Staatsanwaltschaft Hagen: Neues Strafverfahren

- Aktenzeichen 500 AR 44/12 -
(Kirche zum Mitreden, 28.03.2012)
Zur Vorgeschichte s. hier.

Heute wurde eine Mitteilung zugestellt von Staatsanwaltschaft Hagen, Lenzmannstr. 16 - 22, 58095 Hagen, Telefon: 02331 393-0, Fax: 02331 393-336.
Auf die Strafanzeige v. 26.03.2012 (sic!) hin wurde nun ein Strafverfahren eingeleitet, u.z. unter dem Aktenzeichen 500 AR 44/12.
Daraufhin wurde folgendes Fax verschickt an:
Staatsanwaltschaft Hagen, 02331 393-336
Manfred Proyer, c/o Generalstaatsanwaltschaft Hamm, 02381 272-403

a****
Aktenzeichen 500 AR 44/12
Strafverfahren von Staatsanwaltschaft Hagen gem. Schreiben v. 27.03.2012
In o.g. Sache wird an Hagen und Hamm als zweites Fax ein Schreiben v. 27.03.2012 übermittelt: ["Unterstützung", s. www.kirchenlehre.com/titeln19.htm] an Wolfhart Timm und Joachim Lichtinghagen.
Selbst wenn man alle Lügen der "Justiz" ignorieren wollte, ließe sich unmöglich leugnen, dass die Justiz sich:
»auf einen Prozess eingelassen hat, von dessen zugrundeliegenden Sachverhalten es NICHT DAS GERINGSTE VERSTEHT! Die gesamten dem Prozess zugrundeliegenden Fragen sind für die Beteiligten Vertreter der Justiz nichts als "Böhmische Dörfer".«
Zur Kontrolle:
In meinem Schreiben v. 27.03.2012 (woraufhin Staatsanwaltschaft Hagen das Strafverfahren eröffnet hat!) wird die Beantwortung der Frage eingefordert:
"Ist die Aussage, dass nichtkatholische Gemeinschaften Mittel des Heiles sind,
a) ein Dogma, b) eine Häresie, c) weder-noch?"
Diese einfache Frage ist bereits die Grundlage meines über sechszehn Jahre alten Textes "Die derzeitige Sedisvakanz - Der Unterschied zwischen katholischer Kirche und ökumenischer Antikirche" und gehört zu den drei Einleitungstexten der Internetseite "Kirche zum Mitreden".
Diese einfache Frage also ist der Schlüssel zum Verständnis dieses Völkermord-Prozesses.
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