Die Seifenlegende: Strafanzeige wegen Volksverhetzung (2)

- Reaktionen der OMF-"brd"; Bonus: Erinnerung an den Zündelprozess -
(Kirche zum Mitreden, 15.07.2007)
erste strophe straftat bei G.

Zur Vorgeschichte.

Von der KzM-Startseite

09.07.2007 Heute traf in der Sache "Judenseife" die erste Antwort seitens der OMF-"brd" hier ein, u.z. von der SA Berlin.
Zunächst zur Erinnerung:
Am 25.06.2007 hatte ich an 48 Stellen der OMF-"brd" eine Strafanzeige per Fax geschickt gegen folgende Personen / Gruppen wegen Volksverhetzung:
- Museum Auschwitz-Birkenau, Polen, und Internationaler Gerichtshof, Den Haag, wegen Behauptung der Judenseife;
- Bundeszentrale für politische Bildung, Bonn, und Wolfgang Benz, Berlin, wegen Leugnung der Judenseife;
- Andreas Laun, Salzburg, wegen seiner schriftlichen Erklärung: "Das Verbrechen an den Juden war ungeheuerlich, und es ist unerheblich, wie sie umgebracht wurden und ebenso, ob wir genaue Zahlen wissen."
Hier also die Antwort der SA Berlin:
Staatsanwaltschaft Berlin
81 Js 1834/07
Dez.: 114
Berlin, 03.07.2007
Sehr geehrter Herr Lingen, das auf Ihre erstattete Strafanzeige vom 25. Juni 2007 gegen das Museum Auschwitz-Birkenau u.a. wegen Volksverhetzung eingeleitete Ermittlungsverfahren liegen keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte für eine Straftat vor. Ich habe das Verfahren daher eingestellt (§ 170 Absatz 2 der Strafprozessordnung). Etwaige zivilrechtliche Ansprüche werden durch diesen Bescheid nicht berührt.
Hochachtungsvoll Pützhoven Staatsanwalt [keine Unterschrift!]
Beglaubigt Denkmann Justizangestellte
Über den Satzbau mag man spekulieren: "Das Ermittlungsverfahren liegen keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte für eine Straftat vor." Doch wie dem auch sei: Bereits damit ist wieder einmal bestätigt, dass die "Holocaust-Rechtsprechung" ein gigantisches Justizverbrechen ist: Sie ist durch und durch voller eklatanter Widersprüche, sowohl was den Inhalt betrifft (Seife oder nicht Seife, das ist hier die Frage), als auch, was die Bestrafung betrifft (es ist nämlich bei den "Holocaust-Prozessen" nicht immer unerheblich, wie die Juden umgebracht wurden und ebenso, ob wir genaue Zahlen wissen). Trotz all dieser absolut unerträglichen Widersprüche sieht die OMF-"brd" noch nicht mal den geringsten Handlungsbedarf zur Klärung.
Es wird noch auf weitere Reaktionen der OMF-"brd" zu der Strafanzeige gewartet und über das weitere Vorgehen entschieden.
Quellen:
Text der Strafanzeige
Scan der Antwort von der SA Berlin

Weitere Reaktionen seitens der OMF-"brd"

Schweigen.
Zwar wurde heute gegen den Pützhoven-"Bescheid" Beschwerde eingelegt, aber da auch darauf allenfalls so eine hirnlose Lügenkonserve zu erwarten ist, lohnt sich ein Warten auf irgendeine Reaktion wohl nicht. Falls mehr kommen sollte, kann das Thema nochmals aufgegriffen werden.

Bonus: Erinnerung an den Zündelprozess

15.03.2006 Fax an diverse "Justiz"-Stellen: Geschäftsnummer ECHR-LGer1.1R
Pater Lingen ./. Völkermordrepublik Deutschland (vulgo "BRD") wegen Verletzung des Artikels 9 (Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit) der KONVENTION ZUM SCHUTZE DER MENSCHENRECHTE UND GRUNDFREIHEITEN IN DER FASSUNG DES PROTOKOLLS Nr. 11
In dem Straf- und Entmündigungsverfahren gegen
Ulrich Meinerzhagen (Meinertshagen?), Andreas Großmann (Grossmann?), "Landgericht Mannheim",
wird hiermit zusätzlich gegen das "Rechtsamt Mannheim" wegen Strafvereitelung Strafantrag gestellt; die Sache wird hiermit an das "OLG Karlsruhe" übertragen; zudem wird nachdrücklich zügige Bearbeitung angemahnt.
In der Sache wird die Kenntnis des KzM-Textes »Problemfälle Ulrich Meinerzhagen und Andreas Grossmann, Mannheim - Der "Richter" und sein "Staatsanwalt" beim Schauprozess gegen Ernst Zündel« vorausgesetzt:
http://www.kirchenlehre.com/zuendel2.htm
Zunächst mahnt die Tatsache zur Dringlichkeit, dass Ernst Zündel bekanntlich unschuldig und somit widerrechtlich eingekerkert ist. Ferner hat der neuerliche Schauprozess-Termin v. 09.03.2006 wieder einmal den verbrecherischen Charakter dieses Schauprozesses unterstrichen. Die Bedenken hinsichtlich der geistigen Reife von Meinerzhagen werden immer offener formuliert; exemplarisch hier einige Ausschnitte aus deutschen Forumsbeiträgen:
»Vor dem Abbruch der Hauptverhandlung mußte sich allerdings der Vorsitzende Richter durch den Pflichtverteidiger Ludwig Bock in einem 10-minütigen Vortrag belehren lassen, daß alle drei Strophen des Deutschlandlieds durch unser Strafrecht geschützt sind - ungeachtet dessen, daß bei offiziellen Anlässen nur die dritte Strophe gesungen wird. Am Vortag hatte nämlich Dr.Meinerzhagen in einer mit seinem Richteramt unvereinbaren Weise die erste Strophe als "geächtet" bezeichnet und damit einer bestimmten politischen Kaste das Wort geredet, was den Befangenheitsantrag der Verteidigung erklärbar macht. Rechtsanwalt Bock wies mit Nachdruck darauf hin, daß nach dem Verbot durch die Allierten im Jahr 1945, die Bundesregierung am 6. Mai 1952 das Deutschlandlied mit allen drei Strophen wieder zur deutschen Nationalhymne erklärt hat und somit keine Strophe "geächtet" sein kann! Eine für Dr.Meinerzhagen peinliche Unterweisung in Sachen Staaatskunde durch den Pflichtverteidiger.«
»Meinerzhagen ist nämlich der Prototyp eines Cholerikers, der seine Emotionen nicht unter Kontrolle bekommt - und das ist zweifellos schädlich für den Prozeßfortgang und schadet obendrein der Würde des Gerichts.«
Man könnte noch mehr zitieren, aber auch das würde Meinerzhagen alles andere als helfen. Indes kann so ein Wüten - selbst wenn man schwerste psychische Störungen bei M. zugeben wollte - nicht folgenlos bleiben. Erst recht der neueste Streich von M. darf nicht unter den Teppich gekehrt werden, i.e. die falsche Verdächtigung gegen RA Sylvia Stolz, strafbar sogar laut StGB 164. Zugunsten schwerster psychischer Störungen bei M. spricht zugegebenermaßen auch seine an Absurdität kaum zu überbietende "Begründung" für seine Straftat: "Das Verfahren drohte zu einer Farce zu werden." Also: Verfahren gegen notorisch Unschuldige sind IMMER "Farcen", egal, wieviel Mühe man sich bei dem Affentheater gibt. Es ist n.b. z.B. selbstverständlich notwendig, dass man die Verteidigung ausreden lässt, wohingegen M. ihr immer nur das Wort verbietet. RA Stolz hatte eingeräumt: "Ich übe ein Notwehrrecht für Ernst Zündel und das Deutsche Reich aus." Glücklicherweise hat RA Stolz das Grundrecht auf Notwehr als das höhere Gut erkannt, wodurch jedoch M.s Wüten nicht entschuldigt wird. Erschwerend kommt hinzu, dass M. jede Beweisaufnahme bereits im Kern sabotiert und die Verteidigung andauernd mit ungeheuerlichen Fehlleistungen torpediert hat.
Eine erste Berichterstattung über die Ermittlungsergebnisse muss mir bis zum 18.03.2006 vorliegen; ich werde dies u.a. im o.g. Strafverfahren gegen die Völkermordrepublik Deutschland  (vulgo "BRD") verwerten.


Zusammenstellung aller "brd"-Schreiben zu den Strafsachen Meinerzhagen / Großmann / "Rechtsamt" bis heute (15.07.2007)

[Nichts]

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