"Vorstrafe wegen Beleidigung"

- Das Affentheater beim Völkermordinstitut "Amtsgericht Hannover" zu "Rechtsanwalt" Ralf Möbius -
(Predigt-Newsletter, 04.01.2005; Kirche zum Mitreden, 13.02.2006)
amtsgericht hannover fax bei G.
hannover landgericht prozess mord bei G.
vorstrafe beleidigung führungszeugnis bei G.
Zur Vorgeschichte s. Rechtsanwalt Ralf Möbius und Rechtsanwalt Ralf Möbius - Nachschlag. Das Verfahren gegen die beiden Völkermörder "Amtsrichter" Siegfried und "Staatsanwalt" Zschieschack ist Bestandteil des Verfahrens beim "Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte".
Zur Entlastung des regulären Predigt-Newsletters hier einiges Material zu meiner früheren "Verurteilung" wegen angeblicher "Beleidigung", u.z. mein heutiges Schreiben an diverse "Justiz"-Stellen sowie meine früheren Schreiben an die "Generalstaatsanwaltschaft Celle". Der Versuch der "Justiz Heilbronn", mich wenigstens zwei Monate einzukerkern, weil ich an die Rechtswidrigkeit von Abtreibungen erinnert habe, stützt sich u.a. auf das "Bundeszentralregister", wo ich (vermutlich) als "vorbestrafter Beleidiger" verleumdet werde.

Fax an
Bundesministerium der "Justiz", Mohrenstraße 37, 10117 Berlin, Fax: 01888 / 580-9525
Bundesverfassungsgericht, Schloßbezirk 3, 76131 Karlsruhe, Fax: 0721 / 9101-382
Generalbundesanwalt, Brauerstraße 30, 76137 Karlsruhe, Fax: 0721 / 8191-590
nachrichtlich an:
NS-"Justiz"-Ministerium, Am Waterlooplatz 1, 30169 Hannover, Fax: 0511 / 1205181
Bürgerbüro Hannover, Trammplatz 2, 30159 Hannover, Fax 0511 / 168-45096
Dorsten, den 4. Januar 2005
"Die Justiz ist dumm, fahrlässig, sadistisch, unberechenbar, parteiisch, hilflos, bösartig; kurzum: sie ist in einem Zustand, der einen sofortigen Konkursantrag zwingend notwendig machen würde" (Hans Georg Möntmann).
"Möntmann hatte Recht, das Problem unserer Justiz sind nicht einzelne Richter und Staatsanwälte, sondern ein System, das sich selbst schützt." (Manfred Strack, justizskandale.de).
"Die Staatsanwaltschaft kann heute machen, was sie will" (Stiftung "Pro Justitia" gegen Willkür von Staatsanwälten).
Verfahren gegen "Justiz Hannover"
Das Verfahren gegen "Justiz Hannover" wurde bislang bei der Generalstaatsanwaltschaft Celle geführt; die von den Cellern erbrachten "Leistungen" gestatten aber nicht, diesen sehr wichtigen und dringenden Fall in deren Händen zu lassen; deshalb wird der GSA Celle der Fall hiermit entzogen. Beauftragt sind nun die drei Adressaten dieses Schreibens; um Berichterstattung zu den persönlichen Verhältnissen werden das NS-"Justiz"-Ministerium und das Bürgerbüro Hannover ersucht. Die Prozessunterlagen sind sowohl von der GSA Celle anzufordern als auch meiner Homepage KzM (http://www.kirchenlehre.de) und dem Predigt-Newsletter zu entnehmen, wo die weitere Berichterstattung erfolgen soll.
Eine besondere Dringlichkeit ergibt sich wegen des anhängigen Verfahrens gegen die "Justiz Heilbronn", die mich - wie damals die "Justiz Hannover" - wegen angeblicher "Beleidigung" "verurteilen" will und sich u.a. auf das "Bundeszentralregister" beruft. Falls dort ein "Eintrag" gegen mich getätigt sein sollte, ist dies ebenso eine Straftat wie der Verweis auf diesen "Eintrag". Das wiegt um so schwerer, als gilt: "So genannte kleinere Erstverurteilungen zu Geldstrafe von nicht mehr als 90 Tagessätzen oder zu Freiheitsstrafe von nicht mehr als 3 Monaten werden in der Regel nicht im Führungszeugnis aufgeführt, obwohl sie beim Bundeszentralregister eingetragen sind" (BZR-FAQ). Anders gesagt: Ich soll auch laut "Führungszeugnis" als Krimineller abgestempelt werden. Wie aus den Unterlagen eindeutig hervorgeht, besitzt der Hannoveraner "Prozess" alle Kennzeichen eines totalitären Vernichtungsschlages gegen einen Unschuldigen. Das fängt schon beim Fehlen des Tatverdachts an - auf die "Begründung" haben die Hannoveraner sogar ganz offen vollständig verzichtet: Es wurde einfach nur wiederholt, was ich geschrieben hatte. Wer z.B. schreibt: "2+2=4", kann in einem solchen System auch wegen "Beleidigung" verurteilt werden. Konkret was das "Delikt" der "Beleidigung" betrifft, ist auch in dieser Hinsicht die BRD leuchtendes Vorbild für schwerste Verletzungen der Menschenrechte; exemplarisch sei hier verwiesen auf den Artikel bei beschwerdezentrum.de von Peter Briody, EMRK-KSZE: Pariah-Staat Deutschland, 01.11.2004:
"Deutschlands infantile Strafgesetze gegen 'Beleidigung'
Beleidigungsgesetze: Die Stellungnahme des KSZE
Was die internationalen Partner offiziell zu Deutschlands Beleidigungs-Gesetzen meinen, entnehme man der in dem Einführungs-Abschnitt aufgeführten Verlautbarung des KSZE ( Kommittee für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa ) deutlich klar gemacht: >>Criminal defamation and 'insult' laws are often defended as necessary to prevent alleged abuses of freedom of expression. They are not, however, consistent with OSCE norms and their use constitutes an infringement on the fundamental right to free speech. [Verleumdungs- und 'Beleidigungs-' Strafgesetze werden oft verteidigt als notwendig, um angebliche Missbrauchsfälle der Meinungsfreiheit zu verhindern. Sie sind jedoch nicht in Einklang mit KSZE-Normen, und ihre Anwendung stellt eine Verletzung des Grundrechts auf freie Rede dar.]<< Die Verachtung der internationalen Partner für diejenigen zurückgebliebenen Staaten, die wie Deutschland solche Strafgesetze weiterpflegen, kommt in der vornehmen Formulierung der obigen Aussage unmissverständlich zum Ausdruck. Die verlogenen Vorwände der deutschen Justiz für die Aufrechterhaltung der 'Beleidigungs'-Paragraphen werden im ersten Satz der Verlautbarung unmissverständlich angeprangert."
War also schon die Zulassung und die Durchführung eines Verfahrens illegal, so war es erst recht die "Verurteilung", da ja gilt: "Voraussetzung für die Verurteilung eines Angeklagten ist die volle Überzeugung des Gerichts von der Verantwortlichkeit des Angeklagten für die ihm angelastete Tat. Fehlt es an dieser Gewißheit über das Vorliegen aller tatsächlichen, positiven wie negativen Voraussetzungen des Schuld- und Strafspruchs (ausreichend ist die 'an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit'), so ist der Angeklagte nach dem Grundsatz in dubio pro reo (vgl. Art. 6 Abs. 2 EMRK) freizusprechen (J. Wilhelm, Einführung in die Rechtswissenschaften, Gaesdonck 2002, 8)."
Die Lügen in der "Verurteilungsschrift" sind klar nachgewiesen, ergo ist der Hannoveraner "Prozess" von A bis Z illegal.

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Fax an
Generalstaatsanwaltschaft Celle, Schloßplatz 2, 29221 Celle, Fax: 05141 / 206 - 328
nachrichtlich an:
Amtsgericht Hannover, Fax: 0511 / 3472723
Nds. "Justiz"-Ministerium, Am Waterlooplatz 1, 30169 Hannover, Fax: 0511 / 120 5181
Oberlandesgericht Köln, Reichenspergerplatz 1 50670 Köln ,Fax: 0221 / 7711 - 600
Staatsanwaltschaft Essen, Zweigertstr. 36, 45130 Essen, Fax: (02 01) 8 03 - 29 20
Dorsten, den 9. Juni 2004
1151 Js 9899/04 StA Hannover (Strafverfahren gegen mich wegen angeblicher "Beleidigung")
1. Eine Reise von 500 Kilometern mir aufzubürden, statt wie üblich angesichts der Staatsomnipräsenz die Sache am Wohnort des Angeklagten abzuhalten, ist auch wegen meines Berufes und meiner Finanzen unentschuldbar.
2. Kein einziger der an der "Hauptverhandlung" am 02.06.2004 Beteiligten hat in irgendeiner Weise meine geistige Gesundheit in Zweifel gezogen, geschweige denn bestritten. Die Haltung des Staates, einerseits mir einen "die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit" anzudichten und ein "Betreuungsverfahren" anzuordnen, andererseits mich als voll prozessfähig zu behandeln, wirkt unlogisch. Hannover ist hiermit angewiesen, schriftlich dem LG Essen, dem OLG Köln und mir zu bestätigen, dass keinerlei Anlass besteht, mir die uneingeschränkte Prozessfähigkeit abzusprechen; andernfalls kann die gesamte Sache erst dann weiterverfolgt werden, bis meine Prozessfähigkeit endgültig bestätigt wurde. Selbstverständlich ist auch deswegen die gesetzte Frist für eine Anfechtung bis zum 09.06.2004 unwirksam.
3. Zudem wirkt die Haltung des Staates, mich mal als Pater, mal als bloßen Laien zu betrachten / titulieren, unlogisch. Ich verlange eine ausführliche Erklärung, warum sich der Staat mal so, mal so verhält.
4. Die Sitzung wies gravierende Defekte auf:
a) In keiner Weise wurde der Tatsache Rechnung getragen, dass ich mich mit den drastischen, wenn auch in keiner Weise beleidigenden Äußerungen gegen einen Angriff zur Wehr gesetzt habe, der vom Anzeigenerstatter gegen mich ohne Not und unter Missachtung der ihm mitgeteilten Informationen begangen wurde. Die absolut notwendige Frage, worauf ich überhaupt mit meinen Urteilen reagiert habe, wurde hartnäckig ausgeklammert.
b) Das Wort "Völkermörder", das nahezu alleinig in der Sitzung mir vorgeworfen wurde, bezieht sich keineswegs ausschließlich auf Personen, die einen Mord begangen haben - wie es aber in der Sitzung behauptet wurde! -, sondern bezeichnet auch jemanden, der "2. einem Mitglied der Gruppe schwere körperliche oder seelische Schäden, insbesondere der in § 226 des Strafgesetzbuches bezeichneten Art, zufügt, 3. die Gruppe unter Lebensbedingungen stellt, die geeignet sind, ihre körperliche Zerstörung ganz oder teilweise herbeizuführen" (VStGB §6 Völkermord). Ich habe mehrfach erklärt, dass der katholischen Kirche in Deutschland ihre endgültige Zerstörung droht, weil die wenigen Priester z.B. wegen Strafe oder Kapitulation als Seelsorger ausfallen und praktisch jede kirchliche Arbeit in Deutschland vom Staat behindert wird. Durch diese "Verurteilung" in Hannover ist übrigens ein besonders großer Beitrag zur Zerstörung der katholischen Kirche in Deutschland geleistet.
c) Es ist keineswegs so - wie es aber in der Sitzung behauptet wurde! -, dass niemand, weder Politiker noch Privatperson, einen anderen als Völkermörder bezeichnen darf. Selbst wenn man nur die deutschen Internetforen durchliest, findet man massenweise die Bezeichnung Völkermörder für Politiker, und dies betrifft nicht nur Ausländer wie George W. Bush und Tony Blair; man suche z.B. einmal nach dem Begriff "Hessen-Hitler".
d) "Rufmord" - und als dessen Konsequenz Völkermord, s.o. - kann auch dadurch geschehen, dass ein katholischer Priester als "Privatperson" und die V2-Sekte als "katholische Kirche" deklariert wird. Wenngleich "Rufmord" nicht im StGB definiert ist, so ist der Sprachgebrauch doch eindeutig, cf.: "Die ungerechte Verletzung der Ehre des Nächsten ist eine Art Mord, weil man durch dieselbe dessen bürgerliches Leben zugrunde richtet, welches seinem Bestand in Ehre und gutem Rufe hat" (hl. Franz von Sales).
5. Schließlich wurde mit dieser "Verurteilung" einmal mehr bestätigt, dass der Staat es zwar mit der "Meinungsfreiheit" deckt, wenn ich diffamiert werde, aber mich noch knebelt, wenn ich in einer Notwehrsituation bin.
Dies alles ist nicht geeignet, das Vertrauen der Bürger in die Justiz zu stärken; s. auch Internet-Seiten wie "rechtsbeugermafia.de". Angesichts der Situation in Hannover bringe ich gegenüber der Justiz kein Vertrauen auf, um die Sache dort fortzuführen, und erkläre nachdrücklich meine Missbilligung dieser Ereignisse.

Dorsten, den 5. Juli 2004
1151 Js 9899/04 StA Hannover (Strafverfahren gegen mich wegen angeblicher "Beleidigung")
In dieser Sache ist mir heute das "Urteil im Namen des Volkes" zugestellt und eine Frist von gerade mal drei Tagen (bis zum 08.07.04) zugebilligt worden, "klarzustellen", ob ich eine "Prüfung des Urteils durch das Gericht II. Instanz wünsche".
1. Mit welchem Recht nimmt sich das "Amtsgericht Hannover" mir gegenüber die laikale Anrede heraus, wenn es sich doch beweisbar (s. Nr. I.) meiner priesterlichen Würde bewusst ist. Dies ist eine Missachtung meiner Person und eine Nichtachtung meiner priesterlichen Würde, ergo eine äußerst schwere Beleidigung (StGB §185).
2. Als katholischer Priester genieße ich das privilegium fori (CIC can. 120), demzufolge ein Kleriker nicht von Laien gerichtet werden darf. Da der deutsche Staat von eindeutig seriöser Seite explizit als "denaturiert" und "schizophren" bewertet ist (cf. E. Eichmann, K. Mörsdorf, Lehrbuch des Kirchenrechts, I. Band, München (10)1959, 70), überrascht es nicht, dass er die V2-Sekte als "katholische Kirche" bezeichnet, während er die wahre katholische Kirche bekämpft. Der zeitweilige Verzicht auf dieses Privileg fiel in eine Zeit, als diese Begriffsverwirrung noch nicht bestand und der Kirche zudem gewisse, nun komplett inexistente Vorteile eingeräumt wurden. Was die Anerkennung der Zuständigkeit der Weltlichen für Kleriker betrifft, habe ich bereits in der Verhandlung klar ausgesprochen, dass ich das Urteil nicht als gültig anerkenne, und mich dementsprechend der nachdrücklichen Aufforderung des Vorsitzenden, ich sollte für die "Urteilsverkündung" aufstehen, standhaft widersetzt. Damit erübrigt sich auch die Frage, ob ich mich an ein "Gericht II. Instanz" wenden will; der Staat hätte gar nicht gegen mich prozessieren dürfen, sondern die Sache einem kirchlichen Gericht überlassen müssen.
3. Zur "Urteilsbegründung":
a) "Diese Anfrage [des Anzeigeerstatters] wurde in der Folgezeit vom Angeklagten als Einmischung in innerkirchliche Fragen interpretiert." Die Wahrheit ist: Diese Anfragen (Plural!) sind schlichtweg der Beweis, dass der Anzeigeerstatter sich nicht einmal die geringste Mühe gegeben hat, meine Antworten auf seine Fragen zu lesen: Er hat nämlich seine Fragen komplett beantwortet bekommen! Dies alles ist dem Gericht bekannt, nicht nur aufgrund meiner Aussagen in Hannover, sondern auch in den inkriminierten Texten eindeutig nachzulesen.
b) Was die angeblichen Beleidigungen betrifft, wird im wesentlichen nur zitiert, was ich geschrieben habe. So könnte man jemanden auch wegen Beleidigung verurteilen, weil er geschrieben hat, dass zwei und zwei vier sind. In der Tat funktioniert die deutsche "Justiz" so: Man macht sich z.B. auch "strafbar", wenn man schreibt, dass man früher eine bestimmte Domain besessen hat - s. die Folgen des Herz-Jesu-Urteils! Hierhin gehören auch die ganzen "Verurteilungen" von Abtreibungskritikern wegen "Beleidigung"!
c) "Der Angeklagte handelte in beiden Fällen in dem Bewußtsein, dass die Äußerungen objektiv eine Missachtung der Person ... darstellen. Er wollte auch, dass dies in diesem Sinne von ... so wahrgenommen wird." Das ist schlichtweg absurd: Niemand kann ernsthaft annehmen, dass das Gericht mein Bewusstsein und mein Wollen so genau kennt. Ich gebe dabei zu, dass ich mein Bewusstsein und mein Wollen schon mehrfach eindeutig zu erkennen gegeben habe, sowohl vor Gericht als auch in verschiedenen Homepage-Texten, z.B. in den Leserbriefe v. 10.11.1998 (KzM-Text le981110.htm):
"Abschließend noch eine Stellungnahme zu den - recht seltenen - Vorwürfen, wir hätten bestimmte Personen oder gar den Staat beleidigen wollen: Es ist niemals unsere Absicht, jemanden zu beleidigen. Beleidigungen würden wir uns z.B. dann zu Schulden kommen lassen, wenn wir mit dem Gossenvokabular operieren würden, das in manchen der an uns gerichteten Schreiben verwendet wird. Wir sind uns bewußt, daß manches auf unserer Seite bei oberflächlicher Lektüre und unter Nichtbeachtung unseres vornehmlichen Anliegens, eine in ihr Verderben rennende Gesellschaft wachzurütteln, als beleidigend aufgefaßt werden kann. Die oftmals drastische Sprache mit sehr drastischen Vergleichen (etwa Vergleichen mit Nazi-Deutschland) soll nur eindringlich klarmachen, daß uns in Deutschland und mutatis mutandis weltweit eine neue Diktatur droht, wenn das Sittengesetz weiter mißachtet wird. Möglicherweise wird uns früher oder später der Maulkorb angelegt werden, und dann würde es uns leid tun, nicht alle Mittel, die Gesellschaft wachzurütteln, ausgeschöpft zu haben. Ja, wir benutzen oft eine übertreibende, provozierende, karikierende Sprache, eben deshalb, weil der Ernst der Lage vielen nicht bewußt ist. Jeder, den wir - namentlich oder anonym - auf sein Fehlverhalten hinweisen, sollte sich nicht als erstes Maßnahmen zur Gegenwehr überlegen, sondern Gewissenserforschung betreiben, ob die Quintessenz unserer Darstellung nicht vielleicht gerechtfertigt ist. Kann jemand Argumente dafür vorbringen, daß unser Urteil ungerecht ist, sichern wir eine Richtigstellung samt ausdrücklicher und selbstverständlich ehrlich gemeinter Entschuldigung zu."
Zu berücksichtigen ist, dass seitdem die Situation für die Kirche noch deutlich schlechter geworden ist und nun eindeutig Notwehrrecht besteht (StGB § 32ff). Auf meine Darlegungen im Schreiben vom 09.06.2004 ("Hessen-Hitler" usw.) wird gar nicht erst eingegangen.
d) Das Gericht behauptet, es habe meine derartigen Darstellungen vor Gericht "widerlegt", u.z. ausschließlich mit der falschen Behauptung bzgl. meines Bewusstseins und Wollens. Es ist eine Tatsache, dass meine Ausführungen in keiner Weise den Tatbestand der Beleidigung erfüllen, beweisbar u.a. an den ganzen Schriften gegen mich im Internet, die vom deutschen Staat als "Meinungsfreiheit" "geschützt" werden. Der Staat misst zweifelsfrei mit zweierlei Maß: Zum einen "schützt" er es, wenn die katholische Kirche durch den Schmutz gezogen und an katholischen Klerikern Rufmord begangen wird; zum anderen "verurteilt" er es, wenn sich die katholische Kirche verteidigt, was angesichts der unterlassenen Hilfeleistung durch den Staat Notwehrcharakter hat und sehr drastisch erfolgen muss.
e) Es ist unzutreffend (wobei das Gericht zugegebenermaßen anders als vorher hier selbst die Einschränkung zugibt, dass dies nur "zur Überzeugung des Gerichts" der Fall ist), dass mir "bewusst" war oder ist, dass die "Bezeichnungen nicht durch das Grundrecht der Meinungsfreiheit gedeckt sind." Dies war und ist mir eben nicht bewusst, ganz im Gegenteil: Objektiv ist aus den bekannten Gründen an meinen Äußerungen gar nichts zu beanstanden. Insbesondere hinfällig ist der Verweis auf den "Völkermord" (wobei ich hier ausdrücklich von einer Mitschuld gesprochen habe: "zumindest als Komplize des Staates gegen einen katholischen Priester"). Das Gericht setzt sich über den Gesetzestext zu "Völkermord" hinweg, s. wiederum mein Schreiben vom 09.04.2004.
f) Wenn die Bezeichnung "Antichrist" für jemanden, der durch völlig unnötige und wissentliche Falschdarstellungen die Kirche in schwerstem Maße schädigt, weil er - als Komplize des Staates - die V2-Sekte als katholische Kirche, die katholische Kirche aber als Sekte bezeichnet, als Beleidigung verurteilt wird, dann hat der Staat definitiv jedes Maß verloren. Es steht dem Staat nicht zu, den Begriff "Antichrist" anders zu füllen, als es die Kirche getan hat, resp. seine Verwendung zu verbieten, cf. Lexikon des katholischen Lebens, hg. von Erzbischof Wendelin Rauch, Freiburg 1952, Artikel "Antichrist", der auch auf die Rolle des Staates als Satansdiener eingeht (41f): "Demgemäß war es nicht einfach falsch, wenn in der weiteren Kirchengeschichte wiederholt christusfeindl., aber "positiv christlich" getarnte Gestalten (Friedr. II. v. Staufen, Napoleon Bonaparte) als A. bezeichnet wurden". S. z.B. 1 Joh 2,18: "Schon jetzt sind viele Antichristen aufgetreten."
g) Mit der "Verurteilung" zu einer 30-tägigen Kerkerhaft resp. zur Zahlung eines Betrages, den ich durch stets unsichere Messstipendien schätzungsweise (!) in einem halben Jahr verdiene, ist meine eigene Existenz massiv bedroht und auch die sakramentale Versorgung für die mir anvertrauten Katholiken quasi unmöglich gemacht. Mir als Repräsentanten der katholischen Kirche werden schwere körperliche und seelische Schäden zugefügt, überhaupt wird die katholische Kirche als ganze unter Lebensbedingungen stellt, die geeignet sind, ihre körperliche Zerstörung ganz oder teilweise herbeizuführen" (cf. VStGB §6 Völkermord).
Hiermit beauftrage ich die Generalstaatsanwaltschaft Celle, zügig die notwendigen Schritte zu unternehmen, um diesem Vernichtungskrieg gegen die katholische Kirche Einhalt zu gebieten. Ich verweise dabei nochmals auf das privilegium fori, auch wenn dies zugegebenermaßen keineswegs der einzige Grund ist, der eine Weiterführung dieses antikirchlichen Vernichtungskrieges verbietet.
Namentlich gegen Siegfried und Zschieschack erstatte ich Dienstaufsichtsbeschwerde beim Justizministerium.
Wegen der Völkermordproblematik muss auch der Generalbundesanwalt in dieser Sache tätig werden.
Für das OLG Köln ist dieses Schreiben von Interesse, weil es beweist, dass das Verfahren gegen das LG Bonn, das die Schuld am Herz-Jesu-Urteil und damit prinzipiell an allen daraus resultierenden Folgen wie diesem "Beleidigungs"-Prozess trägt, zügig durchgeführt werden muss.
Für die StA Essen sowie für das LG Essen als auch für das OLG Köln ist dieses Schreiben von Interesse, weil damit eindeutig bewiesen wird, dass die ganzen Diffamierungen gegen mich, ich würde mich "in einem die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit" befinden und ein "Betreuungsverfahren" benötigen, restlos absurd sind, da immerhin niemand, der mich resp. meine Texte kennt, auf diese Idee kommt, es sei denn, er ist selbst gestört. Es ist also gegen diejenigen vorzugehen, die sich an derlei Diffamierungen meiner Person auch nur beteiligen.
Abschließend: Sogar Christus ist verurteilt worden, und auch wenn ich diesen Vernichtungskrieg nicht aufhalten kann, so will ich doch ausschließen, dass jemand berechtigt behaupten kann, er habe von alledem nichts gewusst.
"Selig seid ihr, wenn euch die Menschen hassen, verstoßen und schmähen und euch um euren guten Namen bringen um des Menschensohnes willen! Freut euch an jenem Tage und frohlocket; denn seht: groß ist euer Lohn im Himmel, ihre Väter haben es ja mit den Propheten ebenso gemacht" (Lk 6,23).

Dorsten, den 20. August 2004
1151 Js 9899/04 StA Hannover (Strafverfahren gegen mich wegen angeblicher "Beleidigung")
Hiermit lege ich Beschwerde ein gegen den Einstellungsbescheid von OStA Meier v. 12.08.2004.
Zudem erstatte ich Strafanzeige und lege Dienstaufsichtsbeschwerde ein gegen OStA Meier.
Begründung:
Meier behauptet, ich sei in dieser Sache "rechtskräftig verurteilt worden".
Damit ignoriert Meier meine verschiedenen Eingaben zu dieser Sache, u.a. die Hinweise, dass die "Justiz" gar keine Jurisdiktion über mich besitzt (privilegium fori) und dass diese "Verurteilung" ein Konglomerat aus Lügen ist.
Wie Hannover selbst zugibt (cf. Eingangsschild beim Landgericht), ist kein einziger der Nazi-Richter jemals für die "Fassade des Rechts", die aus Lügen gestrickt wurde, verurteilt worden. Mit keiner Silbe distanziert sich Hannover von den Nazi-Verbrechen, geschweige denn, dass es die Forderung nach Gerechtigkeit formuliert.
So ist auch dieser Prozess zu sehen: Als Fortsetzung und Übersteigerung der Nazi-Attacken gegen die katholische Kirche. Wer behauptet, ich sei "rechtskräftig verurteilt worden", der verherrlicht damit die Urteile der Nazis gegen die katholische Kirche, denen Tausende zum Opfer gefallen sind. Ich empfehle als Übersicht die Internetseite
www.revisionisten.de.
Da angesichts der extremen Ignoranz darauf zu schließen ist, dass in den Behörden (nicht nur der "Justiz") totales Chaos herrscht, übersende ich der Einfachheit halber nochmals meine Schreiben vom 09.06.2004 und 05.07.2004.
Ferner wurde auch in meinen Predigten öfters Vergleiche zwischen Nationalsozialismus und Bundesrepublik angestellt, s. die ebenfalls übersendeten Predigten v. 18.04.2004 und 08.08.2004.
Schließlich möchte ich meine Sorge zum Ausdruck bringen über solche Einträge wie im Forum von heise:
lackzerkratzer, 29. Mai 2004 13:07:
"Die Zypries ist ne dumme Kuh...
...das hat sich ja schon bei zahlreichen Gelegenheiten gezeigt. Inkompetent und eine absolute Dilettantin. Und das als Justizministerin."
Zeitmaschine, 29. Mai 2004 14:04:
"Re: Die Zypries ist ne dumme Kuh...
Bitte nicht die Kühe beleidigen. Das sind sehr nützliche Tiere."
Dies legt den Schluss nahe, dass nicht alle Bürger mit der "Justiz" völlig zufrieden sind.

Dorsten, den 25. August 2004
OFFENER BRIEF
Alle Einzelheiten dieses Briefes dürfen von jedem ganz nach Belieben verwendet und verbreitet werden.
1151 Js 9899/04 StA Hannover (Strafverfahren gegen mich wegen angeblicher "Beleidigung")
Mein Schreiben samt Anlagen vom 20.08.2004 an GStA Celle
In dieser Sache verweise ich auf das Urteil
4 Ss 138/04 OLG Hamm 4 Ns 22 Js 326/03 LG Detmold wegen  Beleidigung u.a..
Das OLG Hamm hat die Verurteilung aufgehoben. Wichtig: Bei diesem Angeklagten ging es nur um eine Privatsache, während in meinem Fall der Staat gezielt die Ausrottung der katholischen Kirche betreibt, konkret meine Vernichtung speziell in meiner Eigenschaft als Repräsentant der katholischen Kirche und Verteidiger der absolut unverzichtbaren kirchlichen Grundrechte.
Mit Verweis auf dieses Urteil, das wiederum kaum geeignet ist, Bedenken hinsichtlich der Zuverlässigkeit deutscher Gerichte zu zerstreuen, fordere ich erneut mit Nachdruck, dass sämtliche "Urteile" gegen mich, die bewiesenermaßen allesamt nur dem Völkermord seitens der Bundesrepublik Deutschland gegen die katholische Kirche dienen, unverzüglich offiziell als das erklärt werden, was sie sind, nämlich null und nichtig, und meine sämtlichen Rufmörder mit der gebotenen Strenge verurteilt werden.
Ich erinnere daran, dass die "Justiz" es bis heute weder fertig gebracht hat, für ihre Lügen auch nur einen Anhaltspunkt zu liefern, noch zu meinen Erklärungen Gegenbeweise vorzubringen. Insbesondere das Völkermordinstitut "Landgericht Bonn" hat bis heute trotz mehrfacher deutlicher Aufforderung jegliche Begründung verweigert, wieso es die Angelegenheit nicht der Kirche überlassen hat, warum es mich mit der laikalen Anrede anpöbelt usw. usf.
Es genügt für einen Staat nicht, dass er sich den Aufkleber "Rechtsstaat" aufpappt, aber die rechtsstaatlichen Grundsätze permanent mit Füßen tritt. Zudem ist das Urteil der Kirche unverändert unbestritten, dass es sich bei der Bundesrepublik Deutschland um ein rechtsbrecherisches, schizophrenes Gebilde handelt (cf. E. Eichmann, K. Mörsdorf, Lehrbuch des Kirchenrechts, I. Band, München (10)1959, 70). Strafanzeigen gegen alle staatlichen Stellen, die die Bundesrepublik Deutschland als "Rechtsstaat" resp. mich als "rechtrskräftig verurteilt" bezeichnen, sind nicht auszuschließen. Ferner verlange ich Schadensersatz und Schmerzensgeld für sämtliche materiellen und immateriellen Schäden, die mir aus diesen "Verfahren" und besonders "Verurteilungen" entstanden sind, etwa dass ich keine katholisch-Domains mehr besitze, dass ich als Pornohändler gelte, dass meine Bonitätsprüfung negativ ausfällt usw. usf.
Ich empfehle allen Adressaten, diesbzgl. auch einen wachen Blick auf die Seite beschwerdezentrum.de zu bewahren.

Dorsten, den 22. September 2004
OFFENER BRIEF
Alle Einzelheiten dieses Briefes dürfen von jedem ganz nach Belieben verwendet und verbreitet werden.
1151 Js 9899/04 StA Hannover ("Strafverfahren" gegen mich wegen angeblicher "Beleidigung")
Mein Schreiben samt Anlagen vom 20.08.2004 an GStA Celle
Mein Schreiben vom 25.08.2004 an GStA Celle
Am 06.09.2004 wurde mir ein "Gutachten" zugestellt, in dem ich des "querulatorischen Wahns" beschuldigt werde und meine Prozessfähigkeit ausdrücklich wenigstens in Zweifel gestellt wird. Näheres ist der Seite rechtskultur.de zu entnehmen, wo u.a. meine Predigt v. 12.09.2004 wiedergegeben und meine NoBo-Fallstudie v. 09.09.2004 verlinkt ist:
http://de.geocities.com/earchiv21/rechtskulturaktuell.htm
Thematisch handelt es sich um dieselbe Sache wie bei dem Beleidigungstheater in Hannover, i.e. um meinen Anspruch auf den Titel katholisch (u.a. bei Internet-Domains): Weil ich gegen die ganzen Lügen zur Notwehr greife, werde ich noch zusätzlich diffamiert! Die Informationen von rechtskultur.de wurden bereits in den Strafverfahren gegen Leygraf und Kutscher, StA Essen 66 Js 167/04, und gegen das Völkermordinstitut "Landgericht Bonn", 7 O 154/99, vorgelegt.
Es ist zu klären, mit welchem Recht der Staat einen Prozess und sogar ein (finanzielles, soziales etc.) Hinrichtungsverfahren gegen eine Person führt, deren Prozessfähigkeit er selbst wenigstens in Zweifel stellt.
Ich weise bei der Gelegenheit darauf hin, dass Verfassungsbeschwerde wegen dieser fortgesetzten bewussten Rechtsbeugung eingelegt worden ist. Insbesondere die penetrante Lethargie des Generalbundesanwalts ist nicht hinnehmbar.
Ich erinnere nochmals daran, dass die "Justiz" es bis heute weder fertig gebracht hat, für ihre Lügen auch nur einen Anhaltspunkt zu liefern, noch zu meinen Erklärungen Gegenbeweise vorzubringen. Insbesondere das Völkermordinstitut "Landgericht Bonn" hat bis heute trotz mehrfacher deutlicher Aufforderung jegliche Begründung verweigert, wieso es die Angelegenheit nicht der Kirche überlassen hat, warum es mich mit der laikalen Anrede anpöbelt usw. usf.
Es genügt für einen Staat nicht, dass er sich den Aufkleber "Rechtsstaat" aufpappt, aber die rechtsstaatlichen Grundsätze permanent mit Füßen tritt. Zudem ist das Urteil der Kirche unverändert unbestritten, dass es sich bei der Bundesrepublik Deutschland um ein rechtsbrecherisches, schizophrenes Gebilde handelt (cf. E. Eichmann, K. Mörsdorf, Lehrbuch des Kirchenrechts, I. Band, München (10)1959, 70). Wie ist der beeindruckende Wahlerfolg von NPD resp. DVU zu erklären?


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