"Pastor" Gerd Wittka, Gelsenkirchen: Missbrauch von Titeln

- Neues "Strafverfahren" gegen KzM, diesmal wegen "falscher Verdächtigung" -
(Kirche zum Mitreden, 15.07.2007)
Ermittlungsverfahren wegen Beleidigung zu ihrem Nachteil bei G.

Gerd Wittka als Beispiel

Warum nun unter den ganzen Novus-Ordo-Pseudopriestern ausgerechnet Gerd Wittka betrachtet wird, ist in drei Dingen begründet:
1. Um die Absurdität der gegen uns abgezogenen "Verurteilung" wegen "Missbrauchs von Titeln" noch klarer zu unterstreichen, sollte generell ein Beispiel her dafür, dass die V2-Funktionäre eben selbst notorisch weder katholisch noch Priester sind.
2. Der Editor von sedisvakantismus.org verschickt seine Informationen großzügig auch an ihn unbekannte V2-Sektierer; bisweilen werden deren Reaktionen in den weit-Texten gewürdigt. Zufällig landete gerade in dieser Zeit auch ein Schreiben des Editors im Postfach von Gerd Wittka; hier die Korrespondenz (14.05.2007):
W: Wer schreibt da?
E: Ich der editor
W: Sorry, aber auf solche unpersönlichen Emails werde ich zukünftig nicht mehr eingehen, es sei denn, Sie haben einen berechtigten Grund, Ihre Identität zu verbergen und bedürfen der seelsorglichen Diskretion. Gerd Wittka
E: he gerd, von welcher "seelsorgerischer" Diskretion sprichst du denn eigentlich-du als Novus Ordo Pseudopriester bist ein Seelenzerstoerer und kein Seelsorger

Witzka war also vollständig informiert.
3. Zufällig ist ausgerechnet Wittka auch einer der (15?) Leute, die 1987 zusammen mit uns im "Theologenkonvikt des Bistums Essen" in Bochum mit dem V2-"Studium" begonnen haben. Wir kennen ihn also persönlich sehr gut, und das kann für ihn durchaus ein zusätzlicher Ansporn sein, in dieser Sache tätig zu werden.
Von daher lag es nahe, Witzka als Testobjekt zu benutzen.

Der Test

08.07.2007 Fax an die üblichen "brd"-Stellen sowie an den OMF-"brd"-Kerker Gelsenkirchen:

Geschäftsnummern ECHR-LGer1.1R (37843/05), (40449/06) und (4271/07) [Bei Antwort angeben!]
Hallo, aus der Gosse kriminellen Abschaums zusammengekratzer Bodensatz!
Hiermit erstatte ich Strafanzeige mit Strafantrag gegen Gerd Wittka, Gelsenkirchen; Tatbestand: Betrug / Missbrauch von Amtsbezeichnungen, Verbrechen gem. § 132aAbs.2, Abs.3 StGB.
Der Schuldige bezeichnet sich auf seiner Weltnetzseite lügnerisch als "katholischer Priester".
Da gegen die OMF-"brd" sowieso derzeit eine ganze Reihe von Verfahren wegen des Tatbestandes Völkermord anhängig sind, genügt es hier, auf die entsprechenden Verfahren zu verweisen, namentlich auf
http://www.kirchenlehre.com/titel_05.htm
sowie auf die Pressemeldung "Verleumdung bei presseanzeiger.de", die bereits am 02.07.07 an fast alle Empfänger dieser Faxsendung verschickt wurde und auch nach wie vor an verschiedenen Stellen im Weltnetz abrufbar ist, z.B.
http://www.kreuz.net/bookentry.1233.html
Darin heißt es: »Tatsächlich wurde PRHL selbst Opfer eines absolut illegalen Verfahrens wegen "Missbrauchs von Titeln". Dies ist auf seiner Homepage auch minutiös dargelegt, angefangen von den Beweisen für die Gültigkeit seiner Weihe und für seine Zugehörigkeit zur römisch-katholischen Kirche, über den Beweis, dass der Justiz diese Sachbeweise nicht nur im Internet zugänglich, sondern auch als Originale vorgelegt worden sind, über den Beweis, dass die Justiz ohne Angabe von Gründen sämtliche Beweise sowie die Widersprüche gegen jeden einzelnen Schritt des Verfahrens komplett ignoriert, bis auf den Hinweis, dass die Justiz sich einfach radikal weigert, einen Beweis, ja überhaupt einen – absolut notwendigen – begründeten Anfangsverdacht für einen angeblichen Titelmissbrauch zu nennen.«
Bei dem Schuldigen Gerd Wittka nun verhält es sich also alles etwa wie bei der Sache Karl Lehmann:
http://www.kirchenlehre.com/krieg.htm
Damit Wittka sich als katholischer Priester bezeichnen darf, muss er bewiesenermaßen a) katholisch und b) Priester sein. Bekanntermaßen ist er aber weder a) katholisch, sondern V2-Sektierer, noch b) Priester, sondern V2-"ordinierter" Laie. Während in meinem Falle nichts dagegen und alles dafür spricht, dass ich römisch-katholischer Priester bin, verhält es sich bei Gerd Wittka genau anders herum.
Auch gegen den OMF-"brd"-Kerker Gelsenkirchen ist mit allen angemessenen Mitteln vorzugehen, denn dieser hat Wittka als "Gefängnisseelsorger" ausgegeben. Die Kerkermeister sind als ebenfalls alle des äußerst schweren Betrugs schuldig.
Objektiv ist natürlich gegen die gesamte OMF-"brd"-Mannschaft deshalb vorzugehen, weil sie insgesamt die V2-Sekte insgesamt als katholische Kirche und dabei Laien als Priester ausgibt.
Das ist zugegebenermaßen auch der Plan: Diese Anzeige dient dazu, jederzeit gegen jeden OMF-"brd"-Täter schnell und unbürokratisch vollstrecken zu können.
Bei der Gelegenheit erinnere ich an die Sache "Richter" Schwill beim "Landgericht Bonn": In vielen Gästebüchern, Foren, bei Leserbriefen etc. pp. habe ich schon das "Vollidioten"-Verbrechen bekannt gemacht, das zudem auf verschiedenen Weltnetzseiten gewürdigt wird, z.B.
http://www.zundelsite.org/german/news/070325_Richter_LG_Bonn.php
Dabei weise ich insbesondere darauf hin, dass meine diesbzgl. Strafanzeige bis heute nicht beantwortet wurde, und dass auch meine deshalb erstatte Strafanzeige wegen Strafvereitlung nicht beantwortet wurde - wohlgemerkt, während die OMF-"brd" sonst wie besessen zigtausende Rechtschaffene mit dem Vorwand "Beleidigung" als Kriminelle diffamiert und behandelt. Außerdem verbreite ich auch ganz allgemein die Wahrheit über den "§185 StGB":
http://tinyurl.com/2erya4 [= http://www.heise.de/newsticker/foren/go.shtml?read=1&msg_id=13073166&forum_id=119976, s.u. Text Nr. 1]
Oder ich kommentiere den Fall von Michael Winkler, der von SA-Mann Bellay während der "Verhandlung" öffentlich als "verkrachte Existenz" beschimpft wurde:
http://tinyurl.com/24bf6k [= http://www.svenler.com/Svenler/blog/?p=1084, s.u. Text Nr. 2]

Text Nr. 1:
"Die Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Beleidigung mittels einer Tätlichkeit begangen wird, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."
"Beleidigungs-Prozesse" sind folglich nicht nur schwerste Verbrechen gegen den Art. 7 EMRK, sondern auch gegen die brd-eigenen Erklärungen § 1 StGB sowie Art. 103,2 "Grundgesetz": "Eine Tat kann nur bestraft werden, wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war, bevor die Tat begangen wurde."
Was die "gesetzliche Bestimmtheit" der "Beleidigung" (§ 185 StGB) betrifft, hier einige Analysen:
1. Jurawiki - Beleidigung: »Das Gesetz definiert den Begriff "Beleidigung" nicht näher«.
2. Prof. Dr. Hans Jürgen Heringer über "§ 185 StGB": »Was eine Beleidigung ist, sagt der Paragraph nicht. Könnte die Linguistik da weiterhelfen? Vielleicht untersuchen, wie das Verb "beleidigen" verwendet wird? Das wollen Juristen im Allgemeinen lieber nicht. Diese Art von Empirie geht gegen das System«.
3. Claus Plantiko: »Daß die Strafbestimmungen zur Beleidigung gegen das Bestimmtheitsgebot des Art. 103(2) GG verstoßen, räumte selbst das Bundesverfassungsgericht ein, s. E 93, 266, 292; 71, 108, 114ff., meint aber, der Begriff der Beleidigung habe durch >100jährige und im Wesentlichen einhellige Rechtsprechung einen hinreichend klaren Inhalt erlangt, der den Gerichten ausreichende Vorgaben für die Anwendung an die Hand gibt und den Normadressaten deutlich macht, wann sie mit einer Bestrafung wegen Beleidigung zu rechnen haben«.
4. Dr.rer.pol.habil. Dr.phil. Richard Albrecht, ehrenamtlicher Richter (Jugendschöffe): »Im Strafgesetz wird wohl etwas über die Bestrafung des angeblichen Beleidigers ausgesagt. Aber nichts über den Straftatbestand der Beleidigung. Damit fehlt jede Gesetzesbestimmtheit von „Beleidigung“. Insofern ist „Beleidigung“ im deutschen Strafrecht nichts Anderes als ein Phantomdelikt, das nach Recht, Gesetz und Rechtsprechung des BVerfG´s n i c h t angeklagt und n i c h t bestraft werden darf.«
5. Bert Steffens: »Der seit Mai 1871 im Strafgesetzbuch - damals Reichs-Strafgesetzbuch genannt - vorhandene § 185, der berüchtigte ”Beleidigungs”-Paragraph, wird auch heute noch, trotz entgegen stehender Grundgesetzregeln, von der Justiz angewandt. Gerade diese Tatsache zeigt beispielhaft und überdeutlich die Entfernung der Richter und Staatsanwälte vom Grundgesetz, obwohl sich diese doch freiwillig und mit Eidesleistung diesem unterworfen haben. Richter, wie Staatsanwälte haben sich, entgegen ihrem Eid, über das Gesetz gestellt, statt diesem und damit dem Volkssouverän, von dem alle Staatsgewalt ausgeht, zu dienen.«
6. Peter Briody: »Die Stellungnahme des KSZE ( Kommittee für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa ) zu den Strafgesetzen einiger Staaten gegen 'Beleidigung' von 24. Mai 2002 lautete: The memorandum of the Commission on Security and Cooperation in Europe volume 35 No 12 of May 24, 2002 contains the following statement Criminal defamation and "insult" laws are often defended as necessary to prevent alleged abuses of freedom of expression. They are not, however, consistent with OSCE norms and their use constitutes an infringement on the fundamental right to free speech. Die Mitteilung des KSZE vom 24. Mai 2002 in Deutsch: Strafgesetze gegen Beleidigung und Diffamerung werden häufig als nötige Abwehr gegen angeblichen Missbrauch der Meinungsfreiheit gerechtfertigt. Sie sind aber mit OSCE Normen nicht konform und deren Anwendung bildet einen Verstoß gegen das Recht auf freie Meinungsäusserung.«
Kurz: "Ehrenschutz" ist Täterschutz. Verbrecher werden vor Strafverfolgung geschützt, Rechtschaffene werden als "Beleidiger" kriminalisiert.

Text Nr. 2:
In der Diskussion bei altermedia zu selbigem Winkler-Text wurde die Frage aufgeworfen, »ob die “verkrachte Existenz” des Herrn Staatsanwalts nicht etwa eine strafbare Beleidigung war. Noch dazu im Amt begangen.« Darauf habe ich zwar geantwortet, aber - wie bei altermedia sehr häufig - wurde mein Beitrag nicht veröffentlicht. Ja, schon klar, warum die mich dort nicht so sehr mögen… Also: Wer nicht weiß, ob ein Ausdruck eine “strafbare Beleidigung” ist, muss sich informieren, wie dies gesetzlich bestimmt ist, denn “eine Tat kann nur bestraft werden, wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war, bevor die Tat begangen wurde” (Art. 7 EMRK; § 1 StGB; Art. 103,2 GG). Also schnell mal im §185 nachgeschaut… Was das konkret bedeutet: Am “Landgericht Bonn” beschimpfte ein “Richter” alle 30 Prozesszuschauer als “Vollidioten”. Es gab deshalb mehrere Strafanzeigen (auch von mir), bis heute wurde auf keine einzige meiner diesbzgl. Zuschriften überhaupt geantwortet. “Richter” dürfen also (auch) im Amt andere verleumden. Ist ja noch eines ihrer geringen Verbrechen. Irving nannte den radikalen Rechtsbeuger, der ihn komplett illegal unter totaler Missachtung aller Gerichtsvorschriften obendrein für eine bewiesenermaßen *WAHRE* Aussage über die Auschwitz-Gaskammer zu 30.000 DM verurteilte, einen “senilen alkoholisierten Trottel”. Dafür bekam Irving nochmals eine Strafe von 10.000 DM. Wehe, man bringt die Wahrheit über die Rechtsbeugermafia ans Licht - dann ist man ein “Beleidiger”, ein “Krimineller”. Die Liste solcher “Beleidigungs”-Fälle ließe sich beliebig verlängern. Kurz: “Ehrenschutz” ist Täterschutz. Winkler sollte also wegen der “verkrachten Existenz” Strafanzeige stellen wegen Beleidigung und Verleumdung. Damit hätten wir ein Beispiel mehr, was der “Ehrenschutz” der OMF-”brd” wirklich wert ist.

Testergebnis

14.07.2007 Brief von "'Schilling Staatsanwalt", SA Essen
Staatsanwaltschaft Essen, 45117 Essen
Zweigertstr. 56, 45130 Essen
Telefon: 0201/803-0
Durchwahl: 0201/803- 2655 o. 2891
Telefax: 0201/803-2920
E-Mail: poststelle@sta-essen.nrw.de
Datum: 11.07.2007
Aktenzeichen 58 Js 431/07
Ermittlungsverfahren gegen Gerd Wittka wegen Mißbrauchs von Titeln
Datum der Strafanzeige: 08.07.2007
Sehr geehrter Herr Lingen, das Ermittlungsverfahren habe ich gemäß § 170 Abs. 2 der Strafprozessordnung eingestellt. Zwar ist es richtig, dass der Beschuldigte sich auf seiner Internetseite [zensiert von PRHL] als katholischer Priester bezeichnet. Dies hat allerdings seine Richtigkeit, da der Beschuldigte ausweislich seines auf der selben Seite beschriebenen Lebenslaufes im Mai 1994 die Priesterweihe durch den damaligen Bischof von Essen, Dr. Hubert Luthe empfangen hat. Weiterhin ist er Pastor der Pfarrei St. Hippolytus in Gelsenkirchen-Horst. Ein Mißbrauch von Titeln liegt beim Beschuldigten nicht vor.
Vielmehr liegt ein solcher zum wiederholten Male bei Ihnen vor, obwohl Sie erst mit Entscheidung des AG Dorsten vom 18.04.2007 wegen Verstoßes gegen § 132a StGB zu einer Geldstrafe verurteilt wurden und trotzdem in der mir jetzt vorliegenden Anzeige gegen den Pastor Wittka erneut von sich behaupten, römisch-katholischer Priester zu sein.
Weiterhin stellt Ihre Anzeige vom 08.07.2007 eine falsche Anschuldigung zum Nachteil des Pastor Wittka dar.
Ich leite daher mit Verfügung vom heutigen Tage ein Ermittlungsverfahren gegen Sie ein. Dieses Schreiben gilt gleichzeitig als Beschuldigtenvernehmung im Ermittlungsverfahren gegen Sie.
Sie können sich zu den o.a. Vorwürfen gegen Sie äußern. Ich weise Sie ausdrücklich darauf hin, dass Sie als Beschuldigter die Aussage verweigern können und es Ihnen frei steht, jederzeit einen Verteidiger zu beauftragen. Weiterhin steht es Ihnen frei, zu Ihrer Entlastung einzelne Beweiserhebungen zu beantragen. Ihrer Einlassung sehe ich bis zum 27.07.2007 entgegen.
Bitte beachten Sie, dass sich die anliegende Rechtsmittelbelehrung nur auf die Einstellung des Verfahrens gegen den Beschuldigten Wittka bezieht.
Hochachtungsvoll
Schilling Staatsanwalt

Rechtsmittelbelehrung
Gegen diesen Bescheid kann gemäß § 172 Absatz 1 der Strafprozessordnung innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach der Bekanntmachung Beschwerde bei dem
Generalstaatsanwalt in Hamm (Postanschrift: Heßlerstr. 53, 59065 Hamm) eingelegt werden.
Durch den Eingang der Beschwerde während dieser Zeit bei der hiesigen Staatsanwaltschaft wird die Frist ebenfalls gewahrt. Um Fehlleitungen und Rückfragen zu vermeiden wird gebeten, in der Beschwerdeschrift auch anzugeben, welche Staatsanwaltschaft unter welcher Geschäftsnummer (Aktenzeichen) den angefochtenen Bescheid erlassen hat.


Der amoklaufende Schwerstkriminelle "Schilling Staatsanwalt", gen. Silberling

Hier nur eine kleine Übersicht über einige der extremen Verbrechen, derer sich Silberling bereits allein mit diesem Schreiben hochgradig schuldig gemacht hat.

Betrug: Silberling gibt selbst zu, dass Wittka sich sogar öffentlich als "katholischer Priester" ausgibt. Außerdem gibt Silberling zu, dass Wittka sich dafür auf Hubert Luthe beruft. Nun wurden die "neuen Weihen" Ostern (01.04.) 1969 eingeführt ("promulgiert" bereits 18.06.1968), d.h. alle V2-Weihen seit Ostern 1969 sind ungültig - sofern nicht doch ein gültiger Ritus in einer gültigen Linie vollzogen wird; Speziell die Ungültigkeit der V2-"Bischofsweihe" sogar von V2-Sektierern wie Athanasius Kröger wenigstens halb zugegeben. Außerdem findet sich unwiderlegbare Nachweise keineswegs nur in katholischer Literatur, sondern z.B. auch im "Katechismus des Oratoriums" oder in Schriften von Anthony Cekada, z.B. »The 1968 Rite of Episcopal Consecration: "Absolutely Null and Utterly Void"« [Der 1968 Ritus der Bischofskonsekration: Absolut nichtig und völlig ungültig]. Die Beweislast gegen Wittka und gegen Silberling ist notorisch absolut rettungslos total vernichtend. Zur Erinnerung: Luthe wurde "zum Bischof geweiht" am (Tusch!): 14. Dezember 1969 (vom Satanisten Joseph Höffner, u.a. bekannt für seine Hyperaktivität beim Apostaten-Katechismus), weshalb Luthe auch gar keine gültigen Weihen spenden konnte. Die Tatsache, dass der Laienschauspieler Wittka in einer Laienspielgruppe in der instandbesetzten Pfarrei St. Hippolytus in Gelsenkirchen auftritt, beweist zwar, dass er Komplizen hat, aber nicht, dass die Komplizen im Recht sind. Hitler hatte auch Komplizen. Und dass er sogar von der Völkermordrepublik OMF-"brd" geschützt wird, mehrt nur - wie jetzt ganz konkret im Falle Silberling - die Schuld der Verbrecher.
Und wenn es von Belang ist, was auf einer Homepage steht: Auf der KzM-Startseite ist derzeit sogar in Großbuchstaben das "endgültig rechtskräftige" "Urteil" von "Amtsgericht Hannover" - 1151 Js 9899/04 - zitiert:
"Rolf Hermann Lingen (...) ist Pater der katholischen Kirche"

Strafvereitlung: Obwohl Silberling sich des Betrugs schuldig gemacht hat, rechtfertigt das noch nicht, dass er nicht die notwendigen Schritte gegen Wittka unternimmt; also liegt auch das Verbrechen der Strafvereitlung vor.

Verleumdung: Uns des "Mißbrauchs von Titeln" zu beschuldigen, ist eine ungeheuerliche Verleumdung, zumal Silberling unmissverständlich auf den KzM-Text sowie auf die Pressemeldung hingewiesen wurde. Ein bekanntlich ungültiges "Urteil" als Beweisgrundlage zu nehmen, dass das Urteil doch gültig ist, ist übrigens ein an Plattheit nicht mehr zu unterbietender Zirkelschluss; mehr als solche grenzenlos absurden Lügen hat die OMF-"brd" zu ihrer Verteidigung argumentativ nicht zu bieten. Silberling hat seine Verleumdung gegen uns obendrein im "Amt" begangen, auch wenn Silberling als "brd"-Scherge objektiv für deutsche Staatsangehörige de jure unzuständig ist.

Verfolgung Unschuldiger: Silberling ist darauf hingewiesen worden, dass Wittka bekanntermaßen weder a) katholisch, sondern V2-Sektierer, noch b) Priester, sondern V2-"ordinierter" Laie ist. Wenn er unseren Worten nicht glaubt, mag er ja gerne andere katholische Quellen konsultieren. Aber zugegeben: Die "Justiz" begnügt sich besonders gerne damit, einfach vor der Realität die Augen zu verschließen. Man denke an die Sache Ralf Möbius: Das Völkermörderpack "Justiz" Hamburg weigert sich einfach, den Whois-Eintrag einer Domain zu akzeptieren, reagiert einfach nicht auf die ganzen Hinweise zum Sachverhalt und lädt allein deswegen einem komplett Unschuldigen eine Strafe von 1.500 Euro auf! Nur so "funktioniert" die "Justiz" der OMF-"brd": Mit Subjektivismus als alleiniger Handlungsgrundlage.

Völkermord: Natürlich muss man Silberlings Verbrechen als Teil des größeren Bildes sehen: Die gezielte Ausrottung der katholischen Kirche.

Die ganzen sonstigen Ausführungen zur Legalität von "brd"-"Verfahren" gegen die katholische Kirche, wie sie z.B. in der Sache Manfred Wucherpfennig breit ausgeführt sind, bleiben selbstverständlich unberührt, d.h. auch hier müsste Silberling sich noch rechtfertigen - was er objektiv nicht kann. In einem Rechtsstaat wäre so etwas wie Silberling allenfalls vielleicht noch in einer Kerker- oder Gummizelle denkbar, aber selbst darauf sollte man nicht unbedingt wetten.
Zudem werden gegen die OMF-"brd"-Schergen ordentliche Prozesse eingeleitet, bei denen die Schergen ausschließlich *persönlich* zu haften haben, sich also nicht mit "Steuergeldern", das sie von anderen erpresst haben, "freikaufen" können. Alle Rechtschaffenen können sich schon jetzt darauf freuen.

Die weiteren Aussichten

15.07.2007 Fax an die üblichen "brd"-Stellen sowie an den OMF-"brd"-Kerker Gelsenkirchen:
Geschäftsnummern ECHR-LGer1.1R (37843/05), (40449/06) und (4271/07) [Bei Antwort angeben!]
Hallo, aus der Gosse kriminellen Abschaums zusammengekratzer Bodensatz!
Hiermit lege ich Beschwerde ein gegen:
- Bescheid von SA-Mann, Berlin, zur Judenseife
s. http://www.kirchenlehre.com/seife_02.htm
- Bescheid von SA-Mann Schilling (Spitzname: Silberling), zu Gerd Wittka
s. http://www.kirchenlehre.com/wittka.htm
Ferner erstatte ich Strafanzeige mit Strafantrag gegen SA-Mann Schilling (Spitzname: Silberling);
Tatbestände: Betrug, Strafvereitlung, Verleumdung, Verfolgung Unschuldiger, Völkermord etc. pp.
s. wiederum http://www.kirchenlehre.com/wittka.htm
Dort den Abschnitt:
Der amoklaufende Schwerstkriminelle "Schilling Staatsanwalt", gen. Silberling


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