Ablehnung des Pflichtverteidigers
Rechtsanwalt André Römer, Dorsten - Nachschlag
- André Römer wurde von der Verteidigung (?)
entbunden -
(Kirche zum Mitreden, 27.03.2012)
Zur Vorgeschichte
s. hier.
Auf die Ablehnung des Pflichtverteidigers
Rechtsanwalt André Römer, Dorsten, v. 08.03.2012
(s. auch das entsprechende Video bei gloria.tv resp. Youtube) traf
heute, 27.03.2012, die Reaktion seitens "Amtsgericht Dorsten" ein:
André Römer wurde tatsächlich als Verteidiger (?)
"entbunden"!
Letztlich ausschlaggebend war anscheinend der diesbzgl. Antrag
seitens Römer v. 08.03.2012, der wiederum auf meinen
Ablehnungs-Text v. 08.03.2012 verweist.
Römer hat bis heute weder begründet, dass er in der Sache
überhaupt kompetent ist, noch hat er bewiesen, dass er die
für einen Verteidiger zwingend erforderlichen Schritte
unternommen hat. In der Sache hatte ich bereits zahlreiche
Anträge gestellt, und erst recht können resp. müssen
ja
von einem Pflichtverteidiger massenweise Anträge gestellt
werden, z.B. auf Überprüfung von Behauptungen über
mich, ich sei V2-Mitglied, ich hätte kein V2-Diplom, die
V2-Sekte könne über die Schmitz-Sukzession
nichts aussagen usw. usf. Es hätte also regelrecht Anträge
seitens der Pflichtverteidigers hageln müssen, ich selbst habe
aber nur von einem einzigen Antrag seitens Römer erfahren, i.e.
seine Entbindung von der Pflichtverteidigung. Das erscheint - nach
immerhin über zehn Monaten - doch etwas mager. V.a. aber wurde
Römer direkt bei der ersten Begegnung von mehreren
Prozessbeteiligten aufgefordert, sofort sein Mandat niederzulegen.
Aber wer nicht hören will...
Ungleich mehr gilt das für die "BRD"-Vertreter
"Staatsanwaltschaft Essen" und "Amtsgericht Dorsten", die bereits
vor einem Jahr (28.03.2011) ganz ausdrücklich belehrt worden
waren: "BRD, du hättest dich nicht mit
der Kirche anlegen dürfen! Wir sind stärker!" Man
bedenke wenigstens diese hochnotpeinliche Hü-Hott-Nummer
"Pflichtverteidigung": Erst als erforderlich angeordnet, dann wieder
als unnötig aufgehoben, dann doch an einen Anwalt
übertragen, der schließlich doch entbunden wird! Selbst
unter Ignorieren aller anderen Aspekte dieses Schauprozesses: Kann
man so einen Zirkus ernst nehmen? Ist so ein Zirkus in einem
Rechtsstaat möglich?
Jedenfalls sind heute zwei Faxe an diverse Justizstellen verschickt
worden, die hier dokumentiert werden, eines von einer beim Prozess
anwesenden Person (Unterstützung), eines von mir selbst
(Verfasser). Hinweis: Sehr richtig und sehr wichtig ist die
Feststellung, dass objektiv jeder Katholik von diesem Prozess
objektiv betroffen ist. Ein Leser schrieb dazu (03.03.2012):
"Weiterhin wird eine Unterwerfung jeden Sedisvakantisten in D
treffen, da die V2 Sekte dies mit allen Sedis tun wird." Z.B. ist
die Behauptung Schüllers, dass alle V2-Nicht-Gläubigen
Häretiker seien, schwerste Volksverhetzung, denn in einem
absolut fundamentalen sog. "Sachverständigen-Gutachten" eines
öffentlichen Strafprozesses wird eine Gruppe, i.e. die
Katholiken, böswillig massiv verächtlich gemacht. Damit
ist auch jeder Katholik - auch der, der es werden will - sofort und
unmittelbar berechtigt, das Gericht bindende Anträge (auch
Strafanträge!) zu stellen. Hier nun die heutigen Schreiben:
1. Unterstützung
a****
Strafverfahren Az. 7 Ls-29 Js 74/08-43-11
Es ist ungeheuerlich und keinesfalls länger tragbar, wie auf
Hochwürdigen Herrn Pater Rolf Lingen, von Seiten des AG Dorsten
herumgetrampelt wird!
Das Gericht sollte endlich einsehen, dass es sich - von wem auch
immer dazu angestiftet - auf einen Prozess eingelassen hat, von
dessen zugrundeliegenden Sachverhalten es NICHT DAS GERINGSTE
VERSTEHT!
Die gesamten dem Prozess zugrundeliegenden Fragen sind für die
Beteiligten Vertreter der Justiz nichts als "Böhmische
Dörfer". Diese ganze Veranstaltung trägt die Züge
einer Farce:
Der Vorsitzende Richter Timm gab dies ja praktisch offen zu, indem
er während der mündlichen Verhandlung sagte:
"Ich bin geneigt, das ganze Verfahren einzustellen!"
Auf den Einwurf von PRHL, er würde für seine
Überzeugung auch ins Gefängnis gehen, antwortete Richter
Timm mit einem entschiedenen, von unterdrücktem Lachen
begleiteten:
"Ach was!"
Pflichtverteidiger Römer meinte nach dem Ende der Verhandlung
auf dem Flur zu uns:
"Es geht hier nur um eine Geldstrafe, nur Sie reden hier immer von
Gefängnis!"
Wenn dies alles so der Wahrheit entsprechen sollte, wundert mich
doch sehr, mit welcher Härte die Justiz mit uns umspringt: Zwei bewaffnete Polizisten kommen zum Wohnhaus
von PRHL, ihm werden Straftaten vorgeworfen, die er nie
begangen hat, und er wird wie ein mieser Krimineller behandelt, ihm
wird schriftlich zugesichert, dass auf einen Pflichtverteidiger
verzichtet würde, am Tag des Prozesses steht RA Römer
plötzlich vor uns, auf meine Briefe wird rüde geantwortet,
da ich nicht betroffen wäre (eine gemeine, völlig
unzutreffende Aussage!), würden meine Schreiben nicht beachtet.
Vergegenwärtigen Sie sich, dass es hier nicht einfach nur um
PRHL geht, sondern um die eine, heilige, katholische und
apostolische Kirche, also um den "mystischen Leib Christi",
wofür Sie sich vor Gottes Gericht werden verantworten
müssen.
Sie alle laden schwerste Schuld auf sich!
In Ihrem eigenen Interesse:
Kapitulieren Sie endlich und lassen Sie uns endlich in Frieden!
****e
2. Verfasser
a****
Strafverfahren / Entmündigungsverfahren gegen Joachim
Lichtinghagen, Wolfhart Timm, Thomas Schüller
Hier: "Beschluss" von "Amtsgericht Dorsten" v. 26.03.2012 über
die "Entbindung" des "Pflichtverteidigers" André Römer
1. Die "Pflichtverteidiger"-Chronologie (s. mein Fax v. 08.03.2012 /
www.kirchenlehre.com/titeln17.htm) ist nun also um die
Römer-Entpflichtung reicher. Diese Art der
Entschlussfähigkeit, i.e. permanente Unstetigkeit, eines
"Vorsitzenden Richters" macht es bereits per se absolut
unmöglich, auf die Zuverlässigkeit eines "Urteils" zu
vertrauen.
2. In dem "Beschluss" wird die zwingend notwendige ordentliche
Begründung komplett unterschlagen. Weder wird erklärt,
woraus sich das fehlende Vertrauensverhältnis ergibt, noch wird
erklärt, noch wird auf die in meinem o.g. Fax gemachten
Feststellungen eingegangen, darunter die Kompetenz und die
Aktivität Römers. Obendrein wird im Beschluss ein Satz
abgeladen: "Der Pflichtverteidiger muss sich auch nicht in
erheblicher Weise vom Angeklagten beschimpfen und beleidigen
lassen." Das ist zwar unstrittig richtig, v.a. aber bereits
selbstverständlich. Für Begründungen ist im Beschluss
kein Platz, für Floskeln hingegen schon: Umso mehr drängt
sich die Frage auf: Was hat dieser Satz in dem Beschluss zu suchen?
Es besteht die Sorge, dass Timm hier insinuieren möchte, ich
hätte Römer beschimpft und beleidigt. Sollte er das
meinen, muss er dies im einzelnen klar begründen. In jedem
Falle schuldet Timm hier - wie ja auch in vielen andren Fällen
- eine Erklärung.
3. V.a. Römer selbst hat zu keiner einzigen der in meinem Fax
v. 08.03.2012 gemachten Feststellungen bzgl. seiner Kompetenz und
Aktivität Stellung genommen. Lt. Römer "besteht
offensichtlich - beiderseits - keinerlei Vertrauensverhältnis
mehr zwischen dem Angeklagten und dem Unterzeichner." Im Klartext:
Römer hat in keiner Weise meinen Feststellungen widersprochen,
und wer schweigt, obwohl er reden könnte und müsste, der
scheint zuzustimmen. Erst recht hat Römer keinerlei Beweise
vorgelegt, dass er die schuldige Kompetenz für diesen Fall
besitzt resp. dass er pflichtgemäße notwendige Schritte
wie z.B. den Zerriss des gesamten Prozesses unternommen oder
wenigstens eingeleitet hätte. Eine Stellungnahme der
Anwaltskammer Hamm zu diesem Vorfall wurde trotz Fristsetzung zum
17.03.2012 ebenfalls noch nicht vorgelegt, was noch in einer
entsprechenden Pressemeldung gewürdigt werden soll.
4. Soll jetzt wieder ein "Pflichtverteidiger" bestellt werden? Ob
nun ja oder nein: In jedem Falle müssen alle Beteiligten, i.e.
"Richter", "Staatsanwalt" und ggf. auch "Verteidiger" die Frage
eindeutig und begründet beantworten:
Ist die Aussage, dass nichtkatholische Gemeinschaften Mittel des
Heiles sind,
a) ein Dogma, b) eine Häresie, c) weder-noch?
Alle schriftlichen Stellungnahmen zu allen hier erwähnten
Themen müssen mir bis zum 02.04.2012 vorliegen;
Pressemitteilung folgt.
****e
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