Religionsfreiheit und Vatikanum 2
- Predigt, 27.09.2015, 18. Sonntag nach Ostern -
(Kirche zum Mitreden, 25.09.2015)
Video:
https://youtu.be/8WdnH4Gzu-Y
http://gloria.tv/media/nVXtCAxHWXA
Die Religionsfreiheit "bleibt einer der wertvollsten Schätze
Amerikas." Das behauptete am 23.09.2015 das sichtbare Oberhaupt der
Gruppe des sog. "Zweiten Vatikanischen Konzils" (V2), Jorge
Bergoglio, derzeitiges Pseudonym "Papst Franziskus I.", bei einer
Rede im Weißen Haus unter Anwesenheit von Barack Obama. Tatsächlich
gibt es von Jorges V2-Firma eine eigene "Erklärung über die
Religionsfreiheit", Anfangsworte "Dignitatis humanae". Darin heißt
es: "Die Freiheit als Freisein vom Zwang in religiösen Dingen, die
den Einzelnen zukommt, muß ihnen auch zuerkannt werden, wenn sie in
Gemeinschaft handeln. Denn die Sozialnatur des Menschen wie auch der
Religion selbst verlangt religiöse Gemeinschaften. Deshalb steht
diesen Gemeinschaften, wenn nur die gerechten Erfordernisse der
öffentlichen Ordnung nicht verletzt werden, Rechtens die Freiheit
zu, daß sie sich gemäß ihren eigenen Normen leiten, der Gottheit in
öffentlichem Kult Ehre erweisen, ihren Gliedern in der Betätigung
ihres religiösen Lebens beistehen, sie durch Unterricht unterstützen
und jene Einrichtungen fördern, in denen die Glieder
zusammenarbeiten, um das eigene Leben nach ihren religiösen
Grundsätzen zu ordnen. In gleicher Weise steht den religiösen
Gemeinschaften das Recht zu, daß sie nicht durch Mittel der
Gesetzgebung oder durch verwaltungsrechtliche Maßnahmen der
staatlichen Gewalt daran gehindert werden, ihre eigenen Amtsträger
auszuwählen, zu erziehen, zu ernennen und zu versetzen, mit
religiösen Autoritäten und Gemeinschaften in anderen Teilen der Erde
in Verbindung zu treten, religiöse Gebäude zu errichten und
zweckentsprechende Güter zu erwerben und zu gebrauchen. Auch haben
die religiösen Gemeinschaften das Recht, keine Behinderung bei der
öffentlichen Lehre und Bezeugung ihres Glaubens in Wort und Schrift
zu erfahren" (DH 4). Diese V2-Erklärung macht für diese angeblichen
Rechte von Religionsgemeinschaften also ganz ausdrücklich keinen
Unterschied zwischen wahrer und falscher Religion. D.h. alle
Religionen haben grundsätzlich gleiche Rechte, ungeachtet aller
Wahrheit. V2 nennt für diese Gleichheitsrechte aber keinen einzigen
Satz aus der Offenbarung als Stütze, ganz im Gegenteil: V2 erklärt
ganz ausdrücklich, dass die "Offenbarung das Recht auf Freiheit von
äußerem Zwang in religiösen Dingen nicht ausdrücklich lehrt".
Stattdessen verweist V2 gebetsmühlenartig auf die "Würde der
menschlichen Person".
Zum Vergleich mit der V2-Lehre nun auch die katholische Lehre. In
seiner Enzyklika "Quanta Cura" lehrt Papst Pius IX.: "Ihr wißt sehr
wohl, Ehrwürdige Brüder, daß es heutzutage viele gibt, die das
absurde und gottlose Prinzip des sogenannten Naturalismus auf die
staatliche und bürgerliche Gesellschaft anwenden und zu lehren
wagen. Die beste Staatsverfassung und der bürgerliche Fortschritt
erforderten unbedingt, daß die menschliche Gesellschaft aufgebaut
und regiert werde, ohne dabei irgendeine Rücksicht auf die Religion
zu nehmen, als ob diese nicht existieren würde, oder zumindest
keinen Unterschied zwischen der wahren und der falschen Religion zu
machen. Im Gegensatz zur Lehre der Heiligen Schrift, der Kirche und
der heiligen Väter behaupten sie ohne zu zögern: Der beste Zustand
der Gesellschaft sei, der Staatsgewalt nicht die Verpflichtung
zuzuerkennen, durch gesetzlich festgelegte Strafen die Übeltäter und
Entehrer der katholischen Religion in Schranken zu halten, außer
wenn die öffentliche Ruhe dies erfordern sollte. Von dieser absolut
falschen Vorstellung über die Regierung des Staates, scheuen sie
sich nicht, die irrige Meinung zu begünstigen, welche für die
katholische Kirche und das Heil der Seelen im höchsten Grad zum
Untergang führt, die bereits Unser unmittelbarer Vorgänger seligen
Andenkens, Gregor XVI., als Wahnsinn bezeichnet hat, und zwar, die
Gewissens- und Religionsfreiheit sei das eigene Recht eines jeden
Menschen. Dieses Recht müsse das Gesetz in jeder wohlgeordneten
Gesellschaft proklamieren und sicherstellen. Für die Bürger bestehe
ein Recht auf eine allgemeine Freiheit, die weder durch die
kirchliche, noch durch die staatliche Autorität eingeschränkt werden
darf, und die ihnen erlaubt, ihre Ansichten und Empfindungen durch
das gesprochene Wort, durch Druckschriften, oder auf andere Weise
offen bekanntzugeben und zu erklären. Während sie dies leichtfertig
behaupten, bedenken und erwägen sie nicht, daß sie die Freiheit des
Verderbens verkünden. [...] Wo die Religion aus der bürgerlichen
Gesellschaft verbannt sowie die Lehre und Autorität der göttlichen
Offenbarung verworfen wurde, wird sogar der wahre Begriff der
Gerechtigkeit und des menschlichen Rechts verdunkelt und geht
verloren. Materielle Gewalt tritt an die Stelle der Gerechtigkeit
und des gesetzmäßigen Rechts. Daher ist es verständlich, weshalb
einige Menschen, indem sie die sichersten Grundsätze der gesunden
Vernunft mißachten und an die letzte Stelle setzen, miteinander
auszurufen wagen: Der Wille des Volkes, kundgegeben durch die
sogenannte „öffentliche Meinung“ oder auf irgendeine andere Weise,
begründe das oberste Gesetz, unabhängig von jedem göttlichen und
menschlichen Recht. [...] Wer versteht und empfindet nicht ganz
deutlich, daß die menschliche Gesellschaft, gelöst von der Bindung
an die Religion und des wahren Rechts, keine andere Ausrichtung mehr
haben kann, als sich den Erwerb und die Anhäufung von Reichtümern
zum Ziel zu setzen? Sie folgen in ihren Handlungen keinem anderen
Gesetz mehr, als der ungezähmten Begierde des Herzens, den eigenen
Gelüsten und dem persönlichen Vorteil zu dienen. […] Deshalb
verwerfen, verbieten und verurteilen Wir, kraft Unserer
Apostolischen Autorität, alle und jede in diesem Schreiben einzeln
erwähnten verkehrten Meinungen und Lehren. Wir wünschen und
befehlen, daß dieselben von allen Kindern der katholischen Kirche
als verworfen, verboten und verurteilt betrachtet werden."
Wie ist nun die offenbarungsfreie V2-Lehre mit der unfehlbaren
kirchlichen Lehre in Einklang zu bringen? Ein V2-Sprecher namens
Martin Rhonheimer, sog. "Hochschullehrer an der Päpstlichen
Universität vom Heiligen Kreuz in Rom" und Mitglied einer
Organisation namens "Opus Dei", hat einen kleinen Text fabriziert:
"Religionsfreiheit – Bruch mit der Tradition?" (DnO 4,2011). Lt.
Rhonheimer sind "die Gegensätze zwischen vorkonziliarer Lehre über
die Religionsfreiheit und derjenigen des Konzilsdekrets Dignitatis
humanae allzu offensichtlich. [...] Wie man es auch wendet und
dreht, man kommt nicht darum herum: Präzis diese Lehre des Zweiten
Vatikanums ist es, die von Pius IX. in der Enzyklika Quanta cura
verurteilt worden ist." Rhonheimer zitiert dabei sehr fleißig das
damalige sichtbare Oberhaupt der V2-Gruppe, Joseph Ratzinger,
Pseudonym "Papst Benedikt XVI.". Ratzinger hatte in einer
Weihnachtsansprache 2005 gesagt: "Das Zweite Vatikanische Konzil hat
mit dem Dekret über die Religionsfreiheit einen wesentlichen
Grundsatz des modernen Staates anerkannt und übernommen und
gleichzeitig ein tief verankertes Erbe der Kirche wieder
aufgegriffen. Die Märtyrer der frühen Kirche sind für ihren Glauben
an den Gott gestorben, der sich in Jesus Christus offenbart hatte,
und damit sind sie auch für die Gewissensfreiheit und für die
Freiheit, den eigenen Glauben zu bekennen, gestorben." Soweit
Ratzinger. Nur: In Wahrheit sind diese Märtyrer nicht für eine
unterschiedslose, von der Wahrheit völlig losgelöste
"Gewissensfreiheit und für die Freiheit, den eigenen Glauben zu
bekennen," gestorben, sondern für das Naturgesetz, dass man Gott
mehr gehorchen muss als den Menschen. Sie sind gestorben für das
Naturgesetz, dass man dem Kaiser nur geben darf, was dem Kaiser
gehört, aber Gott geben muss, was Gott gehört. Sie sind gestorben,
um in der Nachfolge Christi Zeugnis abzulegen für die Wahrheit. Und
genau das ist der Dreh- und Angelpunkt, der eben auch von Papst Pius
IX. unfehlbar betont wurde: Man muss einen Unterschied machen
zwischen der wahren und der falschen Religion.
Und noch mehr aus Ratzingers Weihnachtsansprache: "Das Zweite
Vatikanische Konzil hat durch die Neubestimmung des Verhältnisses
zwischen dem Glauben der Kirche und bestimmten Grundelementen des
modernen Denkens einige in der Vergangenheit gefällte Entscheidungen
neu überdacht oder auch korrigiert." Also "Neubestimmung" bzw. im
Neusprech "Korrektur" der katholischen Lehre war das Grundanliegen
von V2. Und bei der Gelegenheit wurde dann eben auch die unfehlbare
Lehre zur Religionsfreiheit, wie sie von Papst Pius IX. in der
Enzyklika »Quanta cura« vorgelegt worden war, "korrigiert". Man kann
natürlich fragen, inwiefern eine unfehlbare Lehre neubestimmt und
korrigiert werden muss - oder überhaupt korrigiert werden kann. Und
mal angenommen, diese neubestimmte Lehre wäre dann tatsächlich noch
unfehlbarer als die alte, sofern man "unfehlbar" steigern kann: Wer
garantiert dann, dass diese neue unfehlbare Lehre nicht irgendwann
auch einmal "neubestimmt" und "korrigiert" werden muss? Zusammen mit
Quanta Cura hat Papst Pius IX. auch noch einen Syllabus, d.h. eine
Sammlung kirchlich verurteilter Lehren veröffentlicht. Und Ratzinger wiederum bezeichnet V2-Texte
ausdrücklich als "Gegensyllabus". Die V2-Gruppe wuchert und
sprudelt unaufhörlich von Gegen-Sätzen zur christlichen Lehre. Denn
wenn man auch nur ein einziges Dogma "korrigiert", dann leugnet man
damit die Unfehlbarkeit als Ganze. Es gibt dann schlichtweg gar
keine Glaubensgewissheit mehr. Ja, wenn es irgendetwas Beständiges
in der V2-Ideologie gibt, dann ist es der Wandel, also die jeweilige
Anpassung an das jeweilige Heute. V2-Initiator Angelo Roncalli,
Pseudonym "Papst Johannes XXIII." prägte als V2-Programm den Begriff
"Verheutigung" / "Aggiornamento". Glaubenssätze sind damit
unsicherer als Aktienkurse.
Aber mal von der Glaubenswahrheit vollkommen abgesehen: Ist denn
Religionsfreiheit denn wirklich, wie Pius IX. es nennt, eine
"Freiheit des Verderbens"? Nun, z.B. gibt es in der Bibel zweifellos
auch Aussagen zu Ehe und Homosexualität, und insofern muss man sein
Gewissen durchaus bilden bei der Frage, ob die Gemeinschaft von
Gleichgeschlechtlichen eine Ehe ist. Das bedeutet: Man kann und darf
objektiv nicht gezwungen werden, Gemeinschaften von
Gleichgeschlechtlichen als Ehen zu betrachten, geschweige denn
gezwungen werden zu behaupten, dass solche Gemeinschaften in
gleicher Weise dem Erhalt der Gesellschaft dienen, namentlich
hinsichtlich der Nachkommenschaft, wie Ehen. Dementsprechend ist es
also bereits durch die objektiv unantastbare und auch angeblich von
Amerika geschützte Gewissensfreiheit absolut verboten, von
irgendjemandem irgendeine Gutheißung, geschweige denn Unterstützung
von sog. "Homo-Ehen" zu verlangen. Und genau bei solchen Fällen
zeigt die Religionsfreiheit ihr wahres Gesicht. So wurde kürzlich
die amerikanische Standesbeamten Kim Davis ins Gefängnis geworfen,
weil sie in ihrer Überzeugung handelte, dass
Homosexuellen-Gemeinschaften eben keine Ehen sind. Und in diesem
Zusammenhang schreibt eine Tageszeitung (welt.de, 04.09.2015).
"Bäcker, Fotografen, Gastronomen und Hoteliers haben es in den
vergangenen Wochen und Monaten unter Hinweis auf ihr Gewissen
abgelehnt, bei gleichgeschlechtlichen Hochzeiten die Torte zu
kreieren, die Familienfotos zu machen und die Gesellschaft in ihren
Räumlichkeiten feiern und nächtigen zu lassen. In Portland wurde ein
Bäcker zur Zahlung von Schadenersatz verurteilt, machte Pleite und
konnte sein Geschäft erst wieder eröffnen, nachdem er durch eine
Online-Spendenaktion 372.000 Dollar erhalten hatte." Oder man denke
an die Abtreibungspolitik von Barack Obama: Obama hatte bereits 2009
einen Erlass aufgehoben, der öffentliche Gelder für
Abtreibungs-Organisationen verbietet. Dank Obama also wieder
öffentliche Gelder für Abtreibungen. Und was verkündet Jorge nun im
Weißen Haus? Radio Vatikan meldet: »Franziskus lobte auch die
Initiative von US-Präsident Barack Obama zur Verringerung der
Luftverschmutzung. Der Klimawandel sei ein Problem, das nicht länger
einer kommenden Generation überlassen werden dürfe. [...] Zum
Abschluss seiner Rede bedankte sich der Papst beim US-Präsidenten
und sprach: "Gott segne Amerika!"« Der "wertvolle Schatz" der
Religionsfreiheit fordert also täglich unzählige neue unschuldige
Opfer, und Jorge geht angesichts dessen scheuklappenmäßig mit der
Klimalüge hausieren.
Wer jetzt meint, dass die V2-Gruppe eine tolerante
Weichspüler-Truppe sei, der täuscht sich aufs schlimmste. Auch sie
geht wie ein brüllender Löwe umher, um ihre Ideologie der
Religionsfreiheit durchzudrücken. Man schaue einmal nüchtern, mit
welcher Hemmungslosigkeit die V2-Gruppe einerseits im Akkord Lügen verbreitet und
anderseits mit schlimmsten Lügen und mit
aller Gewalt gegen solche vorgeht, die noch an der Wahrheit
festhalten. Nochmals: Nur die Besinnung auf die Wahrheit, die
Besinnung auf unantastbare Rechte und Pflichten kann wirkliche
Freiheit schaffen. Will man gleiche Freiheit für alle Religionen,
dann will man die "Freiheit des Verderbens". Also: Wer sich in
irgendeiner Weise zu V2 bekennt, und sei es auch nur durch die bloße
formale Zugehörigkeit zur V2-Gruppe, der legt damit Zeugnis ab gegen
die Wahrheit und unterstützt die "Freiheit des Verderbens". Statt
"Neubestimmung" und "Korrektur" des wahren Glaubens zu unterstützen,
wollen auch wir bereit sein, selbst vor Richtern und Königen Zeugnis
abzulegen für die Wahrheit, für Jesus Christus, den König der
Könige, der kommen wird zu richten die Lebenden und die Toten. Amen.
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