Strafverfahren gegen die sog. "Deutsche Bischofskonferenz"

- Pressemitteilung: Zur Apostasie des sog. "Vorsitzenden der deutschen Bischofskonferenz", Robert Zollitsch -
(Kirche zum Mitreden, 22.04.2009)
In der Fernsehsendung "Horizonte" (Hessischer Rundfunk, 11.04.2009) wurde der sog. "Vorsitzende der deutschen Bischofskonferenz", Robert Zollitsch, von Meinhard Schmidt- Degenhard gefragt: "Sie würden es jetzt nicht mehr so formulieren, daß Gott quasi seinen eigenen Sohn hingegeben hat, weil wir Menschen so sündig waren? So würden sie es nicht mehr formulieren?" Darauf Zollitsch: "Nein!"
Mit diesem "Nein" ist der Straftatbestand des radikalen Glaubensabfalls (Apostasie) unwiderlegbar vollumfänglich erfüllt. Apostasie liegt bereits dann vor, "wenn eine für den christlichen Glauben wesentliche Wahrheit preisgegeben wird, näherhin eine Wahrheit, ohne deren gläubige Annahme kein Anspruch auf den Namen eines Christen besteht" (Eichmann-Mörsdorf, Lehrbuch des Kirchenrechts, Bd. 3, Paderborn (8)1954, 414). Dies ist auch mit der Leugnung der Erlösungstat Christi gegeben. Diese Apostasie ist allerdings kein bloßer "Ausrutscher" von Zollitsch, sondern nur ein treues Bekenntnis zu der antichristlichen Religion des sog. "Zweiten Vatikanischen Konzils". "Vatikanum 2" ging den typischen Weg des Modernismus, d.h. obgleich einige richtige Aussagen darin enthalten sind, ist durch zahlreiche falsche Aussagen die Axt an die Wurzel gelegt. So wird im V2-Text "Unitatis Redintegratio" (Ökumenismus) behauptet, der Geist Christi habe "sich gewürdigt", die "getrennten Kirchen ... als Mittel des Heiles zu brauchen". Damit wird das Dogma von der Heilsnotwendigkeit der Kirche unmissverständlich geleugnet.
Ganz im "Geist des Konzils" wurde bereits 1985 von der sog. "Deutschen Bischofskonferenz" ein sog. "Katholischer Erwachsenen-Katechismus" veröffentlicht. Zur Katechismus-Kommission gehörten Joseph Ratzinger (jetzt Pseudo-Papst "Benedikt XVI."), Walter Kasper (jetzt sog. "Kurienkardinal") und Karl Lehmann (direkter Vorgänger von Zollitsch als sog. "Vorsitzende der deutschen Bischofskonferenz"). In diesem "Katechismus" wird das Dogma der Erbsünde geleugnet und statt dessen nur noch von einem "Netz gemeinsamer Schuldverstrickung und einer allgemeinen Solidarität in der Sünde" fabuliert. Ohne Erbsünde keine Erlösung! Und demgemäß fabulierte Zollitsch im Horizonte-Interview, Jesus habe sich mit dem Leiden der Menschen bis zum Tod "solidarisiert"; Jesu Tod war dann einfach nur eine "gewaltige Solidarität" mit den Menschen.
Diese Zollitsch-Apostasie steht also in einer jahrzehntelangen Tradition. Es ist längst für jeden erkennbar: Die V2-Gruppe ist nicht die katholische Kirche. Der päpstliche Stuhl ist derzeit nicht besetzt, d.h. es besteht Sedisvakanz. Zugegeben: Die V2-Gruppe fährt ein enormes Arsenal der Zerstörung auf, um die Katholiken ("Sedisvakantisten") auszuschalten, und erhält dabei tatkräftigste Unterstützung seitens der BRD: Wer in Deutschland auf das Faktum der Sedisvakanz hinweist, muss schutzlos hinnehmen, öffentlich in schlimmster Weise verleumdet zu werden. Und obendrein belegt die BRD (Politiker, Richter und Staatsanwälte etc.) diese unverzichtbar notwendige Aufklärungsarbeit mit schwersten, ruinösen Strafen.
Der Zollitsch-Vorfall fand in den Medien anscheinend keinerlei Echo (Prüfung von "Google News Deutschland" heute, 22.04.2009). Allerdings gab es bei der V2-Internetseite "gloria.tv" eine Diskussion dazu ("Zollitsch leugnet Sühnetod Christi"), und einer der Diskutanten schrieb: "Dieser Bischof ist leider abgefallen". Es ist also selbst bei den hartgesottensten V2-Anhängern angekommen, dass die V2-Gruppe von notorischen Apostaten geleitet wird. Deshalb wurde heute gegen die sog. "Deutsche Bischofskonferenz" sowie deren Helfer (Politiker, Richter, Staatsanwälte etc.) Strafanzeige wegen Betrugs mitsamt allen damit zusammenhängenden ggf. erfüllten Straftaten wie Verleumdung, Nötigung, Erpressung, falscher Verdächtigung, Verfolgung Unschuldiger etc. pp. erstattet. U.a. ist eine möglichst vollständige Wiedergutmachung für die Geschädigten (namentlich die "Sedisvakantisten") zu leisten.
Die Christenverfolgung / Kirchenvernichtung gehört, wie selbst das "Bundesverfassungsgericht" mehrfach erklärt hat, zu den wesentlichen Aktivitäten der BRD; s. bereits das Konkordatsurteil vom 26.03.1957. Nach weit über einem halben Jahrhundert voller schlimmster Willkür- und Gewaltakte gegen die Katholiken soll nun diese notorische Zollitsch-Apostasie als Wendepunkt hin zu Freiheit in Wahrheit und Gerechtigkeit dienen.

Strafverfahren gegen die sog. "Deutsche Bischofskonferenz"

[Zurück zur KzM - Startseite]