Völkermordorganisation "Staatsanwaltschaft Saarbrücken"

- Notizen zum Fall Karl-Heinz Ohlig -
(Kirche zum Mitreden, 17.09.2003)
In den beiden momentan gegen uns geführten Vernichtungskriegen (wegen katholisch.net und wegen "Amtsanmaßung") werfen uns unsere Gegner wie üblich vor, wir hätten kein Recht auf den Titel katholisch, weil wir nur unsere Privatmeinung verbreiten und uns der vom Staat geschützten inhaltlichen Bestimmung des Begriffes katholisch nicht unterwerfen. Dass die katholischen Dogmen, um die es bei KzM ja eigentlich geht, nur unsere Privatmeinung sind, beweist man z.B. mit:
1. zutiefst ehrverletzenden Hetzparolen gegen uns;
2. Ablehnung der Dogmen allgemein.

Zu 1) Der Ketzer Sven Stemmildt bei kath.de ("Kennt Ihr eigentlich schon Georg Todoroff?", 15.August.2001 15:01):


Ich weiß, ich bin fies...  Aber im übrigen: "The media is the message".Aber mal im Ernst, ich glaube, so richtig abgedrehte Leute (ich denke da auch an "Pater L.") sind schon deshalb außerstande, eine halbwegs vernünftige Website zu gestalten, weil für die alles außer ihrer Privatwahrheit völlig egal ist - einschließlich der Tatsache, ob ein anderer imstande ist, es zu lesen.

Zu 2) Der Ketzer Walter Kasper (Einführung in den Glauben, Mainz (7)1983, 148):
Dogmen können durchaus einseitig, oberflächlich, rechthaberisch, dumm und voreilig sein.

Indem wir also Glaubenssätze als bleibend verpflichtend bezeichnen, die nach offizieller V2-Lehre "durchaus einseitig, oberflächlich, rechthaberisch, dumm und voreilig" sein können, verbreiten wir nur unsere Privatmeinung. Die Argumente, mit denen stemmi begründet, wir seien "außerstande, eine halbwegs vernünftige Website" (?) "zu gestalten", und es sei uns die "Tatsache" (?) egal, "ob ein anderer imstande ist, es zu lesen", können wir nicht widerlegen, da sie komplett fehlen. Tatsache ist, dass wir unsere Texte auch oft ausdrucken und weitergeben und noch niemand sich bei uns beschwert hat, er sei nicht imstande, unsere Texte zu lesen; davon unberührt bleibt die Tatsache, dass viele Leser zu faul sind, mehr als ein paar Zeilen von KzM zu lesen, und lieber Lügen verbreiten, s. Der Letzte seiner Art. Außerdem: Wenn kein "anderer imstande ist, es zu lesen", was wir schreiben, warum bombardiert man uns ständig mit Zivil- und Strafverfahren? Nicht ignorieren darf man dabei stemmis hartnäckiges Bekenntnis zum Relativismus: "Ob es also die für alle und jeden "einzig wahre" Religion gibt, diese Frage interessiert mich nicht." Aber zu stemmi an anderer Stelle mehr.
Übrigens hat Kasper noch immer kein Dogma genannt, das "durchaus einseitig" usw. ist, geschweige denn eine Begründung für dieses Urteil gegeben. Zu seiner Ehrenrettung sei immerhin gesagt, dass auch Hansjürgen Verweyen noch keines der "zu vielen Dogmen" genannt hat, die in der Kirche schon "beiseite gelegt" / "beigesetzt" wurden.
Also soweit klar (?): Indem wir Dogmen als bleibend verpflichtende Glaubenssätze werten, sind wir "so richtig abgedreht", denn wir setzen uns in Widerspruch zur V2-Sekte. Weil die V2-Sekte die Wahrheit hat (?), haben wir nur eine "Privatwahrheit" (?).

Nun noch zu dem Schutz, den der Staat der V2-Ideologie gewährt: Dieser staatliche Schutz ist Kernthema der Völkermordtexte, s. z.B. Der Staat als Satansdiener (2) , wo auch die Strafanzeige bei der "Staatsanwaltschaft Saarbrücken" gegen Karl-Heinz Ohlig und Frank Puhl veröffentlicht ist. Zur Erinnerung: Ohlig wird z.B. im Informationszettel für die hl. Messe in Herne zitiert und von Josef Spindelböck verteidigt, u.z. auf die "konservative" Tour, wie sie z.B. vom "Priesternetzwerk" bekannt ist: ein paar "kritische Worte" abgeben, um die Treudoofen zu beruhigen, und die Apostasie kann ungehemmt weiter ausgebreitet werden. Sepp schreibt über Ohlig: "Dieser leugnet sogar die Trinität und kann daher nicht mehr als christlicher, geschweige denn als katholischer Theologe gelten!" - ohne irgendwelche Konsequenzen zu ziehen. Ja selbst die ärgsten Apostaten werden vom Staat als "Katholiken" geschützt, s. den Fall Karl Lehmann.

Hier nun die Antwort der "Staatsanwaltschaft Saarbrücken", Postfach 101552, 66015 Saarbrücken, Fernruf (0681) 501-05, Telefax (0681) 501-5266, Geschäftsnummer 68 Js 661/03, bzgl. Kalle und Puhli (29.04.2003):


Sehr geehrter Herr L., ich habe Ihr Schreiben vom 7.4.03 erhalten und nach dessen Lektüre davon abgesehen, ein Ermittlungsverfahren gegen die von Ihnen benannten Herren einzuleiten, da ein strafrechtlich relevanter Sachverhalt daraus nicht zu entnehmen ist. Insbesondere ist aus den von Ihnen angeführten Zitaten ein Ehrverletzungsdelikt gegen Sie persönlich nicht ersichtlich, auch aus der Form der angegriffenen Äußerungen ist eine Beleidigung nicht erkennbar, sodass wie geschehen zu verfahren war. Mit freundlichen Grüßen (Breit) Oberamtsanwalt.

Also verteidigt die "Staatsanwaltschaft Saarbrücken" das verbrecherische Treiben der V2-Sekte mit vollem Bewusstsein. An keiner Stelle erklärte Breit, wieso notorische Apostaten als katholische Theologen bezeichnet werden, wieso man uns z.B. als Nichtkatholiken diffamieren darf, warum selbst die absurdesten Anschuldigungen gegen uns als Anlass für "Ermittlungsverfahren" genügen, warum niemals jemand zu unseren Vergleichen zwischen katholischer und V2-Lehre argumentativ Stellung genommen hat usw. usw. Mit einer diktatorischen Selbstherrlichkeit meint der Staat, die katholische Kirche restlos vernichten zu dürfen, und keine Lüge ist ihm für die Erreichung seines Ziels zu schmutzig. Die "Staatsanwaltschaft Saarbrücken" profiliert sich damit eindeutig und unverkennbar als skrupellose Völkermordorganisation.

Der Generalbundesanwalt erhält diesen Text per e-mail; ggf. werden wir auf die Sache zurückkommen.

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