Vorladung zur Vernehmung

- Der deutsche Staat im Machtrausch -
(Kirche zum Mitreden, 01.09.1999)
Gestern erreichte uns eine "Vorladung zur Vernehmung" angelegentlich eines "Ermittlungsverfahrens wegen Mibrauch [sic! alte Rechtschreibung!] von Titeln". Vor allem weiteren: Der Vorwurf des "Missbrauchs" des Titels "römisch-katholischer Priester" setzt voraus, dass ein Nachweis erbracht würde, dass wir den Titel zu Unrecht führen - dafür gibt es aber keinen einzigen Nachweis. Darüber hinaus ist von Missbrauch ja immer dann die Rede, wenn eine ungerechte Bereicherung damit bezweckt und/oder verbunden war, Prestigezuwachs, finanzielle Gewinne etc. Außer Angiftungen, Verfolgungen, Spott und derlei Nettigkeiten hat uns unser Auftreten als "römisch-katholischer Priester" nach menschlichen Maßstäben nicht viel eingebracht (naja, bis auf das ein oder ander Kompliment der Glaubenstreue), jedenfalls aber niemals irgendwelche finanziellen Gewinne - so nennen wir auf unserer Homepage ja noch nicht einmal unseren Namen, geschweige denn unsere Bankverbindung. Unser Weihetitel ist, wie mehrfach erwähnt, das Patrimonium, d.h. das Erbvermögen. Grundsätzlich lehnen wir Geldzuwendungen ab, und nie haben wir irgendjemandem vorgemacht, wir gehörten der V2-Sekte an. Falls uns jemand in diese Sekte einordnen wollte, haben wir sofort klargestellt, dass wir römisch-katholisch sind, u.z. in dem Sinne, wie es die Kirche versteht, nicht aber in dem häretischen Sinne, wie es der Staat den Bürgern aufzwingt. Jedem Leser unserer Homepage wird schnell auffallen, dass wir nicht zu Lehmann und Genossen gehören. Schon von daher ist der Vorwurf des "Missbrauchs" unstatthaft, ja unsinnig. Wenn wir die V2-Sekte mehrfach angezeigt haben wegen Betrugs, dann konnten wir immer auch geltend machen, dass sie ja wie die Made im Speck lebt, von ihren "Kirchensteuereinnahmen" und "Spenden" lebt, obzwar die Irreführung, die den Verlust des Gnadenstandes und damit des ewigen Lebens zur Folge hat, der ungleich wichtigere Aspekt ist. In dem geplanten Text über die Kirchensteuer werden wir das weiter ausführen.
Zurück zur Anzeige: Unser Ankläger ist ein Herr Andreas Endl, über den wir in einem weiteren Artikel einige Informationen, die für ihn nicht sehr schmeichelhaft sind, veröffentlichen werden. Die Polizei verlangte nun von uns die Vorlage unserer Weiheurkunde. Unsere Reaktion darauf: Heute besuchten wir mit einem Zeugen die Polizei und legten einem Beamten das Schreiben vor:


"Erklärung
Hiermit erkläre ich, [PRHL], römisch-katholischer Priester, dass das vom Staat gegen mich betriebene Ermittlungsverfahren (STA Bonn 20 Js 450/99) gegen göttliches Recht verstößt.
Der Vorladung zur Vernehmung (Tagebuch-Nr.: V 516099-48304; Termin: 06.09.1999, 9.00 Uhr) werde ich nicht Folge leisten. Der Grund für diese Entscheidung liegt darin, dass eine Folgeleistung die Häresie, der Staat besäße eine Kompetenz in innerkirchlichen Fragen, zumindest begünstigen würde.
Um dem Staat aber zu beweisen, dass ich gemäß göttlichem Recht als römisch-katholischer Priester auftrete und er nicht befugt ist, gegen mich vorzugehen, überlasse ich der Polizei folgende Schriftstücke in Kopie:
- Weiheurkunde (Original wurde der Polizei zur Ansicht vorgelegt)
- Priesterausweis (Original wurde der Polizei zur Ansicht vorgelegt)
- Schreiben von S.E. Bischof José R. López-Gaston v. 18.07.1996
- Bestätigung von Mgr. Marcel Lefebvre v. 24.02.1978
- Brief von Karl Gnädinger v. 02.04.1975
- Schreiben von W. Zwingmann v. 09.08.1977
- Einschreiben von Bischof Georg Schmitz v. 27.04.1981.
Ferner wurden diverse Ausdrucke von Texten meiner Homepage "Kirche zum Mitreden" beigelegt. Da aber alle Homepagetexte der Polizei / Staatsanwaltschaft zugänglich und als bekannt vorauszusetzen sind, erfolgt hier keine gesonderte Aufstellung der überlassenen Ausdrucke.
Der entgegennehmende Beamte wurde von mir ausdrücklich darüber belehrt, daß Realinjurien gegen Kleriker, z.B. Behindern oder Inhaftieren eines Klerikers, den Tatbestand des Sakrilegs erfüllen und die Exkommunikation nach sich ziehen; s. Kopie von E. Eichmann, K. Mörsdorf, Lehrbuch des Kirchenrechts, 439f (wurde in Kopie der Polizei überlassen).
Ferner wurde der entgegennehmende Beamte von mir angewiesen, die genannten Dokumente sowie dieses Schreiben an die Staatsanwaltschaft weiterzuleiten."


Die erwähnten Dokumente, die z.T. von V2-Sektierern stammen, belegen, dass die Gültigkeit unserer Weihe allgemein anerkannt ist und dass wir von katholischen Bischöfen auch als katholischer Priester anerkannt werden. Das zitierte Schreiben ließen wir von unserem Zeugen unterschreiben, der Polizist weigerte sich zwar, selbst zu unterschreiben, sagte aber in Anwesenheit unseres Zeugen, er werde alles ordnungsgemäß weiterleiten; der Termin am kommenden Montag sei "erledigt".
Mit diesem Polizeigetue wird unsere Aussage, dass der Staat mit vollem Bewusstsein einen Vernichtungskrieg gegen die römisch-katholische Kirche führt, erneut bestätigt. In sämtlichen von uns erstatteten Strafanzeigen gegen die V2-Sekte und gegen exkommunizierte Staatsbeamte hat der Staat NICHT ermittelt - statt dessen erreichten uns nur von Ignoranz und Arroganz triefende Schreiben von Staatsanwälten, wobei das Schreiben der Kölner Generalstaatsanwaltschaft allem bisherigen die Krone aufsetzte: Der Oberstaatsanwalt beteuerte: "Zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für ein strafbares Verhalten sind nicht erkennbar", und verkündete dann: "Ihre Beschwerde weise ich daher als unbegründet zurück."
Nie wurden uns vernünftige Gründe vorgelegt, weshalb wir die V2-Sekte als katholische Kirche anerkennen sollen. Nie wurden uns vernünftige Gründe vorgelegt, warum wir auf unseren Titel "römisch-katholischer Priester" verzichten sollen. Nie wurde auch nur ein einziges Argument von KzM widerlegt, nie hat die V2-Sekte oder der Staat eine Rechtfertigung für die Christenverfolgung vorgelegt. Klar, man will auch uns zum Feind Christi umerziehen, auch wir sollen den Götzen Staat und V2-Sekte huldigen, als ob sie übergöttliche Instanzen wären. Das tun wir aber weiterhin nicht. Um zu dokumentieren, dass wir nicht nach der Pfeife des Staates / der V2-Sekte tanzen, bestimmen wir selbst, wann wir zur Polizei gehen und wann nicht. Das Vorgehen der Staatsanwaltschaft ist natürlich häretisch, und es ist unsere Pflicht, den Staat darüber aufzuklären, dass er im Begriffe ist, darüber hinaus ein Sakrileg zu begehen.
Es ist damit zu rechnen, dass der Staat nun Maßnahmen gegen uns (und gegen jeden anderen Katholiken, der sein öffentliches Bekenntnis zu Christus aufrecht erhält) ergreifen wird, die selbst unsere kühnsten Vorstellungen noch übertreffen werden - und wir rechnen sogar damit, dass der Staat sich nicht scheuen wird, uns bei der Darbringung des hl. Messopfers zu behindern! Doch alle Spekulationen beiseite: Wenn der Staat durchgreift, ist KzM - wenigstens vorübergehend - nicht mehr zu erreichen.
Akteneinsicht ist - so der Beamte - nur unter Einschaltung eines Rechtsanwaltes möglich, insofern also grundsätzlich eine höchst kostspielige Angelegenheit. Allerdings wurden wir darüber informiert, daß das "Erzbistum Köln" einen recht langen Brief an die Polizei bzgl. unserer Person geschrieben hat. Daraus wurde uns ein Satz vorgelesen, der (ungefähr) lautete: "[L.] ist kein Priester unserer römisch-katholischen Kirche". Diese Formulierung ist fast schon akzeptabel wegen des Possessivpronomens. Wir sind tatsächlich nicht Priester von Wojtylas "Kirche", wir sind tatsächlich nicht Priester der vermeintlichen "römisch-katholischen Kirche", die das Machwerk von Roncalli ("Johannes XXIII.) und Montini ("Paul VI.) ist und nun von Wojtyla ("Johannes Paul II.") besessen wird. Das "Erzbistum" hätte ja wenigstens eine Kopie oder besser noch die Datei ihres Textes uns zukommen lassen können, damit wir dies bei KzM veröffentlichen. Das "Bistum Münster" wird wohl auch bald ein paar Takte zu meinem Status abgeben, es bleibt abzuwarten, ob wir wenigstens von dort die Unterlagen erhalten.

Wer die Nachfolge Christi antreten will, muss sich an dem Lehren und Leben Jesu orientieren. Über die künftigen Verfolgungen sagt Jesus: "Nehmt euch in acht vor den Menschen. Sie werden euch den Gerichten ausliefern und in den Synagogen euch geißeln. Ja, um meinetwillen werdet ihr vor Staathalter und Könige geführt werden, um Zeugnis zu geben vor ihnen und vor den Heiden. Wenn man euch dann ausliefert, so seid nicht besorgt, wie oder was ihr reden sollt. In jener Stunde wird euch eingegeben, was ihr reden soll" (Mt 10,17-19). Hier ist von "ausliefern", "geißeln", "führen" die Rede, d.h. von unmittelbaren Zwang, nicht aber von Vorladungen etc. Es muss offensichtlich sein, dass der Staat brutale Gewalt anwendet. Die Freunde Christi stehen nicht unter der Befehlsgewalt des Staates, so als ob sie Vorladungen etc. Folge leisten müssten. So hat sich Jesus auch nicht zum Sklaven von Menschen gemacht, cf. Joh 8,59: "Da hoben sie Steine auf, um nach ihm zu werfen. Jesus aber verbarg sich und ging aus dem Tempel hinaus"; Joh 10,39: "Da suchten sie, abermals Hand an ihn zu legen, doch er entging ihren Händen." Auch dem Gerichtsprozeß gegen Jesus erfolgte nicht auf eine Vorladung durch die Polizei, sondern gewaltsam: "Wie gegen einen Räuber seid ihr mit Schwertern und Knütteln ausgezogen. Tag für Tag war ich bei euch im Tempel, und ihr habt nicht Hand an mich gelegt. Aber dies ist eure Stunde und die Macht der Finsternis" (Lk 22,52f). Bei seinen Verhören durch Pilatus und Herodes gibt Jesus keineswegs einen Wortschwall von sich, sondern verweist auf seine göttliche Sendung. Bei der Verurteilung wird auch kein vernünftiger Grund genannt, weshalb Jesus denn bestraft werden soll, es genügt die hartnäckige Forderung "Kreuzige ihn!".
Diese Vorladung durch die Polizei zum jetzigen Zeitpunkt überrascht uns keineswegs, da es in den vergangenen Tagen und Wochen deutliche Vorboten dafür gab, in erster Linie gleichartige Polizeiaktionen anderorts, aber auch das Triumphschreiben der Kölner Staatsanwaltschaft und am 30.08.1999 ein Anruf der Firma Strato, die unsere frühere Domain "katholisch.de" verwaltete und jetzt ebenso wie die DENIC vom Bonner Landgericht angeschrieben wurde.
Leider können wir uns auch über Strato nicht sonderlich positiv äußern. Wir hatten folgendes Fax zweimal (am 24.08.1999 und am 30.08.1999) geschickt:



PowerWeb-Paket S: katholisch.de
Sehr geehrte Damen und Herren,
meine Adresse "www.katholisch.de" ist bereits seit über einer Woche nicht zu erreichen, und unter  "katholisch.de" finden sich Eintragungen einer antichristlichen Sekte.
Damit erfüllen Sie nicht mehr den Vertrag, den Sie mit mir eingegangen sind, d.h. es besteht keine Vertragsbindung mehr. Bitte überweisen Sie daher die von mir an Sie zuviel gezahlten Beiträge auf mein Konto: [...]
Daß die DENIC für die Vertragsbeendigung wesentlich verantwortlich ist, ist mir bewußt. Einen Kommentar dazu habe ich bereits unter folgender Adresse veröffentlicht:
http://www.crosswinds.net/~prhl/denic.htm.
Im Herrn


Darauf kam dann die Reaktion:


Ihr Schreiben vom 30.08.1999; Kündigung
Kündigungsbestätigung/Grund: Namensrecht
Sehr geehrter Herr L.,
mit großen Bedauern haben wir Ihre Kündigung vom 30.08.1999 erhalten und bestätigen Ihnen diese, wie folgt: [...]
Kündigen Sie Ihre Domain zu einem früheren Termin als das reg. Vertragsende, findet keine Verrechnung/Erstattung des Paketentgeltes für den nicht in Anspruch genommenen Vertragszeitraum statt."


Das ist in etwa derselbe Unfug, wie wir ihn schon von der DENIC kennen. Wir stellen fest, daß die Strato AG ihren Vertrag nicht eingehalten hat und erwarten von ihr die Rückerstattung der überzähligen Geldleistungen; die Strato AG behauptet, wir hätten unseren Vertrag vorzeitig gekündigt und dürften daher keine Rückerstattung von ihr erwarten. Nun, wegen eines Fehlbetrages von ca. DM 15,- fangen wir keinen Rechtsstreit an. Wir empfehlen aber jedem, sich die Geschäftspraktiken von Strato gründlich durch den Kopf gehen zu lassen.

Im Breviergebet dieser Tage sind die Lesungen dem Buch Job [Hiob, davon "Hiobsbotschaft"] entnommen. Job wurde mit der Erlaubnis Gottes vom Satan auf verschiedene Weise gequält. "Darauf erhob sich Job, zerriß sein Kleid, zerraufte sich sein Haupt und warf sich auf die Erde zum Gebet. Hierauf sprach er: 'Ich habe nackt den Mutterschoß verlassen; ich fahre nackt dorthin zurück. Der Herr hat es gegeben. Der Herr hat es genommen. Gepriesen sei des Herren Name!' Bei alldem hatte Job sich nicht versündigt, noch Haß gegen Gott gezeigt" (Job 1,20-22).

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