Gestern (20.02.2008) hat
Claus Plantiko (CP) beim Justizministerium NRW
eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Vorstandsmitglieder der
Rechtsanwaltskammer (RAK) Köln eingereicht, "weil sie es
pflichtwidrig und irrational unterlassen, den offenkundig
rechtswidrigen beiliegenden BGH-Beschluß AnwZ(B) 102/05 v.
26.11.2007, zugegangen am 28.1.2008, zu ignorieren, und sich
offensichtlich weigern, seine Vollziehung auszusetzen." Dazu einige
Hintergrundinformationen.
CP ist schon seit Jahren bekannt für seine Forderung, das
"Grundgesetz" "in die Tat umzusetzen". Dazu gehört laut CP
insbesondere die "Richterwahl auf Zeit durchs Volk", eine von CP
häufige gebrauchte Formel, die auch als Überschrift über
mehreren seiner Texte steht. In einem so überschriebenen
CP-Kommentar heißt es:
»Sagten Sie etwa Rechtsstaat? Deutsche können gar keinen
Rechtsstaat betreiben, weil sie, wie die berüchtigten
Milgram-Versuche "Bedenkenloser Gehorsam" über Jahrzehnte
ergebnisgleich beweisen, als stammesgeschichtlichen Erbmangel 30%
weniger Unrechtsbewußtsein bei Unrecht empfinden als andere
Völker. Bei Staatsgewaltdienern fallen weitere 30% hierarchischem
Druck (push) von oben zum Opfer, und bei Parteigenossen (PG)
reißt die enthemmende Gier (pull) nach Mitläuferlohn in Form
früher, hoher, unkündbarer Staatsstellen das letzte Drittel
normalen Unrechtsbewußtseins hinweg. Da z.Z. alles "Recht" vom
Staat und seinen PG-Gewalthabern ausgeht, haben wir also einen
Null-Rechts-Staat. Einen wenigstens 2/3-Rechtsstaat, sowieso das
deutsche Maximum, s.o., können wir nur erreichen, wenn wir die
Unrechtsgeneratoren Staat und Parteien abschalten und unser Recht
ausschließlich von uns jederzeit kündbaren Nicht-PG
anvertrauen, d.h. alle Rechtsprecher und anwender nur aus unserer
Mitte, nur auf Zeit und nur unmittelbar selber wählen, weil nur
staatsfreie Nicht-PG Recht von Unrecht noch in etwas unterscheiden
können. [...] Staatsgewaltdiener mit und ohne Robe teilen aus, was
sie für Recht halten: es ist weder immer Unrecht noch
natürlich immer Recht, sondern unvorhersehbar zufällig mal
das eine, mal das andere, weil sie es ja nicht unterscheiden
können, so wie eine (rechts-)blinde Henne mal auf ein Korn pickt
und mal daneben. Da viele Rechtsstreite zweipolige Nullsummenspiele
sind (was der eine verliert, gewinnt der andere), liegt die
Rechtstrefferquote nahe 50%, das entspricht bei
Ja-Nein-Prüfungsfragen der sogenannten Schimpansenebene, d.h. dem
Ergebnis, das jeder Affe, der nur weiß, daß er bei jeder
Frage ein Kreuz machen muß, mit reiner Wahrscheinlichkeit erzielt
und das zur Bewertung menschlicher Leistung als Ausgangspunkt und
unterste Stufe anzusetzen ist. [...] Richteranklagen, Art. 98 GG,
werden gar nicht erst bearbeitet. Strafanzeigen wegen Rechtsbeugung
werden eingestellt, oft sogar mit Gegenanzeigen durch die Rechtsbeuger
wegen Beleidigung beantwortet und scheitern spätestens im
Klageerzwingungsverfahren, dessen Erfolgsquote die OLG-Strafsenate
einmütig und mit Billigung des, wie viele rechtsuchende, aber
unrechtsempfangende Rechtsstaatsopfer sagen,
Bundesverfarßungsgerichts auf Null hinuntersabotieren, vgl.
Roxin, Strafverfahrensrecht, 24.Aufl., 1995, S. 290, indem sie alle
Anträge wegen Verstoßes gegen unbekannte, daher
unverbindliche, überraschende, in keiner Rechtsbehelfsbelehrung
enthaltene, gesetzesfremde, von ihnen selbst verfassungswidrig
erfundene abstrakt-generelle Regeln, die niemand kennen kann, als
unzulässig ablehnen.«
In seinem umfangreichen Text "Richterwahl auf Zeit durchs Volk - Ein
Plädoyer mit Konsequenzen" entfaltet CP nicht nur diesen Gedanken
der Richterwahl, sondern geht auch exemplarisch ausführlich auf
die notorisch immer komplett illegale "Beleidigungs"-"Justiz" ein,
wobei er beweist, dass sogar das "Bundesverfassungsgericht" bestens um
die unheilbare Illegalität der "Beleidigungs"-"Prozesse"
weiß, aber statt dagegen vorzugehen, das ganze noch auf die
Spitze treibt, indem die "Richter" sich selbst zu "Gesetzgebern"
erheben, die zudem dann noch *im nachhinein* einen Straftatbestand
erfinden, mit dem sie ihr Opfer wegen "Beleidigung" verurteilen.
All diese Bemühungen gegen Illegalität und
Irrationalität haben CP viele Feinde eingebracht, speziell in der
"Justiz". Bekanntlich macht bereits die illegale
"Beleidigungs"-"Justiz" ca. 20% der gesamten "Strafprozesse" aus. Das
ist sowohl für "Anwälte" eine unerschöpfliche Goldgrube
als auch v.a. für "Richter" ein Spielplatz (um keinen deutlicheren
Ausdruck zu verwenden), um die "Rechtsunterworfenen" zu
unterdrücken, indem man sie zu verblödeten Viechern
abrichtet, die es nicht mehr wagen, für Wahrheit und Gerechtigkeit
ihre Stimme zu erheben, um nicht wegen "Beleidigung" "verurteilt" zu
werden. Derlei Empfindsamkeit gegenüber "Beleidigung" ist
zugegebenermaßen nicht neu - man denke an die Einkerkerung mit
späterer Enthauptung von Johannes dem Täufer, aber auch an
die Reaktion der Gesetzeslehrer auf die Wehrufe Christi gegen die
Pharisäer: "Meister, mit solchen Worten beleidigst du auch uns"
(Lk 11,45). Bekanntlich zeigten sich die Pharisäer und
Schriftgelehrten als äußerst nachtragend. CP ist
übrigens zwar kein Katholik, zitiert aber gelegentlich selbst aus
dem Neuen Testament.
Wenig überraschend, machten sich die Wortführer der "Justiz"
mit aller Gewalt gegen CP stark. CP wurde selbst mehrfach wegen
"Beleidigung" "verurteilt", und nicht nur das: Die "Krönung"
dürfte dabei der Prozess beim Landgericht Bonn gewesen sein, wo
alle Prozesszuschauer als "Vollidioten" beschimpft
wurden, allerdings nicht von CP, sondern vom Vorsitzenden Richter
Schwill. Schwill verurteilte CP dabei zwar wegen "Beleidigung", wurde
selbst aber anscheinend - trotz zahlreicher Strafanzeigen gegen ihn -
in gar keiner Weise für seine "Vollidioten"-Hetze belangt.
Trotz dieses ganzen "Beleidigungs"-Terrors ließ CP nicht von
seiner Forderung nach der Einführung von Recht in Deutschland ab.
Also griffen die "Justiz"-"Mächtigen" zu ihrem absoluten Joker,
der "Psychiatrie". Grundlegendes Axiom: Wer sich nicht wie ein toter
Fisch vom Strom in den Abgrund treiben lässt, der ist
geisteskrank. Auch hierfür gibt es zahlreiche Vorbilder im NT:
Christus selbst sagt: "Johannes trat auf: Er aß nicht und trank
nicht; da hieß es: Er ist vom Teufel besessen. Der Menschensohn
trat auf, ißt und trinkt, da heißt es: Seht den Schlemmer
und Trinker, den Freund der Zöllner und Sünder" (Mt 11). Nach
der Rede vom guten Hirten sagten viele Juden über Christus: "Er
ist vom Teufel besessen und von Sinnen. Was hört ihr auf ihn" (Joh
10,21). Als am Pfingstfest die Apostel in fremden Sprachen redeten,
spotteten einige Zuhörer: "Sie sind voll süßen Weines",
und Petrus erklärt: "Diese da sind nicht trunken, wie ihr
wähnt" (Apg 2). Nach der Verteidigungsrede des Paulus vor Agrippa
rief Festus: "Du bist von Sinnen, Paulus. Das viele Wissen bringt dich
um den gesunden Verstand", worauf Paulus entgegnete: "Ich bin nicht von
Sinnen" (Apg 26).
Die Rechtsanwaltskammer Köln forderte also von CP den Besuch eines
"psychiatrischen Gutachters". CP wollte dieser Auflage Folge leisten
und fragte beim "Gutachter", was eine wegen CPs Schweigens nach zehn
Sekunden beendete Untersuchung kosten werde. Zwar erhielt CP darauf
keine Antwort, und es wurde auch kein Gutachten erstellt; immerhin
verweist CP aber immer auf die Feststellungen von vier
Nervenärzten, die keinerlei psychische Störungen bei CP
feststellen konnten. Das alles war dann Grund genug für die RAK,
um CP die Zulassung als Anwalt zu entziehen, und so sah es auch der
"Bundesgerichtshof" in dem genannten BGH-Beschluss AnwZ(B) 102/05 v.
26.11.2007. Daraus ein längerer Ausschnitt:
»Ernsthafte Zweifel daran, dass der Antragsteller [i.e. CP]
aufgrund seiner geistigen Verfassung noch das leisten kann, was
Rechtsuchende von einem Rechtsanwalt als unabhängigem Organ der
Rechtspflege erwarten dürfen, werden nicht zuletzt durch
Ausführungen des Antragstellers in dessen Schreiben vom 10. Juni
2002 (Beiakte III 975/02) begründet, das unter anderem an die
Justizminister und -Senatoren des Bundes und der Länder gerichtet
ist. Dort heißt es: "Besonders bei Richtern ist, wenn sie so aufs
Animalische regredieren, der Kontrast zwischen Amtstracht und Affenhirn
grotesk-makaber, weil er seine Todes- und sonstigen Tierurteile in
feierlicher Menschform ausspricht. Es ist daher, zusätzlich zu
Montes-quieus, die heute mögliche technische Gewaltentrennung
einzuführen, die über angeschlossene Hirnstrommesser (EEG)
Richter bei Verhandlung, Beratung und Urteilsverkündung
blitzschnell selbsttätig stummschaltet, sobald ihre
Hirnaktivität in die subhominiden Zerebralzonen abirrt, deren
bestialische Erzeugnisse Menschen unzumutbar sind. Gesetzlicher
Richter, Art. 101 (1) 2 GG, ist also nur der bei seiner
urteilsbildenden Tätigkeit an den Irrationalinhibitor
angeschlossene. Da diese Apparatur zurzeit noch etwas unansehnlich ist,
sollte sie b.a.w. zur Wahrung der äußeren Würde des
Gerichts unter der im Zuge der EU-Rechtsangleichung von den Briten zu
übernehmenden Wollperücke verborgen werden. Im Laufe einiger
weiterer Megajahre könnte es uns gelingen, das
Tier-Mensch-Übergangsfeld (TMÜ) endlich zu verlassen und den
ausschließlich rationalen, also allein ethisch wertvollen
Übermenschen, vgl. Nietzsches Zarathustra, justizgesteuert
selbstseligierend heranzuzüchten, damit diese derzeit
unvollkommene Spezies ihrem vorausgeworfenen Anspruch: "Pfeile der
Sehnsucht nach dem anderen Ufer" auch in praktischer Hinsicht gerecht
wird."
Abwegige persönliche Meinungen eines Rechtsanwalts und
diffamierende Äußerungen über Richter,
Staatsanwälte und die Justiz insgesamt rechtfertigen zwar noch
nicht die Aufforderung zur Vorlage eines Gutachtens über den
Gesundheitszustand des Rechtsanwalts (vgl. BVerfG, NJW 1983, 1535,
1538, zu politischen Gesinnungen). Die Grundeinstellung des
Antragstellers gegenüber Richtern und Staatsanwälten
führte aber dazu, dass zahlreiche Verfahren, die der Antragsteller
im Interesse seiner Mandanten zu führen hatte, von der Sache
abglitten, zum Nachteil sowohl der Mandanten als auch der gegnerischen
Partei durch von vornherein ungerechtfertigte Richterablehnungen und
andere prozessuale Schritte verzögert wurden und darüber
hinaus Verfahren in sachfernen Bereichen, insbesondere im Standes- und
Strafrecht, nach sich zogen, die für die Mandanten des
Antragstellers sinn- und aussichtslos waren.«
Also das Verdikt der "höchsten Richter": Forderungen nach
Gerechtigkeit sind "abwegig"; wer sich für Recht und Gesetz
einsetzt, der handelt "sinn- und aussichtslos". Dies darf als die
eigentliche Lehre aus diesem ganzen CP-"Prozess" niemals vergessen
werden.
Abschließend: So berechtigt manche Bemühungen von CP
vielleicht auch sein mögen, es bleibt doch die traurige Tatsache,
dass CP mit seinem Ansatz nicht wirklich eine Lösung bringen kann.
Die Besinnung auf die Kirche ist bei CP leider völlig
ungenügend. Aber selbst wenn man CPs Unkirchlichkeit ignorieren
wollte: CP verweigert hartnäckig die notwendige Unterscheidung
zwischen "Grundgesetz" und "Verfassung", obwohl diese sogar im
Grundgesetz gemacht wird, s. Art. 146 GG: "Dieses Grundgesetz, das nach
Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte
deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem
eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier
Entscheidung beschlossen worden ist." Art. 125 stellt ausdrücklich
auf die Tatsache "mehrerer Besatzungszonen" in Deutschland ab. So
schlimm das System also laut CPs Worten auch sein mag - in Wahrheit
sieht es noch viel düsterer aus. Die eigentliche Lösung liegt
letztlich im
Naturrecht: "Jedem das Seine" -
dieser Grundsatz muss jedem fest ins Herzen eingeschrieben sein. Ja, er
sollte ausdrücklich über den Eingangstoren wichtiger
Stätten geschrieben stehen, als Mahnung und Verheißung, als
Ansporn und Trost.