Strafverfahren wegen Urkundenfälschung

- Tatvorwurf: a) Falsche Behauptung eines "Diploms" b) Verbreitung eines gefälschten "Diploms" -
(Kirche zum Mitreden, 23.10.2014)
V2 - "Diplom katholische
        Theologie" sehr gutFax v. 22.10.2014 an Amtsgericht Dorsten - Faxnummer 02362 2008 51; Staatsanwaltschaft Essen - Faxnummer 0201 803 2920

Hiermit erstatte ich Strafanzeige gegen mich selbst
Tatvorwurf wegen "Staatsanwaltschaft Essen" / "Amtsgericht Dorsten": a) Falsche Behauptung eines "Diploms" b) Verbreitung eines gefälschten "Diploms"

Begründung:
"Amtsgericht Dorsten" hatte auf Forderung seitens "Staatsanwaltschaft Essen" ein angebliches "Gutachten" gegen mich erstellen lassen (Az. 7 Ls-29 Js 74/08-43/11). Darin wird über mich behauptet:
"Gemäß can. 1050 CIC n. 1 müsste er die gemäß can. 1032 § 1 erforderliche fünfjährige Studienzeit nachgewiesen haben. Hierzu ist nichts ersichtlich. Mithin ist anzunehmen, dass der Angeklagte die Studien nicht geleistet hat."
AG Dorsten hat nachdrücklich von mir verlangt, dass ich mich ganz und gar und restlos diesem "Gutachten" unterwerfe. Ich muss somit auch bekennen, dass über meine V2-Studienzeit nichts ersichtlich ist, und ich muss annehmen resp. die Annahme bestätigen, dass ich die V2-Studien nicht geleistet habe [V2 - sog. "Zweites Vatikanisches Konzil" / "Vatikanum 2"].

Allerdings habe ich gegen diese Auflage des Gerichts mehrfach und äußerst schwer verstoßen. Bereits die angebliche "Anklageschrift" enthält gar nicht die zwingend erforderlichen Begründungen einer Straftat, sondern besteht stattdessen nur aus plumpen Auflistungen von Texten, zu denen ich nach wie vor uneingeschränkt stehe. V.a. aber sind unter diesen Texten der Anklageschrift lauter Pressemitteilungen, die auch folgende biographische Daten nennen:
»Rolf Hermann Lingen, geb. 1967 in Recklinghausen, begann nach Abitur 1986 (1,6) und Bundeswehr 1987 (Obergefreiter) das Studium "katholische Theologie für das Priesteramt" in Bochum; 1995 machte er das "Diplom katholische Theologie" mit dem Prädikat "sehr gut" in Chur.«

Diese Kurzbiographie habe ich bei meinen alten Pressemitteilungen niemals widerrufen; ganz im Gegenteil: Auch bei meinen neueren Pressemitteilungen verbreite ich diese Angaben weiterhin. Somit widersetze ich mich also permanent und mannigfaltig einer äußerst strengen, mit Strafe bedrohten gerichtlichen Anordnung.
Und es bleibt nicht bloß bei der Behauptung des Diploms. Nein, darüber hinaus habe ich sogar das Diplom gescannt und auf verschiedenen Seiten veröffentlicht, z.B. auch zu der Pressemitteilung "Zirkelschlüsse in der Justiz"
http://www.openpr.de/news/581419.html

Und es bleibt auch nicht bei einem Scan auf öffentlichen Internetseiten: Überdies zeige ich auch das Original-"Diplom" ebenfalls fleißig und großzügig herum, u.a. auch bei meinem aktuellen Arbeitgeber.
Nochmals: Das Gericht hat mich zur vollständigen Unterwerfung unter das "Gutachten" verpflichtet. Selbst sogar nachdem ich dem Gericht zahlreiche Dokumente (zusätzlich zum "Diplom" z.B. auch die Taufurkunde usw. usf.) vorgelegt hatte, die dieses "Gutachten" definitiv als Falschgutachten, namentlich als absurde gigantische Verleumdungsorgie erwiesen hatten, insistierte das Gericht weiterhin unbeugsam hartnäckig darauf, dass das "Gutachten" eine "richtiges Gutachten" (O-Ton!) sei, und verbot mir mit aller Strenge jegliche Kritik am "Gutachten".

Ergo muss ich dann ja wohl lt. "Staatsanwaltschaft Essen" / "Amtsgericht Dorsten" mit der hartnäckigen Behauptung meines "Diploms" schuldig sein des Missbrauchs eines Titels.
Wichtig: In demselben Prozess hatte ein anderer "Sachverständiger" öffentlich definitiv erklärt, dass alle meine Ausführungen "in sich völlig logisch" sind und ich dass ich "voll schuldfähig" bin. Selbiges Ergebnis meiner völligen geistigen Gesundheit macht es unmöglich, meine "Diplom"-Behauptung als Phantasie oder als Zwangshandlung wegzudiskutieren.
Also: Wenn ich kein "Diplom" habe, muss ich mit aller Härte bestraft werden - und das für jeden einzelnen Fall, wo ich mein Diplom behaupte resp. einen Scan oder das Original verbreite!

Natürlich bin ich im Falle des fehlenden "Diploms" durch die ständige Verbreitung des "Diplom"-Scans sowie auch wegen mehrfacher, insbesondere bei höchst wichtigen Gelegenheiten wie z.B. beruflichen Bewerbungen, Vorlage des Original-Dokumentes der Urkundenfälschung (zumindest durch Gebrauch unechter Urkunden) schuldig.

Und nun stelle man sich nur einmal vor, das "Gutachten" sei hinsichtlich meines V2-"Diploms" falsch.

Zunächst einmal ist der "Gutachter" als solcher und somit sein gesamtes Gutachten unrettbar als absolut unglaubwürdig erwiesen. Denn absolut zwingend unverzichtbar unerlässlich besteht für jedes Gutachten die Sorgfaltspflicht. S. Bundesgerichtshof, IVa ZR 20/82 v. 02.11.1983:
"Ein Sachverständigengutachten muss sich auf Tatsachen und nicht auf Mutmaßungen oder Unterstellungen stützen. Sind dem Sachverständigen die für die Beurteilung maßgeblichen Umstände nicht bekannt, muss er sie beim Auftraggeber erfragen, u. U. auch andere Ermittlungen anstellen (etwa Anfragen bei Behörden)."
Mein V2-"Diplom" ist, wie unleugbar unwiderlegbar unmissverständlich eindeutig bewiesen, eine von mir offen behauptete Tatsache. Und diese Tatsache ist zudem unübersehbar notorisch ganz besonders im Zusammenhang mit dem Strafverfahren, wofür der "Gutachter" eingesetzt wurde und in dessen Akten er Einsicht nehmen konnte: nämlich wegen der für die "Anklageschrift" gesammelten Pressemitteilungen. Wenn also jemand meint, ich sei ein Lügner, genügt ein kurzer Anruf in Chur. Ein solch vollkommen müheloses Procedere muss erst recht gelten für einen notorischen V2-Kumpanen wie den "Gutachter" - sogar selbst wenn er kein "Gutachter" wäre, sondern einfach nur V2-Kumpan. Ich selbst habe in Chur bzgl. der Sorgfalt des "Gutachters" nachgefragt und folgende schriftliche Antwort erhalten seitens Luis Varandas "Subregens Priesterseminar St. Luzi":
»Mit Ihrem Fax vom 14. April 2012 fragen Sie bei uns nach, ob sich jemand an unsere Institution gewendet hat und nach Ihnen erkundigt hat. Beide Fragen kann Ich Ihnen mit einem klaren "NEIN" beantworten«.

Auch von jeder Nachfrage irgendwo und auch von jeder Ignoranz gegenüber den permanent weithin präsenten Behauptungen des "Diploms" abgesehen, ist auch ganz für sich betrachtet die diesbzgl. Behauptung absolut nicht nachvollziehbar, sondern geradezu denkwidrig, es sei "anzunehmen, dass der Angeklagte die Studien nicht geleistet hat". Denn die belegte vollkommen fehlende Sorgfalt bei der Untersuchung kann formal-logisch allenfalls zu einer Erklärung führen, dass man eben nichts von einem "Diplom" weiß. Aber aus dem Nichtwissen um eine Tatsache folgt keinerlei Berechtigung, geschweige denn irgendeine Pflicht, die betreffende Tatsache zu bezweifeln oder gar zu bestreiten. Damit entbehrt das "Gutachten" auch rettungslos der absolut zwingend erforderlichen Nachvollziehbarkeit, cf. VG Augsburg 10.02.82 - 4 K80 A 914:
"Objektiv wertlos ist ein solches Gutachten, wenn es jeder nachvollziehbaren Begründung, insbesondere zur Wahl des Wertermittlungsverfahrens, zu den herangezogenen Wertermittlungsgrundlagen und zu den sonstigen für die Wertermittlung maßgeblichen Gesichtspunkten entbehrt."
Das "Gutachten" weist somit einen exorbitant eklatanten inhaltlichen Mangel auf, so dass sich jegliche Verwendung des "Gutachtens" sowie folglich auch jegliche Vergütung des Gutachtens kategorisch uneingeschränkt verbietet. Cf. LG Bremen 17.01.77 7-3 O 1584/70:
"Inhaltliche Mängel, die das Gutachten unverwertbar machen, weil das Gutachten dem Gericht nicht die Möglichkeit gibt, den Gedankengängen des Sachverständigen nachzugehen und sie zu prüfen, haben zur Folge, dass kein Entschädigungsanspruch entsteht, weil die Leistung des Gutachters dem ihm erteilten Auftrag nicht entspricht."

Man bedenke dabei nochmals in aller Klarheit, dass a) die "Nachforschung" nach dem "Diplom" nahezu gar keinen Aufwand bedeutet und dass b) der Syllogismus: "Weil ich etwas nicht sehe, existiert etwas nicht," selbst von dem allerdümmsten Dorftrottel untrüglich als falsch durchschaut wird.

Kurz: Wenn der "Gutachter" schon an einer so klitzekleinen Kleinigkeit rettungslos scheitert, wie will er dann die anderen Anforderungen erfüllen?

V.a. erfordert die Überprüfung eines Diploms absolut keinerlei theologische oder überhaupt besonders hohe, geschweige denn eine fachspezifische Bildung. Selbst der allerdümmste Dorftrottel - zumindest wenn er immerhin lesen kann -, kann sich sofort mühelos zweifelsfrei Gewissheit verschaffen, ob ein Diplom vorliegt oder nicht. Es bliebe dann allenfalls noch die Urkundenfälschung als Möglichkeit übrig.

Nun halte man sich schließlich vor Augen, dass der "Gutachter" als Angestellter und hoher Repräsentant der V2-Gruppe agiert. Und das wiederum tut er zudem in einem Strafprozess, dessen erwartetes Strafmaß bei mindestens zwei Jahren unbedingter Gefängnishaft liegt - Ende offen, da ich notorischer Wiederholungstäter bin.
Ergo muss auch deshalb in der "Diplom"-Frage eindeutig öffentliche Klarheit geschaffen werden, weil zusammen mit dem "Gutachter" seine gesamte V2-Gruppe auf dem Prüfstand steht. Wenn der "Gutachter" nicht ganz und gar und restlos glaubwürdig ist, dann ist auch die gesamte V2-Gruppe, in dessen Namen und Auftrag der "Gutachter" handelt - u.a. als Ausbilder des dortigen Nachwuchses"! - unglaubwürdig.

Und schließlich ist auch die gesamte "Justiz" ganz und gar und restlos unglaubwürdig, wenn sie ein solches Pamphlet als "Gutachten" wertet.
Nochmals: Jeder Dorftrottel kann sich in der "Diplom"-Frage Gewissheit verschaffen. Einige andere Aussagen des "Gutachtens" erfordern immerhin eine gewisse Allgemeinbildung sowie logisches Denkvermögen, um sie beurteilen zu können. Dies habe ich in einem ausführlichen Zeilenkommentar dargelegt:
http://www.kirchenlehre.com/schueller_kommentar.htm


Es ist absolut unannehmbar, dem "Gutachter" und seiner V2-Gruppe irgendetwas zu glauben, wenn sogar bei dem Alleroffenkundigsten schon jegliche Glaubwürdigkeit rettungslos ausgeschlossen ist. Wie will man sich über solche im "Gutachten" aufgeworfenen Fragen wie Staatsgewalt, Kirchenfreiheit, Bekenntnisfreiheit, Häresie usw. usf. Gedanken machen, wenn schon eine intellektuelle Nullnummer wie das "Diplom" keinen Deut interessiert?!

Und eine "Justiz", die ein solches Pamphlet als "Gutachten" anpreist und sogar zwingt, den darin enthaltenen menschenverachtenden Müll zu glauben, verdient keine bessere Beurteilung als die von Norbert Blüm:
"Ein System der Willkür und Arroganz".
"Es darf nicht länger als Majestätsbeleidigung gelten, Richter in Frage zu stellen."

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland - Präambel:
"Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott"
Pater Rolf Hermann Lingen

[Zurück zur KzM - Startseite]