"Justiz wirft Dorstener Priester
Amtsanmaßung vor" - Einige Richtistellungen
- Kommentar zu Artikel von Michael Klein, Recklinghäuser
Zeitung -
(Kirche zum Mitreden, 21.06..2012)
Am 26. Mai 2011 wurde in verschiedenen Tageszeitungen des Verlages
J. Bauer KG (Medienhaus Bauer), darunter in der Recklinghäuser
Zeitung, ein Artikel von Michael Klein veröffentlicht:
"Ist der Titel rechtens? Justiz wirft Dorstener Priester
Amtsanmaßung vor".
Erst heute (21.06.2012) habe ich davon erfahren und sofort - besser
spät als nie - einige Richtigstellungen dazu verfasst.
Eingetragen habe ich diese auch als Kommentar auf der entsprechenden
Artikelseite von recklinghaeuser-zeitung.de - aber eben nicht bei
den zahlreichen anderen Stellen (z.B. dorstenerzeitung.de,
westline.de, marler-zeitung.de, dattelner-morgenpost.de).
Mein Kommentar:
a****
Einige Richtistellungen
1. "Dass der Mann Theologie studiert hat, steht außer Frage,
er hat sogar sein Diplom gemacht."
Es stimmt zwar, dass ich als V2-Priesterkandidat das V2-Diplom
(Prädikat "sehr gut") gemacht und immer wieder erwähnt /
vorgelegt habe. Laut dem V2-"Gutachten" aber habe ich aber noch nicht einmal studiert.
2. "Bischof einer altkatholischen Gruppe"
Bischof Schmitz war niemals altkatholisch. Er war
"alt-römisch-katholisch", wurde aber nach Abschwörung 1978
als katholischer Bischof anerkannt, u.z. von Marcel Lefebvre, der
zehn Jahre später (1988) "exkommuniziert" wurde.
3. "Ein Gutachten soll nun klären, ob das damalige Ritual nach
katholischen Amtskirchenrecht gültig ist."
Das wurde zwar in der Verhandlung vom Gericht als Sinn des
Gutachtens behauptet. In Wahrheit aber wurde die Frage gestellt und
beantwortet, ob ich Priester der V2-Sekte bin. Das habe ich
allerdings nie behauptet und war es auch nie (V2-Austritt vor
Priesterweihe).
Sogar die V2-Sekte hat die Bischofsweihe von Schmitz (und damit
implizit auch meine Priesterweihe) immer ausdrücklich als
zweifelsfrei gültig anerkannt; Beispiele
habe ich veröffentlicht.
4. "Ein Sachverständiger, der dem Angeklagten in einem
früheren Verfahren wegen Beleidigung eine
„Persönlichkeitsstörung“ attestiert hatte, wollte sich
gestern nicht äußern."
Dieser "Sachverständige" hatte früher keine
"Persönlichkeitsstörung attestiert", sondern nur einen "Verdacht" geäußert.
"Begründung" 1: Ich habe ein "Sendungsbewusstsein". Nun - was
sollte ein Priester denn sonst haben? "Begründung" 2: Ich zeige
"aggressive Reaktionen auf freundliche Handlungen". Die
"freundlichen Handlungen" sind die permanenten Justizschreiben wie
Strafbefehl, Pfändungsbeschluss, Ladung zum Haftantritt etc.
pp., und meine "aggressiven Reaktionen" sind meine Richtigstellungen
zu den ganzen Lügen.
Bei seinem zweiten Versuch nun hat sich der "Sachverständige"
durchaus geäußert: Meine Ausführungen sind "in sich
völlig logisch" und ich bin "voll schuldfähig".
****e
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