Begründung:
Die o.g. "Richter" haben unter dem Az. 3 O 2438/01 III "beschlossen",
dass der Lebensschützer Klaus Günter Annen wegen seiner berechtigten
und notwendigen Kritik an rechtswidrigen Abtreibungen ein "Ordnungsgeld"
zahlen resp. "Ordnungskerker" erleiden muss.
Dabei ist festzustellen, dass die absolut unverzichtbare Begründung
für diesen "Beschluss" nicht bloß fehlt, sondern obendrein eine
Pseudobegründung vorgeschoben wurde, so dass der Beschluss nicht bloß
illegal und unwirksam ist, sondern auch den Tatbestand des sehr schweren
Betrugs erfüllt.
Wir befinden uns nun in der Karwoche; in dieser Zeit werden in der
Liturgie die Berichte über das Leiden unseres Herrn Jesus Christus
gelesen. Am Karfreitag wird die Passion nach Johannes gelesen, und dort
heißt es: "Habe Ich unrecht geredet, so beweise Mir das Unrecht;
habe Ich aber recht geredet, warum schlägst du Mich" (Joh 18,24)?
Angesichts solch notorischer Unrechts-Sprecher wie den Heilbronner
"Richtern", die Annen niemals ein Unrecht nachgewiesen haben, aber trotzdem
wie besessen auf ihn einprügeln, verdienen diese Worte Christi besondere
Beachtung.
Sollten die Heilbronner "Richter" in ihrer Weigerung, die "Verurteilung"
von Annen zu begründen, verharren, werde ich das in angemessener Weise
bei KzM würdigen. Sollte trotz dieser Weigerung keine Verurteilung
und v.a. gerechte Bestrafung der "Richter" erfolgen, werde ich auch das
in angemessener Weise bei KzM würdigen. Das frühere Treiben der
Staatsanwaltschaft Heilbronn habe ich bereits in einem KzM-Text gewürdigt
(http://www.kirchenlehre.de/abtreib6.htm).
Zudem habe ich bei KzM die Nazi-Verbrechergesinnung der Staatsanwaltschaft
Nürnberg-Fürth gewürdigt (http://www.kirchenlehre.de/abtreib7.htm).
Man bedenke schließlich die Erklärung von Kreisoberinspektorin
Marion Dellnitz, Epenwöhrden: "Ich habe in Schleswig-Holstein, in
einem ganzen Bundesland, noch keinen nichtkorrupten Anwalt, Richter oder
Staatsanwalt kennengelernt, bis heute!"
Hinweis: Die Strafanzeige gegen die Völkermordorganisation "Landgericht Bonn" kann jeder unterstützen, s. http://www.kirchenlehre.de/muster02.htm.
Europäische Bürgerinitiative
Feldweg 1 A - 4730 Waizenkirchen
Tel.: 07277/6342 Fax: 07277/63424
Offener Brief vom 14. Juni 2004 an:
Oberlandgericht Stuttgart
4. Zivilsenat
Betreff: Urteil vom 26. Mai 2004 AZ: 4 W 32/04 3O 2438/01 III LG Heilbronn
Grüß Gott, Frau Vorsitzende Dr. Sulzberger-Schmitt! Grüß Gott, Herr Dr. Herdrich und Herr Dr. Ottmann !
Der über die Grenzen Deutschlands bekannte und geschätzte Lebensrechtler Günter Annen wurde zu 5000 Euri Ordnungsgeld verurteilt, weil er vor oder in der Nähe der Arztpraxis von Dr. med. Jürgen Köhler in Heilbronn Flugblätter gegen die Abtreibung verteilte, und weil Annen es "sogar wagte", Prozeßdokumente über den Rechtsstreit im Internet zu veröffentlichen.
Was Abgeordnete im Bundestag sprechen, kann veröffentlicht werden.
Ebenso kann veröffentlicht werden, was in öffentlichen Gerichtsverhandlungen gesprochen wird, sei denn, die Öffentlichkeit wurde vor der Verhandlung ausgeschlossen. Das gilt auch für alle Prozeßdokumente, die im Gerichtsakt liegen und vorgelesen werden. Alle Mediengesetze und Pressegesetze Europas kennen die gleichen Bestimmungen!!
Das "rechtliche Problem" in diesem Fall suche ich nicht im Strafgesetzbuch, sondern orte es im fortwirkendem, schlechten Gewissen.
Die Vertreter des deutschen Volkes im "Deutschen Bundestag" beschließen ein Gesetz, das die "Abtreibung" erlaubt .
Der Bundesverfasungsgerichtshof erklärt die " Abtreibung" für "rechtswidrig".
Der Lebensrechtler Günter Annen kann diesen Gegensatz in den Urteilen nicht verstehen und schon gar nicht gedanklich überbrücken.
Auch erkennende Richter sollten sich nicht über derart gespaltene, gegensätzliche Rechtsauffassungen hinwegsetzen bei ihren Urteilen.
Die Ursache solcher Schizophrenie ist das schlechte Gewissen im Umgang mit dem Leben in der Vergangenheit.
Bewußt oder auch unbewußt wirken die Verbrechen von "Auschwitz" fort.
Mord bleibt Mord! Es gibt kein anderes Wort!!
Auch der "beleidigte" Doktor ... und sein Anwalt, Doktor ..., sollten einmal darüber nachdenken:
Ein Gesetz, das sich nicht an den 10 Geboten Gottes, am Naturrecht orientiert, kann niemals die Würde des Rechts erreichen, weil es keine Gerechtigkeit bewirkt.
Freundliche Grüße!
gez. Martin Humer