Verp*ss dich, du *rschloch!
- Pressemeldung z.Th. "Beleidigung", anlässlich der neuen
Angriffe gegen babycaust.de -
(Kirche zum Mitreden, 08.08.2007)
Derzeit sieht sich der Lebensschützer
Klaus Günter Annen wieder einigen Angriffen wegen seiner
Weltnetzseite "babycaust.de" ausgesetzt. Die "Landesanstalt für
Kommunikation Baden-Württemberg (LFK)" hat ein
"Ordnungswidrigkeiten-Verfahren" gegen Annen angestrengt, das zu einem
Bußgeld von 500.000 Euro führen kann. Begründung:
Lebensschutz ist gem. brd "sozialethisch desorientierend", deswegen
müssen Minderjährige unbedingt vor Annens
Aufklärungsarbeit über das Verbrechen der Abtreibung
geschützt werden. S. auch die Meldung von Vaeternotruf:
"Während die Zahl der Minderjährigen, die sich für ein
Kind entscheiden, in dem Zeitraum von 1996-2003 nur leicht von 4.766
auf 5.131 gestiegen ist, hat die Zahl der Abtreibungen deutlich
zugenommen und zwar von 4.724 auf 7.645. Diese Entwicklung setzte sich
nach Daten des Statistischen Bundesamtes auch im ersten Halbjahr 2004
fort. Insgesamt haben sich in diesem Zeitraum 66.402 Frauen für
Schwangerschaftsabbrüche entschieden, davon waren 4.111 Frauen
minderjährig." Grund genug für die brd, Aufklärung mit
aller Gewalt zu unterdrücken.
Zudem fordern RAe Bauersachs im Auftrage von Dr. Maarten van Santen,
dass gegen Annen eine Geldstrafe oder aber eine Ordnungshaftstrafe
verhängt wird. Begründung: Annen stellt Abtreibungen mit
vorgeburtlichen Kindstötungen gleich. Diese korrekte Definition
von Abtreibung ist gem. brd eine "Beleidigung" / "Schmähkritik"
von Dr. Maarten van Santen, der selbst Abtreibungen vornimmt.
Annen beruft sich auf die Meinungsfreiheit; was hat es damit auf sich?
Drei Beispiele aus dem NT:
1) "Herodes hatte wegen Herodias, der Frau seines Bruders Philippus,
Johannes den Täufer ergreifen, fesseln und in den Kerker werfen
lassen. Denn Johannes hatte ihm vorgeworfen: 'Es ist dir nicht erlaubt,
sie zu haben'" (Mt 14, 3f).
2) Auf die Wehrufe Jesu über die Pharisäer entgegnet ein
Gesetzeslehrer: "Meister, mit diesen Worten schmähst du auch uns."
Und Jesus antwortet: "Weh auch euch, ihr Gesetzeslehrer" (Lk 11,45f).
3) Auf die Frage des Hohepriesters an Jesus nach seinen Jüngern
und seiner Lehre verweist Jesus auf die Öffentlichkeit seines
Wirkens: "'Frage die, die gehört haben, was ich zu ihnen
gesprochen habe. Die wissen, was ich gesagt habe.' Bei diesen Worten
gab einer der Knechte, der dastand, Jesus einen Backenstreich und
sagte: 'So antwortest du dem Hohenpriester?" Jesus entgegnete ihm:
'Habe ich unrecht geredet, so beweise mir das Unrecht; habe ich aber
recht geredet, warum schlägst du mich?'" (Joh 18,19-23).
Also es hat eine lange Tradition, dass unliebsame Wahrheiten gewaltsam
unterdrückt werden. Dieses teuflische Treiben wird gerne als
"Ehrenschutz" hingestellt. In der direkten Vorstufe zur brd, i.e. im
Nationalsozialismus, wurden katholische Priester zu Tausenden in die
KZs gepfercht und ermordet - wegen "Beleidigung"! Und die brd, also die
Verherrlichung und Übersteigerung des Nationalsozialismus, dreht
jetzt richtig auf und vollführt um den "§185 StGB -
Beleidigung" einen Tanz wie um das Goldene Kalb. In drei Jahren weit
über eine halbe Million "Beleidigungs-Prozesse", entsprechend ca.
20% der gesamten Strafprozesse - das alles zeigt überdeutlich, wie
geradezu lebenswichtig solche Prozesse für die brd sind.
Nun mag man meinen, dass der Ehrenschutz doch eine wichtige Sache und
es dementsprechend gut ist, dass Menschen wegen "Beleidigung"
gepfändet und eingekerkert werden. Diese Illusion bereitet aber
einige Schwierigkeiten:
1) Man erinnere sich an die Worte Jesu: "Habe ich unrecht geredet, so
beweise mir das Unrecht; habe ich aber recht geredet, warum
schlägst du mich?" Nun, der Text des "§185 StGB" lautet: "Die
Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit
Geldstrafe und, wenn die Beleidigung mittels einer Tätlichkeit
begangen wird, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit
Geldstrafe bestraft." Das bedeutet: Das Gesetz ist gar keines, weil es
absolut fundamental gegen das Bestimmtheitsgebot ("keine Strafe ohne
Gesetz", cf. §1 StGB; Art. 103,2 GG; Art. 7 EMRK)
verstößt. Es ist gar nicht gesetzlich bestimmt, was
Beleidigung ist, und somit als bloßes Phantomdelikt ist
Beleidigung also gar nicht justiziabel.
2) Die Berechtigung und Notwendigkeit kritischer Äußerungen
ist im NT überdeutlich ausgesprochen. Bereits die wenigen o.g.
Beispiele belegen: Man darf nicht einfach schweigen, nur um dem Vorwurf
- mitsamt den Konsequenzen - wegen "Beleidigung" zu entgehen.
3) Aber selbst wenn man die Punkte 1 und 2 nicht gelten lassen wollte:
Beschäftigt man sich wenigstens rein statistisch mit der
"Beleidigungs"-"Rechtsprechung", springt diese totalitäre
Unrechtjustiz jedem unabwendbar grell ins Auge. Die fehlende
Gesetzesbestimmtheit wird von der "Justiz" nämlich schamlos
ausgenutzt, so dass selbst gleiche Formulierungen völlig
unterschiedlich behandelt werden. Beispiel "*rschloch": Jemand wurde in
einem öffentlichen Internetforum derartig tituliert, klagte wegen
Beleidigung - und verlor: Diese Formulierung ist gem. brd durch die
Meinungsfreiheit geschützt. Oder s. den Artikel (zensiert von
PRHL) "»Verpi* dich, du A****loch«. Anwälte von
G-8-Gegnern wurden behindert, bedroht und beleidigt: Republikanischer
Anwaltsverein fordert nach G-8-Einsatz effektive Kontrolle der
Polizei": Junge Welt, 12.06.2007, S. 3: "Aus eigener Erfahrung
berichteten die Rostocker Rechtsanwältin Verina Speckin und der
Berliner Anwalt Ulrich von Klinggräf über die Behinderung
ihrer Tätigkeit während der G-8-Proteste durch die Polizei.
Ihr Anliegen, Kontakt mit Mandanten aufzunehmen, sei von den
Polizeibeamten vor den Gefangenensammelstellen teils mit Drohungen und
Verbalinjurien quittiert worden. »Verpi* dich, du
A****loch« habe noch zu den harmloseren Äußerungen
gehört, sagte Rechtsanwalt Ulrich von Klinggräf. Die
Drohungen umfaßten Platzverweise, Ingewahrsamnahmen und
informelle Hausbesuche."
Die daraus resultierende Rechtssicherheit, dass "*rschloch" keine
Beleidigung ist, wird allerdings dadurch etwas relativiert, dass der
Fußballer Stefan Effenberg zu 100.000 Euro Strafe verurteilt
wurde, weil er angeblich einen Polizisten als "*rschloch" bezeichnet
hat. In Wahrheit hat Effenberg wohl nur "Schönen Abend noch"
gesagt, das bezeugt auch seine Lebensgefährtin, aber für ihre
Erklärung wurde gegen sie ein Strafverfahren wegen uneidlicher
Falschaussage eröffnet. Während wenigstens im ersten
"*rschloch"-Fall ein öffentliches Interesse und eine
öffentlich nachprüfbare Tat gestanden hat, kann letzter Fall
weder ein öffentliches Interesse noch eine öffentlich
nachprüfbare Tat vorweisen. Immerhin wird deutlich: "Beleidigung"
ist nicht nur ein Mittel, um unerwünschte Wahrheiten zu
unterdrücken, sondern auch eine äußerst bequeme
Möglichkeit für die brd, illegal Geld zu scheffeln.
Es steht jedem frei, den gigantischen Schwindel und die exorbitanten
Menschenrechtsverletzungen, die mit dem Decknamen "Beleidigung"
übertüncht werden, noch näher zu
analysieren. Aber es kann sich niemand mehr in die Illusion
flüchten, als würde die brd mit ihren
"Beleidigungs-Prozessen" die "Ehre schützen".
Auch was Lebensschützern wie Klaus Günter Annen, Dr. Johannes
Lerle etc. widerfährt, macht deutlich: Der Kampf gegen diesen
volkszersetzenden "Beleidigungs"-Terror ist Christenpflicht.
08.08.2007 Hinweis zur weiteren Verbreitung:
Der Text ist bereits an mehreren Stellen im Netz veröffentlicht.
Je nachdem wurde der Text auch etwas verändert, u.z. in folgendem
Abschnitt: a**** In der direkten Vorstufe zur brd, i.e. im
Nationalsozialismus, wurden katholische Priester zu Tausenden in die
KZs gepfercht und ermordet - wegen "Beleidigung"! Und die brd, also die
Verherrlichung und Übersteigerung des Nationalsozialismus, dreht
jetzt richtig auf und vollführt um den "§185 StGB -
Beleidigung" einen Tanz wie um das Goldene Kalb. ****e
Neu: a**** Im
Nationalsozialismus wurden katholische Priester zu Tausenden in die
KZs gepfercht und ermordet - wegen "Beleidigung"! Und die brd dreht
jetzt richtig auf und vollführt um den "§185 StGB -
Beleidigung" einen Tanz wie um das Goldene Kalb. ****e
Trotzdem quer gestellt hat sich mal wieder Rheinische
Post Online bei einer Veröffentlichung bei "Opinio":
a**** Leider können wir Ihren Beitrag mit der provokanten
Überschrift "Verp*ss dich, du *rschloch!" in dieser Form nicht
veröffentlichen: Der Text klingt zu sehr nach einer
Pressemitteilung, hier fehlt eine persönliche Note - davon
abgesehen ist mir der Beitrag persönlich zu "fanatisch"
geschrieben - Abtreibungen, KZ's, bis hin zu Zitaten aus dem NT, welche
dann mit dem Bundesgesetz verglichen werden - ein übler Mix! Der
Text landet somit zuerst einmal wieder in Ihrem Profil. OPINIO soll vor
allem ein Portal für persönliche Erfahrungen sein - Berichte
aus dem Leben heraus, aber auch kreative Geschichten. Natürlich
finden sich bei OPINIO auch politische Themen, jedoch sollten auch
diese eine persönliche Note enthalten. ****e
An der Tatsache, dass dies in mehrfacher Hinsicht auch ein sehr
persönlicher Text ist ("Beleidigungsverurteilungen"
z.B. wegen unseres Einsatzes für Annen, Verfolgung
als katholischer Priester unter dem Vorwand der "Beleidigung" etc.)
hält sich RP-Online gar nicht erst auf. Zitate aus dem NT resp.
die Grundpfeiler des Naturrechts gelten eben als zu "fanatisch".
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