Beschwerde in der Sache Gerhard Ludwig Müller / Rom - Vatikan

- Pressemeldung: Strafverfahren wegen Strafvereitelung durch Andreas Hos, Staatsanwaltschaft Essen -
(Kirche zum Mitreden, 03.01.2013)
Am 10.12.2012 hatte der Editor der katholischen Internetseite sedisvakantismus-org eine Strafanzeige gefaxt an "Staatsanwaltschaft Essen", Zweigertstr. 56, 45130 Essen, Fax: (0201) 803-2920. Sowohl über die Strafanzeige selbst als auch über die weitere Entwicklung informiert die nachfolgend dokumentierte Beschwerde, die der Editor am 02.01.2013 verschickt hat:
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Az. 29 Js 881/12, Bescheid von Andreas Hos v. 20.12.2012 (Poststempel), zugestellt 28.12.2012
Strafverfahren gegen Gerhard Ludwig Müller, Präfekt der sog. "Glaubenskongregation" der Novus Ordo Subsistit Sekte (NOSS); Straftatbestände u.a.: Missbrauch von Titeln, Betrug, Verleumdung, Volksverhetzung
Hier: Beschwerde gegen o.g. Bescheid und Strafanzeige gegen Andreas Hos wegen Strafvereitlung
Hos lügt: "Hinweise darauf, dass Gerhard Ludwig Müller den Titel Bischof zu Unrecht führt, ergeben sich nicht. Die Äusserung, das Zweite Vatikanische Konzil als Bruch mit früheren Traditionen zu bezeichnen sei Häresie, stellt - so sie denn gefallen ist - eine theologische Bewertung, nicht aber eine Verleumdung oder Volksverhetzung im strafrechtlichen Sinne dar."
1. In meiner Strafanzeige habe ich auf eine Meldung der katholischen Nachrichtenseite "Novus Ordo Watch" hingewiesen: "Prefect in La-La-Land"; hier eine Übersetzung des Anfangs: "Der vatikanische Erzhäretiker Gerhard Ludwig Müller, Chef der Kongregation für die Zerstörung der Glaubenslehre, meinte, das Zweite Vatikanische Konzil als einen Bruch mit der früheren Tradition zu bezeichnen, sei - Häresie!"
novusordowatch-org setzt dafür einen Link auf die Quelle, i.e. vaticaninsider-com. Mit seinem Kommentar, ob die Äusserung "denn gefallen ist", beweist Hos seinen eisernen Willen, gar nicht erst die Quellenlage zu prüfen.
2. Noch dreister ist die Lüge, es gäbe keine "Hinweise darauf, dass Gerhard Ludwig Müller den Titel Bischof zu Unrecht führt." Dass die "Bischofsweihen" der NOSS ungültig sind, ist eine altbekannte, mehrfach unwiderlegt und v.a. unwiderlegbar bewiesene Tatsache. Auch Hos weiß dies ganz genau, schon allein wegen der jahrelangen umfangreichen Strafverfolgungen gegen den römisch-katholischen Priester Hochwürden Pater Rolf Hermann Lingen: Hw. P. Lingen hat z.B. in einer weit verbreiteten Pressemeldung auf diese Beweislage hingewiesen ("Die Ungültigkeit der neuen Bischofsweihe", 16.11.2010). Und sogar in der o.g. novusordowatch-org-Meldung steht über Müller: "he's not a valid bishop". U.a. im Archiv 06/12 verlinkt novusordowatch-org auf einen Artikel "Why the 1968 Novus Ordo Rite of Episcopal Consecration is definitely invalid".
3. Regelrecht ungeheuerlich ist die Lüge, das Thema Häresie, sei "im strafrechtlichen Sinne" irrelevant. Genau darum, d.h. um das Thema Häresie, drehten sich die zahlreichen gigantischen Schauprozesse gegen Hw. P. Lingen. Die "Justiz NRW" veruntreute riesige Mengen von Steuergeldern z.B. damit, dass der notorische Hochgradlügner Thomas Schüller ein rettungslos verlogenes Pseudo-Gutachten gegen Hw. P. Lingen zusammenkritzelte. Die Justiz NRW wollte den römisch-katholischen Priester Lingen endgültig vernichten, u.z. mit der Lüge, Lingen sei kein Katholik. Wunschgemäß beteiligte sich Schüller eifrig an dieser öffentlichen Hinrichtung Lingens, u.z. mit der Lüge, Lingen sei ein "Häretiker" (Schüllers Pseudo-Gutachten, S. 3). D.h. zum einen ergreift die BRD die Macht, einen Katholiken unbegründet als Häretiker zu verleumden und zu zerstören. Zum anderen verweigert sie ihre Pflicht, notorische Straftäter wie den Volksverhetzer Müller zu bestrafen. Denn wie ich in meiner Strafanzeige geschrieben habe: "Müller behauptet und verbreitet wider besseres Wissen in Beziehung auf Katholiken unwahre Tatsachen, um dieselben verächtlich zu machen und in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen. In einer Weise, die den öffentlichen Frieden massiv stört, stachelt Müller zum Hass auf und fordert Müller zu Gewalt- und Willkürmaßnahmen auf gegen eine religiöse Gruppe, u.z. gegen die katholische Kirche. Dementsprechend ist Müller u.a. schuldig der Verleumdung und Volksverhetzung."
Traditionsgemäß betreibt die BRD also wieder einmal ihr Spiel "Täuschen und Tarnen", wie z.B. bei Gustl Mollath: Die Staatsanwaltschaft ignoriert die eigentliche Strafsache, i.e. die Schwarzgeld-Verschiebungen. Der Richter verbietet ausdrücklich die Nennung der Schwarzgeld-Vorfälle. Der Anzeigeerstatter wird ohne Begründung in die forensische Klinik gesperrt. Und die Justizministerin versichert, dass das alles so in Ordnung ist.
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