1 Petr 2,21-25; Joh 10,11-16);
Wörter: 1111
Der "Ministerpräsident" von Baden-Württemberg,
Günther Oettinger, sagte am 11. April in einer Trauerrede
über den Verstorbenen: "Hans Filbinger war kein
Nationalsozialist." "Es gibt kein Urteil von Hans Filbinger, durch das
ein Mensch sein Leben verloren hätte." Günther Oettinger
sagte am 12. April gegenüber einem Radiosender: "Meine Rede war
öffentlich, ernst gemeint, und die bleibt so stehen." "Ich habe
aber jetzt nicht die Absicht, einen Tag nach der Trauerfeier diese
Kampagne von Rot und Grün aufzugreifen, sondern die Würde des
Toten zu wahren." Günther Oettinger schrieb am 14. April in einem
offenen Brief: "Es gehört in unserem Kulturkreis zu den
üblichen und angemessenen Gepflogenheiten einer Traueransprache,
Verdienste und das Lebenswerk des Verstorbenen positiv zu würdigen
und ihm die schwierigen Phasen seines Lebens - ohne sie zu verschweigen
- nicht nachzutragen." "Soweit Missverständnisse in dieser
Hinsicht entstanden sind, bedauere ich dies ausdrücklich."
Günther Oettinger sagte am 15. April gegenüber einem
Radiosender: "Ich glaube, dass Hans Filbinger ein Gegner der Diktatur
gewesen war." Günther Oettinger sagte am 15. April gegenüber
einer Zeitung: "Es war nie meine Absicht, die Verfolgten und die Opfer
zu verletzen. Sollte das geschehen sein, tut es mir leid. Und
dafür entschuldige ich mich auch." Günther Oettinger sagte am
16. April bei einer CDU-Präsidiumssitzung in Berlin: "Ich halte
meine Formulierung nicht aufrecht. Und ich bin deswegen hier, um mein
Bedauern auszudrücken." Günther Oettinger sagte am 19. April
nach einem Treffen mit dem "Zentralrat der Juden": "Ich habe noch
einmal dargestellt, was an meiner Rede falsch war und mich
unverändert davon distanziert." Viel ist in diesen Tagen über
diese "Affäre Oettinger" geschrieben und diskutiert worden. Dabei
hat sich das allermeiste dieses unüberschaubaren Wortschwalls
eigentlich schon ohnehin von vornherein komplett erledigt, nämlich
die Frage nach der Todesstrafe: Es ist richtig, dass Filbinger als
Marinerichter im Nationalsozialismus mehrere Personen zum Tode
verurteilt hat, und die Behauptung ist falsch, dass es kein Urteil von
Hans Filbinger gegeben habe, durch das ein Mensch sein Leben verloren
hätte. Aber wer die göttlichen Gebote kennt, der weiß
auch, dass die Todesstrafe als solche grundsätzlich durchaus
erlaubt ist, dass es also Verbrechen gibt, für die die Todesstrafe
angemessen und notwendig sein kann. Wer sich also nur über
verhängte Todesstrafen als solche beschwert, hat sich damit
bereits ins Aus gestellt. Betrachtet man die Vorgänge um
Oettingers Rede, seine nachdrückliche Bekräftigung und seinen
nachdrücklichen Widerruf seiner Worte einmal sachlich, lässt
sich bei den ganzen "Diskussionen" oft nur eklatante Unwissenheit
feststellen. Im Grunde ist die Sache recht einfach: Filbinger hat sich
1935 unmissverständlich über den Nationalsozialismus
geäußert: Erst der "Nationalsozialismus schuf die geistigen
Voraussetzungen für einen wirksamen Neubau des deutschen Rechts".
Die Volksgemeinschaft sei Blutsgemeinschaft und müsse "rein
erhalten und die rassisch wertvollen Bestandteile des deutschen Volkes
planvoll vorwärts entwickelt werden". Filbinger hat sich dann 1949
unmissverständlich über seine Mitgliedschaft in der NSDAP
geäußert: "Ich habe nur formell der Partei angehört."
Filbinger hat sich bis zu seinem Tod unmissverständlich über
sein richterliches Mitwirken an der nationalsozialistischen Herrschaft
geäußert: "Was damals rechtens war, kann heute nicht Unrecht
gewesen sein." Kurz: Filbinger war ein blanker Rechtspositivist. Der
Rechtspositivismus leugnet, dass man Gott mehr gehorchen muss als den
Menschen. Und gerade zum Evangelium des heutigen Sonntags, "Ich bin der
gute Hirt", empfiehlt der Römische Katechismus als Predigtthema:
"Unter dem Namen Hirten sind nicht nur die Bischöfe begriffen und
die Seelenhirten, sondern auch die Könige, Obrigkeiten und
Lehrer." Und in genau diesem Zusammenhang verweist der Römische
Katechismus dann auf das vierte Gebot, "Ehre deinen Vater und deine
Mutter": "Wenn aber bisweilen die Befehle der Eltern den Geboten Gottes
widerstreiten: so müssen die Kinder zweifelsohne den Willen Gottes
dem Begehren der Eltern vorziehen, eingedenk jenes Wortes (Apg 5,29):
»Man muss Gott mehr gehorchen als den Menschen.«" Kurz: So
ein radikaler Rechtspositivist wie Filbinger taugt allenfalls noch als
abschreckendes Beispiel, wie skrupellos auch Mitglieder der so gen.
"Obrigkeit" sein können. Aber an und für sich ist Filbinger
kaum der Rede wert: Ganz allgemein wird gerne vergessen und vertuscht,
dass praktisch alle Nazi-Juristen ihr Amt in der "brd" behalten haben,
ja sogar noch befördert worden sind. Ein Beispiel: 1937 hielt Dr.
Ernst Großer die