Privatoffenbarungen

- Die Haltung der Kirche -
(Kirche zum Mitreden, 28.01.2000)

Da wir immer wieder von allen möglichen Seiten (sei es die offizielle V2-Sekte, sei es das pseudokatholische Sektenwesen oder seien es auch einfache Katholiken) auf irgendwelche Privatoffenbarungen hingewiesen werden, möchten wir an dieser Stelle einmal grundsätzlich dazu Stellung nehmen. Zunächst zwei Zitate:


"Privatoffenbarung ist die einem Individuum gewordene übernatürliche Mitteilung von Lehren oder Tatsachen, die im Gegensatz zur göttlichen Offenbarung nur auf menschliche Glaubwürdigkeit Anspruch hat. Ihrem Wesen nach auch von der Inspiration und Unfehlbarkeit verschieden, entspringt sie einer besonderen gratia gratis data [unverdient gegebene Gnade], die nicht den kirchlichen Amtspersonen als solchen, sondern nur Privatpersonen gewährt wird (vgl. 1 Ko 12,8ff.; 14,4ff.; 1 Thess 5,20). Da selbst echte Privatoffenbarungen weder das unveränderliche und abgeschlossene depositum fidei [Glaubenshinterlage] vermehren noch eine absolut sichere Gewähr ihres göttlichen Ursprungs und Inhalts bieten, so können sie nie anstelle der offiziellen Kirchenlehre treten oder zum Gegenstand unfehlbarer Lehrverkündigung werden oder an der rechtmäßigen Weiterentwicklung wird Glaubenshinterlage (außer subsidiär) mitarbeiten. Damit ist der Standpunkt der Kirche von selbst gegeben. Weder prinzipiell ihre Möglichkeit ablehnend, wie der Unglaube und Rationalismus, noch leichtgläubig und schnell in ihrer Anerkennung, weist sie schroff alle Privatoffenbarungen als falsch zurück, die der Bibel, Tradition und Kirchenlehre widersprechen, während sie wenigstens für verdächtigt solche hält, die entweder alberne, unnütze und außergewöhnliche Dinge oder mit der allgemeinen Ansicht der Väter und Theologen nicht harmonierende oder kirchlich noch unentschiedene Lehren als göttliche Offenbarung ausgeben. Die kirchliche Approbation (z. B. bei Hildegard, Birgitta) oder wohlwollende Toleranz (z. B. bei Gertrud, Mechthild, Theresia und anderen) will nicht die Echtheit und Wahrheit der Privatoffenbarungen als unumstößlich sicher verbürgen, sondern nur aussprechen, daß sie der Glaubens- und Sittenlehre nicht widersprechen und bei vernünftiger Auslegung dem Nutzen und der Erbauung der Gläubigen dienen. Eine Glaubenspflicht auch gegenüber echten und approbierten Privatoffenbarungen besteht nicht, obschon der Empfänger selbst nach der gewöhnlichen Theologenlehre zur fides divina [Glaubenszustimmung aufgrund der Autorität des offenbarenden Gottes; diese Glaubenshaltung schuldet der Mensch allen unmittelbar geoffenbarten Wahrheiten] verpflichtet sein kann (vgl. Trident. s. 6, can. 16). Die Einführung einiger allgemeiner kirchlicher Feste, z. B. des Fronleichmamsfestes, geht auf Privatoffenbarungen zurück" (M. Buchberger (Hg.), Kirchliches Handlexikon, Bd. 2, München 1912, 1595f).

"Die Approbation von Privatoffenbarungen seitens der Kirche besagt nur, daß sie nichts gegen den Glauben und die guten Sitten enthalten. Wer sie leugnet, weil er nicht überzeugt ist, daß sie von Gott stammen, sündigt niemals schwer" (H. Jone, Katholische Moraltheologie, Paderborn 1936, 93).


Demnach kann man es sich schenken, z.B. die Argumente von KzM aufgrund von "Privatoffenbarungen" abzulehnen, s. V2-Informationsarbeit. Uns ist durchaus bewusst, das angeblich an vielen "Erscheinungsorten" die "Gottesmutter" oder gar "Jesus Christus" erzählt haben sollen, man müsse dem "heiligmäßigen Papst Johannes Paul II." in unverbrüchlicher Treue folgen, weil er ja so ein "mutiger Kämpfer für die Wahrheit" sei. Diese "Erscheinungen" stehen aber in einem für jeden leicht erkenntlichen unlösbaren Konflikt zum depositum fidei, d.h. solche "Privatoffenbarungen" sind eindeutig zu verwerfen. Zudem bedeutet die Approbation einer Privatoffenbarung nicht, dass der oder die Empfänger auch quasi zu Lebzeiten heiliggesprochen werden, also nicht mehr die Gemeinschaft der Kirche verlassen können.

Bekanntlich lehnen wir modernistische Brutstätten wie Medjugorje ab, s. die Nichtleserbriefe; andererseits halten wir z.B. die Weissagung des hl. Franziskus von Assisi über einen kommenden Scheinpapst für durchaus bedenkenswert (s. Leserbriefe vom 04.09.1998. Da wir insbesondere auf Padre Pio, den stigmatisierten italienischen Franziskanerpriester, hingewiesen wurden und auch einiges von ihm bzw. genauer über ihn gelesen haben, erklären wir an dieser Stelle, dass wir Mühe haben, in ihm einen Heiligen zu erblicken, und da er ja bislang nicht seilg- oder heiliggesprochen ist (das V2-Theater vom 02.05.1999 zählt nicht), darf man ihn sowieso nicht als Seligen / Heiligen verehren. Möglicherweise war er eine Zeitlang wirklich ein treues Kind der Kirche, ABER: Padre Pio starb am 23.09.1968 im Alter von 81 Jahren, er hatte also an den Scheinpäpsten Roncalli (Johannes XXIII., 1958-1963) und Montini (1963-1978) anscheinend keinen Anstoß genommen und zelebrierte - als angeblich mit tiefer Erkenntnis begnadeter Priester - "una cum haereticis", vermutlich sogar die "Johannes-Messe", also die von Roncalli 1962 abgewandelte Messe; überhaupt störte er sich anscheinend nicht an den Häresien von Vatikanum 2 (1962-1965). Wie ist das mit dem Bild eines Heiligen vereinbar? Wohlgemerkt, es geht hier nicht um schwer durchschaubare Vorgänge, wie sie bei früheren Scheinpäpsten durchaus vorlagen und wo auch heiligmäßig lebende Menschen nicht wussten, wer denn nun Papst ist, sondern um den offiziellen Glaubensabfall praktisch der gesamten kirchlichen Würdenträger. Auch ist Padre Pio einmal kurz dem fragwürdigen Erzbischof (?) Lefebvre über den Weg gelaufen, wo blieb da seine tiefe Menschenkenntnis? Natürlich würden wir uns dem Urteil der Kirche rückhaltlos unterwerfen, wenn Padre Pio tatsächlich einmal seliggesprochen werden würde, bis dahin aber bleiben wir zurückhaltend.

Wir können also nur dann die Rezeption von Privatoffenbarungen zulassen, wenn die Kirche ihre Approbation gegeben hat, was bei allen neueren Privatoffenbarungen während der Sedisvakanz unmöglich ist. Niemals verpflichten wir jemanden, eine Privatoffenbarung anzunehmen oder gar zur Grundlage des Lebens zu machen, und orientieren uns stets an den unfehlbaren kirchlichen Texten.

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