Die Seifenlegende: Strafanzeige wegen
Volksverhetzung
- Text der Strafanzeige sowie Mustertext für Unterstützer
-
(Kirche zum Mitreden, 25.06.2007)
25.06.2007 Fax an die üblichen "brd"-Stellen (s.u.)
Geschäftsnummern ECHR-LGer1.1R (37843/05), (40449/06) und
(4271/07) [Bei Antwort angeben!]
Hiermit erstatte ich Strafanzeige mit Strafantrag gegen 1. Museum
Auschwitz-Birkenau, Polen; 2. Internationaler Gerichtshof, Den Haag; 3.
Bundeszentrale für politische Bildung, Bonn; 4. Wolfgang Benz,
Berlin; 5. Andreas Laun, Salzburg, wegen Volksverhetzung.
Auf der Weltnetzseite von Museum Auschwitz-Birkenau gibt es einen Text:
"Menschliches Fett während des Krieges zur Seifenherstellung
verwendet"
(http://www.auschwitz.org.pl/new/index.php?tryb=news_big&language=DE&id=1160),
wo es heißt: "Eine Untersuchung der Gdansker Abteilung der
Kommission zur Untersuchung von Verbrechen gegen die polnische Nation
hat ergeben, dass aus menschlichem Fett Seife hergestellt wurde, welche
für Reinigungsarbeiten im Anatomischen Instituts der Gdansker
Hochschule für Medizin benutzt wurde. Während des Zweiten
Weltkriegs leitete Rudolf Spanner diese Einrichtung. [...] Die
Untersuchung brachte zu Tage, dass Spanners Mitarbeiter zwischen 10 und
100 Kg Seife aus Leichen herstellte. Die Ermittler konnten noch Seife
ausfindig machen, die von Spanner produziert wurde. Ein Teil davon
wurde zwischen November 1945 und Oktober 1946 als Beweis für die
Kriegsverbrechen der Nationalsozialisten vor dem Nürnberger
Tribunal verwendet. Ein Glas, das diese Seife beinhaltet, wird zusammen
mit dem Rest der Nürnberger Gerichtsdokumente im Archiv des
Internationalen Gerichtshofes in Den Haag aufbewahrt. Vom vorhandenen
Rest der Seife wurden von Prof. Andrzej Stolyhwo, einem Spezialisten
auf dem Gebiet der Chemie von Fetten von der Hochschule für
Agrarwirtschaft in Warschau, Proben genommen. [...] Im Verlauf der
Ermittlungen wurde einem Journalist aus der Gegend Gdansk-Sopot-Gdynia
ein braun gefärbter Würfel Seife zugespielt, der im
Anatomischen Institut der Hochschule für Medizin in Gdansk seinen
Ursprung hatte. Das Stück Seife wurde dem Journalisten von einem,
jetzt verstorbenen, früheren Mitarbeiter des Instituts
übergeben. Professor Stolyhwo analysierte diese Seife und fand
heraus, dass sie die gleichen chemischen Eigenschaften wie die Probe
aus Den Haag aufweist."
S. auch Carlos Whitlock Porter, Nicht Schuldig in Nürnberg:
»Im Jahre 1946 wurde es als "bewiesene Tatsache" betrachtet,
daß die Nazis Seife aus Menschenfett hergestellt hätten
(Urteil, Nürnberger Prozeß, IMT I 252 {283}; VII 597-600
{656-659}; XIX 506 {566-567}; XXII 496 {564}). Anscheinend wird diese
"Tatsache" heute nur als bloßes "Gerücht" betrachtet
(Hilberg, Destruction of the European Jews, "revidierte,
endgültige Ausgabe", Holmes and Meier, NY, S. 966: "Der Ursprung
des Gerüchtes von der Seife aus Menschenfett ist bis heute
unbekannt geblieben"). Der Gegenstand des gerichtlich nie
überprüften "Gerüchtes" sowjetischen Ursprungs (eine
große Flasche stinkende "Seife aus Menschenfett",
Beweisstück UdSSR-393) liegt im Friedenspalast in Den Haag. Beamte
des Friedenspalastes zeigen ihn eifrigen Besuchern und behaupten, die
"Seife" wäre authentisch – beantworten aber anscheinend Briefe
nicht, die von Leuten kommen, die sie um eine gerichtlich kontrollierte
Analyse bitten.« Porter erwähnt dabei auch, dass
»deutsche Angeklagte für schuldig erklärt wurden,
"Seife aus Menschenfett" hergestellt zu haben.«
Zur technischen Machbarkeit der "Judenseife" s. Germar Rudolf,
Vorlesungen über den Holocaust: "Ein typischer Zeuge, der
darüber berichtetet, wie das Fett der ermordeten Juden angeblich
gewonnen wurde, ist Filip Müller. Er berichtet in seiner Aussage,
Tausende von Leichen seien in Auschwitz unter freiem Himmel in Gruben
verbrannt worden. [...] Der Flammpunkt von Tierfetten - die mit
menschlichen Körperfetten im wesentlich identisch sind - liegt bei
184°C. Das heißt, daß diese Fette bei Gegenwart eines
Feuers oder von Glut ab 184°C brennen. Brennendes Holz würde
also unweigerlich das aus den Leichen austretende Fett entzünden.
Dieser Effekt ist jedem bekannt, von dessen Steak schon einmal Fett in
die Grillkohle getropft ist: Wenn da zuviel Fett in die glühende
Kohle tropft, steht schnell der ganze Grill lichterloh in Flammen. Die
von Filip Müller und vielen anderen Zeugen beschriebene
Vorrichtung ist also schlicht und einfach hanebüchener Unfug und
würde jedes Abschöpfen des Menschenfetts unmöglich
machen."
Zur (Un-)Logik von Judenseife s. VffG 2/2001:
»Judenseifen-"Streit". Ben Hirsch berichtet in seinem neuen Buch
Hearing a Different Drummer aus den Memoiren von "Überlebenden",
die er als »neue Beweise« ansieht für das
Gerücht, aus den Leibern toter Juden sei Seife hergestellt worden.
Das US Holocaust-Museum in Washington verweigerte Hirsch eine
Autorenlesung, da man solche unbestätigten Gerüchte nicht
unterstützen wolle. Die weltgrößte Presseagentur,
Associated Press, bauschte dies zu einem Dreispalter auf und
fotografierte Hirsch sogar vor einem Grab in Atlanta, in dem vier
Stücke "jüdische" Seife begraben liegen sollen. Raul Hilberg
gab auch sein Bestes, indem er bekräftigte, die Deutschen
hätte schon allein deshalb keine Seife aus Juden gemacht, weil sie
es abstoßend gefunden hätten, sich mit Juden zu waschen. Das
Holocaust-Museum bietet Hirschs Buch aber natürlich zum Kauf
an.«
S. ferner The Daily Telegraph, 25. April 1990: "Jüdische
Seifengeschichte war Nazi-Lüge. Israels Holocaust Museum
führte gestern aus, daß die Nazis während des Zweiten
Weltkriegs entgegen allgemeiner Auflassung niemals Seife aus dem Fett
der ermordeten Juden gemacht haben. Allerdings wurde Haut zur
Herstellung von Lampenschirmen und Menschenhaar als
Matratzenfüllung verwendet. Der Historiker Yehuda Bauer
erläuterte, daß viele Juden glaubten, ihre ermordeten
Familien und Freunde seien zu Seife verarbeitet worden, da die Nazis
diese Geschichten selber verbreiteten. Die Nazis erzählten den
Juden, daß man aus ihnen Seife machen würde. Es war eine
sadistische Art der psychischen Folter".
Die Bundeszentrale für politische Bildung wiederum verbreitet
einen Text von Wolfgang Benz, Zeitzeugen, Historiker und ihr Publikum
(http://www.bpb.de/popup/popup_druckversion.html?guid=TL8SSX):
»Das Bild von der "Seife aus Judenfett" wird als Parabel der
äußersten Entwürdigung des Menschen durch die
Nationalsozialisten gebraucht, es entbehrt aber jeder
Realität.«
Die Angeklagten 1 und 2 verhetzen dadurch, dass sie Deutschen zu
Unrecht Verbrechen andichten; die Angeklagten 3 und 4 verhetzen
hingegen dadurch, dass sie die von 1 und 2 behaupteten Verbrechen
leugnen. Die Frage nach Seife oder Nicht-Seife muss aber sehr wichtig
sein, weil es in Holocaust-Prozessen keineswegs nur darum geht, ob
Juden unter Hitler getötet wurden - was niemand bestreitet. Bzgl.
der Auschwitz-Gaskammer s. David Irving, Der "ruinierte" Historiker hat
Recht: »Irving, ganz und gar kein Feigling (Verfasser mehrerer
Bestseller, darunter "Der Untergang Dresdens", "Churchill's War") wagt
es, das festzustellen, was die Deutschen nicht einmal zu flüstern
wagen: Lauthals verkündet er am 21. April 1990 auf einer
Jugendveranstaltung im Münchner Löwenbräukeller (nach
der biblischen Rubrik: "Wahrheit macht frei"): "Die den Touristen in
Auschwitz gezeigte Gaskammer ist eine Attrappe." Das Lager Auschwitz I
(Besucherzahl im Jahr: 1,7 Millionen Touristen aus aller Welt,
vornehmlich im Schulalter) ist jedoch für die deutsche Justiz
Lügenschutzgebiet. Im Orwell'schen Schicksalsjahr 1984 gab Bonn
dem Drängen des damaligen Vorsitzenden der Jüdischen Gemeinde
zu Berlin, Heinz Galinski, nach und verfügte (entgegen dem
grundgesetzlich garantierten Recht auf Meinungsfreiheit), daß
jeder, der die Vergasung von Menschen in Auschwitz bestreitet
(sogenannte "Auschwitzlüge") bestraft wird. Es sitzen heute weit
mehr als zwei Dutzend vergessene Bundesbürger hierfür ein. An
diesem 21. April 1990 beginnt für den Ullstein-, Bertelsmann-, und
rororo-Historiker Irving der Leidensweg. Nach seinem Vortrag im
Löwenbräukeller wird er von grinsenden bayerischen
Polizeibeamten in die grüne Minna geschubst (Vorwand
zunächst: "Leiter einer nicht genehmigten Versammlung") und erst
gegen eine Kaution von 1000 Mark wieder freigelassen. Kein einziger
seiner früheren Zunftkollegen eilt ihm zu Hilfe. Und die genauso
feige deutsche Journaille heult nach Blut. [...] Drei Prozesse werden
veranstaltet, wobei ihm, dem Angeklagten, die karrieremachenden, in
Tennisschuhen richtenden Gerichtspräsidenten scheinbar auf
höhere Weisung (sogenannter Befehlsnotstand) jegliche
Verteidigungschance verwehren. Sämtliche Beweisanträge sowie
alle Verteidigungszeugen - darunter sogar Dr. Franciszek Piper, zuletzt
Leiter des staatlichen Museums in Auschwitz - werden abgelehnt bzw.
nicht zugelassen. Es folgen Geldstrafen von zunächst 7.000 dann
10.000 Mark, wegen Verunglimpfung des Ansehens Verstorbener - eines
lediglich in der BRD zusammengekünstelten Deliktes. Am 13. Januar
1993 erhöht Richter Huber die Strafe auf 30.000 Mark, worauf ihn
Irving am Abend darauf auf einer Massenveranstaltung als "senilen,
alkoholisierten Trottel" bezeichnet (was eine weitere Strafe von 10.000
Mark wegen Beleidigung zur Folge hat). [...] Fünf Jahre
später erreicht die erschreckende Erkenntnis auch das
internationale Judentum, daß das, was Irving im April 1990 im
Münchner Löwenbräukeller gesagt hatte, der Wahrheit
entspricht. Irvings Gaskammer-Démarche wird heute offiziell als
neueste Holocaust-Wissenschaft vom organisierten Judentum vertreten.
Genau das hatte jedoch Richter Huber seinzerzeit in vorauseilender
politischer Korrektheit als "hartnäckiges und uneinsichtiges
Leugnen" verurteilt.«
Wohlgemerkt: In keinem Gesetzestext steht etwas von Gaskammern, an die
man glauben muss. Gem. nulla poena sine lege (eine Tat kann nur
bestraft werden, wenn ihre Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war, bevor
die Tat begangen wurde; cf. §1 StGB; Art. 103,2 GG; Art. 7 EMRK)
ist es ein äußerst schweres Justizverbrechen, wenn man
jemanden verurteilt, der nicht an Gaskammern glaubt. Im Falle Irving
kann man aber immerhin geltend machen, dass hier gleich
Justizverbrechen im Doppelpack begangen wurden, denn nicht nur
"Gaskammerleugnung" kann nicht bestraft werden: Auch "Beleidigung" kann
nicht bestraft werden, s. die Pressemeldung "Subjektivismus als
alleinige Handlungsgrundlage der Justiz" (http://www.presseanzeiger.de/meldungen/recht-gesetz/233306.php).
Wenn schon im Falle der Gaskammern etwas bestraft wird, das bei
Anwendung der Gesetzestexte unmöglich bestraft werden kann, dann
muss auch im Falle der Judenseife eine endgültige Klärung her.
Dies führt dann letztlich zur Sache Andreas Laun. Der notorische
Lügner Andreas Laun gibt sich als "katholischer Bischof" aus,
obwohl er bekanntlich bewiesenermaßen weder katholisch (er ist -
sogar hochrangiges - Mitglied der V2-Sekte) noch Bischof (er hat keine
gültige Bischofsweihe empfangen) ist. Andreas Laun schrieb an
Wolfgang Fröhlich in einem Brief (01.03.2007): "Das Verbrechen an
den Juden war ungeheuerlich, und es ist unerheblich, wie sie umgebracht
wurden und ebenso, ob wir genaue Zahlen wissen." (http://www.kirchenlehre.com/froelich.htm).
Es muss jetzt klipp und klar offengelegt werden, ob man straffrei sagen
darf: "Es ist unerheblich, wie Juden umgebracht wurden und ebenso, ob
wir genaue Zahlen wissen." Vom Gesetzestext ist so eine Aussage zwar
vollauf gedeckt, aber die Justiz schert sich eh nicht darum, was
gesetzlich bestimmt ist (s.o. die Subjektivismus-Pressemeldung). Also:
Falls die Launsche Position nicht garantiert absolut straffrei gesagt
werden darf, dann ist Andreas Laun der erste, der wegen Volksverhetzung
bestraft werden muss, denn a) ist er ein hoher Funktionär der
V2-Sekte und b) hat er diese Aussage in einem sehr wichtigen Fall
getätigt, i.e. als er von einem Verfolgten um Hilfeleistung
gebeten wurde und diese unterlassen hat. Für das weitere verweise
ich auf den KzM-Text "Holocaust ist, wenn man aus 6 Millionen Juden
Seife macht." (http://www.kirchenlehre.com/holosoap.htm).
Mustertext für Unterstützer
Wer selbst Interesse an der Klärung bzgl. der Seifenlegende hat,
kann z.B. folgenden Text verschicken. Aber Vorsicht: Handlungen
können Konsequenzen haben, zumal sogar notorische
Hitlergegner als "Holocaustleugner" zu Gefängnis ohne
Bewährung verurteilt werden:
Hiermit fordere ich eine
Klärung der Frage, ob man an Judenseife
glauben muss. Ich nehme Bezug auf die Ausführungen von Pater
Lingen unter http://www.kirchenlehre.com/seife.htm ("Die Seifenlegende:
Strafanzeige wegen Volksverhetzung").
Adressaten der Faxsendung
Hinweis: Will man in dieser Sache selbst etwas verschicken, z.B. obigen
Mustertext, kann man
sich dafür eine oder mehrere der nachfolgenden Adressaten
aussuchen. Aber
eigentlich ist man für Strafanzeigen bzgl. Weltnetzseiten nicht an
bestimmte Stellen gebunden, cf. das Interview der tageszeitung mit Andreas Grossmann (05.04.2007):
a**** taz: Herr Grossmann, Sie haben die Holocaust-Leugner Ernst
Zündel und Germar Rudolf angeklagt. Jetzt wollen Sie auch die
rechtsextremistischen Anwälte Jürgen Rieger und Sylvia Stolz
vor Gericht bringen. Sind Sie der Nazijäger vom Dienst?
Andreas Grossmann: Natürlich könnten auch anderswo in
Deutschland Staatsanwaltschaften aktiv werden. Schließlich
stellen die führenden Revisionisten ihre Hetzschriften ins
Internet. Und dort können sie überall gelesen werden. ****e
Der Einfachheit halber wurden von uns aber die üblichen OMF-"brd"-
und V2-Stellen angeschrieben, die sich auch sonst an unseren Faxen
erbauen dürfen.
Völkermörderpack
EuGHMR, +33 (0)3 88 41 27 30
Völkermörderpack "Justiz"-Minis:
OMF-"brd" 01888 / 580-9525
Bay 089-5597-2332
Thüri 0361/ 37 - 95848
Hess 0611 / 322691
Ham (040) 428 43 3572
Baden 0711-279-2264
Nord +49 (0)211-8792-569
Meck (03 85) 5 88-34 50
Brand 0331-866 3080
Rhein 06131/16-5875
Saar (0681) 501-3169
Sachs (03 91) 5 67 61 80
Schles 0431/988-1956
NS 0511 / 120 5170
Brem + 49 421 36117477
Berl +49 (0)30 9013 - 2000
Sächsi (0351) 564-1599
Deutscher Justizverbrecherbund, 0 30-20 61 25-25
Hamburgischer Justizverbrecherverein, (040) 42843-4097
Niedersächsischer Justizverbrecherbund, 0511 347-3566
Völkermörderpack "Polizei Recklinghausen", 02361 / 552283
Völkermörderpack SA Frankenthal, 06233/80-362
Völkermörderpack "AG Erlangen", 09131-782 105
Völkermörderpack OLG Nürnberg, (0911) 321 2880
Völkermörderpack SA Nürnberg, 0911 / 3212466
Völkermörderpack CSU (089) 12 43- 299
Völkermörderpack SA Essen, (0201) 803-2920
Völkermörderpack CDU, Jürgen Rüttgers, (0211)
884-2265
Völkermörderpack OLG Köln, 0221 / 7711-600
Völkermörderpack "BVerfG", 0721-9101-382
Völkermörderpack "BRD"-Führung, 01888 / 272 – 2555
Völkermörderpack "CDU", Fax: 030 - 220 70 111
Völkermörderpack BGH, 0721 - 159-2512
Völkermörderpack GB-SA, 07 21/ 81 91 59 0
Völkermörderpack B-tag, P-SA, 030 / 227 36027
Völkermörderpack NRW, P-SA, 0211/884-3004
Völkermörderpack "AG Dorsten", 02362 / 200827
Völkermörderpack "AG Hannover", 0511/3472723
Völkermörderpack "AG Heilbronn", 07131/643028
Völkermörderpack SA Stuttgart, 0711/921-4009
Völkermörderpack V2-Sekte, 0228 / 103 - 299
Völkermörderpack Redeker, 0228 / 650479
Völkermörderpack SA Berlin, (030) 9014-3310
Völkermörderpack "LG Bonn", 0228 / 702-1600
Völkermörderpack AG Bonn, 0228 / 702-2906
Völkermörderpack SA Bonn, 0228 / 9752-600
Völkermörderpack SA Hamburg, (040) 4 28 43 - 1867
Völkermörderpack LG Hamburg, (040) 428 43 - 4318/4319
Völkermörderpack SA Regensburg, (0941) 2003248
Der Fax-Marathon nimmt immer so an die 20 Minuten in Anspruch (d.h. die
Zeit, die wir dafür insgesamt am Fax sitzen; die
Fax-Übertragung kann durchaus über eine Stunde dauern). Die
Faxkosten (Telefon- und Materialkosten zusammen) liegen pro Fax und
Adressat normalerweise wohl bei unter zehn Cent, was mit Briefsendung
angesichts des finanziellem (ca. siebenmal höher) und zeitlichem
Aufwand nicht praktikabel wäre. Zudem haben wir von
jeder Faxsendung auch ein Übertragungsprotokoll mit Kopie der
Sendung, was objektiv sogar mehr aussagt als ein Einschreiben, denn
dabei gibt es keinen Hinweis auf den Inhalt des Briefes.
Hier nur mal die obere Hälfte eines solchen Sendeberichts
(DIN A 4):
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