"Kirchenrechtler" Thomas Schüller - Vorbereitung der Akteneinsicht
- Ankündigung weiterer Schritte zur Verfahrensüberprüfung -
(Kirche zum Mitreden, 23.03.2014)
Zur Vorgeschichte:
"Kirchenrechtler" Thomas Schüller - Nachlese - Auschreibung an Rechtsanwälte: Vertretung gegen angebliches Sachverständigengutachten -
23.03.2014
Fax an zahlreiche BRD- und V2-Stellen:
Hiermit fordere ich Akteneinsicht zu Az. 7 Ls-29 Js 74/08-43/11 (Amtsgericht Dorsten)
- BRD ./. römisch-katholische Kirche -
www.kirchenlehre.com/titeln36.htm
gem. Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen - IFG NRW, § 2 (2), § 4 (1), § 5 (1).
Meine diesbzgl. Mail v. 17.03.2014 an AG Dorsten wurde rechtswidrig nicht beantwortet.
Die Notwendigkeit der vollständigen Akteneinsicht ergibt sich bereits aus der fehlenden Anklageschrift (das verlogene Geschreibsel von Joachim Lichtinghagen ist bekanntlich offenkundig nur vernunftbeleidigender Müll) und dem in Konsequenz von Wolfhart Timm für diesen Prozess verhängten vollständigen Beweisverbot (nur "Gesetz der großen Zahl" zugelassen). Die momentan dringlichste Information ist dabei die genaue Kostenaufstellung, wie viele Steuergelder im einzelnen veruntreut wurden für die Positionen: 1. Thomas Schüller / 2. Dieter Oswald / 3. Andre Römer.
Diese Angaben werden sofort benötigt für die Berechnung der kommenden Anwalts- und sonstiger Gerichtskosten.
Es ist nun dringend notwendig, den Fall komplett und gründlich aufzuarbeiten. Der erste Hebel dabei soll das notorische Pseudo-Gutachten von "Kirchenrechtler" Thomas Schüller sein (s. www.kirchenlehre.com/schueller.htm). Und im Domino-Effekt soll es dann weitergehen. Die aktuelle Dringlichkeit resultiert u.a. daraus:
1. Bei Verfahrenseinstellung wurde mir angedroht, dass ich jederzeit immer wieder wegen derselben Sache strafrechtlich und zivilrechtlich terrorisiert werden kann. Ich möchte jetzt aber endlich für meine Familie endgültig vollkommenen Frieden haben. Nie wieder soll es irgendein "Justiz-Schreiben" wegen irgendwelcher Verfahren gegen mich geben.
2. In den vergangenen zweieinhalb Jahren bin ich an beiden Augen sehr schwer erkrankt. Es gab bislang bereits sechs Operationen, davon waren fünf chirurgische Eingriffe unter Vollnarkose. Im Falle einer Erblindung sind meine Handlungsmöglichkeiten radikal eingeschränkt, so dass ich die mir noch vergönnte Zeit des Sehens nutzen muss.
3. Während ich selbst nach dem Prozess meinen Friedenswillen klar bewiesen habe (s. z.B. den Zusatz »("Sedisvakantist" - *nicht* "Vatikanum 2")«), führt die BRD ihren Vernichtungskrieg gegen die Kirche hemmungslos weiter (s. z.B. "Kirchensteuer"), obwohl es nun auch endgültig BRD-aktenkundig ist, dass es objektiv *KEINERLEI* ernstzunehmende Berechtigung gibt, die Sekte des sog. "Zweiten Vatikanischen Konzils" für die katholische Kirche zu halten.
4. Das "schriftliche Urteil" zu Az. 7 Ls-29 Js 74/08-43/11, das n.b. mit dem Verfahren kaum etwas zu tun hat, nennt als "Begründung" für die Einstellung: "Beim Angeklagten fällt schwer eine Unrechtseinsicht festzustellen. Das ergibt sich daraus, dass er grundsätzlich der Auffassung ist, dass göttliches Recht höher einzuschätzen ist, als weltliche Bestimmungen." Also: Weder werde ich diese meine "Auffassung" ändern (d.h. ich kann also jederzeit immer wieder verurteilt werden, s.o.), noch ist es irgendwie hinnehmbar, dass sie als "falsch" oder gar "strafwürdig" gilt:
"Es ist nämlich ein Frevel, Gottes Gebot um der Menschen willen zu übertreten; es ist verboten, die Gesetze Jesu Christi zu mißachten, um der Obrigkeit zu folgen, oder die Rechte der Kirche zu verletzen unter dem Vorwande, das Recht des Staates zu wahren. [...] Es gibt keinen besseren Bürger weder im Krieg noch im Frieden, als der pflichttreue Christ es ist; demnach muß er alles erdulden, ja selbst den Tod, als die Sache Gottes oder der Kirche preisgeben. [...] Nur das ist ein wahres Gesetz, welches als vernünftiger Befehl von der rechtmäßigen Gewalt zum allgemeinen Wohle erlassen ist. Nur jene ist eine wahre und rechtmäßige Gewalt, welche von Gott, dem höchsten Fürsten und Herrn aller stammt; er allein kann einem Menschen Macht über einen Menschen verleihen" (Leo XIII., Sapientiae christianae, 1890).
Mit Einstellung des o.g. Az. ist nun offenkundig faktisch auch
Az. 23 Cs 20 Js 141/07 - 124/07
www.kirchenlehre.com/titel_02.htm
(AG Dorsten) als reinste Rechtsbeugung deklariert. Die damals (18.04.2007) zusammengelogene "Verurteilung" muss sofort explizit als illegal und nichtig zugegeben werden bei sofortiger Leistung vollständigen Schadensersatzes.
Dieses Schreiben wurde authentifiziert per e-post.de übermittelt und ist ohne Unterschrift gültig.
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