Religionsfreiheit und Vatikanum 2

- Predigt, 27.09.2015, 18. Sonntag nach Ostern -
(Kirche zum Mitreden, 25.09.2015)
Video:
https://youtu.be/8WdnH4Gzu-Y
http://gloria.tv/media/nVXtCAxHWXA

Die Religionsfreiheit "bleibt einer der wertvollsten Schätze Amerikas." Das behauptete am 23.09.2015 das sichtbare Oberhaupt der Gruppe des sog. "Zweiten Vatikanischen Konzils" (V2), Jorge Bergoglio, derzeitiges Pseudonym "Papst Franziskus I.", bei einer Rede im Weißen Haus unter Anwesenheit von Barack Obama. Tatsächlich gibt es von Jorges V2-Firma eine eigene "Erklärung über die Religionsfreiheit", Anfangsworte "Dignitatis humanae". Darin heißt es: "Die Freiheit als Freisein vom Zwang in religiösen Dingen, die den Einzelnen zukommt, muß ihnen auch zuerkannt werden, wenn sie in Gemeinschaft handeln. Denn die Sozialnatur des Menschen wie auch der Religion selbst verlangt religiöse Gemeinschaften. Deshalb steht diesen Gemeinschaften, wenn nur die gerechten Erfordernisse der öffentlichen Ordnung nicht verletzt werden, Rechtens die Freiheit zu, daß sie sich gemäß ihren eigenen Normen leiten, der Gottheit in öffentlichem Kult Ehre erweisen, ihren Gliedern in der Betätigung ihres religiösen Lebens beistehen, sie durch Unterricht unterstützen und jene Einrichtungen fördern, in denen die Glieder zusammenarbeiten, um das eigene Leben nach ihren religiösen Grundsätzen zu ordnen. In gleicher Weise steht den religiösen Gemeinschaften das Recht zu, daß sie nicht durch Mittel der Gesetzgebung oder durch verwaltungsrechtliche Maßnahmen der staatlichen Gewalt daran gehindert werden, ihre eigenen Amtsträger auszuwählen, zu erziehen, zu ernennen und zu versetzen, mit religiösen Autoritäten und Gemeinschaften in anderen Teilen der Erde in Verbindung zu treten, religiöse Gebäude zu errichten und zweckentsprechende Güter zu erwerben und zu gebrauchen. Auch haben die religiösen Gemeinschaften das Recht, keine Behinderung bei der öffentlichen Lehre und Bezeugung ihres Glaubens in Wort und Schrift zu erfahren" (DH 4). Diese V2-Erklärung macht für diese angeblichen Rechte von Religionsgemeinschaften also ganz ausdrücklich keinen Unterschied zwischen wahrer und falscher Religion. D.h. alle Religionen haben grundsätzlich gleiche Rechte, ungeachtet aller Wahrheit. V2 nennt für diese Gleichheitsrechte aber keinen einzigen Satz aus der Offenbarung als Stütze, ganz im Gegenteil: V2 erklärt ganz ausdrücklich, dass die "Offenbarung das Recht auf Freiheit von äußerem Zwang in religiösen Dingen nicht ausdrücklich lehrt". Stattdessen verweist V2 gebetsmühlenartig auf die "Würde der menschlichen Person".
Zum Vergleich mit der V2-Lehre nun auch die katholische Lehre. In seiner Enzyklika "Quanta Cura" lehrt Papst Pius IX.: "Ihr wißt sehr wohl, Ehrwürdige Brüder, daß es heutzutage viele gibt, die das absurde und gottlose Prinzip des sogenannten Naturalismus auf die staatliche und bürgerliche Gesellschaft anwenden und zu lehren wagen. Die beste Staatsverfassung und der bürgerliche Fortschritt erforderten unbedingt, daß die menschliche Gesellschaft aufgebaut und regiert werde, ohne dabei irgendeine Rücksicht auf die Religion zu nehmen, als ob diese nicht existieren würde, oder zumindest keinen Unterschied zwischen der wahren und der falschen Religion zu machen. Im Gegensatz zur Lehre der Heiligen Schrift, der Kirche und der heiligen Väter behaupten sie ohne zu zögern: Der beste Zustand der Gesellschaft sei, der Staatsgewalt nicht die Verpflichtung zuzuerkennen, durch gesetzlich festgelegte Strafen die Übeltäter und Entehrer der katholischen Religion in Schranken zu halten, außer wenn die öffentliche Ruhe dies erfordern sollte. Von dieser absolut falschen Vorstellung über die Regierung des Staates, scheuen sie sich nicht, die irrige Meinung zu begünstigen, welche für die katholische Kirche und das Heil der Seelen im höchsten Grad zum Untergang führt, die bereits Unser unmittelbarer Vorgänger seligen Andenkens, Gregor XVI., als Wahnsinn bezeichnet hat, und zwar, die Gewissens- und Religionsfreiheit sei das eigene Recht eines jeden Menschen. Dieses Recht müsse das Gesetz in jeder wohlgeordneten Gesellschaft proklamieren und sicherstellen. Für die Bürger bestehe ein Recht auf eine allgemeine Freiheit, die weder durch die kirchliche, noch durch die staatliche Autorität eingeschränkt werden darf, und die ihnen erlaubt, ihre Ansichten und Empfindungen durch das gesprochene Wort, durch Druckschriften, oder auf andere Weise offen bekanntzugeben und zu erklären. Während sie dies leichtfertig behaupten, bedenken und erwägen sie nicht, daß sie die Freiheit des Verderbens verkünden. [...] Wo die Religion aus der bürgerlichen Gesellschaft verbannt sowie die Lehre und Autorität der göttlichen Offenbarung verworfen wurde, wird sogar der wahre Begriff der Gerechtigkeit und des menschlichen Rechts verdunkelt und geht verloren. Materielle Gewalt tritt an die Stelle der Gerechtigkeit und des gesetzmäßigen Rechts. Daher ist es verständlich, weshalb einige Menschen, indem sie die sichersten Grundsätze der gesunden Vernunft mißachten und an die letzte Stelle setzen, miteinander auszurufen wagen: Der Wille des Volkes, kundgegeben durch die sogenannte „öffentliche Meinung“ oder auf irgendeine andere Weise, begründe das oberste Gesetz, unabhängig von jedem göttlichen und menschlichen Recht. [...] Wer versteht und empfindet nicht ganz deutlich, daß die menschliche Gesellschaft, gelöst von der Bindung an die Religion und des wahren Rechts, keine andere Ausrichtung mehr haben kann, als sich den Erwerb und die Anhäufung von Reichtümern zum Ziel zu setzen? Sie folgen in ihren Handlungen keinem anderen Gesetz mehr, als der ungezähmten Begierde des Herzens, den eigenen Gelüsten und dem persönlichen Vorteil zu dienen. […] Deshalb verwerfen, verbieten und verurteilen Wir, kraft Unserer Apostolischen Autorität, alle und jede in diesem Schreiben einzeln erwähnten verkehrten Meinungen und Lehren. Wir wünschen und befehlen, daß dieselben von allen Kindern der katholischen Kirche als verworfen, verboten und verurteilt betrachtet werden."
Wie ist nun die offenbarungsfreie V2-Lehre mit der unfehlbaren kirchlichen Lehre in Einklang zu bringen? Ein V2-Sprecher namens Martin Rhonheimer, sog. "Hochschullehrer an der Päpstlichen Universität vom Heiligen Kreuz in Rom" und Mitglied einer Organisation namens "Opus Dei", hat einen kleinen Text fabriziert: "Religionsfreiheit – Bruch mit der Tradition?" (DnO 4,2011). Lt. Rhonheimer sind "die Gegensätze zwischen vorkonziliarer Lehre über die Religionsfreiheit und derjenigen des Konzilsdekrets Dignitatis humanae allzu offensichtlich. [...] Wie man es auch wendet und dreht, man kommt nicht darum herum: Präzis diese Lehre des Zweiten Vatikanums ist es, die von Pius IX. in der Enzyklika Quanta cura verurteilt worden ist." Rhonheimer zitiert dabei sehr fleißig das damalige sichtbare Oberhaupt der V2-Gruppe, Joseph Ratzinger, Pseudonym "Papst Benedikt XVI.". Ratzinger hatte in einer Weihnachtsansprache 2005 gesagt: "Das Zweite Vatikanische Konzil hat mit dem Dekret über die Religionsfreiheit einen wesentlichen Grundsatz des modernen Staates anerkannt und übernommen und gleichzeitig ein tief verankertes Erbe der Kirche wieder aufgegriffen. Die Märtyrer der frühen Kirche sind für ihren Glauben an den Gott gestorben, der sich in Jesus Christus offenbart hatte, und damit sind sie auch für die Gewissensfreiheit und für die Freiheit, den eigenen Glauben zu bekennen, gestorben." Soweit Ratzinger. Nur: In Wahrheit sind diese Märtyrer nicht für eine unterschiedslose, von der Wahrheit völlig losgelöste "Gewissensfreiheit und für die Freiheit, den eigenen Glauben zu bekennen," gestorben, sondern für das Naturgesetz, dass man Gott mehr gehorchen muss als den Menschen. Sie sind gestorben für das Naturgesetz, dass man dem Kaiser nur geben darf, was dem Kaiser gehört, aber Gott geben muss, was Gott gehört. Sie sind gestorben, um in der Nachfolge Christi Zeugnis abzulegen für die Wahrheit. Und genau das ist der Dreh- und Angelpunkt, der eben auch von Papst Pius IX. unfehlbar betont wurde: Man muss einen Unterschied machen zwischen der wahren und der falschen Religion.
Und noch mehr aus Ratzingers Weihnachtsansprache: "Das Zweite Vatikanische Konzil hat durch die Neubestimmung des Verhältnisses zwischen dem Glauben der Kirche und bestimmten Grundelementen des modernen Denkens einige in der Vergangenheit gefällte Entscheidungen neu überdacht oder auch korrigiert." Also "Neubestimmung" bzw. im Neusprech "Korrektur" der katholischen Lehre war das Grundanliegen von V2. Und bei der Gelegenheit wurde dann eben auch die unfehlbare Lehre zur Religionsfreiheit, wie sie von Papst Pius IX. in der Enzyklika »Quanta cura« vorgelegt worden war, "korrigiert". Man kann natürlich fragen, inwiefern eine unfehlbare Lehre neubestimmt und korrigiert werden muss - oder überhaupt korrigiert werden kann. Und mal angenommen, diese neubestimmte Lehre wäre dann tatsächlich noch unfehlbarer als die alte, sofern man "unfehlbar" steigern kann: Wer garantiert dann, dass diese neue unfehlbare Lehre nicht irgendwann auch einmal "neubestimmt" und "korrigiert" werden muss? Zusammen mit Quanta Cura hat Papst Pius IX. auch noch einen Syllabus, d.h. eine Sammlung kirchlich verurteilter Lehren veröffentlicht. Und Ratzinger wiederum bezeichnet V2-Texte ausdrücklich als "Gegensyllabus". Die V2-Gruppe wuchert und sprudelt unaufhörlich von Gegen-Sätzen zur christlichen Lehre. Denn wenn man auch nur ein einziges Dogma "korrigiert", dann leugnet man damit die Unfehlbarkeit als Ganze. Es gibt dann schlichtweg gar keine Glaubensgewissheit mehr. Ja, wenn es irgendetwas Beständiges in der V2-Ideologie gibt, dann ist es der Wandel, also die jeweilige Anpassung an das jeweilige Heute. V2-Initiator Angelo Roncalli, Pseudonym "Papst Johannes XXIII." prägte als V2-Programm den Begriff "Verheutigung" / "Aggiornamento". Glaubenssätze sind damit unsicherer als Aktienkurse.
Aber mal von der Glaubenswahrheit vollkommen abgesehen: Ist denn Religionsfreiheit denn wirklich, wie Pius IX. es nennt, eine "Freiheit des Verderbens"? Nun, z.B. gibt es in der Bibel zweifellos auch Aussagen zu Ehe und Homosexualität, und insofern muss man sein Gewissen durchaus bilden bei der Frage, ob die Gemeinschaft von Gleichgeschlechtlichen eine Ehe ist. Das bedeutet: Man kann und darf objektiv nicht gezwungen werden, Gemeinschaften von Gleichgeschlechtlichen als Ehen zu betrachten, geschweige denn gezwungen werden zu behaupten, dass solche Gemeinschaften in gleicher Weise dem Erhalt der Gesellschaft dienen, namentlich hinsichtlich der Nachkommenschaft, wie Ehen. Dementsprechend ist es also bereits durch die objektiv unantastbare und auch angeblich von Amerika geschützte Gewissensfreiheit absolut verboten, von irgendjemandem irgendeine Gutheißung, geschweige denn Unterstützung von sog. "Homo-Ehen" zu verlangen. Und genau bei solchen Fällen zeigt die Religionsfreiheit ihr wahres Gesicht. So wurde kürzlich die amerikanische Standesbeamten Kim Davis ins Gefängnis geworfen, weil sie in ihrer Überzeugung handelte, dass Homosexuellen-Gemeinschaften eben keine Ehen sind. Und in diesem Zusammenhang schreibt eine Tageszeitung (welt.de, 04.09.2015). "Bäcker, Fotografen, Gastronomen und Hoteliers haben es in den vergangenen Wochen und Monaten unter Hinweis auf ihr Gewissen abgelehnt, bei gleichgeschlechtlichen Hochzeiten die Torte zu kreieren, die Familienfotos zu machen und die Gesellschaft in ihren Räumlichkeiten feiern und nächtigen zu lassen. In Portland wurde ein Bäcker zur Zahlung von Schadenersatz verurteilt, machte Pleite und konnte sein Geschäft erst wieder eröffnen, nachdem er durch eine Online-Spendenaktion 372.000 Dollar erhalten hatte." Oder man denke an die Abtreibungspolitik von Barack Obama: Obama hatte bereits 2009 einen Erlass aufgehoben, der öffentliche Gelder für Abtreibungs-Organisationen verbietet. Dank Obama also wieder öffentliche Gelder für Abtreibungen. Und was verkündet Jorge nun im Weißen Haus? Radio Vatikan meldet: »Franziskus lobte auch die Initiative von US-Präsident Barack Obama zur Verringerung der Luftverschmutzung. Der Klimawandel sei ein Problem, das nicht länger einer kommenden Generation überlassen werden dürfe. [...] Zum Abschluss seiner Rede bedankte sich der Papst beim US-Präsidenten und sprach: "Gott segne Amerika!"« Der "wertvolle Schatz" der Religionsfreiheit fordert also täglich unzählige neue unschuldige Opfer, und Jorge geht angesichts dessen scheuklappenmäßig mit der Klimalüge hausieren.
Wer jetzt meint, dass die V2-Gruppe eine tolerante Weichspüler-Truppe sei, der täuscht sich aufs schlimmste. Auch sie geht wie ein brüllender Löwe umher, um ihre Ideologie der Religionsfreiheit durchzudrücken. Man schaue einmal nüchtern, mit welcher Hemmungslosigkeit die V2-Gruppe einerseits im Akkord Lügen verbreitet und anderseits mit schlimmsten Lügen und mit aller Gewalt gegen solche vorgeht, die noch an der Wahrheit festhalten. Nochmals: Nur die Besinnung auf die Wahrheit, die Besinnung auf unantastbare Rechte und Pflichten kann wirkliche Freiheit schaffen. Will man gleiche Freiheit für alle Religionen, dann will man die "Freiheit des Verderbens". Also: Wer sich in irgendeiner Weise zu V2 bekennt, und sei es auch nur durch die bloße formale Zugehörigkeit zur V2-Gruppe, der legt damit Zeugnis ab gegen die Wahrheit und unterstützt die "Freiheit des Verderbens". Statt "Neubestimmung" und "Korrektur" des wahren Glaubens zu unterstützen, wollen auch wir bereit sein, selbst vor Richtern und Königen Zeugnis abzulegen für die Wahrheit, für Jesus Christus, den König der Könige, der kommen wird zu richten die Lebenden und die Toten. Amen.

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