"Beleidigung" von Alexander
Schultz, Bochum
- Strafanzeige wegen Volksverhetzung; Boni: Detmar Hoeffgen /
Geheim-Fax -
(Kirche zum Mitreden, 26.12.2006)
Von "Beleidigungen" und der
"brd"
(Nicht nur) wer nach "Beleidigung" im Internet sucht, kann recht
schnell auf KzM stoßen - jedenfalls ist dies
erfahrungsgemäß seit geraumer Zeit so:
KzM, allein im Jahr 2006 mit insgesamt ca. 120.000 Besuchern
(Suchroboter etc. *nicht* eingerechnet), hat sich also - wenigstens im
deutschen Sprachraum - als erste Adresse etabliert auch für
Internetnutzer,
die sich nicht einfach mit Lüge und Terror abfinden, geschweige
denn daran mitschuldig machen wollen, sondern die sich für
Wahrheit und Gerechtigkeit einsetzen. Leider gibt es viele, die dieses
System von Lüge und Terror nach Kräften unterstützen;
insbesondere, wenn es um eines der wichtigsten Terrorinstrumente der
OMF-"brd" geht: die "Beleidigung".
Kürzlich stießen wir dabei auf die Beleidigungs-Seite von
Alexander
Schultz, den wir bereits am 17.12.2006 anschrieben (er hat nach nunmehr
weit über einer Woche immer noch nicht geantwortet!):
http://www.mediendelikte.de/bt185.htm
"Unter Beleidigung versteht man die Kundgabe der Geringschätzung,
Miss- oder Nichtachtung eines anderen Menschen.[1] Es fallen nur
Werturteile gegenüber dem Opfer (Bsp: "Du blöde Kuh") oder
Dritten (Bsp.: "sie ist eine blöde Kuh")"
Dieser Artikel ist eine bewusste Falschdarstellung, deshalb u.a.
volksverhetzend. Entsprechende Maßnahmen werden derzeit
geprüft.
Zur Richtigstellung:
www.kirchenlehre.com/bel_eug.htm
www.kirchenlehre.com/bel_eug2.htm
Am 18.12.2006 schickten wir dann folgendes Fax an SA Bochum etc.
Geschäftsnummern
ECHR-LGer1.1R (37843/05) und (40449/06) [Bei Antwort angeben!]
Hiermit erstatte ich Strafanzeige mit Strafantrag gegen Alexander
Schultz, Bochum; Tatbestand: Volksverhetzung.
Alexander Schultz verbreitet auf seiner Weltnetzseite
"mediendelikte.de" einen Text "§ 185 StGB - Beleidigung", der mit
seinen Lügen zum Haß gegen Teile der Bevölkerung
aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie
auffordert und die Menschenwürde anderer dadurch angreift,
daß er Teile der Bevölkerung beschimpft, böswillig
verächtlich macht und verleumdet, strafbar gem. StGB § 130.
Ein Ausschnitt: »Die §§ 185 ff. StGB bezwecken den
Ehrschutz lebender Personen. [...] Unter Beleidigung versteht man die
Kundgabe der Geringschätzung, Miss- oder Nichtachtung eines
anderen Menschen.[1] Es fallen nur Werturteile gegenüber dem Opfer
(Bsp: „Du blöde Kuh“) oder Dritten (Bsp.: „sie ist eine blöde
Kuh“)«.
1. "Die §§ 185 ff. StGB bezwecken den Ehrschutz lebender
Personen". In Wahrheit nutzt die OMF-"brd" diese Paragraphen zum Terror
gegen rechtschaffene Bürger. Ein Ehrenschutz findet nicht nur
nicht statt, sondern die Ehre der Rechtschaffenen wird beschmutzt,
indem sie widerrechtlich zu "Straftätern" abgestempelt werden und
mit Gewalt- und Willkürmaßnahmen misshandelt werden (z.B.
Kontopfändungen, Einkerkerung etc.), während notwendige
Kritik an Verbrechern widerrechtlich und gewaltsam unterdrückt
wird. Exemplarischer Beweis ist die Test-Strafanzeige wegen
Beleidigung, s. KzM-Text heise.htm.
2. "Unter
Beleidigung versteht man die Kundgabe der Geringschätzung, Miss-
oder Nichtachtung eines anderen Menschen.[1]" Schultz nennt in der
Fußnote aber nur "Joecks, § 185, Rdnr. 2.",
verstößt also radikal gegen den Grundsatz "nulla poena sine
lege". Man *kann* - auch erfahrungsgemäß - und *darf* gar
nicht wissen, was denn gem. § 185 StGB überhaupt bestraft
werden soll; diese Unbestimmtheit ermöglicht es überhaupt
erst, den § 185 als willkürliches Terrorinstrument gegen
Unschuldige einzusetzen. Damit besitzt also schon rein immanent der
§ 185 gar keine Gesetzeskraft, s. auch die Beispiele im KzM-Text bel_eug2.htm. 3. "blöde Kuh".
Weil im
§ 185 rein gar nichts auf "blöde Kuh" hinweist, ist so ein
"Beispiel" an sich schon volksverhetzend - so als ob es nämlich
doch irgendetwas "Greifbares", Objektives bzgl. "Beleidigung" geben
würde. Das Beispiel selbst ist aber auch objektiv in jeder
Hinsicht völlig daneben. Wenn jemand blöd ist, dann ist er
blöd, und es kann durchaus angebracht und notwendig sein, das
bekannt zu machen, s. z.B. KzM-Text psycho05.htm.
Auch was sich die OMF-"brd" sonst noch an klaren Fehlern so leistet,
sind klare Beweise von enormer Blödheit bei "Politikern",
"Richtern", "Staatsanwälten", "Polizisten" etc.; hier nur mal drei
Zitate (Quelle: beschwerdenzentrum.de): a) Dr. h.c. Max Güde,
weiland Generalbundesanwalt: "Die heutige politische Justiz judiziert
aus dem gleichen gebrochenen Rückgrat heraus, aus dem das
Sondergerichtswesen (Hitlers) zu erklären ist." / b)
Bundesarbeitsmini. a.D. Norbert Blüm: "'Justitia' braucht einen
Behindertenausweis. Sie ist schwer beschädigt." / c) Dr. Egon
Schneider, ehem. Richter am OLG: "Es gibt in der deutschen Justiz zu
viele machtbesessene, besserwissende und leider auch unfähige
Richter, denen beizukommen offenbar ausgeschlossen ist." Tiermetaphern
an sich können auch nicht strafbar sein, s. KzM-Text liebe.htm. Konkret das Bonmot "dumme
Kuh" ist
auch durch die OMF-"brd" als unbedenklich taxiert, schließlich
wird Brigitte Zypries im Internet ausdrücklich als "dumme Kuh"
tituliert - und dieser Titel ist bis heute vollkommen unbeanstandet
geblieben, s. KzM-Text hanni.htm;
mehr zu
"Konzernnutte" etc. s. KzM-Text zypries.htm.
Und als wäre die Volksverhetzung seitens Alexander Schultz jetzt
noch immer nicht restlos als solche entlarvt, darf man gerne auch an
den Karneval der Bonner "Justiz" denken, s. KzM-Text p_060219.htm. Für "Karneval"
("Schiffskarren") s. KzM-Text p_060219.htm:
"Bei den Dionysos-Feiern wurde der Gott mit einer Stiermaske gefeiert,
indem seine Anhänger, in Hirsch- oder Rehfelle gehüllt,
ausgelassen tanzten." Karnevalfetischisten gerieren sich also
gewissermaßen bereits etymologisch als "dumme Kühe" (resp.
Ochsen, Ziegen etc.); cf. auch das Karnevalslied: "Trat ich heute vor
die Türe", s. KzM-Text karneval.htm.
Bekanntlich ist z.B. die "Justiz Bonn" eine Horde notorischer "Narren",
s. KzM-Text manni_03.htm.
Abschließend wird an die ähnlich gelagerte Strafanzeige
wegen Volksverhetzung erinnert, s. KzM-Text beleid02.htm.
Auf Art. 20,4 GG , § 32 StGB und § 227 BGB wird hiermit Bezug
genommen.
Bonus 1: Detmar Hoeffgen
Ass.jur. Detmar Hoeffgen dokumentiert auf seiner Homepage sehr
ausführlich seine Auseinandersetzung mit diesem unseren
"Rechtsstaat", an den er anscheinend selbst nicht so recht glaubt;
aktuell (26.12.2006) ist dort auf der Startseite zu lesen:
a**** Diese Website mit dem Thema "Kriminelle Justiz in
Rheinland-Pfalz" ist seit dem 20.8.2005 im weltweiten Netz abrufbar.
Inzwischen weiß selbst der naivste Leser, dass die hier erhobenen
Vorwürfe der Wahrheit entsprechen! [...] Mittlerweile gibt sich
das Land Rheinland-Pfalz weltweit der Lächerlichkeit preis. Es ist
mir bis heute nicht gelungen, irgendeinem der Politiker, vom
Bundespräsidenten an über die Kanzlerin bis zu einzeln
erwähnten Bundes- und Landespolitikern, ein klares und eindeutiges
Bekenntnis zum Rechtsstaat zuentlocken. Ein Bekenntnis würde
allerdings zum Handeln zwingen, den Machterhalt gefährden
und, hier konkret, die Pensionen der Täter in Frage stellen!! ****e
Auf Hoeffgen waren wir durch eine Notiz im Beschwerdezentrum
gestoßen: T-Online hatte Hoeffgens Homepage gesperrt wegen -
Tusch! - "Beleidigung". Das Schreiben von T-Online an Hoeffgen wurde
vom Beschwerdezentrum vollständig veröffentlicht; darin
heißt es u.a.: "Wie bereits in unserem vorangegangenen Schreiben
angedeutet, erfüllen einige der Inhalten auf Ihrer Homepage
zumindest den Tatbestand der Beleidigung nach § 185 StGB."
Da aber im § 185 StGB rein gar nichts über Beleidigung
drinsteht, hat T-Online schon bereits deshalb offenkundig die
Unwahrheit gesagt. Zudem taugen die von T-Online genannten "Beispiele"
nun wahrlich nicht als Beispiele für "Beleidigung", was jedem
denkenden Menschen sofort einleuchtet. Der von Hoeffgen verwendete
Ausdruck "Justiz-Mafia" ist offenkundig einwandfrei, schon wegen der
treffenden Beschreibung der Realität, sodann wegen des nunmehr
durch das entsprechende Buch und die zugehörige Domain
eingebürgerten Bonmots von der "Rechtsbeugermafia". Auch
"Schwachköpfe" kann nicht als Beleidigung aufgefasst werden, schon
wegen der von Hoeffgen bloß aufgeworfenen Frage, "ob es sich um
normal denkende Menschen oder um Schwachköpfe handelt". Und nicht
vergessen: Das "Landgericht Bonn" hat gewaltsam versucht, uns den
Stempel "Schwachkopf" aufzudrücken, und bis heute haben wir
für diese bodenlose Verleumdung weder eine Begründung
(wenigstens für den obligatorischen "Anfangsverdacht") noch eine
Entschuldigung erhalten, sondern nur eine Rechnung über knapp 500
Euro! Also die "Justiz" verschuldet und verteidigt unsere Diffamierung
als "behördlich anerkannten Idioten",
und wir sollen dafür noch zahlen. Wenn man aber berechtigte und
notwendige Kritik vorbringt, wird das verleumderisch als "Tatbestand
der Beleidigung nach § 185 StGB" hingestellt und gewaltsam
unterdrückt resp. bestraft.
Wer möchte, kann gerne von T-Online eine Stellungnahme konkret zum
Fall Hoeffgen oder allgemein zum § 185 StGB einfordern und uns den
Schriftwechsel zukommen lassen.
Hoeffgen hatten wir übrigens bereits am 12.03.2006 11:23
angeschrieben:
Grüß Gott, sehr
geehrter Herr Hoeffgen, durch Hinweis von beschwerdezentrum.de bin ich
auf Ihre Seite gekommen und habe mit Interesse Ihre Ausführungen
über die "Justiz-Mafia" gelesen. Bereits auf der Startseite
schreiben Sie: "Diese Website soll dazu beitragen in
Rheinland-Pfalz eine Justiz-Willkür zu entlarven, die wohl
einmalig im Deutschland nach 1945 ist." Nun, wenn etwas in der BRD
einmalig ist, dann doch wohl, dass bei der "Justiz" für
Gerechtigkeit gesorgt wird. Ich spreche da aus langjähriger
Erfahrung, als Opfer und als Zeuge, sowie als aufmerksamer Leser von
Webseiten wie der Ihrigen. Von katholischer Seite wurde übrigens
bereits 1957 öffentlich festgestellt, dass die BRD ein
"denaturiertes", "rechtsbrecherisches", "schizophrenes" Gebilde ist.
http://www.kirchenlehre.com/schule.htm
Wie dem auch sei. Was mich nun interessiert: Haben Sie schon einmal von
"Komissarischen Reichsregierungen" resp. der "Friedensvertrags"-Szene
gehört? Nach meinen neuesten Informationen soll es schon über
40.000 BRD-Insassen geben, die Deutschland in einen Rechtsstaat
umwandeln wollen.
Darauf erhielten wir zwar keine Antwort, allerdings verschickte
Hoeffgen am 21.12.2006 eine Mail an verschiedene Empfänger,
darunter auch an uns. Wir reagierten umgehend mit zwei Anmerkungen:
1. Die heutige
Vernichtungsmaschinerie "Abtreibung" stellt den sog. "Holocaust" in
jeder Hinsicht locker in den Schatten. Über den gottlosen
Nationalsozialismus wurde damals berichtet (u.a. Enzyklika "Mit
brennender Sorge"), und die Priester, die die Lehre der Kiche
verbreiteten, wurden wegen "Beleidigung" eingekerkert und hingerichtet.
Über Abtreibung wird heute berichtet, und die Priester, die die
Lehre der Kiche verbreiten, werden wegen "Beleidigung" eingekerkert (wo
dann gerne auch mal hingerichtet wird, s. z.B. den Foltermord in der
JVA Siegburg).
http://www.kirchenlehre.com/abtreib9.htm
2. Man kann den "Abgeordneten" eine Frage stellen; diese wird
vielleicht sogar veröffentlicht, aber wohl eher nicht beantwortet,
s. z.B. http://www.abgeordnetenwatch.de/dieter_grasedieck-650-5501.html
Strafanzeigen / Beschwerden gegen die "Obrigkeit" bringen im
günstigsten Falle nichts, normalerweise sogar noch eine
"Verurteilung" des Anzeigenerstatters wegen "Beleidigung" (s.o.).
Trotzdem werde ich diesen Kurs noch etwas weiter fahren, u.a. mit einer
Strafanzeige gegen Müller-Piepenkötter wegen des o.g.
Foltermordes.
http://www.abgeordnetenwatch.de/dieter_grasedieck-650-5501.html
Dort ist momentan tatsächlich unsere Frage v. 10.12.2006
veröffentlicht: "Was unternehmen Sie hinsichtlich des
Völkermordes gegen die katholische Kirche in der brd, wie es z.B.
bei kirchenlehre.com dokumentiert ist?" Bis heute (26.12.2006) ist die
Frage allerdings noch nicht beantwortet. Zu Roswitha
Müller-Piepenkötter alias Mord- und Folter-Rosi an anderer
Stelle mehr! Zum Aufwärmen hier nur Rosis Bekenntnis angesichts
der Studie über Gewalt in Gefängnissen: "Das Gewaltproblem in
der Haft wurde jahrelang systematisch unterschätzt."
Bonus 2: Das Geheim-Fax
Im o.g. Text http://www.kirchenlehre.com/abtreib9.htm
wird unter der Überschrift "Die Faxenmacher von "Justiz"-VA
Heidelberg" erwähnt, dass das "Landgericht Bonn" zwei Faxe an ein
Gerät geschickt hat, das nicht unser eigenes ist (zugegeben, wir
haben auch kein eigenes Faxgerät). Innerhalb der OMF-"brd"-"Logik"
dürften wir den Inhalt dieser Faxe gar nicht kennen -
schließlich erlaubt sich ja die OMF-"brd" auch, unsere Faxe an
andere Personen einfach nicht an die Adressaten weiterzuleiten. Die
beiden Faxe enthielten denselben Text, allerdings war nur eines der
beiden Faxe (u.z. das zweite) unterschrieben, wenngleich nur von einer
anonymen "Justizangestellten". Hier also der Text, der sich auf den Racheakt seitens des sadistischen
Völkermörders Manfred Wucherpfennig bezieht:
Amtsgericht Bonn
- Abteilung für Straf- u. Schöffensachen -
53105 Bonn
Tel.: (0228) 702-0 Durchwahl: (0228) 702-2141 Telefax: (0228) 702-2909
Geschäfts-Nr: 71 Cs 180/06
(bitte bei allen Schreiben angeben)
Datum: 29.11.06
Ihr Zeichen:
Sehr geehrter Herr Lingen,
in Ihrer Strafsache
wird mitgeteilt, daß der Termin vom 30.November 2006 wegen
Erkrankung des Abteilungsrichters aufgehoben wird. Sie brauchen nicht
zu erscheinen.
Mit freundlichen Grüßen
Auf Anordnung
[Gekritzel]
Justizangestellte
Na so etwas! Der "Termin vom
30.November 2006" wurde also aufgehoben! Nur: Warum wurde uns dieser
Termin denn nicht mitgeteilt? Anders gesagt: Woher sollten wir denn
wissen, dass es am 30.11.2006 überhaupt einen Termin gab? Nun,
erscheinen müssen wir da eh nicht - schon wegen des privilegium
fori. Aber diese amoklaufende Horde von sadistischer Gier zerfressener
Völkermörder kümmert sich da gar nicht drum. Es ist also
damit zu rechnen, dass eines schönen Tages aus heiterem Himmel die
Gestapo hier antanzen wird, um uns Handschellen anzulegen und in den
Kerker zu werfen (erfüllt den Straftatbestand des Sakrilegs!). Da
wir nicht nur falsch adressierte Briefe zurückschicken, sondern
also auch nur noch Faxe lesen sollen, die an unser eigenes,
inexistentes Faxgerät geschickt werden, müssen wir uns
überraschen lassen und können unsere Leser nicht rechtzeitig
benachrichtigen, wenn KzM eingestellt wird. Die Bösen brauchen
anscheinend keinen menschlichen Widerstand zu fürchten.
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