"Beleidigung" von Rundfunk
Berlin-Brandenburg RBB
- Strafanzeige bei der SA Berlin -
(Kirche zum Mitreden, 21.01.2007)
Nachfolgender Text ging heute per Fax an die üblichen
"Justiz"-Stellen, sowie an .
Geschäftsnummern
ECHR-LGer1.1R (37843/05) und (40449/06) [Bei Antwort angeben!]
Hiermit erstatte ich Strafanzeige mit Strafantrag gegen "Rundfunk
Berlin-Brandenburg RBB, vertreten durch seine Intendantin Dagmar Reim",
Berlin; Tatbestand: Volksverhetzung.
Auf der Weltnetzseite rbb-online.de gibt es einen Text "Beleidigung"
("zibb vom 11.12.2006"). Daraus einige Zitate:
1. »Dabei ist bereits das „Vogel zeigen" eine Beleidigung nach
Paragraf 185 des Strafgesetzbuches. Hier wird definiert, was die
Verletzung der Ehre eines Menschen durch ein Werturteil bedeutet. Die
Ehre ist dabei „der Anspruch eines Individuums, entsprechend seines
moralischen, intellektuellen und sozialen Wertes behandelt zu
werden."«
In Wahrheit wird im "§ 185 StGB" überhaupt nichts definiert,
somit ist der gesamte Paragraph nichtig (nulla poena sine lege); ergo
sind "Verurteilungen" wegen "Beleidigung" immer äußerst
schwere Justizverbrechen gem.
StGB § 1; GG Art. 20 III, GG Art. 103; EMRK Art. 7. Ferner: Der
Begriff "Ehre" kommt im 185 gar nicht vor, m.a.W. die Lüge, dass
"Beleidigung" "definiert" ist, wird durch eine weitere Lüge
verschlimmert, i.e. durch einen Verweis auf den - im 185 inexistenten -
Begriff "Ehre". Und als ob es mit diesem Lügenkonglomerat noch
nicht genug wäre, tischt der RBB ein Zitat auf, eingeleitet mit
"Die Ehre ist dabei". Wollte man diese Definition ansetzen, wäre
es n.b. ohnehin schon völlig unmöglich, die Ehre von
OMF-"brd"-"Richtern" zu verletzen, denn deren "moralischen,
intellektuellen und sozialen Wert" kann man verbal nicht mehr
unterbieten. Aber von wem stammt das Zitat überhaupt? Eine
Quellenangabe fehlt, und Suchmaschinenabfragen bei a) Google, b) Yahoo,
c) MSN und d) Alltheweb nach »"der Anspruch eines Individuums"
"entsprechend seines moralischen, intellektuellen und sozialen
Wertes"« führten einzig und allein zum RBB-Artikel! Der RBB
als Gesetzgeber!?
N.B.: Es stimmt allerdings, dass es Ehre gibt, s.
http://www.kirchenlehre.com/ehre.htm.
2. »Einen Polizisten zu beleidigen, ist unangebracht und kann
sehr teuer werden. Schon das Duzen eines Beamten kostet im Zweifelsfall
Hunderte von Euros kosten. Der Beamte in Uniform repräsentiert den
Staat, darum wird bei einer Beleidigung ihm gegenüber der Staat
gleich mit beleidigt. [...] Strafzettel verteilende Polizeibeamte
machen auch nur Ihren Job. Also, kontrollieren Sie Ihren Ärger und
stecken Sie einen Strafzettel mit Beherrschung weg, er kommt ja nicht
von ungefähr und ist viel billger, als jedes „Du" gegebüber
einem Polizisten.«
Der RBB nennt wiederum keine Quelle für seine Verhetzung: "Der
Beamte in Uniform repräsentiert den Staat, darum wird bei einer
Beleidigung ihm gegenüber der Staat gleich mit beleidigt." Das
einzige, was man dazu vorbringen kann, ist GG Art. 3: "Alle Menschen
sind vor dem Gesetz gleich."
Das mit dem "Duzen" ist ebenfalls notorisch gelogen, s. die Sache
Dieter Bohlen, die nun wahrlich durch die Presse ging, z.B. beim
"Spiegel", 08.02.2006: "Gerichtsbeschluss : Dieter Bohlen darf
Polizisten duzen." Dies ist lediglich eine "Unhöflichkeit ohne
ehrverletzenden Inhalt" - so die "Urteilsbegründung". Aber selbst
wenn der RBB diesen Fall Bohlen tatsächlich "übersehen" haben
sollte (unwahrscheinlich, aber nicht unmöglich), spricht er sich
dennoch selbst sein Urteil, indem er selbst vom "Zweifelsfall" spricht.
Das ist ja das wunderbare an dem OMF-"brd"-Lieblingsjoker
"Beleidigung": Man *KANN* gar nicht wissen, ob man etwas "Strafbares"
getan hat, sondern "erfährt" es erst im "Nachhinein", ob man eine
"Straftat begangen" hat, nämlich wenn sich der "Richter" -
"grundgesetzwidrig" - als Gesetzgeber aufspielt, und, unter
vollkommener - verbotener und strafbarer! - Missachtung von StGB §
1; GG Art. 20 III, GG Art. 103; EMRK Art. 7, etwas als "Beleidigung"
"definiert". Also im vollen Bewusstsein, dass es eben nicht nur
überhaupt keine gesetzliche Bestimmtheit, sondern nur eine radikal
widersprüchliche und somit rettungslos chaotische "Rechtsprechung"
zu dem Thema gibt, hetzt der RBB gegen die "Beleidigungs"-Opfer der
OMF-"brd". Also trotz all dieser Tatsachen - und v.a. im Bewusstsein,
Falschaussagen zu verbreiten! - stachelt der RBB zum Haß gegen
Teile der Bevölkerung auf etc. pp., strafbar gem. StGB § 130.
Für das weitere verweise ich auf die ähnlich gelagerten
bereits anhängigen Verfahren, s. KzM-Texte schultz.htm
und
velden.htm. Auf Art. 20,4 GG , § 32 StGB
und § 227 BGB wird
hiermit Bezug genommen.
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