"Dieses Urteil ist eine einzige Katastrophe Ich finde es persoehnlich
gut das dieser depperte Bazi-Richter jetzt wegen Rechtsbeugung angezeigt
wurde. So ein fatales Fehlurteil mit solchen katastrophalen Folgen habe
ich selten erlebt. Das Urteil kann wohl nur als dummdreist bezeichnet werden.
Viel Glueck Felix Somm in der Revision !"
"Also dieser Richter gehört in Rente geschickt.Das war mal wieder
ein typisch bayrisches gehirnloses Urteil."
"Das grasseste Fehlurteil seit es Gerichte gibt!!!"
"Kann man nichts sagen. Das ist nicht richtig."
In mehreren Computerzeitschriften wurde dieses Urteil als "unhaltbar" bezeichnet, weil es angeblich gegen das Teledienstgesetz verstößt. Nur ganz selten wurde darauf hingewiesen, daß in Wahrheit eben dieses Gesetz angewandt wurde - und dann wurde die Abschaffung bzw. "Revision" des Teledienstgesetzes gefordert! Trotz dieser einhelligen Ablehnung des Urteils seitens der Computerzeitschriften fanden wir in einem Magazin dann doch noch einen Leserbrief abgedruckt, in dem die gängige, von den Drahtziehern diktierte Meinung abgelehnt wird. Mit Erlaubnis des Schreibers geben wir diesen Leserbrief hier wieder. Auch wenn wir es nicht immer eigens zum Ausdruck bringen: Eine Einverständniserklärung, daß wir die Texte anderer veröffentlichen dürfen, bedeutet keineswegs, daß die jeweiligen Autoren die Inhalte von KzM dulden; es wäre demnach ungerecht, diejenigen, die uns freundlicherweise ihre Texte zur Verfügung stellen, mit uns bzw. unserem grundsätzlichen katholischen Anliegen irgendwie in Verbindung zu bringen. Die gewahrte Anonymität hängt hingegen mit unserer Entscheidung zusammen, Personen in den Hintergrund und Sachverhalte in den Vordergrund zu stellen; nur V2-Aktivisten, besonders in den höheren Rängen, müssen mit einer Nennung ihres Namens rechnen, weil sie eine Gefahr darstellen, vor der gewarnt werden muß. Damit zum Leserbrief:
"Als Felix Somm verurteilt wurde, war ich zunächst verwundert.
Aber als dann die Fakten veröffentlicht wurden, gewann ich den Eindruck,
der Richter ist der einzige, der die Lage verstanden hat. Leider ist die
Bestrafung zu mild ausgefallen. Wie ich dazu komme?
1. CompuServe und damit Herr Somm können nicht behaupten, nichts
von illegalen Inhalten auf ihren Servern gewußt zu haben. Dieser
Fakt ist seit Jahren bekannt. Ob Kinderpornographie oder Bombenbauanleitungen:
Diese Dinge sind strafbar und gehören deshalb auch verfolgt.
2. CompuServe hat fünf Server mit illegalen Inhalten gesperrt
und kurz darauf weitere 200 Server und Newsgruppen. Sie waren in der Lage,
die Verbreitung solcher Infos zu verhindern. Daß man Bereiche mit
Themen wie Aids mitgesperrt hat, war Mache für die Presse. Wie schnell,
glauben Sie, kann CompuServe einen Server sperren, wenn die Rechnung nicht
bezahlt wird? Realistisch betrachtet hat CompuServe (und alle anderen Provider)
die Inhalte geduldet, um Profit zu machen.
3. Angeblich war Herr Somm Weisungen des amerikanischen Mutterhauses
unterworfen. Dies hätte er bei strafbaren Inhalten mißachten
müssen.
4. Amerika, oder besser die Online-Industrie, schreit nach Pressefreiheit.
Fragen Sie mal, was Hinterbliebene von Attentatsopfern über die Verbreitung
von Bombenbau-Anleitungen über das Web halten. Die Argumentation mag
richtig sein, 'wenn man einen Server sperrt, spiegeln andere Betreiber
diese Seiten auf ihren Servern'. Nur muß man diese dann auch sperren.
5. Unbedacht sind Presseäußerungen wie: 'Jetzt ist der Online-Standort
Deutschland tot.' Will man einen Freibrief für die Industrie erreichen?
Der Standort Deutschland sollte durch dieses Urteil einen Auftrieb erhalten.
Viele Mitbürger sind verunsichert, weil in der Presse so gern über
Illegales und Schmuddelkram im Internet berichtet wird. Die meisten von
uns wollen nichts damit zu tun haben. Der Online-Industrie hilft es, wenn
mit diesem Kram rigoros aufgeräumt wird. Das hat nichts mit Pressefreiheit
zu tun. Hier geht es darum, Menschen jeden Alters vor Unheil zu schützen.
Ich für meinen Teil hoffe, daß Herr Somm seine gerechte
Strafe auch in der nächsten Instanz bekommt. Sonst würde das
Geld mal gegen die Gerechtigkeit siegen. Und ich hoffe auch, daß
die übrigen Provider schnell umdenken."
Als der Autor sein Einverständnis mit der Veröffentlichung seines Briefes auf unseren Seiten erklärte, äußerte er die Hoffnung, "daß unsere Politiker und Journalisten endlich begreifen, daß man Kommerz nicht vor die Gesetze oder sogar vor den Jugendschutz stellen darf." In diesem Zusammenhang kann man auch an die Aktion gegen die EU-Werbeverbote denken: Auf mehreren Plakaten ist z.Zt. die Botschaft zu lesen: "EU-Werbeverbote vernichten Tausende von Arbeitsplätzen". In der Tat darf in der EU nicht alles frei beworben werden, z.B. Zigaretten und Alkohol. Und in der Tat vernichtet dieses Werbeverbot Tausende von Arbeitsplätzen, am wenigsten davon allerdings bei den Werbeagenturen. Arbeitsmarkttechnisch sinnvoll wäre es, vielmehr auch alle anderen Drogen frei zugänglich zu machen - was würden da nicht für Arbeitsplätze geschaffen! Zunächst hätten die Werbeagenturen ein umsatzträchtiges Produkt mehr, für das sie Werbeaufträge erhielten. Aber überhaupt würde die Arbeitslage v.a. in angeschlagenen Ländern wie Deutschland endlich genesen: Wieviele Arbeitsplätze in Krankenhäusern, Entziehungsanstalten und Pflegeheimen ließen sich schaffen? Und erst recht in den Betrieben: Durch den - zeitweisen oder völligen - Ausfall eines drogenabhängigen Mitarbeiters müßten Stellen in entsprechender Weise neu besetzt werden - endlich eine gesunde Arbeitsmarktpolitik dank einer drogenkranken Bevölkerung! Allgemeine Überlegungen über das Verhältnis von Gesetz und Gerechtigkeit gibt es im Text "Staat und Legalität".
Zurück zum Somm-Urteil: Mittlerweile ist nun die Urteilsbegründung
veröffentlicht worden, und "Branchenkenner", "Fachleute", "Experten"
und wie sich diese Leute sonst noch nennen geben auch jetzt noch keine
Ruhe. Die Urteilsbegründung ist sehr lang ausgefallen, hier nur einige
wenige Punkte:
"Nach der Wiedereröffnung der Newgroups durch CompuServe USA waren
unter den Foren [...] für Kunden von CompuServe USA in Deutschland
folgende gewalt-, kinder- und tierpornographische Darstellungen, deren
Inhalte von Dritten stammen, abrufbar: [...] Der Angeklagte handelte in
allen Fällen in bewußtem und gewolltem Zusammenwirken mit CompuServe
USA, die pflichtwidrig die Sperrung dieser eindeutigen Foren unterlassen
hat."
"Der Angeklagte versäumte es pflichtwidrig, sich Kenntnis über
die in die Liste aufgenommenen indizierten und bekanntgemachten Spiele
zu verschaffen und zu überprüfen, ob indizierte Spiele im proprietären
Dienst der Mutter unter entsprechenden Foren angeboten werden."
"Daß die Sperrung eindeutiger Foren bzw. deren Inhalte durch
CompuServe USA ohne nennenswerten Aufwand möglich ist, hat der Sachverständige,
Dr. (...), dessen Ausführungen sich das Gericht insoweit anschließt
und an dessen Sachkunde kein Zweifel besteht, überzeugend dargestellt."
"Der Angeklagte hat die Tathandlung in Mittäterschaft, d.h. gemeinschaftlich
mit CompuServe USA begangen (§ 25 Abs. 2 StGB). Mittäter ist,
wer aufgrund eines gemeinsamen Tatentschlusses im Rahmen eines gemeinsamen
Tatplanes einen Beitrag zur Durchführung derselben Tat liefert (Schönk/Schröder-Cramer,
§ 25, Rn. 63 ff)."
Die Urteilsbegründung ist also logisch, sie benennt die strafbare
Handlung exakt und stellt den Umfang des begangenen Unrechts exakt dar.
Bereits rein juristisch - moralisch sowieso - ist also jeder Bürger
berechtigt und ggf. verpflichtet, jede Kritik, die das Somm-Urteil als
zu streng oder gar völlig unberechtigt deklariert, als Irreführung
energisch zurückzuweisen.
Zu dem Thema "Sex im Internet" hier noch zwei Anmerkungen:
1) Wir betonen an dieser Stelle nochmals, daß wir den Medienrummel
gegen Kinderpornographie für eine äußerst schizophrene
Zeiterscheinung halten. Bei Arabella Kiesbauer, Hans Meiser, Ilona Christen
(was für ein Familienname!), Bärbel Schäfer und den ganzen
anderen "Talkern" am Nachmittag dreht sich doch fast alles um Sexualität,
dabei mit Vorliebe um krankhafte Formen wie Masturbation und Homosexualität.
Im Abend- und Spätprogramm begnügen sich die Fernsehsender nicht
mehr mit schamlosen Reden, sondern zeigen nackte Tatsachen in den schillerndsten
Farben. Obwohl der Versandhandel von Pornographie in Deutschland verboten
ist, ist es kinderleicht möglich, sich Schmuddelkram per Post zusenden
zu lassen. In jedem Kaufhaus stapeln sich die Schmuddelhefte, Prostituierte
und Zuhälter sind gesellschaftsfähig geworden. Nacktbaden ist
"in", und wer heute gewisse Kleidungsformen als "schamlos" kritisiert,
muß mit einer Anzeige wegen Beleidigung rechnen.
Wie wollen die Leute, die dieser sittlichen Entwicklung in Deutschland
und vielen anderen Ländern positiv oder auch nur gleichgültig
gegenüberstehen, sich über Verbrechen wie Kinderpornographie
groß wundern? Wenn eine Zeitschrift wie c´t, ein auflagenstarkes
Computermagazin aus dem Heise-Verlag, sich gegen Kinderpornographie stark
macht, aber dafür bekannt ist, die (katholische) Kirche ins Lächerliche
zu ziehen, z.B. durch die "witzigen" Vorworte oder durch "Reportagen" über
christliche Internet-Seiten, neuerdings durch den Werbeslogan "Heiligenverehrung
gehört nach Lourdes...", durch ihre Position zur "Sexualaufklärung"
etc., dann stimmt uns das sehr nachdenklich. Natürlich ist Kinderpornographie
ein weitaus schwereres Verbrechen als der Ehebruch mit einem Erwachsenen,
dennoch liegt in beiden Bereichen die Überzeugung zugrunde, daß
ethische Normen, in diesem Fall das sechste Gebot, keine Bedeutung haben
bzw. den privaten Gelüsten unterzuordnen sind. Insofern macht sich
jeder, der Schamlosigkeit duldet oder gar verteidigt, und sei es auch "nur"
durch sittenlose Kleidung, mitschuldig an den Verbrechen gegen die Heiligkeit
der Ehe. Bereits durch freizügige Kleidung demonstriert man ja für
Freizügigkeit, ganz konkret im Bereich der Sexualität. Wer meint,
man dürfe sich durch Voyeurismus den gewissen "Kick" verschaffen,
der braucht - ähnlich wie bei jeder Droge - bald eine höhere
Dosis. Der Gedanke, jeder Mensch sei letztlich nur ein Gebrauchsgegenstand
z.B. für sexuelle Bedürfnisse, ist bereits krankhaft, und aus
diesem vermeintlich harmlosen Konsum kann dann die "Lust nach mehr" erwachsen,
bis hinein in den Bereich, der tatsächlich (noch) strafrechtlich relevant
ist.
2) Einige meinen, es seien ohnehin nur zwei Prozent der Internet-Angebote überhaupt strafbar, d.h. z.B. mit kinderpornographischen oder rassistischen Inhalten gefüllt. Bei ca. 300 Millionen Internet-Seiten gebe es also nur 6 Millionen Seiten mit verbotenen Inhalten (wobei Pornographie grundsätzlich ja erlaubt ist), dafür lohne es sich gar nicht, Zensur auszuüben. Andere meinen mit dem Hinweis auf die begrenzten technischen Möglichkeiten von Internet-Filtersoftware, man könne und müsse daher auch nicht wirksam gegen die Verführung durch gewisse Internet-Inhalte vorgehen, u.z. bei der "erlaubten" Pornographie - nach göttlichem Recht ist natürlich alles verboten, was der Heiligkeit der Ehe widerspricht. Bleiben wir jetzt einmal in der Gedankenwelt, Erwachsene dürften andere Menschen als Konsumgut gebrauchen, und es würde reichen, die entsprechenden Internet-Inhalte für Kinder oder z.B. in Bibliotheken und Universitäten zu sperren: Dafür müßte einfach eine spezielle Domain (wie *.com, *.org, *.net, *.de) eingeführt werden, die alle Anbieter von "erlaubtem" Schmuddelkram verwenden müßten, und wer eine andere Domain verwendet, würde rigoros bestraft werden. Mit dieser Ordnung kann man sowohl die hemmungslos Geilen (vorläufig) befriedigen als auch die um ihre Kinder besorgten, aber vor dem Staat machtlosen Eltern einigermaßen dazu befähigen, Kinder nicht in den todbringenden Morast der Unzucht fallen zu lassen. Die Idee ist zwar schon Jahre alt, wurde aber noch nie umgesetzt. Gegen diese Idee spricht z.B., daß auch die Besuche von Kindern auf Schmuddelseiten gezählt werden und somit das Prestige der Anbieter und ggf. der Marktwert der Werbebanner steigt. Außerdem sollen aus den Minderjährigen ja später voll geschäftsfähige Kunden für diesen Schweinekram werden, und es zahlt sich aus, bereits früh die Netze auszuwerfen. Die bereits früh durch Unzucht verdorbene Seele wird es schwer haben, von der Sexualsucht loszukommen.
Darauf zu hoffen, daß die Politiker, z.B. der (voraussichtliche) künftige deutsche Bundeskanzler Gerhard Schröder, der - ebenso wie sein Genosse Lafontaine - es mit der ehelichen Treue, bis daß der Tod die Eheleute scheidet, nicht so peinlich genau nimmt (er hat mittlerweile seine vierte Frau fürs Leben gefunden), so sittengefestigt sind, daß sie von sich aus für mehr Ordnung sorgen, halten wir für unangebracht, s. auch den Text zum "Sexpack". Wir Bürger dürfen uns die Verwahrlosung nicht weiter gefallen lassen.