Eidesstattliche Erklärung zu Dieter Oswald, Rheinische
Kliniken Langenfeld
- Die Aussagen vor Gericht -
(Kirche zum Mitreden, 20.07.2014)
Eidesstattliche Erklärung
Die Unterzeichner erklären hiermit als direkte Augen- und
Ohrenzeugen folgendes an Eides statt:
Dieter Oswald, Rheinische Kliniken Langenfeld, hat in öffentlichen
Gerichtsverhandlungen beim Amtsgericht Dorsten ausdrücklich folgende
Aussagen gemacht.
Am 01.04.2008:
Pater Rolf Hermann Lingen ist "offensichtlich klug".
Am 26.05.2011:
a) Die Ausführungen von Pater Rolf Hermann Lingen sind "in sich
völlig logisch".
b) Pater Rolf Hermann Lingen ist "voll schuldfähig".
[Ort, Datum, Unterschriften der Zeugen]
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--------------------------- Anmerkung zu dieser eidesstattlichen
Versicherung ---------------------------
Dasselbe Verfahren v. 26.05.2011, in welchem Oswald öffentlich vor
dem Vorsitzenden Richter Wolfhart Timm die völlige Schuldfähigkeit
von P. Lingen erklärt hatte, wurde am 27.09.2012 eingestellt mit der
Behauptung seitens desselben Richters Wolfhart Timm von der
"fehlenden Schuldfähigkeit" von P. Lingen, s. Urteilsschrift Az. 7
Ls-29 Js 74/08-43/11:
"Beim Angeklagten fällt schwer eine Unrechtseinsicht festzustellen.
Das ergibt sich daraus, dass er grundsätzlich der Auffassung ist,
dass göttliches Recht höher einzuschätzen ist, als weltliche
Bestimmungen."
Es besteht damit unleugbar ein unlösbarer vollkommener Widerspruch
zwischen der öffentlichen Erklärung seitens Oswald und der
Urteilsbegründung seitens Timm.
Um die somit zwingend notwendige Entscheidung zwischen der völligen
Schuldfähigkeit und der völlig fehlenden Schuldfähigkeit zu
erleichtern, wird auf folgende unwiderlegbar bewiesene Tatsachen
hingewiesen:
1. Beschluss von Amtsgericht Dorsten 4 XVII L 152 - 27. Januar 2005
- Direktor Hermann-Josef Huda:
"Eine Betreuung ist vorliegend nicht anzuordnen, da die
Voraussetzungen hierfür nicht gegeben sind."
2. In demselben Beschluss von Amtsgericht Dorsten wird auf die
psychiatrische Untersuchung von P. Lingen durch Mihail Kivi
hingewiesen:
"Nach dem überzeugenden Gutachten des Sachverständigen Herrn Dr.
Kivi vom 14.01.2005 ist bei Herrn Lingen eine manifeste seelische
Erkrankung nicht feststellbar. Das gilt gleichfalls für eine
geistige oder seelische Behinderung.Auch lassen sich seine in
zahlreichen Schreiben vertretenen Äußerungen, die auch beleidigenden
Charakter gegenüber Dritten haben, diagnostisch nicht einer zum
Beispiel paranoiden seelischen Gestörtheit zuordnen. [...]
Hinsichtlich der spezifisch gestellten Frage, ob Herr Lingen
ganz oder teilweise in seiner Prozeßfähigkeit beeinträchtigt ist,
kommt der Sachverständige im genannten Gutachten zum Ergebnis, dass
Herr Lingen weder in seiner Geschäftsfähigkeit noch in seiner
Prozeßfähigkeit ganz oder teilweise beeinträchtigt ist."
3. In demselben Beschluss von Amtsgericht Dorsten wird auf die
Feststellung von Landgericht Essen hingewiesen:
"Dem entspricht auch die Einschätzung, die das Landgericht Essen in
seinem Urteil vom 30.09.2004 - Aktenzeichen 4 O 46/04 - gewonnen und
dargelegt hat, wonach aufgrund des Eindrucks in der mündlichen
Verhandlung keine Anhaltspunkte hervorgetreten sind, die zu Zweifeln
an der Geschäftsfähigkeit von Herrn Lingen führen würden."
4. Bzgl der Frage nach der Klugheit, dem logischen Denkvermögen
sowie der Geschäfts- und Prozessfähigkeit von P. Lingen s. auch
seine guten und sehr guten Bewertungen in verschiedenen Bereichen,
z.B. Abiturzeugnis (1986; Durchschnitt 1,6), Arbeitszeugnis Dresdner
Bank (1992), V2-Diplomzeugnis (1995; Prädikat sehr gut).
5. Zur sonstigen psychischen Auffälligkeit von P. Lingen s. ferner
die Tatsache, dass er jahrelang "Priesterkandidat" in der V2-Gruppe
war, die ihm sogar die "Beauftragung zum Lektor" (Vorstufe zur
"Priesterweihe") verpasst hat. Noch nach Ende des Studiums hat der
"Regens" eine handgeschriebene Postkarte an P. Lingen geschickt
(02.07.1995):
"Auf alle Fälle möchte ich Ihnen nochmals danken für so vieles, was
Sie der Seminargemeinschaft (mir inkl.) gegeben haben: Orgel,
Klavier & Gitarre! Kraftraum & Turnhalle (Vorturner!),
Anregungen, Mitarbeit, Mittragen, Pfortendienst, ... Gebet. u.s.w.
Herzlich verbunden im Herrn. Peter Rutz."
Timm begründet die angebliche fehlende Schuldfähigkeit ganz
ausdrücklich damit, dass P. Lingen "grundsätzlich der Auffassung
ist, dass göttliches Recht höher einzuschätzen ist, als weltliche
Bestimmungen." Zugegebenermaßen ist P. Lingen tatsächlich dieser
Auffassung. Allerdings liegt diese Auffassung in der objektiven
Weltordnung selbst begründet.Auf die Frage, weswegen er trotz
Gefangenschaft und strengen Verbotes weiterhin den Glauben
verkündet, antwortet Petrus: "Man muss Gott mehr gehorchen muss als
den Menschen" (Apg 5,29). Timms Ideologie widerspricht also
fundamental der Realität. Dementsprechend äußert Timm zusätzlich
noch schlimmste Verleumdungen, z.B. dass bei P. Lingen "nicht nur
ein Realitätsverlust vorliegt, sondern die Steuerungsfähigkeit bei
religiösen Fragen völlig außer Kontrolle geraten ist." Jeder
Prozesszuschauer konnte sich in der Hauptverhandlung davon
überzeugen, dass P. Lingen in jedem Moment vollkommene
Steuerungsfähigkeit besaß. Das, was mit Nachdruck gesagt werden
musste, sagte er mit dem notwendigen Nachdruck. Das, was in aller
Ruhe gesagt werden konnte, sagte er in aller Ruhe. Mit völliger
Konzentration hatte er immer sowohl seine eigenen Argumente als auch
die Argumentationslosigkeit der Justiz im Blick. Er ließ sich bei
seinen Ausführungen weder provozieren noch einschüchtern.
Zur Steuerungsfähigkeit der Justiz s. z.B.
Willi Geiger, 1982: "In Deutschland kann man, statt einen Prozess zu
führen, ebenso gut würfeln."
Wolfgang Nescovik, 1990: "Die Rechtsprechung ist schon seit langem
konkursreif. Sie ist teuer, nicht kalkulierbar und zeitraubend."
Frank Sichau, 2009: "Die Justiz in Nordrhein-Westfalen ist scheinbar
vollkommen außer Kontrolle geraten."
Ralf Eschelbach: Jedes vierte Strafurteil ist ein Fehlurteil.
Usw. usf. ...
Bereits am 08.07.2014 wurde folgender Brief verschickt:
LVR-Klinik Langenfeld Kölner Strasse 82
40764 Langenfeld
Öffentliche Erklärungen seitens Dieter Oswald
Guten Tag, bitte, schicken Sie mir eine schriftliche Bestätigung,
dass Dieter Oswald öffentlich beim Amtsgericht Dorsten folgendes zu
meiner Person erklärt hat:
1. Meine Argumentation ist "in sich völlig logisch".
2. Ich bin "offensichtlich klug".
3. Ich bin "voll schuldfähig".
S. die Pressemeldung "Strafverfahren gegen katholischen Priester
eingestellt" http://www.openpr.de/news/695742.html (Anlage 1)
Diese öffentlichen Erklärungen seitens Dieter Oswald bzgl. meiner
Person sind von Zeugen bestätigt. Allerdings stehen sie nicht im
Gerichtsprotokoll. Um unnötige Fragen und Zweifel zu vermeiden, vor
allem aber um weitere Rechtsverstöße zu verhindern, wird deshalb nun
um eine schriftliche Bestätigung durch die LVR-Klinik Langenfeld
gebeten. Besonderer Hintergrund dabei ist der aktuelle Prozess gegen
einen anderen "gerichtlichen Gutachter", i.e. Thomas Schüller. In
seinem "Gutachten" hatte Schüller u.a. behauptet, "dass diesseits
aus den Akten kein gerichtsfestes Gutachten über den psychischen
Zustand des Angeklagten zum Zeitpunkt der Weihe erstellt werden
kann". In einem Zeilenkommentar zu diesem "Gutachten" habe ich dann
eine kleine Übersicht über die gegen mich gerichteten
Psycho-Verleumdungen gegeben.
S. »"Kirchenrechtler" Thomas Schüller, Universität Münster, als
Gutachter im Strafprozess«
http://www.kirchenlehre.com/schueller_kommentar.htm (Anlage 2)
Besten Dank. Mit freundlichem Gruß
Bis heute, 20.07.2014, gab es keinerlei
Reaktion.
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