Ablehnung des Pflichtverteidigers Rechtsanwalt André Römer, Dorsten - Nachschlag

- André Römer wurde von der Verteidigung (?) entbunden -
(Kirche zum Mitreden, 27.03.2012)
Zur Vorgeschichte s. hier.

Auf die Ablehnung des Pflichtverteidigers Rechtsanwalt André Römer, Dorsten, v. 08.03.2012 (s. auch das entsprechende Video bei gloria.tv resp. Youtube) traf heute, 27.03.2012, die Reaktion seitens "Amtsgericht Dorsten" ein: André Römer wurde tatsächlich als Verteidiger (?) "entbunden"!
Letztlich ausschlaggebend war anscheinend der diesbzgl. Antrag seitens Römer v. 08.03.2012, der wiederum auf meinen Ablehnungs-Text v. 08.03.2012 verweist.

Römer hat bis heute weder begründet, dass er in der Sache überhaupt kompetent ist, noch hat er bewiesen, dass er die für einen Verteidiger zwingend erforderlichen Schritte unternommen hat. In der Sache hatte ich bereits zahlreiche Anträge gestellt, und erst recht können resp. müssen ja von einem Pflichtverteidiger massenweise Anträge gestellt werden, z.B. auf Überprüfung von Behauptungen über mich, ich sei V2-Mitglied, ich hätte kein V2-Diplom, die V2-Sekte könne über die Schmitz-Sukzession nichts aussagen usw. usf. Es hätte also regelrecht Anträge seitens der Pflichtverteidigers hageln müssen, ich selbst habe aber nur von einem einzigen Antrag seitens Römer erfahren, i.e. seine Entbindung von der Pflichtverteidigung. Das erscheint - nach immerhin über zehn Monaten - doch etwas mager. V.a. aber wurde Römer direkt bei der ersten Begegnung von mehreren Prozessbeteiligten aufgefordert, sofort sein Mandat niederzulegen. Aber wer nicht hören will...

Ungleich mehr gilt das für die "BRD"-Vertreter "Staatsanwaltschaft Essen" und "Amtsgericht Dorsten", die bereits vor einem Jahr (28.03.2011) ganz ausdrücklich belehrt worden waren: "BRD, du hättest dich nicht mit der Kirche anlegen dürfen! Wir sind stärker!" Man bedenke wenigstens diese hochnotpeinliche Hü-Hott-Nummer "Pflichtverteidigung": Erst als erforderlich angeordnet, dann wieder als unnötig aufgehoben, dann doch an einen Anwalt übertragen, der schließlich doch entbunden wird! Selbst unter Ignorieren aller anderen Aspekte dieses Schauprozesses: Kann man so einen Zirkus ernst nehmen? Ist so ein Zirkus in einem Rechtsstaat möglich?

Jedenfalls sind heute zwei Faxe an diverse Justizstellen verschickt worden, die hier dokumentiert werden, eines von einer beim Prozess anwesenden Person (Unterstützung), eines von mir selbst (Verfasser). Hinweis: Sehr richtig und sehr wichtig ist die Feststellung, dass objektiv jeder Katholik von diesem Prozess objektiv betroffen ist. Ein Leser schrieb dazu (03.03.2012): "Weiterhin wird eine Unterwerfung jeden Sedisvakantisten in D treffen, da die V2 Sekte dies mit allen Sedis tun wird." Z.B. ist die Behauptung Schüllers, dass alle V2-Nicht-Gläubigen Häretiker seien, schwerste Volksverhetzung, denn in einem absolut fundamentalen sog. "Sachverständigen-Gutachten" eines öffentlichen Strafprozesses wird eine Gruppe, i.e. die Katholiken, böswillig massiv verächtlich gemacht. Damit ist auch jeder Katholik - auch der, der es werden will - sofort und unmittelbar berechtigt, das Gericht bindende Anträge (auch Strafanträge!) zu stellen. Hier nun die heutigen Schreiben:

1. Unterstützung
a****
Strafverfahren Az. 7 Ls-29 Js 74/08-43-11
Es ist ungeheuerlich und keinesfalls länger tragbar, wie auf Hochwürdigen Herrn Pater Rolf Lingen, von Seiten des AG Dorsten herumgetrampelt wird!
Das Gericht sollte endlich einsehen, dass es sich - von wem auch immer dazu angestiftet - auf einen Prozess eingelassen hat, von dessen zugrundeliegenden Sachverhalten es NICHT DAS GERINGSTE VERSTEHT!
Die gesamten dem Prozess zugrundeliegenden Fragen sind für die Beteiligten Vertreter der Justiz nichts als "Böhmische Dörfer". Diese ganze Veranstaltung trägt die Züge einer Farce:
Der Vorsitzende Richter Timm gab dies ja praktisch offen zu, indem er während der mündlichen Verhandlung sagte:
"Ich bin geneigt, das ganze Verfahren einzustellen!"
Auf den Einwurf von PRHL, er würde für seine Überzeugung auch ins Gefängnis gehen, antwortete Richter Timm mit einem entschiedenen, von unterdrücktem Lachen begleiteten:
"Ach was!"
Pflichtverteidiger Römer meinte nach dem Ende der Verhandlung auf dem Flur zu uns:
"Es geht hier nur um eine Geldstrafe, nur Sie reden hier immer von Gefängnis!"
Wenn dies alles so der Wahrheit entsprechen sollte, wundert mich doch sehr, mit welcher Härte die Justiz mit uns umspringt: Zwei bewaffnete Polizisten kommen zum Wohnhaus von PRHL, ihm werden Straftaten vorgeworfen, die er nie begangen hat, und er wird wie ein mieser Krimineller behandelt, ihm wird schriftlich zugesichert, dass auf einen Pflichtverteidiger verzichtet würde, am Tag des Prozesses steht RA Römer plötzlich vor uns, auf meine Briefe wird rüde geantwortet, da ich nicht betroffen wäre (eine gemeine, völlig unzutreffende Aussage!), würden meine Schreiben nicht beachtet.
Vergegenwärtigen Sie sich, dass es hier nicht einfach nur um PRHL geht, sondern um die eine, heilige, katholische und apostolische Kirche, also um den "mystischen Leib Christi", wofür Sie sich vor Gottes Gericht werden verantworten müssen.
Sie alle laden schwerste Schuld auf sich!
In Ihrem eigenen Interesse:
Kapitulieren Sie endlich und lassen Sie uns endlich in Frieden!
****e

2. Verfasser
a****
Strafverfahren / Entmündigungsverfahren gegen Joachim Lichtinghagen, Wolfhart Timm, Thomas Schüller
Hier: "Beschluss" von "Amtsgericht Dorsten" v. 26.03.2012 über die "Entbindung" des "Pflichtverteidigers" André Römer
1. Die "Pflichtverteidiger"-Chronologie (s. mein Fax v. 08.03.2012 / www.kirchenlehre.com/titeln17.htm) ist nun also um die Römer-Entpflichtung reicher. Diese Art der Entschlussfähigkeit, i.e. permanente Unstetigkeit, eines "Vorsitzenden Richters" macht es bereits per se absolut unmöglich, auf die Zuverlässigkeit eines "Urteils" zu vertrauen.
2. In dem "Beschluss" wird die zwingend notwendige ordentliche Begründung komplett unterschlagen. Weder wird erklärt, woraus sich das fehlende Vertrauensverhältnis ergibt, noch wird erklärt, noch wird auf die in meinem o.g. Fax gemachten Feststellungen eingegangen, darunter die Kompetenz und die Aktivität Römers. Obendrein wird im Beschluss ein Satz abgeladen: "Der Pflichtverteidiger muss sich auch nicht in erheblicher Weise vom Angeklagten beschimpfen und beleidigen lassen." Das ist zwar unstrittig richtig, v.a. aber bereits selbstverständlich. Für Begründungen ist im Beschluss kein Platz, für Floskeln hingegen schon: Umso mehr drängt sich die Frage auf: Was hat dieser Satz in dem Beschluss zu suchen? Es besteht die Sorge, dass Timm hier insinuieren möchte, ich hätte Römer beschimpft und beleidigt. Sollte er das meinen, muss er dies im einzelnen klar begründen. In jedem Falle schuldet Timm hier - wie ja auch in vielen andren Fällen - eine Erklärung.
3. V.a. Römer selbst hat zu keiner einzigen der in meinem Fax v. 08.03.2012 gemachten Feststellungen bzgl. seiner Kompetenz und Aktivität Stellung genommen. Lt. Römer "besteht offensichtlich - beiderseits - keinerlei Vertrauensverhältnis mehr zwischen dem Angeklagten und dem Unterzeichner." Im Klartext: Römer hat in keiner Weise meinen Feststellungen widersprochen, und wer schweigt, obwohl er reden könnte und müsste, der scheint zuzustimmen. Erst recht hat Römer keinerlei Beweise vorgelegt, dass er die schuldige Kompetenz für diesen Fall besitzt resp. dass er pflichtgemäße notwendige Schritte wie z.B. den Zerriss des gesamten Prozesses unternommen oder wenigstens eingeleitet hätte. Eine Stellungnahme der Anwaltskammer Hamm zu diesem Vorfall wurde trotz Fristsetzung zum 17.03.2012 ebenfalls noch nicht vorgelegt, was noch in einer entsprechenden Pressemeldung gewürdigt werden soll.
4. Soll jetzt wieder ein "Pflichtverteidiger" bestellt werden? Ob nun ja oder nein: In jedem Falle müssen alle Beteiligten, i.e. "Richter", "Staatsanwalt" und ggf. auch "Verteidiger" die Frage eindeutig und begründet beantworten:
Ist die Aussage, dass nichtkatholische Gemeinschaften Mittel des Heiles sind,
a) ein Dogma, b) eine Häresie, c) weder-noch?
Alle schriftlichen Stellungnahmen zu allen hier erwähnten Themen müssen mir bis zum 02.04.2012 vorliegen; Pressemitteilung folgt.
****e

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