Strafverfahren wegen Homophobie

- Pressemeldung: Strafanzeige gegen Norbert Blech / Queer Communications GmbH queer.de -
(Kirche zum Mitreden, 16.12.2012)
Youtube-Video: http://youtu.be/9UaRMQ4Q7YY

gloria.tv-Video: http://de.gloria.tv/?media=372390


Strafanzeige an die Polizei NRW, verschickt per Mail, auch an zahlreiche Medien, am 16.12.2012:
Hiermit erstatte ich Strafanzeige wegen des Artikels
»Deutscher "Priester" fordert Verbot der Homosexualität«
http://www.queer.de/detail.php?article_id=17982
Straftatbestände: Verleumdung, Volksverhetzung etc.
Schuldige (Auswahl):
1. Norbert Blech
- wegen Schreiben dieses Artikels
2. Queer Communications GmbH (queercom) in Köln
- wegen Verbreitung dieses Artikels
- wegen Verbreitung der Kommentare
3. David Berger
- sofern das im Artikel enthaltene Zitat tatsächlich von ihm stammt

Zu 1. Der Artikel bei queer.de ist so vollgestopft von bewussten Falschaussagen, insbesondere Verleumdungen, dass hier nicht alles gewürdigt werden kann. Deshalb nur eine kleine Auswahl:
a) Ich habe nirgends gefordert, "ungestraft gegen Schwule hetzen zu können". Ganz im Gegenteil: Ich habe sogar eine Petition veröffentlicht "Straffreiheit für Homokritik"
http://www.kirchenlehre.com/antihomo.htm
Kritik und Hetze ist nicht dasselbe.
b) Ich werde nicht "von der Kirche bekämpft". Die V2-Sekte ist bekanntlich nicht die Kirche. Das wissen offensichtlich auch die Leute von queer.de - denn sonst würden sie ja wenigstens einen Anhaltspunkt nennen, weswegen die V2-Sekte als Kirche betrachtet werden könnte.
c) Ich nutze nirgends "bewusst Zitate, um Homosexuelle zu beleidigen". "Beleidigung" ist an sich ein leerer, jedenfalls wegen seiner Unbestimmtheit rechtlich gegenstandsloser, d.h. nicht justiziabler Begriff. Deswegen sind "Beleidigungsprozesse" immer Verbrechen.
http://www.kirchenlehre.com/steffens.htm
Die dann gebrachten Zitate aus dem bekannten Katechismus von Franz Spirago und aus der bekannten Moraltheologie von Joseph Mausbach sind keinerlei "Beleidigung", keine "Ehrabschneidung" o.ä., sondern ganz im Gegenteil schlichtweg ganz einfach nur die Wahrheit und dementsprechend auch die klare beständige Lehre der Kirche. Im Klartext: Nach Ansicht der Perversen muss die Verbreitung der Wahrheit bestraft werden.
d) Ich vertrete keinen "neurotischen Schwulenhass" (als Zitat von David Berger). Eine Neurose ist eine "psychische oder psychosoziale Persönlichkeitsstörung" (Pschyrembel, Berlin (259)2002, 1168). Es wurde mehrfach und endgültig festgestellt, dass bei mir keinerlei Persönlichkeitsstörung vorliegt. Und sogar Dieter Oswald musste am 27.09.2012 öffentlich rettungslos kapitulieren, dass meine Position "in sich völlig logisch" ist und ich "voll schuldfähig" bin! Wobei Oswald allerdings nie eine Untersuchung durchgeführt hat und bereits wegen seines Erscheinungsbildes (massiv adipös; anscheinend verwahrloste Zähne und metabolisches Syndrom) zur sehr ernsten Sorge bzgl. seiner Persönlichkeit Anlass gibt. Bis heute gibt es keinen einzigen, der ernsthaft psychische Störungen bei mir vermutet oder gar behauptet hat. Die notorischen Verleumdungen seitens notorischer Todsünder hingegen sind eine Tatsache, mit der jeder Katholik zu rechnen hat. Es gab dementsprechend auch nur eine einzige psychiatrische Untersuchung meiner Person. Das Fazit:
"Bei Herrn L.lassen sich keine sicheren Hinweise eruieren oder wahrscheinlich machen, dass bei ihm eine paranoide Persönlichkeitsstörung vorliegt. Somit ist bei Herrn L. unter Berücksichtigung der vorliegenden schriftlichen Dokumentationen keine sichere, auf eine Prozessunfähigkeit hinweisende psychopatho-logische Gestörtheit anzunehmen. Das LG Essen hat am 30.9.2004 in seinen Entscheidungsgründen für die als unbegründet anzusehende Klage des Herrn L. gegen Dr. E. Heller u.a.ausgeführt, dass eine Prozessfähigkeit gemäß § 51 Abs. l ZPO vorhanden ist und keine Anhaltspunkte für eine die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit gemäß § 104 Nr. 2 BGB bestehen. Eine Prozessunfähigkeit ist somit bei Herrn L. nicht anzunehmen, auch nicht partiell."
e) Es wurde mir niemals "in einem Prozess wegen Amtsanmaßung (als römisch-katholischer Priester) ... fehlende Einsichtsfähigkeit und Schuldunfähigeit zu Gute gehalten." Ganz im Gegenteil: Die "Justiz" und die V2-Sekte erlitten ihr totales Waterloo, weil sie absolut hilflos öffentlich endgültig eingestehen mussten, a) rein gar nichts zur Widerlegung meiner Position und b) rein gar nichts zur Stützung ihrer eigenen Position vorbringen zu können.
http://www.kirchenlehre.com/titeln35.htm

Zu 2. Bereits mit der Verbreitung dieses Artikels ist queer.de mitschuldig. Allerdings veröffentlicht queer.de auch noch zahlreiche User-Kommentare (momentan 54), z.B. Nr. 4 von "Dirk":
"Wenn man sich seine homophoben, hasserfüllten Aussagen durchliest fragt man sich als ersters warum er noch nicht in der Psychiatrie ist. Aber in der allgemeinen Psychiatrie sind v.a. Leute die mit sich selber nicht klar kommen aber nicht anderen schädigen. Forensik ist für ihn wohl passender."

Zu 3. Es ist zu überprüfen, ob Berger mich tatsächlich als "neurotisch" verleumdet hat.

[Zurück zur KzM - Startseite]