Verp*ss dich, du *rschloch!

- Pressemeldung z.Th. "Beleidigung", anlässlich der neuen Angriffe gegen babycaust.de -
(Kirche zum Mitreden, 08.08.2007)
beleidigungs worte bei G.
Derzeit sieht sich der Lebensschützer Klaus Günter Annen wieder einigen Angriffen wegen seiner Weltnetzseite "babycaust.de" ausgesetzt. Die "Landesanstalt für Kommunikation Baden-Württemberg (LFK)" hat ein "Ordnungswidrigkeiten-Verfahren" gegen Annen angestrengt, das zu einem Bußgeld von 500.000 Euro führen kann. Begründung: Lebensschutz ist gem. brd "sozialethisch desorientierend", deswegen müssen Minderjährige unbedingt vor Annens Aufklärungsarbeit über das Verbrechen der Abtreibung geschützt werden. S. auch die Meldung von Vaeternotruf: "Während die Zahl der Minderjährigen, die sich für ein Kind entscheiden, in dem Zeitraum von 1996-2003 nur leicht von 4.766 auf 5.131 gestiegen ist, hat die Zahl der Abtreibungen deutlich zugenommen und zwar von 4.724 auf 7.645. Diese Entwicklung setzte sich nach Daten des Statistischen Bundesamtes auch im ersten Halbjahr 2004 fort. Insgesamt haben sich in diesem Zeitraum 66.402 Frauen für Schwangerschaftsabbrüche entschieden, davon waren 4.111 Frauen minderjährig." Grund genug für die brd, Aufklärung mit aller Gewalt zu unterdrücken.
Zudem fordern RAe Bauersachs im Auftrage von Dr. Maarten van Santen, dass gegen Annen eine Geldstrafe oder aber eine Ordnungshaftstrafe verhängt wird. Begründung: Annen stellt Abtreibungen mit vorgeburtlichen Kindstötungen gleich. Diese korrekte Definition von Abtreibung ist gem. brd eine "Beleidigung" / "Schmähkritik" von Dr. Maarten van Santen, der selbst Abtreibungen vornimmt.
Annen beruft sich auf die Meinungsfreiheit; was hat es damit auf sich? Drei Beispiele aus dem NT:
1) "Herodes hatte wegen Herodias, der Frau seines Bruders Philippus, Johannes den Täufer ergreifen, fesseln und in den Kerker werfen lassen. Denn Johannes hatte ihm vorgeworfen: 'Es ist dir nicht erlaubt, sie zu haben'" (Mt 14, 3f).
2) Auf die Wehrufe Jesu über die Pharisäer entgegnet ein Gesetzeslehrer: "Meister, mit diesen Worten schmähst du auch uns." Und Jesus antwortet: "Weh auch euch, ihr Gesetzeslehrer" (Lk 11,45f).
3) Auf die Frage des Hohepriesters an Jesus nach seinen Jüngern und seiner Lehre verweist Jesus auf die Öffentlichkeit seines Wirkens: "'Frage die, die gehört haben, was ich zu ihnen gesprochen habe. Die wissen, was ich gesagt habe.' Bei diesen Worten gab einer der Knechte, der dastand, Jesus einen Backenstreich und sagte: 'So antwortest du dem Hohenpriester?" Jesus entgegnete ihm: 'Habe ich unrecht geredet, so beweise mir das Unrecht; habe ich aber recht geredet, warum schlägst du mich?'" (Joh 18,19-23).
Also es hat eine lange Tradition, dass unliebsame Wahrheiten gewaltsam unterdrückt werden. Dieses teuflische Treiben wird gerne als "Ehrenschutz" hingestellt. In der direkten Vorstufe zur brd, i.e. im Nationalsozialismus, wurden katholische Priester zu Tausenden in die KZs gepfercht und ermordet - wegen "Beleidigung"! Und die brd, also die Verherrlichung und Übersteigerung des Nationalsozialismus, dreht jetzt richtig auf und vollführt um den "§185 StGB - Beleidigung" einen Tanz wie um das Goldene Kalb. In drei Jahren weit über eine halbe Million "Beleidigungs-Prozesse", entsprechend ca. 20% der gesamten Strafprozesse - das alles zeigt überdeutlich, wie geradezu lebenswichtig solche Prozesse für die brd sind.
Nun mag man meinen, dass der Ehrenschutz doch eine wichtige Sache und es dementsprechend gut ist, dass Menschen wegen "Beleidigung" gepfändet und eingekerkert werden. Diese Illusion bereitet aber einige Schwierigkeiten:
1) Man erinnere sich an die Worte Jesu: "Habe ich unrecht geredet, so beweise mir das Unrecht; habe ich aber recht geredet, warum schlägst du mich?" Nun, der Text des "§185 StGB" lautet: "Die Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Beleidigung mittels einer Tätlichkeit begangen wird, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft." Das bedeutet: Das Gesetz ist gar keines, weil es absolut fundamental gegen das Bestimmtheitsgebot ("keine Strafe ohne Gesetz", cf. §1 StGB; Art. 103,2 GG; Art. 7 EMRK) verstößt. Es ist gar nicht gesetzlich bestimmt, was Beleidigung ist, und somit als bloßes Phantomdelikt ist Beleidigung also gar nicht justiziabel.
2) Die Berechtigung und Notwendigkeit kritischer Äußerungen ist im NT überdeutlich ausgesprochen. Bereits die wenigen o.g. Beispiele belegen: Man darf nicht einfach schweigen, nur um dem Vorwurf - mitsamt den Konsequenzen - wegen "Beleidigung" zu entgehen.
3) Aber selbst wenn man die Punkte 1 und 2 nicht gelten lassen wollte: Beschäftigt man sich wenigstens rein statistisch mit der "Beleidigungs"-"Rechtsprechung", springt diese totalitäre Unrechtjustiz jedem unabwendbar grell ins Auge. Die fehlende Gesetzesbestimmtheit wird von der "Justiz" nämlich schamlos ausgenutzt, so dass selbst gleiche Formulierungen völlig unterschiedlich behandelt werden. Beispiel "*rschloch": Jemand wurde in einem öffentlichen Internetforum derartig tituliert, klagte wegen Beleidigung - und verlor: Diese Formulierung ist gem. brd durch die Meinungsfreiheit geschützt. Oder s. den Artikel (zensiert von PRHL) "»Verpi* dich, du A****loch«. Anwälte von G-8-Gegnern wurden behindert, bedroht und beleidigt: Republikanischer Anwaltsverein fordert nach G-8-Einsatz effektive Kontrolle der Polizei": Junge Welt, 12.06.2007, S. 3: "Aus eigener Erfahrung berichteten die Rostocker Rechtsanwältin Verina Speckin und der Berliner Anwalt Ulrich von Klinggräf über die Behinderung ihrer Tätigkeit während der G-8-Proteste durch die Polizei. Ihr Anliegen, Kontakt mit Mandanten aufzunehmen, sei von den Polizeibeamten vor den Gefangenensammelstellen teils mit Drohungen und Verbalinjurien quittiert worden. »Verpi* dich, du A****loch« habe noch zu den harmloseren Äußerungen gehört, sagte Rechtsanwalt Ulrich von Klinggräf. Die Drohungen umfaßten Platzverweise, Ingewahrsamnahmen und informelle Hausbesuche."
Die daraus resultierende Rechtssicherheit, dass "*rschloch" keine Beleidigung ist, wird allerdings dadurch etwas relativiert, dass der Fußballer Stefan Effenberg zu 100.000 Euro Strafe verurteilt wurde, weil er angeblich einen Polizisten als "*rschloch" bezeichnet hat. In Wahrheit hat Effenberg wohl nur "Schönen Abend noch" gesagt, das bezeugt auch seine Lebensgefährtin, aber für ihre Erklärung wurde gegen sie ein Strafverfahren wegen uneidlicher Falschaussage eröffnet. Während wenigstens im ersten "*rschloch"-Fall ein öffentliches Interesse und eine öffentlich nachprüfbare Tat gestanden hat, kann letzter Fall weder ein öffentliches Interesse noch eine öffentlich nachprüfbare Tat vorweisen. Immerhin wird deutlich: "Beleidigung" ist nicht nur ein Mittel, um unerwünschte Wahrheiten zu unterdrücken, sondern auch eine äußerst bequeme Möglichkeit für die brd, illegal Geld zu scheffeln.
Es steht jedem frei, den gigantischen Schwindel und die exorbitanten Menschenrechtsverletzungen, die mit dem Decknamen "Beleidigung" übertüncht werden, noch näher zu analysieren. Aber es kann sich niemand mehr in die Illusion flüchten, als würde die brd mit ihren "Beleidigungs-Prozessen" die "Ehre schützen".
Auch was Lebensschützern wie Klaus Günter Annen, Dr. Johannes Lerle etc. widerfährt, macht deutlich: Der Kampf gegen diesen volkszersetzenden "Beleidigungs"-Terror ist Christenpflicht.

08.08.2007 Hinweis zur weiteren Verbreitung:
Der Text ist bereits an mehreren Stellen im Netz veröffentlicht. Je nachdem wurde der Text auch etwas verändert, u.z. in folgendem Abschnitt: a**** In der direkten Vorstufe zur brd, i.e. im Nationalsozialismus, wurden katholische Priester zu Tausenden in die KZs gepfercht und ermordet - wegen "Beleidigung"! Und die brd, also die Verherrlichung und Übersteigerung des Nationalsozialismus, dreht jetzt richtig auf und vollführt um den "§185 StGB - Beleidigung" einen Tanz wie um das Goldene Kalb. ****e
Neu: a**** Im Nationalsozialismus wurden katholische Priester zu Tausenden in die KZs gepfercht und ermordet - wegen "Beleidigung"! Und die brd dreht jetzt richtig auf und vollführt um den "§185 StGB - Beleidigung" einen Tanz wie um das Goldene Kalb. ****e

Trotzdem quer gestellt hat sich mal wieder Rheinische Post Online bei einer Veröffentlichung bei "Opinio":
a**** Leider können wir Ihren Beitrag mit der provokanten Überschrift "Verp*ss dich, du *rschloch!" in dieser Form nicht veröffentlichen: Der Text klingt zu sehr nach einer Pressemitteilung, hier fehlt eine persönliche Note - davon abgesehen ist mir der Beitrag persönlich zu "fanatisch" geschrieben - Abtreibungen, KZ's, bis hin zu Zitaten aus dem NT, welche dann mit dem Bundesgesetz verglichen werden - ein übler Mix! Der Text landet somit zuerst einmal wieder in Ihrem Profil. OPINIO soll vor allem ein Portal für persönliche Erfahrungen sein - Berichte aus dem Leben heraus, aber auch kreative Geschichten. Natürlich finden sich bei OPINIO auch politische Themen, jedoch sollten auch diese eine persönliche Note enthalten. ****e
An der Tatsache, dass dies in mehrfacher Hinsicht auch ein sehr persönlicher Text ist ("Beleidigungsverurteilungen" z.B. wegen unseres Einsatzes für Annen, Verfolgung als katholischer Priester unter dem Vorwand der "Beleidigung" etc.) hält sich RP-Online gar nicht erst auf. Zitate aus dem NT resp. die Grundpfeiler des Naturrechts gelten eben als zu "fanatisch".

[Zurück zur KzM - Startseite]