Strafverfahren gegen die sog. "Deutsche
Bischofskonferenz" (2)
- Die Wahrheit über Zollitsch findet Verbreitung /
Zwischenbericht -
(Kirche zum Mitreden, 28.04.2009)
28.04.2009
Fax an die Empfänger der Strafanzeige v.
22.04.2009 gegen die sog.
"Deutsche Bischofskonferenz", i.e.
SA Freiburg, 0761 205 2666
SA Bonn, 0228 / 9752-600
SA Berlin, (030) 9014-3310
SA Hamburg, (040) 4 28 43 - 1867
SA Essen, (0201) 803-2920
"Polizei Recklinghausen", 02361 / 552283
AG Dorsten, 02362 / 200827
Angela Merkel, 030 18 272-2555
Jürgen Rüttgers, (0211) 884-2265
"BVerfG", 0721-9101-382
a****
Hinweise zum derzeit geführten Strafverfahren gem. Strafanzeige v.
22.04.2009 gegen
- die sog. "Deutsche Bischofskonferenz"
- deren Helfer (Politiker, Richter, Staatsanwälte etc.)
wegen Betrugs mitsamt allen damit zusammenhängenden ggf.
erfüllten Straftaten wie Verleumdung, Nötigung, Erpressung,
falscher Verdächtigung, Verfolgung Unschuldiger etc. pp.
1. Die diesbzgl. Pressemitteilung »Strafverfahren gegen die sog.
"Deutsche Bischofskonferenz"«, die bereits bei der Strafanzeige
als zweites Fax verschickt wurde, hat inzwischen weite Verbreitung und
Anerkennung gefunden. U.a. wurde von der Vatikanum-2-Nachrichtenseite
kreuz.net ein Artikel veröffentlicht "Zum Glaubensabfall des
Vorsitzenden der deutschen Bischofskonferenz" (zweites Fax):
http://www.kreuz.net/article.9056.html
Man beachte dabei, dass a) kreuz.net (anscheinend) zu jeder Tageszeit
deutlich über 1.000 Leser online hat; b) die Zollitsch-Thematik
dort in mehreren Artikeln thematisiert wird; c) ein früherer
diesbzgl. Artikel ("Das Herzstück der christlichen Religion
geleugnet") zeitweilig der meistgelesene kreuz.net-Artikel war (s.
wiederum zweites Fax, Spalte ganz rechts, oben); d) der nun gefaxte
Artikel schon jetzt über 140 Kommentare erhalten hat, d.h.
fleißig aufgerufen und diskutiert wurde.
2. Der zeitweilige Führer der Lefebvre-Gruppe "Priesterbuderschaft
St. Pius X.", i.e. Franz Schmidberger, hat zum Fall Zollitsch eine
Meldung abgegeben, die auch bei kreuz.net veröffentlicht ist
("Piusbruderschaft fordert sofortigen Widerruf"):
http://www.kreuz.net/article.9062.html
Darin fabuliert Schmidberger: "Damit leugnet der Vorsitzende der
deutschen Bischofskonferenz und Erzbischof von Freiburg, Mons. Robert
Zollitsch, einen Glaubenssatz der Kirche. Sollte er diese Leugnung
nicht widerrufen, läuft er Gefahr, nach dem Kirchenrecht zum
formalen Häretiker zu werden." Zur Richtigstellung: a) Zollitsch
hat nur die (bewiesenermaßen ungültige!) V2-"Bischofsweihe"
erhalten. b) Zollitsch *IST* bereits hartnäckiger Leugner und
somit formeller Häretiker, bzw. (wegen der Bedeutung dieses
Glaubenssatzes) Apostat: "Hartnäckig leugnet man eine Lehre, wenn
man sie leugnet, obwohl man weiß, dass sie von der Kirche als
göttliche Offenbarung zu glauben vorgestellt ist" (H. Jone,
Katholische Moraltheologie, Paderborn (7)1936, 92).
3. Selbst die extrem Vatikanum-2-orientierte Internetseite "gloria.tv"
berichtet von sich aus und sogar sehr offen über die
Zollitsch-Apostasie ("Chairman of German Bishops’ Conference denies
Fundamental Catholic Doctrine"): http://de.gloria.tv/?media=25210
Zugegeben, die notwendigen Konsequenzen aus den notorischen Tatsachen
werden meist nicht gezogen. Das liegt aber *auch* an der Angst vor den
"Mächtigen" resp. *ursächlich* an dem bestialischen Terror,
mit dem die "Mächtigen" wissentlich den Bürgern die
Häresie aufzwingen, die apostatische Sekte von "Vatikanum 2" sei
die katholische Kirche. Auch die seitens der OMF-"brd" gegen mich
losgetretenen absolut illegalen und hemmungslos sadistischen Schikanen
sind auf zahlreichen Internetseiten dokumentiert. Die ganzen
OMF-"Staatsanwaltschaften" und "Gerichte" *WUSSTEN* nachweislich
vollkommen, dass sie mit ihren ganzen Pseudo-Prozessen in schwerster
Weise gegen VStGB § 6 verstoßen haben: http://www.kirchenlehre.com/chronik.htm
Dies lässt sich u.a. durch die ganzen "Beleidigungsprozesse"
eindeutig belegen, die schon als solche wegen fehlender gesetzlicher
Grundlage immer Verbrechen sind, s. auch die entsprechenden Belege bei KzM. Zu den zwingend erforderlichen
Wiedergutmachungen gehören also nicht nur die Rückzahlungen
aller Gelder mitsamt Zinsen, sondern u.a. auch die
Rückübertragung aller geraubten katholisch-Domains an die
katholische Kirche. Die Bestrafung der Verbrecher muss angemessen und
zügig erfolgen; die Abschreckung muss nachhaltig sein.
****e
[Zurück zur KzM - Startseite]