50 Tage Kerker wegen "Missbrauchs von Titeln"

- Wichtiger Etappensieg für Carsten Leinhäuser und Karlheinz Gutenkunst; Bonus: Trierer "Sektenbeauftragter" Matthias Neff -
(Kirche zum Mitreden, 25.04.2007)
Karlheinz Gutenkunst bei G.

Zur Vorgeschichte s. Nochmals: "Missbrauch von Titeln".


25.04.2007 "Förmliche Zustellung" an einen "Herrn Rolf Hermann Lingen", 23 Cs 20 Js 141/07 - 124/07


Amtsgericht Dorsten, 18.04.07
Hausanschrift: Alter Postweg 36, 46282 Dorsten
Telefon 02362 / 2008-54
Geschäfts-Nr.: 23 Cs 20 Js 141/07 (124/07)
Bitte bei allen Schreiben an das Amtsgericht -insbesondere bei Einlegung eines Rechtsmittels - angeben!)
Rechtskräftig seit ...,den ... als Urkundsbeamtin/Urkundsbeamter der Geschäftsstelle
Strafbefehl gegen Rolf Hermann Lingen
Verteidiger/in:
Nebenbeteiligte:
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Essen wird gegen Sie wegen Missbrauchs von Amtsbezeichnungen
- Vergehen nach § 132aAbs.2, Abs.3 StGB -
eine Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je 15,00 Euro (= 750,00 Euro) festgesetzt.
Gemäß § 465 StPO werden Ihnen die Kosten des Verfahrens auferlegt.
Die Staatsanwaltschaft beschuldigt Sie, am 14.02.2007 und am 30.03.2007 in Dorsten
unbefugt eine Amtsbezeichnung der Kirchen bzw. eine Bezeichnung, die einer solchen zum Verwechseln ähnlich ist, geführt zu haben Ihnen wird folgendes zur Last gelegt: Auf der von Ihnen betriebenen Internetseite www.kirchenlehre.com bezeichnen Sie sich selbst als "Pater Lingen", obwohl Ihnen bewusst ist, dass Sie nicht befugt sind, sich als „Pater" zu bezeichnen. Zudem bezeichnen Sie sich unbefugt als "Priester" der römisch-katholischen Kirche.
0 Der erforderliche Strafantrag ist / die erforderlichen Strafanträge sind rechtzeitig gestellt. [Anm. PRHL: d.h. NICHT rechtzeitig gestellt]
0 Das besondere öffentliche Interesse an der Strafverfolgung wird von der Staatsanwaltschaft bejaht. [Anm. PRHL: d.h. NICHT bejaht]
0 Die Einzelstrafen betragen für die l. Tat und für die 2. Tat. [Anm. PRHL: d.h. NICHTS für die 1. Tat und NICHTS für die 2. Tat]
Als Beweismittel hat die Staatsanwaltschaft bezeichnet:
Gegenstände des Augenscheins:
1. Ausdrucke der Internetseite www.kirchenlehre.com
2. Fax vom 30.03.2007
Rechtsbehelfsbelehrung
Dieser Strafbefehl wird rechtskräftig und vollstreckbar, wenn Sie nicht innerhalb von zwei Wochen nach der Zustellung bei dem umstehend bezeichneten Amtsgericht schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle Einspruch einlegen. Bei schriftlicher Einlegung ist die Frist nur gewahrt, wenn die Einspruchsschrift vor Ablauf von zwei Wochen bei dem Gericht eingegangen ist. Sie können den Einspruch auf bestimmte Beschwerdepunkte beschränken. In der Einspruchsschrift können Sie auch weitere Beweismittel (Zeuginnen, Zeugen, Sachverständige, Urkunden) angeben. Ist der Einspruch verspätet eingelegt oder sonst unzulässig, so wird er ohne Hauptverhandlung durch Beschluss verworfen. Andernfalls findet eine Hauptverhandlung statt. In dieser entscheidet das Gericht nach neuer Prüfung der Sach- und Rechtslage. Dabei ist es an den in dem Strafbefehl enthaltenen Ausspruch nicht gebunden, soweit sich der Einspruch auf ihn bezieht. Soweit in diesem Strafbefehl eine Geldstrafe gegen Sie festgesetzt wurde und Sie den Einspruch auf die Höhe der Tagessätze beschränken, kann das Gericht - sofern Sie, ggfls. Ihre Verteidigerin / Ihr Verteidiger und die Staatsanwaltschaft hierzu Ihre Zustimmung erteilen - ohne Hauptverhandlung durch Beschluss entscheiden. Bei einem solchen beschränkten Einspruch empfiehlt es sich, zugleich zu der Frage Stellung zu nehmen, ob Sie (und ggfls. Ihre Verteidigerin / Ihr Verteidiger) zustimmen, dass das Gericht durch Beschluss entscheidet. In diesem Beschluss darf von den Feststellungen des Strafbefehls nicht zu Ihrem Nachteil abgewichen werden. Gegen diesen Beschluss ist sodann noch die sofortige Beschwerde möglich. Gegen die Entscheidung über die Verpflichtung, Kosten oder notwendige Auslagen zu tragen, können Sie, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,- Euro übersteigt, bei dem umstehend bezeichneten Amtsgericht binnen einer Woche nach Zustellung allein oder neben dem Einspruch schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde einlegen. Die Wochenfristen beginnen mit dem Tage der Zustellung, der auf dem Briefumschlag vermerkt ist, und enden mit dem Ablauf des entsprechenden Tages der zweiten Woche (im Falle des Einspruchs) bzw. der folgenden Woche (im Falle der sofortigen Beschwerde). Fällt das Ende der Frist auf einen Sonntag, einen allgemeinen Feiertag oder einen Sonnabend, so endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktages. Die schriftliche Rechtsmitteleinlegung muß in deutscher Sprache erfolgen.
gez. Hinkers
Richter/in am Amtsgericht
Ausgefertigt:
[nicht lesbares Gekritzel]
Urkundsbeamtin/Urkundsbeamter der Geschäftsstelle
Zahlen Sie bitte nur nach schriftlicher Aufforderung.
Die Staatsanwaltschaft wird Ihnen nach Rechtskraft eine Zahlungsaufforderung übersenden, in der auch die Verfahrenskosten berechnet sein werden.
Hinweis zu den Verfahrenskosten (Stand 01.07.2004):
Für das Strafbefehlsverfahren werden Kosten nach dem Gerichtskostengesetz erhoben, und zwar
1. eine Gebühr in Höhe von
a) für die Festsetzung von Freiheitsstrafe / Geldstrafe bis zu 6 Monaten/bis zu 180 Tagessätzen 60,00 EUR,
bis zu 1 Jahr / von mehr als 180 Tagessätzen 120,00 Euro;
b) für die Verwarnung mit dem Vorbehalt einer Verurteilung zu einer Geldstrafe dieselbe Gebühr wie zu a) bei Festsetzung einer Geldstrafe;
c) für die Entziehung der Fahrerlaubnis 30,00 EUR
2. Auslagen, die in dem bisherigen Verfahren entstanden sind. Dazu zählen unter anderem insbesondere die Beträge (Vergütung nach dem JVEG, Ersatz von Aufwendungen), die an den Zeuginnen/Zeugen und - zum Beispiel für eine Blutuntersuchung -an Sachverständige gezahlt worden sind, und die Postauslagen für jede Zustellung.


Hinweis: Wer von der Sorge gequält wird, dass hier nur eine Geldstrafe genannt wird, darf ganz beruhigt sein: Ersatzweise tritt bei Nichtzahlung automatisch Kerkerhaft ein, also pro "Tagessatz" ein Tag Kerker, s. auch die Pressemeldung zur Verhaftung.

25.04.2007 Fax an die üblichen "Justiz"-Stellen:


Geschäftsnummern ECHR-LGer1.1R (37843/05), (40449/06) und (4271/07) [Bei Antwort angeben!]
In den Straf- und Entmündigungsverfahren gegen die Völkermörder, Erpresser, Betrüger, Soziopathen etc. pp. 1. "Polizei Recklinghausen"; 2. "Rechtsanwälte" Karlheinz Gutenkunst und Yvonne Groß-Wetz, Speyer/Rhein; 3. SA Essen; 4. "Amtsgericht Dorsten", namentlich "Direktor" "Huda" (Spitzname: Hitla) und "Richter" "Hinkers" (Spitzname: Henker), wird hiermit nachdrücklich Eile angemahnt. Zudem wird wegen des heute zugestellten "Strafbefehls" folgendes erklärt: Gegen den "Strafbefehl" wird hiermit *EINSPRUCH* / *SOFORTIGE BESCHWERDE* eingelegt. Begründung: Der "Strafbefehl" ist aus äußeren und inneren Gründen absolut nichtig, s. u.a. folgende KzM-Texte (http://www.kirchenlehre.com):
1. »Nochmals: "Missbrauch von Titeln". "Polizei Recklinghausen" völlig außer Rand und Band« (titel.htm); Ausschnitt: »Die PR hat sich also schon wieder - wie praktisch immer - der Straftatbestände der Strafvereitlung und der Verfolgung Unschuldiger schuldig gemacht. Wer wenigstens die elementarste Allgemeinbildung hat, würde schon von vornherein so einem Verfahren gar nicht stattgegeben haben - aber "Polizisten" der OMF-"brd" würden dann vielleicht geltend machen, dass sie so einen Job ja gar nicht ausüben würden, wenn sie wenigstens die elementarste Allgemeinbildung hätten. Zunächst ein paar Suchspiele: Sowohl auf der KzM-Startseite als auch in einem eigenen Text ist eine Maske für Suchen in KzM-Seiten integriert, u.z. via FreeFind. Damit einige Tests (30.03.2007)« 2. »Der fanatische Völkermörder Manfred Wucherpfennig (5). Das Äffchen "Richter Aps" und die Dirne "Oberamtsanwältin Ilge" spielen Theater im "Amtsgericht Bonn"« (manni_05.htm); Ausschnitt: »1. Als Priester genieße ich das privilegium fori (CIC can. 120). Eine "staatliche Gewalt" ist also schon deshalb in keiner Weise zuständig; falls ich doch vor einem "BRD"-"Gericht" erscheinen sollte, müsste mir erst eine entsprechende bischöfliche Erlaubnis vorliegen, andernfalls sind "Ladungen" etc. schon von daher null und nichtig. [...] 2. Als bloßer Pseudo-Staat ohne jegliche gesetzliche Grundlage ist die "BRD" nicht rechtsfähig. [...] 3. Das Treiben der BRD ist ein illegaler Eingriff in die Freiheit der Kirche und steht im Widerspruch zum Dogma, dass die Kirche nicht dem Staat unterworfen ist. Durch eine "Anerkennung" einer Entscheidungsgewalt des Staates in kirchlichen Interna würde ich selbst zum Häretiker und ginge meiner kirchlichen Mitgliedschaft verlustig; eher sterbe ich. [...] 6. Mit ihrem Treiben verherrlicht die "Justiz" den von den Nazis betriebenen Völkermord und übersteigert ihn. [...] 8. Es besteht grundsätzlich keine Möglichkeit, die "BRD"-"Justiz" noch ernst zu nehmen, zumal sie schon öffentlich als "Saustall", als "Rechtsbeugermafia", "übles Pack" etc. bezeichnet wird.« S. dazu außerdem: »Oettinger, Filbinger – und wie sie alle heißen. "Meine Rede war öffentlich, ernst gemeint, und die bleibt so stehen." Wenn ein Politiker so etwas sagt, dann meint er das Gegenteil."« (http://www.kreuz.net/article.5082.html); Ausschnitt: »Mit brutalster Gewalt verteidigt Oettinger als Letztverantwortlicher den Kindermord im Mutterleib. Wer es trotzdem wagt, am Kindermord im Mutterleib Kritik zu äußern, muß nach dem unerbittlichen Willen Oettingers aufs Schwerste bestraft werden. Immerhin kann Oettinger argumentieren, daß er nicht der einzige ist, der die Ermordung von Kindern und die Bestrafung von Lebensschützern mit brutalster Gewalt durchsetzt: CDU und CSU sind generell für die Verteidigung Schuldiger und die Bestrafung Unschuldiger bekannt.« Noch konkret zum "Strafbefehl": »Auf der von Ihnen betriebenen Internetseite www.kirchenlehre.com bezeichnen Sie sich selbst als "Pater Lingen", obwohl Ihnen bewusst ist, dass Sie nicht befugt sind, sich als "Pater" zu bezeichnen. Zudem bezeichnen Sie sich unbefugt als "Priester" der römisch-katholischen Kirche.« Dabei wird leider nicht erklärt, woher meine Ankläger mein "Bewusstsein" besser kennen als ich, denn ich bin mir bekanntlich absolut bewusst, dass ich römisch-katholischer Priester bin und Anspruch auf den Titel "Pater" habe. Mein Anspruch ist ja schon längst - wie auch bei KzM nachzulesen - zigmal vollkommen einwandfrei bewiesen worden, z.B. schmitz.htm. Ich bin mir zugegebenermaßen völlig bewusst, dass die "Justiz" der OMF-"brd" a) eine Vollidioten-Clique ist (http://www.presseanzeiger.de/meldungen/recht-gesetz/232572.php); b) rettungslos absurde Anschuldigungen loslässt (s. abtrei11.htm); c) für ihre "Verurteilungen" sogar ihre eigene "StPO" außer Kraft setzt, z.B. durch kommentarloses hartnäckiges Ignorieren von Einsprüchen gegen ihre "Strafbefehle" (s. hanni.htm). Die OMF-"brd" beweist außerdem ihre radikale Schizophrenie, weil das AG Dorsten mich ausdrücklich als "Pater Lingen" anschreibt und das AG Hannover in einem "unanfechtbaren" "rechtskräftigen" "Urteil" ausdrücklich erklärt: "Rolf Hermann Lingen ... ist Pater der katholischen Kirche". Lustigerweise ist das auch haargenau in der Sache Gutenkunst vorgebracht worden (guten.htm). Kurz: Wieder einmal stellt die OMF-"brd" die Nazi-Verbrechen locker in den Schatten: Zwar wurden schon damals Priester eingekerkert und ermordet, aber damals durften sie sich immerhin noch Priester nennen.
(Pater Rolf Hermann Lingen, römisch - katholischer Priester, Befürworter der Todesstrafe)


Bonus: Der "Sektenbeauftragte" des "Bistums Trier", Matthias Neff

Der Editor von sedisvakantismus.org informiert uns öfters von seiner Korrespondenz mit V2-Sektierern; dies wird nach Maßgabe für die weit-Texte bei KzM verwendet. Heute erhielt der Editor eine Mail von einem "Bastian Hirsch", bestehend aus einem Schreiben von einem "Matthias Neff" an Bastian Hirsch:
Sehr geehrter Herr Hirsch,
Die Ausführungen unter "sedisvakantismus.org" stoßen bei vielen Lesern berechtigterweise aufgrund ihres polemischen, beleidigenden und herabsetzenden Inhalts (die römisch-katholische Kirche wird als "V2-Sekte" bezeichnet, das Zweite Vatikanische Konzil bekämpft und nicht nur dem Papst die Legitimität abgesprochen) auf Empörung, Befremden und Kritik. Ebenso E-Mails mit dem Absender „sedisvakantismus.org“, die schon seit vielen Jahren regelmäßig auch bei vielen kirchlichen Einrichtungen unaufgefordert eingehen.. Betreiber der Domain „sedisvakantismus.org“ und Verfasser der Mails ist Herr Rolf Hermann Lingen aus Dorsten. Herr Lingen ist ein Einzelgänger, der offenbar gerne den Eindruck erweckt, bei „sedisvakantismus.org“ handele es sich um eine größere Organisation. Er selbst bezeichnet sich als „römisch-katholischen Priester“ und wird immer wieder „Sedisvakantistenpater“ genannt. Bei Herrn Rolf Hermann Lingen handelt es sich jedoch keineswegs um einen römisch-katholischen Priester.
Herr Lingen kann, ungeachtet vieler juristischer Auseinandersetzungen und Verurteilungen bis hin zu Gefängnisstrafen, offenbar nicht davon abgebracht werden, seine Polemik weiter zu verbreiten, an eine sachliche Auseinandersetzung mit seinen Positionen ist daher nicht zu denken. Sein Verhalten lässt  Zweifel daran aufkommen, ob er sich über die Tragweite seiner Aktivitäten überhaupt im Klaren ist. Er wurde bereits mehrfach wegen Beleidigung - nicht nur kirchlicher Stellen - verurteilt. Lange hat er seine Polemik über die Internetadresse www.katholisch.de verbreitet. Nur durch eine Klage der Deutschen Bischofskonferenz konnte ihm die Nutzung dieser Adresse gerichtlich untersagt und das Namensrecht der katholischen Kirche in Deutschland auf diese Domain durchgesetzt werden.
So ärgerlich diese Mails und die Inhalte auf sedisvakantismus.org auch sein mögen - am besten ignoriert man sie.
Viele Grüße
Matthias Neff


Es muss nachdenklich stimmen, dass uns die OMF-"brd" ein Abitur mit 1,6 und die V2-Sekte ein Diplom mit "sehr gut" ausgestellt haben, wenn sie uns doch penetrant als geistesgestört hinstellen. Besonders befremdlich: Z.B. bei kreuz.net (s. auch http://www.kreuz.net/reader.936.html) insistieren viele immer wieder, dass wir absolut unzurechnungsfähig sind - aber sie verwenden dafür trotzdem nicht das einzige "psychiatrische Gutachten", das nach einer Untersuchung durch einen Psycho-Fritzen fabriziert wurde, i.e. das von Mihail Kivi. Auch unsere mehrfachen Hinweise auf dieses "Gutachten" werden von den kreuz.nattern hartnäckig ignoriert. Erst kürzlich beschloss "Müller" (Dienstag, 24. April 2007 09:17): "Lingen kann aufgrund psychischer Defizite gar nicht zum Priester geweiht sein."
Zugegeben, die kirchliche Lehre enthält auch Aussagen für den Fall, dass ein Unmündiger geweiht wurde:
"Zur Gültigkeit der Weihe ist erfordert, daß der Weihekandidat getauft und männlichen Geschlechts ist, sowie daß ein Erwachsener wenigstens habituell die ausdrückliche Intention hat, das Weihesakrament zu empfangen. Gültig ist die Weihe auch bei Kindern, die den Vernunftgebrauch noch nicht haben, sowie bei solchen, die durch schwere Furcht gezwungen in die Weihe eingewilligt haben. — Können aber letztere die schwere Furcht beweisen, so werden sie auf ihre Bitten in den Laienstand zurückversetzt ohne jede Verpflichtung zum Breviergebet und zum Zölibat, vorausgesetzt, daß sie die Verpflichtung nicht nachträglich (nach Aufhören der Furcht) stillschweigend übernommen haben durch Ausübung der Weihegewalt (can. 214)" (H. Jone, Katholische Moraltheologie, Paderborn (7)1936, 516).
Unklar bleibt bei "Müller" also nur noch, worauf er seine Behauptung exorbitanter "psychischer Defizite" stützt. Leider nutzt auch er nicht das Kivi-"Gutachten", noch geht er auf das Bonmot von der Kinderschänder-Kirche oder auf das Eigenlob der V2-Sekte als "größte transnationale Schwulenorganisation" ein. Kurz: Die Tatsache, dass wir eben keine Defekte aufweisen, die so notorisch symptomatisch für V2-"Priester" sind, kann "Müller" nur als "psychische Defizite" erklären.
Müllers Beschluss ist übrigens eine direkte Reaktion auf unseren vorausgehenden Eintrag bei kreuz.net; es ging um den Selbstmord eines V2-"Priesters", der als Säufer, Kettenraucher und Dummschwätzer allgemein bekannt war (http://www.kreuz.net/article.5084.html):
Ich wurde bereits von einem „Psychiater“ „untersucht“. Das „Gutachten“ habe ich sogar selbst bei KzM veröffentlicht: http://www.kirchenlehre.com/kivi.pdf
Stimmt, ich passe nicht ins V2-Konzept:
Ich bin nicht und war auch nie in therapeutischer Behandlung; ich weiß aber immerhin ein bisschen, wie die aussieht:
http://www.kirchenlehre.com/priest08.htm
Ich rauche nicht.
Ich trinke praktisch keinen Alkohol.
Ich bin kein Kinderschänder.
Ich bin nicht schwul.
Ich treibe auch sonst keine Unzucht.
Ich bin nicht selbstmordgefährdet.
Folglich bin ich kein „römisch-katholischer Priester“.
Wenn doch alles im Leben so einfach und klar zu durchschauen wäre!


"Müller" hat kurz darauf (Dienstag, 24. April 2007 09:22) auch noch den Schluss als "naheliegend" bezeichnet, dass der ("sedisvakantistische") kreuz.net-Diskutant Daniel Stöhr "in Personalunion Lingen" ist, was natürlich offenkundig falsch ist. Aber solche "Schlüsse" sind eben symptomatisch für kreuz.nattern.

Nun denn: Der Editor von sedisvakantismus.org hat an Bastian Hirsch wegen des Exzesses von "Matthias Neff" geantwortet:
he bastilein,danke, dass du mir diesen Wisch von der NOSS weitergeleitet hast.Da hast du wenigstens einmal in deinem Leben etwas Nuetzliches getan.
Nun ja, nach typischer Novus Ordo Manier ist dieser Wisch durchsetzt mit Luegen, was einen ja auch nicht verwundert, sind doch die Novus ordo Sektierer vaeterlicherseits alles Soehne des Vaters der Luege und muetterlicherseits Soehne der Grossen Hure Babylon, oder mit anderen Worten der NOSS.
1.) Ich, Editor, betreibe die Seite www.sedisvakantismus.org
2.)Ich bin NICHT Pater LIngen,
3.)Ich nenne auf meiner Seite die NOSS nicht V2 Sekte sondern die Novus Ordo Subsistit Sekte, da sie ja in der grossen Synagoge Satans subsistiert.
4.)Es gab niemals ein sog. Zweites vatikanisches Konzil, nur DAS vatikanische Konzil von 1869-1870
5.)Keinem gueltigen Papst wurde von uns jemals die Legitimitaet abgesprochen, nur Usurpatoren ,Schismatikern, Haeretikern und Apostaten und diese koennen laut unfehlbarer Lehre der Kirche NIEMALS UNTER KEINEM UMSTAND Paepste etc. sein.
6.)Meine Schriften versende ich erst seit ca. 1 Jahr, denn www.sedisvakantismus.org ist gerade erst einmal 16 Monate alt.
7.) HW Pater Lingen ist der EINZIGE roemisch-katholische Priester im deutschen Raum und ist NICHT ALLEINE
8.)"An eine sachliche Auseinandersetzung ist nicht zu denken"??-bis heute konnte noch kein einziger Novus Ordo Sektierer je auch nur einen einzigen Punkt gegen uns vorbringen
9.) Wir alle sind uns ueber die Tragweiten unserer missionarischen Verpflichtung als Katholiken gegenueber Gott absolut bewusst und werden jetzt erst recht weiter machen, die NOSS als das zu enttarnen als das was sie ist, naemlich die Grosse Hure Babylon aus der Johannesoffenbarung.
10.)HW P.Lingen wurde kein einziges Mal bisher verurteilt, da die "BRD" ein nichtexistentes Gebilde ist, und keinerlei Jurisdiktion hat
11.")So ärgerlich diese Mails und die Inhalte auf sedisvakantismus.org auch sein mögen - am besten ignoriert man sie"-klassischer Fall von ignorantia affectata
 So Bastilein, da du ja nur ein kleiner Wassertraeger bist, bitte ich dich diese email von mir deinem Grand Orient, dem Neff-Klaeff Satanisten weiterzuleiten.
 editor


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