechs- bis siebenfache unseres gewöhnlichen
priesterlichen Einkommens pro Tag beträgt. Zur
Erläuterung:
Gedacht ist der "Tagessatz" als dreißigster Teil des
Netto-Monatsgehalts.
Dazu wäre noch zu ergänzen, dass wir, noch bevor die illegale
Herz-Jesu-"Vollstreckung" anlief, den Stipendienempfang kräftig
gedrosselt
haben und nun nur noch ganz selten Stipendien einnehmen. Setzt man ein
monatliches priesterliches Einkommen von ca. 30 Euro an, wovon wir dann
- wenn wir schnell zahlen - monatlich "nur" 150 Euro abgeben sollen,
liegt
der Schluss nahe, dass die "Justiz" uns unbedingt in den Kerker werfen
will. Und da der "Tagessatz" ja an das Netto-Monatseinkommen (bei uns
ca.
30 Euro) angepasst werden soll, müssten die 1.500 Euro auf ca.
1.500
Tage, d.h. auf über vier Jahre Kerker umverteilt werden! Wow - und
das ist bloß der Anfang, weil wir uns solange nicht unterwerfen,
bis Möbius resp. seine Komplizen uns Beweise vorgelegt haben, dass
sie im Recht und wir im Unrecht sind! Allerdings räumen wir ein,
dass
wir ja noch nicht einmal einen Cent bezahlen würden, wie ja auch
das
"Vollsteckungs"-Theater im Herz-Jesu-Prozess klar beweist.
e-mail-Korrespondenz mit Möbius
PRHL an Möbius, 30 Jan 2004 19:09:45 +0100
Hi Ralfi, hast du gegen mich Strafanzeige erstattet?
Solange
du das nicht abstreitest, muss ich davon ausgehen, dass du es getan
hast.
Schade für dein Seelenheil!
> Weiterhin frohes Schaffen im Netz,
Ja, dann mach ich mal damit weiter. In Christo
Möbius an PRHL, 30 Jan 2004 19:53:16 +0100
Hi Rolfi,
> hast du gegen mich Strafanzeige erstattet?
Nein, ich habe Strafanzeige gegen unbekannt bzw. denjenigen erstattet,
der meine e-mail-Korrespondenz an katholisch@katholisch.net unter der
URL
http://prhl.crosswinds.net/moebius.htm
veröffentlicht hat und dazu ( unter anderem) - auch im Heiseforum
wg. schaumburg-lippe.de - geschrieben hat:
Rechtsanwalt Ralf Möbius - Und wieder hetzt ein Antichrist aus
der Anwaltszunft gegen KzM -(Kirche zum Mitreden, 18.08.2003)
Ralfi ist ein Rüpel......
Ralfi ist ein Rufmörder.....
Ralfi ist ein Völkermörder.....
Ralfi ist ein Lügner......
Das hat mich tief verletzt, beleidigt und damit aufs
äußerste
herabgewürdigt. Aber die Rechtsordnung gebietet derartigem Treiben
hoffentlich Einhalt und ich denke doch, daß das bundesdeutsche
Strafrecht
unter Aspekten der General- und Spezialprävention mich in Zukunft
vor derartigen Angriffen auf meine Person schützt! Warst Du das
etwa,
Rolfi?
Mit freundlichen Grüßen
Anmerkungen zum Mailwechsel
Die Frage, ob Möbius uns angezeigt hat, beantwortet er mit einem
uneingeschränkten
"Nein". Nun, Tatsache ist doch, dass er uns angezeigt hat, auch wenn
ihm
der angebliche Beleidiger "unbekannt" sein sollte. Insofern hätte
Möbius, wenn er ehrlich wäre, maximal schreiben können:
"Nicht, dass ich wüsste", "Jedenfalls nicht bewusst" o.ä. Es
stimmt schon: Euer Ja sei ein Ja, euer Nein sei ein Nein, und gerade
deswegen
MUSSTE Möbius wenigstens diese Einschränkung in seiner
Sicherheit
machen.
Aber um ganz offen zu sein: Wir glauben nicht, dass wir Möbius
unbekannt waren. In der Möbius-Version erscheinen wir wie ein
Heckenschütze,
der sich in der vermeintlichen Anonymität des Internet verstecken
möchte. Doch schauen wir einmal auf die Texte selbst. Hier unsere
erste Mail an ihn mit dem Header ...
und dem Schluss ...
sowie unserem Forumseintrag bei heise oben ...
und unten ...
und hier noch der Header der mail, in der Möbius klagt, dass ein
"Unbekannter" seine e-mail-Korrespondenz an katholisch@katholisch.net
veröffentlicht
hat:
Wir nennen immer unseren Namen, unsere e-mail-Adresse, unsere
Internetadresse,
wo sich ein ausführliches Impressum befindet, und wer möchte,
kann in die NIC-Einträge schauen oder sich an die auf der Startseite
genannten V2-Kontaktadressen resp. jede x-beliebige V2-Stelle wenden
(okay,
die V2-Sekte bezeichnet uns offiziell als Unbekannten,
aber da kann man immerhin beweisen, dass diese Bezeichnung verlogen
ist).
Unser Name und unsere Homepage sind außerdem an zig Stellen im
Internet
zu finden (Leserbriefe, Gästebucheinträge usw.), aber das
gilt
alles nichts für Möbius: Wir sind "unbekannt", auch wenn
Möbius
mit uns sogar per e-mail korrespondiert, basta! Um ganz ehrlich zu
sein,
lässt diese "Anzeige gegen Unbekannt" nicht auf Ehrlichkeit bei
Möbius
schließen. Bleibt zu fragen, ob die Staatsanwaltschaft versucht
hat,
unseren Namen zu "ermitteln" (durch Überprüfung der
IP-Adressen,
Anfragen beim Hoster oder wie auch immer). Wenn ja, wäre das ein
weiteres
Beispiel für die bekannte Verschwendung, die man im Schwarzbuch
des
Bundes der Steuerzahler nachlesen kann.
Man kann natürlich auch dem radikalen Skeptizismus frönen,
also behaupten, die Mailadressen, die Signaturen, NIC-Einträge
usw.
wären ja alle "ungewiss", also wäre dementsprechend doch
unbekannt,
wer nun hinter "katholisch.net" steckt, aber über solche
Albernheiten
meditieren wir nicht.
Übrigens, die lobenden Worte an uns, die wir in Spindelböcks
Klageschrift, zitiert hatten ("Alles sehr richtig! Jedenfalls von
Ihrem
Standpunkt aus gesehen."), stammen aus eben diesem Thread. Derselbe
heise-Diskutant
hat am 18.01.2004 noch eingetragen, dass er einen Link zu KzM gelegt
hat.
"Wenngleich ich Ihre Ansicht nicht gerade teile - Ihre Haltung schon.
Viel
Glück und Erfolg!".
Im Endeffekt wendet Möbius nur einen alten Satz an: "Angriff ist
die beste Verteidigung", während wir meinen, dass Argumente die
beste
Verteidigung sind. Möbius hat aber sicher seine Gründe, warum
er sich hartnäckig weigert, Argumente zu bringen resp. auf
Argumente
einzugehen, schließlich ist ja bewiesen, dass die Aussagen, die
er
in seinem Buch trotz allen guten Zuredens unsererseits gegen uns
verbreitet
hat, inhaltlich falsch, zutiefst beleidigend und damit ein Fall
für
die Strafverfolgung sind. Möbius und der Staate arbeiten beim
Vernichtungskrieg
gegen die Kirche Hand in Hand.
Vielleicht will Möbius nur die Möglichkeit des Verkaufs
seines
Buches sichern. Man bedenke: Wegen der bewiesenen Falschinformationen
(z.B.
Datierung des Herz-Jesu-Festes, Bezeichnung der V2-Sekte als
katholische
Kirche, Leugnung unseres Status römisch-katholischer Priester)
darf
das Domain-Buch in der jetzigen Form objektiv gar nicht verkauft
werden.
Ähnlich, wie durch den Domain-Klau, demzufolge unter unseren
Ex-Domains
nun Lesbenpornos und Blasphemie
angeboten werden (wobei Möbius den notrix-Fall kurzerhand unter
den
Tisch fallen lässt), die Ausbreitung der kirchlichen Lehre
verhindert
wurde, wird durch den Möbius-Prozess die Ausbreitung der
kirchlichen
Lehre gehindert. Schon die Nazis haben die Verbreitung der Enzyklika "Mit
brennender Sorge" unter Strafe gestellt, während "Mein
Kampf" und "Der Mythus des 20. Jahrhunderts"
verbreitet wurden.
Kurzum: Unsere Gegner haben uns "tief verletzt, beleidigt und damit
aufs äußerste herabgewürdigt" und wollen uns
darüber
hinaus jede Möglichkeit nehmen, unsere Ehre und v.a. die
christliche
Lehre zu verteidigen. Da heißt es tapfer den Kreuzweg
beten: "Mein Erlöser, alles hast Du für mich hingegeben:
Deine
Freiheit, Deine Habe, Deine Ehre vor den Menschen, selbst Dein Leben.
An
Deine opferstarke Liebe will ich denken, wenn mir etwas genommen wird,
woran mein Herz hängt, wovon ich mich nicht trennen kann. Und
sollte
mir sogar der gute Name genommen werden, sollte mein Leben verleumdet
und
meine Ehre zertreten werden, dann laß mich auf Dich schauen und
meine
Rechtfertigung Deinem Gericht überlassen."
Veröffentlichung von mails
Datenschutz resp. Briefgeheimnis sind im Prozess kein Thema; wer sich
aber
für das Thema interessiert, kann ein paar Ausschnitte
aus dem Bundesdatenschutzgesetz lesen.
Möbius und das Abkassieren
Wer nach Ralf Möbius im Netz sucht, wird wohl bald auf seinen -
erfolglosen
- Coup stoßen, über den die Hannoversche Allgemeine Zeitung
am 29.06.2003 meldete (zitiert bei o.g. Möbius-Diskussion, Thread
"Etwas zum Thema Rechtsanwalt Möbius", 23. Dezember 2003 18:16):
Klage eines Juristen gegen Spendensammler ist vor dem
Landgericht endgültig abgewiesen
Mit deutlichen Worten in Richtung eines hannoverschen Anwalts hat das
Landgericht jetzt einen zehn Monate währenden Rechtsstreit
beendet.
Die 12. Zivilkammer hielt dem Juristen vor, den Prozess, bei dem es um
einen gut gemeinten Spendenaufruf ging, nur wegen seiner
Anwaltsgebühren
vom Zaun gebrochen zu haben. [...] Das Gericht blieb unbeeindruckt und
wies die Berufung zurück. Zwar sei unverlangte Werbung per Mail
rechtswidrig,
erklärte die Kammer. Im Falle Huwe sei aber für "jeden
unbefangenen
Leser der E-Mail eindeutig", dass es gar nicht um Werbung ging.
Möbius
habe daher mit seiner Abmahnung eine "formale Rechtsposition ausnutzen"
wollen, was nicht gerechtfertigt sei. Bei ihm stehe "erkennbar die
Ausnutzung
dieser Rechtsposition zur Berechnung von Anwaltsgebühren (!) im
Vordergrund".
Deutlicher hätte das hohe Gericht seine Haltung nicht formulieren
können: Hier wollte ein Anwalt nur abkassieren.
Wir meinen, dass diese Zeitungsmeldung kaum geeignet ist, das Vertrauen
in die moralische Integrität von Möbius zu stärken. Hat
Möbius vielleicht auch das Gericht resp. die Zeitung verklagt
wegen
der Formulierung: "Hier wollte ein Anwalt nur abkassieren"? Jedenfalls
ging nach dem ausführlichen Zitat der HAZ-Meldung im heise-Thread
ziemlich die Post ab, und nicht in allen Einträgen wurde
Möbius
besonders viel Sympathie bekundet.
Menschenverachtung als Prinzip der Bundesrepublik Deutschland
Sinn und Zweck der deutschen "Justiz" ist es anscheinend, die Wahrheit
zu unterdrücken und die Lüge triumphieren zu lassen. Boshheit
wird geschützt, Rechtschaffenheit wird bekämpft, s. z.B. die
Problemfälle Chatwin oder Abtreibung.
Die deutsche "Justiz" ist eine Luftnummer: Argumente, mit denen die
Wahrheit
bewiesen wird, werden einfach ignoriert, Argumente, mit denen die
Position
der "Justiz" bewiesen werden könnte, werden - mangels
Möglichkeit
- gar nicht erst vorgebracht. Die "Justiz" verlangt, dass man ihr
absolut
blind vertraut; in der Tat muss man absolut blind sein, wenn man der
"Justiz"
vertraut. Will sich jemand mit dem Unrecht nicht abfinden, holt der
Staat
noch seine Keule "Widerstand gegen die
Staatsgewalt".
Die letzte Hoffnung im "Justiz"-Wesen ist das Bundesministerium der
Justiz, das in letzter Instanz über das rechtmäßige
Funktionieren
des "Justiz"-Apparetes wacht. Bundesministerin der "Justiz" ist derzeit
Brigitte Zypries, die z.B. in "Nummer 4 lebt
nicht
mehr!" gewürdigt wurde. Man suche einmal im Internet nach
"zypries
embryonen", und da wird man massenweise Proteste gegen Zypries´
"Embryonen-Vorstoß"
finden. Sogar die "tageszeitung" (taz),
nicht
gerade bekannt als Verteidigerin christlicher Werte, konnte sich
für
die Zypries-Ideologie nicht so recht begeistern, s. den Kommentar
OLIVER
TOLMEIN: "Wesen mit Würde. Brigitte Zypries will der
Biotechnologie
in Deutschland den Weg bahnen und dafür den Embryonenschutz
schmälern.
Den Begriff der Menschenwürde weicht sie gefährlich auf", taz
Nr. 7202 vom 7.11.2003, Seite 11:
Ihr Schlüsselsatz ist: "Von Verfassungs wegen ist
dies jedenfalls nicht untersagt." Denn der in vitro erzeugte Embryo
soll
zwar menschliches Leben sein und auch ein Recht auf Leben haben.
Menschenwürde
komme ihm aber nicht zu, weil er nur "die lediglich abstrakte
Möglichkeit"
habe, sich als Mensch zu entwickeln. [...] Das Ziel von Brigitte
Zypries
Rede ist deutlich: Der Biotechnologie soll auch in Deutschland freie
Bahn
geschaffen werden. Dass dafür Menschenwürde bisweilen Platz
machen
muss, nimmt sie in Kauf.
Momentan ist Zypries besonders im Gespräch wegen ihres Einsatzes
für die höchst fragwürdigen Softwarepatente,
und im Forum von heise formulieren derzeit einige ziemlich deutlich
ihre
Verdrossenheit angesichts der Meldung "Justizministerin verteidigt
Software-Patente"
(28.05.2004 16:35). Hier mal einige Kostproben, was im heise-Forum vom
Stapel gelassen wird:
28. Mai 2004 18:51, bitkocher
Frau Zypries erhalt die Merkbefreiungsnadel in Gold. Sie hat auf
beeindruckende
Weise demonstriert, dass sie für den Job völlig ungeeignet
ist.
Hier das Ergebnis der Auswertung
Keine Ahnung von
[x] Software Entwicklung
[x] Patentrecht
[x] Volkswirtschaft
[x] Arbeitsmarkt
[x] Politik
Meine Empfehlung: Frau Zypris sollte sich einen anderen Job suchen.
29. Mai 2004 13:07, lackzerkratzer
Die Zypries ist ne dumme Kuh... das hat sich ja schon bei zahlreichen
Gelegenheiten gezeigt. Inkompetent und eine absolute Dilettantin. Und
das
als Justizministerin. Da wäre mit so eine doppelnamen Tante schon
sehr viel lieber. Wie kann sowas nur ein so hohes und wichtiges Amt
innehaben?
Ich versteh das nicht...
29. Mai 2004 14:04, Zeitmaschine
Bitte nicht die Kühe beleidigen. Das sind sehr nützliche
Tiere.
29. Mai 2004 14:17, lackzerkratzer
Ne, ich wollte die Zypries beleidigen, nicht die Kühe. [...]
Natürlich
sind Kühe grosse, liebenswürdige Pflanzenfresser, die
niemanden
was zu leide tun wollen und von grundauf gutmütig sind. Diese
Eigenschaften
habe ich beim Vergleich mit der Zypries natürlich _nicht_ gemeint.
Und Zypries ist keineswegs die einzige Person aus der Politiker-Kaste,
die im heise-Forum mit Kritik bedacht wird. Ein anderer Favorit
dafür
ist Otto Schily, unlängst in der
heise-Diskussion
wegen der dortigen Meldung "Otto Schily will Verbindungsdaten
länger
speichern" (30.05.2004 08:27):
30. Mai 2004 10:42, phosmo
Heil Schily
So werden wir in 10000 Jahren noch Terrorismus haben, selbst wenn wir
dank Schily und Konsorten wieder totalitäre Staaten haben werden.
Was für eine geistige Armut.
30. Mai 2004 14:23, MZC
Und warum wählt ihr die Ä****e [zensiert durch PRHL]
eigentlich!!!
Wenn immer nur Grüne, CDU, SPD, FDP, CSU und PDS gewählt
werden
- die alle letztlich die selbe Politik machen - warum wählen wir
die
dann? Bildet Alternativen, wählt mal kleinere, freiheitlich
demokratische
Parteien und engagiert euch. Sonst landen wir noch in einer neuen DDR
oder
einem vierten Nazi Reich.
30. Mai 2004 17:03, Postradamus
Wieso sch**sst [zensiert durch PRHL] Schilly ständig auf das
Grundgesetz?
Schilly ist nachweislich verfassungsfeindlich und sollte eingesperrt
werden.
Ferner wird im heise-Forum ein besonders in der Computer-Szene
äußerst
bekannter Anwalt nachdrücklich als (unzensiertes Zitat)
"Ar$chl0ch"
bezeichnet.
Ob diese Äußerungen ein juristisches Nachspiel haben
werden,
wissen wir offen gestanden derzeit nicht. Allerdings geben wir zu
bedenken,
dass Tiermetaphern auch für die "Großen" bereits im Neuen
Testament enthalten sind, und insbesondere jemand, der Menschen die
Menschenwürde abspricht und dabei nachgewiesenermaßen
wirklich
haarsträubende kontradiktorische Thesen schleudert, sollte sich
nicht
wundern, wenn ihm selbst nicht über alle Maßen
Unterwürfigkeit
entgegengebracht wird. Zypries ist mit ihrer Menschenverachtung
keineswegs
allein, und im
Fall Nida-Rümelin wurde sogar
Strafanzeige gestellt.
Wir erinnern zudem noch an den Fall Holger Voss:
Das Forum von heise wurde Zeuge, wie sich die "Justiz" öffentlich
und ausgiebig zum Gespött machte, als sie unter hartnäckiger
Verweigerung, die Realität anzuerkennen, Voss bis zur
"Hauptverhandlung"
verfolgte. Immerhin hat sie damals das "Verfahren" gerade noch im
letzten
Moment eingestellt. An solchen "Justiz"-Leistungen entzündet sich
nicht nur bei heise die Verdrossenheit, die dazu führt, dass
für
die Obrigkeit resp. die Trittbrettfahrer des Establishments manchmal
auch
gewisse deutliche Formulierungen fallen. Ein allgemeineres Beispiel: Im
"politikforum" eröffnete "Ollenhauer"
einen
Thread "Unsere ganze Politiker-Kaste ekelt mich an!" mit dem Beitrag:
Die ganzen Politbonzen wiedern mich zutiefst an; wenn
ich die schon sehe- alle gleich, egal ob SPD, CDU, FDP, Grüne,
CSU,
teils auch PDS udn REPS alle karrieregeil und völlig profilos, nur
hinter der Kohle her Und Macht haben die Witzfiguren innenpolitisch
schon
gar nicht, die dürfen bei der Industrie antreten und ihre Befehle
abholen, dann dürfen sie den Clown auf öffentlichen
Veranstaltungen
spielen- wenn ich die nicht so verachten würde, täten sie mir
echt leid
Unsere Empfehlung: Der Staat, die "Justiz" eingeschlossen, sollte sich
endlich am Recht orientieren und für Recht und Ordnung sorgen; von
ihrem Unrechtsweg sollte sie sich demütig bekehren und würdig
Buße tun.
Freude und Jubel
"Wenn jemand ihn [den KzM-Autor] wirklich ausschalten wollte,
würde
er es schaffen, und zwar juristisch ("jakob" bei kath.de).
Zur - wenn auch wohl nur vorläufigen - großen Freude unserer
Gegner dürfen wir nun verkünden, dass die Zeit unseres
"juristischen
Ausgeschaltetwerdens" nun gekommen zu sein scheint. Trotz allem
verfallen
wir nicht in Traurigkeit oder gar Depression: "Selig seid ihr, wenn
euch
die Menschen hassen, verstoßen und schmähen und euch um
euren
guten Namen bringen um des Menschensohnes willen! Freut euch an jenem
Tage
und frohlocket; denn seht: groß ist euer Lohn im Himmel, ihre
Väter
haben es ja mit den Propheten ebenso gemacht" (Lk 6,23).
Fax an Generalbundesanwalt, Nds.
"Justiz"-Ministerium
und "Justiz" Hannover
31.05.2004
1151 Js 9899/04 StA Hannover (Strafverfahren gegen mich;
Anzeigeerstatter:
Möbius) und
1151 Js 9349/04 StA Hannover (Strafverfahren gegen Möbius;
Anzeigeerstatter:
PRHL)
In dieser Sache ist ein neuer Text veröffentlicht worden, dessen
unverzügliche Kenntnisnahme ich von den Adressaten dieses Faxes
verlange:
http://www.kirchenlehre.de/moebius2.htm.
Der guten Ordnung halber weise ich darauf hin, dass mich die Mitteilung
der Einstellung des gegen mich geführten Schauprozesses noch nicht
erreicht hat und ich deshalb die sofortige Durchführung der
notwendigen
Schritte verlange. Weil sich meine Gegner (Möbius, StA und AG
Hannover)
des Völkermordes schuldig gemacht haben, indem sie einen aus
Lügen
gestrickten Vernichtungskrieg gegen die katholische Kirche angezettelt
haben, geht die Sache nun auch an die Generalbundesanwalt; dies ist
auch
deshalb notwendig, weil die GStA Celle und das "Justiz"-Ministerium
anscheinend
keinerlei Anstrengungen zur Verhinderung des Schauprozesses unternommen
haben und bereits jetzt wenigstens in dem Verdacht der Mitschuld
stehen.
Der Generalbundesanwalt muss in Anbetracht der gegebenen höchsten
Dringlichkeit nun sofort handeln. Ich werde die weiteren Vorgänge
nach Möglichkeit bei KzM kommentieren.
Das radikal desaströse Ansehen, dass sich die "Justiz"
hartnäckig
"erarbeitet" hat, bedaure ich aufrichtig. Christus vincit!
"Oberheuchler mit sektiererischem Wahn"
- Post am Tag der Verurteilung im
Möbius-Fall -
(Kirche zum Mitreden, 02.06.2004 /
18.02.2006)
Ab heute gehören wir offiziell zu den "Kriminellen", den
"verurteilten Straftätern". Im Möbius-Fall wurden wir zu 30
Tage Kerkerhaft "verurteilt". Und just an diesem denkwürdigen Tag
erhielten wir Post von der Staatsanwaltschaft Berlin, Turmstraße
91, 10559 Berlin, Tel.: Vermittlung 030/90 14-0 (intern 914-111)
Durchwahl/Apparat 030/90 14 - 3457 Telefax 030/90 14-33 10:
--------------------------------------------------------------------------------
Gesch.- Nr. bitte stets angeben 91 Js 1852/04 Dez.: 914
Berlin, 17. Mai 2004
Sehr geehrter Herr L.,
in dem auf Ihre Strafanzeige vom 22. Dezember 2003 wegen Beschimpfung
von Religionsgesellschaften haben die Ermittlungen nicht zu dem
für eine Anklageerhebung erforderlichen hinreichenden Tatverdacht
geführt.
Sie hatten angezeigt, dass eine Person unter dem Namen "isbjörn"
im Internet-Forum von Heise einen Beitrag veröffentlicht hat, in
dem die katholische Kirche als der größte Waffenhändler
der Welt, die Organisation mit den meisten zu verantwortenden
Völkermorden, mit der am längsten dauernden
Unterdrückung von Wissen, als Hexen- und Hexerverfolger,
Oberheuchler mit sektiererischem Wahn bezeichnet wurde. Im Rahmen der
Ermittlungen wurde festgestellt, dass sich unter dem Decknamen
"isbjörn" der Beschuldigte befindet, der auch im Rahmen des
rechtlichen Gehöres zugegeben hat, verantwortlich für die
Veröffentlichung des Artikels zu sein. Er hat sich dahingehend
eingelassen, dass sein Beitrag auf eine im Heise-Online-Leserforum
heftig geführte Diskussion sei, die nach seiner Meinung dort - als
Forum für IT-Themen - nicht hingehört und gibt an, dass seine
Äußerung einen realen Hintergrund habe, so dass eine
Straftat nicht in Betracht kommt.
Voraussetzung für die Erfüllung des Tatbestandes des §
166 StGB ist, dass eine im Inland bestehende Kirche in einer Weise
beschimpft wird, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu
stören. Nach herrschender Meinung reicht es für die
Erfüllung des Tatbestandsmerkmales "den öffentlichen Frieden
zu stören", wenn die Handlung die (konkrete) Besorgnis
begründet, der Friedenszustand oder das Vertrauen in seine
Fortdauer werde mindestens in Teilen der Bevölkerung
erschüttert oder deren Neigung zu Rechtsbrüchen angereizt
(Tröndle/Fischer, Strafgesetzbuch, Randnummer 9 zu § 126
StGB). Der von dem Beschuldigten ins Internet gestellte Beitrag ist
nicht geeignet, die Voraussetzung für ein friedliches
Zusammenleben in einer Gesellschaft zu stören.
Ein Beleidigungsdelikt scheidet aus, da die katholische Kirche keine
nach äußeren Kennzeichen abgrenzbare Mehrheit ist.
Ich habe daher das strafrechtliche Ermittlungsverfahren
gemäß § 170 Abs. 2 StPO eingestellt.
Gegen diesen Bescheid steht Ihnen binnen zwei Wochen nach der
Bekanntgabe die Beschwerde an die Generalstaatsanwaltschaft Berlin,
Elßholzstraße 30-33, 10781 Berlin, zu. Durch Einlegung der
Beschwerde bei der Staatsanwaltschaft Berlin wird die Frist gewahrt.
Etwaige zivilrechtliche Ansprüche werden durch diesen Bescheid
nicht berührt. Mit freundlichem Gruß
(Gaedtke) Staatsanwalt
--------------------------------------------------------------------------------
Also gegen die Kirche zu hetzen, geht prinzipiell in Ordnung. Sich als
Repräsentant der Kirche gegen die Hetze zu verteidigen, führt
zu Kerkerhaft.
Einige Aspekte des Gaedtke-Schreibens:
1. § 166 StGB wurde bereits erwähnt im Zusammenhang mit der
Playstation und dem Antichristenspiel.
2. Unsere Urteile über Möbius sind allesamt begründet
und gerechtfertigt, so dass eine Straftat nicht in Betracht kommt.
3. Wir hatten in der Strafanzeige geschrieben: "Als katholischer
Priester bin ich durch diese Beschimpfung direkt betroffen." Darauf
wird gar nicht eingegangen.
4. "Ein Beleidigungsdelikt scheidet aus, da die katholische Kirche
keine nach äußeren Kennzeichen abgrenzbare Mehrheit ist."
Dazu vergleiche man die Enzyklika "Mystici Corporis" von Pius XII., wo
Leo XIII. zitiert wird: "Aus alledem, was Wir in unserem Schreiben an
Euch, Ehrwürdige Brüder, bisher dargelegt haben, geht klar
hervor, daß sich jene in einem schweren Irrtum befinden, die sich
nach eigener Willkür eine verborgene, ganz unsichtbare Kirche
vorstellen".
Deutschland wird wohl nicht Ruhe geben, bis die katholische Kirche
restlos ausgerottet ist.
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