Die Seifenlegende: Strafanzeige wegen
Volksverhetzung (2)
- Reaktionen der OMF-"brd"; Bonus: Erinnerung an den
Zündelprozess
-
(Kirche zum Mitreden, 15.07.2007)
Von der KzM-Startseite
09.07.2007 Heute traf in der Sache "Judenseife" die erste Antwort
seitens der OMF-"brd" hier ein, u.z. von der SA Berlin.
Zunächst zur Erinnerung:
Am 25.06.2007 hatte ich an 48 Stellen der OMF-"brd" eine Strafanzeige
per Fax geschickt gegen folgende Personen / Gruppen wegen
Volksverhetzung:
- Museum Auschwitz-Birkenau, Polen, und Internationaler Gerichtshof,
Den Haag, wegen Behauptung der Judenseife;
- Bundeszentrale für politische Bildung, Bonn, und Wolfgang Benz,
Berlin, wegen Leugnung der Judenseife;
- Andreas Laun, Salzburg, wegen seiner schriftlichen Erklärung:
"Das Verbrechen an den Juden war ungeheuerlich, und es ist unerheblich,
wie sie umgebracht wurden und ebenso, ob wir genaue Zahlen wissen."
Hier also die Antwort der SA Berlin:
Staatsanwaltschaft Berlin
81 Js 1834/07
Dez.: 114
Berlin, 03.07.2007
Sehr geehrter Herr Lingen, das auf Ihre erstattete Strafanzeige vom 25.
Juni 2007 gegen das Museum Auschwitz-Birkenau u.a. wegen
Volksverhetzung eingeleitete Ermittlungsverfahren liegen keine
zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte für eine Straftat
vor. Ich habe das Verfahren daher eingestellt (§ 170 Absatz 2 der
Strafprozessordnung). Etwaige zivilrechtliche Ansprüche werden
durch diesen Bescheid nicht berührt.
Hochachtungsvoll Pützhoven Staatsanwalt [keine Unterschrift!]
Beglaubigt Denkmann Justizangestellte
Über den Satzbau mag man
spekulieren: "Das Ermittlungsverfahren liegen keine zureichenden
tatsächlichen Anhaltspunkte für eine Straftat vor." Doch wie
dem auch sei: Bereits damit ist wieder einmal bestätigt, dass die
"Holocaust-Rechtsprechung" ein gigantisches Justizverbrechen ist: Sie
ist durch und durch voller eklatanter Widersprüche, sowohl was den
Inhalt betrifft (Seife oder nicht Seife, das ist hier die Frage), als
auch, was die Bestrafung betrifft (es ist nämlich bei den
"Holocaust-Prozessen" nicht immer unerheblich, wie die Juden umgebracht
wurden und ebenso, ob wir genaue Zahlen wissen). Trotz all dieser
absolut unerträglichen Widersprüche sieht die OMF-"brd" noch
nicht mal den geringsten Handlungsbedarf zur Klärung.
Es wird noch auf weitere Reaktionen der OMF-"brd" zu der Strafanzeige
gewartet und über das weitere Vorgehen entschieden.
Quellen:
Text der Strafanzeige
Scan der Antwort von der SA Berlin
Weitere Reaktionen seitens der OMF-"brd"
Schweigen.
Zwar wurde heute gegen den Pützhoven-"Bescheid" Beschwerde eingelegt, aber da auch darauf
allenfalls so eine hirnlose Lügenkonserve zu erwarten ist, lohnt
sich ein Warten auf irgendeine Reaktion wohl nicht. Falls mehr kommen
sollte, kann das Thema nochmals aufgegriffen werden.
Bonus: Erinnerung an den Zündelprozess
15.03.2006 Fax an diverse "Justiz"-Stellen: Geschäftsnummer
ECHR-LGer1.1R
Pater Lingen ./.
Völkermordrepublik Deutschland (vulgo "BRD") wegen Verletzung des
Artikels 9 (Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit) der KONVENTION
ZUM SCHUTZE DER MENSCHENRECHTE UND GRUNDFREIHEITEN IN DER FASSUNG DES
PROTOKOLLS Nr. 11
In dem Straf- und Entmündigungsverfahren gegen
Ulrich Meinerzhagen (Meinertshagen?), Andreas Großmann
(Grossmann?), "Landgericht Mannheim",
wird hiermit zusätzlich gegen das "Rechtsamt Mannheim" wegen
Strafvereitelung Strafantrag gestellt; die Sache wird hiermit an das
"OLG Karlsruhe" übertragen; zudem wird nachdrücklich
zügige Bearbeitung angemahnt.
In der Sache wird die Kenntnis des KzM-Textes »Problemfälle
Ulrich Meinerzhagen und Andreas Grossmann, Mannheim - Der "Richter" und
sein "Staatsanwalt" beim Schauprozess gegen Ernst Zündel«
vorausgesetzt:
http://www.kirchenlehre.com/zuendel2.htm
Zunächst mahnt die Tatsache zur Dringlichkeit, dass Ernst
Zündel bekanntlich unschuldig und somit widerrechtlich
eingekerkert ist. Ferner hat der neuerliche Schauprozess-Termin v.
09.03.2006 wieder einmal den verbrecherischen Charakter dieses
Schauprozesses unterstrichen. Die Bedenken hinsichtlich der geistigen
Reife von Meinerzhagen werden immer offener formuliert; exemplarisch
hier einige Ausschnitte aus deutschen Forumsbeiträgen:
»Vor dem Abbruch der Hauptverhandlung mußte sich allerdings
der Vorsitzende Richter durch den Pflichtverteidiger Ludwig Bock in
einem 10-minütigen Vortrag belehren lassen, daß alle drei
Strophen des Deutschlandlieds durch unser Strafrecht geschützt
sind - ungeachtet dessen, daß bei offiziellen Anlässen nur
die dritte Strophe gesungen wird. Am Vortag hatte nämlich
Dr.Meinerzhagen in einer mit seinem Richteramt unvereinbaren Weise die
erste Strophe als "geächtet" bezeichnet und damit einer bestimmten
politischen Kaste das Wort geredet, was den Befangenheitsantrag der
Verteidigung erklärbar macht. Rechtsanwalt Bock wies mit Nachdruck
darauf hin, daß nach dem Verbot durch die Allierten im Jahr 1945,
die Bundesregierung am 6. Mai 1952 das Deutschlandlied mit allen drei
Strophen wieder zur deutschen Nationalhymne erklärt hat und somit
keine Strophe "geächtet" sein kann! Eine für Dr.Meinerzhagen
peinliche Unterweisung in Sachen Staaatskunde durch den
Pflichtverteidiger.«
»Meinerzhagen ist nämlich der Prototyp eines Cholerikers,
der seine Emotionen nicht unter Kontrolle bekommt - und das ist
zweifellos schädlich für den Prozeßfortgang und schadet
obendrein der Würde des Gerichts.«
Man könnte noch mehr zitieren, aber auch das würde
Meinerzhagen alles andere als helfen. Indes kann so ein Wüten -
selbst wenn man schwerste psychische Störungen bei M. zugeben
wollte - nicht folgenlos bleiben. Erst recht der neueste Streich von M.
darf nicht unter den Teppich gekehrt werden, i.e. die falsche
Verdächtigung gegen RA Sylvia Stolz, strafbar sogar laut StGB 164.
Zugunsten schwerster psychischer Störungen bei M. spricht
zugegebenermaßen auch seine an Absurdität kaum zu
überbietende "Begründung" für seine Straftat: "Das
Verfahren drohte zu einer Farce zu werden." Also: Verfahren gegen
notorisch Unschuldige sind IMMER "Farcen", egal, wieviel Mühe man
sich bei dem Affentheater gibt. Es ist n.b. z.B.
selbstverständlich notwendig, dass man die Verteidigung ausreden
lässt, wohingegen M. ihr immer nur das Wort verbietet. RA Stolz
hatte eingeräumt: "Ich übe ein Notwehrrecht für Ernst
Zündel und das Deutsche Reich aus." Glücklicherweise hat RA
Stolz das Grundrecht auf Notwehr als das höhere Gut erkannt,
wodurch jedoch M.s Wüten nicht entschuldigt wird. Erschwerend
kommt hinzu, dass M. jede Beweisaufnahme bereits im Kern sabotiert und
die Verteidigung andauernd mit ungeheuerlichen Fehlleistungen
torpediert hat.
Eine erste Berichterstattung über die Ermittlungsergebnisse muss
mir bis zum 18.03.2006 vorliegen; ich werde dies u.a. im o.g.
Strafverfahren gegen die Völkermordrepublik Deutschland
(vulgo "BRD") verwerten.
Zusammenstellung aller "brd"-Schreiben zu den Strafsachen
Meinerzhagen / Großmann / "Rechtsamt" bis heute (15.07.2007)
[Nichts]
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