Zum Entzug der anwaltlichen Zulassung von Claus Plantiko

- Pressemeldung -
(Kirche zum Mitreden, 21.02.2008)
Gestern (20.02.2008) hat Claus Plantiko (CP) beim Justizministerium NRW eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Vorstandsmitglieder der Rechtsanwaltskammer (RAK) Köln eingereicht, "weil sie es pflichtwidrig und irrational unterlassen, den offenkundig rechtswidrigen beiliegenden BGH-Beschluß AnwZ(B) 102/05 v. 26.11.2007, zugegangen am 28.1.2008, zu ignorieren, und sich offensichtlich weigern, seine Vollziehung auszusetzen." Dazu einige Hintergrundinformationen.
CP ist schon seit Jahren bekannt für seine Forderung, das "Grundgesetz" "in die Tat umzusetzen". Dazu gehört laut CP insbesondere die "Richterwahl auf Zeit durchs Volk", eine von CP häufige gebrauchte Formel, die auch als Überschrift über mehreren seiner Texte steht. In einem so überschriebenen CP-Kommentar heißt es:
»Sagten Sie etwa Rechtsstaat? Deutsche können gar keinen Rechtsstaat betreiben, weil sie, wie die berüchtigten Milgram-Versuche "Bedenkenloser Gehorsam" über Jahrzehnte ergebnisgleich beweisen, als stammesgeschichtlichen Erbmangel 30% weniger Unrechtsbewußtsein bei Unrecht empfinden als andere Völker. Bei Staatsgewaltdienern fallen weitere 30% hierarchischem Druck (push) von oben zum Opfer, und bei Parteigenossen (PG) reißt die enthemmende Gier (pull) nach Mitläuferlohn in Form früher, hoher, unkündbarer Staatsstellen das letzte Drittel normalen Unrechtsbewußtseins hinweg. Da z.Z. alles "Recht" vom Staat und seinen PG-Gewalthabern ausgeht, haben wir also einen Null-Rechts-Staat. Einen wenigstens 2/3-Rechtsstaat, sowieso das deutsche Maximum, s.o., können wir nur erreichen, wenn wir die Unrechtsgeneratoren Staat und Parteien abschalten und unser Recht ausschließlich von uns jederzeit kündbaren Nicht-PG anvertrauen, d.h. alle Rechtsprecher und ­anwender nur aus unserer Mitte, nur auf Zeit und nur unmittelbar selber wählen, weil nur staatsfreie Nicht-PG Recht von Unrecht noch in etwas unterscheiden können. [...] Staatsgewaltdiener mit und ohne Robe teilen aus, was sie für Recht halten: es ist weder immer Unrecht noch natürlich immer Recht, sondern unvorhersehbar zufällig mal das eine, mal das andere, weil sie es ja nicht unterscheiden können, so wie eine (rechts-)blinde Henne mal auf ein Korn pickt und mal daneben. Da viele Rechtsstreite zweipolige Nullsummenspiele sind (was der eine verliert, gewinnt der andere), liegt die Rechtstrefferquote nahe 50%, das entspricht bei Ja-Nein-Prüfungsfragen der sogenannten Schimpansenebene, d.h. dem Ergebnis, das jeder Affe, der nur weiß, daß er bei jeder Frage ein Kreuz machen muß, mit reiner Wahrscheinlichkeit erzielt und das zur Bewertung menschlicher Leistung als Ausgangspunkt und unterste Stufe anzusetzen ist. [...] Richteranklagen, Art. 98 GG, werden gar nicht erst bearbeitet. Strafanzeigen wegen Rechtsbeugung werden eingestellt, oft sogar mit Gegenanzeigen durch die Rechtsbeuger wegen Beleidigung beantwortet und scheitern spätestens im Klageerzwingungsverfahren, dessen Erfolgsquote die OLG-Strafsenate einmütig und mit Billigung des, wie viele rechtsuchende, aber unrechtsempfangende Rechtsstaatsopfer sagen, Bundesverfarßungsgerichts auf Null hinuntersabotieren, vgl. Roxin, Strafverfahrensrecht, 24.Aufl., 1995, S. 290, indem sie alle Anträge wegen Verstoßes gegen unbekannte, daher unverbindliche, überraschende, in keiner Rechtsbehelfsbelehrung enthaltene, gesetzesfremde, von ihnen selbst verfassungswidrig erfundene abstrakt-generelle Regeln, die niemand kennen kann, als unzulässig ablehnen.«
In seinem umfangreichen Text "Richterwahl auf Zeit durchs Volk - Ein Plädoyer mit Konsequenzen" entfaltet CP nicht nur diesen Gedanken der Richterwahl, sondern geht auch exemplarisch ausführlich auf die notorisch immer komplett illegale "Beleidigungs"-"Justiz" ein, wobei er beweist, dass sogar das "Bundesverfassungsgericht" bestens um die unheilbare Illegalität der "Beleidigungs"-"Prozesse" weiß, aber statt dagegen vorzugehen, das ganze noch auf die Spitze treibt, indem die "Richter" sich selbst zu "Gesetzgebern" erheben, die zudem dann noch *im nachhinein* einen Straftatbestand erfinden, mit dem sie ihr Opfer wegen "Beleidigung" verurteilen.
All diese Bemühungen gegen Illegalität und Irrationalität haben CP viele Feinde eingebracht, speziell in der "Justiz". Bekanntlich macht bereits die illegale "Beleidigungs"-"Justiz" ca. 20% der gesamten "Strafprozesse" aus. Das ist sowohl für "Anwälte" eine unerschöpfliche Goldgrube als auch v.a. für "Richter" ein Spielplatz (um keinen deutlicheren Ausdruck zu verwenden), um die "Rechtsunterworfenen" zu unterdrücken, indem man sie zu verblödeten Viechern abrichtet, die es nicht mehr wagen, für Wahrheit und Gerechtigkeit ihre Stimme zu erheben, um nicht wegen "Beleidigung" "verurteilt" zu werden. Derlei Empfindsamkeit gegenüber "Beleidigung" ist zugegebenermaßen nicht neu - man denke an die Einkerkerung mit späterer Enthauptung von Johannes dem Täufer, aber auch an die Reaktion der Gesetzeslehrer auf die Wehrufe Christi gegen die Pharisäer: "Meister, mit solchen Worten beleidigst du auch uns" (Lk 11,45). Bekanntlich zeigten sich die Pharisäer und Schriftgelehrten als äußerst nachtragend. CP ist übrigens zwar kein Katholik, zitiert aber gelegentlich selbst aus dem Neuen Testament.
Wenig überraschend, machten sich die Wortführer der "Justiz" mit aller Gewalt gegen CP stark. CP wurde selbst mehrfach wegen "Beleidigung" "verurteilt", und nicht nur das: Die "Krönung" dürfte dabei der Prozess beim Landgericht Bonn gewesen sein, wo alle Prozesszuschauer als "Vollidioten" beschimpft wurden, allerdings nicht von CP, sondern vom Vorsitzenden Richter Schwill. Schwill verurteilte CP dabei zwar wegen "Beleidigung", wurde selbst aber anscheinend - trotz zahlreicher Strafanzeigen gegen ihn - in gar keiner Weise für seine "Vollidioten"-Hetze belangt.
Trotz dieses ganzen "Beleidigungs"-Terrors ließ CP nicht von seiner Forderung nach der Einführung von Recht in Deutschland ab. Also griffen die "Justiz"-"Mächtigen" zu ihrem absoluten Joker, der "Psychiatrie". Grundlegendes Axiom: Wer sich nicht wie ein toter Fisch vom Strom in den Abgrund treiben lässt, der ist geisteskrank. Auch hierfür gibt es zahlreiche Vorbilder im NT: Christus selbst sagt: "Johannes trat auf: Er aß nicht und trank nicht; da hieß es: Er ist vom Teufel besessen. Der Menschensohn trat auf, ißt und trinkt, da heißt es: Seht den Schlemmer und Trinker, den Freund der Zöllner und Sünder" (Mt 11). Nach der Rede vom guten Hirten sagten viele Juden über Christus: "Er ist vom Teufel besessen und von Sinnen. Was hört ihr auf ihn" (Joh 10,21). Als am Pfingstfest die Apostel in fremden Sprachen redeten, spotteten einige Zuhörer: "Sie sind voll süßen Weines", und Petrus erklärt: "Diese da sind nicht trunken, wie ihr wähnt" (Apg 2). Nach der Verteidigungsrede des Paulus vor Agrippa rief Festus: "Du bist von Sinnen, Paulus. Das viele Wissen bringt dich um den gesunden Verstand", worauf Paulus entgegnete: "Ich bin nicht von Sinnen" (Apg 26).
Die Rechtsanwaltskammer Köln forderte also von CP den Besuch eines "psychiatrischen Gutachters". CP wollte dieser Auflage Folge leisten und fragte beim "Gutachter", was eine wegen CPs Schweigens nach zehn Sekunden beendete Untersuchung kosten werde. Zwar erhielt CP darauf keine Antwort, und es wurde auch kein Gutachten erstellt; immerhin verweist CP aber immer auf die Feststellungen von vier Nervenärzten, die keinerlei psychische Störungen bei CP feststellen konnten. Das alles war dann Grund genug für die RAK, um CP die Zulassung als Anwalt zu entziehen, und so sah es auch der "Bundesgerichtshof" in dem genannten BGH-Beschluss AnwZ(B) 102/05 v. 26.11.2007. Daraus ein längerer Ausschnitt:
»Ernsthafte Zweifel daran, dass der Antragsteller [i.e. CP] aufgrund seiner geistigen Verfassung noch das leisten kann, was Rechtsuchende von einem Rechtsanwalt als unabhängigem Organ der Rechtspflege erwarten dürfen, werden nicht zuletzt durch Ausführungen des Antragstellers in dessen Schreiben vom 10. Juni 2002 (Beiakte III 975/02) begründet, das unter anderem an die Justizminister und -Senatoren des Bundes und der Länder gerichtet ist. Dort heißt es: "Besonders bei Richtern ist, wenn sie so aufs Animalische regredieren, der Kontrast zwischen Amtstracht und Affenhirn grotesk-makaber, weil er seine Todes- und sonstigen Tierurteile in feierlicher Menschform ausspricht. Es ist daher, zusätzlich zu Montes-quieus, die heute mögliche technische Gewaltentrennung einzuführen, die über angeschlossene Hirnstrommesser (EEG) Richter bei Verhandlung, Beratung und Urteilsverkündung blitzschnell selbsttätig stummschaltet, sobald ihre Hirnaktivität in die subhominiden Zerebralzonen abirrt, deren bestialische Erzeugnisse Menschen unzumutbar sind. Gesetzlicher Richter, Art. 101 (1) 2 GG, ist also nur der bei seiner urteilsbildenden Tätigkeit an den Irrationalinhibitor angeschlossene. Da diese Apparatur zurzeit noch etwas unansehnlich ist, sollte sie b.a.w. zur Wahrung der äußeren Würde des Gerichts unter der im Zuge der EU-Rechtsangleichung von den Briten zu übernehmenden Wollperücke verborgen werden. Im Laufe einiger weiterer Megajahre könnte es uns gelingen, das Tier-Mensch-Übergangsfeld (TMÜ) endlich zu verlassen und den ausschließlich rationalen, also allein ethisch wertvollen Übermenschen, vgl. Nietzsches Zarathustra, justizgesteuert selbstseligierend heranzuzüchten, damit diese derzeit unvollkommene Spezies ihrem vorausgeworfenen Anspruch: "Pfeile der Sehnsucht nach dem anderen Ufer" auch in praktischer Hinsicht gerecht wird."
Abwegige persönliche Meinungen eines Rechtsanwalts und diffamierende Äußerungen über Richter, Staatsanwälte und die Justiz insgesamt rechtfertigen zwar noch nicht die Aufforderung zur Vorlage eines Gutachtens über den Gesundheitszustand des Rechtsanwalts (vgl. BVerfG, NJW 1983, 1535, 1538, zu politischen Gesinnungen). Die Grundeinstellung des Antragstellers gegenüber Richtern und Staatsanwälten führte aber dazu, dass zahlreiche Verfahren, die der Antragsteller im Interesse seiner Mandanten zu führen hatte, von der Sache abglitten, zum Nachteil sowohl der Mandanten als auch der gegnerischen Partei durch von vornherein ungerechtfertigte Richterablehnungen und andere prozessuale Schritte verzögert wurden und darüber hinaus Verfahren in sachfernen Bereichen, insbesondere im Standes- und Strafrecht, nach sich zogen, die für die Mandanten des Antragstellers sinn- und aussichtslos waren.«
Also das Verdikt der "höchsten Richter": Forderungen nach Gerechtigkeit sind "abwegig"; wer sich für Recht und Gesetz einsetzt, der handelt "sinn- und aussichtslos". Dies darf als die eigentliche Lehre aus diesem ganzen CP-"Prozess" niemals vergessen werden.
Abschließend: So berechtigt manche Bemühungen von CP vielleicht auch sein mögen, es bleibt doch die traurige Tatsache, dass CP mit seinem Ansatz nicht wirklich eine Lösung bringen kann.
Die Besinnung auf die Kirche ist bei CP leider völlig ungenügend. Aber selbst wenn man CPs Unkirchlichkeit ignorieren wollte: CP verweigert hartnäckig die notwendige Unterscheidung zwischen "Grundgesetz" und "Verfassung", obwohl diese sogar im Grundgesetz gemacht wird, s. Art. 146 GG: "Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist." Art. 125 stellt ausdrücklich auf die Tatsache "mehrerer Besatzungszonen" in Deutschland ab. So schlimm das System also laut CPs Worten auch sein mag - in Wahrheit sieht es noch viel düsterer aus. Die eigentliche Lösung liegt letztlich im Naturrecht: "Jedem das Seine" - dieser Grundsatz muss jedem fest ins Herzen eingeschrieben sein. Ja, er sollte ausdrücklich über den Eingangstoren wichtiger Stätten geschrieben stehen, als Mahnung und Verheißung, als Ansporn und Trost.

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