"Vorstrafe wegen
Beleidigung"
- Das Affentheater beim Völkermordinstitut "Amtsgericht
Hannover" zu "Rechtsanwalt" Ralf Möbius -
(Predigt-Newsletter, 04.01.2005; Kirche zum Mitreden, 13.02.2006)
Zur Vorgeschichte s. Rechtsanwalt Ralf
Möbius und Rechtsanwalt Ralf
Möbius - Nachschlag. Das Verfahren gegen die beiden
Völkermörder "Amtsrichter" Siegfried und "Staatsanwalt"
Zschieschack ist Bestandteil des Verfahrens
beim "Europäischen Gerichtshof für
Menschenrechte".
Zur Entlastung des regulären
Predigt-Newsletters hier einiges
Material zu meiner früheren "Verurteilung" wegen angeblicher
"Beleidigung", u.z. mein heutiges Schreiben an diverse "Justiz"-Stellen
sowie meine früheren Schreiben an die "Generalstaatsanwaltschaft
Celle". Der Versuch der "Justiz Heilbronn", mich wenigstens zwei Monate
einzukerkern, weil ich an die Rechtswidrigkeit von Abtreibungen
erinnert habe, stützt sich u.a. auf das "Bundeszentralregister",
wo ich (vermutlich) als "vorbestrafter Beleidiger" verleumdet werde.
Fax an
Bundesministerium der "Justiz", Mohrenstraße 37, 10117 Berlin,
Fax: 01888 / 580-9525
Bundesverfassungsgericht, Schloßbezirk 3, 76131 Karlsruhe, Fax:
0721 / 9101-382
Generalbundesanwalt, Brauerstraße 30, 76137 Karlsruhe, Fax: 0721
/ 8191-590
nachrichtlich an:
NS-"Justiz"-Ministerium, Am Waterlooplatz 1, 30169 Hannover, Fax: 0511
/ 1205181
Bürgerbüro Hannover, Trammplatz 2, 30159 Hannover, Fax 0511 /
168-45096
Dorsten, den 4. Januar 2005
"Die Justiz ist dumm, fahrlässig, sadistisch, unberechenbar,
parteiisch, hilflos, bösartig; kurzum: sie ist in einem Zustand,
der einen sofortigen Konkursantrag zwingend notwendig machen
würde" (Hans Georg Möntmann).
"Möntmann hatte Recht, das Problem unserer Justiz sind nicht
einzelne Richter und Staatsanwälte, sondern ein System, das sich
selbst schützt." (Manfred Strack, justizskandale.de).
"Die Staatsanwaltschaft kann heute machen, was sie will" (Stiftung "Pro
Justitia" gegen Willkür von Staatsanwälten).
Verfahren gegen "Justiz Hannover"
Das Verfahren gegen "Justiz Hannover" wurde bislang bei der
Generalstaatsanwaltschaft Celle geführt; die von den Cellern
erbrachten "Leistungen" gestatten aber nicht, diesen sehr wichtigen und
dringenden Fall in deren Händen zu lassen; deshalb wird der GSA
Celle der Fall hiermit entzogen. Beauftragt sind nun die drei
Adressaten dieses Schreibens; um Berichterstattung zu den
persönlichen Verhältnissen werden das NS-"Justiz"-Ministerium
und das Bürgerbüro Hannover ersucht. Die Prozessunterlagen
sind sowohl von der GSA Celle anzufordern als auch meiner Homepage KzM
(http://www.kirchenlehre.de) und dem Predigt-Newsletter zu entnehmen,
wo die weitere Berichterstattung erfolgen soll.
Eine besondere Dringlichkeit ergibt sich wegen des anhängigen
Verfahrens gegen die "Justiz Heilbronn", die mich - wie damals die
"Justiz Hannover" - wegen angeblicher "Beleidigung" "verurteilen" will
und sich u.a. auf das "Bundeszentralregister" beruft. Falls dort ein
"Eintrag" gegen mich getätigt sein sollte, ist dies ebenso eine
Straftat wie der Verweis auf diesen "Eintrag". Das wiegt um so
schwerer, als gilt: "So genannte kleinere Erstverurteilungen zu
Geldstrafe von nicht mehr als 90 Tagessätzen oder zu
Freiheitsstrafe von nicht mehr als 3 Monaten werden in der Regel nicht
im Führungszeugnis aufgeführt, obwohl sie beim
Bundeszentralregister eingetragen sind" (BZR-FAQ). Anders gesagt: Ich
soll auch laut "Führungszeugnis" als Krimineller abgestempelt
werden. Wie aus den Unterlagen eindeutig hervorgeht, besitzt der
Hannoveraner "Prozess" alle Kennzeichen eines totalitären
Vernichtungsschlages gegen einen Unschuldigen. Das fängt schon
beim Fehlen des Tatverdachts an - auf die "Begründung" haben die
Hannoveraner sogar ganz offen vollständig verzichtet: Es wurde
einfach nur wiederholt, was ich geschrieben hatte. Wer z.B. schreibt:
"2+2=4", kann in einem solchen System auch wegen "Beleidigung"
verurteilt werden. Konkret was das "Delikt" der "Beleidigung" betrifft,
ist auch in dieser Hinsicht die BRD leuchtendes Vorbild für
schwerste Verletzungen der Menschenrechte; exemplarisch sei hier
verwiesen auf den Artikel bei beschwerdezentrum.de von Peter Briody,
EMRK-KSZE: Pariah-Staat Deutschland, 01.11.2004:
"Deutschlands infantile Strafgesetze gegen 'Beleidigung'
Beleidigungsgesetze: Die Stellungnahme des KSZE
Was die internationalen Partner offiziell zu Deutschlands
Beleidigungs-Gesetzen meinen, entnehme man der in dem
Einführungs-Abschnitt aufgeführten Verlautbarung des KSZE (
Kommittee für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa ) deutlich
klar gemacht: >>Criminal defamation and 'insult' laws are often
defended as necessary to prevent alleged abuses of freedom of
expression. They are not, however, consistent with OSCE norms and their
use constitutes an infringement on the fundamental right to free
speech. [Verleumdungs- und 'Beleidigungs-' Strafgesetze werden oft
verteidigt als notwendig, um angebliche Missbrauchsfälle der
Meinungsfreiheit zu verhindern. Sie sind jedoch nicht in Einklang mit
KSZE-Normen, und ihre Anwendung stellt eine Verletzung des Grundrechts
auf freie Rede dar.]<< Die Verachtung der internationalen Partner
für diejenigen zurückgebliebenen Staaten, die wie Deutschland
solche Strafgesetze weiterpflegen, kommt in der vornehmen Formulierung
der obigen Aussage unmissverständlich zum Ausdruck. Die verlogenen
Vorwände der deutschen Justiz für die Aufrechterhaltung der
'Beleidigungs'-Paragraphen werden im ersten Satz der Verlautbarung
unmissverständlich angeprangert."
War also schon die Zulassung und die Durchführung eines Verfahrens
illegal, so war es erst recht die "Verurteilung", da ja gilt:
"Voraussetzung für die Verurteilung eines Angeklagten ist die
volle Überzeugung des Gerichts von der Verantwortlichkeit des
Angeklagten für die ihm angelastete Tat. Fehlt es an dieser
Gewißheit über das Vorliegen aller tatsächlichen,
positiven wie negativen Voraussetzungen des Schuld- und Strafspruchs
(ausreichend ist die 'an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit'), so
ist der Angeklagte nach dem Grundsatz in dubio pro reo (vgl. Art. 6
Abs. 2 EMRK) freizusprechen (J. Wilhelm, Einführung in die
Rechtswissenschaften, Gaesdonck 2002, 8)."
Die Lügen in der "Verurteilungsschrift" sind klar nachgewiesen,
ergo ist der Hannoveraner "Prozess" von A bis Z illegal.
-------------------------
Fax an
Generalstaatsanwaltschaft Celle, Schloßplatz 2, 29221 Celle, Fax:
05141 / 206 - 328
nachrichtlich an:
Amtsgericht Hannover, Fax: 0511 / 3472723
Nds. "Justiz"-Ministerium, Am Waterlooplatz 1, 30169 Hannover, Fax:
0511 / 120 5181
Oberlandesgericht Köln, Reichenspergerplatz 1 50670 Köln
,Fax: 0221 / 7711 - 600
Staatsanwaltschaft Essen, Zweigertstr. 36, 45130 Essen, Fax: (02 01) 8
03 - 29 20
Dorsten, den 9. Juni 2004
1151 Js 9899/04 StA Hannover (Strafverfahren gegen mich wegen
angeblicher "Beleidigung")
1. Eine Reise von 500 Kilometern mir aufzubürden, statt wie
üblich angesichts der Staatsomnipräsenz die Sache am Wohnort
des Angeklagten abzuhalten, ist auch wegen meines Berufes und meiner
Finanzen unentschuldbar.
2. Kein einziger der an der "Hauptverhandlung" am 02.06.2004
Beteiligten hat in irgendeiner Weise meine geistige Gesundheit in
Zweifel gezogen, geschweige denn bestritten. Die Haltung des Staates,
einerseits mir einen "die freie Willensbestimmung ausschließenden
Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit" anzudichten
und ein "Betreuungsverfahren" anzuordnen, andererseits mich als voll
prozessfähig zu behandeln, wirkt unlogisch. Hannover ist hiermit
angewiesen, schriftlich dem LG Essen, dem OLG Köln und mir zu
bestätigen, dass keinerlei Anlass besteht, mir die
uneingeschränkte Prozessfähigkeit abzusprechen; andernfalls
kann die gesamte Sache erst dann weiterverfolgt werden, bis meine
Prozessfähigkeit endgültig bestätigt wurde.
Selbstverständlich ist auch deswegen die gesetzte Frist für
eine Anfechtung bis zum 09.06.2004 unwirksam.
3. Zudem wirkt die Haltung des Staates, mich mal als Pater, mal als
bloßen Laien zu betrachten / titulieren, unlogisch. Ich verlange
eine ausführliche Erklärung, warum sich der Staat mal so, mal
so verhält.
4. Die Sitzung wies gravierende Defekte auf:
a) In keiner Weise wurde der Tatsache Rechnung getragen, dass ich mich
mit den drastischen, wenn auch in keiner Weise beleidigenden
Äußerungen gegen einen Angriff zur Wehr gesetzt habe, der
vom Anzeigenerstatter gegen mich ohne Not und unter Missachtung der ihm
mitgeteilten Informationen begangen wurde. Die absolut notwendige
Frage, worauf ich überhaupt mit meinen Urteilen reagiert habe,
wurde hartnäckig ausgeklammert.
b) Das Wort "Völkermörder", das nahezu alleinig in der
Sitzung mir vorgeworfen wurde, bezieht sich keineswegs
ausschließlich auf Personen, die einen Mord begangen haben - wie
es aber in der Sitzung behauptet wurde! -, sondern bezeichnet auch
jemanden, der "2. einem Mitglied der Gruppe schwere körperliche
oder seelische Schäden, insbesondere der in § 226 des
Strafgesetzbuches bezeichneten Art, zufügt, 3. die Gruppe unter
Lebensbedingungen stellt, die geeignet sind, ihre körperliche
Zerstörung ganz oder teilweise herbeizuführen" (VStGB §6
Völkermord). Ich habe mehrfach erklärt, dass der katholischen
Kirche in Deutschland ihre endgültige Zerstörung droht, weil
die wenigen Priester z.B. wegen Strafe oder Kapitulation als Seelsorger
ausfallen und praktisch jede kirchliche Arbeit in Deutschland vom Staat
behindert wird. Durch diese "Verurteilung" in Hannover ist
übrigens ein besonders großer Beitrag zur Zerstörung
der katholischen Kirche in Deutschland geleistet.
c) Es ist keineswegs so - wie es aber in der Sitzung behauptet wurde!
-, dass niemand, weder Politiker noch Privatperson, einen anderen als
Völkermörder bezeichnen darf. Selbst wenn man nur die
deutschen Internetforen durchliest, findet man massenweise die
Bezeichnung Völkermörder für Politiker, und dies
betrifft nicht nur Ausländer wie George W. Bush und Tony Blair;
man suche z.B. einmal nach dem Begriff "Hessen-Hitler".
d) "Rufmord" - und als dessen Konsequenz Völkermord, s.o. - kann
auch dadurch geschehen, dass ein katholischer Priester als
"Privatperson" und die V2-Sekte als "katholische Kirche" deklariert
wird. Wenngleich "Rufmord" nicht im StGB definiert ist, so ist der
Sprachgebrauch doch eindeutig, cf.: "Die ungerechte Verletzung der Ehre
des Nächsten ist eine Art Mord, weil man durch dieselbe dessen
bürgerliches Leben zugrunde richtet, welches seinem Bestand in
Ehre und gutem Rufe hat" (hl. Franz von Sales).
5. Schließlich wurde mit dieser "Verurteilung" einmal mehr
bestätigt, dass der Staat es zwar mit der "Meinungsfreiheit"
deckt, wenn ich diffamiert werde, aber mich noch knebelt, wenn ich in
einer Notwehrsituation bin.
Dies alles ist nicht geeignet, das Vertrauen der Bürger in die
Justiz zu stärken; s. auch Internet-Seiten wie
"rechtsbeugermafia.de". Angesichts der Situation in Hannover bringe ich
gegenüber der Justiz kein Vertrauen auf, um die Sache dort
fortzuführen, und erkläre nachdrücklich meine
Missbilligung dieser Ereignisse.
Dorsten, den 5. Juli 2004
1151 Js 9899/04 StA Hannover (Strafverfahren gegen mich wegen
angeblicher "Beleidigung")
In dieser Sache ist mir heute das "Urteil im Namen des Volkes"
zugestellt und eine Frist von gerade mal drei Tagen (bis zum 08.07.04)
zugebilligt worden, "klarzustellen", ob ich eine "Prüfung des
Urteils durch das Gericht II. Instanz wünsche".
1. Mit welchem Recht nimmt sich das "Amtsgericht Hannover" mir
gegenüber die laikale Anrede heraus, wenn es sich doch beweisbar
(s. Nr. I.) meiner priesterlichen Würde bewusst ist. Dies ist eine
Missachtung meiner Person und eine Nichtachtung meiner priesterlichen
Würde, ergo eine äußerst schwere Beleidigung (StGB
§185).
2. Als katholischer Priester genieße ich das privilegium fori
(CIC can. 120), demzufolge ein Kleriker nicht von Laien gerichtet
werden darf. Da der deutsche Staat von eindeutig seriöser Seite
explizit als "denaturiert" und "schizophren" bewertet ist (cf. E.
Eichmann, K. Mörsdorf, Lehrbuch des Kirchenrechts, I. Band,
München (10)1959, 70), überrascht es nicht, dass er die
V2-Sekte als "katholische Kirche" bezeichnet, während er die wahre
katholische Kirche bekämpft. Der zeitweilige Verzicht auf dieses
Privileg fiel in eine Zeit, als diese Begriffsverwirrung noch nicht
bestand und der Kirche zudem gewisse, nun komplett inexistente Vorteile
eingeräumt wurden. Was die Anerkennung der Zuständigkeit der
Weltlichen für Kleriker betrifft, habe ich bereits in der
Verhandlung klar ausgesprochen, dass ich das Urteil nicht als
gültig anerkenne, und mich dementsprechend der
nachdrücklichen Aufforderung des Vorsitzenden, ich sollte für
die "Urteilsverkündung" aufstehen, standhaft widersetzt. Damit
erübrigt sich auch die Frage, ob ich mich an ein "Gericht II.
Instanz" wenden will; der Staat hätte gar nicht gegen mich
prozessieren dürfen, sondern die Sache einem kirchlichen Gericht
überlassen müssen.
3. Zur "Urteilsbegründung":
a) "Diese Anfrage [des Anzeigeerstatters] wurde in der Folgezeit vom
Angeklagten als Einmischung in innerkirchliche Fragen interpretiert."
Die Wahrheit ist: Diese Anfragen (Plural!) sind schlichtweg der Beweis,
dass der Anzeigeerstatter sich nicht einmal die geringste Mühe
gegeben hat, meine Antworten auf seine Fragen zu lesen: Er hat
nämlich seine Fragen komplett beantwortet bekommen! Dies alles ist
dem Gericht bekannt, nicht nur aufgrund meiner Aussagen in Hannover,
sondern auch in den inkriminierten Texten eindeutig nachzulesen.
b) Was die angeblichen Beleidigungen betrifft, wird im wesentlichen nur
zitiert, was ich geschrieben habe. So könnte man jemanden auch
wegen Beleidigung verurteilen, weil er geschrieben hat, dass zwei und
zwei vier sind. In der Tat funktioniert die deutsche "Justiz" so: Man
macht sich z.B. auch "strafbar", wenn man schreibt, dass man
früher eine bestimmte Domain besessen hat - s. die Folgen des
Herz-Jesu-Urteils! Hierhin gehören auch die ganzen
"Verurteilungen" von Abtreibungskritikern wegen "Beleidigung"!
c) "Der Angeklagte handelte in beiden Fällen in dem
Bewußtsein, dass die Äußerungen objektiv eine
Missachtung der Person ... darstellen. Er wollte auch, dass dies in
diesem Sinne von ... so wahrgenommen wird." Das ist schlichtweg absurd:
Niemand kann ernsthaft annehmen, dass das Gericht mein Bewusstsein und
mein Wollen so genau kennt. Ich gebe dabei zu, dass ich mein
Bewusstsein und mein Wollen schon mehrfach eindeutig zu erkennen
gegeben habe, sowohl vor Gericht als auch in verschiedenen
Homepage-Texten, z.B. in den Leserbriefe v. 10.11.1998 (KzM-Text
le981110.htm):
"Abschließend noch eine Stellungnahme zu den - recht seltenen -
Vorwürfen, wir hätten bestimmte Personen oder gar den Staat
beleidigen wollen: Es ist niemals unsere Absicht, jemanden zu
beleidigen. Beleidigungen würden wir uns z.B. dann zu Schulden
kommen lassen, wenn wir mit dem Gossenvokabular operieren würden,
das in manchen der an uns gerichteten Schreiben verwendet wird. Wir
sind uns bewußt, daß manches auf unserer Seite bei
oberflächlicher Lektüre und unter Nichtbeachtung unseres
vornehmlichen Anliegens, eine in ihr Verderben rennende Gesellschaft
wachzurütteln, als beleidigend aufgefaßt werden kann. Die
oftmals drastische Sprache mit sehr drastischen Vergleichen (etwa
Vergleichen mit Nazi-Deutschland) soll nur eindringlich klarmachen,
daß uns in Deutschland und mutatis mutandis weltweit eine neue
Diktatur droht, wenn das Sittengesetz weiter mißachtet wird.
Möglicherweise wird uns früher oder später der Maulkorb
angelegt werden, und dann würde es uns leid tun, nicht alle
Mittel, die Gesellschaft wachzurütteln, ausgeschöpft zu
haben. Ja, wir benutzen oft eine übertreibende, provozierende,
karikierende Sprache, eben deshalb, weil der Ernst der Lage vielen
nicht bewußt ist. Jeder, den wir - namentlich oder anonym - auf
sein Fehlverhalten hinweisen, sollte sich nicht als erstes
Maßnahmen zur Gegenwehr überlegen, sondern
Gewissenserforschung betreiben, ob die Quintessenz unserer Darstellung
nicht vielleicht gerechtfertigt ist. Kann jemand Argumente dafür
vorbringen, daß unser Urteil ungerecht ist, sichern wir eine
Richtigstellung samt ausdrücklicher und selbstverständlich
ehrlich gemeinter Entschuldigung zu."
Zu berücksichtigen ist, dass seitdem die Situation für die
Kirche noch deutlich schlechter geworden ist und nun eindeutig
Notwehrrecht besteht (StGB § 32ff). Auf meine Darlegungen im
Schreiben vom 09.06.2004 ("Hessen-Hitler" usw.) wird gar nicht erst
eingegangen.
d) Das Gericht behauptet, es habe meine derartigen Darstellungen vor
Gericht "widerlegt", u.z. ausschließlich mit der falschen
Behauptung bzgl. meines Bewusstseins und Wollens. Es ist eine Tatsache,
dass meine Ausführungen in keiner Weise den Tatbestand der
Beleidigung erfüllen, beweisbar u.a. an den ganzen Schriften gegen
mich im Internet, die vom deutschen Staat als "Meinungsfreiheit"
"geschützt" werden. Der Staat misst zweifelsfrei mit zweierlei
Maß: Zum einen "schützt" er es, wenn die katholische Kirche
durch den Schmutz gezogen und an katholischen Klerikern Rufmord
begangen wird; zum anderen "verurteilt" er es, wenn sich die
katholische Kirche verteidigt, was angesichts der unterlassenen
Hilfeleistung durch den Staat Notwehrcharakter hat und sehr drastisch
erfolgen muss.
e) Es ist unzutreffend (wobei das Gericht zugegebenermaßen anders
als vorher hier selbst die Einschränkung zugibt, dass dies nur
"zur Überzeugung des Gerichts" der Fall ist), dass mir "bewusst"
war oder ist, dass die "Bezeichnungen nicht durch das Grundrecht der
Meinungsfreiheit gedeckt sind." Dies war und ist mir eben nicht
bewusst, ganz im Gegenteil: Objektiv ist aus den bekannten Gründen
an meinen Äußerungen gar nichts zu beanstanden. Insbesondere
hinfällig ist der Verweis auf den "Völkermord" (wobei ich
hier ausdrücklich von einer Mitschuld gesprochen habe: "zumindest
als Komplize des Staates gegen einen katholischen Priester"). Das
Gericht setzt sich über den Gesetzestext zu "Völkermord"
hinweg, s. wiederum mein Schreiben vom 09.04.2004.
f) Wenn die Bezeichnung "Antichrist" für jemanden, der durch
völlig unnötige und wissentliche Falschdarstellungen die
Kirche in schwerstem Maße schädigt, weil er - als Komplize
des Staates - die V2-Sekte als katholische Kirche, die katholische
Kirche aber als Sekte bezeichnet, als Beleidigung verurteilt wird, dann
hat der Staat definitiv jedes Maß verloren. Es steht dem Staat
nicht zu, den Begriff "Antichrist" anders zu füllen, als es die
Kirche getan hat, resp. seine Verwendung zu verbieten, cf. Lexikon des
katholischen Lebens, hg. von Erzbischof Wendelin Rauch, Freiburg 1952,
Artikel "Antichrist", der auch auf die Rolle des Staates als
Satansdiener eingeht (41f): "Demgemäß war es nicht einfach
falsch, wenn in der weiteren Kirchengeschichte wiederholt
christusfeindl., aber "positiv christlich" getarnte Gestalten (Friedr.
II. v. Staufen, Napoleon Bonaparte) als A. bezeichnet wurden". S. z.B.
1 Joh 2,18: "Schon jetzt sind viele Antichristen aufgetreten."
g) Mit der "Verurteilung" zu einer 30-tägigen Kerkerhaft resp. zur
Zahlung eines Betrages, den ich durch stets unsichere Messstipendien
schätzungsweise (!) in einem halben Jahr verdiene, ist meine
eigene Existenz massiv bedroht und auch die sakramentale Versorgung
für die mir anvertrauten Katholiken quasi unmöglich gemacht.
Mir als Repräsentanten der katholischen Kirche werden schwere
körperliche und seelische Schäden zugefügt,
überhaupt wird die katholische Kirche als ganze unter
Lebensbedingungen stellt, die geeignet sind, ihre körperliche
Zerstörung ganz oder teilweise herbeizuführen" (cf. VStGB
§6 Völkermord).
Hiermit beauftrage ich die Generalstaatsanwaltschaft Celle, zügig
die notwendigen Schritte zu unternehmen, um diesem Vernichtungskrieg
gegen die katholische Kirche Einhalt zu gebieten. Ich verweise dabei
nochmals auf das privilegium fori, auch wenn dies
zugegebenermaßen keineswegs der einzige Grund ist, der eine
Weiterführung dieses antikirchlichen Vernichtungskrieges verbietet.
Namentlich gegen Siegfried und Zschieschack erstatte ich
Dienstaufsichtsbeschwerde beim Justizministerium.
Wegen der Völkermordproblematik muss auch der Generalbundesanwalt
in dieser Sache tätig werden.
Für das OLG Köln ist dieses Schreiben von Interesse, weil es
beweist, dass das Verfahren gegen das LG Bonn, das die Schuld am
Herz-Jesu-Urteil und damit prinzipiell an allen daraus resultierenden
Folgen wie diesem "Beleidigungs"-Prozess trägt, zügig
durchgeführt werden muss.
Für die StA Essen sowie für das LG Essen als auch für
das OLG Köln ist dieses Schreiben von Interesse, weil damit
eindeutig bewiesen wird, dass die ganzen Diffamierungen gegen mich, ich
würde mich "in einem die freie Willensbestimmung
ausschließenden Zustand krankhafter Störung der
Geistestätigkeit" befinden und ein "Betreuungsverfahren"
benötigen, restlos absurd sind, da immerhin niemand, der mich
resp. meine Texte kennt, auf diese Idee kommt, es sei denn, er ist
selbst gestört. Es ist also gegen diejenigen vorzugehen, die sich
an derlei Diffamierungen meiner Person auch nur beteiligen.
Abschließend: Sogar Christus ist verurteilt worden, und auch wenn
ich diesen Vernichtungskrieg nicht aufhalten kann, so will ich doch
ausschließen, dass jemand berechtigt behaupten kann, er habe von
alledem nichts gewusst.
"Selig seid ihr, wenn euch die Menschen hassen, verstoßen und
schmähen und euch um euren guten Namen bringen um des
Menschensohnes willen! Freut euch an jenem Tage und frohlocket; denn
seht: groß ist euer Lohn im Himmel, ihre Väter haben es ja
mit den Propheten ebenso gemacht" (Lk 6,23).
Dorsten, den 20. August 2004
1151 Js 9899/04 StA Hannover (Strafverfahren gegen mich wegen
angeblicher "Beleidigung")
Hiermit lege ich Beschwerde ein gegen den Einstellungsbescheid von OStA
Meier v. 12.08.2004.
Zudem erstatte ich Strafanzeige und lege Dienstaufsichtsbeschwerde ein
gegen OStA Meier.
Begründung:
Meier behauptet, ich sei in dieser Sache "rechtskräftig verurteilt
worden".
Damit ignoriert Meier meine verschiedenen Eingaben zu dieser Sache,
u.a. die Hinweise, dass die "Justiz" gar keine Jurisdiktion über
mich besitzt (privilegium fori) und dass diese "Verurteilung" ein
Konglomerat aus Lügen ist.
Wie Hannover selbst zugibt (cf. Eingangsschild beim Landgericht), ist
kein einziger der Nazi-Richter jemals für die "Fassade des
Rechts", die aus Lügen gestrickt wurde, verurteilt worden. Mit
keiner Silbe distanziert sich Hannover von den Nazi-Verbrechen,
geschweige denn, dass es die Forderung nach Gerechtigkeit formuliert.
So ist auch dieser Prozess zu sehen: Als Fortsetzung und
Übersteigerung der Nazi-Attacken gegen die katholische Kirche. Wer
behauptet, ich sei "rechtskräftig verurteilt worden", der
verherrlicht damit die Urteile der Nazis gegen die katholische Kirche,
denen Tausende zum Opfer gefallen sind. Ich empfehle als Übersicht
die Internetseite
www.revisionisten.de.
Da angesichts der extremen Ignoranz darauf zu schließen ist, dass
in den Behörden (nicht nur der "Justiz") totales Chaos herrscht,
übersende ich der Einfachheit halber nochmals meine Schreiben vom
09.06.2004 und 05.07.2004.
Ferner wurde auch in meinen Predigten öfters Vergleiche zwischen
Nationalsozialismus und Bundesrepublik angestellt, s. die ebenfalls
übersendeten Predigten v. 18.04.2004 und 08.08.2004.
Schließlich möchte ich meine Sorge zum Ausdruck bringen
über solche Einträge wie im Forum von heise:
lackzerkratzer, 29. Mai 2004 13:07:
"Die Zypries ist ne dumme Kuh...
...das hat sich ja schon bei zahlreichen Gelegenheiten gezeigt.
Inkompetent und eine absolute Dilettantin. Und das als
Justizministerin."
Zeitmaschine, 29. Mai 2004 14:04:
"Re: Die Zypries ist ne dumme Kuh...
Bitte nicht die Kühe beleidigen. Das sind sehr nützliche
Tiere."
Dies legt den Schluss nahe, dass nicht alle Bürger mit der
"Justiz" völlig zufrieden sind.
Dorsten, den 25. August 2004
OFFENER BRIEF
Alle Einzelheiten dieses Briefes dürfen von jedem ganz nach
Belieben verwendet und verbreitet werden.
1151 Js 9899/04 StA Hannover (Strafverfahren gegen mich wegen
angeblicher "Beleidigung")
Mein Schreiben samt Anlagen vom 20.08.2004 an GStA Celle
In dieser Sache verweise ich auf das Urteil
4 Ss 138/04 OLG Hamm 4 Ns 22 Js 326/03 LG Detmold wegen
Beleidigung u.a..
Das OLG Hamm hat die Verurteilung aufgehoben. Wichtig: Bei diesem
Angeklagten ging es nur um eine Privatsache, während in meinem
Fall der Staat gezielt die Ausrottung der katholischen Kirche betreibt,
konkret meine Vernichtung speziell in meiner Eigenschaft als
Repräsentant der katholischen Kirche und Verteidiger der absolut
unverzichtbaren kirchlichen Grundrechte.
Mit Verweis auf dieses Urteil, das wiederum kaum geeignet ist, Bedenken
hinsichtlich der Zuverlässigkeit deutscher Gerichte zu zerstreuen,
fordere ich erneut mit Nachdruck, dass sämtliche "Urteile" gegen
mich, die bewiesenermaßen allesamt nur dem Völkermord
seitens der Bundesrepublik Deutschland gegen die katholische Kirche
dienen, unverzüglich offiziell als das erklärt werden, was
sie sind, nämlich null und nichtig, und meine sämtlichen
Rufmörder mit der gebotenen Strenge verurteilt werden.
Ich erinnere daran, dass die "Justiz" es bis heute weder fertig
gebracht hat, für ihre Lügen auch nur einen Anhaltspunkt zu
liefern, noch zu meinen Erklärungen Gegenbeweise vorzubringen.
Insbesondere das Völkermordinstitut "Landgericht Bonn" hat bis
heute trotz mehrfacher deutlicher Aufforderung jegliche Begründung
verweigert, wieso es die Angelegenheit nicht der Kirche überlassen
hat, warum es mich mit der laikalen Anrede anpöbelt usw. usf.
Es genügt für einen Staat nicht, dass er sich den Aufkleber
"Rechtsstaat" aufpappt, aber die rechtsstaatlichen Grundsätze
permanent mit Füßen tritt. Zudem ist das Urteil der Kirche
unverändert unbestritten, dass es sich bei der Bundesrepublik
Deutschland um ein rechtsbrecherisches, schizophrenes Gebilde handelt
(cf. E. Eichmann, K. Mörsdorf, Lehrbuch des Kirchenrechts, I.
Band, München (10)1959, 70). Strafanzeigen gegen alle staatlichen
Stellen, die die Bundesrepublik Deutschland als "Rechtsstaat" resp.
mich als "rechtrskräftig verurteilt" bezeichnen, sind nicht
auszuschließen. Ferner verlange ich Schadensersatz und
Schmerzensgeld für sämtliche materiellen und immateriellen
Schäden, die mir aus diesen "Verfahren" und besonders
"Verurteilungen" entstanden sind, etwa dass ich keine
katholisch-Domains mehr besitze, dass ich als Pornohändler gelte,
dass meine Bonitätsprüfung negativ ausfällt usw. usf.
Ich empfehle allen Adressaten, diesbzgl. auch einen wachen Blick auf
die Seite beschwerdezentrum.de zu bewahren.
Dorsten, den 22. September 2004
OFFENER BRIEF
Alle Einzelheiten dieses Briefes dürfen von jedem ganz nach
Belieben verwendet und verbreitet werden.
1151 Js 9899/04 StA Hannover ("Strafverfahren" gegen mich wegen
angeblicher "Beleidigung")
Mein Schreiben samt Anlagen vom 20.08.2004 an GStA Celle
Mein Schreiben vom 25.08.2004 an GStA Celle
Am 06.09.2004 wurde mir ein "Gutachten" zugestellt, in dem ich des
"querulatorischen Wahns" beschuldigt werde und meine
Prozessfähigkeit ausdrücklich wenigstens in Zweifel gestellt
wird. Näheres ist der Seite rechtskultur.de zu entnehmen, wo u.a.
meine Predigt v. 12.09.2004 wiedergegeben und meine NoBo-Fallstudie v.
09.09.2004 verlinkt ist:
http://de.geocities.com/earchiv21/rechtskulturaktuell.htm
Thematisch handelt es sich um dieselbe Sache wie bei dem
Beleidigungstheater in Hannover, i.e. um meinen Anspruch auf den Titel
katholisch (u.a. bei Internet-Domains): Weil ich gegen die ganzen
Lügen zur Notwehr greife, werde ich noch zusätzlich
diffamiert! Die Informationen von rechtskultur.de wurden bereits in den
Strafverfahren gegen Leygraf und Kutscher, StA Essen 66 Js 167/04, und
gegen das Völkermordinstitut "Landgericht Bonn", 7 O 154/99,
vorgelegt.
Es ist zu klären, mit welchem Recht der Staat einen Prozess und
sogar ein (finanzielles, soziales etc.) Hinrichtungsverfahren gegen
eine Person führt, deren Prozessfähigkeit er selbst
wenigstens in Zweifel stellt.
Ich weise bei der Gelegenheit darauf hin, dass Verfassungsbeschwerde
wegen dieser fortgesetzten bewussten Rechtsbeugung eingelegt worden
ist. Insbesondere die penetrante Lethargie des Generalbundesanwalts ist
nicht hinnehmbar.
Ich erinnere nochmals daran, dass die "Justiz" es bis heute weder
fertig gebracht hat, für ihre Lügen auch nur einen
Anhaltspunkt zu liefern, noch zu meinen Erklärungen Gegenbeweise
vorzubringen. Insbesondere das Völkermordinstitut "Landgericht
Bonn" hat bis heute trotz mehrfacher deutlicher Aufforderung jegliche
Begründung verweigert, wieso es die Angelegenheit nicht der Kirche
überlassen hat, warum es mich mit der laikalen Anrede
anpöbelt usw. usf.
Es genügt für einen Staat nicht, dass er sich den Aufkleber
"Rechtsstaat" aufpappt, aber die rechtsstaatlichen Grundsätze
permanent mit Füßen tritt. Zudem ist das Urteil der Kirche
unverändert unbestritten, dass es sich bei der Bundesrepublik
Deutschland um ein rechtsbrecherisches, schizophrenes Gebilde handelt
(cf. E. Eichmann, K. Mörsdorf, Lehrbuch des Kirchenrechts, I.
Band, München (10)1959, 70). Wie ist der beeindruckende Wahlerfolg
von NPD resp. DVU zu erklären?
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